Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsbedingte Kündigung

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.3 Soziale Auswahlkriterien

Bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG nach 4 Kriterien – Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers – zu treffen. Alle 4 Kriterien haben das gleiche Gewicht. Maßgeblich ist die objektive Sachlage. Bei der Berücksichtigung von Un...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.1 Kriterien für die Sozialauswahl

Trotz Vorliegens von dringenden betrieblichen Erfordernissen ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die 4 Grunddaten Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat.[1] Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur soz...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.6 Auskunftspflicht des Arbeitgebers

Auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben.[1] An das Auskunftsverlangen des Arbeitnehmers sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Es genügt jeder Vortrag des Arbeitnehmers, der hinreichend deutlich erkennen lässt, dass er Auskunft über die vom Arbeitgeber getroffene s...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.5 Berechtigtes betriebliches Interesse

Der Arbeitgeber darf einzelne Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung (nicht Schaffung!) einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebs, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt[1], von der Sozialauswahl ausnehmen. Trotz u. U. gegebener Vergleichbarkeit nach arbeitsplatzbezogenen Merkm...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)

Da die Sozialauswahl in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG auf Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung begrenzt ist, besteht für die Tarifvertragsparteien bzw. für die Betriebsparteien keine Berechtigung zur Festlegung von Kriterien, die bei einer Sozialauswahl Berücksichtigung finden sollen. Zulässig ist jedoch die Vereinbarung eines Punkteschemas, das ...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.2 Auswahlrelevanter Personenkreis

Umfang der zu berücksichtigenden Arbeitnehmer In der betrieblichen Praxis bereitet die Ermittlung des in die soziale Auswahl einzubeziehenden Personenkreises besondere Schwierigkeiten. Während die Weiterbeschäftigungspflicht auf anderen freien Arbeitsplätzen unternehmensbezogen ausgestaltet ist, beschränkt sich die soziale Auswahl auf den jeweiligen Beschäftigungsbetrieb.[1] W...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 3 Abgrenzung zu anderen Kündigungsgründen

Nach § 1 Abs. 2 KSchG muss die personenbedingte Kündigung zur betriebsbedingten und verhaltensbedingten Kündigung abgegrenzt werden. Die betriebsbedingte Kündigung betrifft den Arbeitsplatz. Dagegen beziehen sich die personen- und verhaltensbedingten Gründe auf den Arbeitnehmer selbst. Hier kann man unterscheiden zwischen den Eigenschaften des Arbeitnehmers (= personenbedingt...mehr

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Wiedereinstellungsanspruch ... / 1 Voraussetzungen

Das BAG bejaht den Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer Kündigung. Der Arbeitnehmer hat jedenfalls dann einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Kündigung auf einer Prognose beruht, z. B. Stilllegungsabsicht, und diese Prognose sich noch während des Laufs der Kündigungsfrist als falsch erweist, z. B. weil es noch zu einem Betriebsübergang kommt, u...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.2.2 Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen

Dabei geht das BAG zunächst davon aus, dass bei dauernder Unfähigkeit des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung zu erbringen, die betrieblichen Beeinträchtigungen auf der Hand lägen. Der Arbeitgeber sei auf unabsehbare Zeit gehindert, sein Direktionsrecht ausüben zu können und die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abzurufen.[1] Hohe Entgeltfortzahlungskosten werden hier regelm...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 3 Rückzahlung in voller Höhe

Die Gratifikation ist bei einem Ausscheiden während des zulässigen Bindungszeitraums immer in voller Höhe zurückzuzahlen. Ob die Rückzahlungsverpflichtung nur bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung oder ganz generell beim Ausscheiden im zulässigen Bindungszeitraum ausgelöst wird, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Soweit der Arbeitnehmer im zulässigen Bindungszeitraum se...mehr

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Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.3 Differenzierung nach dem Beendigungsgrund

Ob für eine wirksame Rückzahlungsklausel auch nach dem Beendigungsgrund zu differenzieren ist – wie es bereits bei Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen verlangt wird –, ist fraglich. Einige Landesarbeitsgerichte vertreten die Ansicht, dass Rückzahlungsklauseln danach differenzieren müssen, aus welcher Sphäre der Beendigungsgrund kommt und sehen eine unangemessen...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / IV. Ehebedingtheit des Nachteils

