Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 298 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 276 ff. erläuterten Anforderungen zur Einschränkung eines Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss (§ 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 1) zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen. Zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines JA zum 31.12....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anforderungen an die Aufzeichnungen

Rn. 2105 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Aufzeichnen heißt, schriftlich festhalten, verbuchen; es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze bzgl der Aufzeichnungen. Das Ablegen von Belegen ist grundsätzlich kein Aufzeichnen (BFH BStBl II 1988, 613; BFH/NV 2004, 1402). Dies gilt auch dann, wenn die Belegsammlung geordnet ist (BFH BStBl II 1988, 611; BFH/NV 2004, 1402; BStBl II 20...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Unrichtiges Berichten

Rz. 132 [Autor/Zitation] Die erste Tatbestandsvariante nennt das unrichtige Berichten über das Ergebnis einer Abschlussprüfung. Problematisch ist die Verwendung des Begriffs "das Ergebnis". Eine Abschlussprüfung hat mehrere Ziele und Berichtsgegenstände. Das Ergebnis einer Prüfung wird hingegen in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Der bewusst unrichtig abgegebene Bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rn. 173 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Grundstücke oder Grundstücksteile, die weder notwendiges BV noch notwendiges PV sind, dh weder zur eigenbetrieblichen Nutzung bestimmt sind noch eigenen Wohnzwecken des Unternehmers dienen oder Dritten zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen sind (zB zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung an Dritte vermietet sind), können als gewillkü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 111 [Autor/Zitation] Im Hauptteil des Prüfungsberichts ist darzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der JA und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die gesetzlichen Vertreter die verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht haben. Darüber hinaus ist nach Satz 2 in diesem Zusammenhang auch über Beanstandungen zu ber...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorherige Regelungen im AktG 1937 und AktG 1965

Rz. 76 [Autor/Zitation] § 322 wurde mit dem BiRiLiG (Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) in die handelsrechtlichen Prüfungsvorschriften aufgenommen. Zuvor war der Bestätigungsvermerk in § 140 AktG 1937 (zum JA) bzw. in §§ 167 und 336 Abs. 6 AktG 1965 (zum JA und zum Konzernabschluss getrennt geregelt) normiert. In § 140 AktG 1937 waren die Regelungen zu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gesetzliche Vorschriften

Rz. 160 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Einhaltung der JA zu prüfen ist, sind in erster Linie die Vorschriften des HGB sowie der ergänzenden rechtsform- und wirtschaftszweigspezifischen Sondervorschriften über den JA gemeint. Darüber hinaus können Gesellschaftsvertrag oder Satzung Bestimmungen enthalten, die die Aufstellung des JA betreffen. So...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Person des Prüfers

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Prüfung nach § 12 Abs. 3 PublG stellt mangels Verweisung auf § 319 Abs. 1 HGB keine Vorbehaltsaufgabe für WP bzw. WPG dar. Prüfer dürfen entsprechend § 143 Abs. 1 AktG indes nur Personen sein, die in der Buchführung ausreichend vorgebildet und erfahren sind, bzw. Prüfungsgesellschaften, von deren gesetzlichen Vertretern mindestens einer in der Buch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Verschweigen im Prüfungsbericht

Rz. 150 [Autor/Zitation] Der Inhalt des Prüfungsberichts ist in § 321 geregelt. Hiermit wird in Abgrenzung zur ersten Tatbestandsvariante (unrichtiges Berichten) das Weglassen von gesetzlich zu berichtenden Angaben sanktioniert. Das heißt, was gesetzlich zu berichten ist, unterliegt der Strafandrohung. Nicht hingegen umfasst sind Teile freiwilliger Berichterstattung. Rz. 151 [...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Entsprechende Anwendung des Abs. 1

Rz. 255 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 fordert, dass die im Konzernabschluss zusammengefassten JA in entsprechender Anwendung des Abs. 1 zu prüfen sind. Nach Abs. 1 Satz 1 ist in die Prüfung die Buchführung, somit auch die Buchführungen der Konzernunternehmen, einzubeziehen. Da kein gesondertes Prüfungsurteil zu den Buchführungen der Konzernunternehmen zu treffen ist, wird si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Generalnorm (§ 264 Abs. 2 HGB)

