Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Beweisvereitelung

Rz. 201 Eine Beweisvereitelung liegt vor, wenn jemand seinem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich macht.[420] Der Rechtsprechung zur Beweisvereitelung liegt der Rechtsgedanke zugrunde, der etwa in den §§ 427, 441 Abs. 3 S. 3, 444 ZPO seinen Ausdruck gefunden hat. Im Arzthaftungsrecht hat dieser Gedanke zu einer eigenständig formulier...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Widerrechtlichkeit

Rz. 696 Weitere Voraussetzung für einen Ersatzanspruch aus § 831 BGB ist, dass der Verrichtungsgehilfe den Schaden objektiv widerrechtlich zufügt. Die Widerrechtlichkeit bedeutet, dass die Hilfsperson objektiv einen der in den §§ 823 ff. BGB normierten Tatbestände verwirklicht haben muss, also jemandes anderen Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VIII. Fehlende Kausalität der Sorgfaltspflichtverletzung

Rz. 798 Die Haftung des Nutztierhalters entfällt – sofern er nicht bereits die Vermutung der Sorgfaltspflichtverletzung widerlegen konnte – ferner, wenn der Schaden auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt entstanden sein würde ( § 833 S. 2 2. Var. BGB). Die bloße Möglichkeit, dass sich der Unfall bei Erfüllung der Aufsichtspflicht ereignet hätte, reicht nich...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Alkohol

Rz. 553 § 827 S. 2 BGB stellt klar, dass derjenige, der unter dem Einfluss geistiger Getränke (das sind Alkoholika) in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ebenso für die schädlichen Folgen der begangenen unerlaubten Handlung verantwortlich ist, als wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fä...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 5. Mangelnde Befähigung des Behandelnden

Rz. 59 Gemäß § 630h Abs. 4 BGB wird vermutet, dass die mangelnde Befähigung des Behandelnden[216] für den Eintritt der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten ursächlich war. Schon vor der Kodifizierung führte nach allgemeiner Auffassung die Übernahme der Behandlung durch einen dazu nicht hinreichend befähigten Behandler – wozu auch die unterlass...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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§ 14 Sachschaden / 3. Weitere Einzelheiten

Rz. 145 Daraus, dass ein angemietetes Ersatzfahrzeug nur für geringe Fahrleistungen benötigt wird, kann sich die Unwirtschaftlichkeit der Anmietung ergeben.[284] Doch kann im Einzelfall die Erforderlichkeit der Anmietung auch deshalb zu bejahen sein, weil der Geschädigte auf die ständige Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, ohne dass es auf die gefahrene Kilome...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Allgemeines

Rz. 133 Anders als bei einem Arbeitnehmer, dessen voraussichtliche Bezüge in der Regel unschwer zu ermitteln sind, ist es im Rahmen der Feststellung des Erwerbsschadens eines Selbstständigen weitaus schwieriger, die voraussichtliche konkrete Entwicklung des Unternehmens ohne den Unfall, auf die es ankommt,[270] zutreffend zu beurteilen. Die negative Einkommensentwicklung nac...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / IV. Sonstiges

Rz. 13 Bereits nach früherer Auslegung des § 270 BGB war die Geldschuld als qualifizierte Schickschuld zu verstehen. Daran ist auch nach der der Zahlungsverzugs-Richtlinie[22] festzuhalten. Diese sollte nach den im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU angeführten Erwägungen die Rechtsstellung von Verbrauchern nicht verschlechtern.[23] Geldschulden si...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Verschulden

Rz. 293 Der Erstattungsanspruch setzt Verschulden voraus. Neben Vorsatz genügt grobe Fahrlässigkeit (siehe bereits Rdn 290). Das Verschulden muss dem Unternehmer selbst zuzurechnen sein. Eine Gehilfenhaftung gibt es, sieht man von § 111 SGB VII ab, bei dem Rückgriffsanspruch nicht. Rz. 294 Für den Fall des Vorsatzes haften sowohl der Unternehmer als auch der Arbeitskollege na...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / F. Rechtsfolgen

