Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.48 Grund und Boden

Lüdenbach, Bilanzierung eines Erbbaurechts inklusive Erschließungsbeiträgen, PiR 5/2025, S. 161; Jüttner, Planen, bauen, bewerten und bilanzieren – Abgrenzung von Grundvermögen und Betriebsvorrichtungen, b+b 10/2024, S. 32; Antonakopoulos, IFRS 18 – Presentation and Disclosure in Financial Statements: Neuerungen bei Darstellung und Angaben des Abschlusses – Teil 1, IRZ 9/202...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.39 Gebäude

Lüdenbach, Energetische Sanierung von Gebäuden im Spannungsfeld der Maßgeblichkeit, StuB 17/2025, S. 669; Morawitz, Die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG – Kritische Analyse des neuen BMF-Schreibens auch unter Berücksichtigung der Option zur degressiven Absch...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.5 Anlagevermögen

Böcking/Stein, Aktivierung von Sanierungsmaßnahmen und Entsorgungsverpflichtungen im Jahres- und Konzernabschluss für einen informationsorientierten Klima- und Umweltschutz, DK 9/2025, S. 340; Wulff, Der beizulegende Wert börsennotierter Aktien des Anlagevermögens im Lichte der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung, DB 36/2025, S. 2179; Künkele/Mitrovic, Pho...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.82 Miet- und Pachtverhältnisse

Marx, Bilanzierungsfragen bei Ein- und Umbauten von Mietern – Ein Überblick über die Rechtsprechung und Verwaltungsgrundsätze, StuB 11/2024, S. 409; Bender, Kein Aufteilungsgebot bei der Vermietung und ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Grundstück / 1 Allgemeines

Ein ganz wesentlicher Grund für die Unterscheidung zwischen Grund und Boden und Gebäude im Steuerrecht sind die unterschiedlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Weil der Grund und Boden regelmäßig keiner Abnutzung im Sinne des Steuerrechts unterliegt, darf er im Allgemeinen auch nicht abgeschrieben werden.[1] Lediglich im betrieblichen Bereich ist für den Grund und Boden eine T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Mietereinbau

Auch im Bereich der Überschussermittlung (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG) kann man nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass die Mietereinbauten dem Grundstückseigentümer gem § 946 BGB im Zeitpunkt des zivilrechtlichen Eigentumserwerbs zufließen; das ist aber je nach Absprache der Parteien möglich, BFH v 24.07.1990, VIII R 304/84, BFH/NV 1991, 90 zu 2.a. Sind sie dem Mieter unter dem Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Gebäude

Rn. 216 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 13a Abs 7 S 1 Nr 1 EStG umfasst auch Gewinne aus der Veräußerung und/oder Entnahme von zum BV gehörenden (Wohn- und Betriebs-)Gebäuden, wobei unbeachtlich ist, ob sich die Gebäude auf eigenem oder fremdem Grund und Boden befinden. Die Einnahme bzw die Entnahme ist bei Zufluss bzw im Wj der Entnahme zu erfassen, während der Buchwertabgang ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Folgerungen für den Pächter

Rn. 198 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Pächter setzt die eisern übernommenen beweglichen WG des AV (nicht Grundstücke u Gebäude, sowie Betriebsvorrichtungen, die als bewegliche WG gleichwohl Grundstücks- u Gebäudebestandteil sind, vgl BFH v 28.05.1998, BStBl II 2000, 286) mit dem bisherigen Buchwert des Verpächters in seiner Bilanz an (erfolgsneutral über Einlage). In gleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ermittlung u Zurechnung der Einkünfte

Rn. 203 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Mit der Wirtschaftsüberlassung geht einher, dass die laufenden Einkünfte aus der Bewirtschaftung des luf Betriebs (vergleichbar einem Pächter) grundsätzlich dem Nutzungsberechtigten zuzurechnen sind. Von den erzielten laufenden BE kann er seine BA einschließlich der AfA für von ihm angeschaffte/hergestellte WG abziehen. Dies gilt entspreche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die begünstigten Objekte (§ 7i Abs 1 S 1–4, Abs 3 EStG)

