Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Kapitalertragsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Präventionsgesetz: Funktion... / 1 Gesundheitliche Situation und Herausforderungen in Deutschland

Betrachtet man das Thema Gesundheit in der deutschen Bevölkerung nur aus Sicht der Gesundheitsausgaben, so kommt man schnell zum Schluss, dass die gesundheitlichen Herausforderungen gewaltig sind. 2015 erschien nach 1998 und 2006 der dritte bundesweite Gesundheitsbericht des Robert Koch Instituts (RKI) und des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS). Dieser stellt neben der Ges... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Businessplan: So überzeugen... / 1.3 Basistabelle "Eigenmittel – Fremdmittel"

In dieser Tabelle können die Eigenmittel, die in das Unternehmen eingebracht werden können, gelistet und einer Bewertung unterzogen werden, sodass Beleihungsgrenzen und Zinskosten im Zusammenhang mit einer Fremdmittelaufnahme berechnet werden können. Die einzubringenden Eigenmittel werden in der Tabelle Investitionsbedarf berücksichtigt. Abb. 2: In dieser Basistabelle werden ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Führen auf Distanz / 4.4 Prüfen von Leistungen in zehn Dimensionen

Kernaufgabe von Führungskräften ist die Prüfung und Bewertung von Arbeitsergebnissen und -prozessen, auch in der Welt virtueller Zusammenarbeit. Dabei sind vor allem Antworten auf Fragen nach dem „wie“ aufschlussreich, weil sie die Beschreibung der gerade gemachten Erfahrung aus der Sicht des/r Mitarbeitenden initiieren. Formulierungen können sein: mehr

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Fördermittel-Radar für Unte... / 2 KMU-innovativ: Nächster Einreichungsstichtag am 15.10.2026

Unternehmen können jetzt wieder Projektskizzen einreichen. Bis zum 15.10.2026 läuft die neue Skizzenphase. Mit KMU-innovativ fördert der Bund risikoreiche, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte in ausgewählten Zukunftstechnologien. Projektskizzen können zweimal jährlich eingereicht werden, jeweils zum 15.4. und zum 15.10. Der nächste Stichtag ist der 15.10.2... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Einführung einer sicherheit... / 8.2 Intention der Regeln

Die Intention einer Regel ermöglicht den Mitarbeitern, das Schutzziel zu erkennen und auch bei nicht berücksichtigten, neuen oder plötzlich auftretenden Veränderungen regelkonform zu reagieren. Wenn die Intention einer Regel klar verstanden und in die DNA des Mitarbeiters und der Führungskraft Einzug gehalten hat, dann wird eine von der Regel abweichende Situation zu einer so... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, a... / Lohnsteuer

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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BGM in der öffentlichen Ver... / 3 Aktuelle Herausforderungen in der öffentlichen Verwaltung

Im "klassischen" öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherung bzw. Bundesagentur der Arbeit) arbeiten derzeit rund 5,4 Mio. Menschen. Anfang der 1990er begann eine Phase der Kürzungen und Privatisierungen. Die Verwaltung sollte von nun an betriebswirtschaftlicher handeln und mit weniger Personal auskommen. Folglich wurde über Jahrzehnte Personal abgebaut. ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Bewertung (und Ansatz) bei Wegfall der going-concern-Prämisse

Rz. 50 Im Umkehrschluss ergibt sich aus der Vorschrift des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB bei Vorliegen entgegenstehender Gegebenheiten die Vorgabe zur Berücksichtigung der gegebenen Situation i. R. d. Bewertung und entsprechend i. d. R. das Erfordernis zur abweichenden Bewertung.[1] Wie genau aber eine derartige, abweichende Bewertung zu erfolgen hat, ist gesetzlich nicht geregelt.... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Bewertung (und Ansatz) bei Unternehmensfortführung

Rz. 49 Sofern einer Unternehmensfortführung keine Gegebenheiten entgegenstehen, hat die Bewertung unter Anwendung etwaiger branchenbezogener Spezialnormen (z. B. Formblattverordnungen), etwaiger rechtsform-spezifischer Spezialnormen, der Vorschriften der §§ 253 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der GoB und der Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB zu erfolgen. Obwoh... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1.1 Regelungsinhalt

