Fachbeiträge & Kommentare zu CSRD

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bericht über das Ergebnis der Prüfung (Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1)

Rz. 123 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der noch geltende und nachfolgend aus Abs. 3 Satz 2 verwendete Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 44 ff. Über das Ergebnis der Nachtragsprüfung ist zu berichten (§ 316 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1). Der Wortlaut der Bestimmung beschränkt sich allein auf diese Forderung....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besonderheiten in der Formulierung des Bestätigungsvermerks

Rz. 26 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Prüfung nach § 324a sind ua. auch die vorgenannten besonderen Anforderungen für den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a sowie die Bezugnahme darauf im Lagebericht auf Einhaltung zu prüfen. Das ist auch im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk nach § 322, sofern einschlägig auch iVm. Art. 10 APrVO, bei der darin aufzunehmenden Beschreibung d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Rz. 20 [Autor/Zitation] Dem schloss sich unmittelbar die Digitalisierung als Triebfeder für gesetzgeberische Maßnahmen an, indem es durch das EHUG v. 10.11.2006 (BGBl. I 2006, 2553) zu einer vollständigen Umgestaltung und Neufassung von § 325 kam, der fortan eine elektronische Einreichung der zu veröffentlichenden Unterlagen vorsah. Mit dem TUG v. 5.1.2007 (BGBl. I 2007, 10) ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige oder mit bestimmter Geschäftstätigkeit

Rz. 62 [Autor/Zitation] Bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie anderen Unternehmen im Anwendungsbereich der §§ 340–340o (Wertpapierinstitute iSd. Wertpapierinstitutsgesetzes und Institute iSd. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) bestimmt sich die Prüfungspflicht nach § 340k Abs. 1 iVm. § 316 unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe; auch Personenhandelsgesellsch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtsfolgen unterlassener Prüfung oder unvollständiger Anwendung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze

Rz. 33 [Autor/Zitation] Ohne seine Billigung darf der Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a nicht offengelegt werden (so explizit § 171 Abs. 4 Satz 2 AktG; § 47 Abs. 4 Satz 2 SEAG; § 48 Abs. 4 Satz 4 GenG; § 52 Abs. 1 GmbHG iVm. § 171 Abs. 4 Satz 2 AktG; bei GmbH ohne AR liegt die Billigung der Offenlegungsentscheidung gem. § 46 Nr. 1a GmbHG durch die Gesellschafter zugrunde, vg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Uneingeschränktes Prüfungsurteil

Rz. 426 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 376 ff. erläuterten Anforderungen zu den Erklärungen nach § 322 Abs. 6 Satz 1 zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines Lage- oder Konzernlageberichts für das GJ vom 1.1. bis zum 31.12.01 einer na...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Pensionsfonds (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 27 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich der versicherungsspezifischen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB wurde durch den im Zuge des Altersvermögensgesetzes (AVmG) v. 26.6.2001 eingefügten Abs. 4 auf Pensionsfonds erweitert (BGBl. I 2001, 1310). § 236 VAG definiert den Pensionsfonds als eine rechtsfähige Einrichtung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Aufstellungsfristen (Abs. 3)

Rz. 15 [Autor/Zitation] § 341i Abs. 3 beinhaltet eine von der allgemeinen in § 290 Abs. 1 kodifizierten Fünf-Monatsfrist abweichende Frist von "innerhalb 2 Monaten nach Ablauf der Aufstellungsfrist für den zuletzt aufzustellenden und in den Konzernabschluss einzubeziehenden Abschluss, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten nach dem Stichtag des Konzernabschlusses, für ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Einklangbestätigung (Art. 10 Abs. 2 Buchst. e APrVO)

Rz. 539 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der geltende und im Folgenden genannte Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 104. Art. 10 Abs. 2 Buchst. e APrVO verlangt, im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk "die Bestätigung, dass das Prüfungsurteil mit dem in Artikel 11 genannten zusätzlichen Bericht an den Pr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verweismöglichkeit (Abs. 1a Satz 2) und entsprechende Anwendung (Abs. 1a Satz 3)

