Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehensvertrag

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 087 Sonstige Ausleihungen

Hier sind die Ausleihungen zu erfassen, die keine Ausleihungen an verbundene Unternehmen, an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, oder an Gesellschafter darstellen. Zu den sonstigen Ausleihungen gehören beispielsweise Arbeitgeberdarlehen sowie andere Kapitalforderungen aus Finanzgeschäften. Forderungen aus Restkaufgeldern sind hier nur dann zu buchen, we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.5 Grenzüberschreitende Zahlungen bei fehlender Körperschaftsteuer, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d

Rz. 71 Unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests führen nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d AO Gestaltungen zu einem Kennzeichen, wenn der Stpfl. grenzüberschreitende Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen leistet, die bei ihm als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, während das verbundene Unternehmen in dem Steuerhoheitsgebiet, in dem es ansässig ist, keiner oder eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Gestaltungen mit einer intransparenten Kette, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 141 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 3 AO führen Gestaltungen mit einer intransparenten Kette zu einem Kennzeichen. Damit eine intransparente Kette vorliegt, müssen die Voraussetzungen der Buchstaben a und b kumulativ erfüllt sein und zusätzlich die Identität der wirtschaftlich Beteiligten verschleiert werden.[1] Die Vorschrift enthält in Buchst. a) und b) zwei Voraussetzungen, di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.6.2 Darlehen

Rz. 69 Im Unterschied zu der Entgeltzahlung im engeren Sinne liegt ein Arbeitgeberdarlehen dann vor, wenn der Arbeitgeber mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis einem Arbeitnehmer Kapital zur vorübergehenden Nutzung, typischerweise zu günstigeren Bedingungen als auf dem Kapitalmarkt überlässt.[1] Kein Arbeitgeberdarlehen sind Vorschuss und die Abschlagszahlung. Während Vors...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Annuitätendarlehen: Zins, T... / 1 Die Behandlung der Annuitätenraten

Die Höhe der fixen Annuitätenrate ist in der Regel im Darlehensvertrag festgelegt. In der Praxis werden monatliche, quartalsweise, halbjährlich oder jährliche Zahlungsweisen vereinbart. 1.1 Technische Berechnung der Annuitätenrate Die Annuität wird errechnet, indem der Barwert des Darlehens mit dem Kapitalwiedergewinnungsfaktor multipliziert wird. Der Barwert des Darlehens ent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Annuitätendarlehen: Zins, T... / 4 Behandlung eines Disagios

Die Vereinbarung eines Disagios war in der Praxis der vergangenen Jahre eine beliebte und übliche Methode, den (nominalen) Zinssatz eines Darlehens zu "drücken". Das Disagio wird bei Auszahlung des Darlehens abgezogen, gehört aber vollumfänglich zum Rückzahlungsbetrag. Es stellt von seiner Gattung her vorweggezahlte Zinsen dar. Die Vereinbarung eines Disagios war insbesonder...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 5.2.4 Kündigung eines Vertrags

Vor allem Verträge, die über eine längere Zeit laufen, können unter bestimmten Voraussetzungen fristgerecht, manchmal auch fristlos gekündigt werden. Auch hier ist zu beachten, dass die Erklärung der Kündigung grundsätzlich bedingungs- und befristungsfeindlich ist, um Klarheit darüber zu geben, ob der Vertrag, z. B. Mietvertrag, gekündigt wurde. Praxis-Tipp Wirksamkeit einer ...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 3 Zinsen: Die Gegenleistung für die Kapitalüberlassung

Der Preis für die Inanspruchnahme eines Darlehens und damit die zentralen Aufwendungen des Darlehensnehmers sind die Zinsen. Seit Jahrhunderten stellen sie das Entgelt dar, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für das vorübergehend überlassene Kapital entrichtet. Die Berechnung der Zinsen beginnt mit dem Auszahlungszeitpunkt der Darlehenssumme und endet mit de...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 1.2 Drei Wege bei der Verbuchung der Annuitätenrate

