Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Zur Entstehungsgeschichte des § 370 AO

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufernorm des § 370 AO war § 359 RAO von 1919 [2]. Dort wurde erstmals der Versuch unternommen, die in verschiedenen Einzelgesetzen enthaltenen steuerstrafrechtlichen Bestimmungen zusammenzufassen. Wesentliche Tatbestandselemente der heutigen Vorschrift waren schon damals – zumindest im Ansatz – vorhanden. In der Folgezeit wurde der Straftatbestand – a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 7 [Autor/Stand] § 234 Abs. 1 BewG enthält eine Beschreibung des Bewertungsobjekts "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft". Diese erfolgt in enger Anlehnung an die Vorschriften zur Einheitsbewertung (vgl. § 34 BewG) und den Regelungen zur Feststellung von Grundbesitzwerten (vgl. § 160 BewG). Die Zuordnung des Wohnteils zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ist alle...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zu zahlender Geldbetrag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 22 [Autor/Stand] Neben der hinterzogenen Steuer sowie den Zinsen ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO ein zusätzlicher Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Für bis zum 31.12.2014 abgegebene Selbstanzeigen beträgt der Geldbetrag 5 % der hinterzogenen Steuer (§ 398a Nr. 2 AO a.F.). Für ab dem 1.1.2015 abgegebene Selbstanzeigen wurde der Geldbetrag zum einen erhöht un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Ausmaß des greifbaren Vorhandenseins der beherrschten ausländischen Gesellschaft in Form von Geschäftsräumen, Personal und Ausrüstungsgegenständen

Rz. 486 [Autor/Stand] Ausmaß des greifbaren Vorhandenseins der beherrschten ausländischen Gesellschaft. Zur Beurteilung der Frage, ob eine beherrschte ausländische Gesellschaft lediglich Ausdruck einer rein künstlichen Konstruktion ist, oder ob diese Gesellschaft einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, stellt der EuGH auf das "Ausmaß des greifbaren Vorhanden...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 2.1 Unbeschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht

Rz. 9 Die unbeschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht tritt gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG für den gesamten Erwerb, d. h. auch für ausländisches Vermögen (Weltvermögensprinzip), ein, wenn beim Erwerb von Todes wegen der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes oder der Erwerber im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld ein Inländer ist. Rz. 10 Bei einer Schenkung unter Lebend...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Fortgesetzte Steuerhinterziehung unter Nutzung einer Drittstaat-Gesellschaft zur Verschleierung (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO)

Rz. 1126.25 [Autor/Stand] Das mit Wirkung zum 25.6.2017 in Kraft getretene neue Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO verwirklicht, wer eine Drittstaat-Gesellschaft i.S.d. § 138 Abs. 3 AO, auf die der Täter allein oder zusammen mit nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann, z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] § 234 Abs. 1 BewG umfasst den im Rahmen der Einheitsbewertung in § 34 Abs. 2 BewG als Wirtschaftsteil bezeichneten Teilbereich eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Durch die Herausnahme des Wohnteiles sind jetzt nur noch die einzeln aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Wirtschaftsgüter bei der Feststellung des Grundsteue...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.7.2. Reinvestition innerhalb von sechs Monaten in begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG

Rz. 224 Eine Konkretisierung der Reinvestitionsmöglichkeiten des Erwerbers findet sich in Abs. 6 Satz 4 ErbStG. Eine den Behaltensfristverstoß heilende Reinvestition des Veräußerungserlöses wird dann getätigt, wenn die Reinvestition innerhalb von sechs Monaten in Vermögen erfolgt, welches zum begünstigten Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG gehört. Für den Beginn sowie das...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Schenker als Steuerschuldner

Rz. 12 Daneben ist auch der Schenker selbst Steuerschuldner. Die Inanspruchnahme auch des Schenkers ist verfassungskonform. Zwar lässt sich die Besteuerung des Schenkers nicht aus dem Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit herleiten, denn der Schenker ist ja gerade nicht bereichert. Der Schenker wird jedoch auch nur nachrangig nach dem Beschenkten besteuert; er ha...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3.3.2.2 Ertragswertverfahren

