Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 15 Noch nicht abgerechnete Betriebskosten

Unter dieser Kontengruppe werden die am Abschlussstichtag noch nicht mit den Mietern abgerechneten umlagefähigen Betriebskosten erfasst. Wegen der am Bilanzstichtag noch ausstehenden Abrechnung ist eine Buchung der Kosten in der Kontengruppe 20 "Forderungen aus Vermietung" nicht möglich. Ebenfalls nicht zulässig ist eine Saldierung der noch nicht abgerechneten Kosten mit den...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 05 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Zur Betriebsausstattung zählen alle Werkzeuge, Einrichtungsgegenstände und Fahrzeuge in den Bereichenmehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 5Leistungsverrechnung

Nach den Gliederungsvorschriften haben die Wohnungsunternehmen die erzielten Erträge und die angefallenen Aufwendungen in der GuV-Rechnung nach dem Primärausweisprinzip, d. h. ohne Saldierung und kostenrechnerische Korrekturen, auszuweisen. Die Realisierung dieses Prinzips, dem auch der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft folgt, führt dazu, dass das Ergebnis des Gesamtuntern...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 703/713/723 Kosten des Bauwerks

Diese Konten erfassen die Kosten der Leistungen der Bauunternehmen und der Handwerker. Sofern das gesetzlich vorgeschriebene Baubuch Bestandteil der Klasse 7 ist, muss eine Kontengliederung entsprechend der Zahl der am Bau beteiligten Gewerke vorgenommen werden. Einen Anhaltspunkt für die Unterteilung der Konten bietet die Gliederung des DIN-Formblattes 276. Wird das Baubuch ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Schätzungen bei formellen Buchführungsmängeln

Leitsatz 1. Werden in einem Betrieb vorwiegend Bargeschäfte getätigt, können Mängel der Kassenführung der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen, mit der Folge, dass Finanzamt (FA) und Finanzgericht (FG) dem Grunde nach zur Schätzung befugt sind. 2. FA und FG sind in der Wahl ihrer Schätzungsmethoden grundsätzlich frei. Jedoch ist diese Freiheit bei mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden nach den allgemeinen für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens (§ 5 der Abgabenordnung) ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 3.1 Objekte des Umlaufvermögens

Nach dem Jahresabschlussformblatt für Wohnungsunternehmen sind für Verkaufsgrundstücke zur Sichtbarmachung des betrieblichen Leistungsprozesses sämtliche Bauumsätze in der GuV-Rechnung zu zeigen. Die Aktivierung wird buchtechnisch dadurch vorgenommen, dass den in der GuV-Rechnung auszuweisenden Aufwendungen für die Herstellung (Grundstücks- und Baukosten) ein ertragsähnliche...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Betriebskostenabrechnung – Beispiel 2

Es sind folgende Kosten im Zeitraum 01.10.20X0 bis 30.09.20X1 angefallen, die Buchungen erfolgen wie in Beispiel 1 dargestellt.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 7Bautätigkeit

Die Klasse 7 dient der Erfassung der im Zusammenhang mit der Bauerstellung anfallenden Kosten, unabhängig ob es sich um die Erstellung eigener Bauten (z. B. Mietwohnhäuser, Garagen, Verwaltungsgebäude) mit anschließender Vermietung oder Nutzung durch das Unternehmen, die Erstellung von Bauten mit Veräußerungsabsicht (z. B. Eigenheime, Eigentumswohnungen) oder die Erstellung ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 10. Auflage des Kommentars zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft

Seit Jahrzehnten ist in der Wohnungswirtschaft der "Kommentar zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft" ein unverzichtbares Standardwerk. Ursprünglich von Dr. Luzian Sarkowski und Henry Zwanck im Jahr 1978 erstellt, bedurfte es mit Sicht auf die veränderten Bedingungen für das Rechnungswesen, insbesondere die Harmonisierung des Deutschen Bilanzrechtes im Rahmen des Bilanzrich...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 04 Technische Anlagen und Maschinen

Als technische Anlagen und Maschinen sind Kraft- und Arbeitsmaschinen zu erfassen, wie sie z. B. in der Reparaturwerkstatt eines Regiebetriebs eingesetzt werden. Sie sind auch dann hier – und nicht als Gebäudekosten – zu erfassen, wenn sie ortsfest montiert, aber nicht Bestandteil des Geb...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Betriebskostenabrechnung – Beispiel 1

