Fachbeiträge & Kommentare zu Blockchain

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 12 Die Anforderungen zu ESRS S2 sollen i. V. m. den Angaben zur Strategie (SBM) in ESRS 2 gelesen werden. Der Standard gibt vor, dass die sich daraus ergebenden Angaben zusammen mit den Angaben nach ESRS 2 vorgelegt werden sollen. Die einzige Ausnahme stellen die Angaben zu ESRS 2 SBM-3 "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / 2. Dezentrale Finanzmärkte (Tz. 20a)

Auf dezentralen Finanzmärkten (DeFi) sollen Marktteilnehmer direkt mit der Blockchain ohne Zwischenschaltung eines Intermediärs interagieren können. Die Märkte dienen dazu, finanzwirtschaftliche Dienstleistungen anzubieten, die auf der Programmierbarkeit der zugrunde liegenden Blockchain basieren und häufig durch sog. Smart Contracts (vgl. nachfolgend) implementiert sind.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / 4. Dezentrale Handelsplattformen (Tz. 20a)

Dezentrale Handelsplattformen (DEX) stellen die technische Infrastruktur der programmierten Blockchain zur Verfügung. Der Handel erfolgt über eine Verkettung von Smart-Contracts, die den Nutzern z.B. die Bereitstellung von Kryptowerten ermöglichen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / 3. Smart Contracts (Tz. 20a)

Smart Contracts sind keine Verträge nach rechtlichem Verständnis. Es handelt sich hierbei um auf der jeweiligen Blockchain gespeicherte Programmcodes, die bestimmte Interaktionen – in Abhängigkeit vom Eintritt vorher definierter Ereignisse – automatisiert ausführen (z.B. den Transfer eines bestimmten Kryptowertes A nach dem Erhalt einer bestimmten Menge an Kryptowerten B).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / 2. Zurechnung zum wirtschaftlichen Eigentümer (Tz. 32)

Wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist, wer die tatsächliche Herrschaft in einer Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann. Gemäß BMF-Schreiben soll wirtschaftlicher Eigentümer diejenige Person sein, die Transaktionen initiieren und damit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / I. Einleitung

Das BMF hat erstmals am 10.5.2022 ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von "virtuellen Währungen und sonstigen Token" veröffentlicht (BMF v. 10.5.2022 – IV C 1 - S 2256/19/10003 :001, BStBl. I 2022, 668 – im Folgenden "BMF 2022"). Darin wird die Sicht der Finanzverwaltung auf die technischen Grundlagen und Begrifflichkeiten der Blockchain-basierten Technologie und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / 6. Sonstiges

Unverändert sind gegenüber dem BMF 2022 die Ausführungen des BMF 2025 zu Erwerb von Kryptowerten i.R.d. Blockerstellung (Tz. 7–8), Proof of Work, sog. Mining (Tz. 9–11), Proof of Stake – sog. Forging (Tz. 12), Inital Coin Offering – ICO (Tz. 25), Lending (Tz. 26), Airdrop (Tz. 29); bzw. ohne nennenswerte Änderungen zu Blockchain (Tz. 6), Masternode (Tz. 14 und 15), Wallets, Schlüssel ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. Dr. Michael Knittel, WP/StB/FB IntStR/RA/FASt/FAErbR[*] Der BMF hat erstmals am 10.5.2022 ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Darin wird die Sicht der Finanzverwaltung auf die technischen Grundlagen und Begrifflichkeiten der Blockchain-basierten Technologie und deren steuerliche Behandlung in ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 14a. Blockchain- und Kryptotoken-bezogene Verträge.

Rn 14a ›Die dezentrale Struktur von Blockchain-Netzwerken steht in einem offensichtlichen Spannungsverhältnis zur kollisionsrechtlichen Ermittlung der engsten Verbindung‹ (so zutreffend Schwemmer IPRax 22, 331 mwN); gleiches gilt für den Erwerb von Krypto-Währungen, wie zB Bitcoins (zur Übertragung von Krypto-Währungen Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 2. Aufl 23 Kap 7 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erfasste Gesellschaftsarten.

Rn 6 IntGesR bestimmt das anwendbare nationale Gesellschaftsrecht für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften (zu internationalprivatrechtlichen Aspekten von Personengesellschaften s Roth ZGR 14, 168), soweit sie mit eigener Organisationsstruktur nach außen hervortreten: zB KG, OHG und früher BGB-Außengesellschaften (Staud/Großfeld IntGesR Rz 777), seit dem 1.1.24 e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 49a. Metaverse-Verträge.

