Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehensvertrag

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung / 2.3 Verstoß gegen weitere zwingende WEG-Vorschriften

Als gesetzliche Verbote i. S. v. § 134 BGB gelten des Weiteren die folgenden unabdingbaren Vorschriften des WEG selbst. Hier kann also auch nicht wirksam Abweichendes in der Gemeinschaftsordnung vereinbart werden. § 5 Abs. 2 WEG: Zwingende Bestandteile des Gemeinschaftseigentums können nicht zu Sondereigentum erklärt werden Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Siche...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 4.11.1 Außergerichtliche Vertretung

Gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zunächst uneingeschränkt durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Ausnahme stellen Grundstückskauf- oder Darlehensverträge dar. Hier besteht eine Vertretungsmacht des Verwalters lediglich dann, wenn diese durch Beschluss der Wohnungseigentümer legitimiert ist. Die Wohnungseigentü...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Überblick Der Verwalter ist neben der Wohnungseigentümerversammlung bzw. den Wohnungseigentümern in ihrer Gesamtheit das wichtigste Verwaltungsorgan einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Seine Bedeutung ist derart überragend, dass die Wohnungseigentümer nicht einmal vereinbaren können, dass ein Verwalter nicht bestellt wird. Zum Verwalter können natürliche sowie juristische P...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 5.1 Einschränkung der Rechte

Zunächst fungiert der Verwalter nach § 9b Abs. 1 WEG als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Von diesem Grundsatz existiert lediglich die Ausnahme des Abschlusses eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags. Hierzu bedarf der Verwalter einer gesonderten Ermächtigung durch Beschluss. Im Übrigen ist seine Vertretungsmacht mit Wirkung für das Außen...mehr

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Haftung des Verwalters / 2.28 Vertretung ohne Vertretungsmacht

Nach der Bestimmung des § 9b Abs. 1 WEG wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich durch den Verwalter vertreten. Allerdings bestehen 2 wichtige Ausnahmen: Beim Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags ist der Verwalter nur aufgrund eines Beschlusses zur Vertretung der Gemeinschaft berechtigt. Fehlt es in einem derartigen Fal...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 4.2 Beschlussdurchführung

Obwohl nicht mehr ausdrücklich gesetzlich geregelt, ist der Verwalter in erster Linie verpflichtet, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen. Allerdings wird er insoweit als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tätig. Da dieser gemäß § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt, wären Ansprüche auf Beschlussdurchführung gegen di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner PersGes, BB 1998, 1557; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-) PerGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636; Herbst/Stegemann, Zur Reichweite der korrespondierenden Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften, DStR 2013, 176 (zu 2.3); Herbst/S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Segmentierung

Rn. 6b Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Annahme selbstständiger Gewerbebetriebe einer natürlichen Person (eines Unternehmers) zwecks Nutzung mehrfacher Freibeträge von EUR 24 500 gem § 11 Abs 1 GewStG (s R 2.4 GewStR 2009; ua s Milatz, BB 1985, 522; Schumacher, StuW 1987, 111) erfordert nach der Rspr des BFH eine weitgehende Eigenständigkeit. Sobald der Unternehmer Aktivitäte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Progressive Nutzungsvergütungen

Rn. 970 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Üblicherweise passen sich die vereinbarten Nutzungsvergütungen dem Abrechnungszeitraum (Wj) in Gestalt von monatlich zu zahlenden Mieten oder Jahreszinsen an. Es lassen sich in der Praxis allerdings auch progressive Nutzungsvergütungen über die Abrechnungsperiode (Gewinnermittlungszeitraum) hinaus feststellen. Beispiel 1 (BFH v 15.07.1998,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beispielsfälle für vom BFH gebilligte Strategien zur Vermeidung einer verdeckten Mitunternehmerstellung mittels einer Ehegatten-GmbH & Co KG

