Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsbedingte Kündigung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.3.1 Personalanpassungsmaßnahmen bei Betriebsänderung (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 19 Anknüpfungspunkt der Personalanpassungsmaßnahmen nach Abs. 3 Nr. 1 ist der Betrieb. Es gilt der arbeitsrechtliche Betriebsbegriff. Unter dem Begriff des Betriebes ist die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb der der Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern mithilfe sachlicher und sonstiger Mittel einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt. B...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung im Wohnungseigent... / 2.2 Die ordentliche Kündigung

Die ordentliche oder auch fristgemäße Kündigung beendet ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis und ist an die Einhaltung der gesetzlichen[1] bzw. vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen gebunden. Achtung Befristetes Arbeitsverhältnis Handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, so ist eine ordentliche Kündigung i. d. R. ausgeschlossen, es sei denn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / IV. Mehrfachkündigungen

Rz. 68 Bei Mehrfachkündigungen[78] ist umstritten, ob und in welcher Höhe mehrere Kündigungen den Streitwert erhöhen. Die Beantwortung der Frage hängt wesentlich davon ab, ob § 42 Abs. 2 S. 1 GKG als absolute Höchstgrenze auch bei mehreren zeitnahen Kündigungen oder als Regelwert für jeden Beendigungstatbestand anzusehen ist. Rz. 69 Nach richtiger Auffassung ist für jede Künd...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / II. Auftrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 28 Wird der Anwalt vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber damit beauftragt, eine einverständliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindungszahlung des Arbeitgebers zu vereinbaren, ist dies grundsätzlich ein Auftrag, der nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein kann. Gerichte können eine einverständliche Regelung vorschlagen und protokollieren. E...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / VI. Durchsetzung des Honorars

Rz. 54 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer auch von Kostenvorschussnoten gemäß § 9 RVG freizustellen hat. Verlangt der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt einen Vorschuss i.S.d. § 9 RVG, wird der Kostenbefreiungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer insoweit fällig.[93] Wie wichtig es auch bei rechts...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / III. Versicherungsfall

Rz. 26 Was unter einem Versicherungsfall zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist also auf der Grundlage des Versicherungsscheins zu prüfen, welche ARB vereinbart sind. Sodann ist zu prüfen, wie dort geregelt ist, wann der Versicherer leistungspflichtig ist. Bei arbeitsrechtlichen Mandaten wird regelmäßig der Versicherungsschutz nach der Generalklausel zu prüfe...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / 6. Besondere Verfahren

Rz. 74 Eine typische Angelegenheit, die der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht nach Nr. 2300 VV abzurechnen hat, ist die Mitwirkung auf Seiten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers bei den Verfahren zur Anhörung des Betriebsrates. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann auf Seiten des Arbeitnehmers fraglich sein, ob die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist (insoweit is...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersgrenze / 1.2 Kündigung durch den Arbeitgeber

Das Erreichen eines bestimmten Alters bzw. die Möglichkeit, Altersrente in Anspruch nehmen zu können, ist allein als solches für den Arbeitgeber kein Kündigungsgrund. Infrage könnte allenfalls eine personenbedingte Kündigung wegen schwerwiegender altersbedingter Leistungsschwächen (vgl. § 1 Abs. 2 KSchG) kommen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung könnte eine Rentenberechti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zeugnis / 11.6 Schlussfloskel

Die Schlussfloskel besteht aus vier Teilen. Aussage zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ausdruck von Bedauern über das Verlassen des Unternehmens Dank Zukunftswünsche Eine Aussage zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist unbedingt notwendig, wenn der Beschäftigte aus eigenem Antrieb geht oder betriebsbedingt gekündigt wurde. Enthält das Zeugnis keine Angaben zur Beendigung...mehr

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Zeugnis / 7 Einzelfragen

Alkohol Alkoholismus darf generell im Zeugnis nicht erwähnt werden. Hat der Alkoholismus jedoch gravierende und das Arbeitsverhältnis prägende Auswirkungen, dürfen die Auswirkungen erwähnt werden. Solche Alkohol signalisierenden Formulierungen sind z. B. "seinem Arbeitsplatz blieb er wiederholt fern" oder "da sich die Fehltage immer mehr häuften" oder "es kam zu Unstimmigkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Feststellung der Zahl der Betriebsratsmitglieder

