Fachbeiträge & Kommentare zu Blockchain

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 5. Wie erhalte ich Kryptowerte?

Sofern man Kryptowerte nicht selbst erzeugt, werden Coins in der Regel auf speziellen Crypto-Exchanges erworben und dort auch wieder verkauft oder gegen andere Kryptowerte eingetauscht. Coins können aber auch ohne Einschaltung einer Krypto-Börse direkt zwischen zwei Personen transferiert werden. "Zufluss" von Coins: Coins können zudem in Form von Staking-Gebühren oder Lending-Zins...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 6. Wie verwalte ich meine Kryptowerte?

"Wallet"...: Für alle Transaktionen ist eine sog. Wallet erforderlich. Der Begriff ("Brieftasche") verstellt ein wenig den Blick auf das, was er eigentlich ausdrücken will. Denn der Begriff "Brieftasche" suggeriert, dass sich die Coins in derselben befänden. Das ist aber nicht zutreffend. Wesentlich für das Verständnis der Blockchain-Technologie ist, dass sich die in den Blö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 3. Wesentliche Merkmale und technische Grundlagen

Damit sind die charakteristischen Merkmale von Kryptowerten umschrieben: Digitalität und Dezentralität. Sie führen zu den technischen Grundlagen, deren Verständnis ein Rückblick in das Jahr 2008 erleichtert. Im Oktober 2008 veröffentlichte Satoshi Nakamoto [7] ein Whitepaper[8], in dem er ein Modell entwarf, das Online-Zahlungen innerhalb eines Netzwerks – ohne Einschaltung eines...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 8. Was sind NFTs?

NFTs steht für Non-Fungible-Token. Dies sind digitale Einheiten (Token), die einmalig und nicht teilbar (wörtlich: "nicht austauschbar") sind. Sie existieren also nur ein einziges Mal – anders als z.B. Currency Token wie Bitcoin, bei denen es für den Wert keine Rolle spielt, an welchem Bitcoin man einen Anteil erwirbt. 0,5 BTC sind immer 0,5 BTC – egal auf welchem Block er gesp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 9. Wie entstehen NFTs?

NFTs entstehen durch "Minting", also Prägung. Das bezeichnet nichts anderes als die Verknüpfung des digital erstellte Vermögenswertes mit der Blockchain, wo er mit einem einzigartigen Identifikator – dem Token – versehen wird. Dieser Token ist einzigartig und repräsentiert den digitalen Vermögenswert, auf den er sich bezieht. Inhaber des digitalen Vermögenswerts ist derjenige, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 4. Wie entstehen Kryptowerte?

Kryptowerte entstehen durch das Anfügen neuer Blöcke zur Blockchain. Die Kryptowerte sind jeweils im neuen Block "enthalten". Derjenige Netzwerkteilnehmer, der den neuen Block anfügen darf, erhält die im Block gespeicherte Belohnung (sog. Block Reward) in Form von Bitcoin (BTC) oder anderen Kryptowerten sowie ggf. eine Transaktionsgebühr. Wer darf den neuen Block anfügen? Wer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 10. Zusammenfassung

Kryptowerte sind auf einer Blockchain gespeicherte digitale Informationen, die über das in der Wallet verwaltete Schlüsselpaar Public Key und Private Key einem bestimmten Inhaber zugeordnet werden können. Der zweite Teil der "Krypto 2 Go"-Reihe befasst sich mit der ertragsteuerlichen Einordnung von Mining, Minting, Forging, Staking und Lending. Service: BMF v. 10.5.2022 – IV ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 7. Welche Arten von Kryptowerten gibt es?

Da im Prinzip jede Art von Information auf der Blockchain gespeichert werden kann, gibt es eine Vielzahl von Kryptowerten. Die Informationen werden als digitale Einheiten (Token) ausgedrückt und lassen sich nach der Art der Information bzw. ihrer Funktion unterscheiden. Verbreitet sind folgende Token: Currency oder Payment Token sind digital gespeicherte Werteinheiten mit Zahl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Besonderheiten bei Fremdwährungsgeschäften und Kryptowährungen

Rn. 97 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Fremdwährungsgeschäften unterscheidet die Rspr bereits seit jeher zwischen dem Fremdwährungsguthaben einerseits und der aus der Nutzung desselben resultierenden Darlehensforderung, die bspw durch die zinsbringende Anlage des Fremdwährungsguthabens entsteht. Insoweit handelt es sich um unterschiedliche WG (vgl hierzu BayLfSt vom 12.03.201...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 1. Blockchain