Rz. 69 Der Ermittlung des Wirtschaftswerts ist als Bewertungsmaßstab der gemeine Wert zugrunde zu legen (§ 162 Abs. 1 Satz 1 BewG). Er wird nach § 162 Abs. 1 Satz 2 BewG als Fortführungswert definiert. Dies ist der Wert, der den Nutzungen, Nebenbetrieben und übrigen Wirtschaftsgütern im fortgeführten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unter objektiven ökonomischen Bedin...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2 Anwendungsbereich

Rz. 80 Im Einzelnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um den rückwirkenden Wegfall der Steuerlast zu erlangen: Rz. 81 Die durch Schenkung oder Erbschaft erworbenen Vermögensgegenstände müssen weitergegeben werden. Streitig ist, ob auch die Weitergabe eines Surrogats ausreichend ist (befürwortend: Lüdicke, ZEV 2007, 254; Hannes/Holtz in M/H/H, § 29 ErbStG Rz. 19; T...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Herkunft aus vorhandenem Vermögen

Rz. 58 Auf der Ebene des Erwerbers ist zu klären, ob die Entrichtung der Steuer durch den Steuerschuldner zu einer Gefährdung des Betriebes führen würde. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Erwerber im Zeitpunkt der Steuerentstehung über genügend übrige eigene Mittel verfügt, um die Steuer zu entrichten. Beim Anlegen eines solchen Maßstabes bedarf es einer genauen Rechtfe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Aktive Tätigkeiten und Positivliste

Rz. 36 [Autor/Stand] Einkünfte aus passivem Erwerb. Im Sprachgebrauch werden die Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft aus passivem Erwerb häufig als schlechte oder schädliche bezeichnet, die im Gegensatz zu aktiven, werbenden, guten oder unschädlichen stehen. Verbreitet ist auch der Begriff der Zwischeneinkünfte als Ableitung aus dem der Zwischengesellschaft. Entsprech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Übertragung durch eine Schwesterpersonengesellschaft

Tz. 103 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wird ein Grundstück von einer Gesamthand (zB Pers-Ges oder Erbengemeinschaft) auf eine andere Pers-Ges übertragen, ist dieser nach § 1 Abs 1 GrEStG steuerbare Erwerbsvorgang gem § 6 Abs 3 S 1 GrEStG stbefreit, soweit die (sachenrechtliche) Mitberechtigung am Grundbesitz in der erwerbenden Pers-Ges fortgeführt wird. Der Vorgang unterliegt de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4.3.2.2 Zuwendungen (der Kapitalgesellschaft) an Gesellschafter oder nahestehende Personen

Rz. 433 Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter oder diesen nahestehenden Personen kommen insb. bei verdeckten Gewinnausschüttungen vor, die ein Spiegelbild zu den Einlagefällen bilden. Die Beurteilung derartiger Fälle fußt auf zwei Grundaussagen des BFH: Mit Urteil vom 30.01.2013 (BStBl II 2013, 930; ebenso Beschluss vom 02.09.2015, BFH/NV 2015, 1586) hat ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.2 Der Teil des Gewinns des persönlich haftenden Gesellschafters, der an ihn als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird

Tz. 23 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Begriff des weiteren nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abzb Betrags, nämlich des Teils des Gewinns, der als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird, ist aus der Sicht der KGaA – nicht aus der Sicht des phG – zu beurteilen (s Urt des BFH v 14.09.2022, Az: I R 13/20). Hierzu gehören alle Arten von Vergütungen, die die phG als Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.5.1 Begriff der "außenstehende Personen" (ohne Ergänzungen WachstumschancenG)

