Fachbeiträge & Kommentare zu Bußgeld

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2025, Ladungshöhe vo... / A. Ladungshöhe

Bei Kraftfahrzeugen, Fahrzeugkombinationen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger darf die höchstzulässige Höhe – gemäß § 32 Abs. 2 StVZO – 4,00 m nicht überschritten werden. Bei den Ladungsträgern handelt es sich gemäß der Legaldefinition des § 42 Abs. 3 Satz 1 StVZO um Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Keine oder unzureichende Einrichtung eines Prüfungsausschusses

Rz. 402 [Autor/Zitation] Sanktionen können sowohl bei Rechtsverstößen auf der organisatorischen Ebene der Einrichtung eines Prüfungsausschusses als auch bei der Aufgabenerfüllung durch die Ausschussmitglieder (Rz. 411 ff.) eingreifen. Neben den juristischen Folgen von Sorgfaltspflichtverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und strafbewehrtem Verhalten können auch andere Konsequenz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Nationales Recht

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 324 ist durch Verweise und Parallelvorschriften in ein komplexes Normengeflecht aus gesellschafts- und handelsrechtlichen Regelungen eingebunden und aus sich allein heraus kaum verständlich (s. auch Merkt in Hopt43, § 324 HGB Rz. 1). Dies gilt namentlich für den Kreis der erfassten Unternehmen (s. schon Rz. 24 ff. und ausführlich Rz. 66 ff.). Rz. 33 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / l) Folgen von Verstößen gegen Art. 5 APrVO

Rz. 256 [Autor/Zitation] Verstößt die Tätigkeit eines Abschlussprüfers gegen das Verbot zur Erbringung verbotener Nichtprüfungsleistungen, ist die Erbringung der Nichtprüfungsleistung nach Feststellung des Verstoßes unverzüglich zu beenden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Abschlussprüfer und das geprüfte Unternehmen die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch die Erbring...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der nationale Gesetzgeber transformierte die RL 91/674/EWG durch das VersRiLiG (v. 24.6.1994, BGBl. I 1994, 1377) sowie durch die RechVersV vom 8.11.1994 (BGBl. I 1994, 3378) in deutsches Recht. Die Transformation führte zu einer Erweiterung des Vierten Abschnittes des Dritten Buchs des HGB um einen Zweiten Unterabschnitt (§§ 341–341p). Dieser enthält i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2025, Ladungshöhe vo... / B. Planen und Zurrgurte

Eine mit dem Fahrzeug fest verbundene Laderaumabdeckung (u.a. Hubdach) zählt als Fahrzeugaufbau; ebenso die Erhöhung von Seitenklappen. Die bauliche Höhe darf jedoch einschließlich Abdeckung die 4,00 m-Grenze nicht überschreiten. Zuwiderhandlungen entgegen § 32 Abs. 2 StVZO stellen eine OWi i.S.d. § 69a Abs. 3 Nr. 2 StVZO dar und sind mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 60,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorlage-, Prüfungs- und Berichtspflichten

Rz. 32 [Autor/Zitation] Verletzen die gesetzlichen Vertreter ihre Vorlagepflicht gegenüber dem AR, kann das Unternehmen, vertreten durch das nach dem jeweiligen Organisationsstatut zuständige Organ, gerichtlich gegen sie vorgehen. Ob die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich individuelle Ansprüche geltend machen und durchsetzen können, hängt vom Organisationsstatut ab ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Verjährung

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die Verfolgungsverjährung regelt sich nach § 31 OWiG. Nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 OWiG tritt Verfolgungsverjährung spätestens drei Jahre nach Beendigung ein. Die Vollstreckungsverjährung ist in § 34 OWiG geregelt. Die Frist der Vollstreckungsverjährung richtet sich nach der Höhe der festgesetzten Geldbuße. Bei einer rechtskräftig festgestellten Geldbuße bis...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. (Kredit-)Institute (Abs. 1)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Gemäß § 340l Abs. 1 Satz 1 iVm. § 340 Abs. 4 bis 5 haben Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute sowie Zahlungs- und E-Geldinstitute den JA und den Lagebericht sowie den KA und den Konzernlagebericht und die anderen in § 325 Abs. 1 aufgeführten Unterlagen nach den dort genannten Vorschriften (§§ 325 Abs. 1 Satz 2 Abs. 1a bi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Rechtsfolgen (Abs. 2)

