Fachbeiträge & Kommentare zu Bußgeld

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Bußgelder und Schadensersat... / 1 Sanktionen von Datenschutzverstößen nehmen zu

Fast 10 Jahre nach Inkrafttreten und ca. 7 Jahre nach Geltung der Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") in Deutschland werden Datenschutzverstöße durch die Aufsichtsbehörden heute streng verfolgt und geahndet. Aufgrund der Möglichkeit der Aufsichtsbehörden, bei Datenschutzverstößen erhebliche Bußgelder zu verhängen, bergen Datenschutzverstöße für Unternehmen zunächst hohe wir...mehr

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Bußgelder und Schadensersat... / 3.1.2 Bußgeldzumessung

Die Höhe eines etwaigen Bußgeldes wegen Datenschutzverstößen richtet sich nach Art. 83 DSGVO. Je nach Verstoß kann ein Bußgeld bis zu 10 Mio. EUR oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher der Beträge höher ist) oder sogar bis zu 20 Mio. EUR oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres des Unternehmens (je nachdem,...mehr

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Bußgelder und Schadensersat... / 3.1 Verhängung von Sanktionen und Geldbußen durch Aufsichtsbehörden

Sofern die Datenschutzaufsichtsbehörden aufgrund von Beschwerden Betroffener, Hinweisgebermeldungen, anderweitiger Hinweise oder durch etwaige Stichproben Kenntnis von einem Datenschutzverstoß erlangt haben, können sie weitere Ermittlungen und Untersuchungen, wie Datenschutzüberprüfungen, anstrengen. Beispielsweise können sie das betroffene Unternehmen anweisen, Informatione...mehr

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Bußgelder und Schadensersatzansprüche aufgrund von Datenschutzverstößen: Strategien zur Vermeidung und Verteidigung

Zusammenfassung Überblick Datenschutzverstöße im Unternehmen können nicht nur zu Reputationsschäden, sondern auch zu Sanktionen und erheblichen Bußgeldern sowie Schadensersatzansprüchen der ggf. in großer Anzahl betroffenen Personen führen und erhebliche wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die möglichen Sanktionen und Haftungspflic...mehr

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Bußgelder und Schadensersat... / 3 Konsequenzen bei DSGVO-Verstößen

Sollte es – trotz aller Vorsichtsmaßnahmen – dennoch zu einem Datenschutzverstoß im Unternehmen gekommen sein, drohen Unternehmen neben behördlichen Maßnahmen, wie insbesondere der Verhängung von Sanktionen und Bußgeldern, auch erhebliche Schadensersatzansprüche durch betroffene Personen. 3.1 Verhängung von Sanktionen und Geldbußen durch Aufsichtsbehörden Sofern die Datenschut...mehr

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Bußgelder und Schadensersat... / 3.1.1 (Un-) Mittelbare Verbandshaftung?

Äußerst umstritten war zunächst die grundlegende Frage, ob Unternehmen allein aufgrund eines Datenschutzverstoßes eines ihrer Mitarbeitenden unmittelbar für diesen haften müssen (unmittelbare Verbandshaftung) – oder ob für eine Haftung weitere Voraussetzungen erfüllt worden sein müssen. Wie zugleich gezeigt wird, hat der EuGH nunmehr über diese Frage entschieden, in Bezug au...mehr

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Bußgelder und Schadensersat... / 5 Fazit

Datenschutzverstöße im Unternehmen können nicht nur zu erheblichen Reputationsschäden, sondern auch zu Sanktionen und insbesondere erheblichen Bußgeldern sowie Schadensersatzansprüchen von betroffenen Personen führen und erhebliche wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund gilt es für Unternehmen, Datenschutzverstöße – von allen Mitarbeitern im Untern...mehr

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Bußgelder und Schadensersat... / Zusammenfassung

Überblick Datenschutzverstöße im Unternehmen können nicht nur zu Reputationsschäden, sondern auch zu Sanktionen und erheblichen Bußgeldern sowie Schadensersatzansprüchen der ggf. in großer Anzahl betroffenen Personen führen und erhebliche wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die möglichen Sanktionen und Haftungspflichten bei Datens...mehr