Rz. 97 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB verlangt im Kontext der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden ein vorsichtiges Vorgehen, d. h. eine vorsichtige Bewertung. Aus der explizit bewertungsbezogenen Vorschrift, die auch als vorsichtige Bewertung i. e. S. bezeichnet wird,[1] wurde und wird – wenn auch zunehmend seltener – im Schrifttum ein bilanzierungsb... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 85 § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB verlangt neben einer Bewertung auf Grundlage der Verhältnisse zum Abschlussstichtag (Rz. 61 ff.) die einzelne Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen (selbstständigen) VG und Schulden. Die bereits in § 240 Abs. 1 HGB geforderte Einzelbewertung entspringt dem Vorsichtsprinzip[1] (Rz. 97) und soll – jenseits der bestehenden Ausnahmeregelung... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Regelungsinhalt

Rz. 141 § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB verlangt im Zuge der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden die Beibehaltung der auf den vorhergehenden Abschluss angewandten Bewertungsmethoden. Die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU spricht dagegen formal von Rechnungslegungsmethoden und Bewertungsgrundlagen. Eine Übernahme der Formulierung aus der Bilanzrichtlinie 2013/34/E... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht

Rz. 175 § 5 Abs. 1 EStG schreibt für die steuerliche Gewinnermittlung den Ansatz des sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung ergebenden Vermögens in der Bilanz vor. Da nach § 60 Abs. 2 EStDV die aus dem Handelsrecht bzw. der ordnungsmäßigen Buchführung abgeleitete Bilanz die Grundlage der Besteuerung bildet und ggf. vorliegen... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 34 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dieser nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der vom Gesetz damit unterstellte Regelfall wird auch als going-concern-Prämisse/Prinzip bezeichnet. Dem Prinzip zufolge sind die VG und Schulden gem. ihrer tatsächlich beabsichtigten... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Entgegenstehende Gegebenheiten

Rz. 42 Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Durchbrechung der Fortführungsprämisse (Rz. 40) vor oder ergibt sich eine solche ohne entsprechende Indizien, so ist eingehend zu prüfen, ob der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche (Rz. 43 f.) oder rechtliche (Rz. 46 f.) Gegebenheiten entgegenstehen und diese in der Gesamtschau der Fortführung entgegenstehen. Dies g... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Grundsatz der Einzelbewertung und Stichtagsprinzip (Nr. 3, Nr. 4 Hs. 1)

Rz. 60 § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB enthält mit der Vorgabe zur einzelnen Bewertung von VG und Schulden zum Abschlussstichtag zwei unabhängige GoB. Einerseits ist das Stichtagsprinzip, d. h. der Grundsatz der Bewertung nach Maßgabe der am Abschlussstichtag herrschenden Verhältnisse, sowie andererseits der Einzelbewertungsgrundsatz, der – außerhalb der Ausnahmetatbestände des HGB –... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.2 Abgrenzung von Bewertungsobjekten

Rz. 86 Mangels einer gesetzlichen Vorgabe zur Abgrenzung zwischen Bewertungsobjekten im Handelsrecht obliegt dem Kfm. dabei die Verantwortung zur – im Zweifelsfall einzelfallbezogenen – sachgerechten Trennung dieser.[1] Die Abgrenzung zwischen einzelnen VG und Schulden beschränkt sich auf die Klärung wirtschaftlicher Aspekte.[2] Allerdings kommt den rechtlichen Abgrenzungskr... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Rz. 166 Der eng mit dem Grundsatz der Wesentlichkeit (Rz. 171 ff.) verknüpfte Wirtschaftlichkeitsgrundsatz spiegelt den dominierenden Sachzwang des wirtschaftlichen Handelns unter Abwägung der Kosten-Nutzen-Aspekte wider.[1] Die im Umkehrschluss aus dem Grundsatz ableitbare Option zum Verzicht auf die Darstellung von Sachverhalten i. R. d. Rechnungslegung aus Wirtschaftlichk... mehr

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BWA-Analyse als Frühwarnsys... / 1 Funktion der BWA

In jedem Unternehmen entsteht Zahlenmaterial durch Belege wie z. B. Ein- und Ausgangsrechnungen. Diese werden in der Finanzbuchhaltung (FIBU) erfasst und systematisch gegliedert. Gehälter werden bei den Personalkosten gebucht, Tankbelege bei den Kfz-Kosten usw. Die FIBU wird entweder intern oder von einem Steuerberater erstellt. Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) is... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aus anderen Vorschriften ableitbare Grundsätze

