Fachbeiträge & Kommentare zu Blockchain

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Blockchain-Technologie und ... / 3.5 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

Kryptowerte können auch an Arbeitnehmer überlassen werden und Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach § 19 EStG begründen. Eine andere Einkunftsart kommt nur in Betracht, wenn kein Veranlassungszusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht. Z. B. ist dies der Fall, wenn ein Sonderrechtsverhältnis begründet wird. Also der Arbeitnehmer beteiligt sich mit seinen Mitt...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.2.1 Allgemeine Struktur und Erläuterungen

Zur Vermeidung von Doppelbesteuerung existieren im internationalen Steuerrecht zwischen den jeweiligen Staaten sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die nach § 2 AO vorrangig vor dem nationalen Steuerrecht angewendet werden müssen. DBA weisen einem Staat ein Besteuerungsrecht zu. Teilweise kann nationales Recht die Regelungen innerhalb eines DBAs überschreiten. Maßgeblich w...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.6.3 Grundsätze der Besteuerung in Portugal

Die Besteuerungsgrundsätze von Kryptowerten in Portugal wurden wesentlich zum 1.1.2023 neu definiert. Zuvor war die Behandlung von Krypto-Transaktionen teilweise undefiniert und orientierte sich an bisherigen Steuerregimen. Durch die neuen Besteuerungsgrundsätze wurden Änderungen in der Einkommensteuer (CIRS),[1] Körperschaftsteuer (CIRC)[2] und Stempelsteuer (CIS)[3] vorgen...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.6.1 Grundsätze der Besteuerung in der Schweiz

Für die Beurteilung, ob Krypto-Transaktionen einer Steuerpflicht in der Schweiz unterliegen, ist die gewerbliche Verstrickung, die Art des Handels, die gehandelten Krypto-Token sowie der Erwerb der Token wesentlich entscheidend. Insgesamt werden Zahlungs-Token, Anlage-Token und Nutzungs-Token unterschieden. Bei den Einkünften aus Kryptowährungen sind unterschiedliche Steuera...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.6.2 Steuerliche Einordnung von Token

Für eine steuerliche Bewertung müssen die oben beschriebenen Tokenarten einer der folgenden Tokenkategorien zugeordnet werden. Diese entspringen im Wesentlichen der Definition des BMF-Schreibens "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte" vom 6.3.2025.[1] Aus einer steuerlichen Perspektive unterscheidet man sog. Currency oder Payment-Token, U...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.1 Allgemeines und Kryptowerte als Wirtschaftsgüter

Werden im Privatvermögen gehaltene Kryptowerte veräußert, führt dies zu Gewinnen aus § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Diese Einnahmen sind nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Erfolgt eine Veräußerung innerhalb eines Jahres, ist die Freigrenze nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG von 1.000 EUR zu berücksichtigen. Die folgenden Beispiele veranschaulichen die wicht...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.3 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Bei der ertragsteuerlichen Einkünftequalifikation von Krypto-Transaktionen kommen insbesondere folgende Einkunftsarten in Betracht: Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG, Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften na...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.9 Ausgewählte aufsichtsrechtliche Hintergründe

Es werden wesentliche aufsichtsrechtliche Hintergründe und Leitlinien zur Klassifizierung von Token dargestellt. Seit dem 31.5.2023 existiert auf europäischer Ebene die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA).[1] Diese Verordnung ist unmittelbar auf europäischer Ebene anwendbar, soll aber in Deutschland durch den Gesetzesentwurf über die Digitalisierung des Finanzmarkt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 6.2 OECD: Crypto-Asset Reporting Framework

Auf OECD-Ebene wurde am 10.10.2022 die finale Fassung des sog. "Crypto-Asset Reporting Framework and Amendments to the Common Reporting Standard" (kurz: CARF) veröffentlicht.[1] Dem ging ein öffentliches Konsultationsverfahren am Anfang des Jahres 2022 voraus.[2] Der internationale Informationsaustausch teilt sich grundsätzlich in folgende 3 Formen: Austausch von Informatione...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 6.4 Deutschland: Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz

Die CARF- und DAC8-Anforderungen müssen noch in deutsches Recht umgesetzt worden. Das sog. "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226" wurde am 19.12.2025 final durch den Bundesrat beschlossen. Zunächst hatte das BMF einen Referentenentwurf am 4.11.2024 veröffentlicht. Aufgrund des Bruchs der vorherigen Bundesregierung wurde am 26.6.2025 ein neuer Entwurf vom BMF ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Künstliche Intelligenz und ... / 5.1 Allgemeine Praxisfragen und Herausforderungen bei KI-Systemen

