Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 229 Das angefochtene Urteil hielt den Angriffen der Revision im Ergebnis stand. Da das Fahrzeug des Klägers bei dem Zusammenstoß mit dem Fahrzeug des Beklagten zu 1 durch dieses beschädigt wurde, kam allerdings grundsätzlich ein Anspruch des Klägers aus § 7 Abs. 1 StVG und, soweit ein Verschulden des Beklagten zu 1 vorgelegen haben sollte, aus § 823 Abs. 1 BGB in Betracht...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 92 Das Berufungsurteil hielt im Ergebnis revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird zum Teil bei Auffahrunfällen auf der Autobahn bereits ein Anscheinsbeweis für das Verschulden des Auffahrenden verneint und – in der Regel – eine hälftige Schadensteilung angenommen, wenn vor dem Auffahren ein Fahrspurwechsel stattgefunden hat, abe...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 180 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Zu Recht hatte das Berufungsgericht den Gegenstandswert, der der Bemessung der Höhe der zu erstattenden Rechtsanwaltskosten zugrunde zu legen ist, unter Abzug des Restwerts des Unfallfahrzeugs bestimmt. Der dem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch umfasst grundsätzlich auch den Ersatz der ...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 81 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechend dem umfassenden Schutzzweck der Vorschrift weit auszulegen. Die Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG umfasst daher alle durch den Kraftfahrzeugverkehr beeinflussten Schadensabläufe. Es genügt, dass sic...mehr

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§ 9 Kasko-Rückstufungsschaden / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 23 Das Berufungsgericht war der Auffassung, dass die Klägerin von den Beklagten nicht den Ersatz des ihr entstandenen oder noch entstehenden Rückstufungsschadens verlangen könne. Es sei zwar zutreffend, dass der Rückstufungsschaden der Klägerin in ihrer Vollkaskoversicherung letztlich adäquat kausale Folge des Verkehrsverstoßes der Beklagten zu 1 sei, nachdem insoweit fü...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 424 Das Schadensgeschehen war auf eine defekte Betriebseinrichtung des Fahrzeugs zurückzuführen. Entgegen der Ansicht der Revision war für die Einordnung einer Fahrzeugkomponente als Betriebseinrichtung im Sinne der Senatsrechtsprechung nicht entscheidend, ob die Transport- und Fortbewegungsfunktion des Fahrzeugs auch ohne sie erfüllt werden kann. Rz. 425 Nach den Feststel...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 534 Die Revision hatte Erfolg. Sie führte zur Aufhebung des Berufungsurteils, soweit das Berufungsgericht die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hatte. Die vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen rechtfertigten seine Annahme, die Beklagte zu 1 habe den Unfall schuldhaft mitverursacht, nicht. Rz. 535 Grundsätzlich ist die Entscheidung über die Haftungsverteilung...mehr

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§ 3 Restwertproblematik / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 19 Die Revision hatte Erfolg. Der Kläger musste sich bei der Schadensabrechnung auf Gutachtensbasis nicht den Restwert von 1.300 EUR anrechnen lassen, obwohl der Sachverständige das verunfallte Fahrzeug nur mit 500 EUR bewertet hatte. Rz. 20 Der Geschädigte kann im Totalschadensfall, wenn – wie hier – die Reparaturkosten des Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert um mehr al...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 301 Soweit das Berufungsgericht dem Kläger den vom Amtsgericht zuerkannten weitergehenden Ersatzanspruch gegen die Beklagte zu 1) im Umfang von mehr als zwei Dritteln des ihm unstreitig entstandenen Schadens aberkannt hat, hielt dies einer revisionsrechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand. Rz. 302 Nicht zu beanstanden war die Annahme des Berufungsgerichts, der als solche...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 101 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts waren die Grundsätze des Anscheinsbeweises im Streitfall nicht zulasten der Beklagten anwendbar. Rz. 102 Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt auch bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfah...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 69 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Mit Recht hatte das Berufungsgericht die Klage für zulässig erachtet. Die Klägerin war als Eigentümerin der beschädigten Einrichtungen Inhaberin des streitgegenständlichen Schadensersatzanspruchs und als solche prozess-führungsbefugt. Dass die Verwaltung des fraglichen Autobahnabschnitts gemäß Ar...mehr

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§ 3 Restwertproblematik / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 35 Die Revision hatte keinen Erfolg. Die Revision wandte sich nicht gegen die ihr günstige Auffassung des Berufungsgerichts, dass die Klägerin in den Schutzbereich des zwischen den Beklagten und der Geschädigten abgeschlossenen Vertrags einbezogen war und Schadensersatz beanspruchen konnte, wenn die Beklagten vertragliche Pflichten verletzt hatten, die auch zugunsten der ...mehr