Da sich die Annuitätenrate aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammensetzt, ist diese aufzuteilen und getrennt zu verbuchen. Ein häufig auftretender Buchungsfehler besteht darin, die gesamte Annuitätenrate, die in der Regel in einem Betrag dem betrieblichen Konto belastet wird, in einem Betrag als vermeintliche Tilgungsleistung gegen das Darlehenskonto zu verbuchen. I...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Einführung

Die Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen auf das Steuerrecht verdeutlicht beispielsweise die Frage, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt oder nicht. Die Beantwortung ist abhängig von den schuldrechtlichen Regelungen. Praxis-Beispiel Gegenleistung beim Darlehen Bei einem Darlehen zählen zum Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer die Zinszahlungen, während die Rückzahlung der Dar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Annuitätendarlehen: Zins, T... / 1.1 Technische Berechnung der Annuitätenrate

Die Annuität wird errechnet, indem der Barwert des Darlehens mit dem Kapitalwiedergewinnungsfaktor multipliziert wird. Der Barwert des Darlehens entspricht der ursprünglichen Darlehenssumme (Nominalsumme). Annuität = Barwert x Kapitalwiedergewinnungsfaktor Der Kapitalwiedergewinnungsfaktor wird wie folgt errechnet:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Annuitätendarlehen: Zins, T... / 5 Kündigung eines Darlehens – Behandlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Annuitätendarlehen mit vertraglicher Zinsfestschreibung können in der Regel nicht ohne Weiteres ordentlich gekündigt werden. Sollte der Darlehensnehmer auf eine vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrags bestehen, so kommen die Kreditinstitute diesem Verlangen meist nach. In einem solchen Fall wird dann jedoch in der Regel die sogenannte "Vorfälligkeitsentschädigung" fällig...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW: Wohneigentum für Famil... / 2 Was wird gefördert?

Neubau und Ersterwerb Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb eines neuen Förderobjekts (Gebäude, Wohnung). Der Ersterwerb muss innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme (§ 640 BGB) des Wohngebäudes erfolgen. Zudem muss das Förderobjekt nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des bei Antragstellung geltenden Gebäudeenergiegesetzes fallen und die Anforderungen gem...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.1 Grundlagen

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Er kann sie nach dem Übergang des Betriebs- oder Betriebsteils ggf. einzelvertraglich verschlechtern, wenn der bzw. die Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.[2] Der Übergang erfol...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Abhängigkeitsverhältnis

Rz. 11 Abhängigkeit ist nach der Legaldefinition des § 17 Abs. 1 AktG gegeben, wenn ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausüben kann. Die tatsächliche Ausübung ist hierfür nicht entscheidend; vielmehr genügt für das Abhängigkeitsverhältnis nach § 17 Abs. 1 AktG die Möglichkeit, einen beherrschenden Einfluss aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen

Rn. 110 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zwischen nahen Angehörigen besteht häufig die Bestrebung, die gemeinsame Steuerbelastung durch zivilrechtliche Vereinbarungen zu minimieren. Durch die Verlagerung der Einkunftserzielung auf Angehörige mit keinem oder nur einem geringen Einkommen wird die Ausnutzung von Individualfreibeträgen und/oder die Kappung der Steuerprogression beabsi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Janssen, Strategien eines Familiensplittings durch die Übertragung von Einkunftsquellen, DStZ 1992, 22; Häuselmann, Die Verlagerung von Einkunftsquellen beim KapVerm, NWB 1993 F 3, 8707; Felix, Die steuerliche Anerkennung von Rechtsverhältnissen unter Angehörigen, FR 1996, 729; Seeger, Verträge zwischen nahestehenden Personen – Grundsätzliche Überlegungen und Voraussetzungen ih...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Besteuerung bei Eigenheimrentenverträgen, § 22 Nr 5 S 4–6 EStG

Rn. 675 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Eigenheimrentengesetz v 29.07.2008 (BGBl I 2008, 1509) hat der Gesetzgeber in die steuerlich geförderte Zusatzversorgung auch die Möglichkeit der Bildung selbstgenutzten Wohneigentums aufgenommen (sog Wohn-Riester), da er davon ausgeht, dass ein mietfreies Wohnen im Alter für viele Bürger einen der Rentenzahlung vergleichbare Form d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 525 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem §§ 231, 232 HGB nimmt der stille Gesellschafter am Verlust der Gesellschaft teil, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei einem partiarischen Darlehen kann es nicht zu einer Verlustbeteiligung kommen, da nach dem Charakter eines Darlehensvertrages der Darlehensnehmer ein festes Entgelt schuldet und somit eine V...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Finanzinstrument (financial instrument)

