Fachbeiträge & Kommentare zu Bußgeld

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Vollstreckungsverjährung

Tz. 50 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Während die Verfolgungsverjährung die Verfolgung einer Steuerhinterziehung ausschließt, liegt im Fall der Vollstreckungsverjährung bereits eine rechtskräftige Verurteilung vor. Aufgrund des Eintritts der Vollstreckungsverjährung kann aus diesem Urteil aber nicht mehr vollstreckt werden, d. h. die im Urteil angeordnete Strafe entfaltet keine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Internetrecherche

Rz. 120 Bereits im Juni 2009 hat eine Umfrage bei 500 Unternehmen ergeben, dass fast 30 % der befragten Unternehmen Internetrecherchen zur Bewerberüberprüfung nutzen, und zwar um so intensiver, je größer das Unternehmen ist. Dieser Wert dürfte sich in der Zwischenzeit noch gesteigert haben. Dabei wird u.a. auch auf Daten aus sozialen Netzwerken zurückgegriffen. Die AGB freize...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / I. Vorspann und Hinweise

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr 20XX Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts zu [Ort] mit dem Amtssitz in [Ort] [Name Notar] erschienen heute, von Person bekannt: Die Frage des Notars nach einer Vorbefassung im Sin...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Auswirkungen auf das Besteuerungsverfahren

Rz. 42 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Neben der Verhängung einer Strafe oder einer Buße haben Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung weitere Folgen: Die Festsetzungsfrist wird von vier auf fünf oder zehn Jahre verlängert (> Verjährung von Steueransprüchen Rz 10 ff). Außerdem ist der Ablauf der Festsetzungsfrist bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung gehemmt (§ 171 Abs 7 AO)...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jenseits der Ampellogik bei... / 4 Erweiterung der Risikoquantifizierung um finanzielle Auswirkungen und deren Simulation

Neben den in § 3 Abs. 2 Nr. 3 genannten Risikofolgen für die betroffenen Personen bestehen auch potenzielle Risikofolgen für das Unternehmen selbst. Unabhängig vom LkSG ist das unternehmensinterne Risikomanagement im Sinne des § 91 Abs. 2 AktG zu beachten.[1] Auch wenn § 3 Abs. 3 LkSG eine zivilrechtliche Haftung durch das LkSG einschränkt, bleiben die Bußgeldvorschriften de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Dienstwagenvertrag

Rz. 510 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.43: Dienstwagenvertrag Dienstwagenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend: Arbeitgeber – und _________________________ – nachfolgend: Arbeitnehmer – § 1 Dienstwagenüberlassung (1) Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ab dem _________________________ folgenden Dienstwagen zur Verfügung:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Bußgeldvorschriften

Rz. 20 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Bußgeldvorschriften des II. Abschnitts des 8. Teils der AO (§§ 377–384 AO) behandeln die Steuerordnungswidrigkeiten, dh Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden. Für Steuerordnungswidrigkeiten gelten die Vorschriften des I. Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, soweit die Bußgeldvorschriften der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Recht der Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze ist im 8. Teil der AO geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Strafrechts mit dem besonderen Zweck, die Beachtung der Steuergesetze zu sichern und die Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu gewährleisten. Soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen (§ 369 Abs 2 AO)...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumschutz in Städten und G... / 8 Bußgeldverfahren

Wer gegen Baumschutzsatzungen oder Baumschutzverordnungen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Besonders häufig kommen derartige Verstöße vor, wenn geschützte Bäume einem Bauvorhaben im Wege stehen und deshalb ungenehmigt in Nacht- und Nebelaktionen gefällt werden. Es handelt sich hierbei um ungenehmigte Eingriffe in Natur und Landschaft, die nach § 69 Abs. 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betreten fremder Grundstück... / 2 Recht zum Betreten des Waldes

Das Recht zum Betreten des Waldes richtet sich gemäß § 59 Abs. 2 BNatSchG nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.2 Schuldcharakter bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen

Rz. 341 Die Verpflichtung, und damit der Schuldcharakter, der zur Bildung der Rückstellung führt, braucht nicht im Zivilrecht (Gesetz oder Vertrag) begründet zu sein, es kann sich auch um eine öffentlich-rechtliche Pflicht handeln. "Verpflichtung" ist i. S. der Definition des § 241 BGB zu verstehen, d. h. die Pflicht des Schuldners, an den Gläubiger eine Leistung zu erbringe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Flüssige Mittel in Buchführ... / 3.8 Folgen von Mängeln

Rz. 31 Ist die Kassenführung nicht ordnungsgemäß, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Zudem kann allein die Nichterfüllung der oben genannten Aufzeichnungs- und Kassenführungspflichten eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden. Sofern darüber hinaus durch Schlüssigkeitsverprobungen Umsatzdifferenzen oder andere Auffälligkeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Feiertage, Entgelt bei Feie... / 6 Unterschiedliche Feiertagsregelungen am regelmäßigen Beschäftigungsort und am Einsatzort (bundeslandübergreifende Sachverhalte)

Der Einsatz von Beschäftigten an verschiedenen Arbeitsorten, die zudem in verschiedenen Bundesländern liegen, wirft regelmäßig Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit und der Vergütung von Feiertagsarbeit auf, sofern die Bundesländer unterschiedliche Feiertagsregelungen haben. So ist beispielsweise der Reformationstag (31. Oktober) Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.8 Kein Einsatz als Streikbrecher

Leiharbeitnehmer sind nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. Mit der Regelung in § 11 Abs. 5 AÜG wird das Leistungsverweigerungsrecht durch das Verbot ergänzt, Leiharbeitskräfte als Streikbrecher tätig werden zu lassen. Entsprechende Regelungen gab und gibt es bereits bisher in den Tarifverträg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 248

Rn. 42a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für eine Verletzung der Aktivierungsverbote des § 248 sieht das HGB keine speziellen zivilrechtlichen Rechtsfolgen vor. Eine Aktivierung nicht ansatzfähiger VG oder Aufwendungen stellt jedoch eine Überbewertung i. S. d. § 256 Abs. 5 Nr. 1 AktG dar, die bei KapG ggf. zur Nichtigkeit ihres JA führen kann. Eine etwaige qua Unterlassens gebotene...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Angaben zu Zielgrößen für den Anteil von Frauen in Führungspositionen

Rn. 311 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der durch das FüPoG I eingefügte § 289f Abs. 2 Nr. 4 verlangt Angaben zu den Zielgrößen, die das UN für den Frauenanteil im Vorstand, AR und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt hat, sowie zu den Fristen für die Erreichung dieser Zielgrößen. Zudem ist anzugeben, ob die Zielgrößen innerhalb der gesetzten Frist errei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 268 (Rn. 310–320 kommentiert von Dyck/Hayn/Knop, W./Küting, P./Lorson/Scholz, S.)

Rn. 310 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bezüglich der Rechtsfolgen einer Verletzung der einzelnen Vorschriften des § 268 ist zu unterscheiden zwischen Verstößen gegen RL-Grundsätze einerseits sowie einer Verletzung der Behandlung ausschüttungsgesperrter Beträge andererseits. Rn. 311 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Handelt ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 250

Rn. 100 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird gegen eine der Vorschrift(en) des § 250 Abs. 1f. i. R.d. Aufstellung oder Feststellung des JA durch Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG verstoßen, liegt eine Zuwiderhandlung i. S. d. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) vor, die gemäß § 334 Abs. 3 Satz 1 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 243

Rn. 100 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei KapG ebenso wie ihnen gleichgestellten PersG i.S.d. § 264a (vgl. § 335b) gilt ein Verstoß gegen § 243 Abs. 1 oder 2 durch ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder AR gemäß § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) als Ordnungswidrigkeit (vgl. HdR-E, HGB § 334). Gleiches gilt nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) PublG für UN, die nach den V...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ersthelfer / 5 Konsequenzen bei Verstößen

Das Nichtvorhandensein von Ersthelfern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Falle einer Kontrolle durch den technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften können bei Verstößen gegen die Pflicht, Ersthelfer vorzuweisen verschiedene "Sanktionen" erhoben werden. Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 EUR Erhöhung der Beitragssätze durch den Anstieg des betrieblichen Risikos...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / V. Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages)