Rz. 162 Über die in § 252 HGB explizit oder implizit verankerten (Bewertungs-)Grundsätze mit nachgelagerter Normen-Rangfolge (Rz. 18) hinaus hat der Gesetzgeber weitere allgemeine Bewertungsgrundsätze in den Spezialvorschriften der §§ 253 ff. HGB verankert. Zu diesen zählen etwa das Anschaffungs-/Herstellungskostenprinzip (zur Bewertung mit den AHK s. § 253 Rz. 17 f.; zur AK... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.1 Regelungsinhalt

Rz. 61 Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden ist als logische Konsequenz einer periodengerechten Rechnungslegung[1] auf die Verhältnisse am Abschlussstichtag (s. zum Abschlussstichtag § 242 Rz. 8 ff.) abzustellen. Über die Kodifizierung als GoB in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB hinaus findet das Stichtagsprinzip auch in zahlreichen weiteren Normen de... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Grundsatz des Willkürverbots

Rz. 164 Der Grundsatz des Willkürverbots, der sich auf die Bewertung bezieht, ist nicht explizit kodifiziert. Er ergibt sich aus dem Gesamtkonstrukt der GoB im Allgemeinen und aus den Bewertungsgrundsätzen – etwa des § 252 Abs. 1 Nr. 4, 6 HGB – im Speziellen. Der fehlenden expliziten Normierung und der entsprechend fehlenden Ausgestaltung qua Gesetz geschuldet, gibt es aller... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.5 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Stichtagsprinzip

Rz. 83 Mit den Spezialvorschriften zur Bewertung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen zum (nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen) Erfüllungsbetrag und damit zur Berücksichtigung künftiger Gegebenheiten (§ 253 Rz. 20 ff.) sowie dem Wahlrecht für außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung von VG des FAV bzw. dem im Umkehrsch... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Grundsatz der Wesentlichkeit

Rz. 171 Der Grundsatz der Wesentlichkeit sieht die Berücksichtigung und Offenlegung aller Sachverhalte vor, die für die Jahresabschlussadressaten von Relevanz, d. h. für diese zwecks der Beurteilung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich, sind. Im Umkehrschluss ergibt sich die Möglichkeit zur Außerachtlassung der nicht wesentlichen Tatbestände.[1] R... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Vorschriften des § 252 HGB gelten für alle Kfl. und sind sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss zu beachten. Die Pflicht zur Beachtung der GoB auch im Konzernabschluss ergibt sich dabei bereits aus § 297 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB, der vorschreibt, dass der Konzernabschluss klar und übersichtlich aufzustellen ist und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.3 Wertaufhellungszeitraum

Rz. 71 Unklar ist über die bisher diskutierten Abgrenzungsprobleme zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen hinaus im Kontext des Tatbestandsmerkmals des Bekanntwerdens zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung auch die Frage, was bzw. welcher Zeitpunkt unter der Aufstellung genau zu verstehen ist. Diese Frage wird von der Gegebenheit getragen, das... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.9 Gewinne aus unentgeltlich erlangten Vermögensgegenständen

Rz. 128a Einige Regulierungen arbeiten mit unentgeltlich zugeteilten Rechten, die als Vermögensgegenstände anzusehen sind. Beispiele sind Emissionsberechtigungen, wie etwa bei dem im Jahr 2005 eingeführten Emissionshandelssystem der Europäischen Union (European Union Emissions Trading System, EU-ETS), das zurzeit die Sektoren Stromerzeugung, Industrie sowie Teile des Luft- u... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 15 Da § 252 HGB nicht von abschließendem Charakter ist, was sich bereits aus der Verwendung der Formulierung "insbesondere" in Abs. 1 ergibt, stehen alle anderen Normen des Handelsgesetzbuches mit § 252 HGB zumindest in indirekter Beziehung, die GoB-Bezug aufweisen respektive GoB konkretisieren. Dies betrifft sowohl § 238 Abs. 1 HGB für die Buchführung, die §§ 243 Abs. 1... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 252 Abs. 1 HGB enthält die folgenden expliziten Bewertungsgrundsätze bzw. -prinzipien: Grundsatz der Bilanzidentität, Nr. 1 (Rz. 23 ff.) Grundsatz der Unternehmensfortführung, Nr. 2 (Rz. 34 ff.) Grundsatz der Einzelbewertung und Stichtagsprinzip, Nr. 3 (Rz. 60 ff.) Vorsichtsprinzip, Nr. 4 1. Halbsatz (Rz. 97 ff.) Imparitätsprinzip, Nr. 4 1. Halbsatz (Rz. 102 ff.) Realisati... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.2 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Stetigkeitsprinzip