Rn 48a Das Metaverse (auch Metaversum) stellt eine neue Erscheinung dar. Es handelt sich um digitale, dreidimensionale Erlebniswelten, die kollisionsrechtlich noch nicht erschlossen sind. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten des Metaverse gibt es diverse kollisionsrechtliche Probleme. Diese erfassen zB die vertragliche Regelung der Nutzung des jeweiligen Metaverse an sich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Digitale Produkte, I 1 und II.

Rn 4 Den Gegenstand des Verbrauchervertrags muss nach I 1 die Bereitstellung digitaler Produkte durch den Unternehmer bilden. Das DIUG hat die in Art 3 I, II DIRL vorgegebenen Begriffe ›digitale Inhalte‹ und ›digitale Dienstleistungen‹ zur Vereinfachung unter dem Oberbegriff ›digitale Produkte‹ zusammengefasst (BTDrs 19/27653, 37). Die in II enthaltenen Legaldefinitionen für...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vertragliche Schuldverhältnisse.

Rn 6 Der Begriff ›vertragliche Schuldverhältnisse‹ (›contractual obligations‹, ›obligations contractuelles‹) dient der Abgrenzung zu ROM II, die auf ›außervertragliche Schuldverhältnisse‹ Anwendung findet (Lüttringhaus RabelsZ 13, 31, 44; Leible/Lehmann RIW 08, 528, 529). Der Begriff wird in der Verordnung nicht definiert. Erforderlich ist eine freiwillig eingegangene Verpfl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar — Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Arlt, Die Anknüpfung der Vermögenszuwachsbesteuerung an die Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG — Probleme bei "Drittstaatenfällen" durch die Einbeziehun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 9): Krypt... / IV. Anwendungsfragen zum AStG

Schließlich kann es zur Anwendung der Normen des AStG kommen. Es ist dann zu entscheiden, ob die Betätigung von Kryptoinvestments in § 8 Abs. 1 AStG unter die sog. aktiven Einkünfte fällt. Hierzu kann es auf mehreren Wegen kommen: Die Vorschriften der Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7–13 AStG können unmittelbar Anwendung finden. Dies ist – grob vereinfacht – der Fall, wenn e...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Überblick zur Ökodesign-Ver... / 6.1.2 Praxisnahe Maßnahmen und Learnings für andere Unternehmen

Aus der Fallstudie lassen sich zahlreiche übertragbare Maßnahmen ableiten, die auch für andere Unternehmen unabhängig von der Branche von hoher praktischer Relevanz sind. Zunächst empfiehlt es sich, die Einführung zirkulärer Designprinzipien schrittweise anzugehen. Pilotkollektionen können als Testfelder genutzt und sukzessive auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.3 Abgrenzung zum Finanzanlagevermögen

Rz. 8 Noch schwieriger als die Abgrenzung des Umlaufvermögens gegenüber dem Sachanlagevermögen erweist sich die gegenüber dem Finanzanlagevermögen. Für diese Abgrenzung gelten die vorstehenden Ausführungen zwar entsprechend, jedoch mit einer anderen Gewichtung der Kriterien. Sofern es sich nicht um Beteiligungen[1] i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB handelt, die aufgrund der Definiti...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die zweite zentrale Offenlegungssäule im ESRS E1 betrifft das Management klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die beiden Teilstandards E1-2 und E1-3 verpflichten Unternehmen zur strukturierten Erfassung, Bewertung und Steuerung physischer und transitorischer Klimaeinflüsse. ESRS E1-2: Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawa...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Parameter und Ziele

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende sechs Teilstandards: ESRS E1-4: Ziele in Bezug auf Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Der Teilstandard ESRS E1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter, überprüfbarer Zielsetzungen, die sich aus der strategischen Ausrichtung in Bezug auf den Klimawandel ergeben. Diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Der digitale ... / 3. Zugangsdaten

Um Zugang zum digitalen Leben zu erhalten, kommt den Zugangsdaten (Passwörtern und Benutzerdaten) zentrale Bedeutung zu. Die Literatur hat hierfür schon verschiedene Lösungen ausgearbeitet, wie z.B. die Hinterlegung von Masterpasswörtern[27] oder die notarielle Hinterlegung von Zugangsdaten bzw. des Masterpassworts.[28] Im Zuge der Rechtsberatung zur Errichtung einer letztwil...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 4 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS S2