Rz. 271 Der Umfang des Schadensersatzes bestimmt sich, soweit sich aus §§ 9 ff. StVG nicht Abweichendes ergibt, nach §§ 249 ff. BGB. Während vor dem 2. SchadÄndG die Rechtsfolge einer nach dem StVG begründeten Haftung nur auf den Ersatz von materiellen Schäden gerichtet war, kann seither nach Maßgabe des § 253 Abs. 2 BGB auch Schmerzensgeld verlangt werden. Rz. 272 Die durch ...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / C. Haftungsgrundlagen

Rz. 7 Wichtigste Haftungsnormen im Binnenschifffahrtsbereich sind einerseits § 823 Abs. 1 sowie Abs. 2 BGB in Verbindung mit Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RhSchPV) oder anderen Schifffahrtsstraßenordnungen wie der BinSchStrO sowie sonstigen Schutzgesetzen (vgl. dazu § 2 Rdn 510 ff.), andererseits §§ 3, 4, 92 ff. BinSchG. Die Vorschrift des § 1.17 Nr. 1...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / B. Die Bergschadensvermutung des § 120 BBergG

Rz. 12 Nach allgemeinen Grundsätzen ist der Geschädigte gem. § 286 ZPO verpflichtet, die haftungsbegründende Kausalität zwischen dem Bergbaubetrieb und der Rechtsgutsverletzung darzulegen und zu beweisen. Lediglich für die haftungsausfüllende Kausalität, d.h. den Ursachenzusammenhang zwischen Rechtsgutsverletzung und Schaden, kommt ihm die Beweiserleichterung des § 287 ZPO z...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / I. Allgemeines/Überblick

Rz. 1 Bei Unfällen spielt neben den in den vorhergehenden Kapiteln dargestellten gesetzlichen Anspruchsgrundlagen der Haftung aus unerlaubter Handlung oder der Gefährdungshaftung auch eine Haftung aus Vertrag eine nicht unerhebliche Rolle. Vertrag ist die von zwei oder mehr Personen erklärte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges. Vertraglic...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / dd) Verkehrssicherungspflichten

Rz. 229 Bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, findet der Beweis des ersten Anscheins Anwendung, wenn sich in dem Schadensfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden soll.[503] Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast muss zwischen der Fes...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 2. Therapiefehler

Rz. 33 Der Arzt schuldet seinem Patienten neben einer sorgfältigen Diagnose die Anwendung einer Therapie, die dem jeweiligen Stand der Medizin entspricht. Rz. 34 Dabei ist die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Arztes (Therapiefreiheit). Ihm wird bei der Therapiewahl ein weiter Beurteilungsermessen zugebilligt, in dessen Rahmen er die Behandlungsmethode wählen kann,...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / D. Haftungsumfang

Rz. 32 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt im Jahre 1998 haftet nach § 4 BinSchG der Schiffseigner persönlich, kann jedoch seine Haftung auf bestimmte – in Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds ausgedrückte – Haftungshöchstbeträge, die sich an Art und Größe des verwendeten Schiffs orientieren, besch...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Beispiele für Schutzgesetze

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 5. Einzelfälle

Rz. 79 Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB wegen Pflichtverletzung trotz ansonsten mangelfreier Hauptleistung können entstehen, wenn der Gläubiger Schaden erleidet, weil der Schuldner leistungsbezogene Nebenpflichten, beispielsweise zur ordnungsgemäßen Aufklärung, Beratung, Verpackung, Lieferung verletzt.[205] Ferner besteht – wie oben ausgeführt (Rdn 72) – die Pflicht, si...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 3. Befriedetes Grundstück

Rz. 95 Die Ersatzpflicht für Schäden, die innerhalb eines im Besitz des Inhabers der Anlage stehenden befriedeten Grundstückes entstehen, ist aus demselben Grund ausgeschlossen worden, wie die Haftung für Schäden innerhalb eines Gebäudes. Auch hier soll in erster Linie der Grundstücksbesitzer gegenüber Personen, die sein Grundstück betreten, und die dadurch regelmäßig die vo...mehr

