Fachbeiträge & Kommentare zu Blockchain

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Blockchain-Technologie und ... / 2.8.4 Initial Coin Offering (ICO)

Der Begriff des Initial Coin Offering (ICO) bzw. Initial Token Offering (ITO)[1] baut auf dem Begriff des Initial Public Offering (IPO) auf. Während jedoch bei einem IPO Aktien im Rahmen eines Börsengangs am Kapitalmarkt ausgegeben werden, versteht man unter einem ICO die Ausgabe von Token zum Kauf gegen Fiat oder andere Token. Die ausgegebenen Coins oder Token können jeglic...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 6.1 Anonymität von Krypto-Transaktionen

Zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit in der Besteuerung von Kryptowährungen ist es notwendig, die Pseudoanonymität zu reduzieren, damit die Finanzverwaltungen von relevanten Transaktionen erfahren können. Krypto-Transaktionen von Steuerpflichtigen können über vielfältige Möglichkeiten abgewickelt werden. Für eine bessere Systematisierung kann man allerdings als grobe Unterg...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.3.4 Potenziale im Bereich des Zolls

Die Dokumentation von Transaktionsströmen ist nicht nur ein Kerngedanke in der Mehrwertsteuer, sondern wird auch auf den Zoll-Bereich übertragen. Wichtige Elemente sind erneut die fälschungssichere Dokumentation bzw. der Nachweis von zollrelevanten Informationen. Vor diesem Hintergrund wurde eine technische Lösung im Bereich von Langzeit-Lieferantenerklärungen entwickelt. Da...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.1 Fundraising mittels Initial Coin Offerings (ICO)

Token können mittels eines ICO ausgegeben werden. Bei einem ICO werden Kryptowerte gegen Einheiten eines anderen Kryptowerts oder staatliche Währung ausgegeben. Da die Kryptowerte bei einem ICO vom Emittenten selbst herausgegeben werden, können die Kryptowerte je nach Ausgestaltung als Eigenkapital oder Fremdkapital dargestellt werden. Die emittierten Kryptowerte sind selbst...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.8.2 Mitwirkungspflichten

Allgemein sind die Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige in § 90 Abs. 1 AO beschrieben. Sie verpflichten die Steuerpflichtigen die erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen sowie die bekannten Beweismittel anzugeben.[1] Bei Auslandssachverhalten trifft die Steuerpflichtigen eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[2] Bei der Ausdifferenzierung der Mitwirku...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.8.5 Stablecoins

Kryptowährungen wie Bitcoin haben stark schwankende Kurse und hohe Transaktionsgebühren, als Zahlungsmittel ist daher Bitcoin nur bedingt für den alltäglichen Gebrauch geeignet (insbesondere bei kleineren Transaktionen). Dieses Problem versuchen sog. Stablecoins zu adressieren und bieten Kryptowährungen mit geringer Volatilität an. Der Wert eines Stablecoin kann durch unters...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.7 Non-Fungible-Token

Im Unterschied zu Fungible-Token unterscheiden sich Non-Fungible-Token (NFT) dadurch, dass die damit repräsentierten Token einzigartig sind und nicht mit anderen Token ausgetauscht werden können. In den Jahren 2021 und 2022 erlebte der NFT-Markt einen regelrechten Boom und ebbte danach stark ab. Die Gewährleistung einer einzigartigen Repräsentation von virtuellen oder realen...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 4.1 Genereller Rahmen für die Mehrwertsteuerbarkeit von Krypto-Transaktionen

Neben der direkten Besteuerung von Blockchain-Transaktionen kann auf Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge auch Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer[1] anfallen. Im Unterschied zur direkten Besteuerung werden nicht die Erträge, sondern die einzelnen Transaktionen betrachtet. In der EU ist die Mehrwertsteuer harmonisiert und es existiert ein einheitlicher grundlegender rechtlich...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 4.2.3 Leistungen in virtuellen Welten