Die Umsetzung des ESRS S2 erfordert eine umfassende strategische Ausrichtung im Einkauf, die sicherstellt, dass arbeitsrechtliche Risiken in der Lieferkette nicht nur identifiziert, sondern aktiv gemanagt werden. Während die einzelnen Substandards spezifische Anforderungen an die Einkaufsstrategie stellen, sind die folgenden allgemeinen Handlungsempfehlungen grundlegend für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geld

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Wirtschaftlich betrachtet ist Geld alles, was zum Tausch von Waren akzeptiert wird und Geldfunktionen erfüllt, dh insbesondere die Möglichkeit bietet, es gegen Waren oder Dienstleistungen zu tauschen. Daneben kann es als Wertmesser und zur Aufbewahrung von Vermögen dienen. Dies gilt in erster Linie für das von einer staatlichen Notenbank ausg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Der digitale ... / I. Einleitung

Die fortschreitende Digitalisierung prägt zunehmend die Abwicklung eines Nachlasses. Nahezu jeder besitzt heute E-Mail-Adressen und Social-Media-Profile. Nicht wenige investieren in Kryptowährungen. Diese digitalen Inhalte gewinnen nicht nur gesellschaftliche, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Relevanz. Allein in der EU wurde die Datenwirtschaft 2023 auf rund 544 Milli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Einkünfte aus Leistungen, § 22 Nr 3 EStG

Schrifttum: Ruppe, Gewinnrealisierung im Steuerrecht, Köln 1981; Paus, Behandlung von Fahrgemeinschaften, FR 1994, 741; Waterkamp-Faupel, Die sonstige Leistung im ESt-Recht, FR 1995, 41; Enneking/Denk, Qualifikationsprobleme bei der Besteuerung der inländischen Einkünfte von unbeschränkt stpfl Sportlern, DStR 1996, 450; Reisch/Reichhardt/Urbanke, Probleme bei der Besteuerung von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaneutrale Unternehmen s... / 4.2 Markt für freiwillige Klimakompensation (engl. Voluntary Carbon Market "VCM")

Neben diesem regulierten Emissionshandel, der entweder auf dem europäischen ETS oder auf dem nEHS basiert und der ein sehr wirksames Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen ist, gibt es auch einen freiwilligen Kohlenstoffmarkt, der auf individuellen Initiativen von Institutionen, Einzelpersonen oder Unternehmen fußt, die keine staatliche Freigabe benötigen. Das ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Al... / 3.1.2 Maßnahmen zur Umsetzung

Um die Anforderungen des ESRS E1 zu erfüllen, sollte der Einkauf explizit folgende Maßnahmen ergreifen: Lieferantenbewertung nach CO 2 -Emissionen: Ein zentraler Hebel zur Reduzierung von Scope-3-Emissionen ist die gezielte Integration von CO2-Kriterien in Lieferantenverträgen und Ausschreibungen. Unternehmen sollten ihre Lieferanten dazu verpflichten, ihre Emissionswerte trans...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 6. Untersuchungsergebnisse und Ausblick

Die Einführung von § 88c AO markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Transparenz und Effizienz im Besteuerungsverfahren im Kapitalmarktbereich. Die Norm bietet einen strukturierten rechtlichen Rahmen für die Übermittlung und Verarbeitung von Informationen über kapitalmarktbezogene Steuergestaltungen und eröffnet der Finanzverwaltung neue Möglichkeiten zur gezielte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2025, Abschied von ... / 3. Fazit und Verabschiedung der "Rheinischen Tabelle"

Die Vergütungsempfehlungen des DNotV 2025 stellen einen wichtigen Fortschritt[33] zur Bemessung der angemessenen Vergütung des Testamentsvollstreckers in den Fällen dar, in denen der Erblasser von der ihm durch den Gesetzgeber eigentlich zugedachten Regelungsbefugnis[34] keinen Gebrauch gemacht hat. Die wesentlichen Anmerkungen der AGT – insbesondere zur Anpassung der Tabell...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling im Zeitalter ge... / 3.1.4 Neue resilienzunterstützende Tools und KPIs im Controlling

Die Fähigkeit eines Unternehmens, flexibel auf Veränderungen zu reagieren und Krisen erfolgreich zu bewältigen, hängt, wie oben ausgeführt, wesentlich von der eine Widerstandsfähigkeit unterstützende Steuerungsinstrumente ab. Controlling-Tools und die richtigen Kennzahlen spielen hierbei eine Schlüsselrolle, da sie nicht nur die operative Effizienz sicherstellen, sondern auc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kryptowerte: Mitwirkungs- &... / Hintergrund

