Fachbeiträge & Kommentare zu CSRD

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 328 geht auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) zurück, mit dem dieser zur Umsetzung der Bilanz-RL (Rz. 5) neu eingeführt wurde. Durch das Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen v. 25.7.1994 (BGBl. I 1994, 1682) wurde Abs. 4 (Rz. 49) neu geschaffen, der wenig später durch d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Zitation] Mit § 324a wird die gesetzliche Abschlussprüfung auf einen Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a ausgeweitet. Ein solcher Einzelabschluss ist nicht obligatorisch aufzustellen. Er darf aber bei der Offenlegung der jährlichen Rechnungslegung an die Stelle des JA treten. Dazu muss er dann nach bewusster Entscheidung dazu freiwillig erstellt und in gleicher We...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 113 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der noch geltende und nachfolgend aus Abs. 3 Satz 1 verwendete Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 44 ff. In der Praxis kann es vorkommen, dass ein JA, Konzernabschluss, Lagebericht oder Konzernlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert wird; gemeint is...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Maßgebliche Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze sowie Lagebericht als Teil des Prüfungsgegenstands

Rz. 23 [Autor/Zitation] Inhaltliche Anforderungen an den für Zwecke der "befreienden" Offenlegung erstellten Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a bzw. die dafür maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze sind in "seiner", ihn bezeichnenden Vorschrift formuliert. Danach muss dieser Einzelabschluss nach den in § 315e Abs. 1 (nach dem RefE CSRD-UmsG: § 315g Abs. 1, vgl. Rz. 12) bezei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 28 [Autor/Zitation] § 316 bildet die Grund- und zugleich Kernnorm für die gesetzliche Abschlussprüfungspflicht. Ist die Vorschrift anzuwenden, gilt das automatisch und obligatorisch, jeweils soweit dem Fall nach einschlägig, auch für die weiteren handelsrechtlichen Vorschriften für die Abschlussprüfung (§§ 317–324a). Darin sind Regelungen normiert zu Gegenstand und Umfang...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Empfehlung bzw. Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers

Rz. 366 [Autor/Zitation] Die gesetzlichen Pflichten des handelsrechtlichen Prüfungsausschusses umfassen auch die Aufgabe, vorbereitend an der Wahl des Abschlussprüfers (und ggf. des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts, hierzu Rz. 378 ff.) mitzuwirken. Die Regelungsgrundlagen und Details dieser Mitwirkungspflicht hängen davon ab, ob nach der Governance-Struktur der Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergänzung des Bestätigungsvermerks (Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2)

Rz. 127 [Autor/Zitation] Nach Durchführung der Nachtragsprüfung ist der (bereits erteilte und weiterhin wirksame) Bestätigungsvermerk entsprechend zu ergänzen. Mit dieser Regelung soll praktischen Bedürfnissen entsprochen werden (vgl. BT-Drucks. 10/317, 95 dort zu § 275 HGB-E). Diesen Gesichtspunkt gilt es bei der Auslegung zu beachten. Die Vorschrift beschränkt sich darauf zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Weitere Prüfungsgegenstände

Rz. 28 [Autor/Zitation] Besonderheiten ergeben sich auch in Bezug auf weitere Aspekte des Prüfungsgegenstands nach § 324a. Sofern das den nach § 325 Abs. 2a für Offenlegungszwecke erstellende Unternehmen eine börsennotierte AG ist (zum Begriff vgl. auch § 316a Rz. 73), muss im Rahmen der Abschlussprüfung gem. § 317 Abs. 4 auch beurteilt werden, "ob der Vorstand die ihm nach § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nachtragsprüfung gem. § 316 Abs. 3

Rz. 494 [Autor/Zitation] Werden JA, Konzernabschluss, Lagebericht oder Konzernlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts (nach dem RefE CSRD-UmsG: Abschlussprüfungsbericht; vgl. Rz. 104) geändert, so verlangt § 316 Abs. 3 Satz 1 von Abschlussprüfern, diese Unterlagen erneut zu prüfen, soweit es die Änderung erfordert (sog. Nachtragsprüfung). Über das Ergebnis der Prüfung m...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Impulse nach Wirecard

Rz. 16 [Autor/Zitation] Neue Impulse brachte erst der Kriminalfall Wirecard (s. dazu Mülbert, ZHR 2021, 2; Schüppen, DB 2020, 2641): Mit dem FISG (v. 3.6.2021, BGBl. I 2021, 1534), das am 1.7.2021 in Kraft trat, wurde zunächst in Abs. 1 klargestellt, dass die Verschwiegenheitspflichten durch Mitteilungspflichten durchbrochen werden (zur rechtspolitischen Forderung Anzinger ua...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfung durch den Aufsichtsrat gem. § 171 AktG