Rz. 4 Der Wahlvorstand stellt vor jeder Betriebsratswahl die Größe des Betriebsrats fest. Maßgeblicher Zeitpunkt dafür ist der Zeitpunkt der Wahl, also der Erlass des Wahlausschreibens. Entscheidend ist die Zahl der in diesem Zeitpunkt "in der Regel" tätigen Arbeitnehmer, und zwar so, wie sie vom Wahlvorstand beim Erlass des Wahlausschreibens nach pflichtgemäßem Ermessen ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 37 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt (vgl. Rz. 30 ff.). In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifisch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 8 Sonderkündigungsschutz

Rz. 53 Von der Ankündigung bis zur Beendigung der Pflegezeit, der Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen oder der Sterbebegleitung genießt der Beschäftigte absoluten Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis also ab Zugang der Ankündigung nicht mehr kündigen (§ 5 Abs. 1 PflegeZG)[1]. Dem jeweiligen Beschäftigten soll dadur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.4 Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 25 Von der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gibt es jedoch Ausnahmen. Wenn eine umfassende Mitbestimmungspflicht der Maßnahme besteht, kann der Abschluss einer Betriebsvereinbarung jedenfalls bei Tarifüblichkeit in Betracht kommen (BAG, Urteil v. 13.8.2019, 1 AZR 213/18). So etwa in den Fällen des § 87 Abs. 1 BetrVG bspw. bei der Festlegung der den einzelnen Arbeitn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.1 Anlasskündigung

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer bleibt der Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nur erhalten, wenn der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit zum Anlass für den Ausspruch einer Kündigung nimmt. "Anlass" meint den äußeren Anstoß im Sinne einer objektiven Ursache[1], während "Motiv"[2] den inneren Beweggrund, gerade dem Arbeitsunfähigen zu kündigen,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.1 Allgemeiner Kündigungsschutz

Rn 38 Im Anwendungsbereich des KSchG (§§ 1, 23 KSchG) können Arbeitsverhältnisse somit auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur bei Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung rechtswirksam beendet werden.[79] Rn 39 Typischerweise geht es dabei um betriebsbedingte Kündigungen. Ein Grund zur Kündigung liegt nicht bereits in einer schlechten wirtschaftlichen Lage oder der (d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.3 Vertraglich vereinbarte Zustimmungsvorbehalte

Rn 36 Demgegenüber wird eine (tarif-)vertragliche Regelung, wonach der Ausspruch von Kündigungen nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich ist, nicht von § 113 verdrängt.[77] Denn nach dem Verständnis des BAG handelt es sich hierbei lediglich um eine verfahrensmäßige Absicherung des individuellen Kündigungsschutzes auf kollektiver Ebene. Es werden die Beteiligungsrechte de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.2 Altersteilzeitarbeitsverhältnisse

Rn 12 Ebenso findet § 113 grundsätzlich auch auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse Anwendung. Denn bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis handelt es sich lediglich um eine Sonderform des befristeten Arbeitsverhältnisses.[30] Rn 13 Die Kündigungserleichterungen des § 113 gelten dabei auch für den Fall, dass mit dem Arbeitnehmer Blockaltersteilzeit vereinbart worden ist, sow...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2. Wesentliche Änderung der Sachlage

Rn 49 Die Vermutung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und die Einschränkung des Prüfungsumfangs nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gelten nach § 125 Abs. 1 Satz 2 nicht, wenn sich die Sachlage nach Zustandekommen des Interessenausgleichs wesentlich geändert hat. Eine wesentliche Änderung der Sachlage liegt nur vor, wenn im Kündigungszeitpunkt von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Wirkungen des § 125 Abs. 1

Rn 18 § 125 Abs. 1 Satz 1 erleichtert die Anforderungen, die an die soziale Rechtfertigung einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung (§ 1 Abs. 2 Alt. 3 KSchG) zu stellen sind, unter zwei Gesichtspunkten: Die Betriebsbedingtheit der Kündigung wird vermutet (§ 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und die Nachprüfbarkeit der Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) eingeschränkt (§ 125 Abs. 1...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.15 § 75 Abs. 1 Nr. 12 LPVG BW: ordentliche Kündigung durch die Dienststelle

Die Vorschrift gilt nur für Arbeitnehmer. Sie gilt nicht bei einer Kündigung in der Probezeit (d.h. für ordentliche Kündigungen, die dem Arbeitnehmer spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen). Bei solchen Kündigungen steht dem Personalrat nur ein Anhörungsrecht zu, vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 9 Fall 1 LPVG BW. Wird die Kündigung noch während der 6-monatigen Wartezeit des § 1 ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Versagungskatalog des Abs. 5