Damit ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vorliegt, benötigt es einen gegenseitigen Zusammenhang zwischen der Leistung und der Gegenleistung. In diesem Zusammenhang gibt es eine interessante BFH-Entscheidung vom 18.11.2021 zur Umsatzsteuerbarkeit der Vermietung von virtuellem Land. Dies ist insbesondere für virtuelle Metaverse-Transaktionen relevant, die für den Handel ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.6.5 Grundsätze der Besteuerung in Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein hat als Finanzstandort im Vergleich zu anderen Staaten, z. B. Deutschland, frühzeitig mit der Regulierung der Blockchain-Technologie begonnen. Es existiert in Liechtenstein seit dem Jahr 2020 das Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG), dass die zivil- und aufsichtsrechtliche Einordnung der Blockchain-Technologie bzw. von Token zum Gegenstand h...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.3.1 Allgemein: Digitalisierung von steuerlichen Transaktionsdaten

Der Treiber der Blockchain-Technologie im Bereich der indirekten Besteuerung und speziell der Mehrwertsteuer ist zum einen die hohe Komplexität in grenzüberschreitenden Transaktionen und zum anderen die Bekämpfung der Mehrwertsteuerhinterziehung. In der EU existiert das sog. Allphasen-Netto-Mehrwertsteuerprinzip, d. h., dass sich Unternehmer im mehrwertsteuerlichen Sinne die ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.1.3 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

Bisher zeigt sich in allen finanzgerichtlichen Entscheidungen, dass das konkrete technische Design der Kryptowährungen für deren Bewertung unbeachtlich ist. Zwar standen bisher nur im Wesentlichen Currency-Token zur Entscheidung, jedoch bestehen bereits technische Unterschiede zu den bisher insbesondere entscheidungsrelevanten Kryptowährungen Bitcoin und Ether. Bitcoin ist e...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 4.2.1 Mehrwertsteuerbarkeit von Kryptowährungen

Die Bestimmung der Mehrwertsteuerpflichten und insbesondere die wichtige Qualifikation der jeweiligen Leistungsart ist stark von individuellen Gegebenheiten abhängig. Unabhängig davon, sollen einige wichtige Leitlinien für eine bessere Orientierung vorgestellt werden. Eine wichtige Orientierung für die Qualifikation von Leistungsarten bei Blockchain-Transaktionen erfolgte im...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.1.2 Entwicklung und Einordnung der BMF-Auffassung

Damit lagen die finanzgerichtlichen Entscheidungen grundsätzlich mit der Verwaltungsauffassung des BMF zur Wirtschaftsguteinstufung von Kryptowerten auf einer Linie. Das BMF äußerte sich in einem ersten BMF-Schreiben v. 10.5.2022 mit dem Titel "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token" umfangreich.[1] Dem ging ein E...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 6 Ausbau des internationalen Informationsaustauschs

6.1 Anonymität von Krypto-Transaktionen Zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit in der Besteuerung von Kryptowährungen ist es notwendig, die Pseudoanonymität zu reduzieren, damit die Finanzverwaltungen von relevanten Transaktionen erfahren können. Krypto-Transaktionen von Steuerpflichtigen können über vielfältige Möglichkeiten abgewickelt werden. Für eine bessere Systematisieru...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.3.1.1 Allgemeines zur Zuordnung zum Betriebsvermögen

Zunächst soll die gewerbliche Verstrickung von Kryptowerten dargestellt werden. Es existieren keine Haltefristen, sondern sobald der Steuerpflichtige einen Verkauf getätigt hat und ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht, kann dieser mit evtl. Anschaffungskosten verrechnet werden. Eine gewerbliche Verstrickung kann bereits bei sehr häufigen Token-Transaktionen vorliegen, wenn ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.4 Einkünfte aus Lending

Grundsätzlich enthält das BMF-Schreiben mit Erläuterungen zum Lending Anleihen zur Einordnung von Decentralized Finance-Transaktionen. Darüberhinausgehende Einordnungen existieren nicht. Allgemein gilt, dass beim Lending auch gewerbliche Einkünfte vorliegen können. Lending von Kryptowährungen oder Token kann einen Steuertatbestand nach § 22 Nr. 3 EStG darstellen. Aus Sicht de...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.8 Besteuerung von Utility und Security Token