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§ 9 Kasko-Rückstufungsschaden / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 33 Die Revision hatte Erfolg. Eine generelle, von den Umständen des Einzelfalls losgelöste Obliegenheit des Geschädigten, die Wiederherstellung im Interesse des Schädigers an der Geringhaltung der Kosten möglichst zeitnah nach dem schädigenden Ereignis vorzunehmen und damit vorzufinanzieren, lässt sich aus § 254 Abs. 2 BGB nicht herleiten. Grundsätzlich ist es Sache des ...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 327 Das Urteil hielt den Angriffen der Revision stand. Der Klägerin war ein etwaiges Mitverschulden des Fahrers des Leasingfahrzeugs oder dessen Betriebsgefahr unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zuzurechnen. Für eine Abwägung nach § 17 Abs. 2 StVG war vorliegend kein Raum, da die Klägerin im Zeitpunkt des Unfalles nicht Halterin des Leasingfahrzeugs gewesen war. Rz. 3...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 340 Das angegriffene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Entgegen der Auffassung der Revision war der Kläger befugt, die Ansprüche der Sicherungseigentümerin, die im Revisionsverfahren allein noch von Interesse waren, in gewillkürter Prozessstandschaft geltend zu machen. Diese Ansprüche bestanden in der vom Berufungsgericht festgestellten Höhe. Rz. 341 De...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 173 Das Berufungsurteil hielt den Angriffen der Revision im Ergebnis stand. Das Berufungsgericht war zutreffend davon ausgegangen, dass der Beklagte zu 1, für dessen Haftpflicht das beklagte Land einzustehen hatte, den Verkehrsunfall und den daraus entstandenen Schaden der Klägerin schuldhaft dadurch verursacht hat, dass er unter Verletzung der gemäß § 10 S. 1 StVO geford...mehr

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§ 3 Restwertproblematik / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 67 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hatte mit Recht angenommen, dass die Klageforderung durch die von der Beklagten erklärte Aufrechnung mit einem Rückzahlungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB erloschen war. Die Beklagte hatte an den Kläger im Rahmen ihrer Schadensregulierung 5.500 EUR zuviel geleistet. In dieser Höhe stand dem Kläger kein S...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 200 Die Abwägung der Verursachungsbeiträge des Beklagten zu 2 und des Vaters der Klägerin war aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Die Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen der § 254 BGB, § 9 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters. Sie ist im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig b...mehr

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§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 91 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht in vollem Umfang stand. Die Revision wandte sich nicht gegen die Annahme des Berufungsgerichts, der Klägerin stehe ein Anspruch gegen den Beklagten auf Ersatz des ihr bei dem Unfall entstandenen Schadens aus § 7 Abs. 1 StVG, §§ 2 Abs. 1 Buchst. b, 6 Abs. 1 AuslPflVG, § 3 Nr. 1 PflVG in der hier anzu...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 11 Die Revision war begründet und führte zur Wiederherstellung des die Klage abweisenden Urteils des Amtsgerichts. Allerdings werden zu der Frage, ob für die Herbeiführung der Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers durch den Rechtsanwalt des Geschädigten im Innenverhältnis Anwaltskosten entstehen und ob diese vom Schädiger bzw. seinem Haftpflichtversicherer im Außenv...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 212 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Nach § 41 Abs. 3 Nr. 5 S. 2 StVO schreiben Richtungspfeile auf der Fahrbahn unmittelbar vor einer Kreuzung oder Einmündung die künftige Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung vor, wenn zwischen ihnen Fahrstreifenbegrenzungen (§ 41 Abs. 3 Nr. 3 StVO, Zeichen 295) oder Leitlinien (§ 42 A...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 441 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Das Berufungsgericht hatte zu Recht Schadensersatzansprüche aus § 7 Abs. 1 StVG und § 823 Abs. 1 BGB verneint. Voraussetzung des § 7 Abs. 1 StVG ist, dass eines der dort genannten Rechtsgüter "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" verletzt bzw. beschädigt worden ist. Nach der ständigen Rechtsprechung de...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 392 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Das Berufungsgericht hatte mit Recht einen Schadensersatzanspruch des Klägers gegen die Beklagten aus § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG bejaht. Voraussetzung des § 7 Abs. 1 StVG ist, dass eines der dort genannten Rechtsgüter "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" verletzt bzw. beschädigt word...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 109 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung stand. Im Ansatz zutreffend war das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass ein Ersatzanspruch gegen den Entschädigungsfonds nach § 12 PflVG das Bestehen eines gegen den Halter, den Eigentümer oder den Fahrer eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers gerichteten Schadensersatzanspruchs voraussetzt. Die Annahme ...mehr

