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Kryptowerte: Mitwirkungs- & Doku-Pflichten ab 2025 beachten / Hintergrund

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Ein Kryptowert ist die digitale Darstellung eines Wertes oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der sog. Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann. Eine Blockchain ist hingegen eine in der Regel keiner zentralen Kontrolle unterliegende Datenbank mit mehreren Beteiligten, die die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) verwendet.

Die Finanzverwaltung hat aus gegebenem Anlass etwaige Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten erarbeitet. Damit erhalten die Steuerpflichtigen eine Hilfestellung bei der Dokumentation und Erklärung ihrer Einkünfte und die Finanzämter praktische Hinweise zur Prüfung und Veranlagung entsprechender Steuererklärungen.

Sog. Non Fungible Token (NFT) und das sog. Liquidity Mining sind hingegen noch nicht Gegenstand der praktischen Neuerungen durch die Finanzverwaltung.

Hinweis: Ab 2025 gelten somit grds. strengere Steuerregeln für Kryptowerte.

Mitwirkung zur Wallet-Bestandsermittlung bei Kryptowerten

Für die Ermittlung des Wallet-Bestandes (31.12., jährlich) der einem öffentlichen Schlüssel zugeordneten Kryptowerte werden insbesondere zwei Methoden eingesetzt.

UTXO-Methode: Bei Bitcoin und einigen anderen Kryptowerten (insbesondere Cardano) wird der Bestand als die Summe der "Unspent Transaction Output" (UTXO) erfasst. Dabei werden die Einnahmen (Inputs) und die Ausgaben (Outputs) gegenübergestellt. Für jeden Input und Output werden Werteinheiten (Coins) gebildet.

Accounting-Methode: Als weitere Methode der Bestandsermittlung (z.B. Ether, EOS und Tro) erfolgt – ähnlich wie bei einem Bankkonto – eine Buchung von Ein- und Ausgängen in einem Bestandskonto, so dass sich der Bestand fortwährend aus Bestandsmehrungen oder Bestandsminderungen errechnet.

Aufzeichnun...

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