Utility Token die eingelöst werden, sind aufgrund der fehlenden entgeltlichen Übertragung an Dritte ertragsteuerlich unbeachtlich. Jedoch ist dies anders, wenn Utility Token veräußert werden. Dies kann ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG darstellen.[1] Bei Security Token ist für die steuerliche Einordnung die Ausgestaltung ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.4 Kauf und Verkauf sowie Tausch von Kryptowerten

Maßgeblich für die Ermittlung von Gewinn oder Verlust aus sonstigen Einkünften ist das Veräußerungsgeschäft. Dieses kann grundsätzlich durch einen Verkauf oder Tausch abgewickelt werden. Liegen keine steuerbefreienden Tatbestände bei privaten Veräußerungsgeschäften vor (z. B. Spekulationsfrist oder Geschäft des täglichen Lebens), dann ermittelt sich der Veräußerungserlös abz...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.8.1 Übersicht

Das BMF-Schreiben äußert sich auch zu den verfahrensrechtlichen Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten bei der Besteuerung von Kryptotransaktionen. Hierfür sind insbesondere sog. Transaktionsübersichten bzw. Steuerreports relevant, in denen die wesentlichsten Informationen für eine ordnungsgemäße Besteuerung von Krypto-Transaktionen zusammengeführt werden müssen. Insgesamt ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.3 Bezug von Coins über Werbemaßahmen: Airdrop, Faucet und Candy

Liegt eine Schenkung von Kryptowerten (sog. Airdrop) ohne Leistung des Empfängers vor, handelt es sich um keine steuerliche Anschaffung und damit eine Schenkung, die schenkungssteuerlich zu beurteilen ist. D.h., es fallen keine Steuern auf private Veräußerungsgewinne an, wenn diese innerhalb eines Jahres erzielt werden. Hat der Steuerpflichtige für den Airdrop "etwas" als Ge...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.5 Einkünfte aus der Blockerstellung, Transaktionsvalidierung sowie Pooling

Sollte dennoch einmal Mining oder Staking (Forging) nicht als gewerbliche Einkünfte betrachtet werden, z. B. aufgrund fehlender Nachhaltigkeit der gewerblichen Tätigkeit, liegen sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG vor. Dies gilt auch für Kryptowerte, die als Transaktionsgebühr sowie von der Teilnahme an Mining- und Staking-Pools oder Cloud-Mining-Diensten erhalten werden...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.9 Play2Earn

Play2Earn-Einkünfte können nach den allgemeinen Grundsätzen auch gewerbliche Einkünfte darstellen. Ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eine gewerbliche Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG auszuschließen, etwa weil das Spiel nur wenige Stunden pro Woche auf dem Smartphone gespielt wird, kommt insb. § 22 Nr. 3 EStG in Betracht. Diese Vorschrift umfasst nach ihrem Wortlaut...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.7 Besteuerung von Non-Fungible-Token (NFT)

Für die Besteuerung von NFT kann ebenfalls auf das BMF-Schreiben[1] zurückgegriffen werden. Aufgrund der vielfältigen Ausgestaltungen von NFT sind pauschale Besteuerungsaussagen allerdings kritisch zu bewerten. Bei digitaler Kunst wie der Nyan Cat[2], mag es noch relativ einfach sein, eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft zu betrachten. Demgegenüber ist die Eino...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.2.3 Einkünfte aus Lending

Einkünfte aus Lending werden ebenfalls nicht als gewerbliche Einkünfte nach Art. 7 OECD-MA klassifiziert. Aus schuldrechtlicher Perspektive könnte es sich bei Lending um ein Darlehen sowohl in B2C- als auch B2B-Situationen handeln.[1] Einkünfte aus Lending könnten keine Zinsen nach Art. 11 OECD-MA darstellen, da beim Lending Token überlassen werden. Diese Token werden anschli...mehr

