Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Umfang der zu treffenden Feststellungen (§ 151 Abs. 2 BewG)

Rz. 210 Nach § 151 Abs. 2 Nr. 1 BewG sind in dem Feststellungsbescheid für Grundbesitzwerte auch Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit zu treffen. Dabei ist darüber zu entscheiden, ob es sich um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück oder um ein Grundstück im Zustand der Bebauung handelt. Bei bebauten Grundstücken ist zwischen den in § 181 Abs. 1 Nr. ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.6 Örtliche Zuständigkeit (§ 152 BewG)

Rz. 217 Die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit obliegt in erster Linie dem nach § 151 Abs. 1 S. 2 BewG zuständigen FA. Das um die Durchführung der gesonderten Feststellung ersuchte FA ist an die Beurteilung des ersuchenden FA jedoch nicht gebunden, sondern hat seine Zuständigkeit in eigener Verantwortung zu prüfen.[1] Doch dürfte eine Verletzung der Vorschriften über die ör... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.2 Aufschiebend bedingter Erwerb (§ 4 BewG)

Rz. 33 Nach § 4 BewG werden Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Unter einer aufschiebenden Bedingung erworbene Wirtschaftsgüter gelten daher bis zum Bedingungseintritt als nicht erworben. Im Erbschaftsteuerrecht sind aber vorrangig die Vorschriften des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Bu... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.2 Begriff des ausländischen Grundbesitzes und Betriebsvermögens

Rz. 621 Zum Grundbesitz i. S. d. § 12 Abs. 7 ErbStG gehört sowohl das land- und forstwirtschaftliche Vermögen i. S. d. § 158 BewG als auch das Grundvermögen i. S. d. § 176 BewG. Um ausländischen Grundbesitz handelt es sich, wenn der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bzw. das Grundstück im Ausland belegen ist. Der Anspruch auf Übereignung ausländischen Grundbesitzes gehör... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.1 Ermittlung nach dem Anteil am Nennkapital

Rz. 401 Gem. § 97 Abs. 1b S. 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert eines Anteils an einer in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaft nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital, d. h. dem Grundkapital oder Stammkapital der Gesellschaft, zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertungsstichtag. Eine sachliche Begründung für die au... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.3 Bekanntgabe des Feststellungsbescheids (§ 154 Abs. 2 und 3 BewG)

Rz. 226 Nach § 122 Abs. 1 S. 1 AO ist der Feststellungsbescheid grundsätzlich allen Beteiligten bekanntzugeben.[1] In Schenkungsfällen wird der Bescheid dem Beschenkten bekannt gegeben. Eine Bekanntgabe an den Schenker erfolgt nur dann, wenn der Beschenkte die Steuer nicht entrichtet und der Schenker als Gesamtschuldner in Anspruch genommen wird oder wenn der Schenker die Ste... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.9 Außenprüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen (§ 156 BewG)

Rz. 230 Nach § 156 BewG ist bei jedem an dem Feststellungsverfahren Beteiligten[1] eine Außenprüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen zulässig. Die durch das Jahressteuergesetz 2007 in das Gesetz aufgenommene Vorschrift erweitert die Zulässigkeit einer Außenprüfung über § 193 AO hinaus. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass die zu bewertenden wirtschaftlichen Einheit... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.4.1 Herleitung des Jahresertrags aus dem regelmäßigen Ermittlungszeitraum

Rz. 335 Der für die Schätzung des künftigen Jahresertrags maßgebliche Durchschnittsertrag ist nach § 201 Abs. 2 S. 1 BewG möglichst aus den Betriebsergebnissen der letzten 3 vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten. Anstelle des drittletzten abgelaufenen Wirtschaftsjahres ist nach § 201 Abs. 2 S. 2 BewG das gesamte Betriebsergebnis eines am Bewert... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.2 Verkäufe unter fremden Dritten