Die Einführung von ChatGPT hat eindrucksvoll vor Augen geführt, wie KI-Modelle und KI-Systeme außerhalb von rein zahlenbasierten Prozessen auch die Fähigkeit zur Textgenerierung erreichen können. Diese sog. großen Sprachmodelle bzw. Large Language Model (LLM) bestimmen durch ein Wahrscheinlichkeitsmodell die Anordnung von Worten und Sätzen und fügen diese in einen weitgehend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Künstliche Intelligenz und ... / 5.3.3 Weitere Einsatzmöglichkeiten von KI-Systemen in der Beratung und Organisationen

KI-Tools mit Verlagsinhalten stellen einen universal einsetzbare Aufbereitung von Fachwissen dar, jedoch gehen KI-Systempotenziale im Steuerbereich darüberhinaus und erlauben noch weitere Einsatzmöglichkeiten. Ältere wissenschaftliche Auswertungen zur Einsatzfähigkeit von KI, sprachen KI nur eine Hilfstätigkeit bei der Auswertung von steuerrelevanten Informationen zu. Es wird...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Künstliche Intelligenz und ... / 2.1 Basisverständnis und Einsatzpotenziale Künstlicher Intelligenz

Es existieren unterschiedlichste KI-Systeme, KI-Techniken sowie KI-Modelle. Für eine stärkere Systematisierung kann man diese grob in regelbasierte KI-Systeme sowie selbstlernende bzw. machine-learning basierte KI-Systeme untergliedern. Regelbasierte KI-Systeme bauen auf den Erfahrungen sowie der Programmierung von Menschen auf und treffen ihre Entscheidungen anhand der eing...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.36 § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte)

• 2020 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Krypto-Assets/§ 23 EStG Das FG Berlin-Brandenburg hat im Rahmen eines Aussetzungsverfahrens mit Beschluss v. 20.6.2019, 13 V 13100/19 entschieden, dass die Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen bei Krypto-Assets zulässig ist. Es liegt insoweit ein Wirtschaftsgut i.S.v. § 23 EStG vor. Der Entscheidung dürfte nicht zu folg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2020 Auswirkungen des SolZ 2021 auf die steuerliche Belastung von gewerblichen und nicht gewerblichen Einzelunternehmen/§ 15 EStG/SolZ 2021 Die Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag von derzeit 972 EUR auf 16956 EUR (SolZ 2021) führt zu einer steuerlichen Entlastung von Personenunternehmen gegenüber Kapitalgesellschaften. Steuerliche Belastungsunterschiede ergeb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.1 § 1 UStG (Steuerbare Umsätze)

• 2020 Echter Vertrag zugunsten Dritter / Unechter Vertrag zugunsten Dritter / § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Zivilrechtlich ist zwischen dem echten und dem unechten Vertrag zugunsten Dritter zu unterscheiden. Der Unterschied besteht darin, dass dem Dritten im Rahmen des echten Vertrags zugunsten Dritter ein eigenes Forderungsrecht zusteht. Beim unechten Vertrag zugunsten Dritter ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Krytpo-Token

Verwaltungsanweisung: BMF v 10.05.2022, BStBl I 2022, 668 Rz 89 (Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token). Token, die als Sachbezug einzuordnen sind, fließen dem ArbN regelmäßig im Zeitpunkt der Einbuchung in die Wallet zu. Der Zufluss der Token soll nach Auffassung des BMF bei der Einbuchung in die Wallet jedoch frü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

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Steuerliche Informationspfl... / Das ändert sich

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (z. B. Verwahrung, Verwaltung, Handel, Tausch, Beratung) müssen jährlich dem BZSt Informationen zu ihren Nutzern und deren Transaktionen melden. Zu melden sind u.a. Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und Geburtsort der Nutzer sowie Details zu den Kryptowerten (Art, Anzahl, Wert der Transaktionen). Die Meldepflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 11): Vert... / I. Krypto-Gewinne der ersten Stunde

