Fachbeiträge & Kommentare zu Dienstwagen

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Dienstwagen / 1.3.3 Betriebsratsamt und Dienstwagennutzung

Allerdings kann das einzelne Betriebsratsmitglied auch nach seiner Freistellung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG weiterhin ein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung beanspruchen. Eine anderslautende vertragliche Vereinbarung ist unwirksam.[1] Dagegen besteht kein Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens fort, der dem freigestellten Betriebsratsmitglied zuvor neben der rein dienstli...mehr

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Dienstwagen / 4 Störungen bei der Dienstwagenüberlassung

4.1 Haftung des Arbeitnehmers Bei der Haftung des Arbeitnehmers für Sachschäden am Dienstwagen anlässlich einer Dienstreise sind die Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung zu berücksichtigen. Danach haftet der Arbeitnehmer nur dann in voller Höhe für den entstandenen Schaden, wenn er diesen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Dabei kann im Einzelfall a...mehr

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Dienstwagen / 3 Grenzen, Widerruf und Beendigung der Dienstwagennutzung

3.1 Dauer der Überlassung Bei der Privatnutzung eines Dienstwagens hat der Arbeitnehmer die umfassende Nutzungsberechtigung nach Maßgabe der zugrunde liegenden (Dienstwagen-)Vereinbarung. Als Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers besteht der diesbezügliche Anspruch des Arbeitnehmers so lange, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss. Dies umfasst zumindest a...mehr

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Dienstwagen / 1 Grundlagen

1.1 Rein dienstliche oder auch erlaubte private Nutzung? Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung, handelt es sich um ein bloßes Arbeitsmittel. Die Nutzungsmodalitäten können uneingeschränkt und einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden. Das überlassene Fahrzeug kann auch ohne entsprechende Vereinbarung ...mehr

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Dienstwagen / 1.3 Betriebsverfassungsrechtliche Ansprüche des Betriebsrats

1.3.1 Mitbestimmungsrecht Bei der Ausgestaltung der Privatnutzung handelt es sich um ein Entgeltsystem, welches grundsätzlich Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auslöst. Dabei ist die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er überhaupt Dienstwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit gewähren will, mitbestimmungsfrei. Der Betriebsrat kann daher nur eine "teilmitbestim...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.15 Barlohnumwandlung zugunsten Dienstwagen

Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Dienstwagenbesteuerung nach der 1-%-Methode ist auch im Fall des Barlohnverzichts zulässig.[1] Beim Lohnverzicht mit Verwendungsabrede kann dies zu keiner Herabsetzung des bisherigen Bruttoarbeitslohns führen.[2] Bei einer Lohnumwandlung unter Änderung des Anstellungsvertrags kann hingegen der Lohnzufluss zukünftig nur noch in d...mehr

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Dienstwagen / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Dienstwagen" (oder auch Firmenwagen) bezeichnet die Überlassung eines PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, um damit dienstlich veranlasste Fahrten zu unternehmen. Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vor...mehr

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Dienstwagen / 2 Beitragsfreiheit bei pauschaler Besteuerung

Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung in Höhe von 15 % für Fahrtkostenzuschüsse bzw. für geldwerte Vorteile aus der Überlassung eines Firmenfahrzeugs[1] führt dazu, dass diese Entgeltbestandteile nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen sind.[2] Sie sind jedoch dann beitragspflichtig, wenn der Arbeitgeber vom Regelbesteuerungsverfahren Gebrauch macht. Pr...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.2 Dienstwagen-Pool

Eine Reduzierung des Fuhrparks lässt sich in bestimmten Fällen durch die Einführung eines Fahrzeugpools erreichen. Solange die Poolfahrzeuge ausschließlich für den Einsatz für Dienstfahrten und andere berufliche Auswärtstätigkeiten zur Verfügung stehen, ist die betriebliche Nutzung für den Lohnsteuerabzug beim Arbeitnehmer ohne Bedeutung. Bei Unternehmen mit zahlreichen Dien...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.3.1 1-%-Regelung: Anrechnung auf geldwerten Vorteil

Zuschüsse des Arbeitnehmers, die er zu den Anschaffungskosten für einen Dienstwagen zu entrichten hat, z. B. weil er sich mit dem Arbeitgeber auf Sonderausstattungen des Fahrzeugs geeinigt hat, führen zu einer Kürzung des geldwerten Vorteils. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens werden bei der 1-%-Methode nicht nur im Jahr der Zahlung, son...mehr