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Blockchain-Technologie und Steuerrecht: Besteuerung von Kryptowährungen und mehr

Zusammenfassung Überblick Die Blockchain-Technologie ist in der Wirklichkeit und einer kontinuierlich breiteren Öffentlichkeit angekommen. Die Blockchain-Technologie nur auf die Kryptowährung Bitcoin zu reduzieren, wird ihr nicht gerecht und verschränkt den Blick auf bereits unterschiedlichste Anwendungen, die inzwischen entstanden sind und sich voraussichtlich noch abzeichne...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.2 Aktuelle finanzgerichtliche Leitplanken für die Umsatzsteuerbarkeit von NFT

Im zugrundeliegenden Fall streiten der Kläger und das Finanzamt über die umsatzsteuerliche Behandlung des Handels mit NFT im Jahr 2021. Der Kläger betrieb als Einzelunternehmer den Wiederverkauf von NFT über Plattformen wie OpenSea und Rarible. Während er in seinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen ursprünglich noch den ermäßigten Steuersatz von 7 % geltend machte, vertritt er im ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.6 Liquidity Mining

Das Liquidity Mining wird im BMF-Schreiben nicht behandelt. Für die steuerliche Einordnung ist zunächst notwendig, die technischen und wirtschaftlichen Besonderheiten zu erläutern. Beim sog. Liquidity Mining handelt es ich um eine DeFi-Anwendung. Beim Liquidity Mining stellen die sog. Liquidity Provider (LP) dezentralisierten Kryptobörsen (DEXs) oder DeFi-Anwendungen Handels...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.1 Einführung und internationale Einordnung

Aufgrund der fehlenden Fungibilität von Non-Fungible-Token (NFT) ist eine Verwendung als alternatives Zahlungsmittel und damit eine Mehrwertsteuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwSt-SyStRL bzw. § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG nicht möglich. Ist ein NFT mit einem Gegenstand oder einem physischen Gut verknüpft, könnte theoretisch eine Lieferung vorliegen. In diesem Fall kön...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.4 Einordnung der finanzgerichtlichen Entscheidung

Die Entscheidung des FG Niedersachsen ist insofern bemerkenswert, da es sich zum einen um das dezidiert erste deutsche umsatzsteuerliche Urteil im Blockchain-Bereich handelt und zum anderen zentrale Fragestellungen der Umsatzsteuer entscheidet. Dies beginnt bereits mit der – im Urteil unstreitigen – Einordnung der Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG. Grundsätzl...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.3.2 Grundlagen der Bilanzierung

Im Allgemeinen gelten die in §§ 238 ff. HGB bezeichneten handelsrechtlichen Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten sowie die dort aufgeführten handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Das BMF-Schreiben positioniert sich hier teilweise. Bei Kryptowerten handelt sich um nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter, die nach allgemeinen bilanzsteuerrechtlichen Gr...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.3 Rechtliche Einordnung von auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen und deren Folgefragen

Auf elektronischem Weg erbrachte sonstigte Leistungen I.S.v. § 3a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 3 UStG bzw. Art. 58 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL und Art. 7 Abs. 1 MwSt-DVO muss eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisi...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.2 Abgrenzung zum Termingeschäfthandel mit CFDs oder Futures mit Kryptowerten

https://playout.3qsdn.com/embed/9c489e5f-71b0-468c-9f77-abbb208686f5 Video: Besteuerung von ausgewählten Blockchain-Transaktionen Der Handel von Kryptowerten kann nicht nur in der sofortigen Bereitstellung oder Tausch von Kryptowerten geschehen (sog. Spotmarkt), sondern auch durch derivative Finanzprodukte, z. B. CFDs oder sog. Futures. Finanzderivate können in Termingeschäfte...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.3 Wegzug und erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG

Die Verwaltung und die Anlage von Kryptowerten sind örtlich mobil und flexibel. Daher kommt es häufiger vor, dass die Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit für Kryptoinvestoren als ein verlockendes Instrument erscheint, damit die steuerliche Belastung auf Kryptoeinkünfte reduziert wird. Bei privat gehaltenen Kryptowerten liegt grundsätzlich nur eine unbeschränkte Steuerpf...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.2.1 Allgemeine und technische Begriffe

