Fachbeiträge & Kommentare zu Coronavirus

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebg) Bsp für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten (falls die sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Art der Leistungen

Rn. 397g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11a EStG verlangt "Unterstützungen und Beihilfen" (also Leistungen des ArbG ohne Gegenleistung des ArbN) in Form von "Zuschüssen und Sachbezügen", dh die Sonderleistung kann sein Geldleistung und/oder Sachleistungen (= Sachbezug). Zum Begriff der "Beihilfe" als Unterform der "Bezüge" s § 3 Nr 11 EStG (s Rn 373). Rn. 397h Stand: EL 169 –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Die Höhe des Freibetrags

Rn. 397n Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus der Formulierung "bis zu" ist ersichtlich, dass es sich (wie zB auch bei § 3 Nr 11b EStG) um einen Freibetrag und nicht eine Freigrenze handelt. Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 1 500 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Rn. 397o Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus "bis zu" und der Angabe des Zeitraums folgt zugleich, dass der ArbG ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verhältnis zu § 3 Nr 11a EStG (§ 3 Nr 11b S 4 EStG)

Rn. 409n Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11a EStG ist nicht auf Leistungen nach § 3 Nr 11b EStG anwendbar (§ 3 Nr 11b S 4 EStG), dh, beide Freibeträge bestehen nebeneinander (glA Bergan, DStR 2022, 1233; aA Geurts in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11b EStG Rz 5: § 3 Nr 11b EStG ist lex specialis gegenüber § 3 Nr 11a EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Übermittlungspflicht (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 5 EStG)

Rn. 1119d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der ArbG muss in der elektronischen LSt-Bescheinigung unter anderem die nach § 3 Nr 28a EStG steuerfreien Zuschüsse übermitteln (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 5 EStG idF Art 2 Nr 4 Corona-SteuerhilfeG vom 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385).mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 1. Absenkung des USt-Satzes von Restaurations- und Verpflegungsbetrieben (§ 12 Abs. 1 Nr. 15 UStG)

Tz. 23 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bereits während der Corona-Krise unterlagen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2023 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Mit der nun erfolgten Änderung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Anhang 5) unterliegen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / H. Handelsschiffe

Rz. 78 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 ArbG, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, dürfen die anzumeldende und abzuführende LSt abziehen und einbehalten, die auf den > Arbeitslohn entfällt, der an die Besatzungsmitglieder für die Beschäftigungszeiten auf diesen Schiffen gezahlt wird (§ 41a Abs 4 EStG). Ziel der Regelung ist die Stärkung der internationalen Wettbew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Konkurrenzen

Rn. 410l Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11c EStG steht nebeneinander zu § 3 Nr 11a, 11b EStG usw, dh, der dortige Freibetrag wird nicht durch Corona-Zuschüsse nach § 3 Nr 11a, 11b EStG verringert (glA Jahn, NWB 46/2022, 3216). Gleiches gilt für den Rabatt-Freibetrag nach § 8 Abs 3 EStG (Jahn, NWB 46/2022, 3216). ME ist § 3 Nr 11c EStG lex specialis zu § 3 Nr 11 EStG (s Rn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000, nur übergreifende Themen):

Broer, BB-Forum: Abschaffung von Steuerbefreiungen = Mehreinnahmen und Steuervereinfachung? – Klarstellung einiger populärer Irrtümer in der Steuerpolitik, BB 2004, 1935; Hörster, Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – ein Überblick, NWB 26/2013, 2052; Paintner, Das G zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften im Überblick Teil 1, DS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Löw/Torabian, ZKW 2008, 613; Göllert, Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Bilanzpolitik, DB 2008, 1167; Drewes, Offene Fragen zur Bildung handelsrechtlicher Bewertungseinheiten im Konzern, DB 2012, 241; Prinz, Entwicklungsperspektiven im Bilanzsteuerrecht, DB 2016, 9; Weber-Grellet, (Bilanz-)Steuerrecht(sprechung) im Wandel, Beihefter DStR, 2016...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Tatbestandsmerkmale der Vorschrift im Überblick

