Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehensvertrag

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Gesellschaft mit beschränkt... / 1.2 Struktur der GmbH

Rz. 4 Die GmbH kann gem. § 1 GmbHG zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden. Ihr Gegenstand muss folglich nicht zwingend der Betrieb eines Unternehmens sein, sondern kann auch in der Vermögensverwaltung oder sonstigen Zwecken, z. B. gemeinnütziger oder ideeller Art, bestehen.[1] Unabhängig vom Gesellschaftszweck ist die GmbH nach... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Forderungskauf mit Übernahme des Forderungseinzugs

Rz. 129 Wird vom Inhaber (Anschlusskunde) einer Forderung diese Forderung mit Übernahme des tatsächlichen Einzugs und ggf. auch des Ausfallrisikos an ein Factoring-Institut übertragen, liegt in der Abtretung der Forderung an den Factor keine Leistung des Anschlusskunden an den Factor vor[1], sondern es ergibt sich ausschließlich eine Leistung des Factors an den Anschlusskund... mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob Verträge, die die Verwaltung schließt und schließen kann, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer binden und von ihr erfüllt werden müssen. Verträge der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Die Verwaltung ist berechtigt und sogar verpflichtet, im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Rechtsverkehr aufzutreten und Vertr... mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Beschlüsse widersprächen keiner ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Wohnungseigentümer hätten über die Verteilung und Finanzierung von Kosten entschieden, die sie zwingend zu tragen hätten. Denn die Verwaltung habe einen Vertrag über die Durchführung einer Brandwache der X-GmbH abgeschlossen. Die Voraussetzungen für eine wirksame Stellvertretung (§ 164 BGB) läge... mehr

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Abmahnung im Wohnungseigentum / 7.1 Abmahnung gegenüber dem Eigentümer

Dem Eigentümer kann gemäß § 17 Abs. 2 WEG das Wohnungseigentum entzogen werden, wenn er trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 WEG obliegenden Pflichten verstößt. Darüber hinaus ist eine Abmahnung grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn die Entziehung auf § 17 Abs. 1 WEG gestützt wird, ohne dass das Regelbeispiel des § 17 Abs. 2 WEG vorliegt.[1] Grund... mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / V. Vertragsgestaltung

Typisch für die verschiedenen Verrentungsmodelle ist,[16] dass der Immobilieneigentümer sein Eigentum ganz oder teilweise an einen Dritten überträgt, sich selbst aber den Besitz vorbehält. Bei der Vertragsgestaltung wird dabei auf verschiedene klassische und bekannte Rechtsverhältnisse zurückgegriffen werden, wie z.B. den Immobilienkaufvertrag, die Vereinbarung von Nießbrauc... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.6.2 Gehälter, Mieten und Zinsen

Rz. 76 Wird das Vermögen einer Körperschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Körperschaft übertragen (Verschmelzung), ändert sich an der steuerlichen Behandlung der an die Gesellschafter (Geschäftsführer) der übertragenden Körperschaft gezahlten Gehälter sowie Miet-, Pacht- und Darlehenszinsen nichts. Diese Zahlungen waren bei der übertragenden Körperschaft... mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Nach h.M. ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer, Mithaftenden oder Bürgen über die Risiken einer beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.[143] Entsprechend hatte die Rechtsprechung bei Entscheidungen, denen die Bauherrenmodelle der 70er und 80er-Jahre zugrunde lagen, Ansprüche der Anleger regelmäßig mit der Begründu... mehr

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§ 8 Bankrecht / IV. Muster: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB)

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Zwischen _________________________ (Name der Bank, Ort und Adresse der Geschäftsstelle) – nachstehend "Bank" genannt – und _________________________ (Name und Adresse des Darlehensnehmers) – nachstehend ... mehr

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§ 8 Bankrecht / 2. Ergänzende Hinweise für den Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags

Rz. 13 Gem. § 491 Abs. 3 BGB ist ein Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer, der durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert ist oder der für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtende... mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Vorvertragliche Informationspflichten, Widerrufsrecht, Widerrufs- und Einwendungsdurchgriff

