Fachbeiträge & Kommentare zu Bußgeld

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welchen Nutzen haben höhenv... / 1.5 Folgen von Verstößen

Grundsätzlich können Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz Bußgelder nach sich ziehen. Allerdings besteht keine explizite Pflicht zur Bereitstellung von Stehpulten oder höhenverstellbaren Schreibtischen. Jedoch muss die Arbeitsplatzgestaltung den Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen. Das gilt insbesondere für Beschäftigte mit körperlichen Einschränkungen.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft

Rz. 14 Unbeschadet der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen kommt der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außerstande ist, die Leistung zu bewirken, § 297 BGB. Die objektive Leistungsfähigkeit ist eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen muss.[1] Unerheblich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v 25.07.1984 – Ausschluss des BA- und WK-Abzugs für Geldbußen und Geldstrafen, FR 1984, 405; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Göhler, Steuerliches Abzugsverbot für Spenden auf Grund einer Auflage nach § 153a StPO, wistra 1985, 219; Grezesch, Auflagen gem § 153a StPO als Spenden, wistra 1985, 183; Kuhlmann, Zur Abzugsfä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 16 Durch die Schaffung des umsatzsteuerrechtlichen Europäischen Binnenmarkts seit dem 1.1.1993 bedurfte es zwangsläufig einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten, insbesondere auf dem Gebiet des zwischenstaatlichen Informationsaustausches. Die umsatzsteuerliche Kontrolle der grenzüberschreitenden Leistungen war aufgrund der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 1A Synopse CSRD und LkSG / 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Rz. 1 Das LkSG hat das Ziel, über eine Pflicht zur ausführlichen Berichterstattung die Arbeitsbedingungen insbes. entlang von globalen Lieferketten zu verbessern. Es erfordert von betroffenen Unternehmen die Einhaltung von menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und eine entsprechende Berichterstattung dazu. Als Basis dienten die UN-Leitprinzipien für Wirtscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. In einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 1)

Rn. 247 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 In einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen sind alle so bezeichneten Rechtsnachteile, die von einem Gericht im Geltungsbereich des Gesetzes nach den Strafvorschriften des Bundes- oder Landesrechts verhängt werden (so die Definition in der Gesetzesbegründung, BT-Drs 10/1314, 6). Eine "Strafe" ist die schärfste staatliche Reaktion auf e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2025, Angemessene Be... / III. Verbindlichkeit der konkreten Gebührenbestimmung durch den Verteidiger

Die hier durch den Verteidiger vorgenommene Bestimmung der Gebühren i.H.d. jeweiligen Mittelgebühr bewege sich im Hinblick auf die Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG noch innerhalb der zuzubilligenden Toleranzgrenze von 20 % und sei daher gegenüber der Staatskasse verbindlich: 1. Grundgebühr Nr. 5100 VV Die Grundgebühr Nr. 5100 VV entstehe für sämtliche Tätigkeiten des Rechtsa...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Rechtsfolgen des Verstoßes gegen Beschäftigungsverbote

Rz. 39 Die Beschäftigungsverbote nach § 3 wirken unmittelbar und verpflichten den Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie wegen eines ärztlichen Verbots oder wegen der vorgeburtlichen Frist von 6 Wochen bestehen. Die Beschäftigungsverbote sind zwingendes Recht. Ein Verstoß hiergegen ist als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 30.000 EUR belegt (§ 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 MuSc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5 Inhalt der Haftungsbeschränkung

Rz. 21 Als Rechtsfolge des § 32 AO ist der Amtsträger vor Ansprüchen seiner Anstellungskörperschaft geschützt. Der Amtsträger kann in den in Rz. 15 ff. genannten Fällen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Amts- oder Dienstpflichtverletzung mit Strafe bedroht ist.[1] Als Strafe kommt nur eine im Wege des gerichtlichen Verfahrens zu verhängende Strafe für ein Verbrechen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
So soll Schwarz-Rot Mieter und Vermieter beglücken

Überblick CDU, CSU und SPD sind in den Verhandlungen formell einen Schritt weiter: 16 Arbeitsgruppen haben Textvorschläge für einen Koalitionsvertrag eingereicht, auch zum Bauen und Wohnen – das ist von Mietpreisbremse bis Steuerbonus geplant. Die erste Phase der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD ist beendet. 16 Arbeitsgruppen mit insgesamt 256 Unterhändlern hab...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkvertrag / 4 Praxistipps zum Abschluss von Werkverträgen

