Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsbedingte Kündigung

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§ 3 Prozessrecht / aa) Unternehmerentscheidung

Rz. 96 Voraussetzung einer betriebsbedingten Kündigung ist der Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses für den gekündigten Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss in der Klageerwiderung darlegen, ob das Beschäftigungsbedürfnis aufgrund außerbetrieblicher Ursachen (z.B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang) oder innerbetrieblicher Ursachen, d.h. einem organisatorischen Entschluss (z.B. U...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Dringlichkeit

Rz. 42 Die Dringlichkeit ist ein Korrektiv für Unternehmerentscheidungen. Im Einzelfall kann die Wirksamkeit einer Kündigung daran scheitern, dass alternativ eine Arbeitsstreckung in Betracht kommt, weil nur ein vorübergehender witterungsbedingter Auftragsmangel vorlag.[67] Ein betriebliches Erfordernis ist zudem dann nicht dringend, wenn statt der betriebsbedingten Kündigun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) Auswahlrichtlinie bei Kündigungen

Rz. 926 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.72: Auswahlrichtlinie bei Kündigungen Es wird die folgende Betriebsvereinbarung über eine Auswahlrichtlinie gem. § 95 BetrVG i.V.m. § 1 Abs. 4 KSchG zur Regelung der den Gegenstand des Interessenausgleichs vom _________________________ (Datum) bildenden betriebsbedingten Beendigungs- und Änderungskündigungen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Ausnahmen

Rz. 474 Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten aber dann, wenn die ausgesprochene Kündigung objektiv rechtmäßig ist.[875] Gleiches gilt, wenn vor einem Arbeitsgericht ohne vorherige Absprache ein Vergleich über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zustande kommt.[876] Ein gerichtlicher Vergleich, der die Arbeitslosigkeit nicht zu einem früheren Zeitpunkt herbeiführt als die...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Abfindungskündigung, § 1a KSchG

Rz. 76 § 1a KSchG regelt einen gesetzlichen Abfindungsanspruch für den Fall einer arbeitgeberseitigen Kündigung (§ 623 BGB), die auf betriebliche Gründe gestützt wird und bestimmten formellen Anforderungen genügt, sofern der Arbeitnehmer hiergegen keine Kündigungsschutzklage erhebt. Mit dieser Regelung sollte eine einfach zu handhabende, moderne und unbürokratische Alternati...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Muster

Rz. 292 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.34: Betriebsvereinbarung Kurzarbeit Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat des Betriebs _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) –...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Fehlerhafte Sozialauswahl (Nr. 1)

Rz. 789 Nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG kann der BR wegen nicht- oder nicht ausreichender Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers Widerspruch gegen die beabsichtigte ordentliche betriebsbedingte Kündigung erheben. Dieser Widerspruchsgrund kommt allerdings nicht in Betracht beim Ausspruch personen- oder verhaltensbedingter Künd...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 4. Unterrichtung und Anhörung

Rz. 286 Für die Unterrichtung und Anhörung und Beteiligung der SBV gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie gegenüber dem BR. Somit tritt die Unwirksamkeitsfolge des § 178 Abs. 2 S. 3 SGB IX nicht ein, wenn der Arbeitgeber die SBV vor Ausspruch der Kündigung entsprechend den für die Beteiligung des Betriebsrats gem. § 102 Absätzen 1 und 2 BetrVG geltenden Grundsätz...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktionsrecht und Entleitung

Rz. 1675 "Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen." Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich in der Unternehmenspraxis immer dann, wenn die Wirtschaftszeiten rauer werden. Durch die Wirtschaftsmagazine und die Fachpresse mäandert in diesem Kontext – nicht zuletzt als Werbefläche für Anwaltskanzleien – oft das Schlagwort der "Entleitung" oder dramatischer gar die sog. "Entleitungs...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Sozialauswahl

Rz. 103 Auch wenn dringende betriebliche Erfordernisse gegeben sind, ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie gegen die Grundsätze der Sozialauswahl verstößt. Denn nach der gesetzgeberischen Wertung des § 1 Abs. 3 KSchG ist nicht der Arbeitnehmer zu kündigen, dessen konkreter Arbeitsplatz weggefallen ist, sondern derjenige, der sozial am wenigsten schutzwürdig ist...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Voraussetzungen

Rz. 456 Bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses tritt für den Arbeitnehmer i.d.R. gem. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III eine Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld ein.[839] Grund für die Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer durch seine Mitwirkung an dem Aufhebungsvertrag selbst für das Lösen des Arbeitsverhältnisses verantwortlich ist und damit ein...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Rz. 59 Hinsichtlich der persönlichen und sachlichen Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes und dem inhaltlichen Kündigungsschutz gilt für Teilzeitbeschäftigte, wozu auch geringfügig Beschäftigte zählen, nichts anderes als für Vollzeitbeschäftigte. Die individuelle Beschäftigungsdauer ist lediglich für die sachliche Anwendbarkeit des KSchG auf den Betrieb, nic...mehr