Bei dem sogenannten "Versagungskatalog" des § 78 Abs. 5 BPersVG handelt es sich um einen abschließenden Katalog der zulässigen Versagungsgründe – nicht nur um eine beispielhafte Aufzählung. Dies kann § 74 Abs. 3 Satz 2 BPersVG entnommen werden, wonach die Einigungsstelle "in den Fällen des § 78 Abs. 5" festzustellen hat, ob ein dort genannter Grund zur Verweigerung der Zusti...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.4 Eingruppierung / Höher- und Rückgruppierung / jeweils einschließlich Stufenzuordnung (Abs. 1 Nr. 4)

Dieser Mitbestimmungstatbestand betrifft nur Arbeitnehmer. Eingruppierung Eingruppierung ist begrifflich die Zuordnung des Arbeitnehmers (anhand der von ihm vertraglich geschuldeten = auszuübenden Tätigkeit) zu einer Entgeltgruppe des TVöD / TV-L . Der Begriff der Eingruppierung betrifft dabei primär die erstmalige Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe – nämlich i...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersV entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117[1]). Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese na...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.9 § 75 Abs. 1 Nr. 7a LPVG BW: Übertragung höher- oder niederwertiger Tätigkeiten (Arbeitnehmer)

Die Norm gilt nur für Arbeitnehmer (nicht für Beamte) – das ergibt sich aus ihrem Sprachgebrauch ("Tätigkeiten" einer "Entgeltgruppe"). Das beamtenrechtliche Pendant bildet § 75 Abs. 1 Nr. 6 LPVG BW (s.o .). Übertragung höherwertiger Tätigkeiten Sie kommt in der Praxis in zwei Varianten vor – als nur vorübergehende und als dauerhafte Übertragung höherwertiger Tätigkeiten:mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 betrifft nur Arbeitnehmer; das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" beim Arbeitnehmer statt "Dienstposten" beim Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn die Tät...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, Abs. 1 Nr. 5. Mitbestimmungspflichtig nach Abs.1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung (die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständniserklärung zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.3 Kündigung durch den Veräußerer nach einem Erwerberkonzept

Rz. 86 Nach der Rechtsprechung des BAG liegt eine Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber wegen des Betriebsübergangs dann vor, wenn jene damit begründet wird, der neue Betriebsinhaber habe die Übernahme eines bestimmten Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz erhalten bleibt, deswegen abgelehnt, weil er "ihm zu teuer sei" (BAG, Urteil v. 26.5.1983, 2 AZR 477/81 [1]). In diesem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.5 Kündigung, Betriebsübergang und Sonderkündigungsschutz

Rz. 93 Beantragt ein Arbeitgeber, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers in Elternzeit für zulässig zu erklären, weil er seinen Betrieb stillgelegt habe, darf die zuständige Behörde die Zulässigkeitserklärung nicht mit der Begründung verweigern, es liege ein Betriebsübergang vor. Diese Entscheidung ist den Gerichten für Arbeitssachen vorbehalten. Der vors...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.2 Verhältnis KSchG und § 613a Abs. 4 BGB

Rz. 81 Ist auf den Arbeitnehmer das KSchG anwendbar, sind die Vorschriften des § 1 Abs. 2 KSchG und des § 613a Abs. 4 BGB nebeneinander zu prüfen. Das KSchG und § 613a Abs. 4 BGB stehen nicht in einem Spezialitätsverhältnis zueinander (BAG, Urteil v. 28.10.2004, 8 AZR 391/03 [1]). Rz. 82 Neben dem Betriebsübergang bestehende sachliche und eine Unwirksamkeit nach § 613a Abs. 4 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.6 Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 94 Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung (Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses) gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erwerber kommt in Betracht, wenn es trotz einer ursprünglich vorgesehenen Stilllegung des Betriebs oder eines Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit aus anderen Gründen und einer infolgedessen wirksam ausgesprochenen Kündigung aus betriebsbedingte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Widerspruch

Rz. 63 Das in § 613a Abs. 6 BGB – im Gegensatz zum Europarecht – in der Bundesrepublik geregelte Widerspruchsrecht ermöglicht es dem Arbeitnehmer, den Übergang des Arbeitsvertrags auf den Betriebserwerber und damit den Austausch des Vertragspartners zu verhindern. Das Widerspruchsrecht hat seine verfassungsrechtliche Grundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freih...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase (BAG, Urteil v. ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Art und Umfang der Unterrichtung

