Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsbedingte Kündigung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.5.3.2 Einsetzen des besonderen Kündigungsschutzes

Rechtslage ab 1.1.2015 Nach der bis 31.12.2014 gültigen Rechtslage setzte der besondere Kündigungsschutz bereits mit der Ankündigung der Pflegezeit ein. Insbesondere in Fällen, in denen ein Beschäftigter eine erhebliche Zeit vor dem geplanten Beginn der häuslichen Pflege die Pflegezeit angekündigt hatte, wurde streitig diskutiert, ob diesbezüglich eine Begrenzung des Kündigun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 3 Zulässigkeit von Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

In der Privatwirtschaft kennt man das Instrument der Kurzarbeit aus früheren wirtschaftlichen Krisen. Hinweis Zulässigkeit von Kurzarbeit auch im öffentlichen Dienst Auch im öffentlichen Dienst ist die Einführung von Kurzarbeit grundsätzlich zulässig. Betriebe im Sinne der Kurzarbeitergeld-Vorschriften sind nach den Fachlichen Weisungen Kurzarbeitergeld (Kug) der Bundesagentur...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 2 Begriff und Zweck der Kurzarbeit

Kurzarbeit ist die kollektive, also mehrere Arbeitnehmer betreffende Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit innerhalb einer Dienststelle, eines Betriebes oder lediglich einzelner Betriebsabteilungen aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses. Mit ihr einher geht eine entsprechende Reduzierung der Entgeltleistungen des Arbeitgebers. Dabei k...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 6 Vorsorgliche Kündigung

Bei einer nur schwer überschaubaren wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebs oder Unternehmens kommt es in der Praxis bisweilen vor, dass der Arbeitgeber vorsorglich Beendigungskündigungen ausspricht. Dies wird auch als Vorratskündigung bezeichnet. Das Merkmal der Vorsorglichkeit bedeutet dabei lediglich, dass sich der Arbeitgeber vorbehält, bei einer positiven wirtschaftli...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 1.2 Ausübung nach billigem Ermessen

Das ihm zustehende Direktions- oder Weisungsrecht darf der Arbeitgeber nur nach billigem Ermessen ausüben.[1] Die Grenzen billigen Ermessens sind gewahrt, wenn der Arbeitgeber bei der Bestimmung nicht nur eigene, sondern auch berechtigte Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigt. Auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers hat er Rücksicht zu nehmen, s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6.1.3.3 Beendigungstatbestände

Eine Rückzahlungsklausel stellt nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung dar, wenn es der Beschäftigte in der Hand ("zu vertreten") hat, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen. Die vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses muss ausschließlich dem Bereich des Beschäftigten zuzurechnen sein. In erster Linie kann daher die Rückzahlungspflicht an eine al...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 5.1 Definition "Qualifizierung"

Wie kann also "Qualifizierung" definiert werden? Qualifizierung ist jede betriebsbezogene und individuelle berufsbezogene Fort- und Weiterbildung; eine allgemein verwendbare Definition gibt es allerdings nicht.[1] Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) enthält zwar in § 1 eine Generaldefinition, nach der Berufsbildung der Oberbegriff für Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbild...mehr

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Qualifizierung / 5.2 Mögliche Qualifizierungsmaßnahmen

Die nach dem neuen Tarifrecht möglichen Qualifizierungsmaßnahmen sind in § 5 Abs. 3 TVöD abschließend aufgezählt. Welche Einzelmaßnahmen zu jeder Variante von Qualifizierungsmaßnahmen möglich sind, ist tarifvertraglich nicht vorgeschrieben. Der Inhalt einer konkreten Qualifizierungsmaßnahme konnte selbstverständlich ebenfalls nicht im Rahmen von § 9 TVöD geregelt werden. Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.1 Allgemeiner Kündigungsschutz

Rn 38 Im Anwendungsbereich des KSchG (§§ 1, 23 KSchG) können Arbeitsverhältnisse somit auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur bei Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung rechtswirksam beendet werden.[83] Rn 39 Typischerweise geht es dabei um betriebsbedingte Kündigungen. Ein Grund zur Kündigung liegt nicht bereits in einer schlechten wirtschaftlichen Lage oder der (d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.3 Vertraglich vereinbarte Zustimmungsvorbehalte

Rn 36 Demgegenüber wird eine (tarif-)vertragliche Regelung, wonach der Ausspruch von Kündigungen nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich ist (vgl. § 102 Abs. 6 BetrVG), nicht von § 113 verdrängt.[81] Denn nach dem Verständnis des BAG handelt es sich hierbei lediglich um eine verfahrensmäßige Absicherung des individuellen Kündigungsschutzes auf kollektiver Ebene. Es werde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.2 Altersteilzeitarbeitsverhältnisse

