Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Klage, Darlegungs- und Beweislast, Streitwert

Rz. 636 Die Klage gegen eine zur Personalakte genommene Abmahnung ist unzulässig mit dem Feststellungsantrag, dass die Abmahnung unwirksam ist.[1058] Der Arbeitnehmer kann nur auf Widerruf und/oder Entfernung aus der Personalakte klagen.[1059] Im Abmahnrechtsstreit obliegt dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Abmahngründe.[1060] Beruft sich der Arbeitnehmer ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 645 Nach der Rechtsprechung des BAG ist der Arbeitgeber grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtig für die Tatsachen, die dem Zeugnis und der darin enthaltenen Bewertung zugrunde liegen.[1072] Für den häufigsten Streitfall der Leistungsbeurteilung hat sich eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast durchgesetzt. Für überdurchschnittliche Leistungen ist der Arbeitnehmer...mehr

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§ 28 Leasing / dd) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 106 Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine übermäßige Abnutzung bzw. ein Schaden vorliegt, trägt der Leasinggeber. Seinen Darlegungen muss sich entnehmen lassen, welchen vertragsgemäßen Sollzustand das Fahrzeug am regulären Vertragsende habe aufweisen sollen und dass die für die Wertminderung in Ansatz gebrachten Mängel nicht auf normalem Verschleiß, sondern auf...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 614 Die Darlegungs- und Beweislast[1029] für das Vorliegen des Kündigungsschutzes nach dem KSchG obliegt dem Arbeitnehmer. Dagegen muss der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG alle Umstände darlegen und beweisen, die die Kündigung sozial gerechtfertigt erscheinen lassen. Hierzu gehört auch die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats. Fehler bei der sozialen Auswahl a...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 60 F muss im Hinblick auf § 1377 Abs. 3 BGB ihr Anfangsvermögen beweisen. Sie muss im Rahmen der Darlegung eines Zugewinnausgleichsanspruchs das eigene Endvermögen und das Endvermögen des M darlegen und beweisen, und zwar unter Einschluss der behaupteten Werte.[102] F ist nicht darlegungs- und beweispflichtig für die Abwesenheit von Verbindlichkeiten im Endvermögen des M...mehr

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§ 27 Kaufrecht / d) Beweislast

Rz. 168 Die Darlegungs- und Beweislast für das Zustandekommen eines Vertrages entspricht den allgemeinen Regeln. Demnach muss der Verkäufer die jeweiligen Voraussetzungen der Annahme seines Angebots nachweisen.[316] Ein Anscheinsbeweis für die Annahme eines Angebots soll selbst dann nicht in Betracht kommen, wenn sich eine Person bei eBay registriert hat und über den entspre...mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 521 Der Antragsteller muss die dem abzuändernden Titel zugrunde liegenden Verhältnisse und deren wesentliche Veränderung darlegen sowie beweisen. Wird eine Erhöhung des titulierten Unterhalts begehrt, trägt der Antragsteller auch hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Schuldners die Darlegungs- und Beweislast. Wird gegen den Gläubiger ein Abänderungsantrag gestellt mit d...mehr

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§ 15 Familienrecht / 11. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 279 Der Gläubiger hat die Trennung, seine Unterhaltsbedürftigkeit, das Einkommen des Schuldners sowie die ehelichen Lebensverhältnisse darzulegen und zu beweisen. Soweit der Schuldner sich auf fehlende oder nur eingeschränkte Leistungsfähigkeit beruft, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast, so dass er also insbesondere das Bestehen von Belastungen und deren unterhalt...mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 397 Der Gläubiger hat die Tatsachen, die die Anspruchsvoraussetzungen ausfüllen, vorzutragen und zu beweisen. Er muss deshalb auch präzise und substantiiert darlegen, welche Bemühungen um eine Arbeitsstelle er über einen längeren Zeitraum unternommen hat. Diese Darlegungen müssen mit einer exakten Dokumentation belegt werden.mehr

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§ 15 Familienrecht / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 371 Der Gläubiger hat darzulegen und zu beweisen:mehr

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§ 27 Kaufrecht / c) Beweislast

