Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4 Entreicherung, Bereicherung und Unentgeltlichkeit bei Vermögensverschiebungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Bäuml, Disquotale Einlagen in Personen- und Kapitalgesellschften im Schenkungsteuerrecht, NWB 2020, 3030; Billig, Kann mittelbare vGA zu Schenkung der Gesellschaft an einem Dritten führen?, NWB-EV 2017, 237; Binnewies, Schenkungsteuerliche Behandlung von Zuwendungen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter, GmbHR 2011, 1022; Binnewies, Kein...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3.3.2.2 Ertragswertverfahren

Rz. 69 Der Ermittlung des Wirtschaftswerts ist als Bewertungsmaßstab der gemeine Wert zugrunde zu legen (§ 162 Abs. 1 Satz 1 BewG). Er wird nach § 162 Abs. 1 Satz 2 BewG als Fortführungswert definiert. Dies ist der Wert, der den Nutzungen, Nebenbetrieben und übrigen Wirtschaftsgütern im fortgeführten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unter objektiven ökonomischen Bedin...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Wirtschaftliche Einheit und deren Umfang im Grundvermögen

Rz. 11 Die wirtschaftliche Einheit im Grundvermögen ist das Grundstück (§ 70 Abs. 1 BewG). Die grds. Abgrenzung erfolgt nach § 2 Abs. 1 Satz 3, 4 und Abs. 2 BewG. Der Begriff "Grundstück" ist dabei nicht gleichbedeutend mit dem Begriff des Grundstücks i. S. d. BGB. Maßgebend ist nach § 2 Abs. 1 Satz 3 und 4 BewG allein, was als wirtschaftliche Einheit nach den Anschauungen d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.4 Keine sonstige Begünstigung (Nr. 3)

Rz. 46 In § 13d Abs. 3 Nr. 3 ErbStG wird statuiert, dass keine Verschonung für Grundvermögen erfolgen soll, welches seinerseits zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13a ErbStG gehört. Hier muss mithin eine inzidente Prüfung der §§ 13a und 13b ErbStG erfolgen, die wiederum auf die Vorschriften de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 13 Schenkungen zur Belohnung, unter Auflage oder in Form eines lästigen Vertrages (§ 7 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 677 Ebenso wie § 7 Abs. 3 ErbStG hat § 7 Abs. 4 ErbStG keine steuerbegründende, sondern nur deklaratorische und klarstellende Funktion. Die Vorschrift dient der Abgrenzung steuerbarer freigebiger Zuwendungen von Leistungen, die sich im Rahmen eines Leistungsaustausches als Entgelt oder Entlohnung darstellen, und stellt klar, dass die Steuerpflicht einer Schenkung nicht d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Eintritt in den bestehenden Gewinnabführungsvertrag

Tz. 4 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wird die herrschende Gesellschaft auf einen dritten Rechtsträger umgewandelt, tritt der übernehmende Rechtsträger in den bestehenden GAV ein (s Urt des OLG Karlsruhe v 07.12.1990, ZIP 1991, 101, 104; s Beschl des LG Bonn v 30.01.1996, GmbHR 1996, 774; s Koppensteiner, in Kölner Komm zum AktG, § 291 AktG Rn 72; Grunewald, in Lutter, UmwG, 5. A...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, Stuttgart 1995ff.; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2011; Ciric, Grundsätze ordnungsmäßiger Wertaufhellung, Düsseldorf 1995; Christiansen, Passivierung von Verbindlichkeite...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 92 Nach § 121 Nr. 3 BewG gehört zum Inlandsvermögen inländisches Betriebsvermögen (s. §§ 95, 96 BewG). Solches liegt vor, wenn eine Betriebsstätte gem. § 12 AO im Inland besteht oder ein ständiger Vertreter gem. § 13 AO bestellt ist (hierzu s. BMF vom 15.07.1998, BStBl I 1998, 630). Rz. 93 Bei der Beurteilung gilt die sogenannte isolierende Betrachtungsweise. Betriebsverm...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Wertbeeinflussende Tatsachen