Das BMF-Schreiben beschreibt auf 34 Seiten neben technischen Erläuterungen auch deren ertragsteuerliche Einordnung. Das neue BMF-Schreiben differenziert nun nicht mehr zwischen virtuellen Währungen und Token, sondern verwendet nur noch den Begriff Kryptowerte.[1] Kryptowerte werden im BMF-Schreiben wie folgt definiert: "Ein Kryptowert ist die digitale Darstellung eines Werte...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.8.2 Defi-Anwendungen

Für eine bessere Orientierung können DeFi-Anwendungen in folgende grobe Kategorien gegliedert werden:[1] Lending Plattformen: Sind die größte DeFi-Dienstleistung. Es werden Kredite für Unternehmen oder natürliche Personen angeboten. Smart Contracts ersetzen die Kreditgeber und regeln die Kreditvergabe sowie -bedingungen (z. B. Höhe der Zinsen).[2] DeFi Loan Anwendungen sind z...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.8.4 Praktische Tipps beim Softwareeinsatz

Der Zugangs- und Verkaufszeitpunkt für die Bestimmung des Kryptowerts sowie der Besteuerung von Kryptotransaktionen ist wichtig. In der Praxis werden jedoch auf unterschiedlichen Plattformen verschiedene Krypto-Assets meist in einer kurzen Zeit gehandelt, damit aus Kurzschwankungen und Trends ein Profit erzielt werden kann. Für die nachträgliche Dokumentation dieser Transakt...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.2.2 Übersicht zu steuerrelevanten Ertragsarten

Es existieren unterschiedliche steuerrelevante Transaktionsformen. Die wichtigsten Transaktionskategorien sind: Kauf bzw. Verkauf/Tausch (Swap), Initial Coin Offering (ICO), Airdrop, Lending, Mining/Staking Aktives Staking (Forging), (passives) Staking. Als Kauf bzw. Verkauf betrachtet die Finanzverwaltung einen entgeltlichen Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang von Kryptowerten v...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.6 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Neben gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG und Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach § 19 EStG kommen auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG in Betracht. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit richten sich nach § 18 Abs. 1 EStG. Insbesondere kommen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bei freiberuflichen Tätigkeiten nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.7 Besonderheiten in der Vermögensnachfolge bei Kryptowerten

Die Besteuerung von unentgeltlichen Vermögenstransfers ist grundsätzlich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) normiert. Eine Steuerpflicht kann durch Erwerb von Todes wegen nach § 3 ErbStG oder durch Schenkungen unter Lebenden nach § 7 ErbStG entstehen. Diese Ausführungen konzentrieren sich auf die Vermögensnachfolge im Wege einer Erbschaft und lassen die B...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.2.2 Überlegungen zum Staking

(Passives) Staking stellt keine gewerblichen Einkünfte nach Art. 7 Abs. 1 OECD-MA dar. Ebenfalls begründetdieses nach Ansicht der Literatur keine Zinsen, gem. Art. 11 OECD-MA. Nach der Legaldefinition des Art. 11 Abs. 3 OECD-MA bedeuten Zinsen, "...Einkünfte aus Forderungen jeder Art, auch wenn die Forderungen durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert oder mit einer Beteil...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.6.2 Grundsätze der Besteuerung in Österreich

Das Steuerregime in Österreich bez. der Behandlung von Krypto-Transaktionen hat sich zum 1.3.2022 signifikant verändert. Nun werden Gewinne aus Kryptowährungen mit Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgesetzt, also quasi wie Gewinne aus Aktien besteuert und mit einem pauschalen Steuersatz i. H. v. 27,5 % behandelt.[1] Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen nur vor, wenn diese ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.6.4 Grundsätze der Besteuerung in den USA