Rz. 25 [Autor/Zitation] Die nichtfinanzielle Erklärung kann entweder in den LB integriert oder in einen separaten Bericht ("nichtfinanzieller Bericht") ausgelagert werden (Böcking, DB 2017, M5). Bei einer integrierten Darstellung können die nichtfinanziellen Informationen entweder an verschiedenen Stellen im LB oder aber gebündelt in einem eigenen Abschnitt gegeben werden (Ka...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 328 geht auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) zurück, mit dem dieser zur Umsetzung der Bilanz-RL (Rz. 5) neu eingeführt wurde. Durch das Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen v. 25.7.1994 (BGBl. I 1994, 1682) wurde Abs. 4 (Rz. 49) neu geschaffen, der wenig später durch d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Zitation] Mit § 324a wird die gesetzliche Abschlussprüfung auf einen Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a ausgeweitet. Ein solcher Einzelabschluss ist nicht obligatorisch aufzustellen. Er darf aber bei der Offenlegung der jährlichen Rechnungslegung an die Stelle des JA treten. Dazu muss er dann nach bewusster Entscheidung dazu freiwillig erstellt und in gleicher We...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 113 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der noch geltende und nachfolgend aus Abs. 3 Satz 1 verwendete Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 44 ff. In der Praxis kann es vorkommen, dass ein JA, Konzernabschluss, Lagebericht oder Konzernlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert wird; gemeint is...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Maßgebliche Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze sowie Lagebericht als Teil des Prüfungsgegenstands

Rz. 23 [Autor/Zitation] Inhaltliche Anforderungen an den für Zwecke der "befreienden" Offenlegung erstellten Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a bzw. die dafür maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze sind in "seiner", ihn bezeichnenden Vorschrift formuliert. Danach muss dieser Einzelabschluss nach den in § 315e Abs. 1 (nach dem RefE CSRD-UmsG: § 315g Abs. 1, vgl. Rz. 12) bezei...mehr

Beitrag aus Controlling Office
CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 4 CSRD implementieren

Viele Unternehmen stehen aktuell vor der Herausforderung, die CSRD bei sich im Unternehmen umzusetzen. Häufig steht die Sicherstellung der Compliance hier im Vordergrund. Unternehmen, die sich bereits auf dem Weg gemacht haben, die neuen Anforderungen zu implementieren, stellen häufig fest, dass sich die Umsetzung über mehrere Jahre hinzieht und mit einem erheblichen Ressour...mehr

Beitrag aus Controlling Office
CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 1 Einleitung

Achtung Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen an der CSRD veröffentlicht Die EU-Kommission hat am 26.2.2025 den Entwurf eines Omnibus-Pakets zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten für Unternehmen veröffentlicht. Formal werden Änderungen der bestehenden Richtlinien CSRD,[1] der EU Taxonomie-Verordnung [2] und der Europäis...mehr

Beitrag aus Controlling Office
CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 3 Eine Vielzahl von Unternehmen betroffen

Die CSRD betrifft im Vergleich zu ihrer Vorgängerregulierung, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), deutlich mehr Unternehmen. Schätzungen zur Folge erhöht sich allein in Deutschland die Zahl der betroffenen Unternehmen von 550 auf 15.000. Ob und ab wann ein Unternehmen von der CSRD betroffen und damit berichtspflichtig ist, hängt von verschiedenen Kriterien hinsicht...mehr

Beitrag aus Controlling Office
CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 6 Fazit

Für eine erfolgreiche Implementierung ist vor dem Hintergrund der technischen Komplexität, knapper Ressourcen und des zeitlich engen Umsetzungsfensters, die Unterstützung und das Engagement der Führungsebene entscheidend. Im Unternehmen muss ein grundlegendes Verständnis zur CSRD und die erforderlichen Fähigkeiten aufgebaut und weiterentwickelt werden. Die Integration der CS...mehr

Beitrag aus Controlling Office
CSRD: Eine neue Ära der Nac... / Zusammenfassung

Überblick Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist 2023 in Kraft getreten und auch die mit ihr verbundenen sektorübergreifenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden von der EU verabschiedet. Da die EU-Richtlinie künftig nicht nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen betrifft, stehen auch viele weitere Unternehmen vor der Herausfor...mehr

Beitrag aus Controlling Office
CSRD: Eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zusammenfassung Überblick Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist 2023 in Kraft getreten und auch die mit ihr verbundenen sektorübergreifenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden von der EU verabschiedet. Da die EU-Richtlinie künftig nicht nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen betrifft, stehen auch viele weitere Unternehmen vo...mehr