Rz. 7 Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gem. § 495 Abs. 1 BGB i.V.m. § 356b BGB zu. Bei mehreren Verbrauchern auf der Darlehensnehmerseite kann jeder Verbraucher seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung selbstständig widerrufen.[18] Seit dem 21.3.2016 sind in §§ 514, 515 BGB (wohnimmobilienkreditrichtlinienüberschießend) auch für unentgelt... mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / IV. Rechtsfolgen

Rz. 47 Ein Schadensersatzanspruch des Anlegers geht dahin, dass er so gestellt wird, wie er gestanden hätte, wenn die pflichtwidrig unterbliebenen Angaben erfolgt wären. Bei pflichtgemäßer Aufklärung ist dann davon auszugehen, dass der Anleger sich aufklärungsrichtig verhalten hätte und weder den Darlehensvertrag abgeschlossen noch die Immobilie (bzw. den Immobilienanteil) e... mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Allgemein zum Verbraucherdarlehensvertrag

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§ 8 Bankrecht / 3. Kredite zu gewerblichen Zwecken

Rz. 8 Nach deutschem Zivilrecht unterliegen Kreditverträge zu gewerblichen Zwecken im Gegensatz zum Verbraucherdarlehen keinen besonderen formalen Vorgaben. Der Darlehensvertrag ist also grds. formlos gültig, selbst wenn er zur Finanzierung eines Grundstückskaufs (hier ist notarielle Beurkundung gem. § 311b BGB erforderlich) abgeschlossen wird.[23] Es besteht auch grds. keine... mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts

Rz. 4 Die Vorschriften zum Verbraucherkredit finden sich überwiegend in §§ 491 bis 505d BGB (Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge). § 491 Abs. 1 BGB unterscheidet seit dem 21.3.2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie,[1] Richtlinie 2014/17/EU) zwischen Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (näher geregelt in § 491 Abs. 2 BGB; die Norm stellt a... mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Formvorschriften

Rz. 6 Liegt ein Verbraucherdarlehen gem. § 491 BGB vor, sind folgende Formvorschriften zu beachten, die insb. für die vom Darlehensnehmer zu unterzeichnende Vertragserklärung von Bedeutung sind. Dazu zählt vor allem die Schriftform gem. § 492 Abs. 1 S. 1 BGB, die grds. auch bei einer Vertragsänderung einzuhalten ist. Es reicht aus, wenn Antrag und Annahme des Vertrags jeweil... mehr

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§ 13 Erbrecht / 5. Muster: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungsaufwendungen

Rz. 193 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.21: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungsaufwendungen An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen _________________________ – Beklagter – Prozessbevollmächtigter: _________________________ wegen... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / IV. Muster: Arrestantrag

Rz. 298 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.75: Arrestantrag An das Landgericht Bonn Antrag auf dinglichen Arrest und Arrestpfändung des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________, gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – wegen: Arrestes und Arrestpfändung beantragen wir ... mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / F. Muster: Notarbestätigung

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.2: Notarbestätigung Notarbestätigung An die _________________________-Bank Darlehensvertrag vom _________________________, Darlehensnehmer: _________________________ Grundschuldbestellung über _________________________ EUR In vorgenannter Angelegenheit habe ich Ihnen mit meinem Schreiben vom _____________________... mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung

Rz. 49 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.4: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung _________________________ (Name, Anschrift des Sicherungsgebers) hat der _________________________ Bank (Name, Anschrift) folgende Buchgrundschuld bestellt (UR. Nr. _________________________ des Notars _________________________): Grundbuch/Wohnungseigentumsgrundbuch/Er... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VIII. Muster: Verpfändung eines Geschäftsanteils

Rz. 203 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.27: Verpfändung eines Geschäftsanteils Verhandelt am _________________________ zu _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen mehr

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§ 8 Bankrecht / 8. Sicherheitenverwertung

Rz. 44 Bei der Sicherheitenverwertung kommt es im konkreten Fall auf die Besonderheiten der jeweils einschlägigen Kreditsicherheit an.[86] Die Verwertung einer Sicherheit setzt grds. die Fälligkeit der gesicherten Forderungen voraus. Wird die Forderung aus einem (Bank-)Kontokorrent gesichert, wird sie infolge des Erlöschens des zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrags g... mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 1. Fälligkeit