Rz. 275 In der Rspr. des BFH wurde von jeher angenommen, dass eine Ableitung des gemeinen Werts nur aus solchen Verkäufen möglich ist, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen sind.[1] Dies schließt insbesondere die Berücksichtigung solcher Verkäufe aus, deren Bedingungen durch persönliche Verhältnisse beeinflusst waren.[2] Eine solche Beeinflussung liegt bei G... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.8 Ermittlung des Betriebsergebnisses bei Einnahmen-Überschussrechnung (§ 202 Abs. 2 BewG)

Rz. 372 Bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, ist bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses vom Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben auszugehen.[1] Damit die Ermittlung des Jahresertrags nach denselben Grundsätzen wie bei bilanzierenden Stpfl. erfolgt, müssen steuerfreie E... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.1.2 Zuschlag

Rz. 376 Da der Basiszinssatz die nach den Marktverhältnissen auf risikolose und liquide Geldanlagen zu erwartende Rendite widerspiegelt,[1] wird er um einen Zuschlag von 4,5 % erhöht. Im Unterschied zum Basiszinssatz ist dieser Zuschlag unveränderlich. Der Zuschlag soll neben dem Unternehmerrisiko auch andere Korrekturposten abbilden. Der Bericht des Finanzausschusses nennt ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.2.1 Gründe für die Neuregelung

Rz. 376c Der in den Jahren 2007–2015 eingetretene Rückgang der Kapitalmarktzinsen hatte zur Folge, dass der für das Jahr 2015 anwendbare Kapitalisierungsfaktor um mehr als 29 % höher war als der Kapitalisierungsfaktor für das Jahr 2014 und sogar um mehr als 65 % höher als der Kapitalisierungsfaktor für das Jahr 2007. Diese Entwicklung gab zu der Besorgnis Anlass, dass der si... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.6.2 Nachträgliche Berichtigung (§ 14 Abs. 2 BewG)

Rz. 144 Die sich aus der maßgebenden Sterbetafel ergebenden Vervielfältiger sind auch dann anzuwenden, wenn im Hinblick auf den Gesundheitszustand der maßgebenden Person bereits zum Bewertungsstichtag absehbar ist, dass die Nutzungen oder Leistungen nicht für die Dauer der statistischen Lebenserwartung gewährt werden, oder wenn dies bei Durchführung der Veranlagung bereits f... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2 Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen (§ 97 Abs. 1a BewG)

Rz. 393 Nach § 97 Abs. 1a BewG wird der gemeine Wert eines Anteils am Betriebsvermögen nicht auf direktem Wege ermittelt, sondern als Summe aus dem Anteil am gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft (Gesellschaftsvermögen) und dem Wert des Sonderbetriebsvermögens abgeleitet.[1] Die Legaldefinition des Betriebsvermögens der Personengesellschaft als "Gesamt... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.4 Feststellung des Anteils am Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden in anderen Fällen (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG)

Rz. 209 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG betrifft die gesonderte Feststellung in Fällen, in denen Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nrn. 1–3 fallen, oder Schulden mehreren Personen zustehen.[1] Die gemeinsame Rechtszuständigkeit kann sowohl in Form der Beteiligung an einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder Gesamthandsgemeinschaft als auch in Form einer Bruchteilsgemein... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.2 Stichtag

Rz. 301a Bei der Ermittlung des Substanzwerts ist das Vermögen der Kapitalgesellschaft bzw. das Betriebsvermögen zum Bewertungsstichtag[1] zugrunde zu legen.[2] Für den Fall, dass die Steuer zu einem Zeitpunkt entsteht, der nicht mit dem Abschlussstichtag der Gesellschaft bzw. des Betriebs übereinstimmt, und die Gesellschaft bzw. der Betrieb keinen Zwischenabschluss erstellt... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.5 Verhältnis zum Liquidationswert

