Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gewissenhafte Prüfung

Rz. 28 [Autor/Zitation] Abs. 1 erlegt dem Abschlussprüfer wie auch seinen gesetzlichen Vertretern und Gehilfen die zentrale Pflicht zur gewissenhaften Prüfung auf (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 29). Das deckt sich für Berufsangehörige mit § 43 Abs. 1 WPO , nach dem sie ihren Beruf ua. gewissenhaft und eigenverantwortlich auszuüben haben (Merkt, NJW 2022, 574, 577). Sie un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsurteile

Rz. 205 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Äußerer Betriebsvergleich

Rn. 2236 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das ist der Vergleich des Umsatzes, der Aufschlagsätze, des Rohgewinns oder des Reingewinns des StPfl mit denen anderer Betriebe. Dabei wird in der Praxis die Richtsatzsammlung der FinBeh, die jährlich neu erstellt werden, als Vergleichsobjekt herangezogen (zuletzt s BMF vom 28.11.2022, BStBl I 2022, 1609 – Richtsatzsammlung 2021). Die Ric...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressaten des Bestätigungsvermerks

Rz. 15 [Autor/Zitation] Während der Prüfungsbericht in erster Linie ein internes Informationsmittel für den AR im Rahmen seiner Überwachungs- und Prüfungsaufgabe (§ 171 AktG; § 52 GmbHG) sowie für den Vorstand bzw. die Geschäftsführung bildet (vgl. im Einzelnen § 321 Rz. 2 ff.), ist der Bestätigungsvermerk dazu bestimmt, die Öffentlichkeit über die Gesetz- und Ordnungsmäßigke...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Obschon die Vorschriften des PublG zur Konzernrechnungslegung älter sind als jene des HGB , gehen die handelsrechtlichen Bestimmungen vor. Für Unternehmen im Geltungsbereich des HGB (KapGes., haftungsbeschränkte Personengesellschaften iSd. § 264a HGB, Kreditinstitute iSd. § 340 HGB, Versicherungsunternehmen iSd. § 341 HGB) werden die §§ 11 ff. PublG durc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Sachs, Die dynamische Verweisung als Ermächtigung, NJW 1981, 1651; Gesamtverband Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen e.V., Jahresabschluss und Kontenrahmen für Wohnungsunternehmen nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Schnapauff, Gliederung der Jahresabschlüsse von Verkehrsunternehmen, WPg. 1988, 532; Graf von Treuberg/Angermayer, Jahresabschluss von Versicherungsunternehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 50 Ein einzelkaufmännisches Handelsgeschäft im Nachlass des volljährig Gewordenen

Rz. 714 Ist der volljährig Gewordene durch Erwerb von Todes wegen Inhaber eines Handelsgeschäftes geworden, so kann er seine Haftung für bisher aufgelaufene Verbindlichkeiten auf das bei Eintritt in die Volljährigkeit vorhandene Vermögen beschränken (§§ 1629a Abs. 1, 1990 BGB). Er wird sich nur auf die Haftungsbeschränkung berufen, wenn er mit seinem Vermögen, das er seit de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zuordnung zum BV

Rn. 189j Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Ein gemischt genutztes bewegliches WG (zB Pkw) ist insgesamt entweder dem BV oder dem PV zuzuordnen. Notwendiges BV liegt in Fällen beweglicher WG vor, wenn diese überwiegend, dh zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden (BFH v 13.03.1964, IV 158/61, BStBl III 1964, 455; R 4.2 Abs 1 S 2 EStR 2012). Entscheidend ist die tatsächliche überw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 9 [Autor/Zitation] Der Katalog der Verstöße ist abschließend. Das gesetzliche Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 steht einer Ausdehnung des Tatbestands auf nicht ausdrücklich genannte Verstöße entgegen (Straßer in Graf/Jäger/Wittig3, § 20 PublG Rz. 7; § 334 HGB Rz. 21). Daher können andere Verstöße nicht mit einem Bußgeld geahndet werden. Insbesondere Verstöße gegen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsrecht des Abschlussprüfers (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 25 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer kann seiner Aufgabe nur gerecht werden, wenn ihm die zu prüfenden Unterlagen zugänglich sind. Dass ihm JA und Lagebericht vorzulegen sind, versteht sich eigentlich von selbst, weil es sich hierbei neben der Buchhaltung um den hauptsächlichen Gegenstand der Prüfung handelt. Abs. 1 Satz 2 betrifft darüber hinaus die dem JA und dem Lag...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.5 Beurteilung nach den allgemeinen Regeln für Reihengeschäfte