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§ 6 Personenversicherung / aa) Reiserücktrittskostenversicherung

Rz. 64 Die vertragliche Absicherung besteht nur für den Eintritt bestimmter Ereignisse. Die VB-Reiserücktritt sehen versicherte acht Ereignisse vor. Eins davon muss der versicherten Person oder einer Risikoperson zugestoßen sein und eine kausale Auswirkung auf die vorgesehene Reiseplanung entfalten. Der (rechtzeitige) Reiseantritt muss für die versicherte Person unzumutbar g...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Auswirkung von Versetzungsklauseln im Rahmen von Kündigungen

Rz. 1590 Die Verwendung von Versetzungsklauseln kann unerwünschte Auswirkungen insbesondere bei einer betriebsbedingten Kündigung haben, und zwar in Bezug auf die Sozialauswahl und die Prüfung etwaiger Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten. aa) Sozialauswahl Rz. 1591 Durch Verwendung von Versetzungsklauseln wird der Kreis der in die Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer ("ve...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 67 Eine betriebsbedingte Kündigung ist gemäß § 1 Abs. 2 KSchG nur sozial gerechtfertigt, wenn dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Gibt es andere, freie Arbeitsplätze, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf diesem freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigen, sofern der Arbeitnehmer über die hierfür e...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Inhaltliche Vorgaben für Kündigungs-Auswahlrichtlinien

Rz. 920 Regelungen zur Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen stellen wohl die häufigste Form von Auswahlrichtlinien. Dabei ist die Gewichtung bzw. das Verhältnis der einzelnen Sozialdaten zueinander nicht vorgegeben; die Betriebsparteien haben insoweit einen Wertungsspielraum.[2338] Dabei ist von den vier gesetzlich in § 1 Abs. 3 KSchG vorgegebenen Sozialauswahlkri...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Angemessenheit der Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1399 Inhaltlich unterliegt die vereinbarte Bedingung der Angemessenheitskontrolle. Maßgebliche Frage ist dabei, ob – und wie – nach der Veranlassung des Bedingungseintritts differenziert werden muss. Insoweit herrscht weitgehend Konsens, dass eine Bindungsklausel, die keine Differenzierung hinsichtlich der Veranlassung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses trifft, den ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Verstoß gegen eine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG (Nr. 2)

Rz. 790 Nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG kann der BR mit seinem Widerspruchsschreiben rügen, dass die Kündigung gegen eine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG verstößt. Dabei muss der BR die Auswahlrichtlinie sowie die Tatsachen, aus denen sich der Verstoß ergeben soll, konkret bezeichnen. Der Widerspruchsgrund des § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG kommt regelmäßig nur bei betriebsbedi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 93 Der Arbeitsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann, § 626...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation (Verkauf Teilbetrieb, Betriebsverlegung, Personalabbau)

Rz. 997 Das nachfolgende Muster orientiert sich am eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 929 ff.). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Gesamtbetriebsrat der Gesellschaf...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Ausgangslage

Rz. 504 Zumeist werden Unterlassungsansprüche im Bereich des § 87 Abs. 1 BetrVG geltend gemacht. Aber auch andere Mitbestimmungstatbestände können einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats beinhalten. Erfolg hatte ein Betriebsrat beim BAG im Fall eines ohne seine Beteiligung zustande gekommenen Punkteschemas für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen.[1217] R...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Anhörung des BR zur betriebsbedingten Änderungskündigung gem. § 102 BetrVG (einschließlich Zustimmungsantrag nach § 99 BetrVG bei Versetzung, Umgruppierung)

Rz. 853 Die Änderungskündigung zielt in erster Linie auf eine Änderung der Arbeitsbedingungen unter Aufrechterhaltung statt Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab, sofern der Arbeitgeber diese neuen Arbeitsbedingungen nicht bereits durch Ausübung seines Direktionsrechts herbeiführen kann. Der Arbeitgeber kann daher das Arbeitsverhältnis kündigen und dem Arbeitnehmer im Zusam...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Betriebsbedingter Änderungsgrund