Rz. 150 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar (Rz. 155 ff.; s. zur Norm-Rangfolge auch Rz. 18).[1] Im Kontext der Bewertungsmethoden stehen bspw. folgende Spezialvorschriften der Stetigkeit entgegen bzw. verhindern eine Anwendung des der Spezialvorschrift nachgelagerten Grundsatzes: Außerplanmäßige Abschreibungen bei VG des AV... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Regelungsinhalt und Anwendungsbereich

Rz. 155 § 252 Abs. 2 HGB gestattet Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des Abs. 1 in begründeten Ausnahmefällen, wobei die Vorschrift als grds. Abweichungsverbot in unbegründeten Fällen und nicht als Wahlrecht zu verstehen ist.[1] Entsprechend ist § 252 Abs. 2 HGB als Ausnahmeregelung zu verstehen, der nur in seltenen und stets begründeten Fällen zum Trage... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.4 Exemplarische Einzelsachverhalte

Rz. 74 Bei der Bewertung von Lagerbeständen zum Abschlussstichtag können wenige Wochen später durchgeführte Abverkaufsaktionen wertaufhellend sein.[1] Rz. 75 Verfall von Marktpreisen für Rohstoffe oder Kursen von Wertpapieren nach dem Abschlussstichtag gelten grds. als wertbegründende Ereignisse. Eine Ausnahme kann nur vorliegen, wenn die Werte am Abschlussstichtag auf wenig ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 102 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB schreibt neben der vorsichtigen Bewertung (Rz. 97 ff.) konkret die Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und Verluste vor, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Zudem ist in diesem Zuge das Wertaufhellungsprinzip zu beachten (Rz. 107 und detailliert Rz. 63 ff.). Das – unglücklicherweise – mitunter auch als Verlustantizipa... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.2 Wertaufhellende und wertbegründende Tatsachen

Rz. 63 Das Wertaufhellungsprinzip und die entsprechende Unterscheidung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Tatsachen folgt aus der Systematik der Trennung von Abschlussstichtag (s. zum Abschlussstichtag § 242 Rz. 8 ff.) und dem Stichtag der Bilanzaufstellung (§ 243 Rz. 33, § 264 Rz. 43) i. V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sowie § 252 Nr. 4 Hs. 1 HGB. Wenngleich es bei... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Prüfung auf Fortführung

Rz. 40 Das HGB enthält keine ausdrückliche Pflicht zur Vornahme einer spezifischen Einschätzung der Fähigkeit des Unt zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter. Bereits aus dem Charakter als gesetzlich unterstellter Regelfall ist eine Prüfung auf Nichtbestehen der Fortführungsprämisse bzw. auf das Vorliegen entgegenstehender rechtlicher oder ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Diversity in der Arbeitswelt / 5.4 Demokratieschutz als arbeitsrechtliche Aufgabe

Die Meinungsfreiheit ist auch bei der Bewertung arbeitsrechtlichen Verhaltens zu berücksichtigen. In privaten Arbeitsverhältnissen gilt sie jedoch nicht schrankenlos und nicht unmittelbar wie gegenüber dem Staat. Maßgeblich ist eine Abwägung mit den Rechten anderer Beschäftigter, den arbeitsvertraglichen Pflichten und den berechtigten Interessen des Betriebs. Beispielsweise ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Abwerbung / 2 Einzelfälle aus Rechtsprechung und Praxis

Unzulässig ist das bewusste Verleiten eines Arbeitnehmers zum Vertragsbruch, also auch zu einer Handlung, die den Arbeitnehmer zu einer rechtswidrigen Kündigung und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses veranlassen soll, z. B. durch Missachtung der geltenden Kündigungsfrist oder einer vereinbarten Befristung; durch die Zusage der Zahlung einer Wechselprämie oder der Über... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Selbstbestimmungsgesetz am ... / 2.3.6 Umgang mit geschlechtergetrennten Räumen