Beitrag aus Controlling Office
CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 2 Neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit der CSRD zielt die EU darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen. War diese in der Vergangenheit eher von freiwilligen Standards, Gestaltungsspielräumen und qualitativen Informationen geprägt, so gibt es künftig einen EU-weiten, verpflichtenden Standard, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein Niveau...mehr

Beitrag aus Controlling Office
CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 5 Herausforderungen bei der Umsetzung

Das Projekt CSRD stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen, die es gilt, effektiv, effizient und frühzeitig anzugehen, um eine erfolgreiche CSRD-Berichterstattung und Integration sicherzustellen. In der Praxis treten dabei vor allem folgende Herausforderungen innerhalb der Unternehmen auf: Umfang und Unklarheit: Die CSRD verlangt von Unternehmen, eine Vielzahl nicht-...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 5 Erkennen, was wichtig ist: Wesentlichkeitsanalyse

Wichtig Die Wesentlichkeitsanalyse (Materialitätsanalyse) ist ein entscheidendes Instrument, um die Vielfalt von Nachhaltigkeit handhabbar zu machen, Prioritäten zu setzen und strategische Entscheidungen zu treffen. Sie ist ein Analysewerkzeug zur Identifikation relevanter Nachhaltigkeitsthemen einer Organisation. Mithilfe der Analyse werden Themen identifiziert, die für Unt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Implementierung und Umsetzu... / 1.3 Regulatorische Anforderungen kennen

Achtung Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen an der CSRD veröffentlicht Die EU-Kommission hat am 26.2.2025 den Entwurf eines Omnibus-Pakets zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten für Unternehmen veröffentlicht. Formal werden Änderungen der bestehenden Richtlinien CSRD,[1] der EU Taxonomie-Verordnung [2] und der Europäis...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Implementierung und Umsetzu... / 2.4 Nachhaltigkeitsreporting aufbauen

Um die Zielerreichung im Rahmen der Strategie nachverfolgen zu können, sollte ein belastbares Reporting für die wichtigsten Kennzahlen aufgesetzt werden. Dieses sollte zumindest mittelfristig in Qualität und Regelmäßigkeit an das Finanzreporting anschließen. Nur wenn Nachhaltigkeitskennzahlen mit gleicher Relevanz verfolgt werden, kann die Strategie auch erfolgreich umgesetz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Integration des Nachhaltigk... / 10 Literaturverzeichnis

Auer/Borcherding/Möller/Friedberger, Roadmap Nachhaltigkeitsberichterstattung. In: Freiberg, J.; Bruckner, A. (Hrsg.): Corporate Sustainability – Kompass für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, 2023, S. 285-300. Baars/Kemper, Business Intelligence & Analytics – Grundlagen und praktische Anwendungen – Ansätze der IT-basierten Entscheidungsunterstützung, 4. Aufl. 2021. Baumüll...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Integration des Nachhaltigk... / 1 Vorgehensmodell für das Integrated Reporting am Beispiel der KRONE Gruppe

Nachhaltiges Wirtschaften ist sowohl in der Unternehmenswelt als auch der betriebswirtschaftlich angewandten Forschung omnipräsent. Im Rahmen der EU-Regulierung führt die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) mit ihren ESRS (European Sustainable Reporting Standards) zu einer Offenlegungspflicht dieser Nachhaltigkeitsbemühungen.[1] Studien zur Nachhaltigkeitsber...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsziele in der... / 1 Nachhaltigkeitszielbezogene Berichterstattung nach CSRD

Um die externe Berichterstattung über Nachhaltigkeit (in den Dimensionen Ökologie, Soziales und Governance) zu standardisieren und zu verbessern, hat die EU 2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Allerdings ist die Überführung in deutsches Recht infolge des Zerbrechens der "Ampel-Koalition" unterblieben. Damit sind in Deutschland die Vors...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsziele in der externen Berichterstattung nach CSRD

Zusammenfassung Überblick Die CSRD bedeutet für viele Unternehmen eine erhebliche Ausweitung ihrer externen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Neben dem Reporting über das Ist sind auch zukunftsbezogene Angaben zu Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens zu machen – konkret quantifiziert. Glaubwürdig sind solche Selbstverpflichtungen auf Dauer allerdings nur, wenn Unternehmen au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsziele in der... / 6 Literaturverzeichnis

