Fachbeiträge & Kommentare zu Blockchain

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 5): Krypt... / II. Blockerstellung (Mining/Forging/Staking)

Kennzeichnend für die Blockchain-Technologie ist das Fehlen traditioneller Finanzintermediäre wie Banken oder Börsen.[2] Die Ausführung der Transaktionen – die Validierung – erfolgt durch das Netzwerk selbst. Abhängig vom Verfahren geschieht dies entweder durch Rechenleistung, wie beim Mining (dazu unter 1.), oder durch Sperrung von Token, wie beim Forging/Staking (dazu unter ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 5): Krypt... / 1. Erstellung von NFTs

Das Erstellen von NFTs nennt man Minting (Prägen). Dabei wird ein Token erzeugt und auf der Blockchain gespeichert. Über die Wallet wird er dem initialen Inhabern zugeordnet und erhält eine indivduelle Token-ID.[26] Dies ist in der Regel mit hoher Rechenleistung verbunden. Als Gegenleistung wird für die Eintragung auf der Blockchain eine Transaktionsgebühr[27] erhoben. Das Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 5): Krypt... / V. NFTs

NFT[21] steht für Non-Fungible-Token, also nicht austauschbare Token.[22] Anders als fungible Token, wie z.B. Currency Token, sind NFTs nicht teilbar,[23] sondern einzigartig. Vereinfacht gesagt geht es bei NFTs um die "Verbriefung" von Rechten an einem bestimmten (digitalen oder analogen)[24] Gegenstand über die Blockchain. Zu Beginn standen hier vor allem digitale Kunstwer...mehr

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 385 Bedarfs... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die Verordnungsermächtigung für das BMG zum Aufbau einer Koordinierungsstelle bei der gematik, die die Interoperabilität und die Anforderungen an Schnittstellen fördert und die notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen bereitstellt, wurde bereits mit dem Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) v. 3.6.2021 in Form des ehemaligen § 394a eingef...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Einführung und Definitionen

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der auch steuerlich relevante Markt für Kryptowährungen hatte bereits 2021 einen Wert von 3 Billionen US-Dollar erreicht, ist insgesamt jedoch stark schwankend. Kryptowährungen (oder Kryptowerte bzw. Krypto-Assets) sind digital dargestellte Werteinheiten von "Währungen", die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garan...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkommen- und Ertragsbesteuerung

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährungseinheiten können je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlichen Einkunftsarten unterfallen. Nach der grundlegenden BFH-Entscheidung vom 14.2.2023 (IX R 3/22, BStBl II 2023, 571) sind Kryptowerte Wirtschaftsgüter im Sinne des Steuerrechts, weil diese durch die Verwendung als Zahlungsmittel ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.5 Virtuelle Währungen

Rz. 334a Kryptowährungen haben enorm in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Diese virtuellen Währungen sind digital dargestellte Werteinheiten, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und damit nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmitte...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / V. Ermittlung des Veräußerungs-/Entnahmegewinns aus dem Verkauf von Krypto Assets (insbesondere beim Tausch Krypto Asset gegen Krypto Asset)

Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich aus dem Unterschied zwischen den AK/HK zzgl. Veräußerungskosten und dem erzielten Verkaufserlös. Es muss zudem unterschieden werden, ob eine Veräußerung in Euro erfolgt oder gegen die "Zahlung" anderer Krypto Assets. Im letzteren Fall handelt es sich um einen tauschähnlichen Vorgang, so dass als Veräußerungserlös der gemeine Wert des als Geg...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 6. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 183 Börsengehandelte Aktien werden grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[562] – angesetzt.[563] Das gilt auch, wenn dieser ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen sollte.[564] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 6A Nachhaltigkeit messen ... / 2.2 Prozesse/Mensch

Rz. 14 Die Prozesse beschreiben das konkrete Verfahren, wie die unternehmensweite Berichterstattung für ESG-Reporting erfolgt und welche Kontrollen und Prüfmechanismen zu implementieren sind. Sie definieren den Umfang der Berichterstattung, d. h., insbes. welche Daten und Inhalte auf welcher Ebene in der Organisation eingesammelt werden, welche Ansprechpartner in der Organis...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Bedeutung des Risikomanagements