Rn. 24a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Es handelte sich jeweils um Ehegatten-GmbH & Co KG, bei denen die nichttätigen Familienmitglieder Kommanditisten sind und das aktive "Familienoberhaupt" Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und Verpächter und/oder Großgläubiger ohne Gesellschafterstellung in der KG ist und die wie folgt konstruiert waren:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Flume, Die Gewinnverteilung in PersGes nach Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, DB 1973, 786; Flume, Die steuerrechtliche Beurteilung der Gewinnverteilung bei PersGes bei schenkweise erfolgter Zuwendung einer Beteiligung, DStR 1973, 583, 618; Märkle, Die Gewinnverteilung bei Familien-PersGes, DStR 1973, 131; Nissen, Gewinnverteilung bei Familien-PersGes, DStZ 1973, 401; Streck, ...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.4 Realisationsprinzip

Rz. 26 Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB sind Gewinne erst dann bzw. nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das dadurch kodifizierte sog. Realisationsprinzip stellt letztlich das Gegenstück zum Imparitätsprinzip und damit der Berücksichtigung von vorhersehbaren unrealisierten Risiken und Verlusten, die bis zum Abschlussstichtag ents...mehr

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§ 9 Übernahme und Freistell... / I. Befreiende Schuldübernahme

Rz. 2 In den meisten Fällen einer befreienden Schuldübernahme wird diese nach § 415 Abs. 1 BGB durch Vertrag zwischen dem bisherigen Schuldner (Veräußerer) und dem Erwerber vereinbart. Ihre Wirksamkeit hängt von der Genehmigung des Gläubigers ab.[1] Durch die vom Gläubiger genehmigte Schuldübernahme tritt der Übernehmer an die Stelle des bisherigen Schuldners; dieser wird fr...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 7.1.4.5 Darlehensaufnahme

Grundsätzlich kommt auch die Finanzierung einer Baumaßnahme durch Darlehensaufnahme infrage. Gerade bei Maßnahmen der energetischen Modernisierung oder solchen, deren Kosten sich in einem angemessenen Zeitraum amortisieren und somit eine Kostentragungsverpflichtung unter allen Wohnungseigentümern die Folge ist, steht jedenfalls eine Finanzierung durch Darlehensaufnahme im Ra...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 2.1 "Erhaltungsbudget"

Der Verwalter ist gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG im Innenverhältnis gegenüber der GdWE verpflichtet, "die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen". Im Außenverhältnis verleiht § 9b Abs. 1 WEG dem Verwalter die Befugnis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung der GdWE mit Ausna...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.1 Zweck des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 53 Obwohl der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gem. § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln hat, reicht dieser zur Beurteilung der tatsächlichen Lage oftmals dann nicht aus, wenn es sich um ein verbundenes...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter und Verwaltervert... /   Verwaltervollmacht

Kann der Verwalter durch eine Vollmacht bevollmächtigt werden oder bedarf es immer eines Beschlusses? Hat eine Verwaltervollmacht eine Bedeutung? Bei der Frage gehen versehentlich einige Begrifflichkeiten durcheinander. Die GdWE muss dem Verwalter grundsätzlich keine Vollmacht erteilen. Eine Vollmacht berechtigt jemanden, einen anderen zu vertreten. Die Verwaltung bedarf ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter und Verwaltervert... /   Nachweis der Bestellung

Muss die Bestellung jedes Mal beglaubigt werden? Die Bestellung muss nicht beglaubigt werden. Ich denke, Sie meinen den Nachweis der Verwaltereigenschaft. Hier reicht eine alte Niederschrift, wenn die alte Bestellung nicht endete. Der Nachweis der Verwalterbestellung ist nicht mehr notwendig, aber z.B. Banken fordern das Protokoll der Eigentümerversammlung. Ich gebe das nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung und Er... /   Glasfaseranschluss

Ein Wohnungseigentümer möchte in sein Sondereigentum ein Glasfaserkabel verlegen lassen (qualifizierte Maßnahme gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WEG). Dazu muss durch eine Außenwand gebohrt werden. Muss er gegebenenfalls 1 Jahr warten, um bei der nächsten Versammlung einen Antrag zu stellen? Meines Erachtens muss der Wohnungseigentümer nicht 1 Jahr warten, da § 20 Abs. 2 Satz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 1.1 Überblick

Mit dem Erbfall entsteht bei mehreren Erben eine Erbengemeinschaft.[1] Sämtliche Vermögenswerte des Nachlasses stehen allen Erben gemeinsam zu (Gesamthandseigentum). An diesem Gesamthandskonzept bei der Erbengemeinschaft hat sich auch durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)[2] nichts geändert.[3] Jeder Miterbe hat ein berechtigtes Interess...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.2 Grundsätze