Rn 12 Ebenso findet § 113 grundsätzlich auch auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse Anwendung. Denn bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis handelt es sich lediglich um eine Sonderform des befristeten Arbeitsverhältnisses.[30] Rn 13 Die Kündigungserleichterungen des § 113 gelten dabei auch für den Fall, dass mit dem Arbeitnehmer Blockaltersteilzeit vereinbart worden ist, sow...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2 Wesentliche Änderung der Sachlage

Rn 49 Die Vermutung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und die Einschränkung des Prüfungsumfangs nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gelten nach § 125 Abs. 1 Satz 2 nicht, wenn sich die Sachlage nach Zustandekommen des Interessenausgleichs wesentlich geändert hat. Eine wesentliche Änderung der Sachlage liegt nur vor, wenn im Kündigungszeitpunkt von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Wirkungen des § 125 Abs. 1

Rn 18 § 125 Abs. 1 Satz 1 erleichtert die Anforderungen, die an die soziale Rechtfertigung einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung (§ 1 Abs. 2 Alt. 3 KSchG) zu stellen sind, unter zwei Gesichtspunkten: Die Betriebsbedingtheit der Kündigung wird vermutet (§ 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und die Nachprüfbarkeit der Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) eingeschränkt (§ 125 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Steuerliche Folgewirkungen

Rz. 168 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Aufwendungen des ArbN für den Erwerb der Vermögensbeteiligung sind regelmäßig nicht beruflich veranlasst, sondern dienen der Vermögensbildung; sie sind deshalb keine > Werbungskosten, auch wenn sie an den ArbG gezahlt werden. Soweit beim Erwerb der Vermögensbeteiligung die Steuerbefreiung des § 3 Nr 39 EStG (> Rz 50 ff) in Anspruch geno...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.4 Freiwillige Sondervergütungen/Gratifikationen

Der Arbeitgeber ist in seiner Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt, grundsätzlich frei. Entscheidet er sich aber, über individuell motivierte Einzelfälle hinaus, nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Sonderzahlungen, wie z. B. Gratifikationen, zu leisten, ist er an den arbeitsrechtlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Im Bereich der personellen Angelegenheiten sind echte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nur vereinzelt angelegt. Der Betriebsrat hat zwar bereits bei den personalpolitischen Grundentscheidungen des Betriebs Beteiligungsrechte. Diese erschöpfen sich jedoch in Beratungsrechten, weil sie ansonsten in die verfassungsrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit zu weitgehen...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 3.7 Unkündbarkeitsklauseln

Klauseln zur Unkündbarkeit älterer Arbeitnehmer sind zulässig, da jüngeren Mitarbeitern dadurch kein Nachteil erwächst. Mit Urteil vom 20.6.2013 behandelte das BAG die Frage, ob altersabhängige Unkündbarkeitsklauseln jüngere Mitarbeiter benachteiligen.[1] Die fragliche Regelung ließ Mitarbeiter mit Vollendung ihres 53. Lebensjahres unkündbar werden, solange sie jünger als 66 ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.4 Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 25 Von der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gibt es jedoch Ausnahmen. Wenn eine umfassende Mitbestimmungspflicht der Maßnahme besteht, kann der Abschluss einer Betriebsvereinbarung jedenfalls bei Tarifüblichkeit in Betracht kommen.[1] So etwa in den Fällen des § 87 Abs. 1 BetrVG bspw. bei der Festlegung der den einzelnen Arbeitnehmern zu gewährenden Zeitlohnzulagen[...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kündigung in der Insolvenz / 4 Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz

Der Insolvenzverwalter muss die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes beachten. Unter der Voraussetzung der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes [1] kann er nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen. Zudem muss der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung unter Mitteilung der Kündigungsgründe a...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 5.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch Vereinbarung

In Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen (allerdings problematisch wegen § 77 Abs. 3 BetrVG) und Tarifverträgen kann vereinbart werden, dass die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Betriebszugehörigkeit und ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Die Wirksamkeit solcher Regelungen ist allerdings seit Ink...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 9.4 Kündigung nach Betriebsübergang durch Erwerber

Auch außerhalb der Insolvenz ist die "Veräußererkündigung auf Erwerberkonzept" bekannt und anerkannt. Im Insolvenzverfahren sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass die Anwendung von § 125 InsO (Interessenausgleich mit Namensliste; Vermutung des betriebsbedingten Kündigungsgrunds; eingeschränkte Überprüfung der Sozialauswahl) sowie §§ 126, 127 InsO (gerichtliche Bestätigung e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kündigung in der Insolvenz / 1 Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz in der Insolvenz