Rz. 1 Risiken sind fester Bestandteil der menschlichen Umwelt. Neben gesundheitlichen Risiken, politischen Risiken oder unternehmerischen Risiken existiert eine Vielzahl weiterer Risiken. Ihre Dimensionen rücken dabei häufig erst durch Katastrophen, Unternehmenspleiten, Unfälle oder Krankheiten in das Bewusstsein unserer Gesellschaft. Risiken sind allgegenwärtig. Je offener ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Steuerbarkeit

Rz. 25 Die Steuerfreiheit für einen Umsatz nach § 4 Nr. 8 UStG setzt u. a. voraus, dass die Leistung steuerbar, also von einem Unternehmer im Inland gegen Entgelt erbracht wird. Auf die Art des Unternehmers kommt es nicht an. Die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 UStG werden ohne Rücksicht darauf gewährt, ob der jeweilige Umsatz durch ein Kreditinstitut (Bank) oder durch eine...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / l) Kryptowährungen

Rz. 190 Digitale Zahlungsmittel, die auf kryptographischen Werkzeugen wie sog. Blockchains und digitalen Signaturen basieren,[275] sog. Kryptowährungen[276] (mitunter auch als Kryptogeld bezeichnet), können in ähnlicher Weise gehandelt bzw. getauscht werden wie konventionelle Zahlungsmittel. Da sie allerdings im Unterschied zu diesen keiner institutionellen/staatlichen Kontr...mehr

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Supply Chain Controlling: R... / 3.1 Digitale Lösungen im Supply Chain Controlling

Digitale Lösungen sind schon seit einigen Jahren in der Supply Chain unverzichtbar. Mit dem Aufkommen der Corona-Pandemie erhielt die Digitalisierung im Wertschöpfungsverbund dennoch einen Schub. Ein wichtiger digitaler Vertreter ist das Internet of Things (IoT): Die Vernetzung des Internets mit ausgewählten Gegenständen, die mit Sensoren und Rechenkernen ausgestattet sind.[...mehr

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Supply Chain Controlling: R... / 4 Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen

Mit dem Aufkommen der weltweiten Corona-Pandemie erscheinen Supply-Chain-Aktivitäten in einem anderen Licht. Während die Wertschöpfungsketten jahrelang hinsichtlich ihrer verbesserten Wirtschaftlichkeit abgeklopft wurden, rückt aktuell die Robustheit zerbrechlicher Netzwerke in den Fokus. Covid-19 war aber nur der Wachrüttler. Die Erhöhung der Robustheit in Lieferketten wird...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Design Thinking: Komplexitä... / 1.1 Zunehmende Komplexität und Nichtlinearität

Zunehmende Vernetzung erhöht Komplexität Die Welle digitaler Basisinnovationen wie Internet, Blockchain oder künstliche Intelligenz macht uns zunehmend zu Zuschauern einer rasanten Entwicklung, die zu einer zunehmenden Vernetzung sowie zu veränderten Einstellungen und Erwartungen der Wirtschaftssubjekte führt. In der Folge verändert sich die Vorhersehbarkeit zukünftiger Ereig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Supply Chain Controlling: R... / 5 Literaturhinweise

Blokdyk, Business Continuity Plan Strategy: A Complete Guide, 2021. Borgmeier/Grohmann/Gross, Smart Services und Internet der Dinge, 2. Aufl. 2021. Fink/Siebe, Szenario-Management: Vom strategischen Vorausdenken zu zukunftsrobusten Entscheidungen, 2016. Gelowicz, Zerreißprobe für die Lieferkette, 2020, https://www.automobil-industrie.vogel.de/zerreissprobe-fuer-die-lieferkette-...mehr

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Controlling von Start-Ups &... / 4.2.2 Schwerpunktbereiche

Der Innovation Hub geht davon aus, dass die Grenzen der bestehenden Branchen und Sektoren wie Energie, Telekommunikation, Mobilität und intelligente Immobilien mehr und mehr verschwimmen oder sich ganz auflösen werden. Ein Beispiel für diese Entwicklung ist das Stromnetz. Es ist schon heute keine Einbahnstraße mehr: Bis 2020 werden weltweit mehr als 50 Mrd. Geräte im Interne...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 6. Wie verwalte ich meine Kryptowerte?

"Wallet"...: Für alle Transaktionen ist eine sog. Wallet erforderlich. Der Begriff ("Brieftasche") verstellt ein wenig den Blick auf das, was er eigentlich ausdrücken will. Denn der Begriff "Brieftasche" suggeriert, dass sich die Coins in derselben befänden. Das ist aber nicht zutreffend. Wesentlich für das Verständnis der Blockchain-Technologie ist, dass sich die in den Blö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 5. Wie erhalte ich Kryptowerte?