Alter, Strategisches Controlling, 3. Aufl., 2023. Apitz et al., Nachhaltigkeitsorientiertes Investitionscontrolling, in: Controlling, 35. Jg., Heft 1, 2023, S. 20-27. Arbeitskreis "Corporate Governance Reporting" der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2025), Nichtumsetzung der CSRD zum 31.12.2024: Konsequenzen für die Tätigkeit des Aufsichtsrats, in: DB, 78...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsziele in der... / 5 Fazit

Mit der Umsetzung der CSRD in deutsches Recht (auch in der Fassung des Reformvorschlags der EU-Kommission) werden viele Unternehmen ihre langfristigen Nachhaltigkeitsziele extern kommunizieren müssen. Um glaubwürdig zu bleiben, ist diesen Zielen auch in der internen Unternehmenssteuerung ein höheres Gewicht zu geben. Dies betrifft auch das Investitionscontrolling, da Investi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsziele in der... / Zusammenfassung

Überblick Die CSRD bedeutet für viele Unternehmen eine erhebliche Ausweitung ihrer externen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Neben dem Reporting über das Ist sind auch zukunftsbezogene Angaben zu Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens zu machen – konkret quantifiziert. Glaubwürdig sind solche Selbstverpflichtungen auf Dauer allerdings nur, wenn Unternehmen auch intern ihre ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (sog. Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD)

Schrifttum: Assmann/Wallach/Zetzsche, Kapitalanlagegesetzbuch, 2. Aufl. 2022; Rothermel, LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, 2022; Sustmann/Retsch/Gerding, Kapitalmarktrechtliche Pflichten und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der ESG-Berichterstattung, AG 2022, 602; Zwirner/Boecker, European Sustainability Reporting Standards (ESRS), BOARD 2022, 219; Allgeier, CSR...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / J. Übersicht: Vergleich NFRD – CSRD – ISSB Standards

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Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / C. Überblick über die CSRD

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie, dh., sie hebt weder bestehende Richtlinien auf, noch etabliert sie ein komplett neues, in sich geschlossenes Regelungssystem. Vielmehr enthält die CSRD Änderungen verschiedener bereits bestehender EU-Rechtsakte. Sie ist insgesamt in acht Artikel gegliedert: Art. 1 CSRD enthält die Änderungen der Bilanzrichtlinie u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Größenabhängige Rechtsvorschriften kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften nach dem Entwurf für ein CSRD-UmsG

Rz. 15c [Autor/Zitation] Nach dem Entwurf eines CSRD-UmsG (BT-Drucks. 20/12787) wird in § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB-E bestimmt, dass eine KapGes., die kapitalmarktorientiert iSd. § 264d ist, als große KapGes. gilt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies kann bedeuten, dass für mittelgroße und kleine KapGes. sowie für Kleinstkapitalgesellschaften Sonderregelungen abwei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Anpassungen der CSRD-Berichterstattung nach dem Entwurf einer "Omnibus-Richtlinie" der EU-Kommission

Rz. 15d [Autor/Zitation] Die Europäische Kommission hat am 26.2.2025 ihre Vorschläge zur Vereinfachung im Rahmen der Green Deal-Regelungen vorgelegt, insbes. in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechend der CSRD und Art. 8 der EU-Taxonomie-VO (vgl. Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 26.2.2025, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/d...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / E. Anforderungen der CSRD

I. Umfang der Berichtspflichten 1. Vorbemerkung Rz. 39 [Autor/Zitation] Das Inkrafttreten der CSRD führt nicht nur zur Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs der nichtfinanziellen Berichtspflichten, sondern auch zu einer umfangreichen inhaltlichen Erweiterung. Während Art. 19a Bilanzrichtlinie in der bisherigen, durch die NFRD eingeführten Fassung Unternehmen lediglich ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / IV. Zeitlich gestaffelte Anwendbarkeit der CSRD-Pflichten

Rz. 34 [Autor/Zitation] Die CSRD sieht eine stufenweise Anwendbarkeit der Berichtspflichten vor: Große Unternehmen von öffentlichem Interesse, die bereits jetzt zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung nach der NFRD verpflichtet sind, müssen einen Nachhaltigkeitsbericht iSd. Bilanzrichtlinie für das GJ, das am oder nach dem 1.1.2024 beginnt, veröffentlichen. Die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Erstanwendung und Übergangsvorschriften zum CSRD-UmsG

