Fachbeiträge & Kommentare zu Coronavirus

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Lohnsteuerlicher Hinweis

Rn. 397r Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 4 Abs 2 Nr 4 LStDV sind die Corona-Sonderleistungen des ArbG nach § 3 Nr 11a EStG im Lohnkonto aufzuzeichnen (BMF vom 26.10.2020, BStBl I 2020, 1227).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Lohnsteuerlicher Hinweis

Rn. 409v Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 4 Abs 2 Nr 4 LStDV sind die Corona-Sonderleistungen des ArbG nach § 3 Nr 11b EStG im Lohnkonto aufzuzeichnen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchst g EStG)

Rn. 1119b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Zuschuss des ArbG zum (Saison-)Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt (synchron mit § 3 Nr 28a ins Gesetz eingeführt durch Art 2 Nr 2 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-SteuerhilfeG vom 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 397c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Insbesondere kann der Gesetzgeber aufgrund seines weiten Spielraums die Steuerfreiheit zeitlich und betragsmäßig befristen. Ebenso ist es mE verfassungsrechtlich unbedenklich, aber rechtspolitisch fragwürdig, dass nur ArbN begünstigt sind (BFH BStBl II 2012, 816 zu § 3 Nr ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Allgemeines

Rn. 1112 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei nach § 3 Nr 2 Buchst a EStG Fall 3 (s Rn117f–117i). ArbG-Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sind eigentlich (laufender) stpfl Arbeitslohn (BFH vom 12.03.2019, IX R 44/17, BStBl II 2019, 574 zum Transfer-Kurzarbeitergeld). Daraus ergibt sich der Konstitutivcharakter der Vorschrift. Rn. 1113 Stand: EL 17...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der begünstigte Zeitraum für die ArbG-Zuschüsse

Rn. 1115 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Zeitraum hat sich diverse Male verlängert. Rn. 1116 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Zuschuss muss "für" die Lohnzahlungszeiträume (zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Allgemeine Tatbestandsmerkmale (§ 3 Nr 11b S 1 EStG)

da) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Rn. 407 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11c, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

ba) Der Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen Rn. 402 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11b S 2 EStG definiert den Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen (sog Einrichtungsbezug), damit sie in den Genuss der Steuerfreiheit der Vorschrift kommen. Zum Kreis der begünstigten Einrichtungen s Rn 409h ff. Im Umkehrschluss sind ArbN, die i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 404 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Höhe des Freibetrages liegt mE im weiteren Spielraum des Gesetzgebers und ist daher nicht zu beanstanden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der Einrichtungsbezug (§ 3 Nr 11b S 2, 3 EStG)

Rn. 409h Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Kreis der begünstigten Einrichtungen erweitert (s Empfehlung des Finanzausschusses BT-Drucks 20/1906, 44). Es handelt sich um eine abschließende Aufzählung der Einrichtungen, in denen der ArbN tätig sein muss. Die Einrichtung wird jeweils definiert durch Bezugnahmen auf das Infektionsschutzges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Progressionsvorbehalt

Rn. 409w Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11b EStG unterfällt nicht dem Progressionsvorbehalt (s Katalog in § 32b Abs 1 Nr 1 EStG).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Tatbestandsmerkmale der Vorschrift

ca) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Rn. 397d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 407, 1215, 1232, 1246e, 1248, 1248a, 1770g; ebenso Hörster, NWB 23/2021, 1652; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11a ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Art der Leistungen

Rn. 397g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11a EStG verlangt "Unterstützungen und Beihilfen" (also Leistungen des ArbG ohne Gegenleistung des ArbN) in Form von "Zuschüssen und Sachbezügen", dh die Sonderleistung kann sein Geldleistung und/oder Sachleistungen (= Sachbezug). Zum Begriff der "Beihilfe" als Unterform der "Bezüge" s § 3 Nr 11 EStG (s Rn 373). Rn. 397h Stand: EL 169 –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Die Höhe des Freibetrags