Rn. 2 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG kommen in Betracht für Bauaufwendungen an inländischen (s Rn 1g–1i) Gebäuden (§ 7i Abs 1 S 1 EStG; s § 7 Rn 317 ff (Handzik)), also nicht an Betriebsvorrichtungen oder Außenanlagen ( Geurts/Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7i EStG Rz 15 (02/2023); auch s Rn 8) Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche WG si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Verwaltungs- und Nutznießungsrechte nach § 14 HöfeO

Rn. 211 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach § 14 der nordwestdeutschen HöfeO idF v 26.07.1976 (BGBl I 1976, 1933), die in den Ländern Ha, Nds, NW und SchlH zur Anwendung kommt (wegen RP vgl Bek v 18.04.1967, GVBl 138, geändert durch Art 3 des Gesetzes v 18.12.1981, BVBl 331), sowie in § 14 HöfeO des Land Brandenburgs idF v 19.06.2019 (GVBl I/19, Nr 28) steht dem überlebenden Ehe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Auswirkungen beim Verpächter

Rn. 197a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Verpächter ermittelt seinen Gewinn aus der eisernen Verpachtung regelmäßig nach § 4 Abs 3 EStG. Soweit er bisher bilanzierend war, ergeben sich hieraus uU Hinzurechnungen u Abrechnungen nach den in R 4.6 Abs 2 EStR 2012 aufgestellten Grundsätzen (insb durch die Auflösung etwaiger gebildeter Rückstellungen u passiver RAP). Während der B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zurechnung der zur Energiegewinnung eingesetzten WG

Rn. 59b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die der Energieerzeugung dienenden WG stellen grundsätzlich entsprechend in R 4.3 Abs 4 S 2 EStR aufgestellten Zuordnungsregeln gewerbliches BV dar; dies gilt nur dann nicht, wenn die erzeugte Energie überwiegend im luf Betrieb Verwendung findet (s Rn 59a). Bei den zum Einsatz kommenden WG dürfte es sich regelmäßig um Betriebsvorrichtungen h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderabschreibungen (§ 7g Abs 5 und 6 EStG)

Rn. 310 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Wegen der Einzelheiten zur Sonderabschreibung wird auf die Ausführungen von Handzik (s § 7g Rn 214 ff) verwiesen. Zuletzt wurde die Vorschrift durch das JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096 und das Wachstumschancengesetz v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr 108) geändert. Ergänzend gilt für Bereich der LuF Folgendes: Rn. 311 Stand: EL 178 – ET: ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerung von übrigem Anlagevermögen und Tieren (§ 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 225 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Unter die Vorschrift fallen Gewinne (bzw Verluste) aus der Veräußerung/Entnahme von nicht bereits unter Buchst a fallenden Anlagegütern (Maschinen, Betriebsvorrichtungen usw) und Tieren (gleichviel ob zum AV oder UV gehörig), sofern der Veräußerungspreis bzw der Entnahmewert je WG einschließlich gesetzlicher USt mehr als EUR 15 000 beträgt;...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 4.2 Prüfung anhängiger Verfahren

Zum Jahreswechsel sollten immer auch die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjährung zu hemmen. Wichtige Fragen, die derzeit vom EuGH bzw. vom BFH zu klären sind, sind insbesondere: Die Frage, ob bei Hotelleistungen [1] ein einheitlicher Steuersatz anzuwenden ist ode...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.3 Anlagevermögen (Zeilen 25 bis 57)

In Zeile 26 sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte) zu erfassen.[1] Der Geschäftswert, der Firmenwert oder der Praxiswert ist in Zeile 27 einzutragen (soweit er nicht in Zeile 26 enthalten ist) – aber nur in der Spalte zur Steuerbilanz. Hinweis Kein Geschäfts- oder Firmenwert in der Spalte na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Umfang der Folgeänderung

