Fachbeiträge & Kommentare zu Bußgeld

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 11 Ausschluss von Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge

Neben der Verhängung von Bußgeldern sieht das LkSG den Ausschluss von Vergabeverfahren vor.[1] Das betrifft die Vergabe von Verträgen über Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge durch öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber.[2] Im Vergaberecht wird zwischen dem Oberschwellenbereich und dem Unterschwellenbereich unterschieden. Ab bestimmten Schwellenwerten richt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Die Sorgfaltspflichte... / 4 Das passiert bei Verstößen gegen das Gesetz

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft, ob die gesetzlichen Sorgfaltspflichten einschließlich der Berichtspflichten eingehalten werden. Bei sehr schweren Verstößen, wie z. B. bei vorsätzlicher Unterlassung von Präventions- oder Abhilfemaßnahmen, können Bußgelder von bis zu 8 Mio. EUR verhängt werden. Bei einem Jahresumsatz über 400 Mio. EUR kann da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 7.1 Schadensersatz: unter Präventionsgesichtspunkten zu empfehlen

Ein schuldhafter Verstoß gegen vereinbarte menschenrechtliche und umweltbezogene Verhaltenspflichten kann Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB begründen, da diese Pflichten zumindest als vertragliche Nebenpflichten anzusehen sind. Der aus dem Verstoß gegen eine Verhaltenspflicht resultierende Vermögensschaden ist vom Unternehmen darzulegen und zu beweisen, was in der Praxi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 10 Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens ist eine Ordnungswidrigkeit

Ein Verstoß gegen die Pflicht, ein Beschwerdeverfahren einzurichten, ist eine Ordnungswidrigkeit.[1] Auch das Unterlassen des Angebots eines Beschwerdeverfahrens bei mittelbaren Zulieferern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Tatbestand ist auch erfüllt, wenn das Unternehmen das Beschwerdeverfahren zwar einrichtet, es aber nicht den Anforderungen des § 8 LkSG genügt. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 16 Checkliste für die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Diese Checkliste[1] gibt einen kompakten Überblick über die notwendigen Punkte, die bei der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens bedacht werden müssen: Reichweite des Beschwerdeverfahrens eigener Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer mittelbare Zulieferer Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens Unterlassen der (ordnungsgemäßen) Einrichtung is...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 3 Verpflichtung zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens nach LkSG

§ 8 LkSG verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung des Beschwerdeverfahrens entlang der gesamten Lieferkette. Allerdings steht diese Pflicht, wie alle Pflichten des LkSG, unter dem Vorbehalt der Angemessenheit.[1] Unternehmen müssen das Verfahren bekannt machen und so ausgestalten, dass es für potenziell Betroffene zugänglich ist. Potenziell Betroffene sind alle Personen, der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hybrides Arbeiten / 8.1 Open Space

Feste Arbeitsplätze und Einzelbüroräume weichen dynamischen und offenen Raumkonzepten mit einer offenen Raumstruktur mit flexiblen Arbeitsbereichen und offenen Bürowelten, sogenannten Open Space Offices.[1] Auch hier gibt es oftmals die Kombination mit Desk Sharing, es ist allerdings nicht zwingend. Der Charme liegt bei Open Space Offices in der Vielfalt der unterschiedliche...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaikanlagen (Funkti... / 5.5.4 Anmeldung beim Marktstammdatenregister

Alle PV-Anlagen und Batteriespeicher müssen verpflichtend vom Betreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert werden. Das gilt auch für Anlagen ohne EEG-Förderung. Verstöße gegen die Registrierungspflicht können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. So entfällt gegebenenfalls der Anspruch auf eine Förderung nach dem EEG, solange die Inbetri...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaikanlagen (Funkti... / 5.5.5 Anmeldung beim Finanzamt

Die Inbetriebnahme einer netzgekoppelten PV-Anlage durch den Betreiber gilt als Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit und sollte dem zuständigen Finanzamt daher innerhalb des ersten Monats nach der Inbetriebnahme gemeldet werden. Wird die PV-Anlage zu spät oder gar nicht angemeldet, kann das Finanzamt die Einspeisevergütung kürzen oder sogar ganz streichen. Zudem drohen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaikanlagen (Funkti... / 4.7 Rechte und Pflichten als Betreiber