Rz. 38 § 613a Abs. 5 BGB bestimmt, dass der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 348 Nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG ist eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist,[592] die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen. Eine Kündigung ist nur dann i.S.d. § 1 Abs. 2 KSchG durch "dringende" betriebliche Erfordernisse bedingt, wenn es dem Arbeitgeber nicht ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung (§ 1a KSchG)

Rz. 345 Nach § 1a Abs. 1 KSchG hat ein Arbeitnehmer mit Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine nach § 1a Abs. 2 KSchG berechnete Abfindung, wenn der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Gründe nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG kündigt, der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 S. 1 KSchG keine Kündigungsschutzklage erhoben hat (§ 1a Abs. 1 S. 1 KSchG) und der Ar...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 7. Muster: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus betriebsbedingten Gründen

Rz. 627 Muster 4.58: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus betriebsbedingten Gründen Muster 4.58: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus betriebsbedingten Gründen An das Arbeitsgericht _____ Klageerwiderung in dem Rechtstreit des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name u...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Checkliste: Kündigung

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Außerordentliche Kündigung

Rz. 335 Gem. § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ni...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigung

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 3. Außerordentliche Kündigung

Rz. 40 Wegen der analogen Anwendung des § 89a HGB ist die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund generell zulässig,[107] wenn aufgrund objektiver Tatsachen dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Es sind alle Umstände bei der Bewertung zu berücksichtigen, wobei ein Verschulden nicht erforderl...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Kündigung von Arbeitnehmern und Betriebsübergang bei Veräußerung

Rz. 136 Die Insolvenzeröffnung führt nicht automatisch zur Beendigung der bestehenden Arbeitsverhältnisse, sondern die Dienstverträge bestehen mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, § 108 Abs. 1 InsO. Der Insolvenzverwalter tritt in die Stellung des Arbeitgebers ein. Für den Insolvenzverwalter besteht gem. § 113 InsO eine besondere Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monat...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Soziale Auswahl

Rz. 353 Der Arbeitgeber, der aus betriebsbedingten Gründen kündigen möchte, hat eine soziale Auswahl vorzunehmen.[605] Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Falle dringender betrieblicher Erfordernisse den sozial am wenigsten schutzbedürftigen Arbeitnehmer zu entlassen. Bevor die Sozialauswahl durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, den K...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Innerbetriebliche Ursachen

Rz. 352 Innerbetriebliche Ursachen [601] sind z.B. Einführung neuer Arbeitsmethoden, Betriebseinschränkungen, Betriebsstilllegungen, Rationalisierungsmaßnahmen, Stellenstreichungen oder die Stilllegung einzelner Betriebsabteilungen. Sind im Einzelfall betriebliche Erfordernisse, die eine Kündigung bedingen, gegeben, muss als weitere Voraussetzung einer sozial gerechtfertigten ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Außerbetriebliche Ursachen

Rz. 351 Außerbetriebliche Ursachen [600] können niemals unmittelbar den Wegfall eines Arbeitsplatzes bewirken. Sie können lediglich ein Motiv für die Betriebs- oder Unternehmensführung bilden, um innerbetriebliche Maßnahmen zu dem Zweck zu ergreifen, akuten oder wirtschaftlichen Nachteilen zu begegnen oder vorzubeugen. Der Wegfall des Arbeitsplatzes ist damit nur Auswirkung de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 593 Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _____ (Name, Vorname) _____ (Straße, Hausnummer) _____ (PLZ, Ort) _____, den _____ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/Herr _____, mit diesem Schreiben möchten wir Sie gemäß § 613a Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ("BG...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Kündigungsschutzklage

Rz. 624 Muster 4.55: Kündigungsschutzklage Muster 4.55: Kündigungsschutzklage An das Arbeitsgericht _____ Klage des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Beklagte – Prozessbevollmächtigte: _____ Wir bestellen uns für den Kläger. Wir beant...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Vertragsinhalt

Rz. 121 Der Anstellungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers (soweit sie ihm nicht schon als Organ obliegen, vgl. Rdn 107), Vertragsdauer,[427] Kündigungsmodalitäten [428] und Urlaubsansprüche sowie insb. die Bezüge einschl. Nebenleistungen. Zu denen zählen z.B. Tantiemen, Kraftfahrzeug- und Telefonnutzung sowie sonstige Sachleistungen, Spesenersatz, Pr...mehr