Der BGH[1] hat bereits vor einigen Jahren bestätigt, dass eine Beschlusskompetenz besteht und die Aufnahme eines Darlehens unter bestimmten Voraussetzungen durchaus ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann. Seit Inkrafttreten des WEMoG wird die Darlehensaufnahme auch ausdrücklich in § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG erwähnt. Hiernach ist der Verwalter zwar außergerichtlicher und ger...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.3.1 Keine Eigenmacht des Verwalters

Gemäß § 9b Abs. 1 WEG vertritt der Verwalter die GdWE sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Dies gilt allerdings nicht für den Abschluss von Grundstückskauf- und Darlehensverträgen. Von erheblicher praktischer Bedeutung ist dabei, dass bereits eine Überziehung des gemeinschaftlichen Girokontos eine Darlehensaufnahme darstellt. Auch der Abschluss eines Girovertrags mi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.1.3 Darlehensauszahlung

Als Finanzierungsinstrument kommt auch eine Kreditaufnahme der GdWE infrage. Einnahmen in Form von Darlehensauszahlungen sind dann im Wirtschaftsplan darzustellen, soweit die GdWE bereits ein Darlehen aufgenommen hat und in der Wirtschaftsperiode ein entsprechender Geldfluss erfolgt bzw. in der Wirtschaftsperiode die Darlehensaufnahme unter entsprechendem Geldfluss erfolgen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.2 Verträge im Rückbezugszeitraum

Tz. 174 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als Folge der Rückwirkung wird der durch den Einbringenden tats verwirklichte Sachverhalt im Rückbezugszeitraum der aufnehmenden Pers-Ges zugerechnet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin alle betrieblichen Vereinbarungen als am rückbezogenen Einbringungsstichtag abgeschlossen gelten. Eine Rückbez...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI-Modelle: Einsatz, Risike... / 6 Haftung und Rechtsdienstleistung

Der Steuerberater haftet aufgrund des Mandatsverhältnisses aufgrund der vertraglichen Grundlage für die von ihm verwendeten Ergebnisse der KI vollumfänglich nach den zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen. Eine Haftungsexkulpation ist nicht vorgesehen. Auch darf der Steuerberater durch eine KI-Nutzung nicht das Verbot der Rechtsdienstleistung (z. B. bei der Vertragsgestaltung e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 4.3.5 Kündigung begründen

Wie bei der Eigenbedarfskündigung ist die Begründung auch einer Verwertungskündigung nur dann wirksam, wenn sie vom Vermieter begründet wird. Auch hier ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen unwirksam. In seiner Kündigung muss der Vermieter darlegen, dass die beabsichtigte Verwertung angemessen ist, er durch ein Weiterbestehen des Mietverhältnisses an der beabsichtigten Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Barrierefreiheitsstärkungsg... / 2 Geltungsbereich und betroffene Unternehmen

Das BFSG verpflichtet Unternehmen zur Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen. Der Geltungsbereich umfasst verschiedene Produkte, die künftig barrierefrei gestaltet sein müssen: Hardwaresysteme wie Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones und Mobiltelefone und Betriebssysteme Verbraucherendgeräte wie E-Book-Lesegeräte Fernsehgeräte mit Internetzugang Router SB-Termi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.2.2 Ist-Zustand erfassen

Die Datenerhebung ist im Regelfall die zeitintensivste Arbeitsphase einer Planung.[1] Unter dem Gesichtspunkt einer effizienten und wirtschaftlichen Erstellung ist deshalb ein besonders hohes Augenmerk auf die organisatorischen Aspekte zu legen. Deshalb sollte zu jedem Beratungsthema eine Checkliste der notwendigen Daten vorliegen. Die zu berücksichtigenden Daten lassen sich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.2.1 Finanzierungsübersicht als Beratungsleistung

In Finanzierungsfragen bedeutet „vorausschauend“ in erster Linie Datensammlung und –aufbereitung im Sinne eines "Sich den Überblick verschaffen". Nur mit Hilfe von aussagekräftigen Auswertungen, die sowohl den aktuellen Finanzierungsstand als auch die planmäßige Entwicklung der Finanzierungssituation berücksichtigen, kann darauf aufbauende Beratung sinnvoll aufsetzen. Die Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.3.1 Fallstudie zur Analyse einer Immobilieninvestition