Rz. 172 Grds. hat der Käufer die Unternehmereigenschaft des Verkäufers zu beweisen. Diese Beweislastverteilung wird (im Rahmen von Online-Auktionen) weitgehend als unbillig empfunden, weil dem Käufer aufgrund der weitgehenden Anonymität des Internets eine Beweisführung quasi unmöglich sei.[333] Ob hieraus eine Beweislastumkehr resultiert, ist umstritten.[334] Ungeachtet dies...mehr

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§ 27 Kaufrecht / e) Beweislast

Rz. 107 § 477 BGB bestimmt die Beweislastumkehr zugunsten des Käufers. Wenn sich der Sachmangel innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang zeigt, wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Dem EuGH zufolge muss nach der Vermutungsregelung des Art. 5 Abs. 3 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie der Verbraucher nur das Vorliegen einer binnen sechs...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Vollbeweis (§ 286 ZPO) bei Behandlungsfehler

Rz. 138 Der Patient trägt als Anspruchsteller im Arzthaftungsprozess die Beweislast für den Behandlungsfehler, für den Schaden, für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden sowie für das Verschulden des Arztes bei gleichzeitig maßvollen Anforderungen an seine Darlegungslast. Er muss den Sachverhalt, aus dem sich ein Behandlungsverschulden ergeben soll, ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / jj) Schaden

Rz. 157 Für den Schaden ist der Anspruchsteller darlegungs- und beweispflichtig, somit also der Patient.mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Darlegung regelgerechter Behandlung

Rz. 148 Auch wenn die Beweislast grundsätzlich auf Patientenseite liegt und der Arzt lediglich unter Beachtung des § 138 ZPO vortragen muss, sollte die Arztseite stets darlegen, dass die Behandlung dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprochen hat.mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / gg) Beweis der hypothetischen Einwilligung

Rz. 154 Der Arzt hat den Einwand vorzubringen, dass der Patient auch in die durchgeführte Maßnahme eingewilligt hätte, wenn er ordnungsgemäß aufgeklärt worden wäre (vgl. § 630h Abs. 2 BGB). Hier liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Arzt. Gelingt dieser Nachweis, muss der Patient einen entsprechenden Entscheidungskonflikt plausibel darlegen.[312] Dieser könnte dann nur d...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ee) Mitwirkendes Verschulden des Patienten und Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht

Rz. 152 Wendet der Arzt mitwirkendes Verschulden des Patienten ein, so muss er dies auch vollumfänglich beweisen.[308] Dies bedeutet, dass sowohl das Fehlverhalten des Patienten bewiesen werden muss als auch die Ursächlichkeit dieses Verhaltens für den in Rede stehenden Gesundheitsnachteil. Wenn der Verlauf des Behandlungsgeschehens nicht mehr aufgeklärt werden kann, und zwa...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ff) Beweis für Aufklärung und Einwilligung

Rz. 153 Die Behandlungsseite trägt die Beweislast für die Aufklärung und Einwilligung des Patienten in einen Heileingriff.[310] Für beides gilt das Beweismaß des § 286 ZPO. In diesem Zusammenhang reicht es allerdings auch aus, wenn nachgewiesen werden kann, wie die ständige Praxis bei Aufklärungsgesprächen ist.[311]mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / hh) Beweis der mutmaßlichen Einwilligung

Rz. 155 Bezüglich der mutmaßlichen Einwilligung gilt dass zur hypothetischen Einwilligung Gesagte, d.h. der Arzt hat die mutmaßliche Einwilligung darzulegen und zu beweisen (vgl. auch Rdn 47 f., 154).mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ii) Mangelhafte Dokumentation

Rz. 156 Eine mangelhafte Dokumentation kann bis zu einer Umkehr der Beweislast führen, so dass durch sie die Vermutung begründet wird, dass eine nicht dokumentierte Maßnahme vom Arzt auch nicht getroffen wurde[313] oder sich ein nicht dokumentierter Umstand so ereignet hat, wie es vom Patienten – gegen ärztliches Bestreiten – glaubhaft geschildert wird. Die Begründung für di...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / kk) Fehlender Haftungszusammenhang

