Fachbeiträge & Kommentare zu CSRD

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / B. Einleitung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die CSRD legt detaillierte nachhaltigkeitsbezogene Berichtspflichten für große Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeit in der EU fest. Sie ergänzt vor allem die Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 26.6.2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsfo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Künftige Rechtsentwicklung

Rz. 11a [Autor/Zitation] Der Entwurf eines CSRD-UmsG (BT-Drucks. 20/12787 v. 9.9.2024, hier insbes. Art. 2 – Änderung des EGHGB) sieht verschiedene Stufen für die Ausweitung des Anwendungsbereichs für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. So werden ab dem GJ 2024 alle bislang zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b verpflichteten Unternehmen, ab dem GJ 20...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / III. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz 2015 und nachfolgende Entwicklung

Rz. 53 [Autor/Zitation] Nachdem die 8. EG-RL (84/253/EWG) bereits durch die APrRL (2006/43/EG) v. 17.5.2006 aufgehoben worden war, wurden durch die Bilanz-RL (2013/34/EU) v. 26.6.2013 auch die 4. EG-RL (78/660/EWG) und die 7. EG-RL (83/349/EWG) ersetzt. Ziel der Überarbeitung war vor allem eine Deregulierung zur Entlastung von KMU. Zudem wurden – im Sinne einer stärkeren Verg...mehr

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Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / H. Ausblick

Rz. 79 [Autor/Zitation] Die durch die CSRD eingeführten Änderungen werden Unternehmen in der Zukunft vor große Herausforderungen stellen (so auch Kirsch, DStZ 2023, 762, 772). Dies gilt nicht nur für Unternehmen, die das erste Mal verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung zu veröffentlichen, sondern auch für Unternehmen, die bereits jetzt in den Anwendungsbereich der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 10 [Autor/Zitation] Der unmittelbare Anwendungsbereich des § 267 bezieht sich auf Kapitalgesellschaften sowie Kapitalgesellschaften & Co. iSd. § 264a. Mittelbare Bedeutung erlangt § 267 über § 336 Abs. 2 Satz 1 auch für Genossenschaften. Dagegen haben Kreditinstitute und Versicherungen unabhängig von ihrer Einordnung in die Größenkategorien des § 267 stets die Vorschrifte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 37 [Autor/Zitation] § 264 Abs. 1 und 2, die KapGes. ua. zur Aufstellung eines erweiterten JA und eines Lageberichts (Abs. 1) sowie zur Beachtung des Einblicksgebots (Abs. 2) verpflichten, gehen in ihrer Ursprungsfassung auf das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360) zurück, welches ua. der Umsetzung der 4. EG-RL (78/660/EWG) v. 25.7.197...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Norm des § 267 wurde aufgrund von Art. 11 und Art. 27 der 4. EG-RL (78/660/EWG) über das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) v. 19.12.1985 in das HGB übernommen. Sie wurde nachträglich durch das Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG) v. 24.2.2000 sowie durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 und das ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Kleine KapGes. (§ 267 Abs. 1) waren schon nach der bis 1994 geltenden Fassung von § 288 Satz 1 aF von zahlreichen Angabepflichten im Anhang befreit; mittelgroße KapGes. (§ 267 Abs. 2) brauchten die Angaben nach § 285 Nr. 4 nicht zu machen (§ 288 Satz 2 aF). Damit waren die Mitgliedstaatenwahlrechte aus Art. 44 und 45 Abs. 2 Satz 2 der 4. EG-RL transform...mehr

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Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / II. Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Rz. 69 [Autor/Zitation] Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (sog. LkSG v. 16.7.2021, BGBl. I 2021, 2959) ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Es verpflichtet insbes. in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (ab 1.1.2024: 1.000) dazu, weitreichende Due-Diligence-Prozesse in ihrem eigenen Geschäftsbereich und gegenüber ihren Zulieferern...mehr

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Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / G. Paket der EU-Kommission zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Am 26.2.2025 hat die EU-Kommission ein Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung diverser EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit veröffentlicht (vgl. Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 26.2.2025, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_614; sog. Omnibus Proposal). Dieses Paket enthält ua. auch Vorschl...mehr

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Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / III. Bestätigung durch den Abschlussprüfer