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§ 9 Kasko-Rückstufungsschaden / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 16 Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung schon deswegen unbegründet, weil der Geschädigte dem Schädiger grundsätzlich Gelegenheit geben müsse, die entstehenden Kosten durch Regulierung abzuwenden, bevor er seinen Kaskoversicherer in Anspruch nehme. Warte der Geschädigte – wie hier – nicht die Regulierungsbereitschaft des Haftpflichtversicherers des Schäd...mehr

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§ 3 Restwertproblematik / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 87 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Prüfung im Ergebnis nicht stand. Der Klägerin stand ein Anspruch auf Ersatz weitergehenden Sachschadens nicht zu (§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG i.V.m. § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 S. 1 BGB, § 287 ZPO). Zu Recht war das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 334 Die Revision war nur zum Teil zulässig und hinsichtlich des zulässigen Teils unbegründet. Nicht statthaft und damit unzulässig ist die Revision, soweit sie sich gegen die (teilweise) Abweisung der Klage bezüglich des aus Fall 3 geltend gemachten Schadensersatzanspruchs wandte. Das Berufungsgericht hatte die Revision insoweit nicht zugelassen, sondern die Zulassung wir...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 524 Die Revision war unbegründet. Die Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 StVG ist – wie im Rahmen des § 254 BGB – Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind. Die Ab...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 190 Die Revision war unbegründet. Zu Recht hatte das Berufungsgericht den Gegenstandswert, der der Bemessung der Höhe der zu erstattenden Rechtsanwaltskosten zugrunde zu legen ist, unter Berücksichtigung des von dem Kläger hinsichtlich der Hauptforderung hingenommenen Verweises der Beklagten auf eine günstigere Fachwerkstatt bestimmt. Rz. 191 Der dem Geschädigten zustehen...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 414 Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht. Rz. 415 Nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts wurde der Brand durch eine defekte Betriebseinri...mehr

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§ 3 Restwertproblematik / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 6 Das Berufungsgericht hatte ausgeführt, wenn sich der Kläger – wie hier – zum Schadensnachweis mit Ausnahme des darin ermittelten Restwerts auf die Feststellungen in dem von ihm eingeholten Gutachten berufe, sei es seine Sache darzutun und nachzuweisen, dass der nach dem Gutachten an sich zu erzielende Restwert nicht zu realisieren sei und das Fahrzeug daher nur zu dem ...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 547 Ohne Erfolg wandte sich die Revision gegen die vom Berufungsgericht auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen vorgenommene hälftige Haftungsverteilung. Die Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 StVG ist – wie im Rahmen des § 254 BGB – grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betrach...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 5 Das Berufungsgericht bejahte einen Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte aus § 7 StVG, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 31 Abs. 2 StVZO, § 3 Nr. 1 PflVG. Infolge der – unstreitig – vom Versicherungsnehmer der Beklagten verursachten Eigentumsverletzung habe die Klägerin die Orangen entsorgen müssen. Die Entsorgungskosten seien ein Schaden im Sinne des § 249 BGB. Zu ersetzen...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 91 Die Revision war unbegründet. Das Berufungsgericht hatte ohne Rechtsfehler angenommen, dass im vorliegenden Fall die anwaltliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV-RVG mit 1,3 anzusetzen war. Rz. 92 Ohne Erfolg wandte sich die Revision gegen den rechtlichen Ausgangspunkt des Berufungsgerichts. Rz. 93 Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Erhöh...mehr

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§ 9 Kasko-Rückstufungsschaden / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 3 Nach Auffassung des Berufungsgerichts handelte es sich bei den bei der Klägerin durch die Inanspruchnahme ihrer Vollkaskoversicherung eingetretenen Prämiennachteilen nicht um einen adäquat kausalen Schaden des streitgegenständlichen Unfallereignisses, für welche die Beklagten eine (anteilige) Haftung treffe. Ausschlaggebend für die Inanspruchnahme der Vollkaskoversiche...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 36 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Die von dem Geschädigten H. erklärte Abtretung war unwirksam. Eine Abtretung ist, wie in der Rechtsprechung und Rechtslehre anerkannt ist, nur wirksam, wenn die Forderung, die Gegenstand der Abtretung ist, bestimmt oder wenigstens bestimmbar ist. Dieses Erfordernis ergibt sich aus der Rechtsnatur der...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 209 Die Revision hatte keinen Erfolg. Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung war der Revision der Erfolg allerdings nicht bereits deshalb versagt, weil das Amtsgericht die Berufung nur beschränkt auf die vom Kläger in den Vorinstanzen ebenfalls geltend gemachten Sachverständigenkosten zugelassen hätte. Zwar wird eine nur beschränkte Berufungszulassung unter dense...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 315 Nach Auffassung des Berufungsgerichts stand der Klägerin vor dem erledigenden Ereignis gemäß § 426 Abs. 1 BGB auch gegenüber der Beklagten der geltend gemachte Gesamtschuldnerausgleich in Höhe von 50 % des gegenüber der Leasinggeberin vollständig regulierten Schadens zu. Das Amtsgericht habe den früheren Beklagten zu 1 nach § 18 StVG unter Zugrundelegung der gleich h...mehr