Rz. 10 [Autor/Zitation] Gemäß § 341o Abs. 2 sind die §§ 335 bis 335b grundsätzlich entsprechend anzuwenden. Daher gelten für das Ordnungsgeldverfahren und die Rechtsfolgen die dort geregelten Grundsätze; vgl. § 335 Rz. 1 ff.; § 335a Rz. 1 ff.; § 335b Rz. 1 ff. Rz. 11 [Autor/Zitation] Die analoge Anwendung der für alle KapGes sowie haftungsbeschränkte PersGes erfolgt weiterhin n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Beharrliche Zuwiderhandlung (Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Beharrlich ist der Verstoß, wenn der Täter andauernd oder wiederholt rechtswidrig handelt. Objektiv ist also erforderlich, dass der Täter mehrfach zuvor dieselbe Tatbestandsvariante von § 334 Abs. 2a verwirklicht hat. Es genügt nicht, dass er hintereinander verschiedene dort genannte Handlungen vornimmt. Insgesamt sind mindestens drei Verstöße erforderl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Verjährung

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die Verfolgungsverjährung tritt gem. § 31 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 OWiG nach drei Jahren ein. Die Verjährung beginnt nach § 31 Abs. 3 OWiG mit der Beendigung der Handlung oder dem später eintretenden Erfolg. Die Vollstreckungsverjährung richtet sich nach der Höhe der festgesetzten Geldbuße. Nach § 34 Abs. 2 OWiG beträgt die Frist bei einer Geldbuße ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Verstöße gegen die Offenlegungsvorschriften

Rz. 69 [Autor/Zitation] Die fehlende Offenlegung berührt nicht die Rechtsfähigkeit festgestellter JA/gebilligter KA bzw. geprüfter JA/KA (vgl. WP Handbuch18, Kap. B Rz. 239; Hoffmann/Lüdenbach, NWB Komm. Bilanzierung15, § 325 HGB Rz. 49). Rz. 70 [Autor/Zitation] Nach Art der Verstöße kann zwischen Verstößen nach dem "Ob" und dem "Wie" unterschieden werden. Während die Verstöße ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Tatbestands- und Verbotsirrtum

Rz. 4 [Autor/Zitation] Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 OWiG handelt nicht vorsätzlich, wer bei Begehung einer Handlung einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört (Tatbestandsirrtum). Die Regelung entspricht § 16 StGB. Da sich der Vorsatz auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale erstrecken muss, liegt ein vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum bereits dann vor,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 20 PublG ist der zentrale Ordnungswidrigkeitentatbestand des PublG. In weiten Teilen entspricht er der Parallelvorschrift des § 334 HGB (Kupfer in BeckOGK, § 20 PublG Rz. 1 [12/2024]). Die Norm ergänzt den Strafkatalog der §§ 17 bis 19a PublG für sanktionswürdige Verstöße unterhalb der Grenze zur Strafwürdigkeit. Bewirken die von § 20 PublG erfassten ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 4 Folgen einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung

Nach § 9 Abs. 1 AÜG ist der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer insbesondere dann unwirksam, wenn keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorliegt, die Arbeitnehmerüberlassung entgegen § 1 Abs. 1 Sätze 5 und 6 AÜG nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird und der Leiharbeitnehmer nicht konkretisiert worden ist, sowie die nach § 1 Abs. 1b AÜG zulässige Höchstüber...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.1 Das Leiharbeitsverhältnis

Das Leiharbeitsverhältnis wird begründet durch den Abschluss des Leiharbeitsvertrags. Dieser Leiharbeitsvertrag ist seinem Wesen nach ein "normaler" Arbeitsvertrag, sodass auch für ihn die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln gelten. In ihm muss aber auch der Besonderheit Rechnung getragen werden, dass der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht bei seinem Arbeitgeber ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitgeber (inländischer, ... / 4 Beratungshinweise

Durch § 38 Abs. 1 EStG erhält die LSt-Abzugspflicht einen weiten Umfang. Im Ergebnis sind, von Dienstreisen in das Inland u. Ä. abgesehen, kaum Fälle denkbar, in denen für eine Arbeitnehmertätigkeit im Inland keine Pflicht zum LSt-Abzug besteht. Eine Verletzung der Pflicht, LSt einzubehalten und abzuführen, muss unbedingt vermieden werden, da diese Pflichtverletzung zur Haft...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
EU-Grundrechtecharta - ABC ... / 2 Inhalt