Unternehmen sind verpflichtet, allen Mitarbeitenden Zugang zu für sie notwendigen Räumen, wie Toiletten und Umkleideräumen, zu gewährleisten. Eine rechtliche Pflicht zur Einrichtung von geschlechterneutralen Optionen gibt es bisher nicht explizit. Eine grundrechtskonforme Auslegung beispielsweise der Arbeitsstättenverordnung gebietet aber jedenfalls, dass Unternehmen sichers... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Gesetzesänderung im Bereich... / 2. Grundbesitzbewertung unbebauter Grundstücke

Der Grundbesitzwert unbebauter Grundstücke bestimmt sich nach § 179 Satz 1 BewG regelmäßig nach der Grundstücksfläche und den Bodenrichtwerten i.S.d. § 196 BauGB. Die Gutachterausschüsse ermitteln die Bodenrichtwerte nach dem BauGB und teilen sie den FA mit (§ 179 Satz 2 BewG). Bei der Wertermittlung ist stets der Bodenrichtwert anzusetzen, der vom Gutachterausschuss zuletzt... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Gesetzesänderung im Bereich... / 1. Bodenrichtwerte und ihre Bedeutung

Auf Grund der Kaufpreissammlung sind nach § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Der... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 21 AStG war – durch seine grundlegende Überarbeitung durch das ATADUmsG[1] – in 5 Abs. gegliedert, die allesamt im Grundsatz den zeitlichen Geltungsbereich der Vorschriften des AStG betreffen. Die Vorschrift wurde seit Einführung des ATADUmsG um 5 Abs. (1a, 6, 7, 8 und 9) erweitert. Neben der Lösung zeitlicher Anwendungsfragen enthalten die Vorschriften punktuell auc... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.3.5 Irrtum über die Rechtslage

Wer die Frist versäumt, weil er die materielle Rechtslage falsch beurteilt, handelt immer schuldhaft. Der BFH lehnt in solchen Fällen regelmäßig eine Wiedereinsetzung ab. Diese dient dem Schutz vor einer unverschuldeten Fristversäumnis, nicht der Korrektur einer fehlerhaften materiell-rechtlichen Bewertung.[1] Auch Irrtümer über das Wesen einer Ausschlussfrist begründen i.d.... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.3 Praxiswert

Rz. 113 Der Praxiswert stellt regelmäßig die wesentliche Betriebsgrundlage eines Freiberuflers dar.[1] Darunter ist die über den Substanzwert einer freiberuflichen Praxis hinausgehende Gewinnaussicht zu verstehen, die sich aus dem Vertrauen der "Kunden" in die Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit des Praxisinhabers ergibt[2]; s. § 6 EStG Rz. 311. Der Praxiswert ist an die Steu... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Recruiting: Auswertung von ... / 3 Auswertung des Lebenslaufs

Der Lebenslauf sollte das Kernstück einer Bewerbung sein und die beruflichen Stationen sowie die jeweils erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen enthalten. Neben dem klassischen Lebenslauf werden zunehmend digitale Profile (z. B. LinkedIn, GitHub, Portfolio-Websites), Projektportfolios sowie kompetenzbasierte Darstellungen eingesetzt, die von HR-Verantwortlichen gleichwertig ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Strategische Personalentwic... / 2.3 Aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema Karriere

Ein weiterer Aspekt umfasst die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung zum Thema Karriere. Die Forschungen rund um das Thema Karriere füllen ganze Bibliotheken und beleuchten die verschiedensten Detailaspekte des Themas: Was ist Karriere? Welche Erwartungen werden an Karriere geknüpft? Wie sind Karrieresysteme auszugestalten, damit diese einen bestmöglichen "fit" zu den individ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Recruiting: Auswertung von ... / 2 Auswertung des Bewerbungsanschreibens

Für den Fall, dass ein Bewerbungsanschreiben tatsächlich relevant für den Bewerbungsprozess und die Aussagekraft des Bewerberprofils ist, sollte dieses kritisch geprüft werden. Hierbei ist insbesondere auf Formulierungen, Zeichensetzung und Rechtschreibung und die inhaltliche Aussagekraft zu achten. Was will der Bewerber vermitteln? Sind die Motivation und die Erfahrung für ... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.1 Umfang der Privatnutzung

Erhält der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. Nach dem Gesetz dürfen nämlich Kosten der privaten Lebensführ... mehr