Gelegentlich wird der Typ des Werkvertrags systemwidrig und damit fehlerhaft verwendet. Dies geschieht häufig aus Unkenntnis, aber auch bewusst zur Umgehung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Mit dem Fehlgebrauch sind unliebsame Konsequenzen verbunden, wie: Nichtigkeit des Vertrags, Begründung von nicht gewollten Arbeitsverhältnissen mit den überlassenen Arbeitnehmern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Eingrenzung des Tatbestandes durch das allgemeine Ordnungswidrigkeitsrecht

Rz. 76 Ausweislich der Gesetzesbegründung des § 26a Abs. 1 UStG kommt dem im Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden Opportunitätsgrundsatz im Rahmen der Anwendung der Vorschrift eine besondere Bedeutung zu[1], nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll damit also der (weite) Anwendungsbereich im konkreten Fall eingegrenzt werden können. Dieser Grundsatz hat es nun zum Inhalt,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Zuständigkeit

Rz. 195 Die zuständige Behörde zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG ist gem. §§ 387 Abs. 2, 409 AO i. V. m. § 36 OWiG die jeweils sachlich zuständige Finanzbehörde.[1] Dies ist allgemein gem. §§ 409, 387 Abs. 1 AO diejenige Finanzbehörde, welche die gegenständliche Steuer verwaltet. Die USt wird nun nach Art. 108 Abs. 2 GG i. V. m. § 17 Abs. 2 S. 1 FVG von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Die Täterschaft bei § 26a Abs. 1 UStG

Rz. 85 Gem. § 14 OWiG ist Täter einer Ordnungswidrigkeit jeder, der durch sein Verhalten dazu beiträgt, dass die Ordnungswidrigkeit begangen wird. Anders als im Strafrecht gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht ein einheitlicher Täterbegriff [1]; wer an einer nicht von ihm selbst begangenen Tat vorsätzlich mitwirkt, handelt ebenfalls als Beteiligter der Ordnungswidrigkeit.[2] In e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht von Rechnungsdoppeln (§ 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 120 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14b Abs. 1 S. 1 UStG genannten Fällen, auch i. V. m. S. 4 dieser Regelung, ein dort bezeichnetes Doppel oder eine dort bezeichnete Rechnung nicht oder nicht mindestens 8 Jahre aufbewahrt wird.[1] Die diesen Tatbestand ausfüllende Vorschrift des § 14b Abs. 1 UStG hat folgenden Wor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Verstoß gegen die Rechnungsausstellungspflichten (§ 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14 Abs. 2 S. 2 UStG [1] genannten Fällen auf die Ausstellung einer Rechnung verzichtet wird. In diesen Fällen legt das Gesetz dem Leistenden eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung auf, deren Verletzung kann durch einen speziellen Bußgeldtatbestand sanktioniert werden. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten durch einen Nichtunternehmer (§ 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 130 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG wird verwirklicht, wenn ein bestimmter Empfänger einer Leistung entgegen § 14b Abs. 1 S. 5 UStG eine dort bezeichnete Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt wird. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 5 In den Fällen des § 14 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Hintergrund der Regelung des § 26a Abs. 1 UStG seit dem 1.7.2021

Rz. 43 Zum besseren Verständnis des Tatbestandes des § 26a Abs. 1 UStG bedarf es eines Blicks auf die Hintergründe der Schaffung dieses Ordnungswidrigkeitentatbestandes. Die zum 30.6.2021 aufgehobene Vorgängerregelung des § 26a Abs. 1 UStG in § 26b UStG erforderte als weiteres Tatbestandsmerkmal der "in einer Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer". Der Hintergrund dieses Tatbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Systematik

Rz. 1 Die Vorschrift des § 26a UStG wurde in seiner ersten Fassung durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Bereits vorher existierte ein § 26a im UStG, diese Regelung hatte aber Sondervorschriften im Verhältnis zur ehemaligen DDR zum Inhalt, die im Zusammenhang mit der Schaffung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Konkurrenzen

Rz. 216 Im Rahmen der Konkurrenzen oder anders ausgedrückt, bei dem Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen ist festzustellen, welche Vorschriften zur Anwendung kommen, wenn ein Täter mit einer oder mehreren Taten zugleich mehrere Gesetzesverstöße (Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten) begeht.[1] Die entscheidende Vorfrage ist dabei immer, ob der Verstoß gegen mehrere ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.1 Begriffe, Rechtsgrundlagen und Bestandteile