Rz. 307 Der Substanzwert i. S. v. § 11 Abs. 2 S. 3 BewG stellt nach der Bewertungskonzeption des Gesetzgebers keinen Zerschlagungs-, sondern einen Fortführungswert dar. Daraus folgt, dass die gemeinen Werte nicht um Veräußerungskosten oder sonstige Liquidationskosten (z. B. Kosten für Sozialpläne oder Abfindungen, Rekultivierungskosten, Abrisskosten) zu verringern sind. Auch... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.2 Zurechnung des Restbetriebsvermögens nach dem Gewinnverteilungsschlüssel (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG)

Rz. 397 Das nach der vorrangigen Zurechnung der Kapitalkonten verbleibende Restbetriebsvermögen ist gem. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG nach dem für die Gesellschaft maßgebenden Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter aufzuteilen. Vorabgewinnanteile sind dabei nicht zu berücksichtigen. Unter Vorabgewinnanteilen sind auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage gewähr... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.8 Höchstbetrag des Jahreswerts von Nutzungen (§ 16 BewG)

Rz. 159 Nach § 16 BewG kann bei der Ermittlung des Kapitalwerts der Nutzungen eines Wirtschaftsguts der Jahreswert dieser Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende Wert durch 18,6 geteilt wird. Diese Höchstbetragsregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Nutzu... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.2 Feststellungsfrist (§ 153 Abs. 5 BewG)

Rz. 221 Gem. § 153 Abs. 5 BewG ist § 181 Abs. 1 und 5 AO auf die gesonderte Feststellung der Bedarfswerte entsprechend anzuwenden. Die gesonderte Feststellung ist daher nur bis zum Eintritt der Feststellungsverjährung zulässig.[1] Die Feststellungsfrist beträgt grundsätzlich 4 Jahre[2] und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer gem. § 9 ErbStG entstanden ist... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.2 Einzelbewertung betriebsneutraler Wirtschaftsgüter

Rz. 329 § 200 Abs. 2 BewG durchbricht das Prinzip der Gesamtbewertung des Unternehmens für nicht betriebsnotwendiges bzw. neutrales Vermögen. Können Wirtschaftsgüter und mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden aus dem Unternehmen herausgelöst werden, ohne die eigentliche Unternehmenstätigkeit zu beeinträchtigen, werden diese Wirtschaftsgüter als nicht b... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.1 Beteiligteneigenschaft

Rz. 224 § 154 grenzt den Kreis der am Feststellungsverfahren Beteiligten ab. An die Beteiligteneigenschaft knüpfen sich sowohl Pflichten als auch Rechte. Die Beteiligten sind zur Mitwirkung verpflichtet[1], sie trifft die vorrangige Pflicht zur Erteilung von Auskünften[2] und zur Vorlage von Unterlagen.[3] Darüber hinaus ist nach § 156 BewG bei jedem Beteiligten eine Außenpr... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.4 Rechtsbehelfsbefugnis (§ 155 BewG)

Rz. 228 Nach § 155 S. 1 BewG sind zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen einen Feststellungsbescheid die Beteiligten i. S. d. § 154 Abs. 1 BewG sowie diejenigen befugt, für deren Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz der Feststellungsbescheid von Bedeutung ist. Im Fall von Bedarfsbewertungsbescheiden für die Erbschaft- und Schenkungsteuer beschränkt sich der Kreis der... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.1 Ausgangswert im Allgemeinen

Rz. 341 Nach § 202 Abs. 1 S. 1 BewG ist zur Ermittlung des Betriebsergebnisses von dem Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auszugehen. Die früher in R 99 Abs. 1 S. 4 ErbStR 2003 vorgesehene Anknüpfung an das zu versteuernde Einkommen i. S. d. §§ 7 und 8 KStG kommt nach neuem Recht nicht mehr in Betracht, weil Einzelunternehmen und Personengesellschaften anders als Kapitalge... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.4.2 Verkürzung des Ermittlungszeitraums

Rz. 339 § 201 Abs. 3 S. 1 BewG schreibt die Verkürzung des 3-Jahreszeitraums für den Fall vor, dass sich der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig verändert hat oder das Unternehmen neu entstanden ist. In diesen Fällen ist von einem entsprechend verkürzten Ermittlungszeitraum auszugehen. Maßgebend ist der Beginn der nachhaltigen Veränderu... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.3 Ausgangswert bei Personengesellschaften

