Fachbeiträge & Kommentare zu CSRD

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Governance

Im Rahmen des ESRS G1 verweist die Governance-Säule ausschließlich auf den Querschnittsstandard ESRS 2 GOV-1. Dieser verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung der Rollen und Zuständigkeiten ihrer Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeit. Im Zentrum steht die Frage, wer innerhalb der Organisation für die Steuerung, Überwachung und Integration von...mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3 Anforderungen des ESRS G1 aus Sicht des Einkaufs

3.1 Zielsetzung des ESRS G1 Der Standard ESRS G1 "Unternehmensführung" zielt darauf ab, Transparenz über die Integrität, Steuerung und ethische Ausrichtung unternehmerischer Aktivitäten herzustellen. Unternehmen müssen darlegen, wie sie durch Richtlinien, Verfahren und Kontrollsysteme sicherstellen, dass ein verantwortungsvolles Geschäftsverhalten nach innen wie nach außen ve...mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die zweite Offenlegungssäule des ESRS G1 befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren, steuern und weiterentwickeln – insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Im Zentrum steht die transparente Darlegung, wie Risiken wie Korruption,...mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 6 Fazit

Die Umsetzung des ESRS G1 verdeutlicht eindrücklich, dass gute Unternehmensführung kein abstraktes Regelwerk ist, sondern im operativen Alltag konkret gelebt werden muss. Dem Einkauf kommt dabei eine besondere Rolle zu: Als Schnittstelle zu Lieferanten, Dienstleistern und weiteren Geschäftspartnern beeinflusst er tagtäglich die Integrität, Transparenz und Fairness wirtschaft...mehr

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Dekarbonisierung in Scope 1... / 1.3 Politik als Hebel: Regulatorische Rahmenbedingungen

Die Dringlichkeit der Dekarbonisierung ist unbestritten – doch der Wandel hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft geschieht nicht automatisch. In der Realität erkennen viele Unternehmen die ökologischen und ökonomischen Vorteile nachhaltigen Wirtschaftens nicht sofort oder priorisieren kurzfristige Effizienzgewinne gegenüber langfristiger Resilienz. Hier kommt die Politik ins...mehr

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Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.1.2 Definition der Rahmenbedingungen und Zielsetzungen

Bevor konkrete Maßnahmen zur Dekarbonisierung entwickelt werden können, müssen zunächst die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen klar definiert werden. Dieser Schritt ist entscheidend, um die Strategie realistisch, umsetzbar und anschlussfähig an regulatorische Anforderungen zu gestalten. Zentral ist die Frage, ob bereits eine vollständige CO2-Bilanz (Corporate Carbon Footpri...mehr

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Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.2 Kurzfristige und langfristige CO2-Bilanzierung – Strategieentwicklung im Übergang zur Klimaneutralität

Die Erstellung einer belastbaren CO2-Bilanz ist ein zentraler Bestandteil jeder Dekarbonisierungsstrategie. Sie bildet nicht nur die Grundlage für operative Maßnahmen, sondern dient auch der internen Steuerung, externen Kommunikation und regulatorischen Absicherung. Unternehmen stehen dabei vor der Wahl zwischen einem kurzfristig umsetzbaren, aber groben Proxy-Ansatz und ein...mehr

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Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.2.1 Definition von KPIs und Indikatoren: Klimaleistung messbar machen

Die Entwicklung und Implementierung geeigneter Key Performance Indicators (KPIs) ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Erst durch klar definierte Kennzahlen lassen sich Fortschritte in der Emissionsreduktion systematisch erfassen, bewerten und steuern. Gleichzeitig stellen sie sicher, dass Nachhaltigkeitsziele nicht nur kommuniziert, sondern auch überpr...mehr

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Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.3.1 Verfügbarkeit und Qualität von Daten – Grundlage für verlässliche CO2-Bilanzen

Die Erhebung und Bewertung von Daten ist der erste und entscheidende Schritt für jede belastbare CO2-Bilanzierung. Eine strukturierte Datenverfügbarkeit bildet die Grundlage für fundiertes Emissionsmanagement, wirksame Energieeffizienzmaßnahmen und die Erfüllung regulatorischer Anforderungen – etwa im Rahmen der EU-Taxonomie, der CSRD oder nationaler Förderprogramme. Bestands...mehr

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Skills von Nachhaltigkeitsb... / 5 Fachliche Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit

Fachliche Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit sind von zentraler Bedeutung für die Arbeit von Sustainability Managern und allen, die sich mit Nachhaltigkeitsfragen beschäftigen. Diese Kompetenzen umfassen ein tiefes Verständnis der Themen ökologische Nachhaltigkeit, insbes. zum Schutz der Umwelt, Soziale Verantwortung und Governance (ESG). Nachhaltigkeitskonzepte und -frame...mehr

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Corporate Social Responsibi... / 2.2 Begriffsklärung: Corporate (Social) Responsibility (CSR) oder ESG?