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§ 3 Restwertproblematik / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 48 Das Berufungsgericht meinte, jedenfalls dann, wenn von Seiten des Gerichts nicht beurteilt werden könne, auf welcher Grundlage der vom Kläger beauftragte Sachverständige den Restwert bestimmt habe, könne dieser nicht allein maßgeblich für die Schadensberechnung sein. In diesem Fall könne und müsse das Gericht ggf. unter sachverständiger Beratung nach § 287 ZPO die Höh...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 137 Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt, der Klägerin stehe aus dem Unfallereignis kein über die bereits erfolgte Regulierung des Schadens hinausgehender Schadensersatzanspruch zu. Dies folge aus dem Ergebnis der gemäß § 17 Abs. 1, 2 StVG vorzunehmenden Abwägung. Einzustellen seien dabei im Streitfall allein die – gleich zu wertenden – Betriebsgefahren de...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 44 Die Revision war unbegründet. Das Berufungsgericht hat die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte mit Recht bejaht. Rz. 45 Zutreffend nahm das Berufungsgericht an, dass im vorliegenden Rechtsstreit die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach den Vorschriften des Luganer Übereinkommens vom 30.10.2007 zu beurteilen war. Dass dieses Übereinko...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 144 Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO statthaft. Die Rechtsbeschwerde war aber nicht zulässig, weil es an einem Zulassungsgrund gemäß § 574 Abs. 2 ZPO fehlte. Insbesondere war eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO) nicht erforderlich. Das B...mehr

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§ 6 Nutzungsausfall und mer... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 75 Die Revision hatte keinen Erfolg. Im Ergebnis zu Recht hatte das Berufungsgericht einen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 5.512,50 EUR nebst Zinsen für den Ausfall seines Fahrzeugs in der Zeit vom 22.12.2011 bis 8.8.2012 verneint. Nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts stand für das Revisionsverfa...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 24 Das Berufungsgericht führte aus: Für den Beklagten zu 2 sei bei der Annäherung an das Fahrzeug des Klägers erkennbar gewesen, dass die hintere linke Tür zum Teil geöffnet war und dass eine Person in der Tür stand. Der Beklagte zu 2 habe nicht darauf vertrauen dürfen, dass die erkennbar schon geöffnete Tür sich nicht weiter öffnen werde. Es könne nicht mehr geklärt wer...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 499 Die Ausführungen des Berufungsgerichts hielten der revisionsrechtlichen Überprüfung im Wesentlichen stand. Entgegen der Auffassung der Revisionen hatte das Berufungsgericht mit Recht ein Vorfahrtsrecht des Busses angenommen, auch wenn dieser die als Fahrbahnbegrenzung dienende unterbrochene Linie überfuhr, um die Haltestelle zu erreichen. Gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 StVO in ...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 149 Die Revision war unzulässig, weil die Zulassungsentscheidung unstatthaft und verfahrensrechtlich nicht bindend war. Das Revisionsgericht ist gemäß § 543 Abs. 2 S. 2 ZPO grundsätzlich an die Zulassung auch dann gebunden, wenn die seitens des Berufungsgerichts für maßgeblich erachteten Zulassungsgründe aus Sicht des Revisionsgerichts nicht vorliegen. Durfte die Zulassun...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 168 Die Revision hatte keinen Erfolg. Zwar hielt das Berufungsurteil den Rügen der Revision nicht stand; die Entscheidung war aber aus anderen Gründen richtig, § 561 ZPO. Im Ergebnis stand dem Kläger ein Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nicht zu, § 249 Abs. 1 BGB. Die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs ist in erste...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 153 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Zutreffend hatte das Berufungsgericht angenommen, dass dem Geschädigten dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus §§ 7, 18 StVG, 115 VVG zustand. Denn diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen ...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 103 Die Revision wandte sich ohne Erfolg gegen die Beurteilung des Berufungsgerichts, die Klage habe durch Teilurteil als unzulässig abgewiesen werden dürfen. Gemäß § 301 Abs. 1 S. 1 ZPO hat das Gericht die Endentscheidung durch Teilurteil zu erlassen, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder nur ein Teil eines Anspruchs zur Endentsc...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 112 Die Revision war begründet. Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht in allen Punkten stand. Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen hatte das Berufungsgericht angenommen, dass dem Geschädigten B. dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus §§ 7...mehr