Rz. 61 [Autor/Zitation] Eine weitere Neuerung der CSRD ist die Verpflichtung zur Bestätigung des Nachhaltigkeitsberichts durch Abschlussprüfer (gem. Art. 2 Nr. 2 Abschlussprüferrichtlinie ist ein Abschlussprüfer "eine natürliche Person, die von den zuständigen Stellen eines Mitgliedstaates nach dieser Richtlinie für die Durchführung von Abschlussprüfungen zugelassen wurde"; i...mehr

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Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 1. Vorbemerkung

Rz. 39 [Autor/Zitation] Das Inkrafttreten der CSRD führt nicht nur zur Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs der nichtfinanziellen Berichtspflichten, sondern auch zu einer umfangreichen inhaltlichen Erweiterung. Während Art. 19a Bilanzrichtlinie in der bisherigen, durch die NFRD eingeführten Fassung Unternehmen lediglich dazu verpflichtete, in ihrer nichtfinanziellen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) eingeführt und war erstmals für nach dem 31.12.2008 begonnene GJ anzuwenden (Art. 66 Abs. 2 EGHGB). Sie enthielt zunächst nur die bereits damals in § 289a HGB aF und auch heute in Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 enthaltenen Regelungen (vgl....mehr

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Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 1. Veröffentlichung im Lagebericht

Rz. 59 [Autor/Zitation] Anders als noch unter der NFRD ist es nach der CSRD nicht mehr möglich, den Nachhaltigkeitsbericht getrennt vom Lagebericht zu veröffentlichen. Art. 19a Abs. 1 und Art. 29a Abs. 1 Bilanzrichtlinie sehen ausdrücklich vor, dass die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben in den Lagebericht gem. Art. 19 bzw. Art. 29 Bilanzrichtlinie aufzunehmen sind. Die vormals...mehr

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Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 3. Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 41 [Autor/Zitation] Im Unterschied zu den bisherigen Regelungen unter der NFRD bleibt es den Unternehmen nach der CSRD nicht selbst überlassen, wie sie die in Art. 19a Abs. 2 Bilanzrichtlinie aufgelisteten Informationen offenlegen. Vielmehr sind Unternehmen gem. Art. 19a Abs. 4 Bilanzrichtlinie verpflichtet, den Nachhaltigkeitsbericht gemäß den Vorgaben der ESRS zu erstel...mehr

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Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 4. Prinzip der doppelten Wesentlichkeit

Rz. 45 [Autor/Zitation] Eine weitere wesentliche Änderung betrifft das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (principle of double materiality). Zwar gab es dieses Prinzip schon unter der NFRD. Danach mussten Unternehmen solche Informationen veröffentlichen, die gleichermaßen wesentlich für die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte und für die Auswir...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rechtsfolgen der Größenklassen für Jahresabschluss, Lagebericht, Abschlussprüfung und Corporate Governance

Rz. 41 [Autor/Zitation] Aus der Funktion der Finanzberichterstattung von Unternehmen im Rahmen des Interessenschutzes für Kapitalgeber und des Funktionenschutzes für den Kapitalmarkt ergeben sich größenabhängige Pflichten in Bezug auf den Umfang der Berichtspflichten, die Art und den Umfang von Publizitätspflichten einschließlich Publizitätsmedien (Handelsregister, ad-hoc-Beric...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 2. Elektronische Berichterstattung

Rz. 60 [Autor/Zitation] Art. 29d Bilanzrichtlinie sieht ein einheitliches elektronisches Berichtsformat für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Danach soll der Lagebericht im XHTML-Format erstellt werden (vgl. Art. 29d Abs. 1 Bilanzrichtlinie iVm. Art. 3 VO (EU) 2019/815, ABl. 2019 Nr. L 143, 1, ber. ABl. EU 2019 Nr. L 145, 85). Zudem haben die EU-Mitgliedstaaten die Mö...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter (Teilband 2)

Band-Herausgeber Bearbeiterinnen und Bearbeitermehr

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Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 2. Tätigkeit an einem geregelten Markt in der EU

Rz. 28 [Autor/Zitation] Art. 2 CSRD führt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für Drittstaatenunternehmen ein, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/109/EG v. 15.12.2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind (sog. Transpare...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 289c HGB Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Zeitpunkt der Drucklegung war ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) noch nicht verabschiedet. Im Anschluss an den Vorschriftentext der §§ 289b bis 289e finden Sie eine Überblickskommentierung von Voland/Dietz (Anh. §§ 289b ff.) zur CSRD und den dazu im Zeitpunkt der Drucklegung diskutierte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 289b HGB Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung; Befreiungen