Rz. 43f Stand: 06/02 – 07/2025 Ohne die Sonderregelung des § 25b UStG wäre der Grundfall wie folgt zu lösen: I tätigt in Italien eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an D (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6 a UStG). D tätigt in den Niederlanden einen innergemeinschaftlichen Erwerb von I (§ 3d Satz 1 UStG). D tätigt zusätzlich in Deutschland einen innergemeinschaftlich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Birck/Meyer, Die Bankbilanz, Handkommentar zum Jahresabschluss der Kreditinstitute, 3. Aufl. 1976–1989; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihegeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; Oho/Hülst, Steuerrechtliche Aspekte der Wertpapierleihe und des Repo-Geschäfts, DB 1992, 2582; Meyer/Isenmann, B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) HGB

Rz. 9 [Autor/Zitation] Aufgrund der engen Beziehung der Rechtsgebiete erscheint es naheliegend, bei der Auslegung des Unternehmensbegriffs die Wertungen des HGB heranzuziehen (Grottel/Kreher in Beck BilKomm.14, § 290 HGB Rz. 110). Dafür spricht, dass PublG und HGB mit den Vorschriften zur Rechnungslegung eine vergleichbare Schutzfunktion gegenüber außenstehenden Anteilseigner...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsbericht

Rz. 53 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk gem. § 322 ist bei allen Abschlussprüfungen nach oder entsprechend § 316 zu erteilen (vgl. bereits Rz. 46 sowie Rz. 621). Der Bestätigungsvermerk nach § 322 dokumentiert – wie auch der Prüfungsbericht nach § 321 bzw. bei PIE nach Art. 11 Abs. 2 APrVO iVm. § 321 HGB (vgl. § 316a Satz 1 iVm. § 321 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2) – Ergebni...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Freiheit von Einwendungen und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 256 [Autor/Zitation] Die in § 322 Abs. 3 Satz 1 vorgesehene Bestätigung, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat, bedeutet im Kern nichts anderes, als dass nach ihrer Beendigung in Bezug auf den geprüften Abschluss keine wesentlichen Beanstandungen festzustellen waren. Dieses Ergebnis tritt auch dann ein, wenn Beanstandungen in Bezug auf die Anwendung von Ansa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 14 Abs. 1 Satz 1 PublG normiert für alle nach § 11 PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichteten MU die Pflicht zur Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (bzw. des Teilkonzernabschlusses und des Teilkonzernlageberichts). Die Überschrift der Vorschrift, die nur den Konzernabschluss in Bezug nimmt, ist zu eng gefasst. Mutterunterne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesetzliche Regelungen

Rn. 1512 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das EStG enthält keine allgemeine Aufzeichnungspflicht für BE und BA. Auch findet sich eine solche Pflicht nicht für die Einnahme-Überschussrechnung im EStG. Was jedoch gesetzlich geregelt ist, sind einzelne Aufzeichnungspflichten. So ist in § 4 Abs 3 S 5 EStG geregelt, dass WG des AV und UV iSd S 4 mit der Anschaffung oder Herstellung unte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Zitation] Das Wahlrecht, die Anschaffungskosten zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode anzusetzen, besteht nach dem Wortlaut des § 341c Abs. 3 für alle Hypothekendarlehen und andere Forderungen. Der Begriff der "anderen Forderungen" w...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Betriebliche Vermögensgegenstände

Rz. 216 [Autor/Zitation] Die Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen erweist sich insbes. bei Einzelkaufleuten als problematisch, da eine rechtliche Trennung zwischen den beiden Sphären fehlt ( Ischebeck/Nissen-Schmidt in HdR-E, § 5 PublG Rz. 16 [9/2021]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 101 [7/2022]). Maßgebend für die Zurechnung zum Betriebsvermögen ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Teilschätzung

Rn. 2228 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Teilschätzung geht von dem erklärten oder mit Sicherheit festzustellenden Sachverhalt aus und ergänzt ihn um einzelne geschätzte Besteuerungsgrundlagen. Der eine sachliche Unstimmigkeit nahelegende Fehler ist immer darauf zu untersuchen, ob er durch eine bloße Korrektur richtig gestellt werden kann oder ob sich Unsicherheiten zeigen, die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kriterien für die Messung oder Beurteilung