Rz. 1 Der Jahresabschluss gehört zur Rechnungslegung des Kaufmanns und stellt den buchmäßigen Abschluss (der Buchführung mit Inventar) einer Geschäftsperiode[1] dar. Zu unterscheiden sind Einzel-Jahresabschluss und Konzernabschluss. Dieser Beitrag befasst sich mit dem Einzel-Jahresabschluss und verweist auf vertiefende Beiträge im Handbuch der Bilanzierung. Rz. 2 Bei Kaufleut...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.2.5 Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 205 Nach § 285 Nr. 31 HGB sind die Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind, im Anhang anzugeben. Die Angabepflicht ersetzte die vor BilRUG in der GuV auszuweisenden außerordentlichen Aufwendungen. Eine Aufgliederung von unter dieser Angabe aufzuführenden Aufwendungen i...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung ist illegal, wenn keine Überlassungserlaubnis vorliegt, die Höchstüberlassungsdauer überschritten wurde, das Offenlegungsverbot gemäß § 1 Abs. 1 Satz 5 und 6 AÜG missachtet wurde. In diesen Fällen sind die Verträge zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer grundsätzlich unwirksam.[1] Daneben sind zahlreiche andere Sanktionen möglich, darunter...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.5 Verstoß gegen die Equal-Pay- und Equal-Treatment-Grundsätze

§ 8 Abs. 1 AÜG regelt den Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern mit den vergleichbaren Stammarbeitnehmern (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Dem Leiharbeitnehmer wird ein ergänzender bzw. korrigierender gesetzlicher Anspruch auf die beim Entleiher geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen für einen vergleichbaren Arbeitnehmer gewährt.[1] In Ausnahme ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 7 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Erlaubnispflicht

Verfügt der Verleiher nicht über die notwendige Erlaubnis, ist die Arbeitnehmerüberlassung illegal und die Verträge zwischen Verleiher und Entleiher sowie zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich unwirksam.[1] Zwischen dem Entleiher und dem illegal verliehenen Leiharbeitnehmer wird ein Arbeitsverhältnis fingiert, wenn der Leiharbeitnehmer dem nicht wirksam ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.2 Betreuung oder Aufnahme ohne Pflegeerlaubnis (Nr. 1)

Rz. 5 Nach dem durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (BGBl. I S. 2729) neu gefassten § 43 Abs. 1 bedarf jeder, der Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen will (Tagespflegeperson) der Erlaubnis. Ferner bedarf nach dem durch das Gesetz zur Weitere...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spendenakquise für den Verein / 6.2 Antragsstellung, um von Geldstrafen zu profitieren

Um in den Listen der Gerichte geführt zu werden und Geldstrafen zugeteilt zu bekommen, muss Ihr Verein die Aufnahme in das Verzeichnis beantragen. Je nach Bundesland ist die Beantragung unterschiedlich geregelt. Sie kann formlos oder über Vordrucke erfolgen, die von den listenführenden Stellen bei Gericht ausgegeben werden. Hier eine Übersicht der Antragstellen bei den einzel...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spendenakquise für den Verein / 8.1 Folgen unkorrekt ausgestellter Zuwendungsbescheinigungen

Es kommt immer wieder vor, dass Spendenbescheinigungen unkorrekt oder gar als "Good Will" grundlos ausgefüllt werden. Bitte seien Sie sich im Klaren darüber, welche Konsequenzen es hat, wenn eine Bescheinigung grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht korrekt ausgefüllt wird. Dann kann es zu folgenden Maßnahmen seitens der Behörden kommen: Grob fahrlässig oder vorsätzlich ausges...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeitenspiegel / 4 Inhalt und Aussage des Verbindlichkeitenspiegels

Die Aufgliederung der in § 285 Nr. 1 HGB verlangten Angaben ist für jeden Posten der Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema vorzunehmen (Verbindlichkeitenspiegel im engeren Sinne).[1] Der Verbindlichkeitenspiegel sollte nicht als "lästige" Pflicht betrachtet, sondern als Entscheidungshilfe zur Gestaltung der Fremdfinanzierung des Betriebs genutzt werden...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 3.1 Rechtsentwicklung des Abzugsverbots

Rz. 7 Die ertragsteuerliche Behandlung von Schmier- und Bestechungsgeldern ist in den vergangenen Jahren mehrfach geändert worden. Bis einschließlich 1995 konnten Schmiergelder als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit eine betriebliche Veranlassung gegeben war. Mit Wirkung ab 1996 wurde erstmals durch die Einfügung von § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG in das Einkommensteuergesetz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.3 Sonstige Rechtsfolgen von Korruptionsdelikten