Sofern man Kryptowerte nicht selbst erzeugt, werden Coins in der Regel auf speziellen Crypto-Exchanges erworben und dort auch wieder verkauft oder gegen andere Kryptowerte eingetauscht. Coins können aber auch ohne Einschaltung einer Krypto-Börse direkt zwischen zwei Personen transferiert werden. "Zufluss" von Coins: Coins können zudem in Form von Staking-Gebühren oder Lending-Zins...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 3. Wesentliche Merkmale und technische Grundlagen

Damit sind die charakteristischen Merkmale von Kryptowerten umschrieben: Digitalität und Dezentralität. Sie führen zu den technischen Grundlagen, deren Verständnis ein Rückblick in das Jahr 2008 erleichtert. Im Oktober 2008 veröffentlichte Satoshi Nakamoto [7] ein Whitepaper[8], in dem er ein Modell entwarf, das Online-Zahlungen innerhalb eines Netzwerks – ohne Einschaltung eines...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 8. Was sind NFTs?

NFTs steht für Non-Fungible-Token. Dies sind digitale Einheiten (Token), die einmalig und nicht teilbar (wörtlich: "nicht austauschbar") sind. Sie existieren also nur ein einziges Mal – anders als z.B. Currency Token wie Bitcoin, bei denen es für den Wert keine Rolle spielt, an welchem Bitcoin man einen Anteil erwirbt. 0,5 BTC sind immer 0,5 BTC – egal auf welchem Block er gesp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 4. Wie entstehen Kryptowerte?

Kryptowerte entstehen durch das Anfügen neuer Blöcke zur Blockchain. Die Kryptowerte sind jeweils im neuen Block "enthalten". Derjenige Netzwerkteilnehmer, der den neuen Block anfügen darf, erhält die im Block gespeicherte Belohnung (sog. Block Reward) in Form von Bitcoin (BTC) oder anderen Kryptowerten sowie ggf. eine Transaktionsgebühr. Wer darf den neuen Block anfügen? Wer ...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 10. Zusammenfassung

Kryptowerte sind auf einer Blockchain gespeicherte digitale Informationen, die über das in der Wallet verwaltete Schlüsselpaar Public Key und Private Key einem bestimmten Inhaber zugeordnet werden können. Der zweite Teil der "Krypto 2 Go"-Reihe befasst sich mit der ertragsteuerlichen Einordnung von Mining, Minting, Forging, Staking und Lending. Service: BMF v. 10.5.2022 – IV ...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 9. Wie entstehen NFTs?

NFTs entstehen durch "Minting", also Prägung. Das bezeichnet nichts anderes als die Verknüpfung des digital erstellte Vermögenswertes mit der Blockchain, wo er mit einem einzigartigen Identifikator – dem Token – versehen wird. Dieser Token ist einzigartig und repräsentiert den digitalen Vermögenswert, auf den er sich bezieht. Inhaber des digitalen Vermögenswerts ist derjenige, ...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 7. Welche Arten von Kryptowerten gibt es?

Da im Prinzip jede Art von Information auf der Blockchain gespeichert werden kann, gibt es eine Vielzahl von Kryptowerten. Die Informationen werden als digitale Einheiten (Token) ausgedrückt und lassen sich nach der Art der Information bzw. ihrer Funktion unterscheiden. Verbreitet sind folgende Token: Currency oder Payment Token sind digital gespeicherte Werteinheiten mit Zahl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Besonderheiten bei Fremdwährungsgeschäften und Kryptowährungen

Rn. 97 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Fremdwährungsgeschäften unterscheidet die Rspr bereits seit jeher zwischen dem Fremdwährungsguthaben einerseits und der aus der Nutzung desselben resultierenden Darlehensforderung, die bspw durch die zinsbringende Anlage des Fremdwährungsguthabens entsteht. Insoweit handelt es sich um unterschiedliche WG (vgl hierzu BayLfSt vom 12.03.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 1. Blockchain

Unter der Blockchain[44] kann man sich ein digitales, chronologisch aufgebautes, dezentrales, verteiltes und nahezu fälschungssicheres Register, ähnlich einer Datenbank oder einem öffentlichen kollektiven Buchungssystem, vorstellen.[45] Dieses Register (welches auch als Distributed Ledger bezeichnet wird),[46] wird durch ein Computernetzwerk auf peer-to-peer-Basis[47] geführ...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / c. NFTs (non fungible Token)