Rn. 397n Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus der Formulierung "bis zu" ist ersichtlich, dass es sich (wie zB auch bei § 3 Nr 11b EStG) um einen Freibetrag und nicht eine Freigrenze handelt. Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 1 500 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Rn. 397o Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus "bis zu" und der Angabe des Zeitraums folgt zugleich, dass der ArbG ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Leistungsbeziehung

Rn. 408 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Leistungen (also Geld- oder Sachleistungen) müssen vom ArbG an seine ArbN erfolgen. Zum Begriff ArbN s § 1 LStDV. Es müssen "seine" ArbN sein, also die ArbN, die bei ihm in einem Arbeitsverhältnis stehen; eine Gewährung der Leistungen an Dritte, zB ArbN anderer Unternehmer ist daher nicht begünstigt. Rn. 409 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 We...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebg) Bsp für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten (falls die sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind)

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000, nur übergreifende Themen):

Broer, BB-Forum: Abschaffung von Steuerbefreiungen = Mehreinnahmen und Steuervereinfachung? – Klarstellung einiger populärer Irrtümer in der Steuerpolitik, BB 2004, 1935; Hörster, Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – ein Überblick, NWB 26/2013, 2052; Paintner, Das G zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften im Überblick Teil 1, DS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verhältnis zu § 3 Nr 11a EStG (§ 3 Nr 11b S 4 EStG)

Rn. 409n Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11a EStG ist nicht auf Leistungen nach § 3 Nr 11b EStG anwendbar (§ 3 Nr 11b S 4 EStG), dh, beide Freibeträge bestehen nebeneinander (glA Bergan, DStR 2022, 1233; aA Geurts in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11b EStG Rz 5: § 3 Nr 11b EStG ist lex specialis gegenüber § 3 Nr 11a EStG).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Übermittlungspflicht (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 5 EStG)

Rn. 1119d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der ArbG muss in der elektronischen LSt-Bescheinigung unter anderem die nach § 3 Nr 28a EStG steuerfreien Zuschüsse übermitteln (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 5 EStG idF Art 2 Nr 4 Corona-SteuerhilfeG vom 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Konkurrenzen

Rn. 409x Stand: EL 169 – ET: 12/2023 zum Verhältnis zu § 3 Nr 11 EStG s Rn 397 zum Verhältnis zu § 3 Nr 11a EStG s Rn 409n zum Verhältnis zu § 3 Nr 11c EStG s Rn 410l.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Grund für die Steuerbefreiungen in § 3 EStG

Rn. 5 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es gibt keinen allein verantwortlichen Grund für die Steuerbefreiungen in § 3 EStG. Beim Katalog der steuerfreien Einnahmen lässt sich der Gesetzgeber in erster Linie nicht von steuersystematischen, sondern von außerhalb des Steuerrechts liegenden Motiven leiten. Im Einzelnen sind folgende Beweggründe zu nennen, die sich im Einzelfall jedoch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Konkurrenzen

Rn. 410l Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11c EStG steht nebeneinander zu § 3 Nr 11a, 11b EStG usw, dh, der dortige Freibetrag wird nicht durch Corona-Zuschüsse nach § 3 Nr 11a, 11b EStG verringert (glA Jahn, NWB 46/2022, 3216). Gleiches gilt für den Rabatt-Freibetrag nach § 8 Abs 3 EStG (Jahn, NWB 46/2022, 3216). ME ist § 3 Nr 11c EStG lex specialis zu § 3 Nr 11 EStG (s Rn ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Löw/Torabian, ZKW 2008, 613; Göllert, Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Bilanzpolitik, DB 2008, 1167; Drewes, Offene Fragen zur Bildung handelsrechtlicher Bewertungseinheiten im Konzern, DB 2012, 241; Prinz, Entwicklungsperspektiven im Bilanzsteuerrecht, DB 2016, 9; Weber-Grellet, (Bilanz-)Steuerrecht(sprechung) im Wandel, Beihefter DStR, 2016...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Parteien der Leistungsbeziehung