Rz. 13 Für die Ehebedingtheit des – konkret festgestellten – Nachteils ist erforderlich, dass die Umstände, die zu dem unterschiedlichen Einkommen führen, Folgen des konkreten Lebenszuschnitts der Ehegatten während der geschiedenen Ehe sind. Unter einem ehebedingten Nachteil sind also vornehmlich Einbußen zu verstehen, die – streng kausal – sich aus der Rollenverteilung in d...mehr

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Beteiligung des Betriebsrat... / 2.1 Die Anhörung des Betriebsrats

Bei der Anhörung muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitteilen. Dabei ist nach der Rechtsprechung des BAG das Anhörungsverfahren nur dann ordnungsgemäß eingeleitet, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat über Person, Lebensalter und Dauer der Betriebszugehörigkeit des zu kündigenden Arbeitnehmers, Kündigungsart (ordentlich, außerordentlich, Änderu...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 18 & Zu 1. Die Klage ist bei jeder Art von Kündigung erforderlich, also sowohl bei der ordentlichen (fristgerechten), als auch bei der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung und der Änderungskündigung. Gegen betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen ist ebenso die Klage erforderlich wie gegen Kündigungen, in denen keinerlei Grund angegeben i...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 24 & Zu 1. Die Kündigungsschutzklage ist bei jeder Art von Kündigung möglich, also sowohl bei der ordentlichen (fristgerechten), als auch bei der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung und der Änderungskündigung. Gegen betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen ist ebenso die Klage erforderlich wie gegen Kündigungen, in denen keinerlei Grund ...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Kernregelung eines jeden Aufhebungsvertrages ist die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Da es sich bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag im Gegensatz zur Kündigung um ein gegenseitiges Rechtsgeschäft handelt, muss hierüber zwischen den Parteien ein Einvernehmen erzielt werden. Anlass für die Herstellung eines solchen Einver...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.6 Wegfall des Gratifikationsanspruchs bei befristetem Arbeitsverhältnis

Arbeitnehmer, die mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt sind, der vor dem für die Jahressonderzahlung maßgebenden Stichtag endet, haben auch dann keinen Anspruch auf eine anteilige Zahlung, wenn eine solche für Arbeitnehmer vorgesehen ist, die aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung vor dem Stichtag ausscheiden.[1] Endet das Arbeitsverhältnis dagegen durch eine ...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 2 Störung der Geschäftsgrundlage

Der Aufhebungsvertrag kann auch aus sonstigen Gründen unwirksam sein. Vorrangig zu nennen ist die Störung der Geschäftsgrundlage durch anderweitige Beendigungstatbestände, z. B. eine arbeitgeberseitige Kündigung. Hier gilt nach Auffassung des BAG[1] Folgendes: Der Aufhebungsvertrag steht in der Regel unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Arbeitsverhältnis bis zum vere...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.7 Stichtagsregelungen im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung

Auch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden sich Stichtagsregelungen. Der Anwendungsbereich für Stichtagsklauseln in Betriebsvereinbarungen ist wegen des Tarifvorrangs (§ 77 Abs. 3 BetrVG) gering. Für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten nicht die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB wegen § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB. Tarifverträge dürfen Ansprüche auf Sonderzah...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.4 Beendigungsgrund

Weiter zu betrachten ist, ob die Stichtagsklausel – wie Rückzahlungsklauseln jedenfalls bei Fortbildungsvereinbarungen – auch danach differenzieren müssen, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus dem Verantwortungsbereich des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers herrührt. Das BAG war jedenfalls der Ansicht, dass es nicht unbillig oder treuwidrig sei, Arbeitnehmer im Fal...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 5 Allgemeine Erledigungsklausel/Ausgleichsklausel