Tz. 9 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Ein Finanzinstrument (financial instrument) ist ein Vertrag (contract), der gleichzeitig bei einer Vertragspartei zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes (financial asset; vgl. Tz. 16ff.) und bei einer anderen zur Begründung einer finanziellen Verbindlichkeit (financial liability; vgl. Tz. 22ff.) oder einem Eigenkapitalinstrument (eq...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Sonstige Kapitalforderungen jeder Art" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 616 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG unterliegen der Besteuerung die Erträge aus "sonstigen Kapitalforderungen jeder Art", wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Erei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen zu Einkünften aus KapVerm führen. Gemäß § 2 Abs 1 Nr 5 EStG unterliegen der ESt Einkünfte aus KapVerm, die der StPfl während des VZ erzielt. Der sachliche Umfang des Besteuerungstatbestandes ist gem § 2 Abs 1 S 2 EStG in § 20 EStG geregelt. Einkünfte aus KapVerm sind, ausweislich des § 2 Abs 2 Nr 2 S 2 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Einkunftsarten

Rn. 26 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG sind wegen § 20 Abs 8 EStG gegenüber den anderen Einkunftsarten, zB Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus VuV (zB bei der sogenannten Betriebsaufspaltung, s § 15 Rn 314 (Bitz), unechte Betriebsaufspaltung) subsidiär. Verhältnis zu Gewinneinkünften Für die Annahme eines Gewerbebetriebes bedarf ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, ob...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Kurz- und langfristige Schulden

Tz. 102 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Eine Schuld ist nach IAS 1.69 dann als kurzfristig zu klassifizieren, wenn die Erfüllung innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird (zum Begriff Geschäftszyklus vgl. Tz. 90f.); die Schuld primär zu Handelszwecken gehalten wird; die Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag zu erfül...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Tz. 96 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Abweichend vom allgemeinen Saldierungsverbot nach IAS 1.32 schreibt der IASB für Finanzinstrumente, die mit derselben Vertragspartei abgeschlossen wurden, unter bestimmten Bedingungen einen saldierten Ausweis vor. Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmenmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen

Rn. 76 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Bewertung von Anleihen ist der Erfüllungsbetrag einschlägig. Ist der Erfüllungsbetrag einer Anleihe höher als der Ausgabebetrag (z. B. aufgrund eines Disagios bei einer Anleihenaufnahme oder bei der Einräumung eines hypothekarisch gesicherten Kredits), so darf (steuerrechtlich: muss, vgl. BFH, Urteil vom 19.01.1978, IV R 153/72, BStBl...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Einordung als Kreditgeschäft sowie Abgrenzung zum Zessionskredit

Rn. 41 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Das unechte Factoring stellt ein Kreditgeschäft dar (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14.10.1981, VIII ZR 149/80, BGHZ 82, S. 50 (61), sowie MünchKomm. HGB (2024), § 246, Rn. 58), bei dem die Forderungen lediglich als Sicherheit abgetreten werden, weshalb die Grenzen zum originären Kreditgeschäft mit (globaler) Sicherungszession (Zessionskredit) fli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grundsätzliche Identität der Zahlungsströme aus Grundgeschäft und Sicherungsinstrument (sog. Deckungsfähigkeit)

Rn. 239 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Im Regelfall handelt es sich um eine Sicherung künftiger Zahlungsströme, bspw. in Form von AK bzw. Verkaufserlösen (z. B. in Fremdwährung), oder um variable Aufwendungen bzw. Erträge (variable Zinsen). Beispiel:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 VG und Schulden sind grds. einzeln zu bewerten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3); Aufwendungen und Erträge dürfen nicht verrechnet werden (vgl. 246 Abs. 2 Satz 1). Die Möglichkeit, Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente zu Bewertungseinheiten zusammenzufassen, ist eine gesetzlich geregelte Ausnahme von den vorstehend genannten Grundsätzen (vgl. WP-H...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zum Bankenprivileg bei einer Konzernfinanzierungsgesellschaft