Rz. 140 In der Regel enthalten die D&O-Policen, die in der Praxis vorfindbar sind, dem der Ziff. A-7.10, 5.13 AVB-D&O) entsprechende Ausschlüsse wegen Vertragsstrafen, Kautionen, Geldstrafen, Geldbußen und Entschädigungen mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages), aber auch hinsichtlich solcher Zuwendungen, die im Zusammenhang mit Bestechungen, Schenkungen, Spenden...mehr

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§ 35 Vorverfahren / I. Eigener Sach- und/oder Personenschaden des Betroffenen

Rz. 71 Erleidet der Betroffene bei Verkehrsunfällen selbst einen beträchtlichen Schaden, sei es in Form des Sachschadens oder des Personenschadens, ist oftmals eine Einstellung des Verfahrens möglich. Wirtschaftlich ist es bspw. dann heikel, wenn für den Betroffenen keine Vollkaskoversicherung existiert und er einen erheblichen Eigenschaden tragen muss. Aber auch bei Vollkas...mehr

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ZErb 11/2024, Kann eine Nachlassimmobilie voller Nachlass leerstehen?

Köln hat eine, München hat schon seit Längerem eine, Berlin hat selbstverständlich eine, Leipzig und Dresden haben erst kürzlich eine erlassen – die Rede ist von Zweckentfremdungssatzungen oder auch Satzungen zum Schutz von Wohnraum. In Zeiten eines immer angespannteren Mietmarktes haben schon in den vergangenen Jahren immer mehr Städte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, d...mehr

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zfs 11/2024, Einheitliche T... / 1 Sachverhalt

Das AG hat den Betroffenen mit Urt. v. 5.5.2023 wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften, begangen am 27.10.2022, zu einer Geldbuße von 1.500 EUR verurteilt. Zudem hat es dem Betroffenen ein Fahrverbot von drei Monaten auferlegt. Das Gericht stellt dabei fest, dass der Betroffene wissentlich und willentlich am...mehr

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V / 23 Verlesung von Protokollen, Protokolle und Urkunden aller Art [Rdn 3626]

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§ 35 Vorverfahren / I. Bestellungsschreiben und Vollmacht

Rz. 1 Wird der Verteidiger vom Betroffenen mandatiert, geht es zunächst darum, sich gegenüber den zuständigen Stellen als Bevollmächtigter des Betroffenen zu erkennen zu geben, um einerseits dessen prozessuale Interessen und Rechte zu wahren, andererseits aber auch Informationen zum Geschehen über die Akteneinsicht oder sonstige Anfragen zu erhalten. Die Art, wie sich der Ve...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Verkehrszivilrecht

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 82. Auflage 2023 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 3. Auflage 2021 Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Auflage 2020 Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts,...mehr

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§ 35 Vorverfahren / 3. Absehen vom Fahrverbot

Rz. 132 Wenn das Gericht die Anordnung des Fahrverbots dem Grunde nach bejaht, ist Raum für die Prüfung nach § 4 Abs. 4 BKatV. Am ehesten besteht die Gelegenheit, bei geständigen (!) und Einsicht dokumentierenden Betroffenen, das Bußgeld angemessen zu erhöhen und das Fahrverbot wegfallen zu lassen.[142] Unter welchen Voraussetzungen dies geschehen kann, wird regional höchst ...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster: GbR-Gesellschaftsvertrag mit Erläuterungen

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Muster eines Gesellschaftsvertrags (Errichtung) einer eingetragenen GbR UVZ- Nr. _________________________/2024 Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin/Notar _________________________, mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den notariell...mehr

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zfs 11/2024, Bußgeldbemessu... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde erzielt den aus dem Entscheidungstenor ersichtlichen Teilerfolg hinsichtlich der Rechtsfolgenentscheidung; im Übrigen ist sie unbegründet. 1. Die erhobene Verfahrensrüge ist nicht ausgeführt und damit unzulässig (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG). 2. Das Rechtsmittel hat auch mit der Sachrüge zum Schuldspruch keinen Erfolg. a) Das...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / II. Verstoßfolgen