Mit der Errichtung und dem Betrieb einer PV-Anlage auf dem Dach des Eigenheims, des Mehrfamilienhauses oder auf dem Betriebsgelände werden Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften und Unternehmen zum Anlagenbetreiber nach dem EEG und unterliegen den dafür geltenden Bestimmungen. Hieraus ergeben sich neben der Anmeldung der Anlage beim lokalen Netzbetreiber (s. Kap. 5) und de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Verstöße im Einzelnen (Abs. 1)

Rz. 4 Es werden Bußgeldvorschriften geschaffen für Verstöße meldender Plattformbetreiber gegen die Registrierungspflichten [1], gegen die Meldepflicht und Korrekturmeldeverpflichtung [2], die Informationspflicht der Anbieter [3], die Durchsetzung der Mitwirkungspflichten gegenüber den Anbietern[4] sowie Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten nach § 23 PStTG. Sowohl die vorsätzlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bußgeld

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Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bußgeld, Eintragung in das Gewerbezentralregister

Rz. 25 [Autor/Zitation] Als Sanktionen stehen ein Bußgeld gegen den Täter selbst sowie eine Verbandsgeldbuße (§ 30 OWiG) im Raum. Des Weiteren sind rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die einen Betrag von mehr als 200 EUR zum Inhalt haben, gem. § 149 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GewO in das Gewerbezentralregister einzutragen.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Das Bußgeld im Einzelnen

I. Ordnungswidrigkeit (Abs. 1) 1. Grundsätzliches Rz. 8 [Autor/Zitation] § 342o Abs. 1 normiert im Kontext des Vierten Unterabschnitts iVm. dem OWiG die Voraussetzungen für das Vorliegen einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit. 2. Täterqualifikation Rz. 9 [Autor/Zitation] Der Täterkreis des § 342o Abs. 1 ist begrenzt. Täter des § 342o Abs. 1 Nr. 1 kann nur sein, wer gem. § 342b ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Auslagenerstattung nach Einstellung des (Straf-/Bußgeld-)Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses

In der letzten Zeit sind vor allem von LG und AG zahlreiche Entscheidungen zur Erstattung der notwendigen Auslagen des Beschuldigten/Betroffenen veröffentlicht worden, in denen es um die Frage ging, ob die Kosten des Verteidigers von der Staatskasse zu tragen sind oder ob sie dem Beschuldigten/Betroffenen auferlegt werden können. Wir stellen nachfolgend die bei der Beantwor...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 341p HGB Anwendung der Straf- und Bußgeld- sowie der Ordnungsgeldvorschriften auf Pensionsfonds

A. Allgemeine Erläuterungen Rz. 1 [Autor/Zitation] § 341p wurde 2001 durch das AVmG ins HGB aufgenommen und seitdem zweimal ergänzt bzw. geändert. Die Aufnahme erfolgte im Zusammenhang mit der Einführung von Pensionsfonds als zusätzlichem Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung. Die Regelung war nötig, da § 341 Abs. 4 Satz 1 hinsichtlich der entsprechenden Anwen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 335b HGB Anwendung der Straf- und Bußgeld- sowie der Ordnungsgeldvorschriften auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften

A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Zitation] § 335b sichert das verfassungsrechtlich fundierte Bestimmtheitsgebot für das Ordnungsgeldverfahren ab. Aufgrund des Sanktionscharakters des Ordnungsgeldverfahrens (vgl. § 335 Rz. 4) gilt das Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 GG. Dieses erfordert, dass Normen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Sanktionen

Rz. 25 [Autor/Zitation] Verstöße gegen Abs. 1 können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 EUR belegt werden. Erfolgte die Ordnungswidrigkeit in Bezug auf eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft nach § 264d, beträgt die Geldbuße in den Fällen des Abs. 1 höchstens den höheren der folgenden Beträge: zwei Millionen oder das Zweifache des aus der Ordnungswidrigkeit gezogenen wirtschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2025, Hinweispflicht... / 1 Sachverhalt

Gegen den Betroffenen erging wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h ein Bußgeld in Höhe von 385 EUR samt einmonatigem Fahrverbot mit Schonfrist. Bei der Bemessung des Bußgeldes legte die Behörde die für fahrlässige Begehungsweise (§ 1 Abs. 2 S. 2 BKatV) vorgesehene Regelbuße von 320 EUR gemäß Ziffer 11.3.7 BKa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bußgeldrahmen (Abs. 3)

