Fachbeiträge & Kommentare zu CSRD

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Änderungen durch das CSRD-UmsG

Rz. 101 [Autor/Zitation] Das CSRD-UmsG transformiert die Regelungen der "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD, Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie; vgl. RL (EU) 2022/2464 v. 14.12.2022, ABl. EU 2022 Nr. L 322, 15) in deutsches Recht. Das Gesetzgebungsverfahren dazu sollte nach den Richtlinienvorgaben bis zum 6.7.2024 abgeschlossen sein. Ein früherer Ums...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Änderungen durch das CSRD-UmsG

Rz. 32 [Autor/Zitation] Aufgrund des vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurfs zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive sollen die neuen EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von bilanzrechtlich großen sowie kleinen oder mittelgroßen kapitalmarktorientierten Unternehmen und Mutterunternehmen großer Gruppen im Rahmen des CSRD-Umsetz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Erwartbare Änderungen im Zuge des CSRD-UmsG

Rz. 75 [Autor/Zitation] Mögliche inhaltliche Änderungen des § 340i Abs. 6 durch das CSRD-UmsG – RefE v. 10.7.2025 (abrufbar unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_CSRD-UmsG.html): (6) Ein Kreditinstitut, das nach Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 315d eine Konzernerklärung zur Unternehmensführung zu erstellen hat, hat darin Angaben nach § 315d in...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorgesehene Änderungen des § 340a durch das CSRD-UmsG

Rz. 151 [Autor/Zitation] Die Regelungen in den bisherigen Abs. 1a und 1b werden nach Abs. 5 und 6 verschoben. Künftig sollen die Abs. 2 bis 4 Besonderheiten zum Abschluss bzw. Zwischenabschluss von Kreditinstituten regeln und die Abs. 5 und 6 besondere Vorschriften zum LB enthalten. Vor dem Hintergrund der Ergänzung der Abs. 5 und 6 werden in Abs. 1 Satz 2 nach dem Wort "aufz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Vorgesehene Änderungen des § 340l durch das CSRD-UmsG

Rz. 72 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich hinsichtlich der Offenlegungsanforderungen insoweit keine Besonderheiten, als die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß dem CRSD-Umsetzungsgesetz zwar gem. § 289b Abs. 1 Satz 2 HGB-E als separates Kapitel, formal jedoch mit dem Lagebericht zu veröffentlichen ist, und damit de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Änderungen durch das CSRD-UmsG

Rz. 10 [Autor/Zitation] Ein früherer Umsetzungsentwurf, der als BT-Drucks. 20/12787 während der 20. Legislaturperiode ins parlamentarische Verfahren eingebracht wurde, ist nach dem Grundsatz der Diskontinuität verfallen (vgl. RefE CSRD-UmsG v. 10.7.2025, 1). Das BMJV hat am 10.7.2025 einen neuen Umsetzungsentwurf veröffentlicht (abrufbar unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/G...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Konzernerklärung zur Unternehmensführung (Abs. 5) [wird nach CSRD-Übernahme in Abs. 2b verschoben]

Rz. 26 [Autor/Zitation] Ein MU, auf das § 289f Abs. 1 oder Abs. 3 zutrifft, hat gem. § 315d eine Konzernerklärung zur Unternehmensführung zu erstellen und als gesonderten Abschnitt in den Konzernlagebericht aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um börsennotierte AG, AG, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 11 Wp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Änderungen durch das CSRD-UmsG

Rz. 85 [Autor/Zitation] Die Regelungen des § 325a werden im Hinblick auf die Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland durch das CSRD-UmsG in den neuen § 328a überführt. Dabei wird klargestellt, dass diese Vorschriften keine Anwendung auf Zweigniederlassungen von Finanzdienstleistungsinstituten iSd. § 340 Abs. 4 finden. Bisher wa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Erwartbare Änderungen im Zuge des CSRD-UmsG

Rz. 63 [Autor/Zitation] Mögliche inhaltliche Änderungen des § 340i Abs. 5 durch das CSRD-UmsG idF des RefE v. 10.7.2025 (abrufbar unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_CSRD-UmsG.html): (5) 1 Auf den Konzernlagebericht ist § 315 Absatz 3a nur anzuwenden, wennmehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Janis, Victims of Groupthink, 1972; Hüffer, Der Aufsichtsrat in der Publikumsgesellschaft, ZGR 1980, 320; Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Bleicher/Paul, Das amerikanische Board-Modell im Vergleich zur deutschen Vorstands-, Aufsichtsratsverfassung, DBW 1986, 263; Goerdeler, Das Audit Committee in den USA, ZGR 1987, 219; Lück, Audit Committee, ZfbF 1990...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Nichtfinanzielle Konzernerklärung (Abs. 4) [Abs. 4 wird nach CSRD-Übernahme gestrichen]