Rz. 710 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Beachtung Lagebericht und Konzernlagebericht zu prüfen sind, sind in erster Linie die Vorschriften des HGB sowie ggf. ergänzende rechtsform- und wirtschaftszweigspezifischen Sondervorschriften über den Lagebericht gemeint. Soweit die gesetzlichen Vorschriften die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Darstellungen zu den weiteren geprüften Unterlagen

Rz. 238 [Autor/Zitation] Die weiteren geprüften Unterlagen (vgl. auch Rz. 115) umfassen insbes. die im Konzernabschluss zusammengefassten und grds. nach § 317 Abs. 3 zu prüfenden Jahresabschlüsse (vgl. IDW PS 450 Rz. 123). Rz. 239 [Autor/Zitation] Soweit in den KA einbezogene JA nach den Grundsätzen der §§ 316 ff. oder nach den Anforderungen der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Geltungsbereich

Rn. 1473 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Sachlicher/persönlicher Geltungsbereich: § 5 Abs 7 EStG gilt unmittelbar für die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich (§§ 5, 4 Abs 1 EStG) für gesetzlich zur Buchführung Verpflichtete sowie für freiwillig Buchführende. StPfl, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln (oder Überschusseinkünfte erzielen), sind vom Adressatenkreis der Reg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Prüfungsumfang, Bestellung, Auskunftsrechte

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 3 HGB regelt die Pflicht zur Prüfung bei Änderung ua. eines zu prüfenden Konzernabschlusses, Konzernlageberichts (nach Vorlage des Prüfungsberichts) oder des Prüfungsgegenstands nach § 317 Abs. 3a HGB. Für diese sog. (Konzern-)Nachtragsprüfung existieren im Gegensatz zur Nachtragsprüfung eines geänderten JA (vgl. § 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 Publ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist das private Rechnungslegungsgremium zuständig für die "Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung". Grundsätze der Konzernrechnungslegung sind – vermittelt über den Zusammenhang mit § 342q Abs. 2 ("Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden GoB") – mit GoB der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der Dritte Abschnitt des Dritten Buchs des HGB enthält in §§ 336 bis 339 Vorschriften über die Aufstellung und Offenlegung des JA und Lageberichts eingetragener Genossenschaften, die ergänzend zu den allgemeinen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften für alle Kaufleute in §§ 238 bis 263 sowie jenen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 bis 335c zu be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zuordnung von Forderungen zum BV

Rn. 188 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zuordnung von Darlehensforderungen: Eine Darlehensforderung, gleichgültig aus welchen Mitteln das Darlehen gegeben wurde, gehört zum notwendigen BV, wenn die Darlehensgewährung auf einem Vorgang beruht, der in den betrieblichen Bereich fällt. Die darlehensbasierte Forderung muss zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sein, sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geldverkehrsrechnung

Rn. 2239 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Auch bei der Geldverkehrsrechnung ist der Gedanke maßgeblich, dass ein StPfl in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus Einkünften oder sonstigen Quellen zufließt, sog Einnahmen-Ausgaben-Deckungsrechnung (BFH BStBl II 1990, 268; 1984, 504; 1974, 591; BFH/NV 2006, 484). Deshalb ist auch bei der Geldverkehrsrechn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 12 [Autor/Zitation] Der sachliche Geltungsbereich des § 336 betrifft die Aufstellung des JA und Lageberichts der eingetragenen Genossenschaft mit Sitz in Deutschland. Branchenspezifische Vorschriften bleiben unberührt (§ 336 Abs. 2 Satz 2). Für Kreditgenossenschaften geht die Rechnungslegungspflicht nach § 340a Abs. 1 vor. Zusätzliche Anforderungen auf Grund der Rechtsform...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gegenstand und Art der Prüfung

Rz. 166 [Autor/Zitation] Nach dem durch das KonTraG eingefügten Abs. 3 hat der Abschlussprüfer in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu erläutern. Laut Gesetzesbegründung soll damit die Tätigkeit des Abschlussprüfers besser beurteilt werden können (Begr.RegE, BR-Drucks. 872/97, 77; vgl. ferner Spieth/Förschle in FS Ludewig, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 71 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 1 Satz 1 bestimmt als Gegenstand der Abschlussprüfung den JA und den Lagebericht von KapGes. Zum prüfungspflichtigen JA gehören Bilanz, GuV und Anhang; bei der nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichteten kapitalmarktorientierten KapGes. kommen die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel sowie ggf. (Wahlrecht) die Segmentberichte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Konzeptionelle Einordnung des Sonderpostens