Rz. 345 Im Hinblick auf Personengesellschaften bestimmt § 202 Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. BewG, dass bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt bleiben. Die Regelung steht im Zusammenhang damit, dass Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens nach § 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG dem jeweiligen Gesellschaft... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.3 Verkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr

Rz. 277 Die Einschränkung, dass nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommene Verkäufe als Grundlage für die Ableitung des gemeinen Werts in Betracht kommen, bleibt durch die Änderung des § 11 Abs. 2 BewG unberührt. Denn sie folgt unmittelbar aus der gesetzlichen Begriffsbestimmung des gemeinen Werts.[1] Als gewöhnlicher Geschäftsverkehr ist der Handel zu verstehen... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.1.1 Basiszinssatz

Rz. 375 Der Basiszinssatz ist eine variable Größe. Er ist nach § 203 Abs. 2 S. 1 BewG a. F. aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist nach § 203 Abs. 2 S. 2 BewG a. F. auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Der Begriff der "langfris... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.2.2 Fester Kapitalisierungsfaktor

Rz. 376d Der Kapitalisierungsfaktor 13,75 ist deutlich niedriger als der, der sich nach § 203 BewG a. F. für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 ergeben hätte. Ausgehend von dem vom BMF mit Schreiben vom 4.1.2016[1] bekannt gegebenen Basiszins von 1,1 % würde dieser 17,8571 betragen. Der Kapitalisierungsfaktor 13,75 entspricht einem Kapitalisierungszinssatz von 7,2727 %.... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na... mehr

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Individueller Sanierungsfah... / 1.1 Datenaufnahme

Datenaufnahme in einem Vor-Ort-Termin Abb. 3: Beispiel – Das Deckblatt eines individuellen Sanierungsfahrplans Als erster Schritt bei der Erstellung des iSFP wird der Ist-Zustand des Gebäudes genau erfasst. Dazu findet ein Vor-Ort-Termin mit einem zertifizierten Energieberater statt, der in der Energieeffizienz-Expertenliste der DENA eingetragen ist. Bei der Begehung werden al... mehr

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Sanieren für die Zukunft – ... / 3 Entwicklung der energetischen Anforderungen an Gebäude

Die aktuell gültigen Energiestandards und Energieeffizienzklassen für die Einordnung von Gebäuden haben sich im Lauf der letzten 50 Jahre schrittweise entwickelt (siehe Abbildung 2). Abb. 2: Entwicklung des Primärenergiebedarfs von Heizungen über die letzten Jahrzehnte in Deutschland – Vergleich von Baurecht, Baupraxis und technisch Machbarem Bis in die 1970er Jahre gab es kei... mehr

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Bestandsaufnahme – Der erst... / 3.1 Status quo bei der Gebäudetechnik in deutschen Wohngebäuden

Im Jahr 2023 wurden rund 72 % der Heizungsanlagen in Deutschland mit Erdgas oder Öl betrieben. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist der Anteil dieser fossilen Energieträger nur geringfügig zurückgegangen, wie Abbildung 27 zeigt. Etwas mehr als 15 % der Wohnungen werden aktuell mit Fernwärme versorgt. Eine deutliche Steigerung ist bei Elektro-Wärmepumpen zu verzeichnen. Wurden 2019... mehr

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Bestandsaufnahme – Der erst... / 2.4 Dach (3)

Das Dach stellt die obere Begrenzung des Gebäudes dar, schützt das Gebäude vor Wind und Wetter und trägt wesentlich zum Wärmeschutz bei. In vielen Fällen ist das Dach Bestandteil der thermischen Gebäudehülle, dann sollte es gut isoliert und dicht sein, um die Wärmeverluste zu reduzieren und die Heizkosten zu senken. Ungedämmte oder schlecht isolierte Dächer sind häufig die H... mehr