Nach der vorgenannten Presseerklärung wertet das LBF NRW derzeit ein zweites Datenpaket über den Handel mit Kryptowährungen aus dem gesamten Bundesgebiet mit geschätzt ca. 4.000 Steuerfällen aus. Weitere Strafverfahren im Zusammenhang mit Gewinnen aus Kryptowährungen sind damit zeitnah zu erwarten. Fahndungspraxis: Die Ermittlungen – dies hat die Auswertung des ersten Datenpa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 11): Vert... / V. Hinterziehungsvorsatz

Häufiger als die Frage der Erklärungspflicht wird in der Praxis die Vorsatzfrage bei Krypto-Fällen diskutiert. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will.[19] Für bedingten Vorsatz reicht es aus, dass der Täter...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.7 Energy Harvesting – Energie dezentral erzeugen

Mehr Nachhaltigkeit bedeutet, die Lebensgrundlagen langfristig lebenswert zu erhalten, die Unternehmungen zukunftssicher zu gestalten und das menschliche Wohlergehen langfristig zu sichern und zu stärken. Es bedeutet, die Luft weniger mit Schadstoffen zu belasten und weniger Ressourcen zu verbrauchen. Es bedeutet, weniger Energie und/oder vermehrt Energie aus erneuerbaren En...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für U... / c) Leistungsort und Blockchain-Pseudoanonymität

FG: Pflicht zur Ermittlung des Leistungsempfängers: Hinsichtlich des Leistungsorts komme bei Umsätzen an Nichtunternehmer § 3a Abs. 5 UStG zur Anwendung, so dass der Wohnsitz des Leistungsempfängers maßgeblich sei. Auch die technischen Besonderheiten der Blockchain, wie ihre dezentrale Struktur und die weitgehende Anonymität der Teilnehmer, führten nach dem FG zu keinem ande...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für U... / a) Erste gerichtliche Definition von NFTs

Positiv hervorzuheben ist, dass das FG Niedersachsen erstmals eine eigene Definition von NFTs vorschlägt. Das FG beschreibt dabei NFTs wie folgt: "Als NFT werden kryptografische Token bezeichnet, die durch eine Blockchain als spezielle Art der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) erzeugt werden und nicht austauschbar bzw. nicht fungibel, sondern einzigartig sind." Zudem defin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / a) Berücksichtigung technischer Besonderheiten (Tz. 87)

Aufgrund der sich bei Kryptowerten ergebenden technischen Besonderheiten ordnet das BMF 2025 spezifische steuerlich relevante Informationen der "Informationsphäre des beweisnäheren Steuerpflichtigen" zu. Dazu gehören: Identität des Stpfl. bei in einem öffentlichem Blockchain dokumentierten Informationen, Aufzeichnungen der zentralen Handelsplattform über die Bestände der Nutze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. Dr. Michael Knittel, WP/StB/FB IntStR/RA/FASt/FAErbR[*] Der BMF hat erstmals am 10.5.2022 ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Darin wird die Sicht der Finanzverwaltung auf die technischen Grundlagen und Begrifflichkeiten der Blockchain-basierten Technologie und deren steuerliche Behandlung in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Erweiterte Mitwirkungspflicht des Stpfl. gem. § 90 Abs. 2 AO (Tz. 89)

Werden Kryptowerte über zentrale bzw. dezentrale Handelsplattformen eines ausländischen Betreibers erworben oder veräußert, wird laut BMF 2025 gem. § 90 Abs. 2 AO eine erweiterte Mitwirkungspflicht der Stpfl. begründet. Die Finanzverwaltung ist insoweit der Ansicht, dass aufgrund der internationalen Verortung von sog. "Netzwerkknoten einer Blockchain" und der nicht an die An...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / a) Grundlagen

Rz. 91 Grundsätzlich ist im internationalen Sachenrecht die Rechtswahl ausgeschlossen. Erörtert wird die Möglichkeit einer Rechtswahl indes für sog. "Token" bzw. das "Token-Sachstatut". Es geht dabei um digitalisierte Vermögenswerte, die einmalig vorhanden und bestimmten Berechtigten zugewiesen sind, und die in einem Buchungssystem (z.B. Blockchain) gespeichert sind. So vers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / a) Begriff "Masternode" (Tz. 14 f.)