Eine Ausgleichsklausel sollte mit in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden, um Folgestreitigkeiten zu vermeiden. Praxis-Beispiel Ausgleichsklauseln Variante 1: Schlichte Empfangsbestätigung Der Arbeitnehmer bestätigt den Erhalt folgender Unterlagen: "… Der Arbeitgeber bestätigt die Rückgabe folgender Arbeitsmaterialien …" Variante 2: Echte Ausgleichsklausel mit Verzichtswirkun...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 2 Möglicher Nachteil: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Beendigungsvarianten Bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen im Wesentlichen 3 Varianten: Ein Vertrag über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird ohne eine vorausgehende Kündigung abgeschlossen (Aufhebungsvertrag). Der Abschluss eines Vertrags erfolgt erst im Anschluss an eine vorangegangene Kündigung; d. h. der Arbeitnehmer erklärt in einer Vere...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / D. Betriebsbedingte Kündigung

I. Begriff Rz. 568 Gem. § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung u.a. sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Das KSchG enthält keine Legaldefinition des Begriffes der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Nach der st. Rspr. des BAG setzt eine betriebsbedi...mehr

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Abfindung: Betriebsbedingte Kündigung

Zusammenfassung Überblick Seit dem 1.1.2004 besteht für einen betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist ein Abfindungsanspruch, sofern dieser innerhalb der 3-Wochenfrist keine Kündigungsschutzklage erhoben und der Arbeitgeber zuvor in der Kündigungserklärung einen entsprechenden Hinweis gegeben hat. Dieser Beitrag informiert über die Vorausset...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 1230 In einer Reihe von Entscheidungen hat sich das BAG mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen nach rechtswirksamer betriebsbedingter Kündigung ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung bestehen kann, wenn der Anlass für den Ausspruch der Kündigung später wegfällt (vgl. etwa BAG v. 27.2.1997 – 2 AZR 160/96, NZA 1997, 757; BAG v....mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Betriebsbedingte Kündigungsgründe (A – Z)

Rz. 641 Die nachfolgende beispielhafte Auflistung möglicher Kündigungsgründe ist nicht abschließend. a) Änderung von Anforderungsprofilen Rz. 642 Entscheidet sich der Arbeitgeber, wegen eines reduzierten Arbeitsanfalles geringerwertige Tätigkeiten durch Arbeitnehmer (mit-)ausführen zu lassen, die höher qualifiziert sind und deren Arbeitsverträge dies auch zulassen, ist darin e...mehr

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Abfindung: Betriebsbedingte... / 1 Voraussetzungen des Abfindungsanspruchs

Nach dem Gesetzeswortlaut des § 1a KSchG setzt der Abfindungsanspruch folgende Tatbestandsmerkmale kumulativ voraus: Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen, Hinweis des Arbeitgebers im Kündigungsschreiben, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine...mehr

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Abfindung: Betriebsbedingte... / Zusammenfassung

Überblick Seit dem 1.1.2004 besteht für einen betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist ein Abfindungsanspruch, sofern dieser innerhalb der 3-Wochenfrist keine Kündigungsschutzklage erhoben und der Arbeitgeber zuvor in der Kündigungserklärung einen entsprechenden Hinweis gegeben hat. Dieser Beitrag informiert über die Voraussetzungen und Höhe...mehr

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Abfindung: Betriebsbedingte... / 2 Höhe der Abfindung

Entscheidet sich der Arbeitnehmer für die Annahme des Angebots, ist die Höhe der Abfindungszahlung gesetzlich festgelegt. Da sich diese aus § 1a Abs. 2 KSchG ergibt, ist es nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber in seinen Hinweis den Abfindungsbetrag mit aufnimmt. Für die Abfindungshöhe ist für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ein halber Bruttomonatsverdie...mehr

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Abfindung: Betriebsbedingte... / 3 Abfindung nach § 1a KSchG und Arbeitslosengeldanspruch

Die Abfindung nach § 1a KSchG ist keine Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 Abs. 1 SGB III . Danach ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (Entlassungsentschädigung) erhalten oder zu beanspruchen hat und das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentl...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / 1. Kündigung aus anderen Gründen

Rz. 78 Die Kündigung aus anderen Gründen – personen-, verhaltens-, aber auch betriebsbedingte Kündigungen – ist zulässig (§ 613a Abs. 4 S. 2 BGB ). Der Arbeitgeber kann sich auf Gründe berufen, die ihren Ursprung in anderen betrieblichen Erfordernissen haben. Grds. ist daher eine Kündigung nach den allgemeingültigen Grundsätzen zu beurteilen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der...mehr