A) Im Jahr 20X0 fielen folgende Betriebskosten an: Die gesamten Betriebskosten teilen sich auf wie folgt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 3.2 Während der Prüfungshandlungen entstehender Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Rz. 37 Keine Regelungen trifft § 201 Abs. 2 AO für den Fall, dass schon während der laufenden Außenprüfung der Verdacht einer Steuerstraftat entsteht oder das Steuerstrafverfahren eingeleitet wird. Die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren richten sich nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften.[1...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4.4 Konsequenzen und wann die Entscheidung getroffen werden muss

Die Varianten 1 und 2 schließen sich gegenseitig aus. Wählen Unternehmen die 2. Variante, können sie für jedes Wirtschaftsgut entscheiden, ob sie es über die individuelle Nutzungsdauer abschreiben (wirtschaftsgutbezogenes Wahlrecht). Grundsätzlich müssen sich Unternehmer spätestens beim Jahresabschluss für eine der Varianten entscheiden. Die Wahl zwischen den Varianten 1 und ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4 Wahlrecht bei geringwertigen Wirtschaftsgütern zwischen 3 Varianten – beim Jahresabschluss auszuüben

Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern gibt es unterschiedliche Abschreibungsvarianten, sodass zwischen 100 %iger Sofortabschreibung, Poolabschreibung oder Abschreibung über die Nutzungsdauer zu unterscheiden ist. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern geht es also im Wesentlichen darum, die optimale Lösung zu finden. Der Unternehmer kann in der Buchführung ein sog. Drei-Konten-...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Jobticket, Abrechnung von D... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 5 Buchung nach dem Drei-Konten-Modell während des Jahres – beim Jahresabschluss Variante wählen

Welche Variante der Unternehmer nutzen will, muss er erst beim Jahresabschluss entscheiden. Allerdings sollte er seine Entscheidung vorbereiten, indem er die Wirtschaftsgüter abhängig von der Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach einem "Drei-Konten-Modell für geringwertige Wirtschaftsgüter" bucht. D. h., er bereitet in der Buchführung des laufenden Jahres seine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5 Grenzen der Verpflichtung (Abs. 3 S. 2)

Rz. 12 Eine Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Finanzbehörden bereits aufgrund anderer Vorschriften von den Vorgängen Mitteilung erhalten haben bzw. die Regeln der Abzugsbesteuerung hierauf Anwendung finden.[1] In diesen Fällen besteht kein weiterer Verifikationsbedarf, der ein zusätzliches Mitteilungsverfahren rechtfertigen könnte. Die Mitteilungspflicht gilt ferner ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Annuitätendarlehen: Zins, T... / 6 Wie Fremdwährungsdarlehen richtig erfasst werden

Verbindlichkeiten wie Annuitätendarlehen sind zum Bilanzstichtag mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen.[1] Sofern die Schuld in Euro geführt wird, ist der Bilanzansatz in der richtigen Höhe problemlos durchführbar. Der (Darlehens-) Kontoauszug des Kreditinstituts gibt den korrekten Betrag vor, der abschließend noch mit dem eigenen Konto in der Buchführung abzustimmen ist. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsregister / 3.1 Kleinstgewerbe

Nur wenn ein Unternehmen keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert, kann eine Eintragung unterbleiben.[1] Ob von einem solchen Kleinstgewerbe[2] auszugehen ist, ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung vor allem anhand der folgenden Faktoren zu überprüfen: Jahresumsatz, Höhe des eingesetzten Kapitals, Art und Anzahl der Geschäftsvor...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Hinweis auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 207 [Autor/Zitation] Die GoB gelten für alle Kaufleute vom Einzelkaufmann bis hin zur großen KapGes. (§ 243 Abs. 1). Abs. 2 Satz 1 stellt dies genauso klar (Beisse in FS Döllerer, 25, 32; Richter, BB 1988, 2212, 2216; Wölk, Generalnorm, 118) wie den Umstand, dass sie bei KapGes. nicht generell durch das Einblickspostulat verdrängt werden (vgl. dazu Rz. 166 ff.). Die GoB g...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / 1. GmbHG