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Bußgelder und Schadensersat... / 3.2 Schadensersatzansprüche durch Betroffene

Neben der Verhängung von Bußgeldern haben Schadensersatzansprüche von Betroffenen gemäß Art. 82 DSGVO in der Praxis in den letzten Jahren an erheblicher Bedeutung gewonnen. Gerade nach größeren Datenlecks nach Cyberattacken oder anderen Datenpannen oder Datenlecks sind aufgrund der oftmals sehr hohen Anzahl von betroffenen Personen regelrechte Klagewellen zu beobachten gewes...mehr

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Bußgelder und Schadensersat... / 3.2.4 Ausblick

Der EuGH hat in jüngerer Vergangenheit eine Vielzahl der offenen Rechtsfragen um Art. 82 DSGVO geklärt. Einige Fragen bleiben jedoch nach wie vor offen. Beispielsweise wird der EuGH die diesem vom BGH vorgelegte Frage zu klären haben, ob schon negative Gefühle (Ärger, Unmut, Unzufriedenheit, Sorge und Angst) genügen oder ob ein darüberhinausgehender Nachteil für den Betroffe...mehr

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Bußgelder und Schadensersat... / 3.2.3 Beweislast

Grundsätzlich ist nach dem deutschen (Zivil-) Prozessrecht der Antragssteller/Kläger für die Voraussetzungen seines Anspruchs stets darlegungs- und beweispflichtig. Nichts anderes gilt nach der jüngeren Rechtsprechung des EuGH auch für die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO. Dazu trifft die Darlegungs- und Beweislast die betroffene ...mehr

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Bußgelder und Schadensersat... / 3.1.3 Ausblick

Hinsichtlich der Entwicklung der Bußgeldpraxis wurden seit Inkrafttreten der DSGVO, wie gezeigt, inzwischen einige grundlegende Aspekte geklärt. Allerdings sind fundamentale Fragen – insbesondere im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit und dem Zusammenspiel des Datenschutzrechts mit dem nationalen Ordnungswidrigkeitenrecht – noch offen. Die weitere Rechtsentwicklung ist hier i...mehr

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Bußgelder und Schadensersat... / 2 Vermeidung von Datenschutzverstößen

Wie bereits eingangs erläutert, gibt es eine Vielzahl gesetzlicher und behördlicher Vorgaben zum Datenschutz. Unternehmen müssen sich mit diesen Vorgaben auseinandersetzen, um datenschutzkonform handeln zu können und Datenschutzverstöße zu vermeiden. Vorbehaltlich der im Einzelfall relevanten Details und Einzelfragen gibt es eine gewisse Schnittmenge an Strukturen und Grunds...mehr

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Bußgelder und Schadensersat... / 3.2.1 Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen

Gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter. Der EuGH hat in einigen wegweisenden Entscheidungen der jüngeren Vergangenheit die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch nach Art. ...mehr

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Bußgelder und Schadensersat... / 3.2.2 Rechtsfolge: Schadensersatz

Zur Bemessung des Schadens Auch zur Schadensbemessung hat die Rechtsprechung, insbesondere der EuGH, wichtige Grundsätze aufgestellt: Die Festlegung der Schadenshöhe richtet sich gemäß dem Grundsatz der Verfahrensautonomie nach dem Prozessrecht der Mitgliedstaaten.[1] Dem Schadensersatzanspruch wohnt allein eine Ausgleichsfunktion, aber keine Abschreckungs- oder gar Sanktionsfu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 § 22g Abs. 5 UStG

Rz. 31 Gem. § 22g Abs. 5 UStG ist der Zahlungsdienstleister verpflichtet, die fehlerhaften Angaben innerhalb eines Monats zu berichtigen oder zu vervollständigen, wenn er nachträglich erkennt, dass die übermittelten Zahlungsinformationen unrichtig oder unvollständig sind. In der Gesetzesbegründung findet sich hierzu lediglich eine Wiederholung des Gesetzestextes. Tatsächlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 § 22g Abs. 6 UStG