Rz. 146 [Autor/Zitation] Außer durch den Abschlussprüfer nach §§ 316 ff. sind der JA und der Lagebericht ggf. auch durch den AR (§ 171 AktG), durch die das Unternehmensregister führende Stelle (§ 329) und ggf. durch die Bilanzkontrolle (§§ 107 ff. WpHG) zu prüfen. Es stellt sich daher die Frage des Verhältnisses dieser Prüfungen zueinander. Rz. 147 [Autor/Zitation] Von der Reih...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einklang mit dem geprüften Abschluss und Aufstellung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 381 [Autor/Zitation] Durch die Erklärung, dass der geprüfte Lage- bzw. Konzernlagebericht mit dem geprüften Abschluss in Einklang steht, bestätigen Abschlussprüfer, dass beide Teile der geprüften Rechnungslegung in Bezug auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in der Weise übereinstimmen, dass sie kein zueinander widersprüchliches Bild vermitteln. Erfo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang (Abs. 1)

Rz. 24 [Autor/Zitation] Der gesetzliche Abschlussprüfer hat die Finanzberichterstattung prüfpflichtiger Gesellschaften daraufhin zu überprüfen, ob sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt (§ 322; ergänzend s. BGH v. 12.3.2020 – VII ZR 236/19, NZG 2020, 1030 Rz. 27 f.). Im Detail ergeben sic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 325a geht auf das Gesetz zur Durchführung der Elften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften und über Gebäudeversicherungsverhältnisse v. 22.7.1993 (BGBl. I 1993, 1282) zurück und hat damit einen europarechtlichen Hintergrund (Rz. 9). Im Rahmen des VersRiLiG v. 24.6.1994 (BGBl. I 1994, 1377) kam e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Modifiziertes Prüfungsurteil

Rz. 427 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 401 ff. erläuterten Anforderungen zu den Erklärungen nach § 322 Abs. 6 Satz 1 zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines Lage- oder Konzernlageberichts für das GJ vom 1.1. bis zum 31.12.01 einer na...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Feststellung nur bei abgeschlossener Prüfung

Rz. 83 [Autor/Zitation] Hat keine Abschlussprüfung stattgefunden, so kann der JA nicht festgestellt werden (§ 316 Abs. 1 Satz 2; identisches ist auch nach § 340k Abs. 1 Satz 3 und § 341k Abs. 1 Satz 3 normiert). Eine den §§ 316 ff. entsprechende Abschlussprüfung ist somit unabdingbare Voraussetzung dafür, dass der JA prüfungspflichtiger Unternehmen festgestellt werden kann. D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bestellungs-, Prüfer- oder Prüfungsmängel

Rz. 90 [Autor/Zitation] Dass kein Abschlussprüfer bestellt wurde (vgl. Rz. 85), ist praktisch primär beim Wechsel von Größenklassen zuvor nicht prüfungspflichtiger oder auch prüfungspflichtiger Gesellschaften (vgl. Rz. 66 f.) denkbar. Auch der Fall eines bestellten, aber tatsächlich untätigen Abschlussprüfers dürfte wegen § 318 Abs. 3 (vgl. § 318 Rz. 333 ff.) praktisch ausgesc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Kompetenz zur Prüfung einer – wie auch immer gearteten – Richtigkeit oder Vollständigkeit der offengelegten Unterlagen der Rechnungslegung geht auf die 2. Aktienrechtsnovelle 1884 zurück, mit der für die AG und die KGaA die Pflicht zur Einreichung der Bilanz zum HR in Art. 185c ADHGB eingeführt wurde; dabei wurde aber keine ausdrückliche Kompetenz d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtsfolgen bei Unterbleiben der Pflichtprüfung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 104 [Autor/Zitation] Anders als der JA bedarf ein Konzernabschluss mangels Ergebnisverwendungsgrundlage oder anderer an ihn knüpfender Rechtsfolgen (vgl. BT-Drucks. 14/8769, 22) keiner Feststellung, weswegen § 316 in seinem Abs. 2 nicht auf seinen Abs. 1 Satz 2 verweist, auch nicht auf dessen sinngemäße Anwendung. Der Konzernabschluss ist auch ohne Feststellung existent u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zusammengefasster Bestätigungsvermerk gem. § 325 Abs. 3a

