Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehensvertrag

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.5 Sachverständige Personen

Rz. 217 Der erforderliche Sachverstand kann i. d. R. durch entsprechende Qualifikationen nachgewiesen werden, die auf ein juristisches und betriebswirtschaftliches Grundverständnis der für die Vertragsgestaltung im Kreditwesen bedeutsamen Aspekte abzielen. Demzufolge gelten in diesem Bereich auch die allgemeinen Qualifikationsanforderungen, nach denen die Mitarbeiter sowie d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.4.1 Prüfung durch eine unabhängige Stelle

Rz. 214 Eine vom Markt unabhängige Stelle kann durchaus innerhalb der Geschäftsleiterlinie Markt angesiedelt sein (→ BTO Tz. 2, Erläuterung). Im Rahmen der Prüfung der Verträge kommt es in erster Linie auf den juristischen Sachverstand an. Einem Interessenkonflikt kann hinreichend entgegengewirkt werden, wenn diese Stelle z. B. nicht direkt oder indirekt am Vertriebserfolg p... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Limitüberschreitungen

Rz. 176 Limitüberschreitungen, für die häufig der synonyme Begriff "Überziehungen" gewählt wird, sind vom Kreditnehmer verursachte Überschreitungen eines aktuell gültigen, kreditnehmerbezogenen Limits, d. h. einer ihm gegenüber eingeräumten Kreditlinie. In Analogie dazu handelt es sich auch dann um eine Limitüberschreitung, wenn ein auf Guthabenbasis geführtes Konto einen ne... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Formelle und materielle Kontrollen

Rz. 4 In der Praxis unterscheidet man zwischen formellen und materiellen Kreditbearbeitungskontrollen. Formelle Kreditbearbeitungskontrollen sind vielfältiger Natur. Hierzu zählen z. B. die Kontrolle der Vollständigkeit und formellen Ordnungsmäßigkeit der Kreditverträge sowie der Sicherheitenverträge, die Einhaltung von Meldevorschriften oder die Zusagen- und Auszahlungskon... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2 Rechtlich geprüfte Unterlagen

Rz. 207 Vertragliche Vereinbarungen im Kreditgeschäft sind auf der Grundlage rechtlich geprüfter Unterlagen abzuschließen. Während an anderer Stelle auf die Übereinstimmung der durch das Institut erstellten Kreditverträge mit der aktuellen Rechtslage abgestellt wird (→ BTO 1.2 Tz. 12), bezieht sich diese Anforderung vorrangig auf die vom Kreditnehmer zur Verfügung gestellten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.2 Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien

Rz. 62 Der Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien zielt auf Institute im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 3 CRR ab, also auf gemäß Art. 8 CRD IV zugelassene Kreditinstitute und gemäß Art. 8a Abs. 3 CRD IV zugelassene Wertpapierfirmen. Mit Blick auf den Anwendungsbereich ist zudem § 1a Abs. 1 KWG zu beachten. Die Anforderungen sollten auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidiert... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1.2 Berücksichtigung der Kundengruppen und Finanzierungsarten

Rz. 154 Bei der Konditionengestaltung soll die Art der Darlehen und Kreditnehmer berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck sollten die Institute in Erwägung ziehen, je nach Art der Darlehen und Kreditnehmer verschiedene Preisrahmen zu verwenden (→ BTO 1.2 Tz. 7, Erläuterung). Mit dieser Anforderung sind verschiedene Gesichtspunkte verbunden. Einerseits geht es darum, das Kondit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.4 Rechtliche Prüfung der Abweichungen

Rz. 213 Grundsätzlich ist die Rechtswirksamkeit von Individualverträgen durch einen anerkannten Fachjuristen oder eine andere sachkundige Person oder Institution zu bestätigen (interne oder externe "Legal Opinion"). Der Umfang der Prüfung, der einer solchen "Legal Opinion" zugrunde liegt, kann je nach Einzelfall sehr verschieden sein. Deshalb ist keine generelle Aussage darü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Vorgaben der EBA zur Kreditrisikoüberwachung