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§ 29 Kündigung / gg) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich betriebsbedingter Kündigungen

Rz. 108 Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat hinsichtlich der Sozialauswahl über die Gründe informieren, die ihn zur Auswahl gerade des gekündigten Arbeitnehmers bewogen haben (BAG v. 29.3.1984, NZA 1984, 169). Hiervon umfasst sind auch die Sozialdaten der vergleichbaren, jedoch nicht gekündigten Arbeitnehmer (BAG v. 26.10.1995 – 2 AZR 1026/...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Wirksamkeit der Kündigung des Betriebsveräußerers

Rz. 1278 Eine Kündigung erfolgt gem. § 613a Abs. 4 S. 1 BGB wegen eines Betriebsüberganges, wenn dieser der tragende Grund und nicht nur der äußere Anlass für die Kündigung ist. § 613a Abs. 4 BGB hat ggü. § 613a Abs. 1 BGB eine Komplementärfunktion. Abs. 4 soll verhindern, dass der in Abs. 1 des § 613a BGB angeordnete Bestandsschutz durch eine Kündigung unterlaufen wird. Die...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Kündigung trotz Kündigungsausschluss

Rz. 1191 Ist durch eine arbeitsvertragliche, tarifvertragliche oder in einer Betriebsvereinbarung enthaltene Unkündbarkeitsvereinbarung die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, so ist eine dennoch ausgesprochene Kündigung unwirksam (Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigungsschutz, Rn 206). Möglich bleibt nur die außerordentliche Kündigung, die allerdings nur bei Vorliegen eines w...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 635 Im Prozess trägt der Arbeitgeber gem. § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist und keine anderweite Beschäftigungsmöglichkeit besteht (BAG v. 7.12.1978, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung m. Anm. Reuter; BAG v. 22.2.1980, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Krankheit). ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / V. Wiedereinstellungsanspruch nach Ausspruch einer personenbedingten Kündigung

Rz. 1273 Im Fall einer personenbedingten Kündigung wegen Krankheit kommt ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht, wenn sich die bei Kündigungsausspruch angestellte Gesundheitsprognose nachträglich als falsch erweist, weilmehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Betriebsstilllegung

Rz. 659 Wie sich aus § 15 Abs. 4 KSchG ergibt, stellt die Betriebs- oder Teilbetriebsstilllegung ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine betriebsbedingte Kündigung dar (BAG v. 14.3.2013 – 8 AZR 153/12, Rn 25; BAG v. 26.5.2011 – 8 AZR 37/10, Rn 25, BAG v. EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125). Eine Kündigung wegen geplanter Betriebsstilllegung ist aber nur dann durch dringend...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 85 Nach § 75 HGB besteht die Möglichkeit, sich einseitig vom Wettbewerbsverbot zu befreien. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, ist für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber unterschiedlich geregelt. Rz. 86 Der Arbeitnehmer hat nach § 75 Abs. 1 HGB das Recht zur Lossagung von der Wettbewerbsvereinbarung, wenn er das Arbeitsverhältnis wegen vertragswidrigen Verh...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / l) Rationalisierungsmaßnahmen

Rz. 685 Auch bei dem Begriff der "Rationalisierungsmaßnahmen" handelt es sich um einen Sammelbegriff. Hier sind die Ursachen, die unternehmerische Entscheidung über betriebliche und wirtschaftliche Maßnahmen, deren Auswirkungen auf das Arbeitsvolumen und damit auch auf den Beschäftigungsbedarf darzustellen (BAG v. 7.12.1978 – 2 AZR 155/77, MDA 1979, 610 = NJW 1979, 1902). Al...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / I. Unwirksamkeit einer Kündigung wegen § 613a Abs. 4 S. 1 BGB

Rz. 72 Eine Kündigung ist nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB unwirksam, wenn sie wegen des Betriebsübergangs erfolgt. Rz. 73 Allein die Tatsache eines Betriebsüberganges muss tragender Grund für die Kündigung durch den bisherigen Inhaber oder den Betriebserwerber sein; deshalb ist bei der Anwendung des § 613a Abs. 4 BGB stets zu prüfen, ob es – neben dem Betriebsübergang – einen sac...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Begriff