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Dienstwagen / 3 Beitragspflicht der Dienstwagennutzung während des Bezugs von Sozialleistungen

Steht der Dienstwagen dem Mitarbeiter auch während des Bezugs von Sozialleistungen zur Verfügung, stellt dies eine arbeitgeberseitige Leistung dar, die grundsätzlich beitragspflichtig zur Sozialversicherung ist.[1] Dies gilt allerdings nicht, wenn die arbeitgeberseitige Leistung zusammen mit der Sozialleistung das vorher erzielte Netto-Arbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR...mehr

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Dienstwagen / 7 Sonderfall: Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Ist die private Nutzung eines Dienstwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, liegt laut Rechtsprechung des BFH Sachlohn vor. Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung kommt nicht in Betracht. Dies gilt auch für Alleingesellschafter-Geschäftsführer, denen die GmbH einen ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 10.2 Bewertung des Sachbezugs "Dienstwagenübernahme"

Die Bewertung bestimmt sich nach dem für Preisnachlässe im Lohnsteuerrecht allgemein geltenden Bewertungsmaßstab, dem üblichen Endpreis am Abgabeort, von dem übliche Preisnachlässe abzuziehen sind.[1] Übliche Preisnachlässe sind durch einen pauschalen Abschlag von 4 % zu berücksichtigen. Alternativ darf auch der zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs günstigste Kaufpreis angesetzt ...mehr

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Dienstwagen / 9.1 Sachbezug "Dienstwagenüberlassung"

Der Sachbezug aus der Überlassung eines Dienstwagens rechnet zu den laufenden Bezügen, da er Monat für Monat anfällt. Die Besteuerung richtet sich also nach den für den laufenden Arbeitslohn geltenden Grundsätzen. Die Lohnsteuer ist deshalb im Regelfall zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn nach den ELStAM zu berechnen.mehr

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Dienstwagen / 1.3.1 Mitbestimmungsrecht

Bei der Ausgestaltung der Privatnutzung handelt es sich um ein Entgeltsystem, welches grundsätzlich Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auslöst. Dabei ist die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er überhaupt Dienstwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit gewähren will, mitbestimmungsfrei. Der Betriebsrat kann daher nur eine "teilmitbestimmte "Betriebsvereinbarung...mehr

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Dienstwagen / 4 Wahlrecht bei Überlassung mehrerer Fahrzeuge

Bei gleichzeitiger Überlassung mehrerer Dienstwagen hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht: Er kann für einzelne Fahrzeuge den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung individuell ermitteln, wenn er ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, und für die anderen Fahrzeuge die Nutzungswertbesteuerung nach der 1-%-Regelung durchführen.[1]mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch

Zusammenfassung Begriff Ein Dienstwagen ist ein Kraftfahrzeug, das ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur persönlichen, alleinigen Nutzung zur Verfügung stellt. Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung kann – anstelle der pauschalen 1-%-Regelung – auch individuell mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die Kraftfahrzeuggesa...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung

Zusammenfassung Begriff Bekommt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein betriebliches Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, spricht man von einem Dienst- oder Firmenwagen. Ein Dienstwagen darf häufig nicht nur dienstlich genutzt werden, sondern auch für private Fahrten. Die unentgeltliche Nutzung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken führt beim Arbeitnehmer zu einem geldwerten ...mehr

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Dienstwagen / 4.2 Schadensersatz

Kommt der Arbeitnehmer seiner Rückgabeverpflichtung nicht nach, kann der Arbeitgeber ihn auf Herausgabe verklagen. Ein Zurückbehaltungsrecht am Dienstwagen steht dem Arbeitnehmer selbst dann nicht zu, wenn er eigene Ansprüche gegen den Arbeitgeber hat. Entzieht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen zur privaten Nutzung überlassenen Dienst-Pkw unberechtigt, kann der Arbeitne...mehr

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Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 8 Dienstwagen (ohne Pauschalierung)