Rz. 113 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung[197] ist die vorgesehene Änderung der Arbeitsbedingungen Prüfungsgegenstand der sozialen Rechtfertigung. An ihre Rechtswirksamkeit sind strengere Voraussetzungen zu stellen als an die einer Beendigungskündigung.[198] Der Gesetzgeber stellt im gesamten Zivilrecht sehr hohe Anforderungen an die einseitige Änderung von V...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 95 Den Arbeitgeber trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung im Betrieb entgegenstehen, bedingt ist (§ 1 Abs. 4 KSchG). In der Klageerwiderung ist vom Arbeitgeber der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer bestimmten Unternehmerentscheidung substantiiert darzuleg...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 70 Von den besonderen Kündigungsschutzvorschriften sind die Teilzeitbeschäftigten genauso begünstigt wie die Vollzeitbeschäftigten. Im Einzelnen gilt hierzu das Folgende. Rz. 71 Eine tarifliche Unkündbarkeit erfasst Vollzeitbeschäftigte wie Teilzeitbeschäftigte. Eine Differenzierung nach der Dauer der Arbeitszeit ist unzulässig. Demgemäß wurde eine Tarifbestimmung, die wi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Interessenausgleich mit Namensliste, § 1 Abs. 5 KSchG

Rz. 956 Gelingt es dem Arbeitgeber, sich mit dem Betriebsrat im Rahmen der Interessenausgleichsverhandlungen auf eine Namensliste zu einigen, in der die zu kündigenden Arbeitnehmer namentlich bezeichnet sind, hat dies für ihn den großen Vorteil, dass gem. § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG vermutet wird, dass die aufgrund der Namensliste ausgesprochenen Kündigungen durch dringende betrie...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Einzelvertragliche Kündigungsbestimmungen

Rz. 1055 Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfristen für die arbeitgeberseitige Kündigung sowie eine Verlängerung der gesetzlichen Probezeitdauer von höchstens sechs Monaten durch einzelvertragliche Regelung sind grundsätzlich unwirksam.[2459] Zu beachten sind allerdings die Möglichkeiten zur Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist im Falle von Aushilfstätigkeiten...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Rz. 1593 Die bei jeder Kündigung zu prüfende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (§ 1 Abs. 2 Nr. 1b KSchG) ist – anders als die Sozialauswahl – nicht streng betriebsbezogen, sondern unternehmens- bzw. arbeitgeberbezogen zu prüfen. Dementsprechend kann eine Versetzungsklausel dazu führen, dass dem Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung freie Arbeitsplätze in anderen Betrieben a...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / b) Abfindung nach § 1a KSchG

Rz. 17 Im Einklang mit dieser Rechtsprechung steht auch das Urteil des BAG[26] aus dem Jahr 2007, wobei Grundlage dieser Entscheidung eine Kündigung nach § 1a KSchG war. § 1a KSchG gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, durch ordentliche betriebsbedingte Kündigung das Arbeitsverhältnis unter Zahlung einer Abfindung zu beenden. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf die E...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Inhalt/subjektive Determinierung/Umfang

Rz. 751 Die Anhörung ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn der Arbeitgeber dem BR die aus seiner Sicht tragenden Umstände der Kündigung unterbreitet hat (sogenannter Grundsatz der subjektiven Determinierung).[1967] Dieser eigene, besonders strukturierte Erkenntnisprozess[1968] unterscheidet sich somit vom Kündigungsschutzprozess. Der Grundsatz der subjektiven Determinierung beschr...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz (Nr. 3)

Rz. 791 Der Widerspruchstatbestand der Nr. 3 greift bei allen ordentlichen Kündigungsarten, bei der betriebsbedingten wie bei der verhaltens- oder personenbedingten Kündigung. Einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung kann der BR widersprechen, wenn in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit an einem anderen Arbeit...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Muster

Rz. 7 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Einfache Kündigungsschutzklage An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ gegen die _________________________ – Beklagte – wegen Kündigungsschutz Es wird Klage mit den Anträgen erhoben:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 1112 Die Insolvenz des Arbeitgebers als solche stellt keinen selbstständigen Kündigungsgrund zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung von Arbeitsverhältnissen dar. Nach § 108 Abs. 1 InsO bestehen Dienstverhältnisse und damit auch Arbeitsverhältnisse über die Insolvenzeröffnung mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Um erforderliche Kündigungen im Insolvenzverf...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Grundsatz: Sperrzeit

Rz. 472 Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine rechtmäßige Kündigung liegt i.d.R auch bei Zahlung einer Abfindung kein Auflösungssachverhalt i.S.d. § 159 SGB III und damit kein Sperrzeittatbestand vor. Auch die bloße Hinnahme einer arbeitgeberseitigen Kündigung rechtfertigt keine Sperrzeit – selbst wenn die Kündigung rechtswidrig ist. Hierzu hat das BSG im Ja...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster und Erläuterungen

a) Betriebsbedingtes Kündigungsschreiben Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.4: Betriebsbedingtes Kündigungsschreiben Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigen wir hiermit betriebsbedingt unter Berücksichtigung der vertraglichen/gesetzlichen/tarifvertraglichen Kündigungsfrist zum _____...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Abfindungskündigung, § 1a KSchG