Für die Bezeichnung des Gegenstands von CSR sind in der Praxis verschiedene Begriffspaare anzutreffen. Ist der Begriff "Corporate" vorangestellt, so bezieht sich die Wahrnehmung von Verantwortung in der Regel auf rechtsfähige Körperschaften, wie insbes. privatwirtschaftliche oder kommunale Unternehmen mit Gewinninteresse. Da Verantwortung aber von allen Arten von Organisation...mehr

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Corporate Social Responsibi... / 4.2 Ganzheitliche Verankerung von CSR im Unternehmen

Die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen sollte sich entsprechend der Definition der ISO 26000 und dem EU-Verständnis aus dem Jahr 2011 an den unternehmensspezifischen Auswirkungen auf die Gesellschaft und Umwelt ausrichten. Eben diese Auswirkungen werden heute anhand der o. g. ESG-Kriterien abzubilden versucht – die Verantwortung eines Unternehmens k...mehr

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Corporate Social Responsibi... / 5.2 Identifikation von relevanten Stakeholdern für die Personalarbeit

Wie oben ausgeführt, ist ein zentraler Baustein des CSR-Managements die Identifikation von relevanten Stakeholdern und deren berechtigten Interessen. Wichtige interne Stakeholder für die Personalarbeit sind zunächst alle Unternehmensmitglieder mit ihren verschiedenen Voraussetzungen (z. B. Herkunft, Bildung, Geschlecht), Funktionen und Aufgaben (z. B. Vorstand, Geschäftsführ...mehr

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Überblick zur Ökodesign-Ver... / 1.3 Von der Compliance zur Wertschöpfung

Für Unternehmen bedeutet die neue Ökodesign-Verordnung (auch: Ecodesign for Sustainable Products Regulation, kurz ESPR) nicht in erster Linie Belastung, sondern einen langfristigen strategischen Hebel. Zwar stellt sie anfangs eine anspruchsvolle Umstellung dar, denn Designprozesse, Lieferketten und Produktstrategien müssen neu ausgerichtet werden. Doch gerade dadurch schafft...mehr

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Überblick zur Ökodesign-Ver... / 2.4 Ganzheitlich eingebettet – ESPR im Kontext von Green Deal und Circular Economy Action Plan

Die neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist integraler Bestandteil des europäischen Green Deal und dessen Umsetzung im Circular Economy Action Plan. Als Schlüsselmechanismus in diesem Politikrahmen konkretisiert die Verordnung die strategischen Ziele der EU: Klimaneutralität, Ressourceneffizienz, Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Rohstoffverbrauch sowie ...mehr

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Überblick zur Ökodesign-Ver... / 7.4 Governance als Beschleuniger der Transformation

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor, der sich wie ein roter Faden durch alle vier analysierten Fallstudien zieht, ist die Frage der Governance – also, wie Nachhaltigkeit strategisch im Unternehmen verankert ist. Denn die Qualität und Wirksamkeit der ökologischen und sozialen Transformation hängt nicht nur von technologischen Lösungen oder innovativen Geschäftsmodellen ab, sondern...mehr

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Nachhaltigkeit in KMU: Umse... / 4 Wesentlichkeitsanalyse

Wesentlichkeitsanalysen haben sich in den vergangenen Jahren zu einem verbreiteten Instrument entwickelt. Sie sollen Unternehmen Orientierung darin geben, welche Nachhaltigkeitsaspekte für sie von besonderer Relevanz sind. Wurden sie lange als Mittel der Nachhaltigkeitsberichterstattung genutzt, finden sie immer mehr Anwendung für eine klare Nachhaltigkeitsstrategie in Unter...mehr

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Nachhaltigkeit in KMU: Umse... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag bietet eine umfassende Anleitung zur Umsetzung von Nachhaltigkeit KMU und betont dabei die Bedeutung einer langfristigen Strategie mit iterativen Verbesserungen sowie die aktive Beteiligung aller Mitarbeitenden an nachhaltigen Initiativen im Unternehmen. Der Beitrag umfasst folgende Kapitel: Umsetzung von Nachhaltigkeit : KMU sollten schrittweise vorgehen,...mehr

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Nachhaltigkeit in KMU: Umse... / 6.4 Kommunikation über Nachhaltigkeit gestalten

