Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehensvertrag

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Verhältnis zu § 2040 BGB

Rz. 70 Unter ausdrücklicher Aufgabe der bisher gegenteiligen Rechtsprechung hat der BGH 2009 entschieden, dass es Fälle geben kann, in denen § 2040 BGB durch § 2038 BGB "verdrängt" wird.[194] So kann bspw. die Kündigung eines Mietvertrages oder eines Darlehensvertrages mehrheitlich nach Abs. 1 S. 2 Hs. 1 erfolgen (und nicht einstimmig nach § 2040 BGB), wenn es sich um eine M... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 10 [Autor/Stand] § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 sieht vor, dass Wirtschaftsgüter unter bestimmten Voraussetzungen als Ausnahme von der Regel des Abs. 1 für die Besteuerung einem anderen als dem nach bürgerlichem Recht Berechtigten zugerechnet werden. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 ist ein gesetzlich geregelter Anwendungsfall der sog. wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Er entspric... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Modifizierungen

Tz. 242 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Eine Modifizierung (modification) eines finanziellen Vermögenswertes liegt vor, wenn die vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes zwischen dem erstmaligen Ansatz und der Fälligkeit eines finanziellen Vermögenswertes neu ausgehandelt oder anderweitig geändert werden. Dies kann beispielsweise eine Änderung des Zinssatzes, ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Vertretung durch den Verwalter

Rz. 3 Nach Absatz 1 Satz 1 vertritt der Verwalter die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich. Er hat damit eine organschaftliche Vertretungsmacht; eines Ermächtigungsbeschlusses der Wohnungseigentümer bedarf es von einer Ausnahme abgesehen nicht.[5] Die betrifft den Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags – aber nicht deren Erfül... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / aa) Vertretungsmacht des Verwalters

Rz. 212 Ohne ausdrückliche Ermächtigung (§ 185 BGB) darf der Verwalter das Bankkonto der GdWE nicht kostenpflichtig überziehen oder in anderer Weise einen Kredit für die GdWE aufnehmen.[174] Dies gilt nicht nur im Innen-, sondern gem. § 9b Abs. 1 S. 1 WEG auch im Außenverhältnis. Der Verwalter benötigt deshalb zur Kreditaufnahme bei der Besorgung seiner Geschäfte einen ermäc... mehr

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zfs 01/2026, Kündigung eine... / 2 Aus den Gründen:

“… Der Kl. stehen aus dem Versicherungsvertrag mit der Bekl. keine Leistungsansprüche zu, weil die Kl. durch ihre Kündigung vom 24.9.2024 mit sofortiger Wirkung und damit schon vor Eintritt des Versicherungsfalles als versicherte Person aus dem Versicherungsvertrag ausgeschieden war. 1. Mit Recht hat das LG allerdings angenommen, dass die Kl. berechtigt ist, einen Anspruch au... mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / I. Wichtige Dokumente

Rz. 44 Für die Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen gibt es Vorschriften und gesetzliche Regelungen im Hinblick auf Aufbewahrungsfristen. Diese sind in § 257 HGB, § 147 AO enthalten. Rz. 45 Nachfolgend werden die wichtigsten Dokumente in Tabellenform genannt: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Vorfälligkeitsentschädigung

Errechnet die Bank bei vorzeitiger Beendigung eines Darlehensvertrags die ihr gegen den StPfl zustehende Vorfälligkeitsentschädigung auf der Grundlage des Effektivzinses und zieht sie dabei den auf die Zeit nach der Vertragsbeendigung entfallenden Rest des Disagios als Rechnungsposten ab, so fließen dem StPfl dadurch keine Einnahmen aus VuV in Höhe des restlichen Disagios zu... mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.2 Ermittlung des geldwerten Vorteils