Unter der Blockchain[44] kann man sich ein digitales, chronologisch aufgebautes, dezentrales, verteiltes und nahezu fälschungssicheres Register, ähnlich einer Datenbank oder einem öffentlichen kollektiven Buchungssystem, vorstellen.[45] Dieses Register (welches auch als Distributed Ledger bezeichnet wird),[46] wird durch ein Computernetzwerk auf peer-to-peer-Basis[47] geführ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / c. NFTs (non fungible Token)

NFTs sind handelbare digitale Vermögenswerte wie Bilder, Videos, Sammlerstücke, virtuelle Kreationen oder Musik, deren Inhaberschaft in einer Blockchain festgehalten wird.[84] NFTs sind auch über die Blockchain gespeicherte Datenblöcke, die kryptografisch miteinander verknüpft sind. NFTs beruhen aber auf nicht austauschbaren Token, also Unikaten, und grenzen sich dadurch von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / aa. Funktionsweise von Kryptowährungen

Bei Kryptowährungen handelt es sich grundsätzlich um verschlüsselte Datenmengen, die dem jeweiligen User zur Verfügung stehen.[57] Die verschlüsselten Datenmengen werden beim sog. Mining (einem algorithmischen Verfahren) aus digitalen Signaturen mittels Rechenleistung generiert.[58] Alle Transaktionen (Guthabentransfer in Form der Änderung der Berechtigung über eine zugunste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu § 126 GBO / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / bb. Rechtliche Einordnung

Kryptowährungen werden bereits zurzeit als Risikoanlage genutzt. Fraglich und in der Literatur bereits Beachtung gefunden hat die rechtliche Einordnung von Kryptowährungen im Generellen und im Zusammenhang mit diesem Aufsatz vor allem im Hinblick auf die Vererbbarkeit. Bei allen Kryptowährungen fehlt es momentan an der staatlichen Anerkennung, sodass diese nach deutschem Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 1. Was muss der Notar abfragen?

Für den Notar ergibt sich bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses aufgrund der Möglichkeit von Krypto-Assets im Nachlass eine veränderte Abfragesituation. Diese neue Abfragesituation kann der Notar aber nur vollständig abdecken, wenn ihm überhaupt bewusst ist, dass die Möglichkeit von Krypto-Assets im Nachlass besteht. Wie bereits geschildert sind Krypto-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / b. Investment token und utility token

Investment und utility token zeichnen sich dadurch aus, dass mit ihnen ein bestimmtes, in der realen Welt existierendes Recht oder eine Forderung verbunden wird. Anders als bei Kryptowährungen existiert ein Emittent, der das verbundene Recht einräumt. Eine Vermögenszuordnung bestimmt sich im Wesentlichen nach den schuldrechtlichen Absprachen zwischen dem Emittenten und dem I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / III. Was versteht man unter Krypto-Assets und wie werden sie rechtlich eingeordnet?

Im Folgenden sollen die einzelnen Ausprägungsformen von Krypto-Assets und ihre rechtliche Einordnung näher untersucht werden. Darauf aufbauend können dann im folgenden Abschnitt die neuen Aufgaben des Notars bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses dargestellt werden. Um die Funktionsweise der einzelnen Krypto-Assets zu verstehen, muss zunächst das System ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / V. Fazit und Empfehlung

Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die erbrechtlichen Regelungen robust ausgestaltet sind und eine geeignete Handhabe auch für Krypto-Assets erlauben. Dennoch bleiben Fragen unbeantwortet und Probleme ungelöst, was vor allem daran liegt, dass die dezentral aufgebaute Logik der Blockchain von der analogen Welt entkoppelt ist. Zum traditionellen Nachlass gehörten bisla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 1

Als im Jahre 2018 ein US-amerikanischer "Krypto-Millionär" verstarb, führte sein Tod zu einer medialen Aufmerksamkeitswelle. Nach Schätzungen gehörten zu seinem Vermögen bei seinem Tod auch circa 350 Millionen US-Dollar in der Kryptowährung Ripple.[1] Bei der damaligen medialen Berichterstattung stand vor allem im Fokus, dass die Erben durch das Fehlen des sog. "private key"...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 3. Wo fragt der Notar ab?