Rz. 143 [Autor/Zitation] In § 340e Abs. 4 kodifiziert der Gesetzgeber – zusätzlich zum Risikoabschlag nach § 340e Abs. 3 – ein weiteres Element des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips. Die Zuführung zum Sonderposten wirkt dabei wie eine Ausschüttungssperre für einen Teil der Nettoerträge des Handelsbestands. Die Intention des Gesetzgebers ist es, mit der Zuführung zum Sonder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 5 war bereits bei Einführung des PublG im Jahr 1969 Bestandteil des Gesetzes (BGBl. I 1969, 1189). Mit dem ersten Abschnitt des PublG sollten die Neuregelungen zur Rechnungslegung im JA durch das AktG 1965 flankiert werden, da insbes. streitig war, ob bzw. in welchem Umfang das AktG 1965 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung normierte und damit auch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Fehlerhafte Rechnungslegung im strafrechtlichen Sinne: Unrichtige Wiedergabe und Verschleierung der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft

Rz. 29 [Autor/Zitation] Eine unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der KapGes. ist nach der Rspr. des BGH als Tathandlung iSd. § 331 dann gegeben, "wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt" (BGH v. 15.8.2019 – 5 StR 204/19, wistra 2020 Rz. 9; gleichlau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Konkretisierung des Realisationsprinzips

Rn. 411 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Grundprinzip vorsichtiger bilanzieller Gewinnermittlung: Eine gläubigerschutzorientierte Gewinnermittlung ist an das Vorsichtsprinzip gebunden (Moxter, StuW 1983, 304; Beisse, StuW 1984, 7; Beisse, BFuP 1990, 500f). Für eine leistungsfähigskeitsabbildende steuerliche Gewinnermittlung gilt dies gleichermaßen. Das deutsche Bilanzrecht prägend...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Umwidmungen/Umgliederungen in den Handelsbestand und Umwidmungen/Umgliederungen aus dem Handelsbestand

Rz. 149 [Autor/Zitation] § 340e Abs. 3 kodifiziert nicht nur Vorschriften zur Bewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten des Handelsbestands, sondern enthält ebenfalls Vorschriften für die Umwidmung von Finanzinstrumenten aus dem Handelsbestand in den Anlagebestand bzw. die Liquiditätsreserve und umgekehrt. Nach § 340e Abs. 3 Satz 2 ist eine Umwidmung von VG de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einlagewille

Rn. 282 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Einlagen beruhen (wie Entnahmen) auf tatsächlichen Vorgängen (BFH v 22.06.1967, I 192/64, BStBl II 1968, 4), sie setzen demgemäß (wie Entnahmen) eine willensgetragene Einlagehandlung voraus, die Ausführungen zur Entnahme gelten hier spiegelbildlich (s Rn 204). Mit Verwirklichung der Einlagehandlung als tatsächlichem Vorgang steht ein fehlen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Besonderheiten bei Genossenschaften und Sparkassen

Rz. 36 [Autor/Zitation] Genossenschaften und Sparkassen unterliegen nicht per se den Vorschriften der §§ 316 bis 324a. Zudem können die Mitgliedstaaten, auf Art. 2 Abs. 3 und 4 APrVO gestützt, die Abschlussprüfung bei Genossenschaften und Sparkassen von der Anwendung der APrVO insgesamt oder einzelner Bestimmungen daraus ausnehmen; das soll die "Fortexistenz des etablierten S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Notwendiges BV

Rn. 125 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 WG gehören zum notwendigen BV, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (st Rspr, ua BFH v 30.04.1975, I R 111/73, BStBl II 1975, 582; BFH v 06.03.1991, X R 57/88, BStBl II 1991, 829; BFH v 20.09.1995, X R 46/94, BFH/NV 1996, 393; BFH v 13.11.1996, XI R 31/95, BStBl II 1997, 247; BFH v 06.10.2004, X R 3...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Genossenschaften