Der zu versteuernde geldwerte Vorteil ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Maßstabszinssatz für das vergleichbare Darlehen am Abgabeort bzw. dem günstigsten Preis am Markt und dem Zinssatz, der im konkreten Einzelfall tatsächlich vereinbart ist.[1] Der Arbeitnehmer erzielt keinen steuerbaren Zinsvorteil, wenn das Arbeitgeberdarlehen zu einem marktüblichen Zinssatz a... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Verpflichtung des Erben zur Einwilligung (Abs. 2)

Rz. 5 § 2206 BGB gibt dem Testamentsvollstrecker die Möglichkeit, sein Haftungsrisiko nach § 2219 BGB zu minimieren, indem er bereits während, d.h. vor Abschluss seiner Amtstätigkeit, gerichtlich klären lässt, ob die von ihm durchzuführende oder bereits durchgeführte Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. In zahlreichen Fällen wird zweifelhaft sein, ob der Testament... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Haftung auf Erfüllung

Rz. 422 Zunächst ist festzuhalten, dass der Verwalter, sofern er im Namen der GdWE Willenserklärungen für und gegen diese abgibt oder annimmt, dem Dritten gegenüber im Grundsatz nicht selbst haftet. Da die Vertretungsmacht im Außenverhältnis grundsätzlich unbeschränkt ist (§ 9b Abs. 1 WEG), scheidet eine Haftung auf Erfüllung zumeist aus.[362] Rz. 423 Im Zusammenhang mit dem ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Privatrechtliche Lasten

Rz. 46 Zu den privatrechtlichen Lasten gehören Grundschuld- und Hypothekenzinsen oder Renten. Soweit diese einzelne Wohnungseigentumsrechte betreffen, sind sie Sache des einzelnen Wohnungseigentümers und nicht der GdWE. Inwieweit Tilgungsbeträge, die sich auf Gesamtgrundpfandrechte beziehen, zu den Lasten gehören, ist streitig.[170] Eine willkürliche Abweichung von bestehend... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Nachlasserbenschulden

Rz. 36 Im Gesetz nicht erwähnt sind die Verbindlichkeiten, die der Erbe bei der Verwaltung des Nachlasses, etwa bei der Fortführung eines zum Nachlass gehörenden Handelsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes eingeht. Es ist von größter praktischer Bedeutung, ob es sich hierbei um Nachlassverbindlichkeiten oder nur (z.B.) auch um Eigenverbindlichkeiten des Erben handelt.... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 13. Schuldrechtliche Positionen

Rz. 37 Ansprüche oder Verpflichtungen aus Schuldverhältnissen des Erblassers sind grundsätzlich vererblich und gehen auf den Nachlass über. Dies betrifft die Haupt- und Nebenleistungspflichten, aber auch vorvertragliche Verpflichtungen.[126] Gleiches gilt ebenso für gesetzliche Schuldverhältnisse.[127] (Zu den mit dem jeweiligen Schuldverhältnis übergehenden Gestaltungsrecht... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Verfügung ohne Zustimmung aller Erben

Rz. 7 Verfügen entgegen der zwingenden Vorschrift des § 2040 BGB einer oder mehrere Miterben ohne Zustimmung aller Miterben oder einen Mehrheitsbeschluss im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltungsmaßnahme gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB (vgl. hierzu § 2038 Rdn 69), so ist die Verfügung bis zur Genehmigung schwebend unwirksam.[14] Wird die Genehmigung versagt, war bereits ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Allgemeines

Rz. 632 In den Fällen, in denen der Verwalter die Gemeinschaft vertritt, d.h. in denen Rechte der Gemeinschaft betroffen sind (§ 13 Abs. 1 S. 2 GBO),[515] bedarf es gegenüber dem Grundbuchamt eines Nachweises der Verwalterstellung. Dies betrifft sowohl Anträge nach § 13 GBO als auch die Abgabe der Bewilligungserklärung nach § 19 GBO. Rz. 633 Da ein amtliches Verwalterregister... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Sonstige Fälle ordnungsmäßiger Verwaltung (Übersicht über die Rechtsprechung)

