Fachbeiträge & Kommentare zu Coronavirus

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.2 Monatstabellenentgelt (Absatz 1)

Absatz 1 in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung regelte die auch im Geltungsbereich des TV-V vereinbarte Differenzierung zwischen den im Tarifgebiet West und den im Tarifgebiet Ost beschäftigten Arbeitnehmern. Seit der vollständigen Anpassung des Bemessungssatzes durch den 5. Änderungstarifvertrag vom 13. November 2009 zum TV-V gilt ab 1. Januar 2010 für alle Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.9.2 Nachweispflicht

Für den Normalfall sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG vor, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen hat, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert; das Gesetz ordnet die Vorlage dann für den darauffolgenden Arbeitstag an. Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ist der Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5 Höhe des Urlaubsanspruchs (Absatz 3)

Aus § 14 Abs. 3 Satz 1 ergibt sich die Höhe des Urlaubsanspruchs. Das Urteil des BAG vom 20.3.2012, 9 AZR 529/10 –, wonach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD in der früheren Fassung nicht AGG-konform und damit rechtsunwirksam war, hat für den TV-V keine Bedeutung. Absatz 3 Satz 1 differenziert nicht nach Lebensalter, sondern sieht einen einheitlichen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.6 Weitere Tarifverträge

Über die in § 21 Abs. 1 TV-V genannten Tarifverträge hinaus sind gemäß § 18 der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) bzw. der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) anzuwenden. Für Auszubi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.7 Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen

Während der Corona-Pandemie unterstützte die Bundesregierung betroffene Unternehmen durch außerordentliche Wirtschaftshilfen. Die Anträge und Abrechnungen mussten insbesondere durch Steuerberater als sog. "prüfende Dritte" erfolgen. Die Verfahren zur Schlussabrechnung dieser Hilfen sind durch die Länder bis heute noch nicht vollständig abgeschlossen. Steuerberater sind hier ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.1 Sondermaßnahme zur Konjunkturbelebung in Folge der Corona-Krise

Rz. 30 Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz[1] ist – befristet auf Umsätze in der Zeit vom 1.7. bis 31.12.2020 – der allgemeine Steuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt worden. Die entsprechenden Regelungen wurden nicht in § 12 Abs. 1 und 2 UStG, sondern in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG (Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzes...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Übersicht über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten

Rz. 114 Die Umsatzsteuersätze der EU-Mitgliedstaaten (Stand 1.3.2026) ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Die Übersicht geht zurück auf eine Zusammenstellung des Haufe-Verlags (Stand: 1.3.2026)[1] Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (Nullsteuersatz) sind hier nicht aufgeführt. Übersicht über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten (Stand: 1.3.2026)mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Forderungen nach einem einheitlichen Steuersatz

Rz. 10 Im Verlauf der Diskussion im Vorfeld der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 war zunächst zwar mehrfach die Forderung nach einem einheitlichen Steuersatz erhoben worden. Der Vorteil eines einheitlichen Steuersatzes läge in erster Linie in seinem Vereinfachungseffekt, weil zahlreiche Abgrenzungsschwierigkeiten, die mit jeder Differenzierung zwangsläufig ver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.2 Regelungen in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren

Rz. 32 Es vergingen nur knapp vier Wochen von der Vorstellung des Konjunkturpakets durch die Regierungskoalition am 3.6.2020 bis zur Verkündung des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes am 30.6.2020 im BGBl I 2020, 1512. Im Vergleich zu den üblichen Verfahren bei der Steuergesetzgebung ist dies eine Rekordzeit. Um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, hat das BMF eine en...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Wiederanhebung der Steuersätze ab 1.1.2021

Rz. 67h Die Absenkung des allgemeinen Steuersatzes von 19 % auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 % durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020[1] galt nur für Umsätze im zweiten Halbjahr 2020 (Rz 30ff.). Für Umsätze ab dem 1.1.2021 sind deshalb die USt-Sätze – ohne erneute Aktivitäten des Gesetzgebers – automatisch wieder auf 19 % (allgemeiner St...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Praxisbeispiele zur Vermeid... / 4.2 Der Wettbewerb 2015

1. Platz: Gestamp Umformtechnik GmbH "Wir formen die Zukunft – mit Sicherheit" (innerbetrieblicher Verkehr) Die Gestamp Umformtechnik GmbH in Bielefeld ist Teil der Gestamp Gruppe. In dem übergeordneten Arbeitsschutzkonzept "Wir formen die Zukunft – mit Sicherheit" gehört Unfallfreiheit zu den vorrangigen Zielen. Die Beschäftigten werden hierbei durch ein umfassendes Ideenman...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 108 Der in Deutschland seit 1.7.1983 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % stand im Einklang mit Art. 12 Abs. 3 Buchst. a dritter Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie (Rz. 60) und konnte deshalb auch ab 1.1.1993 unverändert beibehalten werden. Zulässig wäre auch eine Absenkung bis auf 5 %. Hiervon hat der Gesetzgeber tatsächlich Gebrauch gemacht. Durch das Zweite Corona-Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Entwicklung der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen

Rz. 91 Die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen für die Anzahl der Steuersätze, ihre Höhe und ihren Anwendungsbereich ergaben sich für die Zeit v. 1.1.1979 bis 31.12.2006 insbesondere aus Art. 12 und 28 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie. Ab 1.1.1993 ergeben sie sich nach zwischenzeitlichen Änderungen (Rz. 94ff) aktuell aus Art. 96 bis 129a i. V. m. Anhang III MwStSystRL. Die Steuers...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.6 Zeitpunkt der Anwendung der abgesenkten Steuersätze

Rz. 42 Gesetzesänderungen sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist weitgehend am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 1.7.2020 in Kraft getreten (Rz. 32). Außerdem ist in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wärmesektor und Energiewende / 1 Ökologische Bedeutung

Die Art und Weise, wie wir gegenwärtig als Gesellschaft, als Unternehmen und als Verbraucher Energie erzeugen und nutzen, ist nicht nachhaltig. Die dabei entstehenden Treibhausgas-Emissionen und der immense Ressourcenverbrauch gefährden die natürlichen Lebensgrundlagen. Wir brauchen einen grundlegenden Umbau der Energieversorgungssysteme auf eine nachhaltige Energieerzeugung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freistellung von der Arbeit / 5.9 Freistellung im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2

Die verschiedenen gesetzlichen Regelungen im Zuge der COVID-19-Pandemie enthielten keinen ausdrücklichen Anspruch der betroffenen Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber auf Freistellung von der Arbeitspflicht, sodass insoweit auf die allgemeinen vertragsrechtlichen Regelungen zurückgegriffen werden muss.[1] Dabei ist wie folgt zu unterscheiden: Erkrankt der Arbeitnehmer au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freistellung von der Arbeit / 3.2 Kita-/Schulschließung

Erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern haben einen Entschädigungsanspruch, wenn sie ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können, weil Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen aufgrund einer durch den Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite oder durch behördliche Anordnung zur Verhinderung der Verbreitung von Infekt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.3.1 Begriff allgemein

Wann ein Verschulden i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG vorliegt, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung bejaht schuldhaftes Verhalten, wenn der Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt.[1] Es reicht aus, wenn das Verhalten die Erkrankung erschwert oder verlängert, also der ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Hier gelangen Sie zum Infektionsschutzgesetz.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag / 3.2 Höhe des Abzugsbetrags

Der IAB ist auf 200.000 EUR pro Betrieb begrenzt (Obergrenze). Auch insoweit kann die Aufteilung des Unternehmens in mehrere selbstständige Betriebe Vorteile einbringen. Diese Obergrenze gilt nicht für das einzelne Jahr, sondern für sämtliche Investitionsabzüge gemeinsam, die der Betrieb – in der Praxis für maximal 3 Jahre – in Anspruch genommen und bisher weder auf die Ansch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag / 4.2.1 Rückgängigmachung bei Ausbleiben von Investitionen

Wird eine begünstigte Anschaffung nicht bis zum Ende der 3-Jahresfrist durchgeführt, verlangt das Gesetz[1] eine Korrektur der früheren Steuerfestsetzung für das Jahr, in dem der Abzugsbetrag den Gewinn gemindert hatte. Etwaige Steuernachzahlungen sind zu verzinsen. Hinweis Vorübergehende Verlängerung des Investitionszeitraums auf 4, 5 bzw. 6 Jahre Im Rahmen des 2. Corona-Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag / 4.5 Verzinsung

Führt die Rückgängigmachung zu einer Nachzahlung, ist der Betrag zu verzinsen.[1] § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG stellt klar, dass kein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 AO vorliegt und somit die Regelungen des § 233a Abs. 2a AO nicht anzuwenden sind, die den Beginn des Zinslaufs hinausschieben würden. Diese Regelung gilt für IAB, die für nach dem 31.12.2012 endende Wirtschafts...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6b EStG ermöglicht es dem Stpfl. aus Veräußerungsvorgängen freiwerdende stille Reserven steuerrechtlich nicht sofort zu erfassen, sondern sie auf ein Reinvestitionsobjekt zu übertragen. Die Vorschrift ist durch Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung v. 26.4.2006 geändert worden.[1] § 6b Abs. 8 S. 1 einleitender Satzteil EStG wurde geändert m...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2 Auflösung der Rücklage