Rz. 22 [Autor/Zitation] Ein Mutterversicherungsunternehmen muss den Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung (vgl. § 315b) erweitern, sofern im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer bei den in den Konzern einzubeziehenden Unternehmen beschäftigt sind und gleichzeitig die größenabhängige Befreiung nach § 293 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 nicht greift. R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Gesetzesvorhaben

Rz. 62 [Autor/Zitation] Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der RL (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.12.2022 zur Änderung der VO (EU) 537/2014 und der RL 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD-UmsG-E) sollte die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Angabe immaterieller Ressourcen im Konzernlagebericht (Abs. 2a) [nach CSRD-Übernahme]

Rz. 12 [Autor/Zitation] Im Konzernlagebericht sind gem. § 315 Abs. 3a HGB die wichtigsten immateriellen Ressourcen nur dann anzugeben, wenn die Voraussetzungen für eine größenabhängige Befreiung des (Mutter-)Versicherungsunternehmens von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernlageberichts gem. § 293 Abs. 1, 2 und 4 nicht vorliegen oder das (Mutter-)Versicherungsunternehmen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 324a wurde mit dem BilReG (Bilanzrechtsreformgesetz v. 4.12.2004, BGBl. I 2004, 3166) in das HGB aufgenommen. Seitdem haben sich Regelungsgehalt und Wortlaut der Vorschrift nicht verändert. Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass die Vorschrift, die bei der Prüfung des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a anzuwendenden HGB-Prüfungsnormen nicht expliz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Nemet/Zilch, Erweiterte Anforderungen an die Bildung von Prüfungsausschüssen und deren Überprüfung bei CRR-Kreditinstituten durch das AReG, WP Praxis 2017, 175; IDW (Hrsg.), WPH Edition, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Investmentvermögen – Rechnungslegung und Prüfung, 2020; Schwennicke/Auerbach, KWG mi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Zitation] § 316a wurde mit dem FISG (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz v. 3.6.2021, BGBl. I 2021, 1534) in das HGB aufgenommen. Der Regelungsgehalt der Vorschrift wurde damit jedoch nicht neu eingeführt, sondern war zuvor im HGB bereits an anderer Stelle platziert. Rz. 18 [Autor/Zitation] In Satz 1 der Vorschrift deckt sich der Verweis auf die Anwendung der Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) S2 ("Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette") verpflichtet Unternehmen, soziale Risiken und menschenrechtliche Auswirkungen entlang ihrer Wertschöpfungsketten systematisch zu identifizieren, zu bewerten und offenzulegen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Anforderungen des ESRS S2 aus Sicht der Beschaffung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Zur Rechtsentwicklung bis zum BiRiLiG vgl. Rz. 5 ff. Bei Aufnahme der Abschlussprüfungspflicht mit dem BiRiLiG in § 316 wurden in der Vorschrift inhaltlich Vorgaben aus der damaligen 4. und 7. EG-RL umgesetzt (vgl. Vierte Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften v. 25.7.1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Auswahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 309 [Autor/Zitation] Der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und der Prüfer des JA können, müssen aber nicht identisch sein (§ 324e Abs. 2 HGB-E, Rz. 310). Bei der Auswahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts stehen somit grundlegende Alternativen offen, wobei die CSRD ( EU) 2022/2464 allerdings größere Spielräume als ihre geplante Transformation in deutsches Recht vorsi...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 1 Bedeutung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Die ESRS sind ein zentraler Bestandteil der CSRD, die eine umfassendere und detailliertere Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte vorschreibt. Ziel ist es, eine größere Transparenz zu schaffen und Unternehmen dazu zu bewegen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Der ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – fokussiert sich speziell a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Internationale Bezüge