Rz. 36 Als Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit Mehrheit beschlossen und somit vorbehaltlich der Entscheidung für eine Alternative, die ebenfalls einer korrekten Ermessensausübung entspricht, auch verlangt werden können, wurden anerkannt: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme endgültig erlangt, BFH v 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH v 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH v 30.09.2008, VI R 67/05... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Vertragsbedingungen, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme ändern

Tz. 177 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Finanzielle Vermögenswerte, deren Vertragsbedingungen eine Anpassung der Höhe oder des zeitlichen Eintritts der zu empfangenden Zahlungen gestatten, bedürfen einer gesonderten Betrachtung für Zwecke des SPPI-Tests. Als Beispiel für eine Anpassung der Zahlungshöhe sei eine Zinsanpassungsklausel im Kreditvertrag genannt, der zufolge der Gläubi... mehr

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FoVo 01/2026, Fehlgeleitete Zahlungen durch eine Abtretungsanzeige vermeiden

Gläubiger können ihre verzugsbegründend gemahnten Forderungen auch nach Verzugseintritt durch eigene Mahn- und Vollstreckungsabteilungen beitreiben lassen. Dies hat allerdings den Nachteil, dass gegenüber dem Schuldner nur die Sachkosten erstattungsfähig sind, nicht aber die damit verbundenen Personalkosten. Dies lässt es sinnvoll erscheinen, notleidende Forderungen nach Verz... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Derivative (Derivat)

Tz. 29 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als (freistehende) Derivate (freestanding/stand-alone derivatives) werden Finanzinstrumente und Vertragsformen im Anwendungsbereich des Standards bezeichnet, die sämtliche der nachfolgenden drei Merkmale erfüllen (vgl. IFRS 9 Appendix A): mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / 2 Fremdkapitalzinsen

Fremdkapitalzinsen gehören nach § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB nicht zu den Herstellungskosten. Sie sind nicht durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten verursacht, sondern fallen für die Überlassung von Finanzierungsmitteln an. Dennoch erlaubt Satz 2 dieser Bestimmung im Einklang mit dem Steuerrecht[1] unter bestimmten Voraussetzungen ihre Einbeziehung. I... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Darlehen / 7 Rechtliche Aspekte von Darlehen

Die Vorschriften zum Gelddarlehen finden sich in den §§ 488 ff. BGB. Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Andererseits wird der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber das Erhaltene in gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Die Verzinsung des ... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Darlehen / 2.1 Arbeitgeberdarlehen und Darlehen an Geschäftsfreund

Gewähren Unternehmer einem Arbeitnehmer (= Arbeitgeberdarlehen) oder einem Geschäftsfreund ein Darlehen, entsteht eine Forderung an diese Person und ein Anspruch auf Rückzahlung. Ob Forderungen dem Anlage- oder Umlaufvermögen zugeordnet sind, hängt von der Laufzeit des gewährten Darlehens ab. Darlehen bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 4 Jahren sind i. d. R. dem Anlage... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Darlehen / 1.6 Darlehen durch nahe Angehörige

Erhält das Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen,[1] muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurde und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Der Vertrag muss zudem dem Fremdvergleich standhalten.[2] Als Vergleichsmaßstab für Zinsen und Sicherheiten gelten die Vertragsgestaltungen von Banken.[3] Dient das Angehörigendar... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Darlehen / 1.5.2 Vereinbarungen müssen dem Fremdvergleich standhalten

Im Hinblick darauf, dass bei Betriebsprüfungen Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft werden, sollte das Gesellschafterdarlehen so ausgestaltet sein, wie es auch zwischen fremden Dritten vereinbart würde. Der Darlehensvertrag muss also die üblichen Konditionen zu Zinsen, dem Zeitpunkt der Rückzahlung, Sicherheiten und zu ... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Darlehen / 2.2 Darlehen an Gesellschafter einer Personengesellschaft