Tz. 253 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Außenstehende Pers iSd § 15 Abs 2 S 2 UmwStG ist eine Pers, die vor der Spaltung nicht an der übertragenden Kö beteiligt war. Bei der Auf- oder Abspaltung zur Aufnahme auf eine bereits bestehende Übernehmerin, an der (auch) andere AE als an der Übertragerin beteiligt sind, stellt sich die Frage, ob außenstehende Pers a) nur solche sind, die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Berger/Matuszweski, Dividendenstripping im Fokus der Finanzverwaltung, BB 2011, 3097; Derlien/Kern, Die Herkunft der Arbitrage bei Cum/Ex-Geschäften – abgesprochen oder marktbedingt?, BB 2013, 1943; Desens, Erhebung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer als Voraussetzungen für ihre Anrechnung nach Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag (cum/ex-trades), DStZ 2014, 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der in § 1 Abs 1 Nr 6, § 4 KStG (seit 1977) verwendete Begriff der "jur Pers d öff Rechts" ist weiter gefasst als der der KöR und umfasst neben diesen alle Gebilde, die aufgr öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind. Als öff-rechtlich sind solche jur Pers anzusehen, die diese Eigenschaft entweder nach Bundes- oder nach L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Sanierungseignung

Rn. 26 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Sanierungseignung meint die Geeignetheit, allein oder ggf mit anderen, steuerbaren Maßnahmen, die Ertragsfähigkeit wiederherzustellen und somit den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Hierbei kommt es darauf an, ob im Zeitpunkt des Erlasses das Gelingen der Sanierung zu erwarten war, was zB nicht vorliegt, wenn die Maßnahmen erkennbar n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2.3 § 15 Abs 1 Nr 3 EStG als "Qualifikationsnorm":

Tz. 20c Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der Rspr des BFH (s Urt v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881 und v 19.05.2010, Az: I R 62/09) handelt es sich bei den in § 15 Abs 1 Nr 3 EStG genannten Eink des phG nicht der Sache nach um Eink aus KapV, die zu Eink aus Gew umqualifiziert würden, sondern um originär gew Eink. Dies ergibt sich nach diesen BFH-Urt schon aus der Einordnung di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 113 [Autor/Stand] Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB setzt voraus, dass mehrere die Straftat gemeinschaftlich begehen. Das liegt dann vor, wenn zumindest zwei Personen arbeitsteilig bei der Begehung der Straftat zusammenwirken. Während die mittelbare Täterschaft dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Person (Hintermann) die andere (Werkzeug) beherrscht, agieren im Gegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.2 Einbezogene Rechtsträger

Tz. 13 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 25 S 1 UmwStG und § 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG stellen auf den Formwechsel iSd § 190 UmwG einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen ab. Es handelt sich hierbei um einen gesellschaftsrechtlichen Tatbestand, der bei der Beurteilung der stlichen Voraussetzungen einer Sacheinlage gem § 25 S 1 UmwStG iVm § 20 Abs 1 UmwStG oder § 21 Abs 1 UmwStG erfüllt ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.4 Keine sonstige Begünstigung (Nr. 3)

Rz. 46 In § 13d Abs. 3 Nr. 3 ErbStG wird statuiert, dass keine Verschonung für Grundvermögen erfolgen soll, welches seinerseits zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13a ErbStG gehört. Hier muss mithin eine inzidente Prüfung der §§ 13a und 13b ErbStG erfolgen, die wiederum auf die Vorschriften de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3.2 Das Kaufrechtsvermächtnis