Rn. 406 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Überblick über die Vorschriftmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 397d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 407, 1215, 1232, 1246e, 1248, 1248a, 1770g; ebenso Hörster, NWB 23/2021, 1652; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11a EStG Rz 3f). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brenner, Teilwertabschreibungen auf Finanzanlagen, StBJb 1991/92, 99; Dötsch/Buyer, Teilwertabschreibung auf Organbeteiligungen, DB 1991, 10; Dörner, Teilwertabschreibungen auf GmbH-Anteile, INF 1995, 225;1995, 260; Küting/Kessler, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung, GmbHR 1995, 345; Ammelung ua...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 407 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11c, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Zeitraum der Gewährung der Leistungen

Rn. 409c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur zwischen 18.11.2021 und 31.12.2022 gewährte Leistungen sind begünstigt. Am 18.11.2021 wurde der maßgebliche Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz über die Gewährung weiterer Prämien gefasst, daher wurde dieser Anfangs-Stichtag gewählt. Um genügend Zeit für die Auszahlung zu haben, wurde der 31.12.2022 als Endtermin genommen (BT-Dr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Konkurrenzen

Rn. 397q Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11a EStG ist anwendbar neben anderen Vorschriften, etwa § 3 Nr 11b (s § 3 Nr 11b S 4 EStG), Nr 28a, 34, sofern dessen Tatbestandsmerkmale vorliegen (BMF vom 26.10.2020, BStBl I 2020, 1227). Gegenüber § 3 Nr 11 ESG ist § 3 Nr 11a lex specialis, dh hat Vorrang (BMF vom 26.10.2020, BStBl I 2020, 1227; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Grund für die Steuerbefreiungen in § 3 EStG

Rn. 5 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es gibt keinen allein verantwortlichen Grund für die Steuerbefreiungen in § 3 EStG. Beim Katalog der steuerfreien Einnahmen lässt sich der Gesetzgeber in erster Linie nicht von steuersystematischen, sondern von außerhalb des Steuerrechts liegenden Motiven leiten. Im Einzelnen sind folgende Beweggründe zu nennen, die sich im Einzelfall jedoch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Leistungsgrundlage

Rn. 409a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes (BT-Drucks 20/1111, 19) war noch vorgesehen, dass die Gewährung aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgen muss. Auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 20/1906, 44) wurde das gestrichen; s auch Hörster, NWB 26/2022, 1832. Somit sind auch begünstigt: Leistungen aufgrund Tarifve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Progressionsvorbehalt

Rn. 397s Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11a EStG unterfällt nicht dem Progressionsvorbehalt (s Katalog in § 32b Abs 1 Nr 1 EStG, glA Dellner, NWB 21/2021, 1514: kein Zuschuss zum Arbeitsengelt iSd § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a EStG Fall 3; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11a EStG Rz 14). Rn. 398–399 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Leistungsbeziehung

Rn. 408 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Leistungen (also Geld- oder Sachleistungen) müssen vom ArbG an seine ArbN erfolgen. Zum Begriff ArbN s § 1 LStDV. Es müssen "seine" ArbN sein, also die ArbN, die bei ihm in einem Arbeitsverhältnis stehen; eine Gewährung der Leistungen an Dritte, zB ArbN anderer Unternehmer ist daher nicht begünstigt. Rn. 409 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 We...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Aufzeichnungspflicht beim LSt-Abzug (§ 41 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 1119c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In das Lohnkonto muss der ArbG nach § 3 Nr 28a EStG steuerfreie Zuschüsse eintragen (§ 41 Abs 1 S 4 EStG idF Art 2 Nr 3 Corona-SteuerhilfeG vom 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Kein LStJA durch den ArbG (§ 42b Abs 1 S 3 Nr 4 EStG)