Nachhaltigkeitskommunikation umfasst die transparente und authentische Kommunikation des Unternehmens über seine ökologische, soziale und ökonomische Verantwortungsbereichen. Sie dient nicht nur dazu, gesetzliche Anforderungen, wie zum Beispiel CSRD, zu erfüllen, sondern auch, das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitende und Investoren zu stärken. Sie ist also auch und gerade für...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 6 Auswirkungen der CSRD auf die Dokumentations- und Berichtspflicht nach LkSG

Angesichts vielfältiger aktueller Entwicklungen auf der europäischen Ebene, die teilweise deutlich über die Regelungen des deutschen LkSG hinausgehen (CSDDD) bzw. die Berichterstattung des LkSG ggf. in eine breitere Berichterstattung zu nachhaltigkeitsorientierten Bereichen als Teilaspekt integrieren (CSRD), hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für das Jahr ...mehr

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 4 Sorgfaltspflichten nach der CSRD

Die CSRD dient der Förderung der Erreichung des Ziels 12 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, "nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen". Zur Schaffung von Transparenz hat die EU eine Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht schrittweise beginnend ab dem Geschäftsjahr 2024 vorgeschrieben. Darin ist eine direkte Verknü...mehr

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 2 Mindestschutz nach der Taxonomie-Verordnung

Die zeitlich erste konkrete Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfolgte eher durch die Hintertür. Um bei eine Wirtschaftstätigkeiten als taxonomiekonform klassifizieren zu können, muss nach Art. 18 der EU-Taxonomie-VO auf der 3. Prüfstufe der Mindestschutz beachtet werden. Als mindestens zu schützen führt die EU die o. g. Menschenrechte auf. Die Taxonomie-Verordnung ist Kern d...mehr

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgfaltspflichten im Überblick

Zusammenfassung Überblick HINWEIS : Die EU-Kommission möchte mit einer Omnibus-Initiative weitreichende Änderungen zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten für Unternehmen vornehmen. Die zahlreichen Entwicklungen in den kommenden Wochen und Monaten werden im Beitrag "Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen an CSRD, EU-Taxono...mehr

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 1 Grundlage der Sorgfaltspflichten

Mit dem LkSG macht der Gesetzgeber Unternehmen konkrete Vorgaben wie sie ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte nachkommen sollen. Dabei erfolgt nach § 2 LkSG sowie in Anlage 2 eine abschließende Aufzählung der zu beachtenden internationalen Vereinbarungen. Bei den aufgeführten Vereinbarungen kommt es nicht da...mehr

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / Zusammenfassung

Überblick HINWEIS : Die EU-Kommission möchte mit einer Omnibus-Initiative weitreichende Änderungen zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten für Unternehmen vornehmen. Die zahlreichen Entwicklungen in den kommenden Wochen und Monaten werden im Beitrag "Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen an CSRD, EU-Taxonomie und CSDDD v...mehr

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 6 Weitere Sorgfaltspflichtenregulierungen

Unzählige weitere, bzw. konkretisierte Sorgfaltspflichten ergeben sich aus Gesetzen und Regulierungen, z. B. EU-Konfliktmineralien-Verordnung ((EU) 2017/821), die seit Januar 2021 für EU-Importeure sogenannter Konfliktmineralien – Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (3TG) – weitgehende Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich vorschreibt. Sie ...mehr

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 5 Sorgfaltspflichten nach der CSDDD

Das EU-Parlament hat im Frühjahr 2024 nach langen kontroversen Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission die CSDDD endgültig verabschiedet, sodass die Richtlinie am 5.7.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden konnte. Gegenüber dem Entwurf der Kommission ist es dabei vor allem zu einer massiven Einschränkung des unmittelbaren Anwendungsbereichs der neuen Vorgaben gekomm...mehr

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 3 Sorgfaltspflichten nach dem LkSG

Vom LkSG sind seit dem 1.1.2023 Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten in Deutschland betroffen (zum 1.1.2024 wurde die Grenze herabgesetzt auf Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten).[1] Dies fordert, sich im Allgemeinen mit der Betrachtung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu beschäftigen. Nach § 3 Abs. 1 LkSG werden die folgenden konkreten Sorgfaltspflichten definiert: Ein...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 1 Dokumentations- und Berichtspflichten im LkSG

Seit dem 1.1.2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Im ersten Jahr galt es ausschließlich für inländische Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Seit dem 1.1.2024 wurde der Anwendungsbereich erweitert, nun betrifft es Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Diese Änderung führte zu einer erheblichen Ausweitung des Kreises ...mehr