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der auf den ersten Blick wesentlichste Unterschied zu den handelsrechtlichen Vorschriften für große KapGes. besteht in der fehlenden Bezugnahme auf die Generalnorm in § 264 Abs. 2 HGB . Während der JA einer KapGes. unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss der Kleinstkapitalgesellschaft

Rz. 706 [Autor/Zitation] Für den Fall der Prüfung des JA zum 31.12.01 einer Kleinstkapitalgesellschaft durch eine freiwillig beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach Art und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung gem. §§ 316 ff. gelten die vorgenannten Ausführungen grds. entsprechend; Unterschiede ergeben sich in Bezug auf die Nennung der angewendeten Rechnungslegun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) § 322 in der Fassung des BiRiLiG

Rz. 78 [Autor/Zitation] Mit dem BiRiLiG wurden die Regelungen der damaligen 4. EG-RL (78/660/EWG) und 7. EG-RL (83/349/EWG) in deutsches Recht transformiert (vgl. Bilanzrichtlinie, RL 78/660/EWG v. 25.7.1978, ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11; Konzernbilanzrichtlinie, RL 83/349/EWG v. 13.6.1983, ABl. EG 1983 Nr. L 193, 1). In beiden Richtlinien waren zu diesem Zeitpunkt noch keine e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entnahmehandlung und BV-Eigenschaft:

Rn. 207 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Entnahmetatbestand bei Sachentnahmen ist in enger Verbindung zur BV-Eigenschaft eines WG zu sehen; s Rn 49 ff, s Rn 110ff. Im Anschluss an Woerner, StbJb 1989/90, 227 lässt sich wie folgt differenzieren: WG, die zu notwendigem PV geworden sind (Bsp Bebauung eines betrieblichen Grundstückes mit privatem Wohngebäude), sind (durch die Bebau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgeleitete steuerliche Buchführungspflicht (§ 140 AO)

Rn. 303 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Eine nach außersteuerlichen Gesetzen bestehende Verpflichtung, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, ist auch für die Besteuerung zu erfüllen, § 140 AO . In steuerliche Pflichten überführt werden damit insb handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Die Befreiung für kleine Einzelkaufleute gem § 241a HGB iVm § 242 Abs 4 HGB (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinnung der GoB

Rn. 389 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Gewinnung und Fortentwicklung von GoB ist eine handelsrechtliche Aufgabe (vgl Beisse, StuW 1994, 1, 5), obschon höchst selten der BGH mit der Klärung von Bilanzierungsfragen befasst ist, sondern regelmäßig steuerrechtlich veranlasst der BFH. Die Funktion, den jeweils aktuellen Bestand/Inhalt der GoB auszufüllen, obliegt faktisch damit g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Materiell-rechtliche Abwehrmöglichkeiten des StPfl gegen Schätzungsergebnisse

Rn. 2244 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der StPfl kann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nur erfolgreich anfechten, wenn er substantiiert darlegt, dass der Schätzungsbescheid rechtswidrig ist, weil die Voraussetzungen des § 162 AO nicht gegeben sind. Insbesondere ist dies der Fall, wenn Umstände nicht berücksichtigt worden sind, die hätten berücksichtigt werden müssen, od...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 12 [Autor/Zitation] Der in § 322 normierte Bestätigungsvermerk ist die Zusammenfassung des Ergebnisses einer durchgeführten Abschlussprüfung, das im Prüfungsbericht nach § 321 im Einzelnen erläutert und dargestellt ist. Der Bestätigungsvermerk gibt das Gesamturteil des Abschlussprüfers wieder, dass dieser sich aufgrund pflichtgemäßer und nach den geltenden Berufsgrundsätz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Gesetzliche Einschränkungen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die Stellungnahme des Abschlussprüfers zur Beurteilung der Lage des Unternehmens durch die gesetzlichen Vertreter setzt grds. einen Lagebericht voraus, in dem die gesetzlichen Vertreter eine solche Beurteilung abgegeben haben. Darüber hinaus ist die Stellungnahme nach dem Gesetzeswortlaut nur erforderlich, soweit die geprüften Unterlagen und der Lagebe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften

Rz. 87 [Autor/Zitation] Zu den berichtspflichtigen Tatbeständen gehören zunächst Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, wozu nach der Gesetzesbegründung auch die GoB zählen (vgl. Begr.RegE, BR-Drucks. 872/97, 76). Rz. 88 [Autor/Zitation] § 321 verwendet die Begriffe "Unrichtigkeiten" und "Verstöße", ohne sie zu definieren. Eine Unterscheidung danach, ob di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorlagepflicht (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 19 [Autor/Zitation] Jahresabschluss und Lagebericht und ggf. der gesonderte nichtfinanzielle Bericht sind unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), nach der Aufstellung dem Abschlussprüfer vorzulegen. Da nach § 264 Abs. 1 Satz 2 bei prüfungspflichtigen Gesellschaften JA und Lagebericht innerhalb der ersten drei Monate des GJ für das vergan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einlagehandlung und BV-Eigenschaft

Rn. 284 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Hier besteht folgende Systematik (Woerner, StbJb 1989/90, 227): Neutrale WG (gewillkürtes BV) sind grds einlegbar. Bsp sind bebaute und unbebaute fremdbetrieblich oder zu fremden Wohnzwecken genutzte Grundstücke, Wertpapiere, Bankguthaben. Dazu bedarf es eines Einlagewillens und einer entsprechenden Einlagehandlung (Widmungsakt). Die Zuordnu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Tatgegenstände

Rz. 60 [Autor/Zitation] Tatgegenstände von § 17 Abs. 1 Nr. 4 PublG sind Aufklärungen und Nachweise, die von den gesetzlichen Vertretern eines (Mutter-)Unternehmens, dem Einzelkaufmann oder seinem gesetzlichen Vertreter einem Abschlussprüfer des Unternehmens, eines verbundenen Unternehmens, des Konzerns oder Teilkonzerns nach den folgenden Vorschriften zu geben sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff u Bedeutung des Bilanzenzusammenhangs

Rn. 506 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 4 Abs 1 EStG liegt für die einkommensteuerrechtliche Gewinnermittlung durch BV-Vergleich das Erfordernis des BV-Zusammenhanges o der BV-Identität zugrunde. Danach ist für den BV-Vergleich als Vermögen zu Beginn des Wj das BV am Schluss des vorangegangenen Wj anzusetzen. Es werden dadurch diejenigen Werte miteinander verglichen, die dassel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Darstellungen zum Jahresabschluss

Rz. 119 [Autor/Zitation] Im Prüfungsbericht ist ferner darzustellen, ob der JA – auf einer ordnungsmäßigen Buchführung aufbauend und an den letzten JA anschließend – den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entspricht. Die durch das KonTraG in § 321 eingefügte Bezugnahme auf die ergänzenden Bestimmungen des Gese...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) (Konzern-)Abschlussprüfer oder Sonderprüfer als Adressat

Rz. 62 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 PublG ist der JA und der Lagebericht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG verweist auf die sinngemäße Geltung verschiedener HGB-Vorschriften zur Abschlussprüfung und – für Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB – auf die VO (EU) Nr. 537/2014, die vorrangig anzuwenden ist. Abschlussprüfer ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 275 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 251 ff. erläuterten Anforderungen zu den Erklärungen nach § 322 Abs. 3 Satz 1 zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen. Zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschlusses zum 31.12.01, aufgestellt nach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beschreibung des Gegenstands der Prüfung (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 und Satz 3)

Rz. 122 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 1 Satz 2 und 3 verlangt, den Gegenstand der Prüfung zu beschreiben. Weitere Konkretisierungen dazu enthalten beide Vorschriften nicht. Insbesondere bleibt damit offen, welche Angaben im Einzelnen die Beschreibung des Prüfungsgegenstands umfassen soll. Nach dem Gesamtzusammenhang der handelsrechtlichen Prüfungsvorschriften lassen sich aus § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang (Abs. 1)