Rn. 1119e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der ArbG darf den LStJA nicht durchführen, wenn der ArbN im Ausgleichsjahr nach § 3 Nr 28a steuerfreie Zuschüsse bezogen hat (§ 42b Abs 1 S 3 Nr 4 EStG idF Art 2 Nr 5 Corona-SteuerhilfeG vom 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter abgesehen von Einlagen (§ 6 Abs 4 EStG) (Dorn/Petersen)

Rn. 1496 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 6 Abs 4 EStG regelt die unentgeltliche Übertragung einzelnen WG mit Ausnahme der Einlage, dh Übertragungen die betrieblich und nicht privat veranlasst sind. Die genannte Rechtsvorschrift ersetzt den bis 1998 gültigen § 7 Abs 2 EStDV aF und weicht dabei nicht ganz unbedeutend von der früheren Rechtsnorm ab. Früher hieß es "aus betrieblich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Beschränkung auf bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten

Rn. 1055 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Während § 3 Nr 26 EStG nur nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Vergleichbares, Künstler oder zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen begünstigt, fehlt dieses Tatbestandsmerkmal bei § 3 Nr 26a EStG und ist damit zugleich ein Unterscheidungskriterium zwischen beiden Vorschriften (H 3.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge

Rn. 1111 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Für sog Elektrofahrzeuge (gesetzlich definiert als Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)) und für sog Hybridelektrofahrzeuge (Definition in BMF v 05.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgangsbewertung

Rn. 951 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Nr 2 anzusetzen. Damit gelten für Verbindlichkeiten die Regelungen, welche für das nicht abnutzbare AV und UV gelten, spiegelbildlich. Deshalb sind für Verbindlichkeiten als Ausgangsgröße der Bewertung die AK, die HK und der "an deren Stelle tre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rose, Zur Bestimmung der Einkunftsart bei gemischten wirtschaftlichen Aktivitäten von Einzelpersonen, DB 1980, 2464; Scharl, Zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Abgrenzungsmerkmal zwischen freiem Beruf und Gewerbe, StB 1989, 397; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066; Kempermann, "Ähnliche Berufe" iSd §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dorn/Becker, Abgrenzung zwischen Einkünften aus VuV iSd § 21 EStG und gewerblichen Einkünften, NWB Nr 13 v 31.03.2023, Beilage, S 11 Ledermann, Abgrenzung der Einkünfte aus Vermietung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, NWB 2024, 3302. Verwaltungsanweisungen: R 15.7 Abs 2 EStR 2012; H 15.7 Abs 2 EStH 2023; FinBeh Hamburg (koordinierter Erlass), Fachinfo v 30.01.2018, S 1980–20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätze

Rn. 153 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Mit dem StBereinG 1986, BStBl I 1985, 2436 wurde die Rspr gesetzlich kodifiziert in § 15 Abs 3 Nr 1 EStG, auch in Reaktion auf den GrS des BFH, der in einem Nebensatz zum Grundsatzurteil betreffend den Wegfall der Gepräge-Rspr (s Rn 166) die Wirkung der Abfärbung auf die GewSt beschränkt hatte (also insbesondere bei vermögensverwaltenden Pe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hauber/Kiesel, Abzinsungsgebot nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG: Auswirkungen auf Verbindlichkeiten aus unverzinslichen Gesellschafterdarlehen, BB 2000, 1511; Hoffmann, Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Konzernverbund, GmbHR 2005, 972; Rau, Kompensatorische Bewertung von Finanzinstrumenten (Bewertungseinheiten) in der StB, (zugleich Anmerkung zu BFH v 02.12.2015, I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Erweiterung des Kreises der steuerfreien Leistungen (§ 3 Nr 11b S 5 EStG idF JStG 2022)