Rz. 65 [Autor/Zitation] Die Regeln des Zweiten Abschnitts konkurrieren zT mit rechtsformspezifischen Rechnungslegungsvorgaben in anderen Gesetzen. Zwar sind durch das BiRiLiG (vgl. Rz. 8 f., 48) die meisten bis dahin vor allem aktienrechtlich normierten Rechnungslegungsvorschriften in das HGB überführt worden. Dessen ungeachtet finden sich im AktG und im GmbHG einzelne Vorgab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Die "drei" Lagen

Rz. 174 [Autor/Zitation] Abs. 2 beschäftigt sich nicht generell mit der Lage des Unternehmens, sondern mit drei spezifischen Elementen der Gesamtlage, nämlich Vermögen, Finanzierung und Ertrag. Insofern unterscheidet sich die Norm von § 238 Abs. 1 Satz 2, nach dem die Buchführung so beschaffen sein muss, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit eine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Niehus, "Materiality" ("Wesentlichkeit") – Ein Grundsatz der Rechnungslegung auch im deutschen Handelsrecht?, WPg 1981, 1; Baetge, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, DB 1986, Beil. Heft 26, 1; Coenenberg, Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen bei der Anpassung des Einzelabschlusses nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, DB 1986, 1581; Emmerich, Fragen de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Voraussetzungen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Abs. 3 knüpft die Pflicht zum Ausweis eines aktivischen Fehlbetrags an die Voraussetzungen, dass das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht ist und die Passivposten die Aktivposten übersteigen. Dabei sind die Begriffe "Eigenkapital" und "Verluste" weder nicht näher definiert noch ist das Verhältnis der beiden Voraussetzungen zueinander geklärt. Rz. 38 [A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Unterzeichnung

Rz. 92 [Autor/Zitation] Der Jahresabschluss ist nach § 245 zu unterzeichnen. Die eigenhändige Unterzeichnung hat bei KapGes. und Genossenschaften durch alle Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs zu erfolgen, weil ihnen die Verantwortung für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft nach § 41 GmbHG, § 91 Abs. 1 AktG und § 33 Abs. 1 Satz 1 GenG in ihrer Gesamtheit...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Zusammenfassender Überblick über die Regelungen zur Zwischenberichterstattung in Deutschland

Tz. 185a Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 überlässt es den jeweils verantwortlichen nationalen Institutionen, wie den Regierungen, Börsen, Börsenaufsichtsbehörden und den sich mit der Rechnungslegung befassenden Berufsverbänden, Vorschriften über die Veröffentlichungspflichten und die Häufigkeit von Zwischenberichten zu erlassen. Wenn die verantwortlichen nationalen Institut...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / A. Regelungsgegenstand der §§ 264 ff. HGB

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die §§ 264 ff. bilden den zweiten von fünf Abschnitten des Dritten, den "Handelsbüchern" gewidmeten, Buchs des HGB. Während der Erste Abschnitt in §§ 238–263 allgemeine, dh. im Ausgangspunkt für alle Kaufleute geltende Rechnungslegungsvorgaben (sog. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – GoB, vgl. dazu § 238 Rz. 94) beinhaltet, normiert der Zweite Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 19 [Autor/Zitation] Wie der gesamte Zweite Abschnitt des Dritten Buchs des HGB ist auch § 264 in weiten Teilen das Produkt der Transformation von europäischen Sekundärrechtsakten in nationales Recht (vgl. Rz. 37 ff.). Innerhalb des Zweiten Abschnitts fungiert § 264 als Einleitungsnorm, die ua. verschiedene systemprägende Anordnungen trifft. Hierzu zählt zunächst die Besti...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / I. Grund für die Schaffung von Sonderregelungen (europarechtlicher Hintergrund)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Vorschriften des Zweiten Abschnitts wurden im Rahmen der Neueinführung des Dritten Buchs ("Handelsbücher") durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360) in das HGB aufgenommen. Anlass der Neufassung war die gebotene Transformation von drei europäischen Richtlinien in Gestalt der 4. EG-RL (78/660/EWG) – Bilanzri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Vorläufernorm des heutigen § 274 wurde im Jahr 1986 im Rahmen der Internationalisierung des Handelsrechts durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) in die deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgenommen (Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355). Ausgehend vom Grundsatz der Vollständigkeit wurden aber bereits nach früherem Recht in Einzelfällen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verpflichtete Personen