Gewährt die Gesellschaft einem Gesellschafter ein Darlehen, kann das Darlehensverhältnis auch steuerlich anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass der Vertrag in dieser Form auch zwischen fremden Dritten zustande gekommen wäre (sog. Fremdvergleich).[1] Vergleichsmaßstab sind grundsätzlich die vertraglichen Gestaltungen, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten übli... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Darlehen / 2.3 Darlehen an Gesellschafter einer GmbH

Darlehen an Gesellschafter einer GmbH, die nicht aus Rücklagen oder Gewinnvorträgen, sondern zulasten des Stammkapitals der GmbH erfolgen, sind grundsätzlich als verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen zu bewerten.[1] Zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung[2] ist bei der Gewährung eines Darlehens von der GmbH an einen Gesellschafter insbesondere darauf zu a... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ... mehr

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Erhaltungsrücklage / 8.3.2 Bildung einer Liquiditätsrücklage

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 ist den Wohnungseigentümern die Kompetenz eingeräumt, neben der Erhaltungsrücklage weitere Rücklagen zu bilden. Eine solche zusätzliche Rücklage muss nicht gebildet werden, wenn sie aber gebildet wird, muss sie ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Das dürfte im Fall einer Liquiditätsrücklage wenigen Zweifeln unterliegen, stellen d... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.4 Änderungen durch die erste Änderung

Rz. 81 Mit der Erweiterung auf mittelbare Beteiligungen sollte ein Gleichklang mit § 1 Abs. 3 GrEStG hergestellt werden. Zwei Fragen stellen sich beim mittelbaren Gesellschafterwechsel: mehr

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Entziehung des Wohnungseige... / 3.2 Grobe Pflichtverletzung

Die Voraussetzungen einer Entziehung des Wohnungseigentums sind erfüllt, wenn der betreffende Wohnungseigentümer trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 WEG obliegenden Pflichten verstößt. Achtung Anzahl gravierender Pflichtverstöße Nicht abschließend geklärt ist, ob angesichts des Wortlauts des § 17 Abs. 2 WEG insgesamt mindestens 3 gravierende Pflichtver... mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 1.4 Verträge: Das Augenmerk auf wesentliche Verträge richten

Sobald die typischen Jahresabschlussunterlagen wie Pensionsgutachten, Aktivwerte der Rückdeckungsversicherung, Darlehensauszüge, Dividenden- und Steuerbescheinigungen sowie Saldenbestätigungen vorliegen, sollte das Augenmerk auf die (wesentlichen) Verträge des Abschlussjahres gerichtet werden. Dies können folgende Bestands- oder Neuverträge sein: Verträge mit Angehörigen und n... mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / 1. Intime Beziehung

Vor der Reform hatte der BGH bereits in dem Hamburger Fall vom 20.3.2002 klargestellt, dass die Frage der intimen Beziehung, die häufig bei den Mandantinnen und Mandanten eine große Rolle spielt, für die Rechtsprechung nicht relevant ist. In diesem Fall hatte die Ehefrau sich mit einem homosexuellen Partner zusammengetan und gemeinsame Darlehensverträge zum Ankauf einer größ... mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / 3. Dogma 2-3 Jahre für die eheähnliche Lebensgemeinschaft

Lange Zeit hat sich die Rechtsprechung dafür ausgesprochen, dass eine objektive Feststellung der Lebensgemeinschaft nur bei einer relativ langen Dauer festgestellt werden kann.[9] Beim Trennungsunterhalt scheiterte der Gesichtspunkt der längeren Trennungsdauer, weil die Trennung naturgemäß auch kürzere Zeiträume erfassen kann. In den letzten Jahren hat sich diese Auffassung de... mehr

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AGS 12/2025, Einsatz einer ... / I. Sachverhalt

Die vom Kläger beim ArbG eingelegte "sofortige Beschwerde" hatte keinen Erfolg. Dem Kläger, der ledig und einem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, war für ein eingeleitetes Kündigungsschutzverfahren mit Beschl. v. 17.3.2023 Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Ratenzahlung bewilligt worden. Durch gerichtlich festgestellten Vergleich am 22.3.2023 endete das Verfahren. Die Par... mehr