Die GRCh stellt in Art. 1 GRCh, wie auch das GG in Art. 1 GG, den Schutz der Menschenwürde an die Spitze der Grundrechte. Die weiteren Grundrechte entsprechen im Wesentlichen den Grundrechten des GG, sind aber z. T. ausführlicher und konkreter formuliert. Steuerlich von Bedeutung können insbesondere der Schutz der Ehe und Familie (Art. 7, 9, 33 GRCh), Berufsfreiheit und Rech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.3 Zuständigkeit für die Konkretisierung

Rz. 348 Auf der Basis der strafrechtlichen Rechtsnatur der Nachentrichtungspflicht ergibt sich zwangsläufig, dass die Konkretisierung der Nachentrichtungspflicht durch ein Strafverfolgungsorgan zu erfolgen hat. § 371 Abs. 3 AO ist demgemäß auch als Regelung hinsichtlich der funktionellen und sachlichen Zuständigkeit für die Nachfristsetzung anzusehen.[1] Funktionell zuständi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.2 Rechtsnatur der Nachentrichtungsfrist

Rz. 345 Die Rechtsnatur der aus § 371 Abs. 3 AO folgenden Nachentrichtungspflicht ist in der Lit. umstritten. Der Meinungsstreit wirkt sich vornehmlich im Rahmen der Fristsetzung (Rz. 348ff.) aus. Es wird einerseits die Ansicht vertreten, dass es sich in der Nachentrichtungsfrist um eine steuerliche Frist handle.[1] Diese Ansicht hat – bei konsequenter Durchführung – den Vort...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.5.2 Steuerstrafverfahren

Rz. 18 Die Wertung des Verhaltens im Besteuerungsverfahren als Selbstanzeigeerklärung (Rz. 69ff.) ist nichts anderes als die Schöpfung eines Tatverdachts i. S. v. § 152 Abs. 2 StPO .[1] Hiernach sind die Strafverfolgungsorgane bzw. ihre Ermittlungspersonen aufgrund des Legalitätsprinzips bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verpflichtet, wegen aller verfolgb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.2 Steuerart

Rz. 105 Der Inhalt der Selbstanzeigeerklärung hat sich auf alle unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart zu erstrecken. Der Begriff der Steuerart ist in § 371 Abs. 1 AO nicht näher definiert. Der Gesetzgeber benutzte in den Materialien die Formulierungen "einzelne hinterzogene Steuer" bzw. "verkürzte Steuer" und stellt auf das Beispiel "Einkommensteuer" ab.[1] Es b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2.5 Form der Erklärung

Rz. 80 § 371 Abs. 1 AO stellt hinsichtlich der Form der Selbstanzeige keine Anforderungen. Für die inhaltliche Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der fehlerhaften oder unterlassenen Angaben gilt also der Grundsatz der Formfreiheit.[1] Die Selbstanzeigeerklärung kann damit mündlich,[2] auch fernmündlich, zu Protokoll der Finanzbehörde,[3] per Telefax oder E-Mail[4] erfol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.5.2 Amtsträger

Rz. 229 § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1d AO stellt seit dem 1.1.2015 nur noch auf den Begriff des Amtsträgers und nicht mehr auf "Amtsträger der Finanzbehörde" ab. Folglich ist zunächst vom Begriff des Amtsträgers gem. § 7 AO bzw. § 11 Abs. 2 Nr. 2 StGB abzustellen. Es handelt sich somit insb. um Beamte und Richter nach deutschem Recht, also im Zusammenhang des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.5.3 Fristverlängerung

Rz. 365 Über die "Gewährung einer angemessenen Nachentrichtungsfrist" entscheidet letztlich das Gericht der Hauptsache aufgrund der bis zur Hauptverhandlung über die Anklage gewonnenen Sachverhaltserkenntnisse. Die Entscheidung über die "Angemessenheit" der Frist obliegt bis zum Fristablauf dem Strafverfolgungsorgan, wobei diesem ein gerichtlich voll überprüfbarer Entscheidu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5 Geldbuße

Rz. 145 Die Geldbuße betrug bis zum Jahr 2016 für jede Form der vorsätzlichen Steuergefährdung gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR und gem. § 379 Abs. 4 AO höchstens 5.000 EUR. Danach hob der Gesetzgeber den bis dahin einheitlichen Bußgeldrahmen auf und regelte zunächst in § 379 Abs. 4 AO und später in den Abs. 4–7 ein gestuftes Höchstmaß der Geld...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 379 AO erfasst Handlungen, die noch keine Steuerhinterziehung darstellen und die Schwelle zum Versuch der Steuerhinterziehung noch nicht überschritten haben, jedoch geeignet sind, den späteren Steueranspruch des Fiskus zu gefährden. Folglich könnten ohne § 379 AO die in dieser Norm erfassten Verstöße nicht aufgrund anderer abgabenrechtlicher Bußgeld- bzw. Straftatbes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.18.1 Allgemeines