Rz. 158 Das Risiko, dass sich der Ursachenverlauf nicht klären lässt, trägt, von Fällen der Beweislastumkehr abgesehen,[316] der Patient. Nicht selten können die geklagten Gesundheitsbeeinträchtigungen des Patienten vielfache Ursachen haben. Es könnte sich somit auch um eine unvermeidliche Komplikation handeln. Diese zweifache Möglichkeit muss der Arzt beweisen. Kann er dies...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / cc) Fehlendes Verschulden des Arztes

Rz. 150 Kommt es ausnahmsweise z.B. im Rahmen des vollbeherrschbaren Risikos zu einer Verschuldensvermutung zu Lasten des Arztes, so ist der Arzt hinsichtlich der objektiven Pflichtwidrigkeit und des Verschuldens in der Pflicht, sich vollständig zu entlasten. Allerdings muss der Arzt nicht den vollen Gegenbeweis führen, sondern es ist ausreichend, wenn es ihm gelingt, den ve...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ff) Beweis des Schadens

Rz. 143 Der Beweis von Art und Umfang des Schadens obliegt dem Patienten. Man unterscheidet zwischen dem Erstschaden (Primärschaden) und dem Folgeschaden (Sekundärschaden). Für den Primärschaden gilt das Beweismaß des § 286 ZPO, bei der Erfassung von Sekundärschäden greift § 287 ZPO.[290]mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / dd) Beweis des Verschuldens und Verschuldensvermutung

Rz. 141 Der Schuldner ist gem. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB bei festgestellter Pflichtverletzung beweisbelastet dafür, dass ihn kein Verschulden trifft. Gleichwohl ist kaum zu erwarten,[287] dass der BGH im Arzthaftungsrecht von seiner bisherigen Rechtsprechung abrücken und eine Verschuldensvermutung für den Arztvertrag anerkennen wird.[288] Dies ist auch durch das Patientenrechtege...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ee) Beweis der Beherrschbarkeit eines Risikos und Beweis der Zuordnung des Schadens zu diesem Risiko; Fehler- und Verschuldensvermutung

Rz. 142 Steht fest, dass der Schaden aus dem voll beherrschbaren Risikobereich eines Arztes/Krankenhausträgers stammt, gilt eine "Fehler- und Verschuldensvermutung".[289]mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / gg) Beweislastumkehr bei "grobem" Behandlungsfehler

Rz. 144 Mit der Entscheidung vom 27.4.2004, VI ZR 34/04,[291] hat der BGH Abschied von der Beweiserleichterung bis hin zur Beweislastumkehr genommen. Ist gem. § 286 ZPO ein grober Behandlungsfehler festgestellt, so greift grundsätzlich die Beweislastumkehr auf der Kausalitätsebene.[292] Der Anspruchsgegner kann der Haftung also nur mit dem vollen Kausalitätsgegenbeweis entge...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / dd) Fehlender Facharztstandard

Rz. 151 Der Patient hat beim Aussuchen von Krankenhaus oder Praxis einen Anspruch auf eine gute ärztliche Versorgung nach Maßstab eines erfahrenen Arztes der jeweiligen Fachgruppe, regelmäßig also Anspruch auf Behandlung durch einen Facharzt.[304] Wird nun der Patient einer Behandlung zugeführt, die nicht einem fachärztlichen Standard entspricht, stellt bereits diese Behandl...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / bb) Grober Behandlungsfehler

Rz. 149 Die Konsequenz aus der Feststellung eines groben Behandlungsfehlers ist, dass der Arzt seinerseits den Nachweis führen muss, dass der schwere Behandlungsfehler nicht kausal für den eingetretenen Schaden war.[300] Nach neuester Rechtsprechung des BGH soll es zur Beweislastumkehr beim groben Behandlungsfehler auch bei Eintritt eines noch unbekannten Gesundheitsschadens...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / c) Parteivernehmung

Rz. 162 Grundsätzlich kann eine Partei nur die Vernehmung der Gegenpartei zum Beweis einer Tatsache antreten, vgl. § 445 ZPO. Ausnahmsweise jedoch kann gem. § 448 ZPO die beweisbelastete Partei selbst als Partei vernommen werden. Dies steht im Ermessen des Gerichts, da § 448 ZPO eine Ausnahme des sonst im Zivilprozess herrschenden Beibringungsgrundsatzes darstellt und somit ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ii) Beweislastumkehr bei nicht hinreichend qualifiziertem Personal