Rz. 566 [Autor/Zitation] § 325 Abs. 3a gestattet die Zusammenfassung der Bestätigungs- oder Versagungsvermerke, wenn der geprüfte Konzernabschluss zusammen mit dem geprüften JA des MU oder mit einem von diesem aufgestellten Einzelabschluss iSd. § 325 Abs. 2a offengelegt wird; in diesem Fall dürfen auch die jeweiligen Prüfungsberichte zusammengefasst werden. Nach dem RefE CSRD...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Informationsfunktion

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Jahresabschlussprüfung ist weiter darauf gerichtet, die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, einen ggf. bestehenden Aufsichtsrat und (bei der GmbH) die Gesellschafter näher zu informieren und sie, soweit die Organe der Gesellschaft eigene Überwachungspflichten haben, bei der Erfüllung dieser Pflichten zu unterstützen. Dies geschieht in erster L...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 4 CSRD implementieren

Viele Unternehmen stehen aktuell vor der Herausforderung, die CSRD bei sich im Unternehmen umzusetzen. Häufig steht die Sicherstellung der Compliance hier im Vordergrund. Unternehmen, die sich bereits auf dem Weg gemacht haben, die neuen Anforderungen zu implementieren, stellen häufig fest, dass sich die Umsetzung über mehrere Jahre hinzieht und mit einem erheblichen Ressour...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 1 Einleitung

Achtung Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen an der CSRD veröffentlicht Die EU-Kommission hat am 26.2.2025 den Entwurf eines Omnibus-Pakets zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten für Unternehmen veröffentlicht. Formal werden Änderungen der bestehenden Richtlinien CSRD,[1] der EU Taxonomie-Verordnung [2] und der Europäis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSRD: Eine neue Ära der Nac... / Zusammenfassung

Überblick Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist 2023 in Kraft getreten und auch die mit ihr verbundenen sektorübergreifenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden von der EU verabschiedet. Da die EU-Richtlinie künftig nicht nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen betrifft, stehen auch viele weitere Unternehmen vor der Herausfor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 3 Eine Vielzahl von Unternehmen betroffen

Die CSRD betrifft im Vergleich zu ihrer Vorgängerregulierung, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), deutlich mehr Unternehmen. Schätzungen zur Folge erhöht sich allein in Deutschland die Zahl der betroffenen Unternehmen von 550 auf 15.000. Ob und ab wann ein Unternehmen von der CSRD betroffen und damit berichtspflichtig ist, hängt von verschiedenen Kriterien hinsicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 2 Neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit der CSRD zielt die EU darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen. War diese in der Vergangenheit eher von freiwilligen Standards, Gestaltungsspielräumen und qualitativen Informationen geprägt, so gibt es künftig einen EU-weiten, verpflichtenden Standard, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein Niveau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 5 Herausforderungen bei der Umsetzung

Das Projekt CSRD stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen, die es gilt, effektiv, effizient und frühzeitig anzugehen, um eine erfolgreiche CSRD-Berichterstattung und Integration sicherzustellen. In der Praxis treten dabei vor allem folgende Herausforderungen innerhalb der Unternehmen auf: Umfang und Unklarheit: Die CSRD verlangt von Unternehmen, eine Vielzahl nicht-...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 6 Fazit

Für eine erfolgreiche Implementierung ist vor dem Hintergrund der technischen Komplexität, knapper Ressourcen und des zeitlich engen Umsetzungsfensters, die Unterstützung und das Engagement der Führungsebene entscheidend. Im Unternehmen muss ein grundlegendes Verständnis zur CSRD und die erforderlichen Fähigkeiten aufgebaut und weiterentwickelt werden. Die Integration der CS...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSRD: Eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zusammenfassung Überblick Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist 2023 in Kraft getreten und auch die mit ihr verbundenen sektorübergreifenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden von der EU verabschiedet. Da die EU-Richtlinie künftig nicht nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen betrifft, stehen auch viele weitere Unternehmen vo...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 5 Erkennen, was wichtig ist: Wesentlichkeitsanalyse

Wichtig Die Wesentlichkeitsanalyse (Materialitätsanalyse) ist ein entscheidendes Instrument, um die Vielfalt von Nachhaltigkeit handhabbar zu machen, Prioritäten zu setzen und strategische Entscheidungen zu treffen. Sie ist ein Analysewerkzeug zur Identifikation relevanter Nachhaltigkeitsthemen einer Organisation. Mithilfe der Analyse werden Themen identifiziert, die für Unt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Implementierung und Umsetzu... / 1.3 Regulatorische Anforderungen kennen