Rz. 34 Gem. § 22g Abs. 6 UStG hat der Zahlungsdienstleister die Aufzeichnungen i. S. d. § 22g Abs. 1 S. 1 UStG in elektronischer Form für einen Zeitraum von drei Kalenderjahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Zahlung ausgeführt wurde, aufzubewahren. Diese Regelung setzt Art. 243b Abs. 4 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2020/284 um. Eine weitere inhaltliche Erläuterun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Brandschutz (WEG) / 3.2 Inanspruchnahme als Störer nach dem Verwaltungsrecht

Die öffentlich-rechtlichen Pflichten der Wohnungseigentümer bezüglich des Zustands des Gemeinschaftseigentums sind gemeinschaftsbezogene Pflichten, die nach § 9a Abs. 2 WEG die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wahrzunehmen hat. Der Verwalter fungiert im Rahmen seiner gesetzlichen Vertretungsbefugnis nach § 9b Abs. 1 WEG als ihr Ausführungsorgan. Er kann also als Zustandss...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2.2.1 Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren

Rz. 10 Nach § 41 Abs. 1 BDSG gelten für Verstöße nach Art. 83 Abs. 4 bis 6 DSGVO (Rz. 6 bis 8) die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sinngemäß. § 41 BDSG geht davon aus, dass von den in Art. 83 Abs. 4 und 5 DSGVO genannten "Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen" auch dann gesprochen werden kann, wenn die Mitgliedstaaten nationale Regelungen aufgr...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2.1 Verstöße nach Art. 83 DSGVO

Rz. 4 Laut Erwägungsgrund (EG) 150 DSGVO sollte jede Aufsichtsbehörde befugt sein, Geldbußen zu verhängen, um "die verwaltungsrechtlichen Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung zu vereinheitlichen und ihnen mehr Wirkung zu verleihen". Dem folgt Art. 83 Abs. 1 DSGVO, der im Interesse einer konsequenteren Durchsetzung der DSGVO jeder Aufsichtsbehörde die Verhängung von...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 85a enthält seit dem 25.5.2018 keine eigene Aufzählung von Tatbeständen, die als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld geahndet werden können (vgl. § 85a a. F.). Die Verhängung von Bußgeld bei Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen wird seit dem 25.5.2018 abschließend unmittelbar durch Art. 83 DSGVO geregelt, sodass die bis dahin geltenden Bußgeldtatbestände im SGB wi...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2.1.3 Verstöße i. S. v. Art. 83 Abs. 6 DSGVO

Rz. 8 Bei Nichtbefolgung einer Anweisung der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 58 Abs. 2 DSGVO (vgl. die Komm. zu § 81) werden Geldbußen von bis zu 20 Mio. EUR verhängt.mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2.2 Anwendung von § 41 BDSG (§ 85a Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 85a Abs. 1 gilt für Sozialdaten § 41 BDSG entsprechend. 2.2.1 Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren Rz. 10 Nach § 41 Abs. 1 BDSG gelten für Verstöße nach Art. 83 Abs. 4 bis 6 DSGVO (Rz. 6 bis 8) die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sinngemäß. § 41 BDSG geht davon aus, dass von den in Art. 83 Abs. 4 und 5 DSGVO gen...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 17 ABl. 2016 L 119. BT-Drs. 18/11325 v. 24.2.2017. BT-Drs. 18/12611 v. 31.5.2017.mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 85a Abs. 1 enthält keinen eigenen Regelungsinhalt, sondern verweist nur auf § 41 BDSG und erreicht damit, dass das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und die allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz auch auf Verstöße nach Art. 83 Abs. 4 bis 6 DSGVO Anwendung finden (Rz. 6 bis 8). Da Betriebs- und G...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2.1.1 Verstöße i. S. v. Art. 83 Abs. 4 DSGVO