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Zeitpunkt der Drucklegung war ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) noch nicht verabschiedet. Im Anschluss an den Vorschriftentext der §§ 289b bis 289e finden Sie eine Überblickskommentierung von Voland/Dietz (Anh. §§ 289b ff.) zur CSRD und den dazu im Zeitpunkt der Drucklegung diskutierte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 289d HGB Nutzung von Rahmenwerken

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Zeitpunkt der Drucklegung war ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) noch nicht verabschiedet. Im Anschluss an den Vorschriftentext der §§ 289b bis 289e finden Sie eine Überblickskommentierung von Voland/Dietz (Anh. §§ 289b ff.) zur CSRD und den dazu im Zeitpunkt der Drucklegung diskutierte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 289e HGB Weglassen nachteiliger Angaben

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Zeitpunkt der Drucklegung war ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) noch nicht verabschiedet. Im Anschluss an den Vorschriftentext der §§ 289b bis 289e finden Sie eine Überblickskommentierung von Voland/Dietz (Anh. §§ 289b ff.) zur CSRD und den dazu im Zeitpunkt der Drucklegung diskutierte...mehr

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Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 2. Katalog der offenzulegenden Informationen

Rz. 40 [Autor/Zitation] Art. 19a Abs. 2 Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD geänderten Fassung enthält eine abschließende, aber detaillierte Auflistung der offenzulegenden Informationen (Art. 29a Abs. 2 Bilanzrichtlinie beinhaltet die entsprechende Liste für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung von MU großer Gruppe). So müssen Unternehmen ua. eine Beschreibun...mehr

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Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / I. Umfang der Berichtspflichten

1. Vorbemerkung Rz. 39 [Autor/Zitation] Das Inkrafttreten der CSRD führt nicht nur zur Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs der nichtfinanziellen Berichtspflichten, sondern auch zu einer umfangreichen inhaltlichen Erweiterung. Während Art. 19a Bilanzrichtlinie in der bisherigen, durch die NFRD eingeführten Fassung Unternehmen lediglich dazu verpflichtete, in ihrer ni...mehr

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Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 6. Konsolidierte Berichterstattung

a) Anwendungsbereich Rz. 50 [Autor/Zitation] Eine Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts für einzelne (Tochter-)Unternehmen gilt im Fall der konsolidierten Berichtserstattung: Unternehmen, die grds. verpflichtet sind, einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, sind gem. Art. 19a Abs. 9 UAbs. 1 Bilanzrichtlinie v...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / II. Art der Erfüllung der Berichtspflichten

1. Veröffentlichung im Lagebericht Rz. 59 [Autor/Zitation] Anders als noch unter der NFRD ist es nach der CSRD nicht mehr möglich, den Nachhaltigkeitsbericht getrennt vom Lagebericht zu veröffentlichen. Art. 19a Abs. 1 und Art. 29a Abs. 1 Bilanzrichtlinie sehen ausdrücklich vor, dass die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben in den Lagebericht gem. Art. 19 bzw. Art. 29 Bilanzrichtl...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 1. Auswirkungen auf Drittstaatunternehmen

Rz. 26 [Autor/Zitation] Drittstaatenunternehmen fallen in zwei Konstellationen unter die Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung: zum einen, wenn sie an einem regulierten Markt in der EU notiert sind (1.) und zum anderen, sofern ihre Umsätze bestimmte Größenschwellen auf dem EU-Markt überschreiten und sie mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / c) Formelle Anforderungen an den Bericht des Mutterunternehmens

Rz. 57 [Autor/Zitation] Inhaltlich treffen MU dieselben Berichtspflichten wie ihre TU; die abschließende Auflistung der Informationen in Art. 19a Abs. 2 und Art. 29a Abs. 2 Bilanzrichtlinie sind insoweit identisch. Unterschiedlich ist lediglich der Bezugspunkt für die Analyse der doppelten Wesentlichkeit (s. Rz. 45): Während es bei dem Bericht des TU um die Auswirkungen von N...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / b) Formelle Anforderungen an den Bericht des Tochterunternehmens

Rz. 55 [Autor/Zitation] Möchten Unternehmen von dieser Ausnahme Gebrauch machen, muss der Lagebericht des befreiten Tochterunternehmens die folgenden Informationen enthalten: Name und Sitz des MU, das über Informationen auf Gruppenebene Bericht erstattet, den Weblink zum konsolidierten Lagebericht des MU sowie die Information, dass das TU von der Pflicht zur Veröffentlichung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Entwicklung und Überblick