Rz. 37 [Autor/Zitation] Das Audit Committee angelsächsischer Prägung als internationales Vorbild des Prüfungsausschusses (Rz. 20) wird in den USA seit Ende der 1930er Jahre als Element guter Corporate Governance empfohlen (historischer Abriss bei Goerdeler, ZGR 1987, 219, 220 ff.; s. auch Lück, ZfbF 1990, 995, 996 ff.; Scheffler, ZGR 2003, 236, 238; Hopt/Roth in Großkomm. Akt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Empfehlung bzw. Vorschlag zur Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 378 [Autor/Zitation] Sofern das Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss (Rz. 234), hat der Prüfungsausschuss analog zu seiner Einbindung in die Wahl des Abschlussprüfers (Rz. 366 ff.) künftig auch die Aufgabe, zur Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts – je nach Governance-Konstellation – eine Empfehlung an einen AR bzw. Verwaltungsrat abzugeben oder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Interaktion mit dem Abschlussprüfer gem. § 171 Abs. 1 Satz 2 und 3 AktG (Abs. 2 Satz 4 Var. 3)

Rz. 382 [Autor/Zitation] Mit dem durch das BilMoG eingeführten (s. BT-Drucks. 16/10067, 94 iVm. 104 f.) Verweis in Abs. 2 Satz 4 auf § 171 Satz 2 und 3 AktG werden strenggenommen keine zusätzlichen Aufgaben des Prüfungsausschusses beschrieben, sondern Modalitäten der Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer angesprochen. Dabei betrifft § 171 Abs. 1 Satz 2 die generelle Überwach...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 2 Einordnung des ESRS S2 in die Gesamtheit der ESRS

Die ESRS bilden das zentrale Berichtsrahmenwerk der CSRD. Innerhalb dieser umfassenden Struktur sind die ESRS neben den generellen Anforderungen nach verschiedenen Kategorien unterteilt, die sich auf Umwelt (E), Soziales (S) und Governance (G) erstrecken (siehe Abb. 1). Die Umweltstandards beschäftigen sich mit Themen wie Klimawandel, Biodiversität und Ressourcennutzung, wäh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Überwachung der Bereitstellung von Prüfungsberichten akkreditierter unabhängiger dritter Parteien gem. § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AktG-E

Rz. 252 [Autor/Zitation] § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AktG-E schließt an § 324l HGB-E an, der seinerseits Art. 34 Abs. 6 Bilanz-RL 2013/34/EU idF der CSRD (EU) 2022/2464 umsetzt (vgl. Begr.RefE CSRD-UmsG 2025, 145; zuvor bereits Begr.RegE CSRD-UmsG, BT-Drucks. 20/12787, 121). Danach stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass in Fällen, in denen ein Unternehmen nach Unionsrecht ver...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Indirekte Änderungen

Rz. 55 [Autor/Zitation] § 324 enthält eine Reihe von Verweisen auf andere Vorschriften, die seit der mit dem BilMoG erfolgten Einfügung der Norm ihrerseits durch diverse Gesetze (AReG; FISK; CSRD-UmsG-E) teilweise geändert worden sind bzw. geändert werden sollen und damit uU auch den Regelungsgehalt von § 324 indirekt modifizieren. Abgesehen von den komplexen Verweisen im Kon...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Unabhängigkeit des Abschlussprüfers

Rz. 314 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zählt zu den beiden bereits durch das BilMoG eingeführten (Rz. 295) ausdrücklich hervorgehobenen Kernaufgaben des Prüfungsausschusses im Rahmen der Überwachung der Abschlussprüfung. Mit der Neufassung von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG durch das CSRD-UmsG-E (Rz. 59) wird ggf. auch die Befassung mit der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Maßstäbe der Überwachung

Rz. 229 [Autor/Zitation] § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AktG-E setzt in knappen Worten Art. 39 Abs. 6 Buchst. b APrRL 2006/43/EG idF CSRD (EU) 2022/2464 um. Nach dieser gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe gehört es (künftig) zu den Aufgaben des (regulären) Prüfungsausschusses, den Rechnungslegungsprozess und ggf. den Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozess, einschließlich des Prozes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Überblick

Rz. 294 [Autor/Zitation] Als dritten großen Aufgabenkomplex des Prüfungsausschusses neben der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses (Rz. 229 ff.) und der Führungsinstrumente (Rz. 254 ff.) legt Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. iVm. § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 AktG-E die Überwachung der Abschlussprüfung sowie der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Diese Aufgabenst...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Unterstützung durch die externe Abschluss- und Nachhaltigkeitsprüfung

