Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4.1.1 Gewährleistung eines zeitnahen und gleichmäßigen Gesetzesvollzugs

Rz. 100 Die Erteilung allgemeiner Weisungen dient nach § 88 Abs. 3 S. 1 1. Halbs. AO der Gewährleistung eines zeitnahen und gleichmäßigen Vollzugs der Steuergesetze. Dies nimmt grundlegende Aufgabenstellungen der Steuerverwaltung in Bezug. Zugleich berücksichtigt diese Zweckbestimmung als Weisungszweck die personellen und sachlichen Kapazitäten der Finanzbehörden.[1] Da in de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Direktionsrecht

Rz. 753 Der für Arbeitgeber einfachste Weg, Compliance-Vorgaben umzusetzen, ist es, sie zum Gegenstand von Weisungen aufgrund des Direktionsrechts nach § 106 GewO zu machen. Allerdings ist die Ausübung des Direktionsrechts an enge Grenzen gebunden. Entscheidende Grenze bildet dabei der Arbeitsvertrag. Es ist stets zu beachten, dass das Weisungsrecht dem Arbeitgeber lediglich...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Direktionsrecht des Arbeitgebers

Rz. 534 § 2 Abs. 1 Nr. 8 NachwG verpflichtet den Arbeitgeber nicht, die Lage der Arbeitszeit schriftlich niederzulegen oder in den Arbeitsvertrag aufzunehmen:[1241] Der Arbeitsvertrag braucht also dazu keine Regelung zu enthalten.[1242] Besonderheiten gelten bei Schichtarbeit und der Arbeit auf Abruf. Die Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber kraft seines Direktionsr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitsort ohne vertragliche Regelung: Direktionsrecht des Arbeitgebers?

Rz. 398 § 2 Abs. 1 Nr. 4 NachwG verpflichtet den Arbeitgeber, u.a. Folgendes schriftlich niederzulegen oder in den Arbeitsvertrag aufzunehmen:[1001] "der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden oder seinen Arbeitsort frei wählen kann."...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 45. Direktionsrecht

a) Einführung Rz. 827 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1904] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Bestätigung des gesetzlichen Direktionsrechts

Rz. 840 Das gesetzlich normierte Direktionsrecht lediglich bestätigende Klauseln (siehe oben Rdn 837) sind genau genommen überflüssig. Dasjenige, was sich bereits aus dem Gesetz ergibt, muss nämlich im Arbeitsvertrag nicht vertraglich vereinbart werden.[1964] Es reicht daher durchaus aus, im Arbeitsvertrag lediglich eine weite Tätigkeitsbeschreibung aufzunehmen und keinerlei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Direktionsrecht in einer agilen, digitalen Arbeitswelt 4.0

Rz. 1683 Wie § 611a Abs. 1 S. 1 BGB zeigt, ist Wesensmerkmal des Arbeitsverhältnisses die Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit. Im Rahmen der digitalen Transformation hin zur "Industrie 4.0/Arbeitswelt 4.0" gewinnen dabei zunehmend Automatisierung und Vernetzung an Bedeutung. Beispielsweise können veränderte Situationen in einer Pr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Direktionsrecht in Matrixstrukturen

Rz. 1682 Mit der Digitalisierung, Virtualisierung und Vernetzung der Arbeitsprozesse erlebt die Organisationsform der Matrixstruktur und damit eine besondere Form des drittbezogenen Personaleinsatzes[4075] in der Arbeitswelt 4.0 derzeit eine neue Hochphase. Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel und eine vernetze Produktion bzw. Arbeitsabläufe ermöglichen es, orts- und ze...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Vertragliche Erweiterung des Direktionsrechts hinsichtlich des Arbeitsorts

Rz. 406 Der Arbeitsvertrag kann auch das Direktionsrecht des Arbeitgebers erweitern. Hier tritt wiederum die Frage auf, wie weit das gesetzliche Direktionsrecht gemäß § 106 GewO reicht, welches im Arbeitsvertrag erweitert werden soll. Geht man davon aus, dass das gesetzliche Direktionsrecht grundsätzlich zu Versetzungen im ganzen Bundesgebiet, nach neuer Rechtsprechung sogar...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktionsrecht und Entleitung