Rz. 82 [Autor/Zitation] Verantwortlich für die Aufstellung des JA und des Lageberichts sind nach Abs. 1 Satz 1 bis 3 "die gesetzlichen Vertreter" der KapGes. Die Zuständigkeit der gesetzlichen Vertreter ist abschließend und ausschließlich. Satzung oder Gesellschaftsvertrag können eine abweichende Regelung nicht vorsehen, entgegenstehende Bestimmungen wären nichtig. Wer als ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Transformation von Art. 4 Abs. 3 und 4 der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) in deutsches Recht

Rz. 135 [Autor/Zitation] Art. 4 Abs. 3 Bilanz-RL (2013/34/EU) ist in Abs. 2 Satz 1 und 2 umgesetzt. Die Transformation erfolgte allerdings schon im Zusammenhang mit der Umsetzung des inhaltsgleichen Art. 2 Abs. 3 und 4 der 4. EG-RL (78/660/EWG) v. 25.7.1978 durch das BiRiLiG v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360). Der Umstand, dass die Bilanz-RL (2013/34/EU) die Regelung ih...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, "A True and Fair View – or Compliance with the Law and the Company Statutes", WPg 1973, 517; Lee, Modern Financial Accounting, 1975; Moxter, Der Einfluß der EG-Bilanzrichtlinie auf das Bilanzsteuerrecht, BB 1978, 1629; Biener, Auswirkungen der Vierten Richtlinie der EG auf den Informationsgehalt der Rechnungslegung deutscher Unternehmen, BFuP 1979, 1; Forster, Rec...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / b) Einzelne Ausprägungen des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 24 [Autor/Zitation] Als (notwendiges) Sonderbetriebsvermögen I werden die Wirtschaftsgüter bezeichnet, die im wirtschaftlichen Eigentum des Mitunternehmers stehen und wegen ihrer Überlassung an die Gesellschaft objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen. BFH v. 10.1.1973 – I R 114/71, BStBl. II 1973, 238; v. 24.4.1975...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Eigenkapitalinstrument (equity instrument)

Tz. 27 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In Anlehnung an die Eigenkapitaldefinition im Rahmenkonzept (vgl. CF.4.63) wird ein Eigenkapitalinstrument (equity instrument) als vertragliche Vereinbarung definiert, die einen Residualanspruch auf das Vermögen eines Unternehmens nach Abzug all seiner Schulden begründet (IAS 32.11). Tz. 28 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die vorstehende Definition ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anteile an einem anderen Unternehmen

Rz. 31 [Autor/Zitation] Das erste Tatbestandsmerkmal, das erfüllt werden muss, um das Vorliegen einer Beteiligung gem. § 271 Abs. 1 zu bestätigen, betrifft Anteile, die an anderen Unternehmen gehalten werden müssen. Der Ausdruck "andere Unternehmen" in § 271 Abs. 1 suggeriert, dass sowohl der Halter der Beteiligung als auch die gehaltene Beteiligung selbst die Eigenschaften e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Vorbereitung des Abschlusses bis zur Beschlussreife. Erforderlich ist hierzu eine zusammenfassende Übernahme des Zahlenwerks aus Buchführung und Inventar (§§ 238, 240) in die Bilanz und die GuV unter Vornahme der erforderlichen Abschlussbuchungen (vgl. Hennrichs in BeckOGK HGB, § 270 Rz. 7 [9/2023]). Bei der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Steuerbilanzielle Behandlung

Rz. 99 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, ist "das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist" (Maßgeblichkeitsgrundsatz). Rz. 100 [Autor/Zitation] Aus den Unterschieden der Kriterien des IDW HFA 1/1994 und auf der anderen Seite der gesetzlichen Vorschrift des § 8 Abs. 3 Sat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Abgrenzung