Rz. 68 Im Kreditgeschäft sind zusätzlich die Anforderungen von Abschnitt 8.1 (Allgemeine Bestimmungen zum Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Rz. 69 Demnach sollten die Institute über ein stabiles und wirksames Überwachungssystem verfügen, das durch eine angemessene Daten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Unverzügliche Anrechnung der Geschäfte auf die Limite

Rz. 138 Normalerweise wird durch einen Kreditbeschluss ein Prozess ausgelöst, der mit der (IT-technischen) Erfassung des kreditnehmerbezogenen (internen oder externen) Limits beginnt und durch die vereinbarten Tilgungen oder Sonderzahlungen zu den im Kreditvertrag festgelegten Zeitpunkten auch eine entsprechende Limitreduzierung nach sich zieht. Dadurch ist als Grundvorausse... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Übereinstimmung mit der Kompetenzordnung

Rz. 175 Für die Behandlung von Limitüberschreitungen jeglicher Art muss es im Institut klare Festlegungen geben. Auch nach Auffassung der EBA sollte ein Institut angemessene Maßnahmen gegen interne oder externe betrügerische Handlungen und Disziplinverstöße ergreifen, zu denen u. a. Limitüberschreitungen gezählt werden.[1] Die deutsche Aufsicht fordert diesbezüglich die Einr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Beispiel Kreditgeschäft

Rz. 56 Die deutsche Aufsicht hat darauf verzichtet, Abschnitt 4.5 (Rahmen für das Kreditrisikomanagement und die interne Kontrolle) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung in ihre Verwaltungspraxis zu überführen, weil die dort niedergelegten Anforderungen schon berücksichtigt sind. Mit Bezug auf die EBA-Leitlinien zur internen Governance geht es der EBA insb... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11 Prüfung nicht-standardisierter Verträge bei Sanierungsfällen

Rz. 59 Im Normalfall sind für die einzelnen Kreditverträge rechtlich geprüfte Standardtexte zu verwenden und laufend zu aktualisieren. Falls bei einem Engagement, z. B. im Rahmen von Individualvereinbarungen, von den Standardtexten abgewichen werden soll, ist, soweit unter Risikogesichtspunkten erforderlich, vor Abschluss des Vertrages die rechtliche Prüfung durch eine vom ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Bedeutung und Rollenverteilung

Rz. 31 Eine multilaterale Kreditvergabe, d. h. die Finanzierung eines Kreditnehmers (oder auch mehrerer Kreditnehmer) durch mehrere Kreditgeber zu einheitlichen Konditionen, wird als "Konsortialfinanzierung" oder "syndizierte Finanzierung" bzw. "Syndizierung" ("Syndicated Loan") bezeichnet. Bei einer Konsortialfinanzierung werden dem Kreditnehmer die finanziellen Mittel also... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Fremdwährungsdarlehen

Rz. 51 Differenzierte Bearbeitungsgrundsätze sind auch für Fremdwährungsdarlehen zu formulieren, die den besonderen Risiken dieser Kreditart Rechnung tragen (→ BTO 1.2 Tz. 2, Erläuterung). Unter einer "Fremdwährung" wird jede Währung außer dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Mitgliedstaates, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, verstanden. Ein "Fremdwährungsdarlehen" bzw. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Festlegung der akzeptierten Sicherheitenarten

Rz. 62 Im Idealfall sind die Sicherheitenverträge so ausgestaltet, dass die ausgereichten Kreditmittel inkl. Verzinsung im Fall von Zahlungsstörungen des Kreditnehmers ggf. auch ohne seine Mitwirkung durch Verwertung der Sicherheiten zurückgeführt werden können. Häufig reicht der aktuelle Wert der Sicherheiten allerdings nicht aus, um den ausstehenden Kapitaldienst vollständ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Umgang mit endfälligen Krediten