Auf den folgenden Seiten sind die Grunddaten eines Musterfalls auf Basis einer Checkliste abgebildet. Diese Checkliste steht Ihnen auch als Blankoformular zur Verfügung. Sie ist so gestaltet, dass man sie in Kombination mit jeder beliebigen Softwareunterstützung (z. B. Excel) nutzen kann. Datenchecklisten für eine Immobilienanalyse Für die Erstellung einer Immobilienberechnung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen im Abschluss... / 3.3 Erfassung und Nachweis von Finanzanlagen

Rz. 27 Auch Finanzanlagen müssen in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden. Dabei richtet sich die Art der Bestandsermittlung und des Bestandsnachweises nach der Art der Finanzanlage und ihrem Aufbewahrungsort. Im Einzelnen gilt:[1] Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind im Bestandsverzeichnis unter Angabe des Beteiligungsunternehmens, seiner Rechtsform...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2 Inhalt des Darlehensvertrags

Die Darlehensbedingungen ergeben sich zumeist aus dem Darlehensvertrag. Aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit sollte der Vertrag schriftlich abgefasst werden. Ein Schriftformerfordernis besteht dann, wenn das Arbeitgeberdarlehen zu marktüblichen oder höheren Zinssätzen abgeschlossen werden soll; in diesen Fällen handelt es sich um einen sogenannten Verbraucherdarleh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2.5 Kündigungsvoraussetzungen

Soll die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung des Darlehensvertrags eingeräumt werden, muss dies ausdrücklich vereinbart werden. Grundsätzlich sind die Fristen für eine Kündigung des Darlehensvertrags frei vereinbar, eine Frist von weniger als einem Monat dürfte aber unwirksam sein. Ist die Frist nicht vereinbart, gilt die gesetzliche Regelung von 3 Monaten.[1] Ohne besondere...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2.2 Verzinsung

Arbeitgeberdarlehen werden regelmäßig zu günstigeren Zinskonditionen als übliche Bankdarlehen angeboten. Achtung Keine Zinsen ohne Vereinbarung Der Arbeitnehmer muss allerdings nur dann Zinsen an den Arbeitgeber zahlen, wenn dies im Darlehensvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Fehlt eine Vereinbarung, muss das Darlehen nur zinslos zurückgezahlt werden. Es kann in gewiss...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2.3.3 Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag

Eine vertraglich vereinbarte Ausgleichsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung, nach der "mit dieser Vereinbarung sämtliche aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abzuleitenden wechselseitigen Ansprüche … geregelt und abgegolten sind", erfasst die Zins- und Rückzahlungsansprüche eines Arbeitgebers gegen seinen Arbeitnehmer aus einem gewährten Arbeitgeber...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 4.3 Ausschlussfristen

Sind auf das Arbeitsverhältnis Ausschlussfristen anzuwenden, gelten diese auch auf Darlehensverträge, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden, selbst wenn diese Ausschlussfrist nicht explizit im Darlehensvertrag erwähnt ist. Es reicht aus, dass sie im Arbeitsvertrag, einer Rahmenvereinbarung oder einer kollektivrechtlichen Regelung, wie anzuwendend...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2.3 Rückzahlungsmodalitäten

Im Vertrag sind die Rückzahlungsmodalitäten detailliert zu vereinbaren. Es wird ein Tilgungsplan aufgestellt, aus dem sich die Höhe der einzelnen Raten und die Fälligkeitstermine ergeben. 2.3.1 Aufrechnung mit laufendem Gehaltsanspruch Regelmäßig wird das Darlehen zurückgezahlt, indem der Arbeitgeber die Tilgungsraten in der vereinbarten Höhe vom laufenden Netto-Entgelt einbeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2.1 Höhe des Darlehens

Die Höhe des Darlehens ist zwingend zu vereinbaren.mehr

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Arbeitgeberdarlehen / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber oder aufgrund des Arbeitsverhältnisses von einem Dritten Geld auf der Rechtsgrundlage eines Darlehensvertrags überlassen wird. Hintergrund für das Darlehen ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gelddarlehen richten sich nach den §§ 488 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2.4 Sicherung des Rückzahlungsanspruchs