Achtung Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen an der CSRD veröffentlicht Die EU-Kommission hat am 26.2.2025 den Entwurf eines Omnibus-Pakets zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten für Unternehmen veröffentlicht. Formal werden Änderungen der bestehenden Richtlinien CSRD,[1] der EU Taxonomie-Verordnung [2] und der Europäis...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Implementierung und Umsetzu... / 2.4 Nachhaltigkeitsreporting aufbauen

Um die Zielerreichung im Rahmen der Strategie nachverfolgen zu können, sollte ein belastbares Reporting für die wichtigsten Kennzahlen aufgesetzt werden. Dieses sollte zumindest mittelfristig in Qualität und Regelmäßigkeit an das Finanzreporting anschließen. Nur wenn Nachhaltigkeitskennzahlen mit gleicher Relevanz verfolgt werden, kann die Strategie auch erfolgreich umgesetz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Integration des Nachhaltigk... / 10 Literaturverzeichnis

Auer/Borcherding/Möller/Friedberger, Roadmap Nachhaltigkeitsberichterstattung. In: Freiberg, J.; Bruckner, A. (Hrsg.): Corporate Sustainability – Kompass für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, 2023, S. 285-300. Baars/Kemper, Business Intelligence & Analytics – Grundlagen und praktische Anwendungen – Ansätze der IT-basierten Entscheidungsunterstützung, 4. Aufl. 2021. Baumüll...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Integration des Nachhaltigk... / 1 Vorgehensmodell für das Integrated Reporting am Beispiel der KRONE Gruppe

Nachhaltiges Wirtschaften ist sowohl in der Unternehmenswelt als auch der betriebswirtschaftlich angewandten Forschung omnipräsent. Im Rahmen der EU-Regulierung führt die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) mit ihren ESRS (European Sustainable Reporting Standards) zu einer Offenlegungspflicht dieser Nachhaltigkeitsbemühungen.[1] Studien zur Nachhaltigkeitsber...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsziele in der... / 1 Nachhaltigkeitszielbezogene Berichterstattung nach CSRD

Um die externe Berichterstattung über Nachhaltigkeit (in den Dimensionen Ökologie, Soziales und Governance) zu standardisieren und zu verbessern, hat die EU 2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Allerdings ist die Überführung in deutsches Recht infolge des Zerbrechens der "Ampel-Koalition" unterblieben. Damit sind in Deutschland die Vors...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsziele in der externen Berichterstattung nach CSRD

Zusammenfassung Überblick Die CSRD bedeutet für viele Unternehmen eine erhebliche Ausweitung ihrer externen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Neben dem Reporting über das Ist sind auch zukunftsbezogene Angaben zu Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens zu machen – konkret quantifiziert. Glaubwürdig sind solche Selbstverpflichtungen auf Dauer allerdings nur, wenn Unternehmen au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsziele in der... / 6 Literaturverzeichnis

Alter, Strategisches Controlling, 3. Aufl., 2023. Apitz et al., Nachhaltigkeitsorientiertes Investitionscontrolling, in: Controlling, 35. Jg., Heft 1, 2023, S. 20-27. Arbeitskreis "Corporate Governance Reporting" der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2025), Nichtumsetzung der CSRD zum 31.12.2024: Konsequenzen für die Tätigkeit des Aufsichtsrats, in: DB, 78...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsziele in der... / 5 Fazit

Mit der Umsetzung der CSRD in deutsches Recht (auch in der Fassung des Reformvorschlags der EU-Kommission) werden viele Unternehmen ihre langfristigen Nachhaltigkeitsziele extern kommunizieren müssen. Um glaubwürdig zu bleiben, ist diesen Zielen auch in der internen Unternehmenssteuerung ein höheres Gewicht zu geben. Dies betrifft auch das Investitionscontrolling, da Investi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsziele in der... / Zusammenfassung

Überblick Die CSRD bedeutet für viele Unternehmen eine erhebliche Ausweitung ihrer externen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Neben dem Reporting über das Ist sind auch zukunftsbezogene Angaben zu Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens zu machen – konkret quantifiziert. Glaubwürdig sind solche Selbstverpflichtungen auf Dauer allerdings nur, wenn Unternehmen auch intern ihre ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (sog. Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD)