Tz. 36 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Wertbeeinflussende Tatsachen bedürfen einer Anhangangabe, sofern sie so wesentlich sind, dass unter normalen Umständen davon auszugehen ist, dass das Unterlassen einer Angabe dieser Ereignisse aufgrund ihrer Bedeutung die Fähigkeit des Bilanzlesers, eine sachgerechte Beurteilung des Abschlusses vorzunehmen, beeinträchtigt (IAS 10.21; zur Ausl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1 Überblick und Grundaussage des § 13b Abs. 4 S. 1 ErbStG

Rz. 110 Ab Mitte der 1990er-Jahre, d. h. mit dem Inkrafttreten der alten Begünstigungsregelung für Produktivvermögen (vgl. § 13a ErbStG a. F.), wurde im Rahmen der Nachfolgegestaltung immer wieder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, (nicht betriebsnotwendiges) Privatvermögen im Rahmen einer Betriebsoption zu sog. gewillkürtem Betriebsvermögen umzugestalten. Immer schon bes...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.2 Zuwendungen an Kinder und andere Familienangehörige

Rz. 551 Bei Schenkungen zwischen Familienangehörigen besteht oftmals großes Gestaltungspotential. Dies resultiert daraus, dass je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze bestehen. Ein weiterer Grund liegt in der Möglichkeit der Aufspaltung einer Zuwendung in zwei getrennte Zuwendungen. So kann z. B. ein im Eigentum des Vaters steh...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.4.1 Allgemeines

Rz. 230 Mit der Möglichkeit, bestimmte Kosten gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzuziehen, wird das Stichtagsprinzip partiell zugunsten des Bereicherungsprinzips durchbrochen, da diese Kosten teilweise erst nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung entstehen. Durch die Beschränkung auf Kosten, die unmittelbar mit dem Erwerb in Zusammenhang stehen, wird diese Abweichung begrenzt. N...mehr

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AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähigkeit der Privatgutachtenkosten

1. Grundsatz Zu den von der (hier teilweise) unterliegenden Partei gem. § 91 Abs. 1 ZPO zu tragenden Kosten des Rechtsstreits zählen insbesondere die der erstattungsberechtigten Partei erwachsenden Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Das OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass hierzu auch die Kosten für die Einhol...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Bewertung

Rz. 10 Grundstücke, die sich am Bewertungsstichtag im Zustand der Bebauung befinden, können sowohl unbebaute als auch bereits bebaute Grundstücke sein. Befinden sich auf einem Grundstück außer dem im Bau befindlichen Gebäude zu Beginn der Baumaßnahme keine bezugsfertigen Gebäude, liegt ein unbebautes Grundstück vor. Hierfür ist der Grundbesitzwert nach § 179 BewG zu ermittel...mehr

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Apotheker (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zur Gestaltung von Arbeitsabläufen, Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen, Mitwirkung und Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungs- und Belastungsanalyse), Beratung zum Arbeitszeit-Pausen-Regime und Unterstützung bei der Organisation von Seminaren zur Stressbewältigung, Unterstützung bei Realisierung von Maßnahmen zur Suchtberatung und Programmen zu...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4 Vereinbarungen über die Ermittlung des Ausgleichsanspruchs

Rz. 27 Die Ehegatten bzw. Lebenspartner können in einem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsvertrag nach § 1408 Abs. 1 BGB bzw. § 7 LPartG Vereinbarungen über die Ermittlung des Ausgleichsanspruchs treffen. Dabei kann der Ausgleichsanspruch auch erhöht werden, weil die §§ 1373 bis 1383 und 1390 BGB dispositives Recht darstellen. Fraglich ist, ob und gegebenenfalls welche zivilrech...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.1 Definition Wohnzwecke (Nr. 1)

Rz. 33 Der Verschonungsabschlag von 10 % wird nur für bebaute Grundstücke gewährt, die zu Wohnzwecken vermietet werden. Für die Abgrenzung der Wohngrundstücke ist der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff maßgebend, der in § 181 Abs. 2 BewG erstmals gesetzlich definiert ist (zuvor z. B. in R 175 Abs. 2 ErbStR 2003 für das alte Recht; s. Drosdzol, ZEV 2008, 10, 12; R E 13d Abs....mehr