Rz. 284 [Autor/Zitation] Nach § 53 Abs. 1 GenG sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung jährlich bzw. bei kleineren Genossenschaften alle zwei Jahre zu prüfen. Prüfungsgegenstand ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schuhmann, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, DStZ 1986, 161; Schmidt-Liebig, Neuere Rspr des BFH zum Schätzungsrecht, StBp 1993, 10; Dörn, Geldverkehrsrechnung und Vermögenszuwachsrechnung, Stbg 1994, 366; Scherer, Kassenberichte – Fehlerquellen und Kontrollmöglichkeiten, StBp 1995, 193; Ruppel, Beweismaß bei Schätzung aufgrund der Verletz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rn. 140 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Willkürung als BV kann nur bei WG erfolgen, die objektiv dazu geeignet u subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (BFH v 19.02.1997, XI R 1/96, BStBl II 1997, 399; BFH v 14.08.2014, IV R 56/11, BFH/NV 2015, 317). Diese Voraussetzung ist vom StPfl darzulegen (BFH v 24.02.2000, IV R 6/99, BStBl II 2000, 297). Die Widmung muss zeit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Norm baut auf den §§ 11, 12 PublG auf, welche zunächst klären, ob bzw. ab wann eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nach PublG besteht. Zwar ist der eigentliche Anwendungsbereich des § 13 PublG erst eröffnet, wenn nach §§ 11, 12 PublG eine Pflicht zur (Teil-)Konzernrechnungslegung besteht. Bei der Bestimmung der maßgeblichen Größenkriterie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Einzelfragen zur vereinfachten Gewinnermittlung durch Überschuss, BB 1977, 1493; Groh, Struktur der betrieblichen Überschussrechnung, FR 1986, 393; Kanzler, Die steuerliche Gewinnermittlung zwischen Einheit und Vielfalt, FR 1998, 233; Ramb, Die Einnahme-Überschussrechnung von A-Z, Stuttgart 1999; Drüen, Zur Wahl der steuerlichen Gewinnermittlungsart, DStR 1999, 1589; K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 232 [Autor/Zitation] Der Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers …" bildet das Gegenstück zum Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter …" und bezweckt, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter für die Aufstellung des Prüfungsgegenstands und der Abschlussprüfer für dessen Prüfung klar voneinander abzugrenzen. Im Fall der Prüfung des...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Berichterstattung des bisherigen Prüfers

Rz. 475 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 6 Satz 4 hat der kündigende Abschlussprüfer über das Ergebnis seiner bisherigen Prüfung zu berichten. Diese Bestimmung soll sicherstellen, dass die Feststellungen des ausscheidenden Abschlussprüfers nicht unter den Tisch fallen, sondern den Gesellschaftsorganen und dem neuen Prüfer bekannt werden (vgl. Begr.RegE zu § 163 AktG aF bei Kr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Mutter- und Tochterunternehmen

Rz. 47 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat die Rechte nach Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 auch gegenüber solchen Unternehmen, die im Verhältnis zur geprüften Gesellschaft MU oder TU sind. Diese Erstreckung der Rechte, die schon vor Inkrafttreten des BiRiLiG im Aktienrecht verankert war, hat den Zweck, eine gründliche Prüfung des JA der zu prüfenden Gesellschaft auch hinsichtli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht bezweckt in erster Linie eine von den gesetzlichen Vertretern unabhängige und sachverständige Unterrichtung des AR und – bei der GmbH der Gesellschafter – über die Rechnungslegung der gesetzlichen Vertreter (Informationsfunktion; vgl. auch Dusemond/Hell/Breker in HdR-E, § 321 HGB Rz. 6 [6/2023]; Justenhoven/Deicke in Beck BilKomm.14,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Auswirkungen auf Pflichten von Organmitgliedern, Wirtschaftsprüfern und der Bilanzkontrolle der BaFin.

Rz. 89 [Autor/Zitation] Da die DRS nach Möllers/Fekonja (ZGR 2012, 777, 797, 815) für die Gerichte eine Befassungs- und subsidiäre Befolgungspflicht begründen, muss ein Organmitglied, welches den DRS nicht folgen möchte, dies im Klagefall gegenüber dem Gericht ggf. begründen, etwa dadurch, dass die gewählte Abweichung von den DRS als ebenfalls GoB-konform betrachtet wird (aA ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Reichweite der Befreiung

Rz. 327 [Autor/Zitation] Sofern die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift erfüllt sind, ist das Unternehmen "von den Anforderungen dieses Gesetzes befreit". Der Umfang der Befreiung betrifft also sämtliche besonderen Anforderungen, welche sich aus dem PublG ergeben. Rz. 328 [Autor/Zitation] Das Unternehmen ist damit von der Beachtung der besonderen An...mehr