Rz. 24 [Autor/Zitation] Der gesetzliche Abschlussprüfer hat die Finanzberichterstattung prüfpflichtiger Gesellschaften daraufhin zu überprüfen, ob sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt (§ 322; ergänzend s. BGH v. 12.3.2020 – VII ZR 236/19, NZG 2020, 1030 Rz. 27 f.). Im Detail ergeben sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vollschätzung

Rn. 2231 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Sie ist geboten, wenn keine Steuererklärungen abgegeben werden, wenn keine Unterlagen und Belege über die Besteuerungsgrundlagen, insbesondere Buchungsunterlagen und Aufzeichnungen, die nach den Steuergesetzen zu führen sind, vorhanden sind oder wenn sie nicht vorgelegt werden (BFH BStBl II 1985, 352; 2001, 484), wenn die Buchführung so unvol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. GoB-Überblick

Rn. 390 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In systematischer Hinsicht ist zwischen formellen und materiellen GoB zu unterscheiden. Die formellen Anforderungen richten sich an die äußere Form der Buchführung, der Inventarisierung und des JA. Die materiellen beziehen sich dagegen auf den Inhalt. a) Formelle GoB Rn. 391 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Formelle GoB umfassen Ordnungsvorschrifte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Grundsatz der Vollständigkeit

Rz. 39 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht steht weiter unter dem Grundsatz der Vollständigkeit. Dieser Grundsatz ergibt sich auch aus § 332 Abs. 1 HGB, § 403 Abs. 1 AktG, wonach das Verschweigen erheblicher Umstände im Prüfungsbericht strafbar ist. Der Grundsatz der Vollständigkeit verlangt, dass im Prüfungsbericht alle in den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften oder vertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Potenzielle Realisationszeitpunkte

Rn. 415 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Umsatzprozesse sind mehrstufig, das Realisationsprinzip gibt darüber Auskunft, auf welcher Stufe dieses Prozesses der Gewinn verwirklicht ist (BFH vom 29.22.1973, IV R 181/71, BStBl II 1974, 202). Als Realisationszeitpunkt (theoretisch) in Betracht kämen entlang des Umsatzprozesses (mit Ausnahme von Bargeschäften) die folgenden Zeitpunkte: Ze...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die geprüfte Rechnungslegung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter …" soll den Adressaten des Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerks verdeutlicht werden, dass den gesetzlichen Vertretern des geprüften Unternehmens oder Konzerns die Verantwortung für die Aufstellung der zu prüfenden Rechnungslegung (Abschluss und Lage- bzw. Konzernlagebericht) obliegt und welche As...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Handelsrechtliche Pflichten des Abschlussprüfers

Rz. 15 [Autor/Zitation] Jahresabschluss und Lagebericht sowie ggf. Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Institute sind grds. nach den Anforderungen der §§ 316 ff. durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Prüfungsgegenstand erstreckt sich gem. § 317 neben dem aus der Bilanz, GuV sowie dem Anhang bestehenden JA auch auf die Buchführung und den Konzernabschluss s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Laufende Prüfungen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die sog. genossenschaftliche Pflichtprüfung ist in § 53 GenG geregelt. § 53 GenG Pflichtprüfung (1) 1 Zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr zu prüfen. 2 Bei Genossen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 234 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 1 ist im Konzernprüfungsbericht darzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der KA und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entsprechen und ob die gesetzlichen Vertreter die verlangten Aufklärungen und Nachweise erbrac...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Durchführung der Jahresabschlussprüfung

Rz. 24 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer bzw. die für WPG tätigen WP müssen eigenverantwortlich und nach berufsrechtlichen Vorgaben handelnd Jahresabschlussprüfungen durchführen (vgl. insbes. diverse Prüfungsstandards des IDW e.V., Düsseldorf). Der Abschlussprüfer kann somit zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten von den gesetzlichen Vertretern des zu prüfenden Versicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 2.12.1972 (BT-Drucks. VI/2883)