Rz. 1675 "Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen." Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich in der Unternehmenspraxis immer dann, wenn die Wirtschaftszeiten rauer werden. Durch die Wirtschaftsmagazine und die Fachpresse mäandert in diesem Kontext – nicht zuletzt als Werbefläche für Anwaltskanzleien – oft das Schlagwort der "Entleitung" oder dramatischer gar die sog. "Entleitungs...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Inhalt des Direktionsrechts

Rz. 1653 Das Direktionsrecht ermöglicht dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen. Es gehört zum wesentlichen Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses. Dabei unterliegt das Direktionsrecht einer Vielzahl von Beschränkungen. So kann es durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung od...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Grenzen des Direktionsrechts

Rz. 536 Auch hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit, wie etwa in Bezug auf Pausenregelungen, sind etwaige Vorgaben aus einschlägigen Tarifverträgen zu beachten. Auch das Arbeitszeitgesetz enthält einige Vorgaben, wie etwa in § 4 ArbZG über notwendige Pausen und in § 5 ArbZG über Ruhezeiten. Insofern ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers also beschränkt. Rz. 537 Zudem hat de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einschränkung des Direktionsrechts

Rz. 839 Die Klauselvarianten (siehe oben Rdn 836) dienen zur Einschränkung des dem Arbeitgeber nach § 106 GewO zukommenden Direktionsrechtes hinsichtlich Arbeitsort, Inhalt der Tätigkeit oder zeitlicher Lage der Tätigkeit. Selbstverständlich können die Klauseln auch kombiniert werden. Die vorgeschlagene Klausel (1) führt insbesondere durch das Wort "ausschließlich" dazu, dass...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Erweiterung des Direktionsrechts

Rz. 841 Problematisch sind die Klauseln, mit denen das Direktionsrecht des Arbeitgebers über den gesetzlich durch § 106 GewO gezogenen Rahmen hinaus erweitert werden sollen. Derartige Klauseln (siehe oben Rdn 838) unterliegen im vollen Umfang der AGB-rechtlichen Billigkeitskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sowie der Unklarheitenregelung in § 305c Abs. 2 BGB und dem Transp...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 827 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1904] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § 611a Abs. 1 S...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Vertragliche Festlegung des Arbeitsorts: Einschränkung des Direktionsrechts

Rz. 403 Den Vertragsparteien steht es frei, das Direktionsrecht des Arbeitgebers einzuschränken und einen bestimmten Arbeitsort vertraglich festzulegen. Das kann im Interesse des Arbeitnehmers sein, weil er aus privaten Gründen jede einseitige örtliche Versetzung von vornherein vermeiden will. Rz. 404 Aber auch der Arbeitgeber kann Interesse an einer solchen Festlegung haben....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines und Begriff

Rz. 1647 Das Weisungsrecht des Arbeitgebers charakterisiert die abhängige, fremdbestimmte Beschäftigung des Arbeitnehmers in Abgrenzung zur selbstständigen und eigenbestimmten Tätigkeit. Mit Wirkung zum 1.1.2003 hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung mit § 106 GewO eine gesetzliche Regelung über das Weisungsrecht geschaffen, die für alle Arbeitsverhä...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Grundlagen und Grenzen des Direktionsrechts

Rz. 1573 Nach § 106 GewO ist der Arbeitgeber berechtigt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit seine Befugnisse nicht durch den Einzelvertrag oder durch kollektivrechtliche Vorschriften beschränkt sind. Die Reichweite des Direktionsrechts hängt von den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen und einer etwaigen Konkretisierung ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Ausübung des Direktionsrechts

Rz. 1362 Für Arbeitgeber stellt sich im Zusammenhang mit sozialen Medien die Frage, inwiefern sie durch Ausübung ihres Direktionsrechts auf die Social Media-Nutzung ihrer Arbeitnehmer einwirken können. Die private Nutzung von Social Media ist Teil der persönlichen Lebensgestaltung und kann daher im Rahmen des Direktionsrechts weder gänzlich untersagt noch inhaltlich vorgegeb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Sprachprobleme bei Ausübung des Direktionsrechts

Rz. 1605 Auswirkungen kann die Vertragssprachenklausel auch auf Problemfälle bei der Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts haben. Zwar werden sprachliche Missverständnisse nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages bei Erteilung arbeitgeberseitiger Weisungen seltener auftreten, weil eine unmittelbare Aufklärung durch entsprechende Nachfragen leichter möglich ist. A...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Konkretisierung der Arbeitspflicht