Rz. 113 Nimmt der Notar trotz des relativen Mitwirkungsverbotes (§ 3 BeurkG) dennoch die Beurkundung z.B. eines Kaufvertrags vor, ist die Beurkundung zwar wirksam, räumt dem Notar allerdings auch kein Ermessen ein.[89] Der Notar verletzt eine unabdingbare Amtspflicht, die disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Bei bewussten und groben Verstößen gegen die Mitwirk...mehr

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§ 31 Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Rz. 1 Ebenfalls häufiger hat man es in der Praxis mit der Verteidigung wegen des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu tun. Oft wird es sich um eine Rechtsfolgenverteidigung handeln, wenn jemand den Mandanten eindeutig hat fahren sehen. Sollte sich nach Akteneinsicht herausstellen, dass niemand den Mandanten gesehen hat, so wird der Verteidiger ihm empfehlen zu schweige...mehr

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§ 38 Wiedereinsetzung in de... / A. Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist

Rz. 1 Für den Verteidiger können sich in verschiedenen Stadien des Bußgeldverfahrens Gelegenheiten ergeben, den Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu nutzen. Erster Ansatzpunkt ist die versäumte Einspruchsfrist i.S.d. § 67 OWiG. Zu beachten ist, dass die Einspruchsfrist nur dann zu laufen beginnt, wenn der Bußgeldbescheid wirksam an den Betroffenen zugest...mehr

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§ 40 Schreiben an den Mandanten

Rz. 1 Ob und in welcher Form der Verteidiger den Mandanten informiert und aufklärt, ist stets vom Einzelfall abhängig, insbesondere wie verständig oder aufgeklärt der Mandant ist, ob Haftungsrisiken bestehen oder ob Gestaltungsspielräume genutzt werden können. Die als exemplarische Muster vorgestellten Anschreiben an den Mandanten sind deshalb nur ein kleiner Ausschnitt aus ...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / II. Informationspflichten gegenüber dem Mandanten nach Art. 13 DSGVO

Rz. 44 Zu den wesentlichen Neuerungen der DSGVO gehört auch, dass derjenige, welcher – wie hier der Rechtsanwalt im Rahmen eines anvertrauten Mandats – personenbezogene Daten verarbeitet, die betroffene Person nach den Art. 13, 14 DSGVO über eine Vielzahl an wichtigen Gesichtspunkten und die ihnen zustehenden Rechten informieren muss. Zu unterscheiden sind diese Informationsp...mehr

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§ 12 Unfallrekonstruktion i... / 4. Wichtige Arbeitsschritte bei allen Gutachten

Rz. 53 Wenn der Sachverständige den Gutachtenauftrag erhalten hat, verläuft die Ausarbeitung unabhängig von der konkreten Aufgabenstellung nach den gleichen Grundsätzen. Es wird das zur Verfügung stehende Material auf die darin enthaltenen Anknüpfungspunkte für die Rekonstruktion des Unfallgeschehens geprüft. Rz. 54 Das umfangreichste Material steht natürlich dann zur Verfügu...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Muster: Erste Anmeldung einer eGbR zum Register

Rz. 24 Die Anmeldung zum GbR-Register kann erledigt werden, wenn eine neue GbR gegründet wird (siehe hierzu Muster 4.1) und wenn eine bestehende GbR angemeldet wird (siehe hierzu Muster 4.2). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Neuanmeldung einer eGbR UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Amtsgericht _________________________ – Ge...mehr

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§ 18 Transportversicherung / m) Schäden mit strafähnlichem Charakter (Ziff. 6.13 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 202 Ausgeschlossen sind Ansprüche, die strafähnlichen Charakter haben, wie z.B. Geldstrafen, Verwaltungsstrafen, Bußgelder sowie Zahlungen mit Buß- oder Strafcharakter.mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Begriff: Vermögensschäden