Leitsatz 1. Eine Konzernfinanzierungsgesellschaft kann durch das Bankenprivileg gemäß § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung begünstigt sein (Bestätigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs). 2. Ein gewerbsmäßiger Betrieb von Bankgeschäften im Sinne der Legaldefinition des Begriffs des Kreditinstituts in § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) liegt vor, wenn er auf eine gewisse Dauer angelegt ist und ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gesellschafterdarlehen bei ... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Darlehensverträge zwischen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern steuerrechtlich nicht anerkannt werden können, wenn Gläubiger und Schuldner rechtlich als identisch gelten. Dies hat zur Folge, dass Zinsen aus solchen Darlehen weder als Werbungskosten abziehbar noch als Einnahmen aus Kapitalv...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gesellschafterdarlehen bei ... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamts und entschied, dass das Darlehen steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist. Grund hierfür ist das Fehlen der erforderlichen Personenverschiedenheit zwischen Gläubiger und Schuldner. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) wird einer Gesellschafterin einer Personengesellschaft die Forderung oder Verbindlichkeit aus einem Darlehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4 Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen ist die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, die auf dem Rechtsgrund eines Darlehensvertrags gemäß §§ 488 ff. BGB beruht. Ist der Anwalt mit dem Entwurf eines solchen Darlehensvertrags betraut, kann er dem Arbeitgeber-Mandanten über Folgendes informieren: Die Zinsvorte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsschranke / 3.2.1 Zinsaufwand

Nach § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG i. d. F. vor Inkrafttreten des Kreditzweitmarktförderungsgesetz waren Zinsaufwendungen definiert als Vergütungen für Fremdkapital, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben. Nach dem früheren BMF-Schreiben zählten zum Fremdkapital demnach alle als Verbindlichkeit passivierungspflichtigen Kapitalzuführungen in Geld, die nach steuerlichen Kriterie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Tatsächliche Durchführung

Tz. 279 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA ist anzunehmen, wenn eine an sich klare und von vornherein mit dem beherrschenden Gesellschafter abgeschlossene Vereinbarung tats nicht durchgeführt wird. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur dann, wenn das Fehlen der tats Durchführung – was die Regel sein wird – darauf schließen lässt, dass die von vornherein abgeschlossene Vereinbarun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.6 Sondervorschriften für Verträge mit minderjährigen Kinder

Tz. 263 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Schließt eine Kap-Ges mit einem minderjährigen Kind eines beherrschenden Gesellschafters einen Vertrag (zB einen Miet-, Pacht- oder Darlehensvertrag), sind die Voraussetzungen des Rückwirkungsverbots zu beachten. Bei Verträgen mit minderjährigen Kindern sind die besonderen Vorgaben des Zivilrechts zu erfüllen. Insbes muss ein Ergänzungspflege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter als Grundmaßstab des Fremdvergleichs

Tz. 104 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Maßstab für den anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gem § 43 Abs 1 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet; s Urt des BFH v 06.04.2005 (BFH/NV 2005, 2058). Aufgabe eines solchen GF ist es, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Kö und damit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.4 Einbringung von Mitunternehmeranteilen

Tz. 333 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bringt der Gesellschafter einer Pers-Ges seinen (gesamten) MU-Anteil in eine Kap-Ges/Gen ein und besteht die Pers-Ges nunmehr mit der Übernehmerin als MU weiter, sind bestehende nach der Einbringung fortgeltende Verträge des Einbringenden ab dem stlichen Übertragungsstichtag einer stlichen Neubeurteilung zu unterziehen. Hat der Einbringende ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.2 Umwandlung/Einbringung einer Personengesellschaft

Tz. 326 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird eine Pers-Ges auf eine Übernehmerin verschmolzen oder wird eine Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen formwechselnd umgewandelt, sind bei einer rückwirkenden Einbringung die Auswirkungen der fiktiven Vermögenszurechnung gem § 20 Abs 5 S 1 UmwStG auf Vertragsbeziehungen der Pers-Ges mit ihren Gesellschaftern/MU zu prüfen. Haben die Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Grundsatz