Rz. 1654 Durch die Ausübung seines Direktionsrechts ist es dem Arbeitgeber möglich, die von dem Arbeitnehmer zu verrichtenden Tätigkeiten, ihre Reihenfolge sowie die Begleitumstände der Arbeit festzulegen. Üblicherweise werden die dem Arbeitnehmer obliegenden Aufgaben und Tätigkeiten in einer Stellenbeschreibung zusammengefasst, um den Arbeitsplatz in seiner Wertigkeit und s...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Versetzung als "Wechsel des Arbeitsplatzes"

Rz. 1569 "Versetzung" bedeutet jeden Wechsel des Arbeitsplatzes nach Ort, Zeit, Umfang oder Inhalt der Arbeit auf Anordnung des Arbeitgebers und beinhaltet die einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen durch rechtsgeschäftsähnliche Erklärung des Arbeitgebers sowie durch tatsächliche Einweisung in die neue Tätigkeit. Das Arbeitsvertragsrecht bestimmt, unter welchen Vorausset...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Festlegung der Arbeitszeit

Rz. 1659 Das Direktionsrecht erlaubt es dem Arbeitgeber, die Arbeitszeit – Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen, Gleitzeit- oder Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Verteilung auf die Wochentage, Sonntagsarbeit[3987] – auszugestalten und den betrieblichen Erfordernissen anzupassen, soweit kein höherrangiges Recht entgegensteht.[3988] Hingegen ist die Dauer der...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Ausübung des Weisungsrechts im Einzelfall: Ausübungskontrolle

Rz. 1574 Das Direktionsrecht wird im Einzelfall durch die einseitige Anordnung eines Arbeitsplatzwechsels (Versetzung) ausgeübt. Die geforderte Leistung muss genau angegeben werden, und die Ausübung des Direktionsrechts muss billigem Ermessen entsprechen. Rz. 1575 Zur Wirksamkeit muss die Versetzungsanordnung zunächst hinreichend konkret sein. Aus der aus dem Wesen der Leistu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Festlegung des Arbeitsorts

Rz. 1662 Nach § 106 S. 1 GewO darf der Arbeitgeber unter anderem den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit dieser nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt ist.[4003] Der Inhalt der einzelvertraglichen Regelungen ist durch Auslegung unter B...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Klauselvarianten

Rz. 836 Klauseln zur Einschränkung des Direktionsrechtes (1) Arbeitsort Der Arbeitnehmer wird ausschließlich in (…) (Arbeitsort) tätig. (2) Inhalt der Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird ausschließlich mit Tätigkeiten eines (…) (konkrete Angabe der Tätigkeit) beschäftigt. (3) Zeit der Tätigkeit Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung montags bis donnerstags von (…) Uhr bis (…...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Arbeitsvertrag, AGB-Kontrolle

Rz. 1669 Der Arbeitsvertrag kann das Direktionsrecht des Arbeitgebers erweitern oder durch eine konkrete, sehr eng gefasste Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung einengen (vgl. Rdn 837 f.). Das Transparenzgebot verlangt von dem Verwender nicht, alle möglichen Konkretisierungen der Arbeitspflicht und des Weisungsrechts ausdrücklich zu regeln. Vielmehr ist das Weisungsrecht gem...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / h) Prozessuales

Rz. 1685 Der Arbeitnehmer kann die Rechtmäßigkeit einer Versetzung entweder durch Erhebung einer Feststellungsklage klären lassen oder er kann auf vertragsgemäße Beschäftigung klagen.[4117] Dabei handelt es sich um eine Klage auf künftige Leistung gemäß § 259 ZPO, bei der als Vorfrage die Rechtmäßigkeit der Versetzung zu prüfen ist. Bei einer Versetzung handelt es sich um ei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Anstellungsvertrag Außendienst Erläuterung – Vorbemerkungen

Rz. 417 Das Anstellungsverhältnis eines Außendienstmitarbeiters unterscheidet sich aufgrund der Besonderheiten der Außendiensttätigkeiten in einigen Bereichen von einem normalen Arbeitsverhältnis. Der Außendienstmitarbeiter oder Reisende kann seine Tätigkeiten relativ frei gestalten. Gleichzeitig sind die Kontrollmöglichkeiten für den Arbeitgeber aufgrund der mangelnden fest...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / i) Mitwirkung in Personalangelegenheiten