Zur Nutzung des Blockchainverfahrens ("Distributed Ledger") als Informationsspeicher erfolgt die Verwendung von sog. DLT-Knoten ("Nodes"), z.B. in Form eines an das Internet angeschlossenen Computers. Eine Masternode fungiert als Knotenpunkt/Speicherort einer vollständigen Kopie einer Blockchain und dient darüber hinaus als Durchführungsort verschiedener Arten von Transaktio...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / a) Begriff "Hard Fork" (Tz. 27)

Erhalt von zusätzlichen Einheiten an Kryptowerten ohne Erbringung einer Gegenleistung in gleicher Menge infolge der Aufspaltung einer Blockchain, auf der ein bestimmter Kryptowert basiert.mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. Dr. Michael Knittel, WP/StB/FB IntStR/RA/FASt/FAErbR[*] Der BMF hat erstmals am 10.5.2022 ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Darin wird die Sicht der Finanzverwaltung auf die technischen Grundlagen und Begrifflichkeiten der Blockchain-basierten Technologie und deren steuerliche Behandlung in ...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG: Kryptowerte einer neuen Blockchain aufgrund einer Hard Fork stellen neue unterschiedliche Wirtschaftsgüter dar (Tz. 66), Aufteilung der ursprünglichen Anschaffungskosten der vor der Hard Fork existierenden Kryptowerte auf die neu entstandenen Wirtschaftsgüter (Tz. 67), Ausrichtung des Aufteilungsmaßstabes nach dem Verhältnis der Mark...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Ermittlungen in der Blockchain

Rz. 1897 [Autor/Stand] Eine Rückverfolgung der individuellen Transaktionshistorie einer transparenten Blockchain ist technisch möglich.[2] In diesem Zusammenhang hat sich bereits ein Markt entwickelt, welcher Werkzeuge zur forensischen Blockchain-Analyse erstellt.[3] Wichtig ist hierbei, dass es sich um Werkzeuge handelt, bei welchen keine ermittelten Daten an Dritte weiter ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Transparenz und Anonymität von Kryptowährungen

Rz. 1880 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen werden häufig die Attribute "intransparent", "privat" und "anonym" in Verbindung gebracht, so dass manch ein Steuerpflichtiger auf die Idee kommen könnte, dass diese virtuellen Währungen sich gut zur Steuerhinterziehung oder Geldwäsche eignen könnten. Diese Annahme ist allerdings so nicht zutreffend. Rz. 1881 [Autor/Stand] Privatsphä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 81. Lieferung 10.2023, Seite 7192. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1852 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen, insbesondere mit ihrer bekanntesten, dem Bitcoin, konnten Anleger in den vergangenen Jahren teilweise beträchtliche Gewinne erzielen. Aus dem Verkauf von Kryptowährungen, dem Tausch von Kryptowährungen gegen Waren, dem Schürfen von Kryptowährungen (sog. Mining[2]) oder dem Erhalt von Prämien (Staking) können sich steuerrechtliche u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Praktische Herausforderungen

Rz. 1888.2 [Autor/Stand] Eine Herausforderung, die sich bei der Erklärung und insbesondere im Rahmen von Nacherklärungen (§ 153 AO vgl. auch § 371 Rz. 812 ff.) und Selbstanzeigen (§§ 371, 378 Abs. 3 AO) stellt, ist die Ermittlung der richtigen und vollständigen Transaktionshistorie des Mandanten. Das vielfältige Angebot an Börsen und Projekten, deren teilweise Schnelllebigke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Moritz/Strom, Besteuerung von Investitionen in virtuelle Währungen bei privaten Kapitalanlegern, DB 2018, 3012; Albrecht/John, Die einkommensteuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung bei Investitionen in Kryptotoken. Bewährte Grundsätze in einem neuen Kontext, FR 2019, 393; Sanning, Die Vermessung des Krypto Gewerbes – von Schürfern, Händlern und an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Einleitung

Rz. 1906 [Autor/Stand] Im Zusammenhang mit Kryptowährungen stellt sich die Frage, ob bei einem Grenzübertritt Meldepflichten bestehen. Da Kryptowährungen nur virtuell bzw. digital existieren, stellt sich vorab schon die Frage, wann überhaupt ein Grenzübertritt stattfindet. Die Coins liegen meist in einer Wallet bzw. auf einer Exchange, auf Servern im Ausland und der Inhaber ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1889 [Autor/Stand] Eine erhebliche Bedeutung im strafrechtlichen Diskurs von Kryptowährungen kommt dem Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB sowie den weiteren geldwäscherechtlichen Regularien zu. Die Legaldefinition von Kryptowerten des § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG geht auf die Definition der 5. EU-Geldwäscherichtlinie zurück (vgl. bereits Rz. 1853), weshalb die Bekä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1888 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowerten folgt den allgemeinen Grundsätzen. Besonderheiten, sind zum Teil darin begründet, dass viele vorgeschaltete Fragen der Besteuerung bislang ungeklärt waren oder weiterhin ungeklärt sind. Darüber hinaus ist die Auswirkung der technischen Eigenschaften auf die Praxis insbesondere im Rahmen von Nache...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Typologien