Sachverhalt Einem Vertriebsmitarbeiter wird vom Arbeitgeber ein Firmenwagen (mit Verbrennungsmotor) mit einem Listenpreis von 30.000 EUR für die Privatnutzung sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung gestellt. Der Mitarbeiter wohnt 15 km vom Unternehmen entfernt und kommt an 200 Tagen jährlich in die Firma. Die Privatnutzung des Firmenw...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig. Die in § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV getroffenen Regelungen verweisen ausdrücklich auf das Steuerrecht. Deswegen wird der geldwerte Vorteil nach den Vorschriften des Steuerrechts[1] ermittelt.[2] Dies gi...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.3 Kürzung für E-Fahrzeuge bei Fahrtenbuchmethode

Entsprechend der Systematik bei der 1-%-Regelung erfolgt bei der Fahrtenbuchmethode durch die Kürzung der Anschaffungskosten eine Minderung der Abschreibung. Diese geht in die Berechnung des individuellen Kilometersatzes ein. Bei Leasingfahrzeugen treten an die Stelle der AfA-Beträge die monatlichen Leasingraten, die ebenfalls nur zu 50 % bzw. 25 % bei der Berechnung des für ...mehr

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Car Allowance / 3.1 Dienstwagen

Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass der Dienstwagen dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehmer nur zur Verfügung gestellt wird. Demgemäß muss der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Fahrzeugs wie Anschaffung, Versicherung und Wartung sowie Kraftstoffverbrauch tragen. Der Arbeitnehmer hat kaum Mitspracherechte hinsichtlich des Fahrzeugmodells. In der Regel ist die p...mehr

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Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 9 Dienstwagen (mit Pauschalierung)

Sachverhalt Der Arbeitgeber stellt einem Mitarbeiter (Vollzeit, kein Homeoffice) einen Dienstwagen (mit Verbrennungsmotor) mit einem Listenpreis von 40.089 EUR für die Privatnutzung sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung. Der Mitarbeiter wohnt 35 km vom Betrieb entfernt. Die Privatnutzung des Dienstwagens wird bereits seit Jahren nac...mehr

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Dienstwagen / 4.1 Haftung des Arbeitnehmers

Bei der Haftung des Arbeitnehmers für Sachschäden am Dienstwagen anlässlich einer Dienstreise sind die Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung zu berücksichtigen. Danach haftet der Arbeitnehmer nur dann in voller Höhe für den entstandenen Schaden, wenn er diesen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Dabei kann im Einzelfall auch bei grob fahrlässiger Bes...mehr

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Dienstwagen / 6 Kein geldwerter Vorteil bei Nutzungsverbot

Der Ansatz eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils rechtfertigt sich nur insoweit, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, den Dienstwagen privat zu nutzen. Da der Arbeitgeber im Falle eines Nutzungsverbots den Dienstwagen nicht für die private Nutzung überlassen will, wendet er dem Arbeitnehmer auch keinen geldwerten Vorteil zu. Voraussetzung für den Nichtans...mehr

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Dienstwagen / 3.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mit der wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch der Anspruch auf die Überlassung des Dienstwagens. Der Arbeitnehmer hat das Fahrzeug mitsamt allen Papieren, Schlüsseln etc. an den Arbeitgeber herauszugeben. Bei rein betrieblicher Überlassung kann dies jederzeit und ohne "Auslauffrist" o. Ä. verlangt werden. Eine endgültige Rückgabeverpflichtung des Mitarbeit...mehr

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Dienstwagen / 3.1 Dauer der Überlassung

Bei der Privatnutzung eines Dienstwagens hat der Arbeitnehmer die umfassende Nutzungsberechtigung nach Maßgabe der zugrunde liegenden (Dienstwagen-)Vereinbarung. Als Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers besteht der diesbezügliche Anspruch des Arbeitnehmers so lange, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss. Dies umfasst zumindest auch Zeiträume, in denen d...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.2.4 25-%-Ansatz bei "reinem" Elektrofahrzeug

Eine weitere Vergünstigung ergibt sich für Fahrzeuge ohne jeglichen CO2-Ausstoß, deren Bruttolistenpreis eine bestimmte Obergrenze im Zeitpunkt der Erstzulassung nicht überschreitet. Die Kürzung der Bemessungsgrundlage erhöht sich in diesen Fällen auf 75 % (25-%-Regelung). Diese Bruttolistenpreis-Obergrenze beträgt 60.000 EUR für bis 31.12.2023 (neu oder gebraucht) angeschaff...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.4.2 Wahlrecht bei mehreren Dienstwagen