Rz. 241 Als besonders problematisch haben sich sog. "Kaufrechtsvermächtnisse" erwiesen, womit dem Vermächtnisnehmer ein Kaufvertragsanspruch (ein Gestaltungsrecht) zu einem festgelegten Kaufpreis für einen Gegenstand aus dem Nachlass zugewiesen wird. Bis zum Urteil des BFH vom 06.06.2001 (BStBl II 2001, 605) war es fraglich, ob der Steuerwert oder der Verkehrswert anzusetzen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 13 Schenkungen zur Belohnung, unter Auflage oder in Form eines lästigen Vertrages (§ 7 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 677 Ebenso wie § 7 Abs. 3 ErbStG hat § 7 Abs. 4 ErbStG keine steuerbegründende, sondern nur deklaratorische und klarstellende Funktion. Die Vorschrift dient der Abgrenzung steuerbarer freigebiger Zuwendungen von Leistungen, die sich im Rahmen eines Leistungsaustausches als Entgelt oder Entlohnung darstellen, und stellt klar, dass die Steuerpflicht einer Schenkung nicht d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Fälligkeit der Steuer (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Stand] Es ist zu unterscheiden zwischen Entstehung und Fälligkeit der Grundsteuer. Die Entstehung gibt den Zeitpunkt des Existentwerdens des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO), die Fälligkeit den Zeitpunkt der Entrichtung der Steuerschuld an. Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 38 AO entsteht eine Steuerschuld, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.2 Zuwendungen an Kinder und andere Familienangehörige

Rz. 551 Bei Schenkungen zwischen Familienangehörigen besteht oftmals großes Gestaltungspotential. Dies resultiert daraus, dass je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze bestehen. Ein weiterer Grund liegt in der Möglichkeit der Aufspaltung einer Zuwendung in zwei getrennte Zuwendungen. So kann z. B. ein im Eigentum des Vaters steh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Einbringungsgeborene Anteile durch Mitverstrickung bei einer "Neueinbringung" sperrfristverhaftet nach § 22 UmwStG

Tz. 24a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Gingen von sperrfristverhafteten erhaltenen oder eingebrachten Anteilen aus/bei einer Einbringung nach den §§ 20, 21, 25 UmwStG idF ab SEStEG stille Reserven unentgeltlich auf "andere Anteile" über, waren gem § 22 Abs 7 UmwStG die bereicherten Anteile insoweit ebenfalls sperrfristverhaftet gem § 22 Abs 1 oder 2 UmwStG (dazu s Tz 8 ff). Ob f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Gewerbesteuer

Tz. 80e Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Gewstliche Grundsätze Weder das UmwStG noch das GewStG enthalten eine (Sonder-)Regelung zur gewstlichen Behandlung des Einbringungsgewinns II. Insbes gibt es keine Bestimmung, die den Einbringungsgewinn II als Gewinn sui generis stets dem Gewerbeertrag zurechnet, noch eine Regelung, die den Einbringungsgewinn II generell von der GewSt ausnim...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Verfassungsrechtliche Vorgaben für Realitäts- und Relationsgerechtigkeit

Rz. 39 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber muss nicht nur den Belastungsgrund der Grundsteuer im Gesetz erkennbar regeln (Rz. 29 f.), sondern ihn – im Rahmen der legislativen Sekun därentscheidung über die Steuerermittlungsregelungen (zur Primärentscheidung, Rz. 31) – auch realitätsgerecht erfassen.[2] Insbesondere muss er diese Regelungen gleichheitsgerecht und damit folgerichtig...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.6 Investmentfonds

Rz. 95 Bei Anteilen an Investmentfonds, die vom Bilanzierenden gehalten werden, erfolgt deren handels- und steuerrechtliche Abbildung unterschiedlich. Handelsrechtlich wird der einheitliche VG "Anteil am Investmentfonds" bilanziert, der nach den allgemeinen Regelungen bei Zugang zu AK und in der Folge zu fortgeführten AK bilanziert wird. Eine Abschreibung nach § 253 Abs. 3 S...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Bewertung

