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Nachhaltige Beschaffung: Auswirkungen des Omnibus-Pakets ... / 2.2.2 Auswirkungen auf den Einkauf

Prof. Dr. Wanja Wellbrock
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Die angekündigte Überarbeitung der ESRS beeinflusst auch die Rolle des Einkaufs im Nachhaltigkeitsbericht. Geplant sind weniger Berichtspflichten, klarere Definitionen und eine stärkere Verzahnung mit anderen EU-Vorgaben – insgesamt soll die CSRD praxistauglicher werden. Für den Einkauf bedeutet das mehr Orientierung und Struktur bei der Datenerhebung, aber keine grundsätzliche Entlastung. In besonders risikobehafteten Bereichen der Lieferkette bleiben die Pflichten bestehen oder werden – wie bei ESRS E1 – sogar priorisiert.

Auch wenn das Omnibus-Paket viele Erleichterungen und Übergangsfristen bringt, entfällt die Berichtspflicht nicht pauschal. Die Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips bleibt komplex: Unternehmen müssen ihre Themenauswahl nachvollziehbar begründen und prüfen lassen. Bei typischen Beschaffungsrisiken wie Treibhausgasemissionen, Menschenrechten oder ethischem Verhalten wird es schwer sein, diese nicht als wesentlich zu bewerten.

 
Hinweis

Materialitätsprinzip

Das sogenannte Materialitätsprinzip (auch: Wesentlichkeitsprinzip) ist ein zentrales Element der CSRD und der ESRS. Es erlaubt Unternehmen, über bestimmte Themen nur dann zu berichten, wenn diese im Sinne der doppelten Wesentlichkeit als relevant eingestuft werden. Dabei gilt ein Sachverhalt als wesentlich, wenn er entweder wesentliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft hat (Impact-Materialität) oder finanzielle Risiken oder Chancen für das Unternehmen birgt (Financial Materiality) – oder beides. Die Entscheidung über die Wesentlichkeit liegt beim Unternehmen, muss aber methodisch fundiert, nachvollziehbar dokumentiert und prüfbar sein. In der Praxis bedeutet dies: Auch wenn ein Thema formal nicht verpflichtend ist, kann es faktisch berichtspflichtig bleiben, wenn es für das Geschäftsmodell oder di...

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