Rz. 146 Bei Einsatz unqualifizierten Personals kommen ebenfalls Beweiserleichterungen in Betracht. Die ärztliche Leistung muss grundsätzlich dem Facharztstandard entsprechen. Liegt eine Anfängeroperation zur Beurteilung vor, die zu einem Gesundheitsschaden des Patienten führte, so besteht die Vermutung, dass die unzureichende Qualifikation des Arztes hierfür ursächlich gewor...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / hh) Beweislastumkehr bei Befunderhebungs- oder Befundsicherungsmangel mit zusätzlichem hypothetischem Behandlungsgeschehen

Rz. 145 Geht es um die Nichterhebung eines Diagnose- oder Kontrollbefunds oder ist ein solcher zwar erhoben, aber nicht mehr vorhanden, kommt eine weitere Beweiserleichterung zugunsten des Patienten in Frage. In solchen Fällen obliegt dem Patienten dermehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / j) Schaden

Rz. 133 Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem geltend gemachten Schaden ist auf Passivseite darauf zu achten, dass die geltend gemachten Schäden zunächst substantiiert bestritten werden. Dies ist einstweilen ausreichend, da die Beweislast hierfür auf Aktivseite, also Klägerseite, liegt; es bleibt insoweit bei der üblichen Darlegungs- und Beweislast.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 658 Es bedarf im Klageantrag keiner Angabe des ursprünglich gewünschten Beginns der Arbeitszeitverringerung. Die fehlende Datumsangabe über den Zeitpunkt der künftigen Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit führt nicht zur Unzulässigkeit der Klage. Zwar verlangt § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO einen bestimmten Antrag. Das Bestimmtheitserfordernis gebietet jedoch nicht,...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / e) Stundenlohnarbeiten

Rz. 14 Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten) sind ein Quell von Streitigkeiten. Neben der Frage, von wem sie angeordnet werden können (vgl. insoweit § 3 Nr. 1 AVB), ist die Anzahl der abgerechneten Stunden regelmäßig streitig. Daher muss der AN ein großes Interesse an einer möglichst guten Dokumentation haben. Dennoch fehlt es in der Praxis häufig hieran. Regiezettel, die nur ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) AGG

Rz. 5 Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Nach § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Rz. 600 Das Kündigungsschutzgesetz ist unanwendbar, wenn der Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb (§ 23 KSchG) oder weniger als sechs Monate (§ 1 KSchG) beschäftigt ist. § 23 Abs. 1 KSchG erfasst nur Betriebe, die in der Bundesrepublik Deutschland liegen.[998] Rz. 601 Der Erste Abschnitt des KSchG findet gem. § 23 Abs. 1 KSchG nur Anwendung, wenn im Betrieb zum Kündigungszeitpu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / l) Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 378 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist mit Zustimmung des Arbeitnehmers das sog. betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) [661] durchzuführen (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Diese Vorschrift gilt für alle Arbeitnehmer.[662] Der Arbeitgeber klärt mit der zuständigen Interessenvertretung i.S.d. § 176...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Schadensersatz

Rz. 540 Der Arbeitgeber haftet bei Verletzung der Zeugnispflicht auf Schadensersatz gem. §§ 276, 286 BGB, wenn er das Zeugnis entweder gar nicht, verspätet oder fehlerhaft erstellt und dem Arbeitnehmer dadurch ein Schaden entsteht, weil er gar nicht, verspätet oder zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingestellt wird. Dem Arbeitnehmer obliegt jedoch die volle Darlegungs- und ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / f) Behandlungsfehler

Rz. 129 Sodann hat der Arzt auf den von dem Patienten gerügten Behandlungsfehler zu erwidern. Er sollte aus seiner Sicht darstellen, warum die durchgeführten Behandlungsmaßnahmen nicht behandlungsfehlerhaft waren, sondern dem ärztlichen Standard entsprachen. Dies sollte er dann auch durch entsprechende Beweisantritte wie z.B. Sachverständigengutachten untermauern. Auch wenn ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / bb) Anfechtung bei kongruenter Deckung (§ 130 InsO)

Rz. 172 Gem. § 130 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die einem Insolvenzgläubiger in den letzten drei Monaten vor den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO) oder nach diesem Antrag (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO) eine Sicherung oder Befriedigung gewährt hat (kongruente Deckung). Wann eine Rechtshandlung vorgenommen worden ist, bestimmt sich n...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Muster: Berufungsbegründungsschrift