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§ 21 Verjährung / VII. Spezialgesetze

Rz. 38 HPflG, LuftVG, StVG und UmweltHG regeln die Verjährung nicht eigenständig, sondern verweisen umfassend auf die Verjährungsvorschriften für unerlaubte Handlungen nach dem BGB und damit, seitdem § 852 BGB a.F. im allgemeinen Verjährungsrecht aufgegangen ist, auf §§ 194 ff. BGB.[77] Rz. 39 Daneben enthalten StVG und LuftVG aber auch gesetzliche Verwirkungstatbestände (§ 1...mehr

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / A. Anerkenntnisformen

Rz. 1 § 780 BGB: Schuldversprechen Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbstständig begründen soll (Schuldversprechen), ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich. Die Erteilung des Versprechens in elektronischer Form ist ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ee) Sonstiges

Rz. 234 Es stellt keinen typischen Geschehensablauf dar, dass in Folge eines Verkehrsunfalls eine Hirnblutung entsteht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn feststeht, dass es keine Anzeichen für den Anprall des Kopfes und dadurch hervorgerufene Schädelverletzungen gibt. Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil der Kläger Bluthochdruckpatient war.[517] Rz. 235 Verfolgt ein Taxi...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. Entlastungsbeweis für Unabwendbarkeit

Rz. 239 Für den Fall, dass der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, sind nach § 17 Abs. 3 StVG Schadensersatzansprüche gegen Halter, Fahrer und Eigentümer anderer Kraftfahrzeuge ausgeschlossen. Der Entlastungsbeweis trägt dem Umstand Rechnung, dass auf beiden Seiten ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, das der Gefährdungshaftung unterliegt. Rz. 240 Anders als...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / V. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Rz. 584 Liegen die Voraussetzungen des § 828 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB nicht vor, kann die Anwendung des § 828 Abs. 3 BGB in Betracht kommen (entspricht § 828 Abs. 2 BGB a.F.). Danach ist, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntni...mehr

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§ 9 Produkthaftung / 2. Pflichtverstoß, Kausalität und Verschulden

Rz. 57 Gelingt dem Geschädigten der Fehlerbereichsnachweis, werden ein Pflichtverstoß des Herstellers, dessen Ursächlichkeit für den Produktfehler sowie das Verschulden vermutet. Der Hersteller kann sich nur entlasten, indem er nachweist, dass er in sachlicher und personeller Hinsicht alles nach Lage des Einzelfalles Erforderliche getan hat, um eine einwandfreie Herstellung ...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 4. Beschädigung einer Verbrauchs- oder Abnahmeeinrichtung

Rz. 96 Der Haftungsausschluss bei Beschädigung einer Verbrauchs- oder Abnahmeanlage oder bei der Schadensverursachung durch eine solche Einrichtung (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 HaftpflG) bezweckt die Haftungsprivilegierung vornehmlich des Abnehmers für solche Einrichtungen der genannten Art, die außerhalb von Gebäuden und befriedeten Grundstücken betrieben und beschädigt werden oder se...mehr

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§ 11 Arzthaftung / V. Kausalität

Rz. 80 Den Patienten trifft die Beweislast, dass sein Gesundheitsschaden auf dem Eingriff beruht, über den er mangelhaft aufgeklärt wurde.[298] Hiervon zu unterscheiden ist der Einwand des Arztes, der Patient hätte denselben Schaden auch ohne sein Zutun erlitten (hypothetische Kausalität), was der Arzt zu beweisen hat.[299]mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Leitung der Verrichtung und Gerätebeschaffung

Rz. 709 Von der allgemeinen Überwachungspflicht zu unterscheiden ist die in § 831 Abs. 1 S. 2 BGB erwähnte "Leitung der Ausführung der Verrichtung". Mit "Leitung" ist gerade nicht die allgemeine Überwachung der Tätigkeit eines Verrichtungsgehilfen gemeint, "sondern eine durch die besondere Natur der Verrichtung oder durch die besonderen Eigenschaften der dazu bestellten Pers...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / Literaturtipps