Rz. 6 Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen werden Geldbußen von bis zu 10 Mio. EUR verhängt: die Pflichten der Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter gemäß Art. 8, 11, 25 bis 39, 42 und 43 DSGVO (vgl. die Komm. zu § 35 SGB I und die Komm. zu § 80); die Pflichten der Zertifizierungsstelle gemäß Art. 42 und 43 DSGVO (vgl. die Komm. zu § 78c); die Pflichten der Übe...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2.3 Zustimmung vor Verwendung im Strafverfahren (§ 85a Abs. 2)

Rz. 15 § 85a Abs. 2 dient dem verfassungsrechtlichen Verbot einer Selbstbezichtigung und übernimmt den Regelungsgehalt des § 42a Satz 6 BDSG a. F., der in § 42 Abs. 4 BDSG auch nach dem 24.5.2018 erhalten blieb. Der Verantwortliche hat nach § 83a und nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO umfangreiche Melde- und Benachrichtigungspflichten (vgl. die Komm. zu § 83a). Die dort enthalten...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2.1.2 Verstöße i. S. v. Art. 83 Abs. 5 DSGVO

Rz. 7 Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen werden Geldbußen von bis zu 20 Mio. EUR verhängt: die Grundsätze für die Verarbeitung, einschließlich der Bedingungen für die Einwilligung, gemäß Art. 5, 6, 7 und 9 DSGVO ; Ausführungen hierzu finden sich in der Kommentierung zu § 35 SGB I und der Kommentierung zu § 67b; die Rechte der betroffenen Person gemäß Art. 12 bis 22 ...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2.4 Keine Geldbußen gegen Behörden (§ 85a Abs. 3)

Rz. 16 Die Mitgliedstaaten sollten laut EG 150 DSGVO selbst bestimmen können, ob und inwieweit gegen Behörden Geldbußen verhängt werden. Art. 83 Abs. 7 DSGVO enthält die entsprechende Öffnungsklausel, von der der deutsche Gesetzgeber mit Abs. 3 Gebrauch gemacht hat, um "national zu regeln, ob und in welchem Umfang gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen Geldbußen ver...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2.2.2 Anwendung der Gesetze über Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren

Rz. 13 § 41 Abs. 2 Satz 1 BDSG erklärt die Anwendbarkeit des OWiG und der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren (vgl. Rz. 12). Der Begriff der Ordnungswidrigkeit ist in § 1 OWiG bestimmt. Eine Ordnungswidrigkeit ist danach eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Die Tat muss ...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekanntgemacht. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904) inhaltlich überarbeitet und an die Stelle des bisherigen § 85 gesetzt und ist seit dem 23.5.2001 in Kraft. Zum 25.5.2018 wurde § 85a dur...mehr

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Sommer, SGB XI § 93 Anzuwen... / 2.5. Verpflichtete

Rz. 20 Verpflichtet werden durch die Datenschutzvorschriften Leistungsträger, Verbände, Vereinigungen. Verantwortlich ist der Behördenleiter. Diesem verpflichtet sind alle Personen, die in der Pflegeversicherung tätig sind (vgl. Krahmer/Rombey, in: LPK-SGB XI, § 93 Rz. 8). Sozialdaten erheben, speichern und übermitteln darf nur, wer zur Erfüllung der pflegerischen Aufgaben n...mehr

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Jansen, SGB X § 83a Benachr... / 2.4 Verstoß gegen die Melde- und Benachrichtigungspflichten

Rz. 25 Bis zum 24.5.2018 handelte ordnungswidrig, wer seiner Informationspflicht nach § 83a Satz 1 a. F. nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkam. Seit dem 25.5.2018 gilt Art. 84 DSGVO für Sanktionen für Verstöße gegen die DSGVO. Nach diesem legen die Mitgliedstaaten die Sanktionen fest, insbesondere für Verstöße, die keiner Geldbuße nach Art. 83...mehr

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Jansen, SGB X § 82a Informa... / 2.6 Folgen eines Verstoßes gegen die Informationspflichten