Rz. 135 Die Rücklage ist nach der gesetzlichen Regelung in § 6b Abs. 3 S. 4 u. 5 EStG sowohl dann aufzulösen, wenn stille Reserven auf neu angeschaffte Wirtschaftsgüter übertragen werden, als auch dann, wenn es nach Ablauf der gesetzlichen Fristen nicht zu einer Übertragung gekommen ist. Diese in § 6b Abs. 3 S. 2, 3 und 5 sowie in Abs. 8 S. 1 Nr. 1 EStG geregelten Fristen we...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.7 Rücklagenbildung nach Abs. 10 S. 5 bis 9

Rz. 161 Statt der sofortigen Übertragung kann auch für den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen eine Rücklage "nach Maßgabe des Abs. 10 S. 1" gebildet werden (§ 6b Abs. 10 S. 5 EStG). In die Rücklage kann danach der erzielte Veräußerungsgewinn von höchstens 500.000 EUR eingestellt werden, und zwar einschließlich des nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a) und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Rückstellung wegen der Corona-Pandemie

Rn. 1043 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abschlüsse zum Stichtag 31.12.2019: Das IDW hat die Corona-Pandemie für das Wj 2020 als wertbegründete Tatsache eingeordnet, so dass eine Berücksichtigung erst danach, spätestens nach dem 29.02.2020 erfolgen kann/muss (vgl. Fachlichen Hinweis des IDW v 03.04.2020). Zum JA im Lichte der Corona-Pandemie vgl Schütte/Götz, DStR 2021, 366. Rn. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 220. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Erstes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385

Rn. 240 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das Gesetz basiert auf den Ergebnissen der Sitzung des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020. Es wurde am 12.05.2020 von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht, am 28.05.2020 hat der Bundestag das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet, dem der Bundesrat am 05.06.2020 ohne Änderungen zugestimmt hat. Da sich der Koal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 237. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona–Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911

Rn. 257 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen einen steuerfreien Corona-Pflegebonus, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen (verbesserte Verlustverrechnung; Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche WG des AV sowie der steuerlichen Investitionsfristen; Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten) und eine nochma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 226. Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) v 10.03.2021, BGBl I 2021, 330

Rn. 246 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 10d Abs 1 S 1 EStG, § 52 Abs 18b EStG: Erneut wurden hiermit nach Zustimmung des Bundestags in 2./3. Lesung am 26.02.2021 und des Bundesrats am 05.03.2021 die Höchstbetragsgrenzen zum Verlustrücktrag angehoben (im Einzelnen auch s Schiffers, DStZ 2021, 280; s Rn 240 (Bitz): Durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz wurden in § 10d Abs 1 S 1 ES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11a. Corona-Sonderleistungen des ArbG (§ 3 Nr 11a EStG)

Schrifttum: Haupt, Zusätzlicher steuerfreier Zuschuss für Arbeitnehmer wegen Corona per Verwaltungsanweisung – ein populistischer Schnellschuss, DStR 2020, 967; Hechtner, Der steuerfreie Coronabonus, NWB 17/2020, 1248; Hechtner, Update zum steuerfreien Coronabonus, NWB 21/2020, 1540; Hechtner, Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Erste und Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, NWB 2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11b. Corona-Pflegebonus für spezielle ArbN (§ 3 Nr 11b EStG)

Schrifttum: Bergan, Das 4. Corona-Steuerhilfegesetz im Überblick, DStR 2022, 1233; Hörster, Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, NWB 26/2022, 1832; Hörster, JStG 2022: Änderungen des EStG, NWB 2/2023, 86; Niermann, Rechtsänderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch das JStG 2022, DB 2023, 216. a) Allgemeines, Rechtsentwicklung Rn. 400 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 1, Art 9 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Corona-Hilfen vor Einführung des § 3 Nr 11a EStG

Rn. 373a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hierzu s Rn 397.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Zweck der Leistungsgewährung

Rn. 409b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Leistungen müssen "zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise" gewährt werden. Der Gesetzgeber äußert sich nicht zu diesem Tatbestandsmerkmal, das Finalität ausdrückt (s BT-Drucks 20/1111, 18 f); mE sind keine Nachweise für die "besonderen Leistungen" zu erbringen (glA Hörster, NWB 26/2022, 1832; Geurts in Frotscher...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 400 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 1, Art 9 Abs 2 des 4. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (4. Corona-SteuerhilfeG vom 19.06.2022, BGBl I 2022, 931) fügte einen neuen § 3 Nr 11b EStG in den Katalog der steuerfreien Einnahmen ein, anzuwenden ab 01.01.2021 (= § 52 Abs 4 S 3 EStG idF des Gesetzes). Rn. 401 Stand: EL 169 – ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 3.1 Ausfall der Berufsausbildung (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 7 Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2a BBiG erlangt der Auszubildende einen Anspruch auf Fortzahlung seiner Vergütung, wenn die Berufsausbildung aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund ausfällt. Auch wenn die Vorschrift offen lässt, welche Gründe im Einzelnen erfasst werden, handelt es sich hierbei in aller Regel um solche, die dem Risikobereich des Ausbildenden zuzuordnen sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Haupt, Zusätzlicher steuerfreier Zuschuss für Arbeitnehmer wegen Corona per Verwaltungsanweisung – ein populistischer Schnellschuss, DStR 2020, 967; Hechtner, Der steuerfreie Coronabonus, NWB 17/2020, 1248; Hechtner, Update zum steuerfreien Coronabonus, NWB 21/2020, 1540; Hechtner, Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Erste und Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, NWB 25/2020, 182...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Teil 1), NWB 37/2020, 2730; Hechtner, Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Erste und Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, NWB 25/2020, 1826; Eismann, LSt-Update 2021: Die wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen, DStR 2021, 834; Bergan, Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Überblick, DStR 2022, 1233; Hörster, Viertes Corona-Steuerh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (§ 60 IfSG)