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AGS 12/2025, Einsatz einer ... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur... mehr

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Gesellschafterdarlehen / 2.1.2 Verzinsung des Darlehens

Sowohl für verzinsliche als auch unverzinsliche oder unterverzinsliche Verbindlichkeiten muss handelsrechtlich der Erfüllungsbetrag bilanziert werden.[1] Eine Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten scheidet somit in der Handelsbilanz aus, da dies zu einem Ausweis zukünftiger noch nicht realisierter Erträge führen und somit gegen das Realisationsprinzip des § 252 Abs. 1 ... mehr

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Darlehensaufnahme und Darle... / 3. Vermögensverwaltung

Aus dem Umstand, dass die Stiftung in der Lage sein muss, die Förderung des Stiftungszwecks fortwährend aus den Erträgen des vorhandenen Stiftungskapitals zu finanzieren, der Verpflichtung zum Kapitalerhalt und aus seiner treuhänderischen Stellung erwächst für den Vorstand als eine seiner Kernaufgaben die Pflicht zur ordnungsgemäßen Vermögensbewirtschaftung (Weitemeyer in Mü... mehr

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Darlehensaufnahme und Darle... / 1. Darlehensvergabe zur Zweckverwirklichung

Beispiel: Eine gemeinnützige Stiftung fördert u.a. den Zweck "Denkmalschutz". Sie möchte ein zinsgünstiges Darlehen an eine steuerpflichtige GmbH vergeben, die Eigentümerin einer denkmalgeschützten Immobilie ist. Diese möchte besagte Immobilie denkmalgerecht sanieren. Das Gebäude wird von der GmbH vermietet. Die Vergabe von Darlehen ist kein steuerbegünstigter Zweck i.S.v. § ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic... mehr

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GmbH: Gesellschafterdarlehen / 1 Steuerliche Anerkennung des Gesellschafterdarlehens

Bei Betriebsprüfungen werden Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft. Das Gesellschafterdarlehen muss so ausgestaltet sein, wie es auch zwischen Fremden/Dritten vereinbart würde – also: Der Darlehensvertrag muss insgesamt "übliche" Konditionen enthalten. Sonst besteht die Gefahr, dass die Zinsen in verdeckte Gewinnausschüt... mehr

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Rückstellungen: ABC / Jahresabschluss

Kosten für die Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses und Lageberichts sind rückstellungspflichtig. Für die Erstellung und Offenlegung bestehen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen in Form der handelsrechtlichen Vorschriften. Auch Aufwendungen für die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses sind rückstellungspflichtig, soweit eine auf privatrechtlicher ... mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.3 Finanzierungskosten

Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 46–51 Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungskosten). Vo... mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 11 Einzelheiten zu Veräußerungsgewinnen

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20 Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind diese Regelung... mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.17 Schuldzinsen → Zeilen 55 und 56

Überblick Die Schuldzinsen können u. U. nur eingeschränkt abzugsfähig sein. Tragen Sie in Zeile 55 zunächst die Schuldzinsen für gesondert aufgenommene Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ein (z. B. Betriebsgebäude, Pkw, Maschinen etc.). Diese sind in jedem Fall und in vollem Umfang abzugsfähig. Schuldzi... mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34

Für die Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen 27–34 vorgesehen. Ausgaben i. Z. m. derartigen Erträgen können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn diese den Sparer-Pauschbetrag ... mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 10 Einzelheiten zu laufenden Einkünften

Gewinnanteil des beherrschenden Gesellschafters Dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil bereits im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, wenn der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlic... mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / Zusammenfassung

Überblick Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft und hat die diesbezüglichen Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie die expliziten Regelungen des GmbHG zu berücksichtigen. Die Handlungsfähigkeit der GmbH ist dabei unabhängig von der Handlungsfähigkeit ihrer Gesellschafter, da die Organe der GmbH nicht zwingend mit ihren Gesellschaft... mehr