Die wichtigste Frage für den Notar in Bezug auf Krypto-Assets im Nachlass stellt sich im Hinblick darauf, wo genau der Notar das Vorhandensein von Krypto-Assets abfragen kann.[90] Je nachdem wie tief der Notar bei seiner Suche einsteigen will oder kann, sollte er versuchen, die ursprüngliche Transaktion zu suchen. Dies ist über die Auswertung der Bankkonten des Erblassers mö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu § 126 GBO / C. Entwicklung in Europa

Rz. 13 Die gesamte Entwicklung in Europa in den Ländern mit einem mehr oder weniger ausgeprägten Grundbuchwesen[40] geht in Richtung ERV. Pionier war hier Österreich, aber auch die ehemaligen Reformstaaten wie z.B. Polen folgen dem Trend.[41] Ein guter Überblick zu den Grundbuchformen in den Mitgliedstaaten der EU findet sich im Europäischen https://e-justice.europa.eu/109/D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ll) Kryptowährungen

Rz. 193 Digitale Zahlungsmittel, die auf kryptographischen Werkzeugen wie sog. Blockchains und digitalen Signaturen basieren,[274] sog. Kryptowährungen[275] (mitunter auch als Kryptogeld bezeichnet), können in ähnlicher Weise gehandelt bzw. getauscht werden wie konventionelle Zahlungsmittel. Da sie allerdings im Unterschied zu diesen keiner institutionellen/staatlichen Kontr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kryptowährung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kryptowährungen, auch Kryptogeld genannt, sind virtuelle Währungen, die nach bisherigem Stand von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden (idR kein gesetzliches Zahlungsmittel; Ausnahme siehe diese Rz aE) und somit nicht den Status einer Währung besitzen, aber von natürlichen oder juristischen Personen als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ein Schiff wird kommen - 26. Erbrecht-Symposium der DVEV in Heidelberg

Am 22.9.2023 um 8.45 Uhr war es soweit: Der Kollege Michael Rudolf, Ehrenkapitän der Erbrechts, eröffnete im Heidelberger Marriott Hotel das 26. Erbrecht-Symposium und ließ das Erbrechtsschiff mit launigen Worten vom Stapel. Unter den zahlreichen Teilnehmern waren sich dem Erbrecht nähernde, junge Leichtmatrosen, erbrechtserfahrene Seebären und alles dazwischen. Viele hatten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitalisierungslexikon / Blockchain

Technisch stellt die Blockchain eine dezentrale Datenbank dar, die im Netzwerk auf einer Vielzahl von Rechnern gespiegelt vorliegt. Die Authentizität der einzelnen Datenbankeinträge wird dabei durch einen aus dem Netzwerk hergestellten Konsensmechanismus sichergestellt und gilt deshalb als fälschungssicher. Kryptowährungen wie Bitcoin basieren auf dieser Technologie.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitalisierungslexikon / Bitcoin

Bitcoin ist ein führendes digitales Zahlungsmittel. Es zählt zu den sog. Kryptowährungen. Funktionsweise Kryptowährungen basieren auf kryptographischen Werkzeugen wie der Blockchain und sind durch eine dezentrale Datenhaltung gekennzeichnet. Ein zentrales Clearing der Geldbewegungen ist nicht notwendig, alle Transaktionen werden in einer Blockchain aufgezeichnet. In sog. Bitco...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitalisierungslexikon / Initial Coin Offering (ICO)

Ein Initial Coin Offering (ICO) ist eine unregulierte Methode des Crowdfundings, also einer Schwarmfinanzierung oder Gruppenfinanzierung, bei der eine Vielzahl von Personen als Kapitalgeber fungieren. Anwendungsfälle Ein ICO wird häufig von Firmen verwendet, deren Geschäftsmodell auf Kryptowährungen beruht. ICO weisen Ähnlichkeiten mit einem klassischen Börsengang auf. Allerdi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitalisierungslexikon / Non Fungible Token (NFT)