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Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 1.2 CSDDD: Neue EU-Richtlinie zur Lieferkette

Auf Europäischer Ebene könnten Umweltsorgfaltspflichten in der Lieferkette bald noch kleinere Unternehmen betreffen. Die Europäische Union hat im Sommer 2024 eine EU-weite "Lieferkettenrichtlinie" Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verabschiedet. Damit werden Europäische und ausländische Unternehmen EU-weit verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmt...mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 1 Klimawandel als Kernbereich der ESRS

Mit dem ESRS E1 "Klimawandel" rückt die Klimaberichterstattung entlang der gesamten Wertschöpfungskette in den Fokus unternehmerischer Offenlegungspflichten. Unternehmen, die unter die CSRD fallen, sind künftig verpflichtet, nicht nur über ihre direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2), sondern auch über indirekte Emissionen in Scope 3 – insbesondere aus der Beschaffun...mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 2 Einordnung des ESRS E1 in die Gesamtheit der ESRS

Die ESRS bilden das zentrale Berichtsrahmenwerk im Kontext der CSRD. Sie konkretisieren die in der CSRD verankerten Offenlegungspflichten und strukturieren die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen entlang der drei bekannten Dimensionen: Environment (E), Social (S) und Governance (G). Insgesamt umfasst das ESRS-Rahmenwerk derzeit zwölf sektorübergreifende Standard...mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der ESRS E1 fordert Unternehmen auf, Strategien, Ziele und Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung offenzulegen. Schwerpunkt ist die Reduktion von Treibhausgasemissionen (Scope 1-3). Der Einkauf trägt maßgeblich zur Umsetzung klimabezogener Strategien bei: von emissionsarmen Materialien über klimafreundliche Lieferketten bis hin zu CO2-Bepreisung. Der Text analysie...mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 6 Einfluss des EU-Omnibus-Pakets auf den ESRS E1

Mit dem EU-Omnibus-Paket verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung praxisnäher, kohärenter und entlastender zu gestalten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Überarbeitung der ESRS, darunter auch des ESRS E1. Die übergeordneten Änderungen zielen auf eine Vereinfachung und Harmonisierung ab, ohne dabei die inhalt...mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 5 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS E1

Die Umsetzung des ESRS E1 erfordert eine tiefgreifende Transformation im Einkauf, um den Anforderungen an Klimaschutz, Klimaanpassung und Transparenz in der Lieferkette gerecht zu werden. Während die neun Teilstandards jeweils spezifische Berichts- und Steuerungspflichten definieren, lassen sich übergreifende strategische Handlungsfelder ableiten, die für den Einkauf zentral...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 4 Scope-Betrachtungen im ESRS E1-6 - Einordnung, Einflussmöglichkeiten und Fokus des Einkaufs

Der Teilstandard ESRS E1-6 verpflichtet Unternehmen zur vollständigen Offenlegung ihrer Treibhausgasemissionen in Scope 1, Scope 2 und Scope 3, wie es durch das international anerkannte Greenhouse Gas Protocol definiert ist (siehe Abb. 2). Diese dreistufige Kategorisierung ist zentral für die standardisierte Klimabilanzierung und bildet die Grundlage zur Bewertung klimabezog...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 7 Erweiterte Risiko- und Chancenanalyse durch Einbeziehung von Lage- und anderen Berichten

Rz. 178a In den letzten Jahren kann ein vorsichtiger Wandel weg von bzw. ergänzend zu der bislang im Zentrum der Betrachtung stehenden Jahres- sowie Konzernabschlüsse hin zur stärkeren Einbeziehung einer Analyse des Lageberichts und weiterer Berichte, insbesondere der Nachhaltigkeitsberichte festgestellt werden. Die – teilweise auf gesetzlich verpflichteter Basis – bisherige...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Rz. 180 [Autor/Zitation] Am 16.12.2022 wurde die RL (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) veröffentlicht. Sie ersetzt die RL 2014/95/EU zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive – NFRD) v. 22.10.2014 und trifft umfangreiche Regelungen zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsbe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Änderungen durch das CSRD-UmsG

Rz. 101 [Autor/Zitation] Das CSRD-UmsG transformiert die Regelungen der "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD, Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie; vgl. RL (EU) 2022/2464 v. 14.12.2022, ABl. EU 2022 Nr. L 322, 15) in deutsches Recht. Das Gesetzgebungsverfahren dazu sollte nach den Richtlinienvorgaben bis zum 6.7.2024 abgeschlossen sein. Ein früherer Ums...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Änderungen durch das CSRD-UmsG