Rz. 14 Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück ist u.a. die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist eine Erfüllung Zug-um-Zug (Zahlung des Kaufpreises gegen Übereignung) nicht sachgerecht. Grundsätzlich ist der Käufer deshalb vorleistungspflichtig, der Kaufpreis somit vor Beantragung der Eigentumsumschreibung zu zahlen. Zur ... mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Abtretung einzelner Forderungen

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.7: Abtretung einzelner Forderungen Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sich... mehr

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§ 8 Bankrecht / e) Muster: Globalzessionsvertrag

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.9: Globalzessionsvertrag Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgebe... mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Verpfändung von Kontoguthaben

Rz. 68 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.14: Verpfändung von Kontoguthaben Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift des/der Verpfänder(s)) – nachstehend "Verpfänder" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinbart: 1. Gegenstand der Verpfändung Der Verpfänder ... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Formularzwang, Ergänzungen

Rz. 131 Auch für die Kontopfändung gilt der Formularzwang nach § 829 Abs. 4 ZPO i.V.m. der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung.[136] Allerdings umfasst das Formular nicht alle maßgeblichen Ansprüche. Es sieht auch die Möglichkeit von Ergänzungen – hilfsweise auf einer Anlage – vor. Prüfen Sie, ob sich im konkreten Einzelfall die Notwendigkeit der Ergänzung für nachfolgen... mehr

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§ 8 Bankrecht / VII. Muster: Kredit zu gewerblichen/beruflichen Zwecken

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.2: Kredit zu gewerblichen/beruflichen Zwecken Zwischen _________________________ (Name des Kreditgebers, Ort der Geschäftsstelle) – nachstehend "Kreditgeber" genannt – und _________________________ (Name und Adresse des Kreditnehmers) – nachstehend "Kreditnehmer" genannt – wird folgender Kreditvertrag zu gewerbliche... mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Mantelzessionsvertrag

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgebe... mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Allgemeines

Rz. 3 Das Gesetz unterscheidet zwischen Gelddarlehen (§§ 488 bis 509 BGB) und Sachdarlehen (§§ 607 bis 609 BGB). Praxisrelevant ist das Gelddarlehen. Der Darlehensnehmer muss in der vereinbarten Zeit die Kreditsumme i.d.R. samt Zinsen an den Kreditgeber zahlen. Verschlechtert sich die Vermögenssituation des Kreditnehmers, kann der Kreditgeber unter den Voraussetzungen des § 4... mehr

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§ 8 Bankrecht / Literaturtipps

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz

Rz. 61 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Zwischen _________________________ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachfolgend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird folgende Sicherungsübereignung vorgenommen. 1. Gegenstand der Sic... mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung

Rz. 63 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Zwischen _________________________ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinbart: 1... mehr

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§ 8 Bankrecht / VIII. Anmerkungen zum Muster

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Massekreditvertrag

Rz. 161 Zumeist wird es zu Beginn des Verfahrens an Liquidität mangeln, da nur in den seltensten Fällen noch ausreichende finanzielle Mittel im Unternehmen vorhanden sind. Der Verwalter muss dafür sorgen, dass dem Unternehmen so schnell wie möglich neue finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der Geschäftsbetrieb ohne große Unterbrechungen fortgesetzt werden ... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 58 Die GdWE hat keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthaftungsmasse. Bei ihr haften im Außenverhältnis zu den Gläubigern jetzt abweichend von BGH ZMR 2005, 547 wegen § 9a Abs. 4 WEG sämtliche Wohnungseigentümer, die im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs der GdWE angehören, unmittelbar persönlich, aber nur pro rata in Höhe der Größe ihres Miteigentumsanteils mit ihr... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / i) Insolvenzrechtliche Sanktionen angeblich auch für Dritte

Rz. 309 Gem. § 32a Abs. 3 S. 1 GmbHG a.F. galten die Vorschriften zum Eigenkapitalersatz sinngemäß für "Rechtshandlungen … eines Dritten", die der Darlehensgewährung des Gesellschafters wirtschaftlich entsprechen. Das MoMiG verwendet die Worte "eines Dritten" nicht. Daran knüpft sich die Frage an, ob auch dessen Leistungen dem Gesellschafterdarlehen "wirtschaftlich entsprech... mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / Literaturtipps