Rz. 743 Das vorgeschlagene Vertragsmuster geht davon aus, dass die Entscheidungen in personellen Angelegenheiten der Arbeitnehmer der Abteilung vom Krankenhausträger und nicht vom Chefarzt getroffen werden. Da mit der Leitungsverantwortung des Chefarztes jedoch die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Auswahl des für die Abteilung maßgeblichen Personals verbunden sein muss,...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Weisungsrecht, Arbeitnehmer-Status

Rz. 1684 Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist kennzeichnend für Arbeitsverhältnis und damit elementar für den Status des Arbeitnehmers. Ein Arbeitsverhältnis liegt nach ständiger Rechtsprechung des BAG und nun auch nach § 611a BGB vor, wenn der Beschäftigte weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit erbringt. Dem Kriterium der Weisungsgebundenhei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / II. Musterarbeitsvertrag

Rz. 216 Vertiefende und ergänzende Formulierungsbeispiele, weitere Formulierungsalternativen sowie Erläuterungen finden sich bei den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln in § 1a B. IV (siehe Rdn 214 ff.). Rz. 217 Sofern mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags zugleich die Anforderungen des NachwG erfüllt werden sollen, sind entsprechende Ergänzungen vorzunehmen (z.B. Informationen...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Formulierungsbeispiele

Rz. 423 Klausel mit Festlegung des Arbeitsorts Arbeitsort ist Frankfurt am Main. Eine örtliche Versetzung durch den Arbeitgeber ist nur innerhalb von Frankfurt am Main möglich. Rz. 424 Klausel mit Einschränkung des Direktionsrechts zum Arbeitsort innerhalb eines bestimmten Umkreises Arbeitsort ist Frankfurt am Main. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer auch an ein...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Fiktion der Neuverteilung der Arbeitszeit

Rz. 115 Eine weitere Fiktionswirkung sieht das Gesetz für den Fall vor, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer über die Verteilung (Lage) der Arbeitszeit kein Einvernehmen erzielt haben und der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit schriftlich abgelehnt hat. Haben sich Arbe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Gesetze

Rz. 1667 Gesetzes- oder sittenwidrige Weisungen braucht der Arbeitnehmer nicht zu befolgen. Trifft der Arbeitgeber entsprechende Weisungen und überschreitet damit sein Direktionsrecht, kann der Arbeitnehmer in der Regel die Weisung im Wege des Einstweiligen Rechtsschutzes zeitnah gerichtlich überprüfen lassen.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Ordnung und Verhalten im Betrieb

Rz. 1664 In Betrieben ohne Betriebsrat (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) gewinnt die Regelung des § 106 S. 2 GewO mit Blick auf das Ordnungsverhalten praktische Bedeutung. Für die Bewertung und Entscheidung der in der Praxis immer wieder auftretenden Streitfragen kommt es darauf an, inwieweit das Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf das Verhalten der Arbeitnehmer und ...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. Klageanträge

Rz. 198 Bei der durch den Arbeitnehmer zu erhebenden Klage handelt es sich um eine Klage auf Abgabe einer Willenserklärung, mithin also um eine Leistungsklage.[231] Rz. 199 Der Klageantrag muss erkennen lassen, dass der Arbeitnehmer die Zustimmung zur Arbeitszeitverringerung fordert. Er muss weiterhin erkennen lassen, von welcher vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auf welch...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 136. Weisungsrecht

a) Allgemeines und Begriff Rz. 1647 Das Weisungsrecht des Arbeitgebers charakterisiert die abhängige, fremdbestimmte Beschäftigung des Arbeitnehmers in Abgrenzung zur selbstständigen und eigenbestimmten Tätigkeit. Mit Wirkung zum 1.1.2003 hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung mit § 106 GewO eine gesetzliche Regelung über das Weisungsrecht geschaffen,...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vertragsimmanentes Weisungsrecht und Versetzungsmöglichkeiten

aa) Grundlagen und Grenzen des Direktionsrechts Rz. 1573 Nach § 106 GewO ist der Arbeitgeber berechtigt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit seine Befugnisse nicht durch den Einzelvertrag oder durch kollektivrechtliche Vorschriften beschränkt sind. Die Reichweite des Direktionsrechts hängt von den arbeitsvertraglichen Ver...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / II. Kein Anspruch auf eine bestimmte Verteilung