Rz. 31 Ein Verstoß gegen die Informationspflichten kann nach Art. 83 Abs. 5 Buchst. b DSGVO grundsätzlich mit einer Geldbuße bestraft werden. Dies gilt jedoch nicht für die Stellen nach § 35 SGB I, da nach § 85a Abs. 3 gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen keine Bußgelder verhängt werden (vgl. die Komm. zu § 85a).mehr

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Jansen, SGB X § 85 Strafvor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist die Vorschrift neu bekannt gemacht worden. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBI. I S. 904) inhaltlich überarbeitet und an die Stelle des bisherigen § 85a gesetzt. Der Gesetzgeber hat damit auch im SGB X die Bußgeldvorsch...mehr

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Jansen, SGB X § 83 Auskunft... / 2.5 Folgen eines Verstoßes gegen die Informationspflichten

Rz. 45 Ein Verstoß u. a. gegen die Auskunftsrechte nach Art. 15 DSGVO kann nach Art. 83 Abs. 5 Buchst. b DSGVO grundsätzlich mit einer Geldbuße bestraft werden. Dies gilt jedoch nicht für die Stellen nach § 35 SGB I, da nach § 85a Abs. 3 gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen keine Bußgelder verhängt werden (vgl. die Komm. zu § 85a).mehr

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Jansen, SGB X § 82 Informat... / 2.6 Folgen eines Verstoßes gegen die Informationspflichten

Rz. 42 Ein Verstoß gegen die Informationspflichten kann nach Art. 83 Abs. 5 Buchst. b DSGVO grundsätzlich mit einer Geldbuße bestraft werden. Dies gilt jedoch nicht für die Stellen nach § 35 SGB I, da nach § 85a Abs. 3 gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen keine Bußgelder verhängt werden (vgl. die Komm. zu § 85a).mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.20 Gartenfeste

Zunächst ist festzuhalten, dass einerseits weder das Bürgerliche Gesetzbuch noch die Lärmschutzvorschriften der Länder Grundstücksbesitzern verbieten, auch mehrmals im Jahr im Freien Feste zu feiern. Andererseits ist zu betonen, dass es "kein Recht auf Lärm" gibt. Innerhalb dieser Grenzen ist unter dem Gesichtspunkt des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses ein gerechter ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.8 Hundekot

Wer hat sich nicht schon einmal über Hundekot auf dem Gehweg vor seinem Haus, auf Kinderspielplätzen oder auf öffentlichen Spiel- oder Liegewiesen geärgert? Jeder Hundehalter sollte wissen, dass er eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er den von seinem Hund dort abgesetzten Kot nicht beseitigt. Hundekot gilt nach der Rechtsprechung wegen der mit ihm verbundenen Infektionsgef...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.21 Grillen im Garten/auf Balkon

Private Grillparties können den Nachbarfrieden erheblich stören: Der eine freut sich an seinem brutzelnden Steak, dem anderen stinkt der Grilldunst ganz gewaltig. Das Gesetz ist hier keine große Hilfe. Spezielle Vorschriften, die den Betrieb von Grillgeräten regeln, fehlen weitgehend. Einfacher haben es die Nachbarn in Brandenburg[1] und Nordrhein-Westfalen[2]. Es sind die ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.1 Normale Haustiere (Hunde, Katzen oder Ziervögel)

Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes gegenüber Beeinträchtigungen durch die nachbarliche Tierhaltung ist die Rechtslage in den Bundesländern nicht einheitlich. Landesrecht Landeseinheitliche Regelungen kennen nurmehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / 1.1 Motorbetriebene Gartengeräte

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung [1] gilt für motorbetriebene Rasenmäher einschließlich Gras- und Rasentrimmer sowie Gras- und Rasenkantenschneider, für Kettensägen, Heckenscheren, Vertikutierer, Häcksler, Laubbläser und Laubsammler. Damit sind praktisch alle lautstarken Gartengeräte erfasst, die zum Einsatz kommen. Im Einzelnen gilt die Verordnung für folgende Ga...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.4 Gartenvögel