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Aufwendungen für Ablösung eines Zinsswaps

Aufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn ein solches Termingeschäft der Absicherung von Risiken aus einem Darlehensvertrag zur Finanzierung von (wesentlichem) Anlagevermögen diente. Zwar handelte es sich im Streitfall bei dem zwischen der Steuerpflichtigen und dem Kreditinstitut abgeschlossenen "Zinssatz-Swapgeschäft" um ein Te... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Anwendungszeitpunkt § 4f EStG

Problem und Sachverhalt: Zur erstmaligen Anwendung der Aufwandsverteilung über 15 Jahre nach § 4f EStG [20] bei Schuldübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen entschied der BFH mit Urteil vom 20.3.2025.[21] Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Eine Stpfl. mit kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr hatte zahlreichen Beschäftigten eine Pensionszusag... mehr

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Das Aufsichtsratmodell / 7 Satzungsbeispiel

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Arbeitnehmerdarlehen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst k 5. VermBG)

Rn. 90 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst k 5. VermBG umfasst die Begründung oder den Erwerb von Darlehensforderungen des ArbN gegen den ArbG. Erforderlich ist die Sicherung der Ansprüche des ArbN aus dem Darlehensvertrag durch eine Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder eine privatrechtliche Versicherung durch ein Versicherungsunternehmen auf Kosten des ArbG. ... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Beispiele für Geschäftsvorfälle zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen

Tz. 49 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die Wahl der Begriffe "Ressourcen", "Dienstleistungen" und "Verpflichtungen" zeigt die Absicht des IASB, eine möglichst große Anzahl an Geschäften zu erfassen, die zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen stattfinden. Dies belegt auch die beispielhafte Auflistung von möglicherweise angabepflichtigen Transaktionen in IAS 24.21: Käufe ode... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Persönlicher Anwendungsbereich

..., für die unbeschränkt Steuerpflichtige, die im Sinne des § 7 Abs. 2 an der Gesellschaft beteiligt sind, ... Rz. 443 [Autor/Stand] Beschränkung auf unbeschränkt Steuerpflichtige. Anders als das BMF-Schreiben vom 8.1.2007 [2], welches den Gegenbeweis für den "Steuerpflichtigen" eröffnet, muss der Nachweis nach § 8 Abs. 2 Satz 1 durch den "unbeschränkt Steuerpflichtige[n]" er... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.3 Unentgeltlichkeit der Spende

Tz. 114 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Zuwendung muss ohne Gegenleistung, dh unentgeltlich, erbracht werden (s Urt des BFH v 12.09.1990, BStBl II 1991, 258; v 22.09.1993, BStBl II 1993, 874 mwHinw; und v 11.06.1997, BStBl II 1997, 612). Ein Abzug von Zuwendungen ist daher nicht nur ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen zur Erlangung einer Gegenleistung des Empfängers oder ei... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Ausmaß des greifbaren Vorhandenseins der beherrschten ausländischen Gesellschaft in Form von Geschäftsräumen, Personal und Ausrüstungsgegenständen

Rz. 486 [Autor/Stand] Ausmaß des greifbaren Vorhandenseins der beherrschten ausländischen Gesellschaft. Zur Beurteilung der Frage, ob eine beherrschte ausländische Gesellschaft lediglich Ausdruck einer rein künstlichen Konstruktion ist, oder ob diese Gesellschaft einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, stellt der EuGH auf das "Ausmaß des greifbaren Vorhanden... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 10. Einkünfte aus Finanzierungstätigkeit – Abs. 1 Nr. 7 (ausschließlich Einkünfte aus aktivem Erwerb ohne Ausnahmevorschrift)

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Werbungskosten Vermietung u... / Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist wirtschaftlich betrachtet das Ergebnis einer auf vorzeitige Ablösung gerichteten Änderung des Darlehensvertrags. Der ursprünglich durch die Darlehensaufnahme zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Mietobjekts begründete wirtschaftliche Zusammenhang mit der bisherigen Vermietungstätigkeit wird bei Leistung einer V... mehr