Rz. 32 Der Umfang der Folgeänderung bestimmt sich nach dem bindenden Inhalt Grundlagenbescheid; es erfolgt keine Gesamtaufrollung (vgl. den Ausdruck "soweit" in Nr. 1).[1] Die Finanzbehörde ist zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit berechtigt und verpflichtet, als die Bindungswirkung des Folgebescheids reicht. Daher wird die Bestandskraft des Folgebescheids nur insowe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Wiedereinführung und Aufsto... / Das ändert sich

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1.7.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden, kann die degressive AfA wieder angewendet werden. Der Abschreibungssatz darf höchstens das Dreifache des bei der linearen Abschreibung geltenden Prozentsatzes betragen, maximal jedoch 30 %. Die degressive AfA ist ein Wahlrecht und kann anstelle...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.4.5 Erweiterte Grundstückskürzung: Betriebsvorrichtungen

Eine Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen führt regelmäßig zur Versagung der erweiterten gewerbesteuerlichen Grundstückskürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (keine ausschließliche Nutzung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes). Beim sog. Treuhandmodell, das auch dem Urteil des FG Berlin-Brandenburg zugrunde lag, überträgt die grundbesitzende Gesellschaft das zivilrechtliche...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.9.12 Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Die Vermietung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Satz 1 UStG). Davon ausgeschlossen ist jedoch ausdrücklich die Vermietung von Betriebsvorrichtungen (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Der EuGH sah darin jedoch eine Unvereinbarkeit mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (EuGH, Urteil v. 4.5.2023, C-516/21). Daraufhin änderte auch der BFH seine bisherige S...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.1.2 Sonderabschreibung: Degressive AfA

Für nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschaffte oder hergestellte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (u. a. Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung) wurde durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Investitionssofortprogramm) v. 14.7.2025 (BG...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.2 Welche Bauleistungen sind betroffen?

Nach dem Gesetzeswortlaut gehören zu den von § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG betroffenen Bauleistungen "Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen." Dagegen gehören Planungs- und Überwachungsleistungen nicht zu den Bauleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. ...mehr

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Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke si...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 2 Vortragen der Eröffnungsbilanz

Die Schlussbilanz des Vorjahres wird aus der laufenden Buchhaltung, Abschlussbuchungen und den Inventurwerten zum Jahresende aufgestellt. Die Bestände an Vermögenswerten werden auf der linken Bilanzseite angeordnet (Aktiva), während die Schulden und das Eigenkapital auf der rechten Seite (Passiva) ausgewiesen werden. Sämtliche Erfolgskonten saldieren zum Jahresende mit dem Ja...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Standfestigkeit

Rn. 329 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Gebäude muss "standfest" sein, dh darf nicht einstürzen, wenn die als Betriebsvorrichtungen anzusehenden Bauwerksteile entfernt werden (BFH BStBl II 1969, 612; Tz 2.7 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734). Dies bedeutet: Betriebsvorrichtung Das Merkmal "standfes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Abschreibung

Rn. 70 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA ist auch einheitlich (für das WG) zu ermitteln, dh, Teile von WG dürfen nicht nach unterschiedlichen AfA-Sätzen abgeschrieben werden, auch wenn sie sich unterschiedlich abnutzen. Dies betrifft zBmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Divergenzen zwischen Steuer- und Zivilrecht

Rn. 237 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zu beachten ist, dass bei der Abgrenzung zwischen "beweglichen" und "unbeweglichen" WG des AV Steuer- und Zivilrecht nicht unbedingt gleichlaufen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 235 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bewegliche WG können nur sein (BFH BStBl III 1964, 575 zu § 14 BerlinFG; BFH BStBl II 1979, 634 zu § 19 BerlinhilfeG; R 7.1 Abs 2, 3 EStR 2012; s auch von Glasenapp, BB 2020, 1899): Sachen (§ 90 BGB) Tiere (§ 90a BGB) Scheinbestandteile (§ 95 BGB) Schiffe, auch dann, wenn sie im Schiffsregister eingetragen sind (R 7.1 Abs 2 S 2 EStR 2012) Flugze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Schutzgewährung gegen äußere Einflüsse für Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung

Rn. 322 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Bauwerk muss durch räumliche Umschließung gegen Witterungseinflüsse schützen. Dh nicht, dass das Bauwerk an allen Seiten Außenwände haben muss. Selbst wenn Außenwände an allen Seiten fehlen, kann ein Gebäude vorliegen, wenn das Bauwerk nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließt und dadurch gegen Witterungseinflüsse schützt (BFH B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Blockheizkraftwerk

Rn. 73 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der private Wärmeverbrauch eines Blockheizkraftwerks ist wie in s Rn 72 zu behandeln, soweit es sich um eine Betriebsvorrichtung handelt (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 44).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 470 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Solche sind zB Wellblechgarage, die an auf dem Erdboden aufliegenden Zementbalken aufgeschraubt sind (vgl BFH BStBl II 1971, 317) Betriebsvorrichtung (R 7.1 Abs 3 EStR 2012; ferner s Rn 329), zB eine Photovoltaik-Anlage (s Rn 235, 395a) Datenkabel und Zubehör zur Vernetzung einer EDV-Anlage in einem Bürogebäude (BFH BFH/NV 2006, 1499).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufenthaltsgestattung für Menschen

Rn. 325 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Bauwerk muss den Aufenthalt von Menschen "gestatten"; dass es zum Aufenthalt von Menschen aus "bestimmt" ist, ist nicht erforderlich (BFH BStBl II 2009, 986). Dies bedeutet (Tz 2.4 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734): Arbeitsbühne: Für die Gebäudeeigenschaft ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden

Rn. 319 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ein Bauwerk ist nur eine Anlage, die unter Umgestaltung der Umwelt künstlich geschaffen wurde. Eine natürliche Höhle ist kein Bauwerk. Dies wird wohl auch dann noch zu gelten haben, wenn eine Höhle durch künstliche Maßnahmen errichtet wird, so wenn durch Aussolung Hohlräume in Salzstöcken geschaffen werden, die sich zur Erdöllagerung eignen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Beweglichkeit des Wirtschaftsguts

Rn. 52 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nur bewegliche (und abnutzbare) WG sind begünstigt, also nicht (s § 7 Rn 286 f (Handzik); Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 9 (44. Aufl 2025)) unbewegliche (zur Abgrenzung beweglicher von unbeweglichen WG s § 7 Rn 235 f (Handzik)) immaterielle WG (Krudewig, NWB 37/2013, 2946; dazu s § 7 Rn 286 f (Handzik)), s Rn 58. Betriebsvorrichtungen sind bew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 7 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 286 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 2 S 1 EStGmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Beständigkeit

Rn. 327 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ob ein Bauwerk "beständig" ist, hängt allein vom Baumaterial ab. Ohne Bedeutung ist daher, ob das Bauwerk nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde, zB für Ausstellungszwecke (BFH BStBl III 1963, 376; Tz 2.6 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF 05.06.2013, BStBl I 2013, 734). Rn. 328 Sta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Divergenzen innerhalb des Steuerrechts zwischen Ertragsteuerrecht und Bewertungsrecht?