Füttern von Singvögeln Vögel im Garten, wie z. B. Amsel, Rotkehlchen oder Spatz, dürfen gefüttert werden. Aber auch dies, insbesondere die sog. Winterfütterung von Vögeln, kann zu Streit unter den Nachbarn führen, denn die Fütterung lockt nicht nur Singvögel an, sondern auch Tauben oder Ratten und führt zu Verschmutzungen durch Vogelkot. Im Mietrecht rechtfertigen nur ganz unv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China: Ab 1.11.2024 gelten neue Meldepflichten für wirtschaftlich Berechtigte

Zusammenfassung Am 1.11.2024 sind in China neue Regeln zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter (UBOs) in Kraft getreten. Vor diesem Datum gegründete Unternehmen müssen ihre UBOs bis zum 1.11.2025 registrieren. Ab dem 1.11.2024 gegründete Unternehmen müssen ihre UBOs bei Gründung anmelden. China hat den Regulierungsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche in den vergangenen Jahren...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses nach dem GSA Fleisch

Leitsatz 1. Für eine Feststellungsklage gemäß § 41 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung fehlt ein hinreichend konkretisiertes Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Behörde, wenn unklar ist, ob der Kläger Adressat einer abstrakt-generellen Norm ist, und die Behörde auch keine konkreten Prüfungsmaßnahmen durchgeführt oder angeordnet hat, die darauf abzielen zu prüfen, ob der Kläger dem Regelungsbereich der abstrakt-generellen Norm unterliegt. 2. Für eine Feststellungsklage fehlt ein berechtigtes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gesetze, Fristen, Dauerbren... / 14 Austauschpflicht für alte Kaminöfen

Seit dem 1.1.2025 gelten verschärfte Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Einige der alten Kaminöfen und Holzöfen müssen ausgetauscht oder modernisiert werden. Bei Verstößen ist mit Bußgeldern von bis zu 50.000 EUR zu rechnen.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 103 Zwische... / 2.2 Teilnahmeberechtigung des Versicherten und Hinterbliebenen

Rz. 5 Die Teilnahmeberechtigung stärkt zum einen die Position des Berechtigten im Verwaltungsverfahren, zum anderen gibt sie Gelegenheit, spezielle Kenntnisse oder Erfahrungen des Versicherten mit in die Untersuchung einzubringen. Es besteht ein Recht zur Teilnahme, keine Pflicht. Rz. 6 Die Vorschrift bezieht sich entgegen der Überschrift im Gesetzestext auf jeden Versicherun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.11 Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften

Das ArbSchG enthält in § 25 (Bußgeldvorschriften) und § 26 (Strafvorschriften) Regelungen bezüglich der Folgen von Rechtsverstößen. § 25 ArbSchG ist die zentrale Grundvorschrift für das Ordnungswidrigkeitenrecht im Arbeitsschutz. Ordnungswidrig handelt danach, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 18 Abs. 1 oder § 19 zuwiderhandelt, soweit sie für einen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Holzöfen und Kamine (Hausfe... / 4 Erlaubte Brennstoffe

In den vorstehend aufgezählten Ofenarten dürfen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 i. V. m . § 3 Abs. 1 der 1. BImSchV u.a. nur folgende Brennstoffe eingesetzt werden, sofern sie auch in der Betriebsanleitung des Ofenherstellers genannt sind: Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks, Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks, Brenntorf, Presslinge aus B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz / 18 Bußgeld- und Strafregelungen

Zuwiderhandlungen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz, insbesondere gegen die zentralen Vorschriften der ersten Teile des Gesetzes, können mit Geldbußen bis 30.000 EUR belegt werden. Wer vorsätzlich gegen § 58 Abs. 1 bis 3 JArbSchG verstößt und dadurch ein Kind, einen Jugendlichen oder eine Person, die noch nicht 21 Jahre alt ist, nicht zum Berufsschulbesuch freistellt und d...mehr