Rz. 260 Muster 57.67: Berufungsbegründungsschrift Muster 57.67: Berufungsbegründungsschrift An das Oberlandesgericht _____ In dem Rechtsstreit _____ gegen _____ begründe ich die namens des Klägers und Berufungsklägers mit Schriftsatz vom _____ eingelegte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts _____ wie folgt und kündige an, dass ich in der mündlichen Verhandlung beantragen w...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 2. Beweismittel

a) Sachverständigenbeweis aa) Auswahl des Sachverständigen Rz. 159 Grundsätzlich hat das Gericht den Sachverständigen auszuwählen (§ 404 Abs. 1 ZPO). Dabei muss der Sachverständige aus dem betreffenden medizinischen Fachgebiet des beklagten Arztes stammen. Für Teilfragen kann ggf. eine ergänzende Stellungnahme eines Sachverständigen aus einem anderen Fachgebiet erforderlich se...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Sachverständigenbeweis

aa) Auswahl des Sachverständigen Rz. 159 Grundsätzlich hat das Gericht den Sachverständigen auszuwählen (§ 404 Abs. 1 ZPO). Dabei muss der Sachverständige aus dem betreffenden medizinischen Fachgebiet des beklagten Arztes stammen. Für Teilfragen kann ggf. eine ergänzende Stellungnahme eines Sachverständigen aus einem anderen Fachgebiet erforderlich sein.[317] Wird das Gutacht...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Handelnden- und Gründerhaftung

Rz. 13 Gem. § 11 Abs. 2 GmbHG haften die Personen, die als Geschäftsführer oder wie ein solcher für die künftige GmbH tätig werden; die Handelndenhaftung erlischt mit der Eintragung der GmbH.[50] Streitig, aber für die Praxis geklärt, ist die Frage der Haftung der Gesellschafter bzw. der Vorgesellschaft für deren Verbindlichkeiten: Haften die Gesellschafter überhaupt nicht,[5...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / d) Urkundsbeweis

Rz. 163 Als Urkundsbeweis kommt im Arzthaftungsprozess stets die Behandlungsdokumentation in Betracht. Diese stellt das zentrale Beweismittel im Arzthaftungsprozess dar. Sie ist als Urkundsbeweis anerkannt und einer glaubwürdigen ärztlichen Dokumentation soll der Tatrichter Glauben schenken, so der BGH in einer Entscheidung aus dem Jahre 1978, die bis heute Fortgeltung besit...mehr

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§ 35 Reiserecht / (2) Bewertung der Abhilfemaßnahmen

Rz. 82 Streitpunkt zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern ist immer wieder die Frage, ob die Abhilfe ordnungsgemäß ist. Ordnungsgemäß ist sie, wenn sie den Mangel beseitigt.[71] Ob der Mangel beseitigt wird, ist immer eine Frage des Einzelfalls. In vielen Situationen liegt dies klar auf der Hand: Eine reparierte Klimaanlage ist nicht mehr mangelhaft; eine falsche Kabine is...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Aufhebungsvertrag

Rz. 464 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis mit konstitutiver Wirkung einvernehmlich beendet. Für den Arbeitgeber ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorteilhaft, weil keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, der (Sonder-)Kündigungsschutz nicht greift und der Betriebsrat nicht beteiligt werden muss. Sonderkündigungsschutztatbestände müsse...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Einschränkung gemäß § 1578b BGB

Rz. 373 § 1578b BGB stellt eine Kernbestimmung des seit dem 1.1.2008 geltenden Rechts dar, mit der – beruhend auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung – eine Einschränkung des Unterhalts ermöglicht werden soll.[617] Die Unterhaltspflicht beruht auf dem Grundsatz der nachehelichen Solidarität. Diese Solidarität verlangt es in der Regel nicht, dass dem wirtschaftlich schwächer...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

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§ 13 Erbrecht / X. Beweislastverteilung

Rz. 286 Für die fehlende Verpflichtung des Erben trägt der Pflichtteilsberechtigte die Beweislast, für den Wegfall der Bereicherung der Beschenkte selbst.[183]mehr