Rz. 26 [Autor/Zitation] Für die Bemessung der Geldbuße sind gem. § 17 Abs. 3 OWiG die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft, sowie seine wirtschaftlichen Verhältnisse relevant. Hinsichtlich der in § 20 Abs. 3 PublG festgelegten Maximalhöhe ist – wie auch bei § 334 HGB – danach zu differenzieren, ob das betroffene Unternehmen kapitalmarktorient...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtsfolge (Abs. 2)

Rz. 14 [Autor/Zitation] Eine Ordnungswidrigkeit nach § 342o Abs. 1 kann gem. § 342o Abs. 2 mit einer Geldbuße von bis zu 250.000 EUR geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, dem Vorwurf, der den Täter trifft, sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters (vgl. § 17 OWiG; s. in diesem Zusammenhang auch BT-Drucks. 20/...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die durch das AReG v. 10.5.2016 (BGBl. I 2016, 1142) eingefügte Vorschrift soll neben der Sanktion aus dem Bußgeld- oder Strafverfahren der Umsetzung der prüfungsbezogenen Pflichten von Mitgliedern eines Prüfungsausschusses iSd. § 324 Abs. 1 Satz 1 dienen (vgl. Orth/Orth in BKT, Bilanzrecht, § 335c HGB Rz. 10 [3/2025]). Die bei der ARES gebündelte Bekan...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ordnungswidrigkeit (Abs. 1)

1. Grundsätzliches Rz. 8 [Autor/Zitation] § 342o Abs. 1 normiert im Kontext des Vierten Unterabschnitts iVm. dem OWiG die Voraussetzungen für das Vorliegen einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit. 2. Täterqualifikation Rz. 9 [Autor/Zitation] Der Täterkreis des § 342o Abs. 1 ist begrenzt. Täter des § 342o Abs. 1 Nr. 1 kann nur sein, wer gem. § 342b Abs. 1 Nr. 1, § 342c Abs. 1 Nr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geldbußen

Rn. 1852 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG sind die Maßnahmen, die in deutschen Rechtsvorschriften als Geldbußen bezeichnet werden und von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich des EStG oder von Organen der EG festgesetzt wurden. Im Einzelnen kommen für das Abzugsverbot in Betracht: Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten der Ausschussmitglieder

Rz. 411 [Autor/Zitation] Mangels spezieller Vorgaben in § 324 zu den Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Prüfungsausschusses gelten die allgemeinen Haftungsregelungen der §§ 116 iVm. 93 AktG entsprechend (Burg/Müller in Kölner Komm. RLR, § 324 HGB Rz. 108; Grottel/Gundel in Beck BilKomm.14, § 324 HGB Rz. 93; Staake in HKMS3, § 324 HGB Rz. 115; Haber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zwirner/Vodermeier, Publizitätspflicht für Unternehmen – Aktuelle Statistiken zu Offenlegung, Ordnungsgeld und Bußgeld, BC 2018, 436; Leitner/Rosenau (Hrsg.), Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2022; Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024; Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 3. Aufl. 2024.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsfolgen (Abs. 3 bis 3b)

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Rechtsfolgen der in Abs. 1 bis 2a normierten Ordnungswidrigkeitstatbestände sind in Abs. 3 bis 3b geregelt. Darin wird zwischen Instituten, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und solchen, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, und in Bezug auf kapitalmarktorientierte Kreditinstitute zwischen Bußgeldern gegen natürliche ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Täterqualifikation

Rz. 9 [Autor/Zitation] Der Täterkreis des § 342o Abs. 1 ist begrenzt. Täter des § 342o Abs. 1 Nr. 1 kann nur sein, wer gem. § 342b Abs. 1 Nr. 1, § 342c Abs. 1 Nr. 1, § 342d Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a, § 342e Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a oder § 342f Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a einen Ertragsteuerinformationsbericht zu erstellen hat. Die Ordnungswidrigkeit gem. § 342o Abs. 1 Nr. 2 kann hingege...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Subjektiver Tatbestand

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Verwirklichung des Bußgeldtatbestands nach § 342o setzt ein vorsätzliches Handeln voraus (vgl. § 10 OWiG). Dabei soll bedingter Vorsatz genügen. Fahrlässiges Verhalten ist hingegen nicht tatbestandsmäßig. Sinnvoll erscheint, gerade bei Umstrukturierungen, Ausgliederungen, rechtlich ungeklärten Aspekten oÄ, die zuständige Behörde in einem Begleitsch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verbandsgeldbuße gem. § 30 OWiG