Es kann vereinbart werden, dass zukünftige Vergütungsansprüche als Sicherung des Rückzahlungsanspruchs abgetreten werden, Ansprüche auf Arbeitslosen- oder Krankengeld. Bei einem besonders hohen Darlehensbetrag kann eine weitere Sicherung sich empfehlen durch Sicherungsübereignung einer beweglichen Sache, etwa eines Kraftfahrzeugs oder aber auch die Eintragung einer Hypothek ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 4.2 AGB-rechtliche Inhaltskontrolle

Darlehensverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterliegen nach der Rechtsprechung des BAG in der Regel der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle.[1] Dies gilt auch für Vertragsbedingungen, die vor ihrer Verwendung kollektivrechtlich ausgehandelt worden sind, da es sich hierbei um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt.[2] Auf vorformulierte Vertragsbedingungen kann das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2.3.1 Aufrechnung mit laufendem Gehaltsanspruch

Regelmäßig wird das Darlehen zurückgezahlt, indem der Arbeitgeber die Tilgungsraten in der vereinbarten Höhe vom laufenden Netto-Entgelt einbehält. Rechtlich handelt es sich um eine Aufrechnung. Beim echten Darlehen darf der Arbeitgeber jedoch auch ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung im Wege der Aufrechnung mit der Entgeltforderung des Arbeitnehmers die Tilgungsbetr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2.3.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Restforderung aus dem Darlehen ist grundsätzlich nur dann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Rückzahlung fällig, wenn es die Parteien ausdrücklich so vereinbart haben oder der Arbeitgeber berechtigterweise[1] das Darlehen kündigt. Wichtig Keine sofortige Rückzahlung bei betriebsbedingter Kündigung Eine Vereinbarung, nach der der Arbeitnehmer im Fall einer betriebs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 3.6 Zuflusszeitpunkt der Zinsvorteile

Der geldwerte Vorteil aus einem zinsgünstigen Darlehen fließt dem Arbeitnehmer in dem Zeitpunkt zu, in dem die Zinsen fällig werden. Bei zinsloser Darlehensgewährung ist darauf abzustellen, wann Zinsen üblicherweise fällig wären. Der Arbeitgeber darf davon ausgehen, dass die Zinsen üblicherweise mit der Tilgungsrate fällig werden. Bei Arbeitgeberdarlehen ohne Tilgungsleistun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Ausnahmen (§ 50g Abs. 2 EStG)

Rz. 31 § 50g Abs. 2 EStG enthält eine Reihe von Ausnahmen. Liegen diese Ausnahmen vor, bleibt die Verpflichtung für den inländischen Schuldner, eine Abzugsteuer einzubehalten und abzuführen, erhalten. Für den Gläubiger tritt u. U. beschr. Steuerpflicht ein. Die Ausnahmeregelung des § 50g Abs. 2 EStG hat den Charakter einer Missbrauchsverhinderungsvorschrift. Es sollen Fälle ...mehr

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ZErb 02/2026, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Beklagte wendet sich nach erstinstanzlich übereinstimmender Erledigungserklärung hinsichtlich der Hauptforderung in Gestalt eines Erstattungsanspruchs bezüglich Beerdigungskosten gegen die daraus folgende Kostenentscheidung zu ihren Lasten, gegen ihre Verurteilung zur Zahlung von Zinsen auf die erledigte Hauptforderung sowie zur Zahlung von außergerichtlichen Rechtsanw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.1 Mehrheit der Stimmrechte

Rz. 208 Finanzielle Eingliederung liegt nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG vor, wenn der Organträger an der Organgesellschaft in einem solchen Umfang beteiligt ist, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte zusteht. Die finanzielle Eingliederung soll gewährleisten, dass der Organträger in den im regelmäßigen Geschäftsverkehr auftretenden Fragen seinen Willen durchsetzen kann....mehr

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Bauliche Veränderung: Einba... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG einen Anspruch haben kann, dass ihm der Einbau eines Treppenlifts gestattet wird. Anspruch aus § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG Jeder Wohnungseigentümer kann nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Beh...mehr