Rz. 29 Bei endfälligen Krediten bzw. tilgungsfreien Krediten wird im Gegensatz zu typischen Annuitäten- oder Ratenkrediten der gesamte Kreditbetrag erst am Ende der Vertragslaufzeit zurückgezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind lediglich die Kreditzinsen fällig, die über den Zeitraum der Zinsfestschreibung für den Kreditnehmer aber auch nicht reduziert werden. Während bei Annu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2 Erhaltung des Marktzuganges

Rz. 109 Für ein effektives Liquiditätsrisikomanagement ist aus Sicht des BCBS in erster Linie die Erhaltung des Marktzuganges entscheidend, da er sich auf die Fähigkeit zur Mittelbeschaffung (passivische Liquiditätsgenerierung) und zur Liquidierung von Vermögensgegenständen (aktivische Liquiditätsgenerierung) gleichermaßen auswirkt. Die Geschäftsleitung sollte deshalb sicher... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.2 Überfälligkeit einer Risikoposition

Rz. 86 Als "überfällig" eingestuft werden können finanzielle Vermögenswerte gemäß Anhang V Teil 2 Abschnitt 7 Nr. 96 Meldewesen-DVO, wenn eine Tilgungs-, Zins- oder Gebührenzahlung nicht termingerecht geleistet wurde.[1] Die Verzugstage werden gemäß den Vorgaben in Art. 178 Abs. 2 CRR gezählt. Nach Art. 178 Abs. 2 lit. a und b CRR beginnt die Überfälligkeit bei Überziehungen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Besondere Anforderungen an die IRRBB-Regelwerke

Rz. 41 Bei der Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch müssen die Institute die Vorgaben in Tz. 47 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch angemessen berücksichtigen (→ BTR 2.3 Tz. 5, Erläuterung). Durch den Hinweis auf eine "angemessene" Berücksichtigung lässt die deutsche A... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.9 Statische und dynamische Bilanzannahme

Rz. 28 Die Durchführung von Stresstests kann bei normalem Geschäftsverlauf methodisch auf einer "statischen" oder auf einer "dynamischen" Bilanzannahme basieren. Rz. 29 Bei der statischen Bilanzannahme ("constant balance sheet assumption") wird die gesamte Bilanzgröße und -zusammensetzung durch die Annahme eines gleichförmigen (die Eigenschaften des Bestandsgeschäftes erhalte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Immobiliensicherheiten

Rz. 47 Sofern die Institute Immobilien als Sicherheiten anerkennen, müssen sie ggf. auch die Anforderungen zur Überwachung und Überprüfung der Immobilienwerte gemäß Art. 208 Abs. 3 CRR beachten. Die EBA erwartet von diesen Instituten, dass sie in ihren Strategien und Verfahren auch die Vorgehensweise und die Häufigkeit der Überwachung/Überprüfung von Immobiliensicherheiten f... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.5 Umgang mit allgemeinen Zahlungsmoratorien in der Krise

Rz. 102 Im Hinblick auf die Identifizierung von ausgefallenen Risikopositionen spielen die jeweiligen Umstände eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit COVID-19 hat die EBA darauf hingewiesen, dass öffentliche Moratorien den Zeitraum für das Kriterium der Überfälligkeit verlängern können. Aus Sicht der EBA sollten öffentliche und private Moratorien in dem Maße vergleichbar b... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Externe Quellen

Rz. 76 Zu den externen Informationsquellen zählen z. B. die Einschätzungen externer Ratingagenturen, die Millionenkreditmeldungen nach § 14 KWG oder auch entsprechende Medienberichte und Wirtschaftsdienste. Einzelne kreditwirtschaftliche Verbände veröffentlichen in unregelmäßigen Abständen Analysen und Zukunftseinschätzungen über bestimmte Branchen oder Regionen bzw. über re... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Festlegung der zugrunde liegenden Annahmen