Rn. 946a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 60 Abs 1 IfSG sieht vor, dass derjenige, der durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die (alternativ)mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Kausalität

Rn. 397m Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Sonderleistung des ArbG muss "auf Grund der Corona-Krise" gezahlt worden sein, dh die Corona-Krise muss die Ursache für die Zahlung sein. Während die FinVerw zum Stand der FAQ "Corona"-Steuern Stand 26.04.2021 eine (schriftliche) Vereinbarung zwischen ArbG und ArbN verlangte, aus der auch die Kausalität ersichtlich war, wurde dies Stan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 1114 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Aufgrund seines weiten Spielraums muss der Gesetzgeber diese Vergünstigung nicht für ewig gewähren, sondern kann sie befristen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie (s Rn 1113) sind mE ein sachlicher Befristungsgrund. Eine stete Synchronisation von ESt und Sozialversicheru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 3.2.3 Fehlendes Verschulden

Rz. 15 Die Vorschrift setzt weiter voraus, dass der Auszubildende die Verhinderung nicht verschuldet hat. Auch beim Verschuldensbegriff ist an das Verständnis im EFZG anzuknüpfen. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG liegt Verschulden in diesem Sinne vor, wenn in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bergan, Das 4. Corona-Steuerhilfegesetz im Überblick, DStR 2022, 1233; Hörster, Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, NWB 26/2022, 1832; Hörster, JStG 2022: Änderungen des EStG, NWB 2/2023, 86; Niermann, Rechtsänderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch das JStG 2022, DB 2023, 216.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Der umfangreiche Regelungsgehalt des § 6 Abs 1 EStG ist erstmals durch das EStG 1934 in die Rechtswelt überführt worden und hat seitdem die üblichen Änderungen und Ergänzungen erfahren. Erwähnenswert ist bzgl dieser Änderungen die Verschaffung der "Abschreibungsfähigkeit" für den Geschäfts- oder Firmenwert (§ 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG iVm § 7 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 397 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit BMF vom 09.04.2020, BStBl I 2020, 503, gestützt auf § 3 Nr 11 EStG (kritisch dazu Haupt, DStR 2020, 967, s auch Hechtner, NWB 17/2020, 1248 und NWB 21/2020, 1540) wurde geregelt, dass ArbG ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu EUR 1 500 steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren können. Begünstigt waren Cor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung

Rn. 1109 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 2 Nr 1b, Art 6 Abs 1 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-SteuerhilfeG vom 18.06.2020, BGBl I 2020, 1385) fügte mit Wirkung ab 30.06.2020 einen neue Nr 28a in den Katalog des § 3 EStG ein, anzuwenden ab VZ 2020 (§ 52 Abs 1 EStG). Rn. 1110 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 2 Nr 1e,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 410a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei § 3 Nr 11c EStG handelt es sich um eine sozialpolitische Maßnahme, um den durch die Corona-Krise und den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stark angestiegenen Verbraucherpreisen, insbesondere für Energien, Rechnung zu tragen. Dies liegt im Ermessen des Gesetzgebers. Genauso wenig ist es zu beanstanden, dass er wie bei § 3 Nr 11...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Die Gewährung der Sonderleistung muss in einem bestimmten Zeitraum erfolgen

Rn. 397j Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Sonderleistung ist nicht zeitlich unbegrenzt steuerfrei gestellt. Gemeint ist der Zufluss beim ArbN in diesem Zeitraum. Nach allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen ist dies der Tag der Erfüllung des Anspruchs des ArbN auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, also zB der Tag der Gutschrift auf dem Gehaltskonto des ArbN (K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / df) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 409e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Formulierung "bis zu" handelt es sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze (glA Geurts in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11b EStG Rz 1. Vgl. die ähnlichen Formulierungen etwa in § 3 Nr 38, 39 EStG: "soweit … nicht übersteigt". Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 4 500 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Wie bereits erwähnt, w...mehr