Rz. 271 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 2 Satz 3 müssen die gesetzlichen Vertreter einer KapGes., die als Inlandsemittent iSv. § 2 Abs. 14 WpHG Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) ausgibt und nicht unter § 327a fällt, eine gesonderte schriftliche Erklärung dem JA beifügen (sog. Bilanzeid). Darin haben sie zu versichern, dass der JA nach bestem Wissen ein den tatsächlichen Verhältnissen...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 3. Berichtspflichten betreffend Drittlandunternehmen

Rz. 30 [Autor/Zitation] Eine weitere zentrale Erweiterung der Berichtspflichten gegenüber den bisherigen Regelungen in der NFRD stellt die Einführung der Art. 40a ff. Bilanzrichtlinie durch die CSRD dar, welche Berichtspflichten betreffend Drittlandunternehmen verankern. Gemäß Art. 40a Abs. 1 Bilanzrichtlinie sind zunächst in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Unternehmen, dere...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 5. Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen

Rz. 47 [Autor/Zitation] Art. 19a Abs. 6 Bilanzrichtlinie enthält für KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute (zur Definition der kleinen und nicht komplexen Kreditinstitute s. Art. 1 Abs. 1 Nr. 145 VO (EU) 575/2013, ABl. EU 2013 Nr. L 176, 1) sowie firmeneigene Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (zur Definition der firmeneigenen Versicherungs- und Rückvers...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / a) Anwendungsbereich

Rz. 50 [Autor/Zitation] Eine Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts für einzelne (Tochter-)Unternehmen gilt im Fall der konsolidierten Berichtserstattung: Unternehmen, die grds. verpflichtet sind, einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, sind gem. Art. 19a Abs. 9 UAbs. 1 Bilanzrichtlinie von dieser Pflicht be...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / I. Taxonomie-Verordnung

Rz. 66 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der NFRD/CSRD ist eng verknüpft mit den unternehmerischen Berichtspflichten nach der VO (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 18.6.2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (sog. Taxonomie-Verordnung , ABl. EU 2020 Nr. 198, 13). Art. 8 A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhaltliche Vorgaben für den Jahresabschluss und Bilanzeid (Abs. 1a und 2)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1a sind im JA bestimmte allgemeine Angaben zu machen. Hierzu zählen die Firma, der Sitz, das Registergericht, die Nummer, unter der die Gesellschaft im HR eingetragen ist sowie ggf. der Hinweis auf eine Liquidation oder Abwicklung (vgl. näher Rz. 119). Rz. 9 [Autor/Zitation] Abs. 2 Satz 1 normiert als Generalklausel das Einblicksgebot, wonach de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 19 [Autor/Zitation] Wie der gesamte Zweite Abschnitt des Dritten Buchs des HGB ist auch § 264 in weiten Teilen das Produkt der Transformation von europäischen Sekundärrechtsakten in nationales Recht (vgl. Rz. 37 ff.). Innerhalb des Zweiten Abschnitts fungiert § 264 als Einleitungsnorm, die ua. verschiedene systemprägende Anordnungen trifft. Hierzu zählt zunächst die Besti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Die Klimakommunikation / 4.7 (Klima)Reporting nach CSRD

Unternehmen, die gemäß CSRD im Lagebericht über nicht-finanzielle Aspekte berichten müssen, können auf die Stand-Alone-Publikation des CCF der Klimaziele und des Absenkpfades eigentlich verzichten, denn die CSRD-Berichte sollen sicherstellen, dass Unternehmen umfassend und transparent über ihre klimarelevanten Maßnahmen und Risiken informieren. Die Offenlegungspflichten nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Erfolgsfaktor Klimaneutralität im Unternehmen: Intro

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Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Zukunftsfähige Praxis: Wie ... / 5 Der Absenkpfad: Ziele im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens

Nach der Definition der Klimaambition Ihres Unternehmens und der Möglichkeiten der Analyse der Einflussnahme auf die Klimabeiträge des Geschäftsmodells in den drei Scopes folgt die Ausarbeitung eines so genannten "Absenkpfades" der Treibhausgasemissionen. Wichtig Was ist ein Absenkpfad? Der Absenkpfad beschreibt, welche Reduktion der Emissionen zum Erreichen der Klimaziele mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Wege zur Klimaneutralität f... / 3.3 (Zusätzliche) Bestandteile einer seriösen Klimastrategie