Rn. 397i Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Leistungen müssen vom ArbG an seine ArbN erfolgen. Zum Begriff ArbN s § 1 LStDV, also zB auch sog Minijobber. Es müssen "seine" ArbN sein, also die ArbN, die bei ihm in einem Arbeitsverhältnis stehen, eine Gewährung der Leistungen an Dritte, zB ArbN anderer Unternehmer, ist daher nicht begünstigt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Tatbestandsmerkmale der Vorschrift im Überblick

Rn. 406 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Überblick über die Vorschriftmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 407 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11c, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Zeitraum der Gewährung der Leistungen

Rn. 409c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur zwischen 18.11.2021 und 31.12.2022 gewährte Leistungen sind begünstigt. Am 18.11.2021 wurde der maßgebliche Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz über die Gewährung weiterer Prämien gefasst, daher wurde dieser Anfangs-Stichtag gewählt. Um genügend Zeit für die Auszahlung zu haben, wurde der 31.12.2022 als Endtermin genommen (BT-Dr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Konkurrenzen

Rn. 397q Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11a EStG ist anwendbar neben anderen Vorschriften, etwa § 3 Nr 11b (s § 3 Nr 11b S 4 EStG), Nr 28a, 34, sofern dessen Tatbestandsmerkmale vorliegen (BMF vom 26.10.2020, BStBl I 2020, 1227). Gegenüber § 3 Nr 11 ESG ist § 3 Nr 11a lex specialis, dh hat Vorrang (BMF vom 26.10.2020, BStBl I 2020, 1227; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brenner, Teilwertabschreibungen auf Finanzanlagen, StBJb 1991/92, 99; Dötsch/Buyer, Teilwertabschreibung auf Organbeteiligungen, DB 1991, 10; Dörner, Teilwertabschreibungen auf GmbH-Anteile, INF 1995, 225;1995, 260; Küting/Kessler, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung, GmbHR 1995, 345; Ammelung ua...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Leistungsgrundlage

Rn. 409a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes (BT-Drucks 20/1111, 19) war noch vorgesehen, dass die Gewährung aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgen muss. Auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 20/1906, 44) wurde das gestrichen; s auch Hörster, NWB 26/2022, 1832. Somit sind auch begünstigt: Leistungen aufgrund Tarifve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Progressionsvorbehalt

Rn. 397s Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11a EStG unterfällt nicht dem Progressionsvorbehalt (s Katalog in § 32b Abs 1 Nr 1 EStG, glA Dellner, NWB 21/2021, 1514: kein Zuschuss zum Arbeitsengelt iSd § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a EStG Fall 3; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11a EStG Rz 14). Rn. 398–399 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Aufzeichnungspflicht beim LSt-Abzug (§ 41 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 1119c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In das Lohnkonto muss der ArbG nach § 3 Nr 28a EStG steuerfreie Zuschüsse eintragen (§ 41 Abs 1 S 4 EStG idF Art 2 Nr 3 Corona-SteuerhilfeG vom 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Entschädigungen nach § 56 IfSG

Rn. 944 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 56 IfSG sieht (Geld-)Entschädigungen für folgende Fälle vor:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Kein LStJA durch den ArbG (§ 42b Abs 1 S 3 Nr 4 EStG)

Rn. 1119e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der ArbG darf den LStJA nicht durchführen, wenn der ArbN im Ausgleichsjahr nach § 3 Nr 28a steuerfreie Zuschüsse bezogen hat (§ 42b Abs 1 S 3 Nr 4 EStG idF Art 2 Nr 5 Corona-SteuerhilfeG vom 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385).mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 1. Absenkung des USt-Satzes von Restaurations- und Verpflegungsbetrieben (§ 12 Abs. 1 Nr. 15 UStG)

Tz. 23 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bereits während der Corona-Krise unterlagen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2023 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Mit der nun erfolgten Änderung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Anhang 5) unterliegen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / H. Handelsschiffe