Non Fungible Token (NFT) basieren auf der Blockchain-Technologie, welche virtuelle Güter zu eindeutigen Objekten festlegt. Da die Objekte weder vervielfältigt noch zerstört werden können, eignet sich die Technologie insbesondere für die Anwendung im Bereich digitaler Kunst. Mittels NFT sind Künstler, Auflage des Werkes und der rechtmäßige Besitzer auf dem Kunstmarkt eindeuti...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 12 Die Anforderungen zu ESRS S2 sollen i. V. m. den Angaben zur Strategie (SBM) in ESRS 2 gelesen werden. Der Standard gibt vor, dass die sich daraus ergebenden Angaben zusammen mit den Angaben nach ESRS 2 vorgelegt werden sollen. Die einzige Ausnahme stellen hier die Angaben zu SBM-3 "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Private Veräußerungsgeschäfte / 8.1 Originärer Erwerb oder Mining

Beim sog. Mining wird die virtuelle Währung erst erzeugt. Dabei ist zwischen dem sog. "proof of work" und dem sog. "proof of stake" zu unterscheiden. Kurz gefasst bedeutet Mining, dass die Betreiber von (Groß-)Rechnern für ihren Einsatz an Rechnerkapazität im Rahmen einer Blockchain – das ist eine dezentrale Datenbank, die eine wachsende Liste von Transaktionsdatensätzen, ve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XXI. Kryptowährungen

Schrifttum: Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 2. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafgesetzgeber?, NZWiSt 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Transparenz und Anonymität von Kryptowährungen

Rz. 1880 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen werden häufig die Attribute "intransparent", "privat" und "anonym" in Verbindung gebracht, so dass manch ein Steuerpflichtiger auf die Idee kommen könnte, dass diese virtuellen Währungen sich gut zur Steuerhinterziehung oder Geldwäsche eignen könnten. Diese Annahme ist allerdings so nicht zutreffend. Rz. 1881 [Autor/Stand] Privatsphä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafprozessuale Aspekte/Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden

a) Einleitung Rz. 1892 [Autor/Stand] Kernprobleme für die Anwendbarkeit klassischer Ermittlungsmethoden auf Sachverhalte mit Bezug zu Kryptowährungen erwachsen zum einen aus der Dezentralität und der Pseudnoymität/Anonymität sowie aus der unklaren Rechtsnatur von Kryptowährungen.[2] Zwar lassen sich Transaktionen bei den meisten Coins bis zur Entstehung des Coins durch das Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1852 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen, insbesondere mit ihrer bekanntesten, dem Bitcoin, konnten Anleger in den vergangenen Jahren teilweise beträchtliche Gewinne erzielen. Aus dem Verkauf von Kryptowährungen, dem Tausch von Kryptowährungen gegen Waren, dem Schürfen von Kryptowährungen (sog. Mining[2]) oder dem Erhalt von Prämien (Staking) können sich steuerrechtliche u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 1888 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowerten folgt den allgemeinen Grundsätzen. Besonderheiten, sind zum Teil darin begründet, dass viele vorgeschaltete Fragen der Besteuerung bislang ungeklärt waren oder weiterhin ungeklärt sind. Darüber hinaus ist die Auswirkung der technischen Eigenschaften auf die Praxis insbesondere im Ra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Geldwäsche (§ 261 StGB)

a) Allgemeines Rz. 1889 [Autor/Stand] Eine erhebliche Bedeutung im strafrechtlichen Diskurs von Kryptowährungen kommt dem Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB sowie den weiteren geldwäscherechtlichen Regularien zu. Die Legaldefinition von Kryptowerten des § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG geht auf die Definition der 5. EU-Geldwäscherichtlinie zurück (vgl. bereits Rz. 1853), we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Umsatzsteuerliche Behandlung

Rz. 1874 [Autor/Stand] Der Kauf bzw. Verkauf einer Kryptowährung stellt einen Tausch in bzw. von einer konventionellen Währung dar und ist somit als eine Dienstleistung und eine steuerbare sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG einzuordnen.[2] Rz. 1875 [Autor/Stand] Der EuGH hat mit Urteil vom 22.10.2015 (Hedqvist)[4] entschieden, dass der Umtausch einer Kryptowährung in eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Kryptowährungen und Einfuhrbestimmungen

a) Einleitung Rz. 1906 [Autor/Stand] Im Zusammenhang mit Kryptowährungen stellt sich die Frage, ob bei einem Grenzübertritt Meldepflichten bestehen. Da Kryptowährungen nur virtuell bzw. digital existieren, stellt sich vorab schon die Frage, wann überhaupt ein Grenzübertritt stattfindet. Die Coins liegen meist in einer Wallet bzw. auf einer Exchange, auf Servern im Ausland und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Nils Häck, Bonn (Rz. 1–350) Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Düsseldorf (Rz. 801–895) Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 1. Blockchain