Rz. 6 [Autor/Stand][...] Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) [...] § 20 Erstmalige Anwendung (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind wie folgt anzuwenden: a) für die Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1971, b) für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1971, c) für die Ver...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Unmittelbare Geltung der Vorschriften für alle Kaufleute

Rz. 39 [Autor/Zitation] Der Erste Abschnitt des Dritten Buchs des HGB enthält in §§ 238 bis 263 die grundlegenden Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften für alle Kaufleute. Aufgrund ihrer Kaufmannseigenschaft (Rz. 16) müssen Genossenschaften die GoB bei der Erstellung von JA und Lagebericht als zwingende Rechtsnorm unmittelbar beachten (DGRV JWDA, Teil A Rz. 51 [11/2022]...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss und im Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3

Rz. 108 [Autor/Zitation] Nach der Rspr. des BGH ist eine unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der KapGes. als Tathandlung iSd. § 331 gegeben, "wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt" (BGH v. 15.8.2019 – 5 StR 204/19, wistra 2020 Rz. 9; gleichlautend...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Belegschaftsaktien aus dem Jahresüberschuss

Rz. 39 [Autor/Zitation] Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft (Belegschaftsaktien) können auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, der anderenfalls von Vorstand und AR in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden könnte (§ 204 Abs. 3 Satz 1 iVm. § 58 Abs. 2 AktG). Voraussetzung ist, dass der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsnatur der Vermutung der GoB-Konformität

Rz. 77 [Autor/Zitation] Begründet wurde die Vermutungsregelung in § 342q Abs. 2 vom Rechtsausschuss damit, dass den "Empfehlungen zu einer stärkeren Durchsetzungskraft" verholfen werden sollte (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsauschusses, KonTraG, BT-Drucks. 13/10038, 27). In rechtlicher Betrachtung sollten die vom BMJ bekanntgemachten Empfehlungen zur Anwendung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerbilanz

Rn. 233 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Neben der Gewinnermittlung nach § 5a Abs 1 EStG ist eine Bilanz nach den allg Grundsätzen aufzustellen. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen. Der StPfl kann auch eine den steuerl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 341 knüpft bei der Bestimmung des Versicherungsbegriffes und der damit verbundenen Regelung des Anwendungsbereichs an die in § 1 Abs. 1 und § 7 Nr. 33 VAG vorgenommene Versicherungsdefinition an. Materiell orientiert sich die aufsichts- und handelsrechtliche Begriffsbestimmung daran, ob das Unternehmen "den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gege...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Andere Rechtsformen

Rz. 60 [Autor/Zitation] Für Unternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft ist die Prüfung der Rechnungslegung (JA unter Einbeziehung der Buchführung und Lagebericht) außerhalb des in § 53 Abs. 2 GenG normiert und vollzieht sich im Rahmen der Prüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit ihrer Geschäftsführung. Voraussetzung für diese Prüfungspflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 2226 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Sind die Grundlagen der Besteuerung nicht zu ermitteln, so sind sie zu schätzen. Dabei tritt an die Stelle der Sicherheit die Wahrscheinlichkeit in unterschiedlichen Graden. Die Lockerung des Erfordernisses der Sicherheit ist nicht stufenweise, sondern fließend, dh, es sind in jedem konkreten Fall feststehende Tatsachen zu verwerten, und i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkung

Rz. 715 [Autor/Zitation] Der Lagebericht ist ein eigenständiges Instrument der handelsrechtlichen Rechnungslegung, der neben dem Abschluss steht und diesen um zusätzliche, vor allem qualitative und prognostische Angaben ergänzt. Er dient der vergangenheits- und stichtagsorientierten sowie der zukunftsgerichteten Informationsvermittlung über die wirtschaftliche Lage des Untern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Generalnorm und Einheitsgrundsatz

Rz. 37 [Autor/Zitation] Der KA muss nach § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermitteln. Diese sog. Generalnorm gilt über die Verweisung des § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG sinngemäß für einen nach PublG aufzustellenden KA. Die A...mehr