Rz. 240 [Autor/Zitation] Umfang und Intensität der erforderlichen Aktivitäten des Prüfungsausschusses zur Überwachung der Finanz- und der Nachhaltigkeitsberichterstattung hängen wesentlich davon ab, inwieweit die einzelnen Komponenten der Rechnungslegung der gesetzlichen Abschlussprüfung bzw. der Nachhaltigkeitsprüfung unterliegen (Rz. 241 ff.). Dabei gilt grds., dass sich di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Unabhängigkeit des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 323 [Autor/Zitation] Sofern der Abschlussprüfer in Personalunion die Bestätigung der eventuellen (§ 289b HGB-E, Rz. 234) Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführt (zu den alternativen Prüferkonstellationen Rz. 310 f.; zur dualen Prüfung Rz. 325), darf dieser Prüfer – analog zu den untersagten Nichtprüfungsleistungen bei der Abschlussprüfung (Rz. 318) – keine der in Art....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Zitation] § 340i wurde erstmals mit seinen zunächst drei Absätzen durch das BaBiRiLiG v. 30.11.1990 mit Anwendbarkeit für nach dem 31.12.1992 beginnende GJ in das HGB aufgenommen. Rz. 15 [Autor/Zitation] Durch das BilReG v. 4.12.2004 wurden in Abs. 2 die seither inhaltlich im Wesentlichen unveränderten Sätze 2 bis 5 zum Konzernabschluss nach internationalen Rechnu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 4 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS S2

Die Umsetzung des ESRS S2 erfordert eine umfassende strategische Ausrichtung im Einkauf, die sicherstellt, dass arbeitsrechtliche Risiken in der Lieferkette nicht nur identifiziert, sondern aktiv gemanagt werden. Während die einzelnen Substandards spezifische Anforderungen an die Einkaufsstrategie stellen, sind die folgenden allgemeinen Handlungsempfehlungen grundlegend für ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Empfehlungen oder Vorschläge zur Integrität des Rechnungslegungsprozesses einschließlich des Prozesses der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. § 107 Abs. 3 Satz 3 AktG-E (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 349 [Autor/Zitation] Neben dem Verweis auf den Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG erwähnt Abs. 1 Satz 1 ausdrücklich auch § 107 Abs. 3 Satz 3 AktG-E, wonach der Prüfungsausschuss Empfehlungen oder Vorschläge zur Gewährleistung der Integrität des Rechnungslegungsprozesses einschließlich des Prozesses der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterbreiten kann. Diese a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Zweiteilung des Prüfungsergebnisses mit der Pflicht, neben der Erteilung des zur Veröffentlichung bestimmten Bestätigungsvermerks einen für Vorstand und AR bestimmten schriftlichen Bericht über die Prüfung zu erstatten, besteht seit Einführung der aktienrechtlichen Pflichtprüfung (§ 262e HGB idF der Verordnung über Aktienrecht v. 19.9.1931, § 139 A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anzuwendende "Bestimmungen dieses Unterabschnitts"

Rz. 21 [Autor/Zitation] Nach § 324a Abs. 1 Satz 1 sind die "Bestimmungen dieses Unterabschnitts, die sich auf den Jahresabschluss beziehen, … auf einen Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a entsprechend anzuwenden". "Bestimmungen dieses Unterabschnitts" sind diejenigen des dritten Buchs zweiter Abschnitt dritter Unterabschnitt "Prüfung" und damit die Vorschriften der §§ 316 bis ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Überblick

Rz. 225 [Autor/Zitation] § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG listet eine Reihe konkreter Überwachungsaufgaben auf, mit denen sich der Prüfungsausschuss gem. Abs. 1 Satz 1 "insbesondere" zu befassen hat. Hieraus folgt, dass der aktienrechtliche Aufgabenkatalog nicht abschließend ist, sondern je nach Unternehmenssituation (zB besondere Cyberrisiken, hierzu Rz. 345) durch Ausdifferenzierun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 16 [Autor/Zitation] Mit den Vorschriften zum § 340l hat der deutsche Gesetzgeber die Vorschriften von Art. 44 der EG-BBRL sowie Art. 2 bis 4 der EG-Zweigniederlassungs-Offenlegungs-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Bereits bei Abfassung der EG-BBRL wurde die Notwendigkeit erkannt, dass angesichts der Bedeutung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Kreditinstitute...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 5 Einfluss des EU-Omnibus-Pakets auf den ESRS S2