Die Blockchain ist eine Technologie, die verwendet wird, um Informationen sicher und transparent zu speichern. Vereinfachend kann die Blockchain mit einem digitalen Buch verglichen werden, das jede Transaktion oder Aufzeichnung revisionsfest und irreversibel enthält. Manipulation von Informationen praktisch ausgeschlossen: Das Besondere daran ist, dass es keine zentrale Autoritä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 1. Keine Fungibilität von GmbH-Geschäftsanteilen unmittelbar über die Blockchain

Notarielles Beurkundungserfordernis steht entgegen: Eine Fungibilität von GmbH-Geschäftsanteilen unmittelbar über die Blockchain ist im Hinblick auf das notarielle Beurkundungsbedürfnis bei Gründung (§ 2 GmbHG), Kapitalerhöhung (§ 55 GmbHG) und Anteilsübertragung (§ 15 GmbHG) nicht möglich. Beachten Sie: Ein zusätzliches vertragliches Erfordernis nach § 127 BGB bzw. durch ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die GmbH in der Blockchain (GmbHStB 2023, Heft 9, S. 289)

Anteilsübertragung und Gesellschaftsfinanzierung über die Blockchain? Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Lara Weigand, wissenschaftliche Mitarbeiterin[*] In diesem Teil der Beitragsserie wollen die Autoren die Zukunft beleuchten: Ist es – ausgehend vom derzeitigen Recht – möglich, Übertragungen von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH über die Blockchain darzust...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 2. NFT

NFT steht für "Non-Fungible Token" und bezieht sich auf digitale Assets, die einzigartig und unverwechselbar sind. NFT basieren auf der Blockchain-Technologie, in der Regel auf der Ethereum-Blockchain. Ein NFT repräsentiert das Eigentum oder bestimmte Rechte an einem bestimmten digitalen Gut (wie einem Kunstwerk, einer Musikdatei, einem Videospielgegenstand) oder einer Forderu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 3. Smart Contracts

Die Verknüpfung des verbrieften Rechts mit einem NFT erfolgt durch sog. "Smart Contracts". Smart Contracts sind programmierbare Verträge, die in der Blockchain ausgeführt werden. Sie enthalten Informationen über das Eigentum, die Übertragung und die spezifischen Rechte, die mit einem NFT verbunden sind. Beispiel Wenn z.B. ein Künstler ein Kunstwerk als NFT erstellt, kann er im S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 4. Handel mit NFT

Das NFT kann von einem digitalen Wallet ("Portemonnaie") zur anderen übertragen werden. Es existieren zudem verschiedene NFT-Marktplätze und Plattformen, auf denen NFTs gekauft, verkauft und gehandelt werden können. Diese Marktplätze fungieren als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern. Der Handel erfolgt oft über Auktionen oder feste Preise. Die Transaktionen von NFTs we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Lara Weigand, wissenschaftliche Mitarbeiterin[*] In diesem Teil der Beitragsserie wollen die Autoren die Zukunft beleuchten: Ist es – ausgehend vom derzeitigen Recht – möglich, Übertragungen von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH über die Blockchain darzustellen? Kann jedenfalls eine Gesellschaftsfinanzierung – z.B. ein Darle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 1. NFT als vertragliches Formerfordernis

Dem Risiko eines Auseinanderfallens von NFT und Recht kann durch Vereinbarung eines gewillkürten Formerfordernisses einer "Blockchain-Form" nach § 127 BGB begegnet werden. Die Übertragung des Rechts und der zugrunde liegende Rechts- oder Forderungserwerb stehen dann gemäß vertraglicher Vereinbarung unter dem Vorbehalt der Übertragung des zugehörigen Tokens auf die Adresse des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / I. Begrifflichkeiten

1. Blockchain Die Blockchain ist eine Technologie, die verwendet wird, um Informationen sicher und transparent zu speichern. Vereinfachend kann die Blockchain mit einem digitalen Buch verglichen werden, das jede Transaktion oder Aufzeichnung revisionsfest und irreversibel enthält. Manipulation von Informationen praktisch ausgeschlossen: Das Besondere daran ist, dass es keine zent...mehr