Rn. 409o Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 2 Buchst a Doppelbuchst bb, Art 43 Abs 1 des JStG 2022 (vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294) fügten mit Wirkung ab VZ 2022 (§ 52 Abs 1 EStG) in § 3 Nr 11b EStG einen neuen S 5 an (s Hörster, NWB 2/2023, 86). Rn. 409p Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11b S 5 EStG stellt auch Leistungen des ArbG an ArbN nach § 150c SGB XI idF des Gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002 führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Vor allem die zahlreichen Änderungen, welche das UStG seit dem Jahr 1980 erfahren hat, machten regelmäßig spezielle Übergangsregelungen nötig, die jeweils gesetzestechnisch in § 27 UStG eingefügt wurden. Diese Regelung besteht deshalb seit dem 1.1.2026 aus einem "Sammelsurium" von in 44 Absätzen (Rz. 1) abgedruckten Einzelregelungen, mit unterschiedlichen Geltungszeitp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.24 § 27 Abs. 22a UStG: Anwendung des § 2b UStG

Rz. 102 Mit Art. 1 des Gesetzes vom 19.6.2020 wurde § 27 Abs. 22a UStG neu eingefügt.[1] Mit dieser Vorschrift wurde die in §27 Abs. 22 UStG (Rz. 97) geregelte großzügige Übergangsregelung der für die Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts geltenden Regelung des bereits im Jahr 2016 eingeführten § 2 Abs. 3 UStG zunächst bis zum 31.12.2022 verlängert. Danac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.34 § 27 Abs. 31: Anwendung des § 21 Abs. 3a UStG

Rz. 119 Mit Art. 3 des Gesetzes vom 29.6.2020[1] wurde ein neuer Abs. 31 in § 27 UStG eingefügt. Nach dieser Regelung gilt, dass der Termin, ab dem § 21 Abs. 3a UStG i. d. F. des Art. 3 des Gesetzes vom 29.6.2020 (BGBl I 2020, 1512) erstmals anzuwenden war, mit einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen bekannt gegeben wurde. Mit dieser Übergangsregelung sollte der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 § 27 Abs. 1 UStG: Gesetzesänderungen

Rz. 22 Der im Zusammenhang mit der (erstmaligen) Erhöhung der Steuersätze gem. § 12 UStG mWv 1.7.1983 in § 27 UStG geschaffene Abs. 1[1] regelt für alle zukünftigen Änderungen des Gesetzes, sofern jeweils nichts anderes durch das Änderungsgesetz bestimmt wird, deren Anwendung in der Weise, dass die Gesetzesänderungen auf die Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG anzuw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.6 Dinner-Shows: Steuersatz

Bei einer von einem Unternehmer durchgeführten sog. Dinner-Show werden den Gästen neben einem Showprogramm (musikalische und künstlerische Unterhaltung = unterliegen i. d. R. dem Steuersatz von 7 %) auch Speisen und Getränke (z. B. ein 4-Gänge-Menü = unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 % bzw. ab 1.1.2026 dem ermäßigten Steuersatz) serviert. Bei einer solchen Veranstaltung,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.3 Umsätze vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 und vor dem 1.7.2020: Unterschiedliche Steuersätze für Restauration und Lieferung von Speisen

Für Umsätze vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 und vor dem 1.7.2020 bestanden aufgrund der hier geltenden unterschiedlichen Steuersätze für Restaurationsleistungen mit zusätzlichen (schädlichen) Dienstleistungselementen (19 %) und für die (reine Abgabe von Nahrungsmitteln zum Mitnehmen (7 %) die nachfolgend dargestellten Abgrenzungsprobleme. Die "reine" Lieferung von in der Anlage 2...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Krankheitsbedingte Kündigun... / 1 Krankheitsbedingte Kündigung als Sonderfall der personenbedingten Kündigung

Betriebliche Auswirkungen der Krankheit als Kündigungsgrund Das Kündigungsschutzgesetz kennt keine "krankheitsbedingte" Kündigung. Sie ist jedoch als Sonderfall der personenbedingten Kündigung i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG anerkannt. Häufig wird die Ansicht vertreten, während der Krankheit könne nicht gekündigt werden. Das stimmt nicht (es sei denn, ein anwendbarer Tarifvertrag r...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.2 Übernachtungskosten des Personals