Mit dem EU-Omnibus-Paket strebt die Europäische Kommission eine praxisnähere und besser verzahnte Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung an. Ein zentraler Hebel ist die Überarbeitung der ESRS. Auch wenn das EU-Omnibus-Paket insgesamt auf Entlastung ausgerichtet ist, bleibt die Relevanz des ESRS S2 ungebrochen, gerade im Zusammenspiel mit dem deutschen LkSG und der EU...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bezüge auf andere handelsrechtliche Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 324a Abs. 1 Satz 1 ergänzt die Vorgaben des § 316 zur gesetzlichen Abschlussprüfung in Bezug auf die Frage, welche Normen dafür im Fall der Prüfung eines Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a anzuwenden sind. Damit stellt die Vorschrift zum einen Bezüge zu den für die Prüfung des JA geltenden Regelungen der §§ 316 bis 324 (nach dem RefE CSRD-UmsG: §§ 3...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Anforderungen an die berufliche Qualifikation und an die Unabhängigkeit des Prüfers waren bereits bei der Einführung der Pflichtprüfung durch § 262c Abs. 1 HGB 1931 wesentliche und maßgebende Vorgaben. Die damalige Erste Durchführungsverordnung zur Aktienrechtsverordnung 1931 regelte schon den Vorbehalt der Abschlussprüfung für WP. Erst im Jahre 19...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (5) Überwachung der Qualität der vom Abschlussprüfer und vom Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts zusätzlich erbrachten Leistungen

Rz. 341 [Autor/Zitation] Vom Prüfer (dh. Abschlussprüfer und ggf. Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts, Rz. 309) zusätzlich zur Prüfung erbrachte Leistungen haben für den Prüfungsausschuss in doppelter Hinsicht Bedeutung. Zum einen hat der Ausschuss im Zusammenhang mit der Überwachung der Unabhängigkeit des Prüfers die Einhaltung der umfangreichen Regelungen in Art. 5 APrVO (EU...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Der Geltungsbereich des § 340k Abs. 1 hat sich vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen am Finanzmarkt und in Abhängigkeit von den steigenden Anforderungen seitens der Finanzaufsicht stetig weiterentwickelt und wird regelmäßig angepasst bzw. erweitert. So unterliegen seit der 6. KWG-Novelle im Jahre 1997 auch Finanzdienstleistungsinstitute iSd. § 1 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung (Abs. 1a)

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die durch den europäischen Gesetzgeber initiierte CSR-Richtlinie soll Unternehmen von öffentlichem Interesse, zu denen Versicherungsunternehmen gehören, dazu zu verpflichten, ausführlich über nichtfinanzielle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten und somit eine höhere Transparenz hinsichtlich der unternehmerischen Betätigungen herzustellen, die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung der Prüfungsleistungen von den erforderlichen und nicht erforderlichen Nichtprüfungsleistungen

Rz. 189 [Autor/Zitation] Für die Berechnung des Fee Cap ist die Abgrenzung der Prüfungsleistungen von Nichtprüfungsleistungen von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus nimmt Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 APrVO Nichtprüfungsleistungen, die gem. Art. 5 Abs. 1 APrVO zulässig sind, von der Berücksichtigung als Nichtprüfungsleistungen aus, wenn sie nach Unionsrecht oder nationalem Rech...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 38 [Autor/Zitation] § 318 entspricht in seinen wesentlichen Grundaussagen § 163 AktG 1965, der wiederum auf § 262b HGB idF der Reichsnotverordnung v. 19.9.1931 bzw. § 136 AktG 1937 beruht. Durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde die Vorschrift aus dem AktG in das HGB überführt und damit auf die GmbH ausgedehnt. Die 4., 7. und 8. EG-Richtlinie enthielten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Zusammenhang der Führungssysteme

Rz. 254 [Autor/Zitation] Mit dem Verweis auf § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E ordnet Abs. 1 Satz 1 dem Prüfungsausschuss ferner die Aufgabe zu, sich mit dem Kerngerüst der unternehmerischen Managementsysteme aus internem Kontrollsystem (IKS), Risikomanagementsystem (RMS) und internem Revisionssystem (IRS) zu befassen. Hinzu kommt das gesetzlich nicht explizit angesprochene, n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Prüfungsgegenstand: Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 101 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 2 nennt als Prüfungsobjekte den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Der Konzernabschluss eines MU, das keine kapitalmarktorientierte KapGes. (§ 264d) ist, besteht abweichend vom JA obligatorisch aus Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung sowie Eigenkapitalspiegel und kann um eine Segmentberichterstattung erw...mehr