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.5: Abfindungskündigung _________________________ Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis wegen dringender betrieblicher Erfordernisse fristgerecht zum _________________________ (Datum). Sollten Sie gegen diese Kündigung keine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, können Sie ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Behördliche Entscheidung

Rz. 204 Die Behörde hat ihre Entscheidung gemäß Nr. 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit unverzüglich zu treffen. Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 24 VwVfG. Sie kann die Zulässigkeit der Kündigung auch unter Bedingungen erklären, z.B., dass sie erst zum Ende der Elternzeit ausgesprochen wird. Im Vorfeld der Entscheidung muss ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einschränkung des Kündigungsschutzes

Rz. 1137 Die Vorschrift des § 613a BGB gilt grundsätzlich auch in der Insolvenz.[3008] Damit tritt nach Abs. 1 S. 1 der Vorschrift der Erwerber bei einem (Teil-)Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.[3009] Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen (Teil-)Betriebsüberganges unwirksam.[3010] Ei...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Sozialauswahl

Rz. 47 Die soziale Auswahl ist bei Vorhandensein mehrerer vergleichbarer Mitarbeiter maßgebend dafür, welche konkreten Mitarbeiter bei Fortfall eines Arbeitsplatzes zu kündigen sind. Fehler in der Sozialauswahl können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Dabei begrenzt die Zahl der Fehler nach neuerer BAG-Rechtsprechung die Zahl der "Nachrücker": Ein Nachrücker kann sich ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 4 Inhaltlich muss die Kündigung erkennen lassen, dass diese Erklärung das Arbeitsverhältnis und zu welchem Zeitpunkt sie es beenden soll. Ersteres muss klar und eindeutig formuliert sein. Der Begriff Kündigung muss zwar nicht verwandt werden; es muss sich aber zweifelsfrei ergeben, dass durch die Erklärung eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeigeführt werden sol...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (e) Kündigungsverbot und Kündigungsschutz

Rz. 1062 Die Unterrichtungspflicht umfasst auch den Hinweis, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers wegen des Betriebsübergangs durch den bisherigen Arbeitgeber oder den neuen Inhaber gemäß § 613a Abs. 4 S. 1 BGB unwirksam ist.[2757] Rz. 1063 Zulässig bleiben gemäß § 613a Abs. 4 S. 2 BGB Kündigungen aus anderen Gründen, worauf im Informationsschreiben...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 1483 Die Übernahme der Umzugskosten kann mit einer Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung der arbeitgeberseitig aufgewandten Kosten verbunden werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Übernahme der Umzugskosten allein auf einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung beruht; ist der Arbeitgeber ausnahmsweise bereits aus § 670 BGB zur Kostenübernahme verpflic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen mit Einverständnis des Arbeitnehmers (Nr. 5)

Rz. 799 Wie Nr. 4 ist auch der Widerspruchsgrund nach Nr. 5 nicht auf betriebsbedingte Kündigungen beschränkt, sondern findet auf alle Kündigungsgründe Anwendung. Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit kann im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens aufgezeigt werden. Der Arbeitnehmer hat seine Zustimmung zur Weiterbeschäftigung zu veränderten Vertragsbedingungen...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht gem. § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG

Rz. 617 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.50: Antrag auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht An das Arbeitsgericht _________________________ Ort, Datum Geschäftszeichen Kündigungsschutzverfahren: _________________________ Einstweiliges Verfügungsverfahren gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG der _________________________ GmbH, vertreten durch ihren Ge...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ff) Klagebegründung

Rz. 23 Wie ausführlich die Klagebegründung auszufallen hat, hängt wesentlich davon ab, auf welche Unwirksamkeitsgründe sich der Arbeitnehmer berufen will: Rz. 24 Macht der Kläger Kündigungsschutz nach dem KSchG geltend, kann und sollte er sich aufgrund der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG) knapp fassen. Es reicht aus, wenn erkennbar ist, dass d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Interessenausgleich bei Teilbetriebsstilllegung einschließlich Namensliste und Transfergesellschaft

Rz. 996 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.74: Interessenausgleich bei Teilbetriebsstilllegung (einschließlich Namensliste und Transfergesellschaft) Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Betriebsrat des Betriebs _________________________ der Gesellschaft – nachfolgend "Betr...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Muster

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.2: Kündigungsschutzklage mit Weiterbeschäftigungsantrag und weiteren Anträgen An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ gegen die _________________________ – Beklagte – wegen Kündigungssc...mehr