Die Besteuerung von Kryptowerten ist in den USA unterschiedlich zur deutschen Systematik. Grundlegende Prinzipien zur Besteuerung von sog. virtual currency wurden in der Notice 2014-21 veröffentlicht. Virtual currency können zur Zahlung für Güter oder Dienstleistungen oder für Investmentzwecke gehalten werden. Virtual currency ist eine digitale Darstellung eines Werts, der a...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.1.1 Allgemeine Einordnung von Kryptowerten und Überblick zu wichtigen Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit

Die Vielzahl von steuerlichen Fragestellungen korrespondiert stark mit dem Kursverlauf von Kryptowerten und den damit erzielten Gewinnen, die einer angemessenen Besteuerung zugeführt werden müssen. Wie sich z. B. am Kurs von Bitcoin erkennen lässt,[1] zeichnet sich ein langfristiger Kursanstieg – mit gleichsam harten Kurseinbrüchen – seit der Einführung von Bitcoin und ander...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.8.3 Aufzeichnungspflichten und Dokumentationsanforderungen

Grundsätzlich müssen Einkünfte vollständig und richtig erklärt werden und für die Finanzverwaltung nachvollziehbar sein. Hierfür können geeignete Unterlagen oder Angaben zur Einkünfteermittlung und -berechnung herangezogen werden. Insbesondere kommen Transaktionsübersichten und Steuerreports in Betracht. Transaktionsübersichten können von CEX oder Wallet-Anbietern für Steuerp...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.8.5 Besondere verfahrensrechtliche Maßnahmen der Finanzverwaltung

Der Finanzverwaltung stehen unterschiedliche verfahrensrechtliche Maßnahmen zur Verfügung, damit das Besteuerungsverfahren durchgeführt werden kann. Können insbesondere die Besteuerungsgrundlagen nicht berechnet bzw. ermittelt werden oder hat der Steuerpflichtige nicht ausreichend am Besteuerungsverfahren mitgewirkt, kann die Finanzverwaltung eine Schätzung vornehmen.[1] Bei...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.9 (Steuer-)Strafrecht bei Kryptowerten

Gem. § 150 Abs. 2 AO müssen die Angaben in der Steuererklärung, also auch die Deklaration von Gewinnen oder Einnahmen aus Kryptowerten, wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden. Dies bedeutet z. B., dass die Anzeigepflichten von privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 EStG erfüllt werden müssen, wenn Einnahmen aus Kryptowerten vorlie...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 6.3 EU: Ein harmonisiertes Reportingnetzwerk für Krypto-Transaktionen – DAC8

Die Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (sog. DAC8)[1] wurde am 17.10.2023 beschlossen und ist ab dem 1.1.2026 anzuwenden. Der Richtlinienvorschlag wurde am 8.12.2022 veröffentlicht.[2] Handlungsbedarf bestand vonseiten der EU-Kommission, da der bisherige steuerliche Informationsaustausch nach der DAC2 bisher nur tra...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.5 Hinzurechnungsbesteuerung am Beispiel des Kryptomining/Staking

Insbesondere das Mining von Bitcoin beim PoW-Konsensmechanismus ist sehr rechenintensiv und deshalb ressourcenintensiv.[1] Aus diesem Grund finden bevorzugt Miningaktivitäten in Ländern mit niedrigen Stromkosten sowie einer geringeren Steuerlast statt. Das steuerpolitische Instrument der Hinzurechnungsbesteuerung versucht diesen Steuersubstratverlagerungen entgegenzuwirken. ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.3.1.2 Steuerliche Grundlagen bei betrieblich verstrickten Kryptowerten

Im Folgenden werden ausgewählte Transaktionen vorgestellt und einer steuerlichen Bewertung unterzogen. Z. B. kann Mining bzw. Forging zum steuerlichen Erwerb von Kryptowerten führen. Für diese Qualifikation ist die Definition des § 15 EStG entscheidend. Zu den Einkünften aus Mining bzw. Forging gehören sowohl Kryptowerte, die durch die Blockbildung erzeugt werden, als auch Kr...mehr