Schrifttum: Assmann/Wallach/Zetzsche, Kapitalanlagegesetzbuch, 2. Aufl. 2022; Rothermel, LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, 2022; Sustmann/Retsch/Gerding, Kapitalmarktrechtliche Pflichten und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der ESG-Berichterstattung, AG 2022, 602; Zwirner/Boecker, European Sustainability Reporting Standards (ESRS), BOARD 2022, 219; Allgeier, CSR...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / J. Übersicht: Vergleich NFRD – CSRD – ISSB Standards

mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / C. Überblick über die CSRD

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie, dh., sie hebt weder bestehende Richtlinien auf, noch etabliert sie ein komplett neues, in sich geschlossenes Regelungssystem. Vielmehr enthält die CSRD Änderungen verschiedener bereits bestehender EU-Rechtsakte. Sie ist insgesamt in acht Artikel gegliedert: Art. 1 CSRD enthält die Änderungen der Bilanzrichtlinie u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Größenabhängige Rechtsvorschriften kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften nach dem Entwurf für ein CSRD-UmsG

Rz. 15c [Autor/Zitation] Nach dem Entwurf eines CSRD-UmsG (BT-Drucks. 20/12787) wird in § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB-E bestimmt, dass eine KapGes., die kapitalmarktorientiert iSd. § 264d ist, als große KapGes. gilt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies kann bedeuten, dass für mittelgroße und kleine KapGes. sowie für Kleinstkapitalgesellschaften Sonderregelungen abwei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Anpassungen der CSRD-Berichterstattung nach dem Entwurf einer "Omnibus-Richtlinie" der EU-Kommission

Rz. 15d [Autor/Zitation] Die Europäische Kommission hat am 26.2.2025 ihre Vorschläge zur Vereinfachung im Rahmen der Green Deal-Regelungen vorgelegt, insbes. in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechend der CSRD und Art. 8 der EU-Taxonomie-VO (vgl. Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 26.2.2025, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/d...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / E. Anforderungen der CSRD

I. Umfang der Berichtspflichten 1. Vorbemerkung Rz. 39 [Autor/Zitation] Das Inkrafttreten der CSRD führt nicht nur zur Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs der nichtfinanziellen Berichtspflichten, sondern auch zu einer umfangreichen inhaltlichen Erweiterung. Während Art. 19a Bilanzrichtlinie in der bisherigen, durch die NFRD eingeführten Fassung Unternehmen lediglich ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / IV. Zeitlich gestaffelte Anwendbarkeit der CSRD-Pflichten

Rz. 34 [Autor/Zitation] Die CSRD sieht eine stufenweise Anwendbarkeit der Berichtspflichten vor: Große Unternehmen von öffentlichem Interesse, die bereits jetzt zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung nach der NFRD verpflichtet sind, müssen einen Nachhaltigkeitsbericht iSd. Bilanzrichtlinie für das GJ, das am oder nach dem 1.1.2024 beginnt, veröffentlichen. Die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Erstanwendung und Übergangsvorschriften zum CSRD-UmsG

Rz. 15b [Autor/Zitation] Der Entwurf eines CSRD-UmsG (BT-Drucks. 20/12787 v. 9.9.2024, hier insbes. Art. 2 – Änderung des EGHGB) sieht verschiedene Stufen für die Ausweitung des Anwendungsbereichs für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor: So wird für alle nach dem 31.12.2023 beginnenden GJ von allen Unternehmen, die bislang eine nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b abzug...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / Schrifttum:

Assmann/Wallach/Zetzsche, Kapitalanlagegesetzbuch, 2. Aufl. 2022; Rothermel, LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, 2022; Sustmann/Retsch/Gerding, Kapitalmarktrechtliche Pflichten und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der ESG-Berichterstattung, AG 2022, 602; Zwirner/Boecker, European Sustainability Reporting Standards (ESRS), BOARD 2022, 219; Allgeier, CSRD-Nachhalti...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Jahr 2014 verabschiedete der europäische Gesetzgeber die Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (sog. Non-Financial Reporting Directive, NFRD, ABl. EU 2014 Nr. L 330, 1). Diese Richtlinie begründete erstmals eine weitreichende Berichtspflicht zu na...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 31 [Autor/Zitation] § 289 HGB wurde mit dem Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG) v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) neu in das HGB eingefügt. Besondere Berichtspflichten für börsennotierte AG über die eingesetzten Vergütun...mehr