Rz. 42 Im Zusammenhang mit etwaigen Inanspruchnahmen von Unternehmensleitern ist der haftungsrechtlich relevante Terminus des Vermögensschadens i.S.d. §§ 249 ff. BGB von dem sog. deckungsrechtlichen Terminus "Vermögensschaden" zu unterscheiden. Haftungs- und Deckungsrecht können durchaus unterschiedliche Begrifflichkeiten enthalten.[153] Haftungsrechtlich betrachtet stellen ...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / III. Vertragliche Ausschlüsse

Rz. 84 § 49 AVB-VSV enthält eine Reihe von objektiven Risikoausschlüssen. Dem Ausschluss mittelbarer Schäden (§ 49 Nr. 1 AVB-VSV) ist vor dem Hintergrund der Verschiebung des Merkmals auf Ebene der primären Risikoabgrenzung in der Regel nur konkretisierende Bedeutung beizumessen (zu AGB-rechtlichen Wirksamkeitsbedenken s. Rdn 26). Schäden durch Zahlung von Geldstrafen, Bußge...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / b) Öffentlich-rechtlichen Inhalts

Rz. 56 Sofern auch öffentlich-rechtliche Regelungen vom D&O-Vertrag – und dies ist heute in der Praxis Standard – erfasst werden, gilt dies insbesondere für die steuerrechtliche Haftung der Geschäftsleiter nach den § 69 S. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 AO. Öffentlich-rechtliche Vorschriften, auf deren Grundlage Bußgelder verhängt werden, werden trotzdem – schon durch die Vermögenssch...mehr

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S / 5 Sitzungspolizei [Rdn 3027]

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / 4. Tilgung

Rz. 39 In der anwaltlichen Praxis stellen Mandanten immer wieder die Frage, ob die jeweiligen Eintragungen im FAER nicht schon längst "gelöscht" seien. Rz. 40 Zur Vermeidung von Missverständnissen: Punkte im FAER können gelöscht werden. So werden etwa nach Entzug der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhan...mehr

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§ 35 Vorverfahren / D. Einspruch

Rz. 24 Der Einspruch gegen den erlassenen und zugestellten Bußgeldbescheid kann durch den Betroffenen selbst oder durch den Verteidiger gegenüber der Behörde erfolgen. Der Einspruchswille muss dabei klar erkennbar sein, jegliche zweideutige Formulierung oder gar die Verwendung des Konjunktivs oder Irrealis sollte vermieden werden.[36] Des Weiteren muss der Einspruch form- un...mehr

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§ 35 Vorverfahren / III. Sonstige Fälle

Rz. 82 Es gibt keine abgeschlossene Zahl von Fällen oder Sachverhalten, in welchen ein Verfahren durch die Behörde oder das Gericht nach § 47 OWiG zu einem Ende gebracht werden kann. Ein wenig mehr Argumente braucht es meist dann, wenn seitens der zunächst ermittelnden und agierenden Behörde ein Verhalten an den Tag gelegt wird, durch welches das Gericht dazu veranlasst wird...mehr

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§ 35 Vorverfahren / H. Entscheidung im Beschlussweg vermeiden/vorbereiten

Rz. 90 Wie schon oben bzgl. des Bestellungsschreibens erwähnt, kann der Verteidiger dafür sorgen, dass eine Hauptverhandlung nicht stattfinden muss, sondern über den vorgeworfenen Verstoß des Betroffenen im schriftlichen Weg entschieden wird, § 72 OWiG. Andererseits muss der Verteidiger auch sicherstellen, dass auf diesem Weg keine unliebsame Entscheidung gegen den Betroffen...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 4. Risikobegrenzungen/Ausschlüsse

Rz. 189 Nach Ziff. 6 der beiden Rückrufkosten-Modelle sind bestimmte Ansprüche nicht versichert (Risikobegrenzungen/Ausschlüsse), wobei die zitierten Ziffern nicht allesamt inhaltsgleich sind. Nahezu identisch – mit Ausnahme der Nummerierung – sind die Ausschlüsse wegen der sog. Erprobungsklausel[366] (Ziff. 6.2 Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung für Hersteller- und Hande...mehr