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Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD: Sowohl den Impact auf die Umwelt als auch die Geschäftsentwicklung bewerten

Prof. Dr. Thomas Wunder
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Zusammenfassung

 
Überblick

Die Erfüllung der neuen Standards für die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordert eine Wesentlichkeitsanalyse. Denn nur die als wesentlich bewerteten Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) sind berichtspflichtig. Grundlage hierfür ist das Prinzip der doppelten Materialität. Unternehmen müssen analysieren, bei welchen ESG-Themen sie mit ihrer Geschäftstätigkeit erhebliche Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben und welche ESG-Themen die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zukünftig erheblich beeinflussen können.

1 Hintergrund

Am 28. November 2022 wurde die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Rat der Europäischen Union angenommen. Die EU möchte damit den Umbau der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit beschleunigen. Durch die neue Richtlinie wird die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend reformiert und deutlich ausgeweitet. Europaweit werden in Zukunft rund 49.000 Unternehmen berichtspflichtig sein, darunter auch ein Großteil des deutschen Mittelstands.[1] Die neuen Berichtspflichten werden ab dem Geschäftsjahr 2024 gestaffelt eingeführt. Nachhaltigkeitsbezogene Angaben müssen zukünftig in einem gesonderten Abschnitt des (Konzern-) Lageberichts veröffentlicht und geprüft werden.[2]

Zur Umsetzung der neuen Berichtsplichten gibt es Entwürfe für zwölf EU-Berichtsstandards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), welche von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) vorbereitet wurden. Die ESRS-Entwürfe (Set 1) wurden nach einer Konsultations- und Überarbeitungsphase am 31. Juli 2023 von der Europäischen Kommission als delegierter Rechtsakt erlassen und sind damit als verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union festgelegt. Ein wesentlicher Bestandte...

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