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zfs 06/2022, Umfang der erw... / 2 Aus den Gründen:

Die Beschwerde, die das Amtsgericht entgegen der Auffassung des Landgerichts in dem Beschluss 46 Qs 59/21 bereits für unzulässig hält, ist jedenfalls unbegründet. Ein Anspruch auf Zurverfügungstellung der aufgelisteten Unterlagen besteht nicht. Soweit die Zurverfügungstellung der "Lebensakte" beantragt wird, befindet sich diese bereits in der Akte und wurde der Verteidiger au...mehr

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Anhang 2 Internationales Er... / 5.2 Erbstatut

Rz. 60 Kap. III der EU-Verordnung regelt das Kollisionsrecht. Hierbei gilt, dass das entsprechend den Regelungen der EU-Erbrechtsverordnung ermittelte Recht auch dann anzuwenden ist, wenn es nicht das Recht eines der Mitgliedstaaten ist (Art. 20 EU-ErbVO). Die Verordnung ist somit "loi uniforme". Weiterhin wird ausdrücklich klargestellt, dass Rück- und Weiterverweisungen ang...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Rückblick

Die erbschaftsteuerliche Beurteilung von Betriebs-(Unternehmens-)vermögen hat sich in der jüngsten Vergangenheit weg von der Bewertung auf die Begünstigung (Steuerbefreiung) verschoben. Während in den einschlägigen Gesetzen der 1990er-Jahre noch die richtige Bemessungsgrundlage die Diskussion bestimmte, richtete sich ab der Jahrtausendwende das Hauptaugenmerk auf die Verscho...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 12 Nicht in Geld veranschlagbare Gegenleistungen (§ 7 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 672 § 7 Abs. 3 ErbStG stellt eine Selbstverständlichkeit dar und führt aus, dass Gegenleistungen, die nicht in Geld veranschlagt werden können, bei der Feststellung, ob eine Bereicherung vorliegt, nicht zu berücksichtigen sind. Die Vorschrift versagt damit die Berücksichtigung von Gegenleistungen, die nicht in Geld beziffert werden können. Typische Gegenleistungen, die u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Grundsätzliches

Tz. 69 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Zu der Auswirkung von Umwandlungsvorgängen auf aktive bzw passive organschaftliche Ausgleichsposten hat im JStG 2008 erstmals der Gesetzgeber zu einem Teilbereich Stellung bezogen. Für die Zeit vor Inkrafttreten des JStG 2008 finden sich Äußerungen nahezu ausschließlich in der Bp-nahen Fachlit. Die Antwort auf die Frage nach der stlichen Beh...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.5 Hinterbliebenenbezüge – Versorgungsansprüche

Rz. 430 Diese ausführlich in den Verwaltungsrichtlinien dargestellte Problematik verdankt ihren Ausgangspunkt der gesetzlichen Formulierung in § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, wonach nur "vertragliche" Bezüge zu Gunsten Dritter auf den Todesfall einen steuerpflichtigen Vermögensvorteil auslösen. In den meisten Beschäftigungsverhältnissen kommen die Hinterbliebenen in den Genuss nach...mehr

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AGS 06/2022, Betragsrahmeng... / III. Umstände des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG

Die gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zu berücksichtigenden Umstände seien – so das AG – sämtlich durchschnittlicher Art. Mithin sei die die Bedeutung der Angelegenheit üblich gewesen, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit seien durchschnittlich gewesen und auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers hätten keine andere Bewertung gefordert. Vorliegend sei ledigl...mehr

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FoVo 06/2022, Nutzung von K... / 3 Der Praxistipp

Das materielle Recht sehen Es passiert immer häufiger, dass Schuldner in Vermögensverzeichnissen angeben, nicht über ein eigenes Konto zu verfügen. Die Erklärung mag richtig sein. Doch ist zu sehen, dass ohne Konto keine Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr möglich ist. Dass eine Person gänzlich nicht am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnimmt, ist kaum zu glauben, weshal...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2 Der erbrechtliche Bezug (§ 2301 BGB)