Rz. 30 Anders als § 8 TzBfG gewährt § 11 TvöD/TV-L dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine bestimmte Verteilung seiner reduzierten Arbeitszeit; schon gar nicht enthält die Regelung eine mit dem Gesetz vergleichbare Zustimmungsfiktion. Damit verbleibt die Verteilung der Arbeitszeit grundsätzlich im vollen Direktionsrecht des Arbeitgebers; auch die Mitbestimmungsrechte nach ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Einsatz beim Kunden/Versetzung, § 6

Rz. 636 § 6 Abs. 1 des Vertragsmusters trägt der gesetzlichen Regelung nach § 11 Abs. 1 S. 1 AÜG i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NachwG Rechnung, wonach auch der Hinweis darauf, dass der Leiharbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden muss. Insoweit wird das Direktionsrecht des Verleihers vertraglich erweitert. Soweit au...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz (Nr. 3)

Rz. 791 Der Widerspruchstatbestand der Nr. 3 greift bei allen ordentlichen Kündigungsarten, bei der betriebsbedingten wie bei der verhaltens- oder personenbedingten Kündigung. Einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung kann der BR widersprechen, wenn in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit an einem anderen Arbeit...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Entscheidung nach billigem Ermessen

Rz. 842 Bei der Anwendung jeder der vereinbarten Klausel im Einzelfall ist natürlich zu berücksichtigen, dass die Ausübung des Direktionsrechtes nach § 315 Abs. 1 BGB unter Beachtung billigen Ermessens zu erfolgen hat. Selbst dann, wenn die vereinbarte Vertragsklausel nach Durchführung der AGB-Kontrolle rechtswirksam ist, muss auch die Entscheidung im Einzelfall billigem Erm...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / I. Allgemeines

Rz. 17 Schon vor Inkrafttreten des BeschFG 1985 hat das BAG festgehalten, dass eine einseitige Leistungsbestimmung des Arbeitgebers gem. § 315 BGB in Bezug auf die Dauer der Arbeitszeit nicht wirksam ist.[6] Die Dauer der Arbeitszeit gehört – mit Ausnahme der Möglichkeit, Überstunden anzuordnen – zu den essentialia negotii des Arbeitsvertrages. Die Lage der Arbeitszeit unter...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / I. Erörterung

Rz. 103 Gem. § 8 Abs. 3 TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Daneben hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. Der Umstand, dass die Erörterungspflicht an die Verringerung der Arbeitszeit anknüpft und danach auch einv...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Umsetzungsvorschlag

Rz. 1628 Sofern weder eine tarifvertragliche Regelung noch ein Betriebsrat existiert, sodass auch keine Betriebsvereinbarung im Hinblick auf die Vertrauensarbeitszeit abgeschlossen wird, wird die Arbeitszeitflexibilisierung individuell geregelt. Sofern keine arbeitsvertragliche Vereinbarung getroffen wird, kann der Arbeitgeber zudem im Rahmen seines Direktionsrechts nach § 1...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Beendigungsmöglichkeit

Rz. 1041 Das Recht des Arbeitgebers zur Beendigung der Home-Office-Tätigkeit in Formular-Arbeitsverträgen ist an den Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB zu messen. Denkbar ist eine Regelung, die dem Arbeitgeber durch Ausübung des Weisungsrechtes in den Grenzen billigen Ermessens ermöglicht, den Arbeitnehmer wieder ausschließlich in einer Betriebsstätte oder an einem anderen Ort ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Grenzen

Rz. 1665 § 106 GewO benennt ausdrücklich die Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts. Danach gehen die Vorgaben des Arbeitsvertrags, die Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften dem Direktionsrecht vor und begrenzen es. aa) Grundrechte Rz. 1666 Bei der Ausübung seines Weisungsrechts hat der Arbeitgeber die G...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Überflüssige Änderungskündigung

Rz. 1674 Eine "überflüssige" Änderungskündigung, deren Ziel in gleicher Weise gestützt auf das arbeitgeberseitige Direktionsrecht nach § 106 GewO erreicht werden kann, ist unverhältnismäßig. Eine faktische Änderung, die schon auf der Grundlage des bestehenden Arbeitsvertrags, d.h. ohne Einverständnis des Arbeitnehmers durchsetzbar ist, bedarf keiner Vertragsänderung und desh...mehr