NFTs sind handelbare digitale Vermögenswerte wie Bilder, Videos, Sammlerstücke, virtuelle Kreationen oder Musik, deren Inhaberschaft in einer Blockchain festgehalten wird.[84] NFTs sind auch über die Blockchain gespeicherte Datenblöcke, die kryptografisch miteinander verknüpft sind. NFTs beruhen aber auf nicht austauschbaren Token, also Unikaten, und grenzen sich dadurch von...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / aa. Funktionsweise von Kryptowährungen

Bei Kryptowährungen handelt es sich grundsätzlich um verschlüsselte Datenmengen, die dem jeweiligen User zur Verfügung stehen.[57] Die verschlüsselten Datenmengen werden beim sog. Mining (einem algorithmischen Verfahren) aus digitalen Signaturen mittels Rechenleistung generiert.[58] Alle Transaktionen (Guthabentransfer in Form der Änderung der Berechtigung über eine zugunste...mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / Literaturtipps

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / bb. Rechtliche Einordnung

Kryptowährungen werden bereits zurzeit als Risikoanlage genutzt. Fraglich und in der Literatur bereits Beachtung gefunden hat die rechtliche Einordnung von Kryptowährungen im Generellen und im Zusammenhang mit diesem Aufsatz vor allem im Hinblick auf die Vererbbarkeit. Bei allen Kryptowährungen fehlt es momentan an der staatlichen Anerkennung, sodass diese nach deutschem Rech...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 1. Was muss der Notar abfragen?

Für den Notar ergibt sich bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses aufgrund der Möglichkeit von Krypto-Assets im Nachlass eine veränderte Abfragesituation. Diese neue Abfragesituation kann der Notar aber nur vollständig abdecken, wenn ihm überhaupt bewusst ist, dass die Möglichkeit von Krypto-Assets im Nachlass besteht. Wie bereits geschildert sind Krypto-...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / b. Investment token und utility token

Investment und utility token zeichnen sich dadurch aus, dass mit ihnen ein bestimmtes, in der realen Welt existierendes Recht oder eine Forderung verbunden wird. Anders als bei Kryptowährungen existiert ein Emittent, der das verbundene Recht einräumt. Eine Vermögenszuordnung bestimmt sich im Wesentlichen nach den schuldrechtlichen Absprachen zwischen dem Emittenten und dem I...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / III. Was versteht man unter Krypto-Assets und wie werden sie rechtlich eingeordnet?

Im Folgenden sollen die einzelnen Ausprägungsformen von Krypto-Assets und ihre rechtliche Einordnung näher untersucht werden. Darauf aufbauend können dann im folgenden Abschnitt die neuen Aufgaben des Notars bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses dargestellt werden. Um die Funktionsweise der einzelnen Krypto-Assets zu verstehen, muss zunächst das System ...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / V. Fazit und Empfehlung

Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die erbrechtlichen Regelungen robust ausgestaltet sind und eine geeignete Handhabe auch für Krypto-Assets erlauben. Dennoch bleiben Fragen unbeantwortet und Probleme ungelöst, was vor allem daran liegt, dass die dezentral aufgebaute Logik der Blockchain von der analogen Welt entkoppelt ist. Zum traditionellen Nachlass gehörten bisla...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 1

Als im Jahre 2018 ein US-amerikanischer "Krypto-Millionär" verstarb, führte sein Tod zu einer medialen Aufmerksamkeitswelle. Nach Schätzungen gehörten zu seinem Vermögen bei seinem Tod auch circa 350 Millionen US-Dollar in der Kryptowährung Ripple.[1] Bei der damaligen medialen Berichterstattung stand vor allem im Fokus, dass die Erben durch das Fehlen des sog. "private key"...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 3. Wo fragt der Notar ab?