Ein Kryptowert ist die digitale Darstellung eines Wertes oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der sog. Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann. Eine Blockchain ist hingegen eine in der Regel keiner zentralen Kontrolle unterliegende Datenbank mit mehreren Beteiligten, die die Distrib...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

Kommentar Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen Mit Schreiben vom 6.3.2025 hat das BMF seine aus 2022 stammenden Aussagen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert. Neu eingefügt wurden insbesondere Aussagen zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten sowie zu dezentralen Finanzmärkten, Transaktionsübersichten und Steuerreports. Da...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Wertschöpfungskette: Digita... / 3.1.3 Blockchain

Die Blockchain-Technologie bietet viele praxistaugliche Möglichkeiten, um Nachhaltigkeit in unterschiedlichen Bereichen zu fördern, und ihr Potenzial ist immens. Durch ihre dezentrale Struktur und die Möglichkeit, Daten unveränderlich und transparent zu speichern, kann Blockchain entscheidend dazu beitragen, nachhaltige Prozesse zu optimieren und effizienter zu gestalten. Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Wertschöpfungskette: Digita... / 3.1.1 Einsatz von IoT und Blockchain

Das Internet der Dinge (IoT) spielt eine entscheidende Rolle bei der Sammlung und Analyse von Daten, die für die zukünftige Optimierung von Prozessen, Ressourcen und Produkten genutzt werden können. Mithilfe von IoT-Lösungen lassen sich umfassende und detaillierte Einblicke gewinnen, beispielsweise in Bestandsmengen, Energieverbrauch und die Lebensdauer von Produkten. Sensor...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Wertschöpfungskette: Digita... / 3.1 Transparenz und Rückverfolgbarkeit

Digitale Technologien wie Blockchain oder digitale Zwillinge ermöglichen Unternehmen, den gesamten Lebenszyklus eines Produkts lückenlos nachzuverfolgen. Dadurch entsteht Transparenz hinsichtlich der Herkunft von Materialien sowie der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards entlang der Lieferkette. Insbesondere mit zunehmenden gesetzlichen Anforderungen an Nachhaltigkeit,...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Wertschöpfungskette: Digita... / Zusammenfassung

Überblick Die Digitalisierung stellt einen zentralen Treiber für mehr Nachhaltigkeit in Lieferketten dar. Durch den Einsatz moderner Technologien wie IoT, Big Data, künstlicher Intelligenz und Blockchain können Unternehmen ihre Prozesse nicht nur effizienter gestalten, sondern auch signifikante Fortschritte in der Transparenz und Nachvollziehbarkeit entlang der gesamten Wert...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Organisation von HR / 5.3.3 Automatisierungsstrategie

Automatisierungsstrategien im HR-Bereich zielen vor allem auf Effizienzgewinne und ab und umfassen: Einführung, Weiterentwicklung oder Ersatz von IT-Informationssystemen Prozessautomatisierung Employee Self Services und Chatbots Mobile Endgeräte Stetige Automatisierung der administrativen Prozesse Nutzung von Blockchains Hinweis Auswirkungen auf die HR-Organisation Die Automatisieru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain: Gekommen um zu ... / 2.1 Was genau ist eine Blockchain?

Wie schon beschrieben, basiert das Bitcoin-System auf mehreren Teilbereichen: der Zahlungs- und Wertaufbewahrungseinheit – diese beiden Aspekte ähneln den volkswirtschaftlichen Geldfunktionen sämtlicher Fiat-Währungen – und der digitalen Neuerung in Form der Blockchain, dem Protokoll und Netzwerk der jeweiligen Kryptowährung.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain: Gekommen um zu ... / 5.1 Potenzial der Blockchain im Bereich der Finanzen und Fintechs

Das umfangreiche Potenzial der Blockchain bleibt auch außerhalb der Kryptomärkte oder Financial Services nicht verborgen. Vielmehr öffnen sich immer mehr Wirtschaftszweige, um von dieser neuen Technologie zu profitieren. Die Anwendungsbereiche sind weitreichend – hier nur ein kurzer, beispielhafter Ausschnitt: Die Blockchain lässt sich für intelligent vernetzte Haushalte (Sm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain: Gekommen um zu ... / 1.2 Ursprung der Blockchain und somit des Bitcoins während der Finanzkrise

Der Ursprung der Kryptowährungen liegt im Jahr 2008, der Zeitpunkt, an dem die Weltwirtschaft mit den Folgen der Finanzkrise zu kämpfen hatte, die US-Investmentbank Lehman Brothers Inc. Insolvenz gem. des amerikanischen Chapter 11-Verfahrens beantragte und das Vertrauen in das globale Bankensystem verletzt war. Das digitale Zahlungssystem des Bitcoins, losgelöst von zentraler...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain: Gekommen um zu ... / 3.2 IOTA beruht auf Tangle Ledger, nicht auf der Blockchain