Rz. 28 [Autor/Zitation] Gegen das Unternehmen selbst kann eine Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG verhängt werden. Bei Verstößen gegen Abs. 1 ist bei kapitalmarktorientierten Unternehmen iSv. § 264d HGB der Bußgeldrahmen des Abs. 3a heranzuziehen. Danach beträgt die Geldbuße höchstens den höheren der folgenden Beträge: 10 Mio. EUR, 5 % des jährlichen Gesamtumsatzes, den das Untern...mehr

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zfs 07/2025, Ladungshöhe vo... / C. Autobahnbenutzung

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gilt eine Höhenbeschränkung von 4,00 m (§ 18 Abs. 1 Satz 2 StVO). Die Höhe von Fahrzeug und Ladung entspricht damit den in § 22 Abs. 2 Satz 1 StVO vorgeschriebenen Maßen. Daran haben sich auch die mit lof Erzeugnissen beladenen Fahrzeuge zu halten.[18] Das Privileg für lof Fahrzeuge gilt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nicht.[19] Zuwide...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufbau des Tatbestands

Rz. 11 [Autor/Zitation] Strukturell enthält die Norm mit Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 2a drei Tatbestände. Inhaltlich und nach dem Täterkreis lassen sie sich wie folgt gliedern: Objektive Bußgeldtatbestände: Abs. 1 nennt Verstöße der Organe der KapGes. gegen Form- und Ordnungsvorschriften der §§ 242 ff. bei der Auf- oder Feststellung des JA (Nr. 1), bei der Aufstellung des KA (Nr. 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Anzuwendende Vorschriften

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Verweis auf die anzuwendenden Straf-, Bußgeld- sowie Ordnungsgeldvorschriften beschränkt sich auf §§ 341m Abs. 1, 341n Abs. 1 und 2 sowie 341o. Entsprechend der Gesetzesbegründung zum AReG (BT-Drucks. 18/7219, 54) dient die Einschränkung der Klarstellung, dass die neu eingefügten Straf- und Ordnungswidrigkeiten der §§ 341m Abs. 2 und 341n Abs. 2a ke...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 342c steht insbes. im Zusammenhang mit der Offenlegungspflicht nach § 342m Abs. 1, der Veröffentlichungspflicht nach § 342n Abs. 1 und der Bußgeldvorschrift des § 342o. Ist eine Gesellschaft nach § 342c zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts verpflichtet, haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der Ges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 341 HGB konkretisiert den Versicherungsbegriff und regelt für den Anwenderkreis, ob und inwieweit die branchenspezifischen Vorschriften zu beachten sind. Die branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften umfassen die nachfolgend tabellarisch dargestellten Regelungen:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 335c regelt die Übermittlung bestimmter Entscheidungen aus Bußgeld- und Strafverfahren an die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS). Diese ist dem Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angegliedert und veröffentlicht die mitgeteilten Entscheidungen nach § 69 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 WPO auf ihrer Internetseite...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsätzliches

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 342o Abs. 1 normiert im Kontext des Vierten Unterabschnitts iVm. dem OWiG die Voraussetzungen für das Vorliegen einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tathandlung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Eine Ordnungswidrigkeit nach § 342o Abs. 1 Nr. 1 begeht, wer entgegen der § 342b Abs. 1 Nr. 1, § 342c Abs. 1 Nr. 1, § 342d Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a, § 342e Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a oder § 342f Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a einen Ertragsteuerinformationsbericht nicht richtig oder nicht vollständig erstellt. Nicht richtig ist ein Ertragsteuerinformationsbericht, we...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Veröffentlichung

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die APAS hat die ihr mitgeteilten Entscheidungen in Bußgeld- und Strafverfahren nach § 69 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 und 2 WPO unverzüglich auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Die Vorschrift folgt dem Prinzip des "Naming and Shaming" und ist nicht unumstritten. Nach teilweise vertretener Auffassung hat sie Sanktionscharakter, was angesichts der absehb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Rechtswidrigkeit und Vorwerfbarkeit

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Tathandlung muss ferner rechtswidrig und vorwerfbar sein (vgl. § 1 Abs. 1 OWiG). Dabei indiziert die Tatbestandsmäßigkeit der Tathandlung deren Rechtswidrigkeit (Rogall in Karlsruher Kommentar zum OWiG5, § 1 OWiG Rz. 7).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verfolgungszuständigkeit (Abs. 3)