Rz. 130e § 379 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1i AO stellt die logische Ergänzung zu Nr. 1h für den Fall dar, dass sich die Daten bei einem Dritten befinden. Auch dieser Tatbestand wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsichtsrecht im Best... / 7. Sonderproblem Benennung des Informanten

Informantenschutz: In der Praxis der Besteuerung bzw. des Steuerstrafverfahrens spielen Hinweise durch Informanten eine große Rolle. Nun stellt sich die Frage, inwiefern die Finanzverwaltung deren Identität zu schützen hat, denn oftmals besteht für diese ein erhebliches Risiko, wenn der Steuerpflichtige sie bei der Akteneinsicht in Erfahrung bringen kann. Ermessen der Behörde...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Karriereseite / 2.2.2 Folgen der möglichen Anwendbarkeit

Die Anforderungen an barrierefreie Karriereseiten umfassen unter anderem: Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein. Screenreader-Kompatibilität: Inhalte müssen für Vorleseprogramme zugänglich sein. Anpassbare Darstellung: Schriftgrößen, Kontraste und Farben sollten individuell einstellbar sein. Einfache Sprache: Inhalte sollten klar, verständlich und ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Datenschutz im Verein - Sch... / 2 Das ist zu tun!

mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung im Wohnungseigentum... / Zusammenfassung

Überblick Eine Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten kommt insbesondere bei Missachtung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Betracht. In allen Fällen kommt die Verhängung eines Bußgeldes in Betracht.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Inhalt und Umfang der Meldepflicht (Abs. 1)

Rz. 1 Abs. 1 setzt Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nrn. 1 und 5 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 2 § 13 Abs. 1 Satz 1 PStTG verpflichtet meldende Plattformbetreiber, dem BZSt Informationen zu meldepflichtigen Anbietern zu übermitteln. Die Verfahren zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten sind in der Regel zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu beenden. Diese Verfahren die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 26 Weitere Maßnahmen

Allgemeines Rz. 1 § 26 PStTG dient der Umsetzung von Art. 25a und Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. F, Nr. 6 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Die Vorschrift betrifft nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber, die ihrer Verpflichtung zur Registrierung in einem Mitgliedstaat nicht nachkommen.[2] Rz. 3 Das BZSt ergreift gem. § 26 Abs. 1 PStTG alle erforderlichen Maßnahmen, um...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4.2 Inhalt

Rz. 52 Ein Plattformbetreiber gilt nach § 3 Abs. 3 PStTG als freigestellt, wenn er gegenüber dem BZSt oder gegenüber der jeweils zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union den Nachweis erbracht hat, dass meldepflichtige Anbieter die von ihm betriebene Plattform nicht nutzen können. Ein freigestellter Plattformbetreiber unterliegt daher weder den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 8.3 Rechtsschutz gegen den Inhalt der Auskunft

Rz. 35 Praxis-Beispiel Beispiel[1]: P ist Betreiber eines rein werbefinanzierten Online-Flohmarktes, auf dem Schallplattensammler Tonträger kaufen und tauschen können. Die Vertragsanbahnung und Abwicklung erfolgt ausschließlich über eine Chatfunktion, auf deren Inhalte P keinen Zugriff hat; ergänzende Funktionen wie etwa eine Option zum Direktkauf gibt es nicht. P stellt bei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4.8 Angabe weiterer Intermediäre, Abs. 3 S. 2

Rz. 32 Nach Abs. 3 S. 2 kann der Intermediär auch Angaben zu einem oder mehreren weiteren Intermediären machen, wenn dieser oder diese im Bereich der Bundesrepublik oder eines anderen EU-Staates zur Mitteilung hinsichtlich derselben grenzüberschreitenden Steuergestaltung verpflichtet sind. Dies gilt jedoch nur, soweit dem Intermediär die Mitwirkung dieses oder der weiteren I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.3 Bedeutung der Kennzeichen

Rz. 5 Die Kennzeichen dienen dazu, von der Finanzverwaltung als "aggressiv" empfundene Steuergestaltungen von anderen angemessenen Steuerplanungsmodellen abzugrenzen. Angesichts der Dynamik der Entwicklung aggressiver Steuerplanungsmodelle, deren Komplexität und deren ständiger Anpassung an sich ändernde rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse hat die EU-Amtshilferichtli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2 Zweckbindung (Abs. 5)