Nutzt ein Arbeitnehmer mehrere betriebliche Fahrzeuge auch privat, hat er ein Wahlrecht: Er muss sich nicht einheitlich für alle Fahrzeuge zur Führung eines Fahrtenbuchs oder insgesamt zur pauschalen Ermittlung des privaten Nutzungswerts entscheiden. Er kann für einzelne Fahrzeuge den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung individuell ermitteln, wenn er ein ordnungsgemäßes...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.4 Gestellung von Dienstwagen

Eine Entgeltvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann vor Fälligkeit dahingehend geändert werden, dass anstelle von Barlohn ein Dienstwagen oder ein (Elektro-)Dienstrad an den Arbeitnehmer überlassen wird. Die Entgeltumwandlung wird insoweit von der Finanzverwaltung anerkannt, soweit es sich um ein Fahrzeug handelt, das dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehm...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 3.1 Bewertung der steuerlichen Sondervorteile für privat genutzte Elektro-Dienstwagen

Für privat genutzte Elektro-Dienstwagen gelten steuerliche Sondervorteile.[1] Da die sozialversicherungsrechtliche Behandlung des geldwerten Vorteils an die steuerrechtliche Behandlung geknüpft ist, schlägt sich die beschriebene Bruttolistenpreisminderung für Elektrofahrzeuge gleichermaßen nieder. Achtung Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch Umstieg auf E-Fahr...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.1 Aufgabe des Anscheinsbeweises

Bei Anwendung der 1-%-Methode besteht der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit, den Dienstwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen. Die frühere Rechtsauffassung, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Dienstwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (Anscheinsbeweis für eine private Nutzung), wurde aufgegeben.[1] Die Widerlegungsmöglichkeit der er...mehr

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Dienstwagen / Sozialversicherung

1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig.[1] Die Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung verweisen ausdrücklich auf die Vorschriften des Steuerrechts.[2] Somit wird der ...mehr

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Dienstwagen / 3 Gesetzlicher Vorrang der 1-%-Regelung

Der gesetzliche Vorrang der 1-%-Regelung ist im Lohnsteuerverfahren dann von Bedeutung, wenn sich z. B. im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung herausstellt, dass die gewählte Einzelnachweismethode rückwirkend versagt werden muss, weil die Aufzeichnungen des Fahrtenbuchs nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurden. 1-%-Regelung bei Nichtanerkennung des Fahrtenbuchs Eine Korrektur d...mehr

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Dienstwagen / Arbeitsrecht

1 Grundlagen 1.1 Rein dienstliche oder auch erlaubte private Nutzung? Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung, handelt es sich um ein bloßes Arbeitsmittel. Die Nutzungsmodalitäten können uneingeschränkt und einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden. Das überlassene Fahrzeug kann auch ohne entsprechende V...mehr

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Dienstwagen / 9 Lohnbesteuerung

9.1 Sachbezug "Dienstwagenüberlassung" Der Sachbezug aus der Überlassung eines Dienstwagens rechnet zu den laufenden Bezügen, da er Monat für Monat anfällt. Die Besteuerung richtet sich also nach den für den laufenden Arbeitslohn geltenden Grundsätzen. Die Lohnsteuer ist deshalb im Regelfall zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn nach den ELStAM zu berechnen. 9.2 Lohnsteuerpausc...mehr

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Dienstwagen / 2 Inhalt des Überlassungsanspruchs

Ein rein betrieblich genutztes Fahrzeug steht dem Arbeitnehmer ausschließlich zur Erfüllung des damit verbundenen betrieblichen Zwecks zur Verfügung. Wird dem Arbeitnehmer (z. B. als Außendienstmitarbeiter) ein Fahrzeug dauerhaft überlassen, muss steuerrechtlich ein arbeitsvertragliches Privatnutzungsverbot aufgenommen werden, um den Anscheinsbeweis der Privatnutzung zu entk...mehr

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Dienstwagen / Lohnsteuer

1 Geldwerter Vorteil durch Privatnutzung des Dienstwagens Erhält der Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. 2 Fa...mehr

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Praxis-Beispiele: Reisekost... / 3 Sachbezug bei Dienstwagen optimieren