Rn. 238 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen s BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734 mit Abgrenzungs-ABC in der Anlage. Die bewertungsrechtliche Abgrenzung zwischen beweglichen und unbeweglichen WG ist nicht unbedingt für das ESt-Recht bindend (BFH BStBl II 1974, 132; BFH BStBl II 1975, 689), aber idR gleichlaufend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begrifflichkeiten

Rn. 468 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für das Verständnis des § 7 Abs 5b EStG Fall 1 (idF Art 1 Nr 2 Buchst c Wachstumschancengesetz v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr 108) ist zu unterscheiden (s FG Hessen EFG 2006, 1656 rkr; Engelberth, NWB 38/2011, 3220; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 385 ff (04/2023)):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 151 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b EStG findet Anwendung auf die Veräußerung bestimmter WG des AV, die Abs 1 (sowie Abs 10) abschließend benennt. Zu diesen Anlagegütern gehören Grund und Boden, Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem luf BV gehören, Gebäude, Binnenschiffe bei Veräußerungen ab dem 01.01.2006, Anteile an K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Feste Verbindung mit dem Grund und Boden

Rn. 326 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Bauwerk muss, um ein Gebäude zu sein, fest durch einzelne oder durchgehende Fundamente mit dem Grund und Boden verbunden sein (Tz 2.5 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734; OFD Frankfurt/M v 10.02.2023, S 3190 A-001-St 72, DStR 2023, 951), dh, das Bauwerk muss ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines zum Gebäudebegriff

Rn. 317 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4 EStG gilt nur für "Gebäude". Der Begriff ist nicht gesetzlich geregelt, es werden die bewertungsrechtlichen Merkmale herangezogen (BFH BStBl II 2009, 986; R 7.1 Abs 5 S 1 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 373 (04/2023)). Ein Gebäude idS ist danach (BFH BStBl III 1963, 376; BFH BStBl II 1969, 517; BFH BStBl II 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Betroffene Bauleistungen

Rz. 62 Unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG fallen Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Damit hat sich der Gesetzgeber bei der Formulierung des Tatbestands vom Begriff der "Bauleistungen" in § 48 Abs. 1 S. 3 EStG leiten lassen, ohne freilich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9.2 Gebäude und Gebäudeteile

Rz. 97 § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG erfasst nur Reinigungsleistungen an Gebäuden und Gebäudeteilen. Nach Verwaltungsauffassung müssen Gebäude und Gebäudeteile mit dem Grund und Boden auf Dauer fest verbunden sein. Es muss sich danach um wesentliche Bestandteile eines Grundstücks i. S. d. BGB handeln. Zu den Gebäudeteilen zählt die Verwaltung insbesondere Stockwerke, Wohnungen und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 8 Durch Gesetz v. 15.12.2003[1] wurden mWv 1.1.2004 die Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um die grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer erweitert (§ 13b Abs. 3 Nr. 3 UStG a. F.; jetzt Abs. 6 Nr. 3; Rz. 178). Rz. 9 Durch Gesetz v. 29.12.2003[2] wurde die Steuerschuldnerschaft des L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9.3 Betroffene Leistungen

Rz. 98 Nach Verwaltungsauffassung fallen insbesondere folgende Leistungen unter § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG [1]: die Reinigung sowie die pflegende und schützende (Nach)Behandlung von Gebäuden und Gebäudeteilen (innen und außen); die Hausfassadenreinigung (einschließlich Graffitientfernung). Dies gilt nicht für Reinigungsarbeiten, die bereits unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG falle...mehr

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Rückstellungen: ABC / Nachsorgeverpflichtungen Deponiebetreiber

Der BFH verweigert die Bildung einer Rückstellung für künftige Ausgaben eines Deponiebetreibers, soweit diese zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für Anlagen und Betriebsvorrichtungen führen.[1] Der Deponiebetreiber entsorgte gegen Entgelt Abfälle auf von ihm unterhaltenen Deponien. Nach der Stillegung war er verpflichtet, die Oberflächen abzudichten und zukünftig austr...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.3 Vermietungstatbestände nach § 21 EStG

Unter die Einkunftsart V+V fallen vor allem die Vermietung und Verpachtung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Grundstücksteilen (einzelne Gebäude, Gebäudeteile, [Eigentums-]Wohnungen, einzelne Räume) und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungs- oder Fischereirechte) (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Weiterhin ist die Vermietung und Verpachtung von Sachinb...mehr