Auch aus Übernachtungskosten der Arbeitnehmer anlässlich einer Dienstreise ist beim Unternehmer (Arbeitgeber) der Vorsteuerabzug zulässig. Dies gilt – unabhängig von der ertragsteuerlichen Behandlung – auch bei Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit und doppelter Haushaltsführung oder wenn der Arbeitnehmer die Hotelrechnung zuerst selbst bezahlt und ihm der Arbeitgeber die A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 2.4 Bewirtungskosten für Geschäftsfreunde

Die Bewirtung der Geschäftsfreunde erfolgt grundsätzlich unternehmerisch. Somit ist der Vorsteuerabzug zulässig. Dass ertragsteuerlich nur 70 % der nachgewiesenen Bewirtungsaufwendungen abzugsfähig ist (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), führt umsatzsteuerrechtlich zu keiner Beschränkung des Vorsteuerabzugs. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist aber immer eine ordnungsgemäße Rechnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 2.3 Verpflegungskosten

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug auch bei Verpflegungskosten ist eine konkrete Einzelrechnung. Ein pauschaler Vorsteuerabzug aus den einkommensteuerlichen Pauschalen ist nicht möglich.[1] Die für Verpflegungskosten in Rechnung gestellte Vorsteuer ist auch dann in voller Höhe als Vorsteuer abzugsfähig, wenn die tatsächlichen Verpflegungskosten höher sind als die ertragste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Einberufung und Durchführung der Betriebsversammlung

Rz. 4 Nach § 17 Abs. 3 BetrVG können (mindestens) 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft zu einer Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands einladen. Leiharbeitnehmer sind nicht befugt, zu der Betriebsversammlung einzuladen, selbst wenn sie mehr als 3 Monate im Betrieb beschäftigt werden. § 7 Satz 2 BetrVG gewährt ihne...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht

Rz. 10 Mindestens 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können die Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht beantragen, wenn trotz Einladung keine Betriebsversammlung stattfindet oder wenn die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand wählt. "Trotz Einladung" bedeutet grundsätzlich, dass eine Bestellung des Wahlvorstands durch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Bisher (zunächst) abgelehnte Steuerermäßigungen

Rz. 12 Insbesondere für folgende Bereiche hat der Gesetzgeber bei Einführung der MwSt – teils nach langen Debatten – eine Steuerermäßigung ausdrücklich abgelehnt: Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Energie (Gas, elektrischer Strom, Wärme). Allerdings ist nach § 28 Abs. 5 und 6 UStG der ermäßigte USt-Satz von 7 % befristet vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 auf die Lieferungen v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung des § 12 Abs. 2 UStG

Rz. 1 Obwohl nach dem Unionsrecht zwei ermäßigte Umsatzsteuersätze zulässig wären (§ 12 UStG Rz. 98), gab es in Deutschland seit Einführung der MwSt zum 1.1.1968 bis zum 31.12.2022 neben dem allgemeinen Steuersatz[1] nur einen ermäßigten Steuersatz. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus § 12 Abs. 2 UStG. Die Vorschrift ist aufgrund von Anhebungen (Erhöhungen) des ermäß...mehr

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HR Digitalisierung: So geli... / Zusammenfassung

Überblick HR ist im (digitalen) Wandel – und das nicht erst seit der Corona-Pandemie. Viele HR-Abteilungen befinden sich auf dem Weg von einer reinen prozessorientierten Administration der Mitarbeiter hin zu menschzentrierten Services. Letztere haben das Ziel, die Mitarbeiter bestmöglich bei ihrer Arbeit zu unterstützen und für mehr Zufriedenheit im Unternehmen zu sorgen. Um ...mehr