Rz. 16 [Autor/Zitation] § 342o Abs. 3 regelt die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach § 342o. Die Zuständigkeit liegt gem. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG iVm. § 342o Abs. 3 beim Bundesamt für Justiz. Von einem möglichen Pflichtverstoß erfährt das Bundesamt für Justiz über eine Mitteilung der das Unternehmensregister führenden Stelle (§ 347m Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kapitalgesellschaft

Rz. 12 [Autor/Zitation] Nach § 335 Abs. 1 Satz 2 kann das Ordnungsgeld auch gegen die Kapitalgesellschaft selbst festgesetzt werden. Dies ähnelt der Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG, die ein Bußgeld gegen eine juristische Person vorsieht, wenn deren Leistungsperson durch strafbares oder ordnungswidriges Verhalten unternehmensbezogene Pflichten verletzen. Die gesetzgeberische I...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 334 ist die Zentralvorschrift für ordnungswidrige Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften. Sie ergänzt die Strafvorschriften der §§ 331 bis 333a für Verstöße, die unterhalb der Grenze zur Strafwürdigkeit im Vorfeld einer Bilanzfälschung oder Bilanzverschleierung liegen, aber gleichwohl der Ahndung bedürfen. Anstatt einer Kriminalstrafe, die ein so...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 340m ist eine Strafvorschrift, die im HGB in einem gesonderten Abschnitt betreffend ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute normiert ist. Aus dieser systematischen Stellung im Gesetz folgt, dass §§ 340m bis 340o im Vergleich zu §§ 331 ff. die spezielleren ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verspätungsgeld (§ 22a Abs 5 EStG)

Rn. 47b Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Vorbemerkung zur Rechtslage ab 01.01.2017: Die Änderungen in § 22a Abs 5 S 3 und 5 EStG (statt "Mitteilungspflichtige" nunmehr "mitteilungspflichtige Stelle") sind redaktioneller Art (s Rn 10) und nicht mit materiellen Auswirkungen verbunden; sie dienen der Angleichung an § 93c AO. Zu den Änderungen ab 01.01.2018 s Rn 52. Zu den weiteren Än...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 9 [Autor/Zitation] Der Katalog der Verstöße ist abschließend. Das gesetzliche Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 steht einer Ausdehnung des Tatbestands auf nicht ausdrücklich genannte Verstöße entgegen (Straßer in Graf/Jäger/Wittig3, § 20 PublG Rz. 7; § 334 HGB Rz. 21). Daher können andere Verstöße nicht mit einem Bußgeld geahndet werden. Insbesondere Verstöße gegen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / A. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 341p wurde 2001 durch das AVmG ins HGB aufgenommen und seitdem zweimal ergänzt bzw. geändert. Die Aufnahme erfolgte im Zusammenhang mit der Einführung von Pensionsfonds als zusätzlichem Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung. Die Regelung war nötig, da § 341 Abs. 4 Satz 1 hinsichtlich der entsprechenden Anwendbarkeit nur auf den ersten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Auch § 20 PublG schützt zunächst das Vertrauen in die Richtigkeit und Vollständigkeit der Information über die Verhältnisse des Unternehmens oder Konzerns (Straßer in Graf/Jäger/Wittig3, § 20 PublG Rz. 1 mwN; Altenhain in HKMS3/4, § 20 PublG Rz. 8 [9/2024]). Abs. 2 ergänzt diesen Schutzzweck um das Vertrauen in die Richtigkeit und Vollständigkeit der Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jesse, Das Abzugsverbot für Geldstrafen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG, DB 1987, 810; Brandenberg, Abzug von Geldbußen als BA, DB 1991, 2103; Sarrazin, Änderungen des EStG durch das StÄndG 1992 im Bereich der Unternehmensbesteuerung, NWB F 3 b, 3959; Depping, Strafverteidigungskosten als BA, DStR 1994, 1487; Raupach, Darf das Steuerrecht andere Teile der Rechtsordnung stören, Fest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 2000 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bis 1995 waren Schmiergelder und Bestechungsgelder als BA steuerlich abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit einem konkreten betrieblichen Geschäft standen. Diente die Zuwendung dagegen allein der Erlangung allgemeinen Wohlwollens, ohne dass ein Zusammenhang zu einem konkreten Geschäft bestand, so handelte es sich um ein nicht abzugsfähi...mehr