Die wichtigste Frage für den Notar in Bezug auf Krypto-Assets im Nachlass stellt sich im Hinblick darauf, wo genau der Notar das Vorhandensein von Krypto-Assets abfragen kann.[90] Je nachdem wie tief der Notar bei seiner Suche einsteigen will oder kann, sollte er versuchen, die ursprüngliche Transaktion zu suchen. Dies ist über die Auswertung der Bankkonten des Erblassers mö...mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / C. Entwicklung in Europa

Rz. 13 Die gesamte Entwicklung in Europa in den Ländern mit einem mehr oder weniger ausgeprägten Grundbuchwesen[40] geht in Richtung ERV. Pionier war hier Österreich, aber auch die ehemaligen Reformstaaten wie z.B. Polen folgen dem Trend.[41] Ein guter Überblick zu den Grundbuchformen in den Mitgliedstaaten der EU findet sich im Europäischen https://e-justice.europa.eu/109/D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ll) Kryptowährungen

Rz. 193 Digitale Zahlungsmittel, die auf kryptographischen Werkzeugen wie sog. Blockchains und digitalen Signaturen basieren,[274] sog. Kryptowährungen[275] (mitunter auch als Kryptogeld bezeichnet), können in ähnlicher Weise gehandelt bzw. getauscht werden wie konventionelle Zahlungsmittel. Da sie allerdings im Unterschied zu diesen keiner institutionellen/staatlichen Kontr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kryptowährung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kryptowährungen, auch Kryptogeld genannt, sind virtuelle Währungen, die nach bisherigem Stand von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden (idR kein gesetzliches Zahlungsmittel; Ausnahme siehe diese Rz aE) und somit nicht den Status einer Währung besitzen, aber von natürlichen oder juristischen Personen als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ein Schiff wird kommen - 26. Erbrecht-Symposium der DVEV in Heidelberg

Am 22.9.2023 um 8.45 Uhr war es soweit: Der Kollege Michael Rudolf, Ehrenkapitän der Erbrechts, eröffnete im Heidelberger Marriott Hotel das 26. Erbrecht-Symposium und ließ das Erbrechtsschiff mit launigen Worten vom Stapel. Unter den zahlreichen Teilnehmern waren sich dem Erbrecht nähernde, junge Leichtmatrosen, erbrechtserfahrene Seebären und alles dazwischen. Viele hatten...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Digitalisierungslexikon / Blockchain

Technisch stellt die Blockchain eine dezentrale Datenbank dar, die im Netzwerk auf einer Vielzahl von Rechnern gespiegelt vorliegt. Die Authentizität der einzelnen Datenbankeinträge wird dabei durch einen aus dem Netzwerk hergestellten Konsensmechanismus sichergestellt und gilt deshalb als fälschungssicher. Kryptowährungen wie Bitcoin basieren auf dieser Technologie.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Digitalisierungslexikon / Bitcoin

Bitcoin ist ein führendes digitales Zahlungsmittel. Es zählt zu den sog. Kryptowährungen. Funktionsweise Kryptowährungen basieren auf kryptographischen Werkzeugen wie der Blockchain und sind durch eine dezentrale Datenhaltung gekennzeichnet. Ein zentrales Clearing der Geldbewegungen ist nicht notwendig, alle Transaktionen werden in einer Blockchain aufgezeichnet. In sog. Bitco...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Digitalisierungslexikon / Initial Coin Offering (ICO)

Ein Initial Coin Offering (ICO) ist eine unregulierte Methode des Crowdfundings, also einer Schwarmfinanzierung oder Gruppenfinanzierung, bei der eine Vielzahl von Personen als Kapitalgeber fungieren. Anwendungsfälle Ein ICO wird häufig von Firmen verwendet, deren Geschäftsmodell auf Kryptowährungen beruht. ICO weisen Ähnlichkeiten mit einem klassischen Börsengang auf. Allerdi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Digitalisierungslexikon / Non Fungible Token (NFT)

Non Fungible Token (NFT) basieren auf der Blockchain-Technologie, welche virtuelle Güter zu eindeutigen Objekten festlegt. Da die Objekte weder vervielfältigt noch zerstört werden können, eignet sich die Technologie insbesondere für die Anwendung im Bereich digitaler Kunst. Mittels NFT sind Künstler, Auflage des Werkes und der rechtmäßige Besitzer auf dem Kunstmarkt eindeuti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer Personenhandelsgesellschaft nach Handelsrecht und Steuerrecht, WPg. 1977, 81; Moxter, Immaterielle Anlagewerte im neuen Bilanzrecht, BB 1979, 1102; Roland, Der Begriff des Vermögensgegenstandes im Sinne der handels- und aktienrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften, 1980; Wrede, Beteiligungen an Personenhandelsges...mehr