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Rechtliche Anforderungen / 4.3.2 Vereinfachte Reporting Standards für kapitalmarktorientierte KMUs: LSME ESRS

Philippe Lorenz, Lisa Watermann
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Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat für kapitalmarktorientierte KMUs und nicht von der Berichtspflicht erfasste Unternehmen zwei spezielle vereinfachte Standards entwickelt: den verbindlichen Listed Small and Medium Enterprise ("LSME")-Standard für kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Institute und firmeneigene (Rück-)Versicherungen, die einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD erstellen müssen sowie den freiwilligen Voluntary Small and Medium Enterprise ("VSME")-Standard für sonstige KMU einschließlich Kleinstunternehmen, die in die (freiwillige) Nachhaltigkeitsberichterstattung einsteigen möchten. Die vereinfachten Standards liegen aktuell noch als Entwurf vor und sollen bis Ende 2024 finalisiert werden.

Der LSME-Standard wurde auf Grundlage der ESRS entwickelt und hat diese deutlich vereinfacht. Für jeden einzelnen Datenpunkt hat die Arbeitsgruppe der EFRAG erwogen, ob dieser vereinfacht oder weggelassen werden kann. Zahlreiche verpflichtende Datenpunkte wurden zu freiwilligen Datenpunkten umformuliert. Die EFRAG spricht davon, dass etwa die Hälfte der Datenpunkte aus Set 1 auf diese Weise entfallen sind. Die Themen der sektoragnostischen Standards zu Umwelt, Sozialem und guter Unternehmensführung greift der LSME-Standard ebenso wieder auf.

Daraus ergibt sich auch im Bereich der mittelbaren Betroffenheit eine faktische Erleichterung, die sowohl unmittelbar als auch mittelbar betroffenen Unternehmen zugutekommt. Die CSRD beschränkt für große "vollverpflichtete" Unternehmen, die im Rahmen von Wertschöpfungsketten von KMUs einzuholenden Informationen auf deren verkürzten Berichtsumfang. Für kapitalmarktorientierte KMUs bedeutet dies insbesondere keine "Vollverpflichtung durch die Hintertür" der "mittelbaren Betroffenheit": Ein eigen...

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