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 2. Häuslicher Bereich des Abnehmers

Rz. 94 § 2 Abs. 3 Nr. 1 1. Alt. HaftpflG schließt den häuslichen Bereich des Abnehmers von der Haftung aus.[334] Hiernach haftet der Anlageninhaber nicht für Schäden in einem Gebäude, wenn der Schaden auf eine in diesem Gebäude befindliche Anlage zurückzuführen ist. Beide Voraussetzungen müssen für den Ausschluss des Ersatzanspruchs erfüllt sein. Gebäude ist grundsätzlich je...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / VI. Sonstiges

Rz. 80 Zum mitwirkenden Verschulden des Geschädigten, zur Kausalität, zur Beweislast[221] und zur Verjährung gelten hinsichtlich des Ersatzanspruches aus § 89 WHG gegenüber den allgemeinen Vorschriften keine Besonderheiten.mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / a) Ausschluss bzw. einer Minderung der Verantwortlichkeit

Rz. 11 Mit Blick auf die – zahlenmäßig und qualitativ (wegen schwerer Unfälle mit Personenschäden) – überaus bedeutsamen Fälle eines Ausschlusses bzw. einer Minderung der Verantwortlichkeit gemäß § 827 BGB ist – namentlich bei vorausgegangenem Alkohol- oder Drogenkonsum – zu beachten, dass ein Schädiger – respektive hier ein Geschädigter – nach S. 2 entsprechend der Grundsät...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / VI. Sonstiges

Rz. 113 Im Falle mitwirkenden Verschuldens des Verletzten gilt gemäß § 27 AtomG die Regelung des § 254 BGB. Rz. 114 Die Verjährung der Ersatzansprüche nach dem AtomG tritt gemäß § 32 Abs. 1 AtomG mit Ablauf von drei Jahren seit dem Zeitpunkt ein, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müss...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 4. Vorzüge der Haftung aus Pflichtverletzung

Rz. 78 Kann der Verletzte sich auf einen Schadensersatzanspruch berufen, der auf vertraglicher Grundlage fußt, so ist seine Stellung in mehreren Beziehungen günstiger, als wenn ihm lediglich ein deliktischer Anspruch zusteht: Es gilt § 278 BGB statt § 831 BGB; dem Schädiger ist jede Exkulpationsmöglichkeit für fremdes Verschulden abgeschnitten. Während für die Haftung aus De...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 3. Grobe Behandlungsfehler

Rz. 50 § 630h Abs. 5 S. 1 BGB nimmt die Rechtsprechung zur Beweislastumkehr bei groben (schweren) Behandlungsfehlern[183] auf: Liegt ein grober Behandlungsfehler vor und ist dieser grundsätzlich geeignet, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 1. Anscheinsbeweis

Rz. 46 Deutet ein Gesundheitsschaden nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf einen Behandlungsfehler hin, kann zugunsten des Patienten eine Beweiserleichterung nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises eingreifen. Voraussetzung ist stets ein entsprechender Erfahrungssatz, der von dem eingetretenen Schaden auf einen Behandlungsfehler als dessen typische und damit wahrschein...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / I. Überblick

Rz. 1 Der Dritte Abschnitt des Zweiten Buches des BGB behandelt das "Erlöschen der Schuldverhältnisse": Die Erfüllung (§§ 362–371 BGB; vgl. dazu Rdn 2 ff.), die Erfüllungssurrogate Hinterlegung (§§ 372–386 BGB; vgl. dazu Rdn 18) und Aufrechnung (§§ 387–396 BGB; vgl. dazu Rdn 19 ff.) sowie den Erlass (§ 397 BGB; vgl. dazu § 23 Rdn 21 ff.). Gemeint ist nicht das Schuldverhältn...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Feststellung der abzuwägenden Tatsachen

Rz. 1197 Vor jeder Abwägung müssen die abzuwägenden Tatsachen festgestellt werden, und zwar sowohl belastende als auch entlastende Umstände. Dabei ist von dem allgemeinen Grundsatz auszugehen, dass die Beweislast für bestimmte Tatsachen derjenige trägt, der sich auf sie beruft. Bei den haftungsbegründenden wie den haftungsausfüllenden Tatsachen können jeweils nur unstreitige...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / Literaturtipps