Ein weiterer Altcoin, auf den hier nur kurz eingegangen wird, ist der IOTA. IOTA baut anders als die beiden vorher beschriebenen Coins nicht auf der Blockchain auf, sondern auf dem sog. Tangle Ledger. Dieser sieht keine Vergütung von Minern vor, da IOTA-Coins nicht erschaffen werden müssen, sondern bereits existieren. Das macht eine komplett entgeltfreie Übertragung möglich....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain: Gekommen um zu ... / 1 Ursprung der Blockchain beruht auf dem Bitcoin

1.1 Trump-Wahl schürt die Hoffnung auf goldene Zukunft des Bitcoin Die Kursentwicklungen zahlreicher Kryptowährungen wurden zum Ende des Jahres 2024 durch die erneute Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten geprägt. Dem früheren und zukünftigen Herren im Weißen Haus wird zugebilligt Kryptowährungen und der Blockchaintechnologie aufgeschlossen gegenüberzustehen und beides för...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain: Gekommen um zu ... / 2 Funktionsweise der Blockchain und Legitimation von Zahlungen

2.1 Was genau ist eine Blockchain? Wie schon beschrieben, basiert das Bitcoin-System auf mehreren Teilbereichen: der Zahlungs- und Wertaufbewahrungseinheit – diese beiden Aspekte ähneln den volkswirtschaftlichen Geldfunktionen sämtlicher Fiat-Währungen – und der digitalen Neuerung in Form der Blockchain, dem Protokoll und Netzwerk der jeweiligen Kryptowährung. 2.2 Dezentralität ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain: Gekommen um zu ... / 2.4 Zahlungen in einer Kette diverser Blöcke

Um einen einheitlichen Konsens und die Praktikabilität zu gewährleisten, wird diese Transaktion mit zahlreichen weiteren Blöcken zusammengefasst und in die Blockchain eingefügt. Damit solch ein Block erschaffen und in die Blockchain eingefügt werden kann, muss der jeweilige Netzwerkteilnehmer eine gewisse, nicht unbeträchtliche Rechenleistung aufbringen. Teilnehmer, welche üb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain: Gekommen um zu ... / 1.3 Bitcoin – virtuelle Wertanlage, dezentrale Speicherung, digitale Zahlung

Der Bitcoin ist ein umfangreiches Konzept, welches mehrere Teilbereiche kombiniert bzw. verschiedene Technologien miteinander verbindet: 1) Erschaffung virtueller Wertanlagen, 2) dezentrale Speicherung und 3) digitale Abwicklung der Zahlungen. Dieses Verfahren ist der wichtigste Unterschied zu den bekannten Fiat-Währungen. Der Begriff Bitcoin beschreibt dabei aber nicht nur di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain: Gekommen um zu ... / 3 Ausgewählte Unterschiede der Blockchains und ICOs

3.1 Ethereum als bekanntester Altcoin Durch die Tatsache, dass die Technologie öffentlich verfügbar ist, ist es möglich, das System zu kopieren und ein eigenes Kryptosystem zu erstellen. Diese Entwicklung neuer Digitalwährungen wird bereits zahlreich genutzt, um von Schwächen des Bitcoin-Systems zu profitieren, diese zu eliminieren sowie individuelle Eigenschaften zu ergänzen. So...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain: Gekommen um zu ... / 2.2 Dezentralität und Proof-of-Work

Die Blockchain dient als Register, in dem alle jemals getätigten Transaktionen an mehreren Orten gleichzeitig, dezentral gespeichert werden. Dies birgt den Vorteil, dass die Blockchain schwer zu manipulieren ist und nicht durch einen Ausfall eines Teilnehmers – beispielsweise eines Rechners oder Servers – beeinträchtigt wird. Da aber jeder Teilnehmer der Blockchain dieses Re...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain: Gekommen um zu bleiben

Zusammenfassung Überblick Neben Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum und zahlreichen weiteren, vereint das gesamte Spektrum der Kryptowährungen in Summe eine Marktkapitalisierung von etwa 3,5 Bio. US-Dollar bzw. ca. 3,4 Bio. EUR (Stand: Januar 2025). Jede Kryptowährung beruht auf ihrer eigenen Blockchain und ist individuell ausgestaltet. Die Eigenschaften der jeweiligen Di...mehr