Sachverhalt Ein in Bonn wohnender Filialleiter ist an 3 Tagen in der Woche in Köln und an 2 Tagen in der Woche in Bonn jeweils in einer Filiale seines Arbeitgebers tätig. Er legt die 30 km von Bonn nach Köln (einfache Entfernung) mit dem ihm zur Verfügung gestellten Dienstwagen zurück (inländischer Bruttolistenpreis 30.000 EUR). Von seiner Wohnung zur Filiale in Bonn sind es...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.4 25-%-Ansatz der AfA-/Leasingbeträge für "reine" E-Dienstwagen

Für seit 2024 neu oder gebraucht angeschaffte oder geleaste E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung bis 70.000 EUR (60.000 EUR für Anschaffungen seit 2019)[1] werden – entsprechend der Kürzung bei der 1-%-Regelung[2] – bei der Fahrtenbuchmethode die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbeträge seit 2020 nur mit 25 % angesetzt.[3] Vor...mehr

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Dienstwagen / 8 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber zahlt, mindern den geldwerten Vorteil sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1]. Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, führt dies weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer. Die Anrechnung von Nutzungsentg...mehr

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Dienstwagen / 5 Möglichkeit der Privatnutzung führt zu geldwertem Vorteil

Der BFH hat in einer Reihe von Urteilen entschieden, dass bei Anwendung der 1-%-Methode der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit besteht, den Dienstwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen.[1] Der BFH hat damit seine frühere Rechtsauffassung aufgegeben, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Dienstwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (Ansche...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.2 Nutzungsverbot zum Schein

Anders verhält es sich, wenn die festgestellte Nutzung des Dienstwagens zu Privatfahrten darauf zurückzuführen ist, dass das Nutzungsverbot auf einer zum Schein getroffenen Vereinbarung beruht. Wird festgestellt, dass das Privatnutzungsverbot nur zum Schein ausgesprochen wurde, ist für die Dienstwagenüberlassung ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil auf Basis der 1-%-...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwagen, 1-%-Regelung

1 Kfz mit Sonderausstattung Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er sowohl privat als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernung 22 km) nutzen darf. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Angaben zum Dienstwagen: Hauspreis des Händlers: 30.000 EUR Inländischer Listenpreis (brutto): 32.675 EUR Sonderausstattu...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwagen, Fahrtenbuch

1 Außendienstmitarbeiter, keine Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte Sachverhalt Ein Außendienstmitarbeiter erhält erstmalig zum 10.1. einen Dienstwagen, den er für seine umfangreichen Dienstfahrten benötigt. Da er regelmäßig von seiner Wohnung aus die Dienstfahrten antritt, entfällt die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Privatnutzu...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.8 Kostendeckelung

Der pauschale Nutzungswert für die private Nutzung eines Dienstwagens kann höher sein als die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Kosten, z. B. bei einem gebrauchten Dienstwagen mit hohem Listenpreis. Übersteigt der Nutzungswert die tatsächlichen Kosten, ist auf Nachweis als geldwerter Vorteil höchstens der Betrag der Gesamtkosten für den Dienstwagen der Besteuerung zugr...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.4 Nutzungsverbot bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Die vorstehenden Ausführungen zu dienstrechtlich vereinbarten Nutzungsverboten gelten uneingeschränkt auch für die lohnsteuerliche Behandlung der Dienstwagenüberlassung an einen (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft.[1] Wird dem (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer (im Anstellungsvertrag) die Privatnutzung des Firmenfahrzeugs au...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.14 Nutzung zur Erzielung anderer Einkünfte

Nutzt der Arbeitnehmer den von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagen auch zur Erzielung anderer Einkünfte, etwa im Rahmen eines weiteren Dienstverhältnisses, einer Vermietungstätigkeit oder im Zusammenhang mit einer selbstständig ausgeübten (Neben-)Tätigkeit, stellt sich die Frage, ob bei Anwendung der 1-%-Regelung hierfür ein zusätzlicher geldwerter Vorteil an...mehr

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Dienstwagen / 2 Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung

Für die Wertermittlung des geldwerten Vorteils bei der Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer stehen 2 Bewertungsverfahren uneingeschränkt zur Verfügung: die pauschale Nutzungswertermittlung nach der 1-%-Methode sowie der Einzelnachweis in Form der Fahrtenbuchmethode. Diese Bewertungsmethoden stellen die Grundlage für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer dar. Die 1-...mehr