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Bestandsaufnahme – Der erst... / 2.8 Wärmebrücken

Die Gebäudehülle ist ein wichtiger Bereich der Bauphysik, da sie das äußere Schutzschild eines Gebäudes darstellt. Eine zentrale Herausforderung in diesem Zusammenhang sind Wärmebrücken. Doch was genau ist eine Wärmebrücke und warum ist dieses Thema wichtig für Eigentümer von Immobilien? Wärmebrücken sind Stellen an der Gebäudehülle, an denen Wärme stärker nach außen abgegebe... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Minderungsausschluss bei unerheblichem Mangel

Rz. 54 Gemäß § 536 Abs. 1 Satz 3 ist die Minderung jedoch ausgeschlossen, wenn die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur unerheblich eingeschränkt ist. Dies ist der Fall, wenn die Auswirkungen des Mangels derart gering sind, dass sie kaum spürbar sind. Auf den Kostenaufwand für die Beseitigung des Mangels ist dagegen nicht abzustellen. Beispiele: bis auf ... mehr

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Individueller Sanierungsfah... / 2 Vorteile des individuellen Sanierungsfahrplans

Durch den iSFP erhält der Gebäudeeigentümer eine wertvolle Entscheidungshilfe, die ihm bei der Bewertung energetischer Sanierungsmaßnahmen an seinem Wohngebäude hilft. Nach der Erstellung der iSFP-Dokumente treffen sich der Gebäudeeigentümer und der Energieeffizienz-Experte wieder, besprechen die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen und klären eventuelle Fragen. Nach dieser B... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Bestandsaufnahme – Der erst... / 2.7 Bauteile des Kellers (6)

Der Keller stellt fast immer den Übergangsbereich zwischen Gebäude und Erdreich dar. Für seine energetische Bewertung ist entscheidend, ob die Kellerräume beheizt oder unbeheizt sind. Ein beheizter und ungedämmter Keller kann erhebliche Wärmeverluste verursachen. Außer der Dämmung ist bei der Bestandsaufnahme zu prüfen, ob der Keller gut gegen Feuchtigkeit abgedichtet ist. D... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Bestandsaufnahme – Der erst... / 3.3 Wärmeverteilung und -übergabe

Für den Transport und die Verteilung der zentral erzeugten Wärme innerhalb des Gebäudes ist ein Trägermedium erforderlich, infrage kommen zum Beispiel Luft oder Wasser. Luftheizungen haben eine lange Tradition und wurden bereits in der Antike eingesetzt. Allerdings bringen sie den entscheidenden Nachteil mit sich, dass Luft nur eine geringe Energiemenge aufnehmen und transpo... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Bestandsaufnahme – Der erst... / 3.4 Warmwasserbereitung

Für die Bereitstellung von Warmwasser entsteht nach der Erzeugung der Raumwärme der zweithöchste Energiebedarf in einem Wohngebäude. Deshalb rücken diese beiden Themen stets in den Fokus, wenn es um Energieeinsparungen und energetische Sanierung geht. In Bestandsgebäuden sind sowohl zentrale als auch dezentrale Anlagen zur Warmwasserbereitstellung anzutreffen. Diese Technolo... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Sanieren für die Zukunft – ... / 1 Begriffsdefinitionen

Bei den hier vorliegenden Texten handelt es sich um einen Praxisleitfaden, der Sie auf dem Weg zu einem energieeffizienten Gebäude unterstützen und hilfreiche Informationen hierzu geben möchte. Dabei greifen wir immer wieder auf Fachbegriffe zurück, die wir als bekannt voraussetzen. Um ein gemeinsames Verständnis für diese Begriffe zu schaffen, finden Sie im Folgenden unsere... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Bestandsaufnahme – Der erst... / 1.2 Baualtersklassen