Rz. 62 [Autor/Zitation] Die nach Nr. 3a anzugebenden Arten finanzieller Verpflichtungen dienen neben sonstigen Angaben (Vermerken) über die Fälligkeit von Verbindlichkeiten vor allem der Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 37 [9/2024]); dies ergibt sich eindeutig aus dem Gesetzestext. Das Gesetz gibt zur Erläuterung des Terminus der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Rn. 851 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG setzt zunächst voraus, dass ein BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn der BgA im rechtlichen Sinne ein unselbstständiger Teil der juristischen Person des öffentlichen Rechts darstellt. Das Steuerrecht fingiert hier, wie bei einer KapGes und ihren Anteilseigenern, getrennte ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der gesetzgeberisch intendierte Zweck der Norm stellt sich in zweierlei Dimensionen dar: Zum einen dient § 272 als "Gliederungsvorschrift", die systematisch einzelne Gliederungspunkte des § 266 Abs. 3 A. konkretisiert (Kropff in MünchKomm. BilR, § 272 Rz. 5). Zum anderen kommt der Norm in Bezug auf die Kapitalbindung/Kapitalschutz materiell-rechtlich re...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Zusätzliche Angaben

Tz. 165 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Sowohl IAS 1 als auch zahlreiche andere Standards fordern zusätzliche Angaben betreffend die Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung), die wahlweise im Anhang oder in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) zu machen sind. So sind nach IAS 1.97 für wes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatervergütungsvero... / 3.2 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist zu berechnen, wenn die StBVV dies vorsieht oder wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen.[1] Letzteres gilt jedoch nicht für sonstige Einzeltätigkeiten nach § 23 StBVV.[2] Hinweis Weitergehendere Verweise entfallen Der bislang in § 15 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 StBVV enthaltene Verweis auf die §§ 40, 44, 45 und 46 St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Footprint: Die Basis... / 2 Das Prinzip der Kohlendioxidäquivalente (CO2eq)

Für Unternehmen ist die übliche Messgröße in Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen und in der gesamten kaufmännischen Buchführung eine Währung – sei es US $, Renminbi oder Euro – und Währungen sind gegeneinander umrechenbar. Klimabeiträge hingegen können allein in Geld nicht gezählt werden, für Carbon Accounting brauchen wir also eine eigene Messgröße und hierfür hat si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Footprint: Die Basis... / 5.3.4 Die große Bedeutung der Scope-3-Emissionen für den CCF

Der Scope 3 ist die Schimäre oder das Geisterschiff des Carbon Accounting. Der Scope 3 des CCF wird gerne mit dem unter Wasser liegenden Teil eines Eisbergs verglichen, weil der größte Teil des CCF eines Unternehmens quasi im Verborgenen liegt – eben in der Vorkette oder in nachgelagerten Prozessen: Abb. 2: Anteil des Scope 3 am gesamten CCF von Unternehmen dreier Branchen Der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Andere Aufbewahrungsvorschriften

Rn. 9 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die handelsrechtliche Regelung des § 257 ist weitgehend wortgleich mit der steuerrechtlichen Vorschrift des § 147 AO (vgl. auch AEAO zu § 147). Der Wortlaut des § 147 AO geht ebenfalls – wie § 257 – auf das BiRiLiG zurück (vgl. BT-Drs. 10/317, S. 58, 133). Für Kaufleute hat § 147 AO indes, soweit Wortgleichheit mit § 257 besteht, nur deklarato...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Maßgebliche Prinzipien

Rn. 8 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 257 ist Ausfluss der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und konkretisiert § 238 Abs. 1 (Satz 2), wonach die Buchführung so beschaffen sein muss, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des UN vermitteln kann. Sie muss auf Vollständigkeit und Richtigkeit ü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Zum Verständnis erforderliche Arbeitsanweisungen sowie sonstige Organisationsunterlagen

Rn. 51 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für die Auslegung dieser Begriffe ist § 238 Abs. 1 heranzuziehen: Ein sachverständiger Dritter muss sich in angemessener Frist einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des UN bilden können. Daraus folgt, dass es wiederum vom jeweiligen Einzelfall (insbesondere von der betrieblichen Organisation des Rechnungswesens) abhängig ist...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Steuerrechtliche Vorschriften zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Rn. 83 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Zur Prüfung der Konformität mit den GoB entwickelte die AWV die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS). Die Finanzverwaltung nahm diese – zur Auslegung des dem § 239 quasi inhaltsgleichen und daher auch zu dessen Interpretation relevanten § 146 AO – im BMF-Schreiben vom 07.11.1995 auf und konkretisierte sie. Die G...mehr