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CSRD: Eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Dipl.-Kffr. Andrea Kämmler-Burrak, Prof. Dr. Mike Schulze
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Zusammenfassung

 
Überblick

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist 2023 in Kraft getreten und auch die mit ihr verbundenen sektorübergreifenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden von der EU verabschiedet. Da die EU-Richtlinie künftig nicht nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen betrifft, stehen auch viele weitere Unternehmen vor der Herausforderung, die neuen regulatorischen Anforderungen umzusetzen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen regulatorischen Stand und liefert einen fünfstufigen Ansatz, der als Leitfaden für den Prozess von der Initiierung bis zur nachhaltigen Verankerung dienen kann.

1 Einleitung

 
Achtung

Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen an der CSRD veröffentlicht

Die EU-Kommission hat am 26.2.2025 den Entwurf eines Omnibus-Pakets zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten für Unternehmen veröffentlicht. Formal werden Änderungen der bestehenden Richtlinien CSRD,[1] der EU Taxonomie-Verordnung[2] und der Europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD[3] vorgeschlagen.

Ausführlichere Informationen zur Omnibus-Initiative finden Sie hier.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern. Sie soll dazu beitragen, die Ziele des European Green Deals zu erreichen. Der European Green Deal wiederum ist ein EU-Maßnahmenpaket und wurde im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen mit dem Ziel entwickelt, die EU bis 2050 in eine klimaneutrale, ressourceneffiziente und dabei weiterhin wettbewerbsfähige Wirtschaft zu entwickeln. Das Wirtschafts- und Finanzsystem stellt dabei einen der wichtigsten Hebel bei der Umsetzung dar. Die klare Defin...

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