Rz. 1890 [Autor/Stand] Den Großteil der kryptowert-bezogenen Straftaten machen Anschlussdelikte, insbesondere Geldwäsche aus.[2] Die bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) eingegangenen Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Kryptowerten sind im aktuellen Berichtsjahr 2021 auf 5.230 (Vorjahr: 2.050) gestiegen, wobei 92 % der Meldungen von Kreditinst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Umsatzsteuerliche Behandlung

Rz. 1874 [Autor/Stand] Der Kauf bzw. Verkauf einer Kryptowährung stellt einen Tausch in bzw. von einer konventionellen Währung dar und ist somit als eine Dienstleistung und eine steuerbare sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG einzuordnen.[2] Rz. 1875 [Autor/Stand] Der EuGH hat mit Urteil vom 22.10.2015 (Hedqvist)[4] entschieden, dass der Umtausch einer Kryptowährung in eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr

Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 4 (Private Vermögensverwaltung und gewerblicher Grundstückshandel: Abgrenzung; Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr); BMF v 01.04.2009, BStBl I 2009, 515 Tz 2 (Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit, Ein-Objekt-Gesellschaften; Zuordnung der Einkünfte); H 15.4 EStH 2023. Rn. 127 Stand:...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Einleitung

Rz. 1892 [Autor/Stand] Kernprobleme für die Anwendbarkeit klassischer Ermittlungsmethoden auf Sachverhalte mit Bezug zu Kryptowährungen erwachsen zum einen aus der Dezentralität und der Pseudnoymität/Anonymität sowie aus der unklaren Rechtsnatur von Kryptowährungen.[2] Zwar lassen sich Transaktionen bei den meisten Coins bis zur Entstehung des Coins durch das Mining zurückve...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 8.1 Originärer Erwerb oder Mining

Beim sog. Mining wird die virtuelle Währung erst erzeugt. Dabei ist zwischen dem sog. "proof of work" und dem sog. "proof of stake" zu unterscheiden. Kurz gefasst bedeutet Mining, dass die Betreiber von (Groß-)Rechnern für ihren Einsatz an Rechnerkapazität im Rahmen einer Blockchain – das ist eine dezentrale Datenbank, die eine wachsende Liste von Transaktionsdatensätzen, ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 8.4.1 Allgemeines

Bereits im Jahr 2022 hatte das BMF die Konkretisierung der Mitwirkungs- und Erklärungspflichten im Zusammenhang mit Kryptowerten angekündigt. Mit dem BMF-Schreiben v. 6.3.2025 greift das BMF die damaligen Entwurfsinhalte weitgehend auf und konkretisiert erstmals, welche steuerlichen Nachweis- und Dokumentationsanforderungen die Steuerpflichtigen zu erfüllen haben.[1] Wichtig...mehr

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Umsatzsteuer beim Handel mi... / Hintergrund

Ein Einzelunternehmer handelte im Inland über das Internet mit Krypto-NFT, die digitale Bilddateien als Sammelobjekte darstellen. Er war weder der Urheber der Werke noch der Erstverkäufer, sondern kaufte die NFT auf Internetplattformen und verkaufte sie weiter, meist über die Plattform "OpenSea". Die Umsätze aus diesen Verkäufen versteuerte er mit dem ermäßigten Steuersatz vo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer beim Handel mi... / Entscheidung

Das Finanzgericht stellte klar, dass beim Handel mit NFT keine Lieferung von Waren vorliegt, sondern eine sogenannte sonstige Leistung. Das bedeutet: Es wird kein körperlicher Gegenstand verkauft, sondern ein digitales Recht übertragen – konkret der Eintrag auf der Blockchain, der das Eigentum am digitalen Objekt dokumentiert. Die Leistungen des Unternehmers wurden zu etwa 50...mehr