Rz. 78 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 ArbG, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, dürfen die anzumeldende und abzuführende LSt abziehen und einbehalten, die auf den > Arbeitslohn entfällt, der an die Besatzungsmitglieder für die Beschäftigungszeiten auf diesen Schiffen gezahlt wird (§ 41a Abs 4 EStG). Ziel der Regelung ist die Stärkung der internationalen Wettbew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Der Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen

Rn. 402 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11b S 2 EStG definiert den Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen (sog Einrichtungsbezug), damit sie in den Genuss der Steuerfreiheit der Vorschrift kommen. Zum Kreis der begünstigten Einrichtungen s Rn 409h ff. Im Umkehrschluss sind ArbN, die in den in s Rn 409l genannten Einrichtungen tätig sind, nicht begünst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Nur Begünstigung von ArbN

Rn. 405 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 ME liegt es ebenfalls im Spielraum des Gesetzgebers, dass er nur ArbN begünstigt und nicht etwa auch Freiberufler (aA Levedag in Schmidt, § 3 Nr 11a EStG Rz 48 (41. Aufl 2022) (zu § 3 Nr 11a EStG). Ob dies rechtspolitisch sinnvoll ist, ist eine andere Frage.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Beschränkung auf bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten

Rn. 1055 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Während § 3 Nr 26 EStG nur nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Vergleichbares, Künstler oder zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen begünstigt, fehlt dieses Tatbestandsmerkmal bei § 3 Nr 26a EStG und ist damit zugleich ein Unterscheidungskriterium zwischen beiden Vorschriften (H 3.2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgangsbewertung

Rn. 951 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Nr 2 anzusetzen. Damit gelten für Verbindlichkeiten die Regelungen, welche für das nicht abnutzbare AV und UV gelten, spiegelbildlich. Deshalb sind für Verbindlichkeiten als Ausgangsgröße der Bewertung die AK, die HK und der "an deren Stelle tre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 397d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 407, 1215, 1232, 1246e, 1248, 1248a, 1770g; ebenso Hörster, NWB 23/2021, 1652; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11a EStG Rz 3f). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Erweiterung des Kreises der steuerfreien Leistungen (§ 3 Nr 11b S 5 EStG idF JStG 2022)

Rn. 409o Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 2 Buchst a Doppelbuchst bb, Art 43 Abs 1 des JStG 2022 (vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294) fügten mit Wirkung ab VZ 2022 (§ 52 Abs 1 EStG) in § 3 Nr 11b EStG einen neuen S 5 an (s Hörster, NWB 2/2023, 86). Rn. 409p Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11b S 5 EStG stellt auch Leistungen des ArbG an ArbN nach § 150c SGB XI idF des Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hauber/Kiesel, Abzinsungsgebot nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG: Auswirkungen auf Verbindlichkeiten aus unverzinslichen Gesellschafterdarlehen, BB 2000, 1511; Hoffmann, Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Konzernverbund, GmbHR 2005, 972; Rau, Kompensatorische Bewertung von Finanzinstrumenten (Bewertungseinheiten) in der StB, (zugleich Anmerkung zu BFH v 02.12.2015, I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge

Rn. 1111 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Für sog Elektrofahrzeuge (gesetzlich definiert als Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)) und für sog Hybridelektrofahrzeuge (Definition in BMF v 05.0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter abgesehen von Einlagen (§ 6 Abs 4 EStG) (Dorn/Petersen)

Rn. 1496 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 6 Abs 4 EStG regelt die unentgeltliche Übertragung einzelnen WG mit Ausnahme der Einlage, dh Übertragungen die betrieblich und nicht privat veranlasst sind. Die genannte Rechtsvorschrift ersetzt den bis 1998 gültigen § 7 Abs 2 EStDV aF und weicht dabei nicht ganz unbedeutend von der früheren Rechtsnorm ab. Früher hieß es "aus betrieblich...mehr