Rz. 72 Die Liquiditätsübersichten müssen geeignet sein, um die Liquiditätslage im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich darzustellen. Dies hat sich in den getroffenen Annahmen, die den Mittelzu- und -abflüssen zugrunde liegen, und in der Untergliederung in Zeitbändern angemessen widerzuspiegeln. Diese Annahmen können auf Erfahrungen aus der Vergangenheit oder auf Experten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 196 Sofern relevant, hat das Institut die Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen, die den Wert der Sicherheiten beeinflussen, wie z. B. die Energieeffizienz von Gebäuden (→ BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterung). Daneben können sich weitere ESG-Faktoren auf den Wert der Sicherheiten auswirken. So können z. B. Immobilien in Hochwassergebieten enormen Gefahren ausgesetzt s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.1.1 Einlagen von Finanzkunden

Rz. 87 Bei der Berücksichtigung von Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung sind Einlagen von "Finanzkunden" i. S. v. Art. 411 CRR (→ BTR 2.3 Tz. 7, Erläuterung) nicht zu modellieren und als täglich fällig anzunehmen. Nach Art. 411 Nr. 1 CRR bezeichnet ein "Finanzkunde" einen Kunden[1], der eine oder mehrere der in Anhang I CRD IV genannten Tätigkeiten als Haup... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Marktpreisrisiken des Anlagebuches

Rz. 3 Für die Positionen des Anlagebuches spielen vor allem die Zinsänderungsrisiken eine wesentliche Rolle. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Institut in großem Umfang "Fristentransformation" betreibt, d. h. Festzinskredite für einen längeren Zeitraum ausreicht und sich im Gegenzug mit kürzeren Laufzeiten günstiger refinanziert. Auf diese Weise können durch Ausnutzung de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Arten von Konsortialfinanzierungen

Rz. 34 Bei einer "direkten Syndizierung" verpflichten sich alle Konsorten, eine direkte vertragliche Beziehung mit dem Kreditnehmer einzugehen und ihren Anteil an der Kreditfinanzierung zu einheitlichen Bedingungen direkt an den Kreditnehmer zu vergeben. Die Konditionen sind also für alle Vertragsparteien identisch. Daher wird i. d. R. nur ein einzelner Vertrag angefertigt u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2.3 Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement (MaBeschwerde)

Rz. 247 Die BaFin beaufsichtigt Banken, Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel und ist in diesen Bereichen auch für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Am 4. Mai 2018 hat die BaFin erstmals die Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement veröffentlicht, die im Jahr 2020 überarbeitet wurden.[1] Das Rundschreiben ergänzt d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.1 Überblick

Rz. 55 Defizite in der Unternehmensführung, mangelhafte kulturelle Grundlagen und ein bedeutendes kulturelles Versagen werden als Hauptgründe für die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 sowie die Skandale der letzten Jahre genannt.[1] Diese Gründe haben dazu beigetragen, dass eine Reihe von Instituten übermäßig hohe Risiken eingegangen ist, was letztlich zum Ausfall einzelner Inst... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Anhaltspunkte für den Überprüfungsturnus

Rz. 55 Die Sicherheiten sind ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze in angemessenen Abständen zu überprüfen. Der konkrete Zeitraum zwischen zwei Überprüfungsterminen hängt von der jeweiligen Sicherheitenart sowie von der Relevanz der Sicherheit für den Risikogehalt des Kreditengagements ab und ist von jedem Institut eigenverantwortlich festz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.6 Absehbare Veränderungen

Rz. 80 Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat im Rahmen ihrer Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft[1] am 22. November 2022 eine Anfrage an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Definition und zu möglichen Unterstützungsmaßnahmen für grüne Kredite an Privatkunden sowie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gerichtet.[... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.2 Anforderungen an die Prozesse im Kreditgeschäft

Rz. 1 Das Institut muss Prozesse für die Kreditbearbeitung (Kreditvergabe und Kreditweiterbearbeitung), die Kreditbearbeitungskontrolle, die Intensivbetreuung, die Problemkreditbearbeitung und die Risikovorsorge einrichten. Die Verantwortung für deren Entwicklung und Qualität muss außerhalb des Bereichs Markt angesiedelt sein. Die Verfahren für die Bestimmung des Kreditrisiko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung

Rz. 24 In der Praxis haben sich unterschiedliche Verfahren herausgebildet, die in Analogie zur Funktionsweise eines Risikoklassifizierungsverfahrens auf der Auswertung von hierzu geeigneten Informationen aus verschiedenen Quellen basieren. Neben der Auswertung der intern im Rahmen der Kreditbearbeitung zur Verfügung stehenden Unterlagen und einer systematischen Kontobeobacht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Maßnahmen zur Begrenzung der kreditnehmerbezogenen Risiken

Rz. 63 Voraussetzung für eine wirksame kreditnehmerbezogene Risikosteuerung ist eine durchgängige kreditnehmerbezogene Limitvergabe sowie die unverzügliche Anrechnung der Geschäfte auf diese Limite, deren Einhaltung regelmäßig überwacht werden muss (→ BTR 1 Tz. 5). Zum Begriff "unverzüglich" wurde bereits ausgeführt, dass sich die Umsetzung an den jeweils zugrunde liegenden ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Aufgaben der NPE-Abwicklungseinheiten

Rz. 39 Bei der Gestaltung der NPE-Abwicklungseinheiten sind die Besonderheiten der eigenen NPE-Portfolios zu berücksichtigen, also z. B. die Spezifikationen im Privat- oder Firmenkundengeschäft (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Dabei sollte auch auf die verschiedenen Arten der jeweils hauptsächlich verwendeten Sicherheiten geachtet werden, die ggf. verwertet werden müssen. H... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Rechtsrisiken

Rz. 20 Für Rechtsrisiken gab es zwar lange Zeit keine einheitliche Definition, dafür aber Ansätze zu deren Kategorisierung. So hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht klargestellt, dass Rechtsrisiken Bestandteil der operationellen Risiken sind. Eine entsprechende Zuordnung wird auch in Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR verwendet. Demnach versteht man unter dem operationellen Ris... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Scoringverfahren

Rz. 4 Beim Scoringverfahren wird die Bewertung mittels einer Kennzahl auf einer Punkte-Skala (Score) dargestellt, die auf einer rein mathematisch-statistischen Basis beruht. Bewertet werden homogene Merkmale mit eindeutigen Merkmalsausprägungen. In der Praxis haben sich für bestimmte Geschäftssegmente unterschiedliche Typen von Scoringverfahren mit zum Teil voneinander abwei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.4 Umgang mit einem hohen NPL-Bestand

Rz. 123 Eine Auswirkung der Finanzmarktkrise, die auch viele Jahre später noch nicht vollständig beseitigt werden konnte, waren die teilweise sehr hohen Bestände an notleidenden Krediten in den Bilanzen einiger Institute. Die europäischen Institute waren davon unterschiedlich stark betroffen, wobei in einzelnen Ländern eine Konzentration dieser "Institute mit hohem NPL-Besta... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Buchhaltung als Basis für d... / Vorbereitung

Diese Unterlagen werden für das Aufspüren und das Ausmerzen der "Buchhaltungssünden" benötigt (siehe Tab. 1). mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Buchhaltung als Basis für d... / Fehler 7: Zinsen werden nicht bzw. zu spät erfasst

Ein typischer Fall für eine unterlassene Verbindlichkeitsbuchung sind Bankzinsen. Sie werden oft erst dann gebucht, wenn sie auf dem Kontoauszug der Bank erscheinen. Das kann im Folgemonat oder im Folgequartal sein. Bei öffentlichen Darlehen oder bei Eurokrediten erfolgt die Zinszahlung sogar nur 1-2 mal pro Jahr. Wenn es sich um größere Zinsbeträge handelt, sollten diese in ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.6 Patronatserklärungen

Rz. 11 Grundformen der Patronatserklärung Patronatserklärungen sind in Konzernstrukturen weit verbreitet und stellen typischerweise Erklärungen einer Muttergesellschaft (Patron) gegenüber den Gläubigern ihrer Tochtergesellschaft (Protegé) mit dem Ziel dar, die Kreditwürdigkeit dieser zu fördern bzw. zu erhalten.[1] Patronatserklärungen stellen daher – wie die Bürgschaft oder ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.1 Argumente von Literatur und Rechtsprechung