Rz. 24a Geldwäsche Da es sich bei den Geldbeträgen, die etwa mittels einer Bestechung erzielt werden, um Gelder aus strafbaren Handlungen handelt, liegt bei Bestechungssachverhalten fast immer auch zugleich der Tatbestand der Geldwäsche gem. § 261 StGB vor. Untreue Der Straftatbestand der Untreue nach § 266 StGB ist erfüllt, wenn jemand seine Pflicht zur Wahrung fremder Vermöge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.2 Sicherheiten bei Werkverträgen

Der Bauunternehmer ist zur Kündigung des Bauvertrags berechtigt, wenn der Bauherr innerhalb der ihm gesetzten, angemessenen Frist[1] nur eine Bürgschaft beibringt, die infolge Befristung untauglich ist.[2] Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 650f BGB (§ 648a Abs. 1 BGB a. F. bis 31.12.2017). d. h. eine Bauhandwerkersicherung, verl...mehr

Beitrag aus der verein wissen
So wird die nächste Veranst... / 2.9 Team "Programmablauf"

Dieses Team übernimmt die Erstellung des Programmablaufs, die Beschaffung von Requisiten oder auch das Engagement der auftretenden Personen. Empfehlenswert ist zunächst die Entwicklung eines Grobkonzepts, das dann den Vereinsmitgliedern vorgestellt wird. Nach der Präsentation und Diskussion werden das endgültige Konzept erstellt und die entsprechenden Anfragen an Verleihfirm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance: Cloud Computing... / 4.2.6 Datenzugriff Dritter

Einerseits ist im Rahmen eines Angriffs denkbar, dass der Hacker sich Zugang zu den Daten des Anwenders verschafft. Er hat dann also die gleichen Zugriffsmöglichkeiten wie der Anwender selbst. So ist es z. B. möglich, dass er Rechnungen auf den Namen des Anwenders ausstellt oder ihm erteilte Einzugsermächtigungen missbraucht. Zudem hat er Zugriff auf alle dort vorhandenen per...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Bußgelder

a. Grundlagen der Verbandsgeldbußen Rz. 146 Gegen juristische Personen können Bußgelder, nicht jedoch Kriminalstrafen verhängt werden, in vielen anderen Rechtsordnungen, auch innerhalb der EU und nach dem Strafrecht vieler US-Bundesstaaten ist dies hingegen möglich. Auch in Deutschland soll dies durch das neue Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) künftig möglich sein. Sobald ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / XIV. Ausschluss wegen Schäden aus Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgeldern und Entschädigungen mit Strafcharakter (A-7.10 AVB D&O)

1. Einführung Rz. 127 Der Ausschluss A-7.10 AVB D&O enthält unterschiedliche Tatbestände. Er schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus, die darauf beruhen, dass Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter, die gegen die Versicherungsnehmerin oder eine Tochtergesellschaft verhängt wurden, auf die versicherten Personen abgewälzt werden sol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. Ausgangsbeispiele

Rz. 128 Praxis-Beispiel Vertragsstrafe Die Versicherungsnehmerin ist eine GmbH, die im Messebau tätig ist. Vereinbart ist ein Aufbau einer Messhalle zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Falle einer Verspätung fällt eine hohe Vertragsstrafe an. Die GmbH leistet nicht vertragsgerecht und der Vertragspartner verlangt die Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 EUR. Die GmbH begleicht die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / a. Grundlagen der Verbandsgeldbußen

Rz. 146 Gegen juristische Personen können Bußgelder, nicht jedoch Kriminalstrafen verhängt werden, in vielen anderen Rechtsordnungen, auch innerhalb der EU und nach dem Strafrecht vieler US-Bundesstaaten ist dies hingegen möglich. Auch in Deutschland soll dies durch das neue Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) künftig möglich sein. Sobald dieses in Kraft tritt, wird der Aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1. Einführung

Rz. 127 Der Ausschluss A-7.10 AVB D&O enthält unterschiedliche Tatbestände. Er schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus, die darauf beruhen, dass Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter, die gegen die Versicherungsnehmerin oder eine Tochtergesellschaft verhängt wurden, auf die versicherten Personen abgewälzt werden sollen oder aber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / b. Regressfähigkeit von Verbandsgeldbußen

Rz. 153 Die Voraussetzungen des Rückgriffs beim Geschäftsführer ist Gegenstand einer langjährigen Diskussion.[1] Der Streit entzündet sich vor allem bei Kartellbußen. Diese sind häufig exorbitant hoch. Sie sollen das Unternehmen treffen, das die Kartellverstöße begangen hat. Beim sog. Schienenkartell hat das LAG Düsseldorf deswegen eine Regressfähigkeit einer Kartellbuße ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 3. Überblick