Eine Strategie zur Treibhausgasneutralität sollte aber nicht nur dem erwähnten hierarchischen Ansatz "Emissionen reduzieren, Entnahmen verstärken und erst dann Restmengen kompensieren" folgen, um seriös und umsetzbar zu sein. Folgende zusätzlichen Attribute bzw. Bestandteile sind wesentlich in einer seriösen Klimastrategie, die sich begrüßenswerterweise zum Teil auch in den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Zukunftsfähige Praxis: Wie ... / 1 Die Klimaambition

Die Klimastrategie eines Industrieunternehmens muss meines Erachtens angesichts der in Kapitel 2 des Buchs beschriebenen globalen Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, sehr ambitioniert sein – und je klimabelastender das Geschäftsmodell ist, desto ambitionierter muss die Klimastrategie sein. Der erste Schritt auf dem Weg hin zu einer Treibhausgasneutralität...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 2 Geplante Änderungen der CSRD

Mit dem vorgelegten Omnibus-Paket reagiert die Europäische Kommission auf die in der Praxis vielfach geäußerte Kritik an der Umsetzbarkeit der CSRD. Die Änderungen betreffen nicht den Grundsatz der Nachhaltigkeitsberichterstattung, wohl aber zentrale Punkte wie Anwendungsbereich, Zeitplan, Inhalte und Prüfvorgaben. Ziel ist eine Entlastung kleinerer Unternehmen, eine Konzent...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 3.7 Standardabgleich: Stärkere Harmonisierung mit CSRD und ESRS

Im Rahmen des Omnibus-Pakets strebt die Europäische Kommission zudem eine engere inhaltliche Verknüpfung zwischen der CSDDD und den Berichtsstandards der CSRD an. Ziel ist es, Unternehmen nicht nur in der Anwendungspraxis zu entlasten, sondern auch die methodische und inhaltliche Kohärenz der EU-Nachhaltigkeitsregulierung zu verbessern. Insbesondere der Standard ESRS S2 ("Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 3.4 Berichtspflichten: Integration in CSRD ersetzt separate Offenlegung

Die ursprünglich vorgesehene eigenständige Berichtspflicht zur Umsetzung der CSDDD wird im Rahmen des Omnibus-Pakets gestrichen. Statt eines eigenständigen Sorgfaltsberichts sollen betroffene Unternehmen künftig über ihre menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD berichten – insbesondere über die Stan...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 2.5 Zusammenfassung der Auswirkungen der geplanten Änderungen an der CSRD auf den Einkauf

Das Omnibus-Paket liefert zusammenfassend somit eine spürbare Neuausrichtung der CSRD: Weniger Breite, mehr Fokus, klarere Regeln. Für den Einkauf ergeben sich daraus keine grundsätzlichen Befreiungen – aber konkrete Spielräume, um Prozesse gezielter auszurichten. Die Reduktion des Adressatenkreises, die gestaffelte Einführungspflicht und der Verzicht auf sektorspezifische S...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 1 Regulierungsdichte und Umsetzungslast – Der Einkauf im Spannungsfeld neuer EU-Vorgaben

Mit der Umsetzung des europäischen Green Deals hat die EU in den vergangenen Jahren ein dichtes Netz an Nachhaltigkeitsregulierungen geschaffen, das Unternehmen in ihrer gesamten Wertschöpfung strukturell verändert. Im Zentrum dieser Transformation stehen insbesondere drei zentrale Regelwerke: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die geplante Corporate Sust...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / Zusammenfassung

Überblick Der im Februar 2025 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Entwurf zum Omnibus-Paket zielt auf eine praxisgerechtere Umsetzung der Nachhaltigkeitsregulatorik auf der EU-Ebene. Im Mittelpunkt stehen hierbei unter anderem die CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie. Das Paket verspricht Fristverschiebungen, reduzierte Berichtspflichten und klarere Zuständigkeiten – ohn...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 4.1 Zentrale Änderungen

Mit dem Omnibus-Paket reagiert die Europäische Kommission auch auf Anwendungsprobleme im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung. Ursprünglich als einheitliches Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten konzipiert, wurde die Taxonomie in der Praxis häufig als intransparent, sektorspezifisch schwer übertragbar und methodisch zu anspruchsvoll oder überk...mehr