Tz. 82 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei gegenseitigen Leistungen liegt kein Vermögensnachteil für die Kö vor, wenn die jeweiligen Leistungen der einen Seite durch gegenläufige vermögenswerte Vorteile ausgeglichen werden. Es erfolgt dann eine Verrechnung der gegenseitig gewährten Vermögensvorteile, die man Vorteilsausgleich nennt (tw auch treffender "Nachteilsausgleich" genannt;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.1 Grundsätze der rückwirkenden Zurechnung von Verträgen

Tz. 324 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Als Folge der Rückwirkung wird der durch den Einbringenden tats verwirklichte Sachverhalt im Rückbezugszeitraum (s Tz 313) der Übernehmerin ertrstlich zugerechnet (s Tz 319). Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin alle betrieblichen Vereinbarungen als am rückbezogenen Einbringungsstichtag abgeschlos...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.7 Zeitliche Aspekte des Fremdvergleichs

Tz. 141 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis muss idR im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geprüft werden; zB s Urt des BFH v 18.12.1996, BStBl II 1997, 301 mwNachw. Dies gilt auch für Vertragsänderungen. Eine Vertragsänderung kann idR allerdings nur im Umfang der Änderung zu einer vGA führen, wenn bei Abschluss des urspr Vertr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2 Zeitfragen beim (begünstigten) Anteilseigner

Tz. 39 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der AE/das Mitglied muss im Zeitpunkt, in dem die Grundlagen des zu beurteilenden Vorgangs gelegt werden, schon bzw noch Inhaber der gesellschafts- oder mitgliedschaftsrechtlichen Stellung sein. Dies ist darin begründet, dass eine Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis nur gegenüber demjenigen vorliegen kann, der auch eine Ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.1 Grundsatz

Tz. 234 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Vereinbarungen mit dem beherrschenden Gesellschafter müssen zivilrechtlich wirksam sein. Die Notwendigkeit der zivilrechtlichen Wirksamkeit ist zunächst einmal eine Ausprägung des materiellen Fremdvergleichs. Auch fremde Dritte werden nämlich regelmäßig – wenn auch nicht immer – darauf achten, dass ihre Vereinbarungen zivilrechtlich wirk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.2 Zuständigkeitsfragen

Tz. 245 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung gehört, dass diese von den dafür zuständigen Organen vorgenommen wird. So ist zB für die Änderung eines Anstellungsvertrags grds die Gesellschafterversammlung zuständig (Ausnahme bei abweichender Satzungsregelung). Wird ein Anstellungsvertrag ohne den notwendigen Beschl der Ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Darlehensverzinsung unter n... / Zusammenfassung

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen, wie Eltern und Kindern, sind eine beliebte Methode, um Steuern zu sparen. Durch solche Verträge können Zinsen an Familienmitglieder gezahlt werden, statt an eine Bank. Wenn das Darlehen jedoch zinslos gewährt wird, spielt der Nachweis der Zinsvereinbarung eine wichtige Rolle. Das bedeutet, dass es entscheidend ist, zu zeigen, das...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Darlehensverzinsung unter n... / Hintergrund

Die Klägerin verlangte von ihrem Vater die Rückzahlung eines im Jahr 1993 in Höhe von 60.000,00 DM gewährten und im Jahr 2022 gekündigten Darlehens. Streitig ist zwischen den Parteien daher, ob und wenn ja, in welcher Höhe, das Darlehen verzinst war. Die Klägerin hat gegen das Urteil der Vorinstanz Berufung eingelegt, weil sie mit der angenommenen Beweislastverteilung nicht e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps

Leitsatz 1. Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll. 2. Dies setzt voraus, dass das betriebliche Darlehen und das zinssichernde Swap-Geschäft inhaltlich hinreichend eng miteinander verknüpft sind. 3. Zudem ist das Swap-Geschäft von vornherein als betriebliches Geschäft zu behandeln. Der Steuerpflichtige muss daher die Ausgleichszahlungen in der laufenden Buchhaltung a...mehr