Rz. 8 Nach der Rspr. des BVerfG bedarf es darüber hinaus eines – amtshilfefesten – Schutzes gegen Zweckentfremdung durch Weitergabe- und Verwertungsverbote. Diese strikte Zweckbindung erreicht § 139b Abs. 5 AO durch die Klarstellung, dass die Verwendung der beim BZSt gespeicherten Daten zu anderen Zwecken ausgeschlossen ist. Damit engt Abs. 5 den Verwendungszweck für die zur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / VI. Haftungsrisiko

Kein Bußgeld, aber zivilrechtliche Haftung: Wenn auch ein Bußgeld aktuell bei falschem Rechnungsformat noch nicht zu befürchten ist, besteht ein zivilrechtliches Haftungsrisiko. Wird dem Rechnungsempfänger der Vorsteuerabzug aufgrund einer formal unrichtigen Rechnung versagt, kann dieser den Rechnungsersteller zur Verantwortung ziehen.[35] Allein aus diesem Grunde sollte der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / V. Bußgeldrisiko als Folge von Pflichtverstößen?

Für den leistenden Unternehmer ist die Nichtausstellung einer Rechnung eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Es kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 EUR erhoben werden, wenn nicht rechtzeitig eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt wird. Bußgeld auch bei Ausstellung als sonstige Rechnung? Es ist jedoch noch nicht geklärt, ob eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldfolge auch da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Anzeigepflichten für zwei verschiedene Bereiche, besteht also aus zwei Teilen. Zum einen betreffen die Anzeigepflichten die Eröffnung bzw. Aufnahme sowie die Verlegung oder Aufgabe von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit im Inland (Abs. 1). Zum anderen ford...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Anzeigepflichtige

Rz. 16 Zur Mitteilung verpflichtet sind Stpfl., die einen Wohnsitz[1], den gewöhnlichen Aufenthalt[2], die Geschäftsleitung[3] oder den Sitz[4] im Geltungsbereich der AO haben, also inländische Stpfl. Verpflichtet sind natürliche Personen, Körperschaften, Vereinigungen (inkl. Personengesellschaften) und Vermögensmassen.[5] Steuersubjekte, welche nach § 1 Abs. 2 bis 4 EStG oder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.4 Datenanalysen der FIU (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 53 Die Offenbarungsberechtigung der Finanzbehörden nach § 31b Abs. 1 Nr. 5 AO folgt der Neuausrichtung der FIU[1] und ergänzt die "vorherigen" Öffnungstatbestände. Zur Unterstützung der dort durchzuführenden Datenzusammenführungen und -analysen nach § 28 Abs. 1 GwG sind die Finanzbehörden damit berechtigt und ggf. verpflichtet, geschützte Daten aus den Besteuerungsverfah...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 6 Pflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber treffen insbesondere Aufklärungspflichten.[1] Er hat die Pflicht, den künftigen Arbeitnehmer über die Anforderungen zu unterrichten, die der in Aussicht genommene Arbeitsplatz an den Arbeitnehmer stellt, wenn überdurchschnittliche Anforderungen gestellt werden oder besondere gesundheitliche Belastungen zu erwarten sind. Soweit der zukünftige Bestand des mit de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 3.4 Schnell-Ladepunkte

An Schnell-Ladepunkten (häufig 50 kW und mehr) können viele Fahrzeuge in sehr kurzer Zeit nachladen. Schnellladepunkte sind in städtischen Gebieten ebenso wichtig wie entlang von Landes- und Bundesstraßen sowie von Bundesautobahnen. Im Zuge der Entwicklung von schnell-ladenden Batterien wird der Einsatz von Schnell-Ladesäulen auch für Unternehmen immer interessanter. Die zei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Strafbarkeit, Ordnungswidrigkeit

Rz. 73 [Autor/Zitation] Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes., die gegen § 266 verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit (§ 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c), die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann (§ 334 Abs. 3). Ist die KapGes. kapitalmarktorientiert iSd. § 264d, kann die Geldbuße bis zu 2 Mio. EUR oder das Zweifache des aus der Or...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Änderung der Gebührenstaffelung (Art. 11 Abs. 2 Nr. 86 Buchst. a KostBRÄG)

Rz. 180 Der Anwendungsbereich der Gebührentatbestände im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 VV RVG) und im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren (Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV RVG) orientiert sich an der Grenze für Eintragungen in das Fahreignungsregister. Die Gebühr Nr. 5101 VV RVG war bei Einführung des RVG für Bußgelder u...mehr