Die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes stehen in engem Zusammenhang mit seinem Alter. Abhängig vom Baujahr lassen sich die Gebäude Baualtersklassen zuordnen, was ein entscheidendes Merkmal bei der Einteilung und Bewertung des Gebäudebestands ist. Die Baualtersklassen orientieren sich an historischen Einschnitten, den Zeitpunkten relevanter statistischer Erhebungen un... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Individueller Sanierungsfah... / 1.2 Erarbeitung konkreter Sanierungsmaßnahmen nach dem "Bestmöglich-Prinzip"

Im nächsten Schritt werden konkrete Sanierungsmaßnahmen für einzelne Bauteile, für die Gebäudeheizung, weitere Anlagen der Gebäudetechnik oder zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien vorgeschlagen und bewertet. Die Auswahl folgt dem "Bestmöglich-Prinzip", das heißt, jede Sanierungsmaßnahme soll einen optimalen energetischen Standard, der technisch machbar und wirtscha... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Bestandsaufnahme – Der erst... / 3.2 Wärmeerzeuger in Bestandsgebäuden

Der Wärmeerzeuger ist die zentrale Komponente einer Heizungsanlage. Er hat wesentlichen Einfluss auf Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit und Betriebskosten eines Gebäudes. Im Wärmeerzeuger werden die unterschiedlichen Energieträger (Erdgas, Strom, Heizöl etc.) in thermische Energie umgewandelt, die anschließend zur Beheizung der Räume und zur Bereitstellung von Warmwasse... mehr

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Bestandsaufnahme – Der erst... / 3.4.2 Dezentrale Warmwasserversorgung

Dezentrale Anlagen für die Warmwasserversorgung sind entweder direkt an einer Entnahmestelle (zum Beispiel Waschbecken oder Badewanne) oder in einer Untereinheit (zum Beispiel Einliegerwohnung oder Mietwohnung) installiert. Im Vergleich zur zentralen Warmwasserbereitung ist der Hauptvorteil hier die Vermeidung von Wärmeverlusten durch die Rohrleitungen und die Zirkulation de... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Berechnung der Minderung

Rz. 53 Während § 537 Abs. 1 Satz 1 a. F. zur Berechnung der Minderung auf die kaufrechtlichen Vorschriften der §§ 472, 473 verwies, spricht das Gesetz jetzt von einer angemessen herabgesetzten Miete. Richtigerweise wird in der amtlichen Begründung darauf hingewiesen, dass diese Regelung unpraktikabel war, die Rechtsprechung regelmäßig mit geschätzten Prozentsätzen gearbeitet... mehr

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Bestandsaufnahme – Der erst... / 2.6 Außentüren (5)

Die Außentüren stellen die Schnittstellen zwischen Innen- und Außenbereich eines Gebäudes dar und gehören zu den wichtigen Bestandteilen der Gebäudehülle. Zudem sind Außentüren durch Witterungseinflüsse wie Wind, Regen und Kälte besonderen Belastungen ausgesetzt. In der Regel ist die Außentür oder Haustür auch Teil der thermischen Gebäudehülle. Eine Ausnahme stellen Mehrfami... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Bestandsaufnahme – Der erst... / 3.2.1 Fossil befeuerte Kesselanlagen

Die in Bestandsgebäuden am häufigsten anzutreffenden Wärmeerzeuger sind Heizkessel, die mit den fossilen Energieträgern Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden. Heizkessel, die in den 1960er Jahren errichtet wurden, waren durch konstante Kesseltemperaturen von etwa 70 bis 90 °C gekennzeichnet. Die Kesseltemperatur bleibt unabhängig vom Wärmebedarf immer gleich hoch, ... mehr

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Bestandsaufnahme – Der erst... / 3.2.3 Holz- und Biomassekessel

Heizkessel, die mit Biomasse betrieben werden, stellen neben fossil befeuerten Heizkesseln und Fernwärme eine weitere Art von Wärmeerzeugern in Bestandsgebäuden dar. In den meisten Fällen werden sie mit Holz betrieben, wobei Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzkessel unterschieden werden. Pellet- oder Hackschnitzelheizungen nutzen Holzabfälle, die bei der Holzverarbeitung ... mehr