Rz. 10 Grundstücke, die sich am Bewertungsstichtag im Zustand der Bebauung befinden, können sowohl unbebaute als auch bereits bebaute Grundstücke sein. Befinden sich auf einem Grundstück außer dem im Bau befindlichen Gebäude zu Beginn der Baumaßnahme keine bezugsfertigen Gebäude, liegt ein unbebautes Grundstück vor. Hierfür ist der Grundbesitzwert nach § 179 BewG zu ermittel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 1526 [Autor/Stand] Inzwischen machen Verfahren wegen gewerbs- und bandenmäßig begangener Einfuhrdelikte einen Großteil der Revisionen beim BGH aus[2]. In der Regel handelt es sich um Taten im Zusammenhang mit der Einfuhr unversteuerter und unverzollter Zigaretten aus osteuropäischen Staaten in die EU unter Hinterziehung von Einfuhrabgaben (Zoll, Tabaksteuer, Einfuhrumsat...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 92 Nach § 121 Nr. 3 BewG gehört zum Inlandsvermögen inländisches Betriebsvermögen (s. §§ 95, 96 BewG). Solches liegt vor, wenn eine Betriebsstätte gem. § 12 AO im Inland besteht oder ein ständiger Vertreter gem. § 13 AO bestellt ist (hierzu s. BMF vom 15.07.1998, BStBl I 1998, 630). Rz. 93 Bei der Beurteilung gilt die sogenannte isolierende Betrachtungsweise. Betriebsverm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Liquidationsgewinn

. . . sowie aus deren Auflösung . . . Rz. 308 [Autor/Stand] Auflösung einer anderen Gesellschaft. § 8 Abs. 1 Nr. 9 findet auch Anwendung, wenn die in Anm. 304 genannte Gesellschaft aufgelöst und ein Liquidationsgewinn ausgekehrt wird. Wann eine ausländische Gesellschaft als aufgelöst zu betrachten ist, sollte vorrangig nach dem (ausländischen) Zivilrecht des Ansässigkeitsstaa...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.2 Anwendungsbereich, Voraussetzungen, Rechtsfolgen

Rz. 700 § 7 Abs. 6 ErbStG erfasst nur Schenkungen unter Lebenden, nicht aber Erwerbe von Todes wegen. Gleichfalls sind von der Vorschrift nur Personengesellschaften betroffen, wobei ebenfalls wie bei § 7 Abs. 5 ErbStG hierunter neben den in der Praxis gebräuchlichen Formen der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) auch die GbR, die Partnerschaftsgesellschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerschuldnerschaft

Rz. 1532 [Autor/Stand] An den zollschuldrechtlichen Folgen, nämlich der Zollschuldentstehung nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK wegen vorschriftswidrigen Verbringens, ändert sich deswegen nichts[2]. Ein Schmuggler muss nicht nur mit seiner Bestrafung und dem Verlust der geschmuggelten Waren rechnen, sondern außerdem auch die darauf entfallenden Einfuhrabgaben entrichten (Art....mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1.7.3 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls

(1) 1Ergeben die Ermittlungen genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, schließt die BuStra-Stelle das Ermittlungsverfahren durch einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls bei der für Steuerstrafsachen bestimmten Abteilung des Amtsgerichts (§§ 24, 25 GVG, § 391 Abs. 3 AO) ab, wenn die Strafsache zur Behandlung im Strafbefehlsverfahren geeignet erscheint (§ 400 Hs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.2 Formwechsel als ertragsteuerliche Veräußerung von Vermögen

Tz. 5 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der durch die Änderung der Rechtsform beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen eintretende stliche Wechsel der Besteuerungsregime (s Tz 23) würde nach allg Grundsätzen zu einer Schlussbesteuerung bei einer mitunternehmerischen Pers-Ges gem § 16 EStG (ggf iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 EStG) führen. Der heterogene Formwechsel ist näml...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Brunckhorst, Ertragsteuerliche Beurteilung des Anbaus von Cannabis zu medizinischen Zwecken, DStR 2022, 1750; Dziadkowski, EuGH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung "anrüchiger" Tätigkeiten, UVR 1998, 289; Farruggia-Weber, Illegale Tätigkeiten als umsatzsteuerliches Besteuerungsobjekt, MwStR 2023, 838; Heerspink, Zum Konflikt zwischen der steuerlichen Mitteilungs...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz

Rz. 134 Nach § 248 Abs. 2 HGB aktivierte selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens unterliegen in der Steuerbilanz einem Aktivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2 EStG, da das Steuerrecht eine Aktivierung nur bei entgeltlichem Erwerb erlaubt. Rz. 135 Für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert besteht handels- und steuerrechtlich zwar eine Ansatzpflicht. Unterschiede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3 Unterbeteiligung am Mitunternehmeranteil

Tz. 36 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bestand an einem MU-Anteil an der formgewechselten Pers-Ges (Hauptgesellschaft) eine mitunternehmerische (oder atypische) Unterbeteiligung (zB bei Familien-Pers-Ges), erfüllt der Hauptbeteiligte die Voraussetzungen der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG. Dieser bringt nämlich einen (ganzen) MU-Anteil in die übernehmende Gesellschaft ein; sei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Scheingeschäfte

Rz. 1329 [Autor/Stand] Liegt nach steuerrechtlichen Grundsätzen ein Arbeitsverhältnis vor, so verletzt der Arbeitgeber seine lohnsteuerrechtlichen Pflichten, wenn er das Arbeitsverhältnis unzutreffend als selbständige oder gewerbliche Tätigkeit behandelt ("Scheinselbständigkeit"). Auch sitten- und gesetzeswidrige Abhängigkeitsverhältnisse begründen gem. § 40 AO die Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.4.2 Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit als Übungsleiter o. Ä.

Der Lohnsteuerhilfeverein darf Mitglieder beraten, die Einnahmen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit im Rahmen einer selbstständigen Arbeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher usw. beziehen, wenn diese in voller Höhe nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei sind (3.000 EUR bis VZ 2025; ab VZ 2026: 3.300 EUR). Für die Anwendung des § 3 Nr. 26 EStG sind 3 Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.1 Allgemeines

Tz. 110 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter den Begriff der Spenden fallen alle Ausgaben, die freiwillig und ohne Gegenleistung des Empfängers oder eines Dritten erbracht werden und die weder BA noch WK darstellen. Der BFH (s Urt des BFH v 02.08.2006, BStBl II 2007, 8) hat einer Spende, die im Zusammenhang mit der Aufnahme in einen Golfclub geleistet wurde, den Abzug verwehrt, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Entnahmen bei einem Betrieb gewerblicher Art?

Tz. 218 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Jur Pers d öff Rechts haben – im Gegensatz zu Kap-Ges – neben dem betrieblichen (BgA) auch einen nicht-betrieblichen (hoheitlichen) Bereich. Es stellt sich daher die Frage, ob ein zur Gewinnrealisierung führender Entnahmetatbestand vorliegt, wenn WG, die zum BV eines BgA gehören, ohne eine angemessene Gegenleistung aus dem BV des BgA in den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

… Die Kl. hat Anspruch auf Kostenersatz gemäß § 192 Abs. 1 VVG i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 MB/KK 2009. Die durchgeführte Linsenoperation stellte nach dem Ergebnis der vor dem Senat durchgeführten Beweisaufnahme eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen einer Krankheit dar. Auch die Auswahl der Trifokal-Intraokularlinsen anstelle von Standardlinsen war in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Überblick der steuerlichen Behandlung eines Formwechsels

Tz. 23 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das ErtrStR kann der hr-lichen Beurteilung des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen als identitätswahrende Umw (s Tz 8) nicht folgen. Dies liegt in der grundlegend unterschiedlichen Besteuerungskonzeption des von Pers-Ges und Kap-Ges oder Gen erwirtschafteten Einkommens begründet, was nämlich – ungeachtet der hr-lichen Einord...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.10 Zeitpunkt der Veräußerung

Tz. 35 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Zeitpunkt der Veräußerung bestimmt gemeinhin den zeitlichen Moment der Entstehung der Eink aus einem VG und damit die Zuordnung der Eink zu einem bestimmten VZ/EZ oder Feststellungszeitraum sowie den Stichtag der Bewertung der Ermittlungsgrundlagen für den VG. Diese Aspekte spielen bei § 22 Abs 1 UmwStG keine Rolle, da die stliche Beurte...mehr