Rz. 312 Eine Schenkung auf den Todesfall ist mit dem Risiko verbunden, dass häufig der Notar "vergessen" wurde oder dass allgemein nur eine mündliche Absprache erfolgte. Dies hat seinen zivilrechtlichen Grund darin, dass in § 2301 BGB zwischen einer vollzogenen (Abs. 2) und einer nicht vollzogenen Schenkung (Abs. 1) unterschieden wird. Rz. 313 Für einen Vollzug der Schenkung ...mehr

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Anhang 3 Internationales Er... / 2.1 Unbeschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht

Rz. 9 Die unbeschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht tritt gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG für den gesamten Erwerb, d. h. auch für ausländisches Vermögen (Weltvermögensprinzip), ein, wenn beim Erwerb von Todes wegen der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes oder der Erwerber im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld ein Inländer ist. Rz. 10 Bei einer Schenkung unter Lebend...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.3 Zuwendungen im Geschäfts- und Wirtschaftsleben

Ausgewählte Literaturhinweise: Borggräfe/Staud, Schenkung ohne Zuwendung: Der BFH im Abseits des Zivil- und Gesellschaftsrechts, DStR 2018, 833; Hartmann, Unentgeltliche Zuwendungen an Arbeitnehmer unterliegen der Schenkungsteuer, FR 2000, 1014; Hartmann, Ein Smart für 1999 EUR – fast geschenkt, UVR 2004, 125; Mückl, Anmerkungen zum Urteil des BFH vom 15.03.2007, BB 2007, 1087; M...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.4 Schenkung nach § 7 ErbStG und vorweggenommene Erbfolge sowie Übergabeverträge im Rahmen der Generationennachfolge

Rz. 17 Vorweggenommene Erbfolgen haben in der Beratungspraxis ein weites Anwendungsfeld (einen guten historischen Überblick aus ertragsteuerlicher Sicht gibt Geck, ZEV 2018, 571 und aus gesellschaftsrechtlicher Sicht von Oertzen, ZEV 2018, 557). Gleichwohl fehlt es an einer speziellen gesetzlichen Regelung (s. Risthaus, DB 2007, 240). In jüngerer Vergangenheit verstärkt in d...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1.1 Gemeinschaftskonten

Rz. 524 Gemeinschaftskonten können in der Form eines Und-Kontos oder Oder-Kontos auftreten. Während bei einem Und-Konto mehrere Personen im Verhältnis zum Kreditinstitut beteiligt sind und auch eine Verfügung über das Und-Konto nur von allen gemeinsam vorgenommen werden kann, sind bei einem Oder-Konto zwar ebenfalls mehrere Personen im Verhältnis zum Kreditinstitut beteiligt...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.4.5 Kosten für die Erlangung des Erwerbs

Rz. 244 Abzugsfähig sind auch die weiteren Kosten zur Erlangung des Erwerbs. Hierzu zählen folgende Kosten: Rz. 245 Prozesskosten für einen Rechtsstreit, den der Erwerber führen muss, um als Erbe anerkannt zu werden, oder einzelne Nachlassgegenstände zu erlangen, sind als Erwerbskosten zu berücksichtigen (s. Hannes/Holtz in M/H/H, § 10 Rn. 61). Schwieriger ist die Beurteilung...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3.3 Schwierige Auslegungsfragen (drei Fallgruppen)

Ausgewählte Literaturhinweise: Friedrich-Büttner/Herbst, Postmortale Gestaltungsmöglichkeiten im Erb(schaftsteuer)recht: Alternativen zur Ausschlagung, ZEV 2014, 593; Wälzholz, Erbauseinandersetzung und Teilungsanordnung nach der Erbschaftsteuerreform, ZEV 2009, 113. Rz. 130 Weitaus schwieriger als die richtige Benennung des Erblassers ist die Auslegung der einzelnen testamenta...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1 Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 80 Der Pflichtteilsanspruch entsteht nach § 2317 Abs. 1 BGB mit dem Tod des Erblassers für Abkömmlinge des Erblassers, dessen Ehe- oder Lebenspartner und dessen Eltern, sofern diese durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind oder sie gem. der Verfügung von Todes wegen weniger als ihren Pflichtteil erhalten (s. § 3 Rn. 271). Er verjährt inne...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.12.2 Pflege- bzw. Unterhaltsleistung