Rz. 107 Im Fall einer Anerkennung von Nutzungen als einlagefähige Wirtschaftsgüter [1] stellt sich das Problem des Drittaufwands nicht; eine Einlage würde sogar die Bewertung zum Teilwert[2] zulassen;[3] die Berücksichtigung der AfA könnte durch einen entsprechenden Wertansatz erfolgen. Eine solche Einlagefähigkeit von Nutzungen wird auch im Zusammenhang mit der abstrakten Vo... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IV. Prüfungsschema zur Ermittlung des Gegenstandswertes (§ 23 RVG)

Rz. 28 Zur Lösung einer Aufgabe aus dem Kostenrecht ist es in der überwiegenden Zahl der Fälle notwendig, mit der Ermittlung des Wertes zur Berechnung der Wertgebühren zu beginnen. Sie haben Glück, wenn es sich um eine bezifferte Klage handelt, denn dann geht man normalerweise von dem in der Klage genannten Betrag als dem Streitwert aus. Eine bezifferte Klage liegt z. B. dann... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 5. Beispiele zur Berechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 23 Beispiel: RAin Rita Richtig erhält von Rudi Ratlos den Auftrag, außergerichtlich die Rückzahlung eines Privatdarlehens von 11.000,00 EUR einzufordern. Herr Ratlos gibt an, dass der Schuldner zwar ein guter Freund sei, nun aber erkläre, unter Freunden müsse man doch nicht so kleinlich sein. Nach Erhalt des Aufforderungsschreibens ruft der Schuldner Onsorg bei Frau Rich... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.2 Bestandsgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 2)

Rz. 59 Eine Bestandsgefährdung liegt nach allgemeiner Auffassung grds. dann vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unt in absehbarer Zeit seinen Geschäftsbetrieb nicht mehr fortführen kann und ggf. Insolvenz anmelden oder in Liquidation gehen muss.[1] Als "absehbare Zeit" wird nach berufsständischen Grundsätzen ein Zeitraum von mind. zwölf Monaten, gerechnet vom ... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Erhaltungsrücklage: Umwidmung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob und wie es möglich ist, Mittel der Erhaltungsrücklage umzuwidmen. Umwidmung der Mittel der Erhaltungsrücklage Die Mittel der Erhaltungsrücklage dürfen umgewidmet werden – aber nur durch einen ordnungsgemäßen Beschluss der Wohnungseigentümer und nur in bestimmten Grenzen. Zulässig ist die Umwidmung in eine Liquiditätsrücklage (zu... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Unterhaltene Person hat kein oder nur ein geringes Vermögen; ein angemessenes Hausgrundstück bleibt unberücksichtigt (§ 33a Abs 1 S 4 Hs 2 EStG)

Rn. 183 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die unterhaltene Person darf kein oder nur ein geringes eigenes Vermögen haben, da sie dann nicht mehr bedürftig ist, BFH v 11.02.2010, VI R 65/08, BStBl II 2010, 628. Entscheidend für die Höhe des Vermögens ist dabei der Verkehrswert, wobei der Verkehrswert eines Mietwohngrundstücks nicht nur durch einen Nießbrauchsvorbehalt, sondern auch ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Abtretung von Arbeitseinkommen / 9.2 Zusammentreffen von Lohnabtretung und Lohnpfändung

Arbeitseinkommen kann, soweit nach § 400 BGB gesetzlich zulässig, abgetreten[1] und in gleichem Umfang nach §§ 850 ff. ZPO gepfändet werden.[2] Voraussetzung ist, dass sowohl die Abtretung als auch die Pfändung wirksam sind. Ist die Abtretung unwirksam, ergibt sich aus dem zugrunde liegenden wirksamen Kausalgeschäft, z. B. dem Darlehensvertrag, kein vorrangiger Anspruch auf ... mehr