Rz. 136 Versichert sind in der D&O-Versicherung berechtigte Schadensersatzansprüche gegen die Mitglieder eines Organes. Eine Geldstrafe oder Geldbuße oder auch eine Kaution, die die versicherte Person selbst bezahlen muss bzw. die gegen diese verhängt wird, ist schon deswegen nicht versichert, weil dort kein Schadenersatzanspruch geltend gemacht wird. Insofern bedarf es hier...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / V. Verzicht und Vergleich über Ersatzansprüche

Rz. 5 Bei der AG sind im Vergleich zur GmbH die Organhaftungsansprüche stärker zugunsten der AG und insbesondere mittelbar zugunsten der Gläubiger vor einem Verzicht oder Vergleich geschützt. Haftungsbeschränkende Vereinbarungen im Vorfeld, z. B. der Ausschluss für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen sind bei der AG wegen der formellen Satzungsstrenge gemäß § 23 Abs. 5 S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Verjährung

Rz. 82 Die Ansprüche der GmbH gegen den Geschäftsführer aus § 43 Abs. 2 und 3 GmbHG verjähren in fünf Jahren. Dies ist in § 43 Abs. 4 GmbHG geregelt. Da es dort heißt, dass die Verjährung die vorstehenden Ansprüche betrifft, gilt die fünfjährige Verjährungsfrist auch für Ansprüche aus § 43 Abs. 3 GmbHG – während die Ansprüche gegen den Gesellschafter, der die unter Verstoß g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / B4-7 Embargobestimmung

Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 8. Erweiterungen/Abschwächungen in der Praxis

Rz. 162 Bei den in der Praxis verbreiteten Deckungskonzepten ist der Ausschluss regelmäßig enthalten. Es werden aber Abschwächungen vorgenommen, vor allem lassen sich Regressansprüche gegen Organmitglieder versichern, wobei aber meist Kartellstrafen wieder hiervon ausgenommen werden. Außerdem werden Entschädigungsgrenzen (sog. Sublimits) festgesetzt. Praxis-Beispiel Aus einem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 6. Entschädigungen mit Strafcharakter

Rz. 159 Der Ausschluss in A-7.10 AVB D&O nimmt ausdrücklich Entschädigungen mit Strafcharakter vom Versicherungsschutz aus. Durch den Klammerzusatz "punitive und exemplary damages" wird deutlich, dass es primär um Zahlungen geht, die im US-amerikanischen Recht einzelner Bundesstaaten festgesetzt werden können (siehe das Beispiel oben).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 7. Wirksamkeit des Ausschlusses

Rz. 160 Der Ausschluss ist in der vorliegenden Fassung unwirksam, da durch ihn auch für jene Organe kein Versicherungsschutz besteht, die nicht an dem Verstoß mitgewirkt haben, der zur Verbandsgeldbuße oder Vertragsstrafe geführt hat. Solche versicherten Personen können aber gleichwohl haften, wenn ihnen vorgeworfen werden kann, sie wären aufgrund ihrer Gesamtverantwortung o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 4. Vertragsstrafen

Rz. 142 Der Ausschluss in A-7.10 AVB D&O "Vertragsstrafe" meint Vertragsstrafen im Sinne von § 339 BGB. Verwendet wird auch der Begriff der Pönale oder der Konventionalstrafe. Nach § 339 BGB liegt eine Vertragsstrafe vor, wenn der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit z. B. die Lieferung von Waren nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / II. Abwehrdeckung trotz Ausschluss?

Rz. 7 Liegt ein Risikoausschluss vor, besteht kein Versicherungsschutz. Damit hat die versicherte Person keinen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer und kann demzufolge nicht verlangen, von einem begründeten Schadenersatzanspruch freigestellt zu werden. Problematisch ist aber, ob sobald ein Ausschluss bejaht wird, grundsätzlich auch kein Anspruch auf Abwehrdeckung (me...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 36 Bei der "wissentlichen" Pflichtverletzung liegt das Merkmal "wissentlich" vor, wenn der Täter bezüglich der Pflichtverletzung mit direktem Vorsatz handelt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Pflichtverletzung nützlich ist[1] und ob das Organmitglied "es nur gut meint". Rz. 37 Nicht ausreichend ist ein bedingter Vorsatz, das heißt, wenn der Handelnde es nur für möglich ...mehr