Rz. 568 Gem. § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung u.a. sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Das KSchG enthält keine Legaldefinition des Begriffes der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Nach der st. Rspr. des BAG setzt eine betriebsbedingte Kündi...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Außerbetriebliche Gründe

Rz. 575 Außerbetriebliche Gründe sind Umstände, die von der Betriebsgestaltung und -führung unabhängig sind, einen konkreten Bezug zum Betrieb des Arbeitgebers haben und sich auf bestimmte Arbeitsplätze auswirken (Hillebrecht, ZfA 1991, 93; KR/Griebeling, § 1 KSchG Nr. 517). Außerbetriebliche Gründe können sich bspw. aus einem Auftragsrückgang oder Umsatzeinbrüchen ergeben (...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Druckkündigung

Rz. 669 Eine als Kündigungsgrund angeführte Drucksituation ist zunächst nach ihrer Hauptstörquelle zu untersuchen und als verhaltens-, personen- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund zu prüfen (BAG v. 19.6.1986, BB 1986, 2271 = DB 1986, 2498; BAG v. 31.1.1996, DB 1996, 990 = NZA 1996, 581; vgl. zur Druckkündigung auch Rdn 501 f. und § 29 Rdn 211). Ist eine Druckkündigung ni...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Auftragsrückgang, Umsatzrückgang

Rz. 643 Auftrags- und Umsatzsrückgänge können eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitsanfall dadurch so weit vermindert wird, dass für einen oder mehrere Arbeitnehmer das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung entfällt (BAG v. 7.12.1978, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 15.6.1989, AP Nr. 45 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BA...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (2) Grenzen der Unternehmerentscheidung

Rz. 580 Das BAG geht vom Grundsatz der freien Unternehmerentscheidung aus. Daraus folgt, dass die ArbGe die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit überprüfen dürfen. Sie können lediglich prüfen, ob die Unternehmerentscheidung tatsächlich getroffen wurde und ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist, (sog. Missbrauchs...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung

Rz. 62 Bei den von § 125 Abs. 1 InsO erfassten betriebsbedingten Kündigungen kann es sich sowohl um Beendigungskündigungen als auch um Änderungskündigungen handeln (Oetker/Friese, DZWIR 2001, 177, 180 mit zahlreichen Nachweisen in Fn 126; a.A. Kania, DZWIR 2000, 328, 329). Gleiches gilt für § 1 Abs. 5 KSchG (BAG v. 19.6.2007 – 2 AZR 304/06, AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Namens...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Erfordernis des freien Arbeitsplatzes

Rz. 612 Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, wenn er im Zeitpunkt der Kündigung über freie Arbeitsplätze verfügt. Frei sind Arbeitsplätze, die zum Zeitpunkt der Kündigung unbesetzt sind (BAG v. 29.8.2013 – 2 AZR 721/12, Rn 17; BAG v. 25.10.2012 – 2 AZR 552/11, Rn 29; BAG v.15.12.2011 – 2 AZR 42/10, Rn 24, BAGE 140, 169) oder bis zum ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Beurteilungszeitpunkt

Rz. 627 Die Tatsachen, auf die die betriebsbedingte Kündigung gestützt wird, müssen – wie bei allen anderen Kündigungen auch – grds. zu dem Zeitpunkt vorliegen, in dem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht (BAG v. 6.6.1984, DB 1984, 2704; BAG v. 18.1.2001, NZA 2001, 719; BAG v. 21.4.2005, AP Nr. 74 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl). Rz. 628 Stützt der Arbeitgeber seine Kündigung ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Keine milderen Mittel

Rz. 595 Für die Frage, welche milderen Mittel konkret geeignet sind, eine betriebsbedingte Beendigungskündigung zu vermeiden, ist auf den jeweiligen Kündigungssachverhalt und den jeweils verfolgten unternehmerischen Zweck abzustellen. Sind bspw. auf den Jahresarbeitszeitkonten der Arbeitnehmer eines Betriebes in erheblichem Umfang Zeitguthaben entstanden, hat der Arbeitgeber...mehr