Rz. 15b [Autor/Zitation] Der Entwurf eines CSRD-UmsG (BT-Drucks. 20/12787 v. 9.9.2024, hier insbes. Art. 2 – Änderung des EGHGB) sieht verschiedene Stufen für die Ausweitung des Anwendungsbereichs für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor: So wird für alle nach dem 31.12.2023 beginnenden GJ von allen Unternehmen, die bislang eine nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b abzug...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / Schrifttum:

Assmann/Wallach/Zetzsche, Kapitalanlagegesetzbuch, 2. Aufl. 2022; Rothermel, LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, 2022; Sustmann/Retsch/Gerding, Kapitalmarktrechtliche Pflichten und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der ESG-Berichterstattung, AG 2022, 602; Zwirner/Boecker, European Sustainability Reporting Standards (ESRS), BOARD 2022, 219; Allgeier, CSRD-Nachhalti...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Jahr 2014 verabschiedete der europäische Gesetzgeber die Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (sog. Non-Financial Reporting Directive, NFRD, ABl. EU 2014 Nr. L 330, 1). Diese Richtlinie begründete erstmals eine weitreichende Berichtspflicht zu na...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 31 [Autor/Zitation] § 289 HGB wurde mit dem Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG) v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) neu in das HGB eingefügt. Besondere Berichtspflichten für börsennotierte AG über die eingesetzten Vergütun...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / B. Einleitung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die CSRD legt detaillierte nachhaltigkeitsbezogene Berichtspflichten für große Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeit in der EU fest. Sie ergänzt vor allem die Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 26.6.2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsfo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Künftige Rechtsentwicklung

Rz. 11a [Autor/Zitation] Der Entwurf eines CSRD-UmsG (BT-Drucks. 20/12787 v. 9.9.2024, hier insbes. Art. 2 – Änderung des EGHGB) sieht verschiedene Stufen für die Ausweitung des Anwendungsbereichs für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. So werden ab dem GJ 2024 alle bislang zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b verpflichteten Unternehmen, ab dem GJ 20...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / III. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz 2015 und nachfolgende Entwicklung

Rz. 53 [Autor/Zitation] Nachdem die 8. EG-RL (84/253/EWG) bereits durch die APrRL (2006/43/EG) v. 17.5.2006 aufgehoben worden war, wurden durch die Bilanz-RL (2013/34/EU) v. 26.6.2013 auch die 4. EG-RL (78/660/EWG) und die 7. EG-RL (83/349/EWG) ersetzt. Ziel der Überarbeitung war vor allem eine Deregulierung zur Entlastung von KMU. Zudem wurden – im Sinne einer stärkeren Verg...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / H. Ausblick

Rz. 79 [Autor/Zitation] Die durch die CSRD eingeführten Änderungen werden Unternehmen in der Zukunft vor große Herausforderungen stellen (so auch Kirsch, DStZ 2023, 762, 772). Dies gilt nicht nur für Unternehmen, die das erste Mal verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung zu veröffentlichen, sondern auch für Unternehmen, die bereits jetzt in den Anwendungsbereich der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 10 [Autor/Zitation] Der unmittelbare Anwendungsbereich des § 267 bezieht sich auf Kapitalgesellschaften sowie Kapitalgesellschaften & Co. iSd. § 264a. Mittelbare Bedeutung erlangt § 267 über § 336 Abs. 2 Satz 1 auch für Genossenschaften. Dagegen haben Kreditinstitute und Versicherungen unabhängig von ihrer Einordnung in die Größenkategorien des § 267 stets die Vorschrifte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 37 [Autor/Zitation] § 264 Abs. 1 und 2, die KapGes. ua. zur Aufstellung eines erweiterten JA und eines Lageberichts (Abs. 1) sowie zur Beachtung des Einblicksgebots (Abs. 2) verpflichten, gehen in ihrer Ursprungsfassung auf das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360) zurück, welches ua. der Umsetzung der 4. EG-RL (78/660/EWG) v. 25.7.197...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Norm des § 267 wurde aufgrund von Art. 11 und Art. 27 der 4. EG-RL (78/660/EWG) über das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) v. 19.12.1985 in das HGB übernommen. Sie wurde nachträglich durch das Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG) v. 24.2.2000 sowie durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 und das ...mehr