Rz. 32 [Autor/Zitation] Aufgrund des vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurfs zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive sollen die neuen EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von bilanzrechtlich großen sowie kleinen oder mittelgroßen kapitalmarktorientierten Unternehmen und Mutterunternehmen großer Gruppen im Rahmen des CSRD-Umsetz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Erwartbare Änderungen im Zuge des CSRD-UmsG

Rz. 75 [Autor/Zitation] Mögliche inhaltliche Änderungen des § 340i Abs. 6 durch das CSRD-UmsG – RefE v. 10.7.2025 (abrufbar unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_CSRD-UmsG.html): (6) Ein Kreditinstitut, das nach Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 315d eine Konzernerklärung zur Unternehmensführung zu erstellen hat, hat darin Angaben nach § 315d in...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Vorgesehene Änderungen des § 340l durch das CSRD-UmsG

Rz. 72 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich hinsichtlich der Offenlegungsanforderungen insoweit keine Besonderheiten, als die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß dem CRSD-Umsetzungsgesetz zwar gem. § 289b Abs. 1 Satz 2 HGB-E als separates Kapitel, formal jedoch mit dem Lagebericht zu veröffentlichen ist, und damit de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorgesehene Änderungen des § 340a durch das CSRD-UmsG

Rz. 151 [Autor/Zitation] Die Regelungen in den bisherigen Abs. 1a und 1b werden nach Abs. 5 und 6 verschoben. Künftig sollen die Abs. 2 bis 4 Besonderheiten zum Abschluss bzw. Zwischenabschluss von Kreditinstituten regeln und die Abs. 5 und 6 besondere Vorschriften zum LB enthalten. Vor dem Hintergrund der Ergänzung der Abs. 5 und 6 werden in Abs. 1 Satz 2 nach dem Wort "aufz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Änderungen durch das CSRD-UmsG

Rz. 10 [Autor/Zitation] Ein früherer Umsetzungsentwurf, der als BT-Drucks. 20/12787 während der 20. Legislaturperiode ins parlamentarische Verfahren eingebracht wurde, ist nach dem Grundsatz der Diskontinuität verfallen (vgl. RefE CSRD-UmsG v. 10.7.2025, 1). Das BMJV hat am 10.7.2025 einen neuen Umsetzungsentwurf veröffentlicht (abrufbar unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Konzernerklärung zur Unternehmensführung (Abs. 5) [wird nach CSRD-Übernahme in Abs. 2b verschoben]

Rz. 26 [Autor/Zitation] Ein MU, auf das § 289f Abs. 1 oder Abs. 3 zutrifft, hat gem. § 315d eine Konzernerklärung zur Unternehmensführung zu erstellen und als gesonderten Abschnitt in den Konzernlagebericht aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um börsennotierte AG, AG, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 11 Wp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Änderungen durch das CSRD-UmsG

Rz. 85 [Autor/Zitation] Die Regelungen des § 325a werden im Hinblick auf die Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland durch das CSRD-UmsG in den neuen § 328a überführt. Dabei wird klargestellt, dass diese Vorschriften keine Anwendung auf Zweigniederlassungen von Finanzdienstleistungsinstituten iSd. § 340 Abs. 4 finden. Bisher wa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Erwartbare Änderungen im Zuge des CSRD-UmsG

Rz. 63 [Autor/Zitation] Mögliche inhaltliche Änderungen des § 340i Abs. 5 durch das CSRD-UmsG idF des RefE v. 10.7.2025 (abrufbar unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_CSRD-UmsG.html): (5) 1 Auf den Konzernlagebericht ist § 315 Absatz 3a nur anzuwenden, wennmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Janis, Victims of Groupthink, 1972; Hüffer, Der Aufsichtsrat in der Publikumsgesellschaft, ZGR 1980, 320; Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Bleicher/Paul, Das amerikanische Board-Modell im Vergleich zur deutschen Vorstands-, Aufsichtsratsverfassung, DBW 1986, 263; Goerdeler, Das Audit Committee in den USA, ZGR 1987, 219; Lück, Audit Committee, ZfbF 1990...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Nichtfinanzielle Konzernerklärung (Abs. 4) [Abs. 4 wird nach CSRD-Übernahme gestrichen]

Rz. 22 [Autor/Zitation] Ein Mutterversicherungsunternehmen muss den Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung (vgl. § 315b) erweitern, sofern im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer bei den in den Konzern einzubeziehenden Unternehmen beschäftigt sind und gleichzeitig die größenabhängige Befreiung nach § 293 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 nicht greift. R...mehr