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 4. Haftungsausschlüsse/Mitverschulden

Rz. 64 Haftungsausschlüsse gelten nach Art. 26 § 2 CIV, wennmehr

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§ 1 Einführung / E. Die prozessuale Durchsetzung des materiellen Unfallhaftungsrechts

Rz. 33 Neben dem materiellen Unfallhaftpflichtrecht müssen selbstverständlich auch die Voraussetzungen seiner prozessualen Durchsetzung dargestellt werden. Es gibt eine Vielzahl von spezifischen verfahrensrechtlichen Fragen des Unfallhaftungsrechts. Das fängt bei dem einzuschlagenden Rechtsweg (zu den Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- oder allgemeinen ordentlichen Gerichten) a...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 1. Schmerzensgeld

Rz. 46 § 253 Abs. 2 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002[101] hat mit Wirkung zum 1.8.2002 die Vorschrift des § 847 BGB ersetzt. Die Neuregelung fasst den Anwendungsbereich der Ersatzpflicht für immaterielle Schäden erheblich weiter. Sie sieht sowohl bei der Vertragshaftung als auch bei der Gefährdungshaftu...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Arbeitnehmer

Rz. 45 Der schadensersatzrechtlich relevante Verdienstausfall ergibt sich aus einem Vergleich zwischen den bisher erzielten Einkünften bzw. dem fiktiven Einkommen des Verletzten, das dieser voraussichtlich ohne den Unfall erzielt hätte, einerseits und den von ihm nach dem Schadensereignis tatsächlich noch erzielten Erwerbseinkünften andererseits.[88] Ein solcher Verdienstaus...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 3. Vertrag zugunsten Dritter und mit Schutzwirkung für Dritte

Rz. 50 Ein Dritter kann wegen der Schädigung seiner eigenen Person Ansprüche gegen den vertraglichen Schädiger haben, obwohl er an dem Vertrag nicht unmittelbar beteiligt ist.[110] Nach der Regelung des § 328 BGB wird der Dritte beim echten Vertrag zugunsten Dritter nicht Vertragsbeteiligter, wohl aber erwirbt er einen Erfüllungsanspruch. Die Beziehungen, die dadurch zwische...mehr

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§ 26 Klagearten / 4. Rechtskraft

Rz. 185 Ein Urteil, das eine negative Feststellungsklage aus sachlichen Gründen abweist, hat grundsätzlich dieselbe Bedeutung hat wie ein Urteil, das das Gegenteil dessen, was mit der negativen Feststellungsklage begehrt wird, positiv feststellt; dem entspricht die Rechtskraftwirkung eines derartigen Urteils.[503] Dies gilt auch dann, wenn im rechtskräftigen Urteil, das die ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / H. §§ 30, 31, 31a, 89, 278, 831 BGB Gehilfenhaftung

Rz. 641 § 30 BGB: Besondere Vertreter Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind. Die Vertretungsmacht eines solchen Vertreters erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt. § 31 BGB: Haftung des Vereins für Organe Der Verei...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Putativnotwehr

Rz. 114 Wenn ein schädigendes Verhalten nicht durch Notwehr gerechtfertigt ist, ist zu prüfen, ob Putativnotwehr vorlag, der Handelnde also irrig von den tatsächlichen Voraussetzungen einer Notwehrsituation ausgegangen ist (§ 16 StGB), ob ein Verbotsirrtum vorlag (§ 17 StGB) oder ob ein Verschulden wegen eines Notwehrexzesses (§ 33 StGB) ausgeschlossen ist. Rz. 115 Der Irrtum...mehr

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§ 14 Sachschaden / 8. Verzinsung nach § 849 BGB

Rz. 189 Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann der Verletzte Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zugrunde gelegt wird (§ 849 BGB). Die Vorschrift erfasst jeden Sachverlust durch Delikt. Auch wenn der Schädiger den Geschädigten ...mehr