Rz. 188 Die Pflege bzw. der Unterhalt des Erwerbers muss von einer gewissen Regelmäßigkeit und Dauer gewesen sein, über ein übliches Maß der zwischenmenschlichen Hilfe hinausgehen und im allgemeinen Verkehr einen Geldwert haben. Einmalige Botengänge oder unter Nachbarn übliche Erledigungen sind nicht ausreichend. Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 26.06.2019, ErbStB 201...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3 Befristung und Ende der Stundung

Rz. 58 Die Stundung endet bei Veräußerung oder unentgeltlicher Weitergabe im Wege der Einzelrechtsnachfolge i. S. d. § 7 ErbStG (vgl. R E 28 Abs. 7 Satz 8 i. V. m. Abs. 3 Sätze 1 und 4, 4 ErbStR). Die Aufgabe der Selbstnutzung führt ebenfalls in der Regel zum Wegfall der Stundung. Dies gilt insb., wenn das Grundvermögen veräußert wurde, da dann Kapital zur Begleichung der Erb...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.3 Die Unterscheidung von Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung

Rz. 155 Zusätzlich spielt die erbrechtliche Subsumtion in der Beurteilung des Erbanfalles des einzelnen Miterben eine wichtige Rolle. Die Unterscheidung ist insbesondere für das Einkommensteuerrecht und für das Erbschaftsteuerrecht von großer Bedeutung. In der Einzelzuwendung seitens des Erblassers kann einmal ein Vorausvermächtnis und ein anderes Mal eine Teilungsanordnung a...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Beschlossene Dividenden

Tz. 22 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 IAS 10.12 verbietet den Ausweis von Dividenden für Inhaber von Eigenkapitalinstrumenten iSv. IAS 32 als Verbindlichkeit, sofern der Beschluss über die Ausschüttung nach der Berichtsperiode erfolgt. Grund dafür, dass die in Rede stehenden Dividenden zum Ende der Berichtsperiode nicht als Verbindlichkeit zu erfassen sind, ist, dass zu diesem Ze...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Abfindung für Erbverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Hülsmann, Die Besteuerung von Abfindungsvergleichen nach dem ErbStG: Legislatorische und judikatorische Neuerungen, DStR 2017, 2513; Proff, Erbschaftsverträge in der Praxis, ZEV 2013, 183; G. Schmidt, Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch, ErbR 2017, 714; Viskorf, Erbschaftsteuerrechtliche Gestaltungen mit dem Pflichtt...mehr

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AGS 06/2022, Kosten eines B... / II. Keine Erstattung

1. Prozessbegleitend entstandene Kosten können erstattungsfähig sein Nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind einer Partei die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten. Zwar behandelt § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO unmittelbar nur die Kosten des Rechtsstreits; in der Rspr. ist jedoch anerkannt, dass zu diesen Kosten auch ausnah...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.2 Mehrere Zuwendungsgegenstände

Rz. 133 Während beim Erwerb von Todes wegen eine Universalsukzession vorliegt, handelt es sich bei freigebigen Zuwendungen unter Lebenden jeweils um eine Einzelrechtsnachfolge. Daher kann bei Übertragung mehrerer Schenkungsgegenstände zur gleichen Zeit oder jedenfalls in zeitlicher Nähe die Frage auftreten, ob es sich hierbei um eine einheitliche Zuwendung mehrerer Vermögens...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Gutachterausschuss

Rz. 14 Bei der Bestimmung des Werts eines unbebauten Grundstücks ist vom Bodenrichtwert auszugehen. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Zwecke der Bedarfsbewertung nach den Vorschriften des BauGB ermittelt. Die Übertragung der Ermittlung der Bodenrichtwerte auf eine außerhalb der Steuerverwaltung eingerichtete Stelle beruht darauf, dass den Gutachterau...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung

Rz. 6 Die Bewertung von Kapitalforderungen/-schulden ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisbestimmung bei unverzinslicher Ratenzahlung (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Einkommensteuer: Bestimmung des Veräußerungspreises und der Zinserträge bei unverzinslic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Mehr- und Minderabführungen iSd § 14 Abs 3 und/oder Abs 4 KStG bei Beteiligung einer Organgesellschaft an einem Umwandlungsvorgang

Literaturhinweise: S § 14 KStG Tz 855ff und s § 14 KStG Tz 910ff. Tz. 60 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bei einem umwandlungsbedingten Vermögensübergang auf eine OG können sich, wie die nachstehenden Ausführungen zeigen, Probleme hinsichtlich der Anwendung des § 14 Abs 3 KStG (Mehr- und Minderabführungen mit Verursachung in vororganschaftlicher Zeit) und des § 14 Abs 4 KStG (Mehr-...mehr

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zfs 06/2022, Anspruch auf D... / 2 Aus den Gründen:

Die Bekl. ist verpflichtet, der Kl. für die beabsichtigte außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Deckung zu gewähren (§ 125 VVG). 1. Die Bekl. kann sich weder auf das Fehlen einer hinreichenden Erfolgsaussicht noch auf Mutwilligkeit berufen (§ 3a (1) ARB). a) Das beabsichtigte Vorgehen gegen die drei Anspruchsgegner hat hinreichende Aussi...mehr

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FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / I. §§ 1666, 1666a BGB und § 1632 BGB

Auch wenn das Jahr 2021 von Entscheidungen des Ersten Senats des BVerfG betreffend die Corona-Pandemie geprägt war,[1] bieten die in 2021 ergangenen Kammerentscheidungen zum Sorgerecht interessante, für die familienrechtliche Praxis relevante Aspekte. In einer am 27.11.2020 ergangenen (Nichtannahme-)Entscheidung[2] hatte sich das BVerfG mit der Frage der Verhältnismäßigkeit e...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.2 Anwendungsbereich, Voraussetzungen, Rechtsfolgen

Rz. 700 § 7 Abs. 6 ErbStG erfasst nur Schenkungen unter Lebenden, nicht aber Erwerbe von Todes wegen. Gleichfalls sind von der Vorschrift nur Personengesellschaften betroffen, wobei ebenfalls wie bei § 7 Abs. 5 ErbStG hierunter neben den in der Praxis gebräuchlichen Formen der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) auch die GbR, die Partnerschaftsgesellschaft...mehr

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! M sei von der Teilnahme an der Abstimmung zu TOP 3 ausgeschlossen gewesen, sodass ihre Stimmen bei der Abstimmung nicht hätten berücksichtigt werden dürfen. Nach der h. M. in Rechtsprechung und Literatur bestehe ein Stimmrechtsverbot für einen Eigentümer aus dem in den §§ 712 Abs. 1, 737 BGB, §§ 117, 127, 140 HGB zutage tretenden Rechtsgedanken, wenn der betreffe...mehr

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer ist nach § 25 Abs. 4 WEG nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezüglichen Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits gegen ihn betrifft oder wenn er nach § 17 WEG rechtskräftig verurteilt ist. Im Fall war danach zu fra...mehr

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Grundlagen des Human-Resour... / 2.2 Kennzahlen

Saubere Definition von Kennzahlen als wichtige Grundlage Neben den Berichten werden in vielen Unternehmen einzelne Kennzahlen erhoben. Diese werden häufig in der Anfangsphase eines HR-Controllings nur fallweise und in "unterschiedlichen" Versionen betrachtet. Mit unterschiedlichen Versionen ist gemeint, dass gerade anfänglich im Unternehmen keine klare Definition einer Kennz...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.2.2 Materiell versus immateriell

Rz. 56 Die Unterscheidung, ob Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand bzw. als entsprechendes Wirtschaftsgut einzuordnen ist,[1] spielt insbesondere vor dem Hintergrund des § 5 Abs. 2 EStG eine Rolle, der eine Aktivierung nicht entgeltlich erworbener immaterieller Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen untersagt. Von Bedeutung ist dies auch im Hinblick au...mehr