Nach § 113 Satz 1 InsO kann ein Arbeitsverhältnis (Unterfall des dort genannten Dienstverhältnisses), bei dem der Schuldner der Dienstberechtigte (Arbeitgeber) ist, vom Insolvenzverwalter und vom anderen Teil ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden. Damit gibt die Vorschrift ke...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 9.3 Gerichtliche Bestätigung einer Namensliste

Der Insolvenzverwalter bzw. im Fall der Eigenverwaltung der Schuldner kann das Verfahren nach § 126 InsO nutzen und dadurch gerichtlich bestätigen lassen, dass für die Kündigungen der im Einzelnen benannten Arbeitnehmer ein betriebsbedingter Grund vorliegt und dass die Kündigungen auch im Übrigen sozial gerechtfertigt sind. Da nur im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kündigung in der Insolvenz / 5.1 Altersteilzeitverhältnisse

Für ein Altersteilzeitverhältnis in der Arbeitsphase bestehen keine Besonderheiten; es kann ebenfalls unter Anwendung der Dreimonatsfrist gekündigt werden.[1] Auch eine Änderungskündigung mit dem Ziel der Reduzierung oder Streichung der Aufstockungsbeiträge ist kein milderes Mittel.[2] Ist der Arbeitnehmer dagegen bereits in der Freistellungsphase, stellt selbst die Stilllegu...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 9.2 Interessenausgleich mit Namensliste

Schließt der Insolvenzverwalter mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich mit Namensliste, hat dies folgende Vorteile[1]: Es wird vermutet, dass für die Kündigungen der Arbeitsverhältnisse der auf der Namensliste genannten Arbeitnehmer ein betriebsbedingter Grund vorliegt.[2] Die Sozialauswahl kann nur eingeschränkt überprüft werden.[3] Zu den Rechtsfolgen siehe bereits in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankheitsbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbesc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Herausforderungen der virtu... / 4 Sonderfall: Onboarding aus dem Homeoffice

Zusammenarbeit aus dem Homeoffice heraus kann also gut funktionieren, wenn man die vorgestellten Verhaltensweisen beachtet und richtig umsetzt. Was aber ist mit Teammitgliedern, die man noch nie gesehen hat oder die gerade erst vor wenigen Tagen/Wochen neu ins Unternehmen gekommen sind, die sogenannten Onboardees? In großen meist international aufgestellten Unternehmen arbeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 2.3 Personalabbau als Betriebseinschränkung

Eine Betriebseinschränkung kann nach ständiger Rechtsprechung des BAG auch durch bloßen Personalabbau erfolgen.[1] Diese Rechtsprechung des BAG hat der Gesetzgeber inzwischen durch die Einfügung des § 112a Abs. 1 BetrVG bestätigt. Für die Erzwingbarkeit eines Sozialplans hat er dort die Zahlen- und Prozentangaben gegenüber der durch die Rechtsprechung für das Vorliegen einer ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1.2 Reiner Personalabbau

Rz. 14 Auch reiner Personalabbau ohne Veränderung der Betriebsmittel kann eine Betriebseinschränkung sein. Dazu muss ein erheblicher Teil der Belegschaft betroffen sein.[1] Das ergibt sich aus § 112a Abs. 1 BetrVG. Bei einen solchen Betriebsänderung ist zu beachten, dass die Erzwingbarkeit des Sozialplans nach § 112a Abs. 1 BetrVG eingeschränkt ist, wenn die Betriebsänderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Personenbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbesc...mehr

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Trennungsprozesse von Mitar... / 2.2 Zwischen Einzeltrennung und Personalabbau unterscheiden

Um Trennungsprozesse anzustoßen, ist zunächst zu entscheiden, ob es sich um eine Trennung von einzelnen Mitarbeitern oder um einen Personalabbau handelt, denn die Begründungen, Vorgehensweisen und Komplexität sind sehr unterschiedlich. In der Regel lassen sich Trennungen von Mitarbeitern in zwei große Gruppen einordnen: Personalabbau: Aufgrund der Dynamik in der Geschäftstäti...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Trennungsprozesse von Mitar... / 2.3 Wahl der geeigneten Trennungsoption

Wie zuvor erwähnt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Trennung. So kann ein Unternehmen Zeitverträge von Mitarbeitern auslaufen lassen und diese nicht mehr verlängern. Eine weitere Option sind Kündigungen. Dabei ist zwischen ordentlichen Kündigungen, Änderungskündigungen und außerordentlichen Kündigungen zu unterscheiden. Darüber hinaus kann eine Trennung mithilfe eines ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Trennungsprozesse von Mitar... / 5.2 Merkmale einer wertschätzenden Trennungskultur

In vielen Unternehmen ist zu beobachten, dass sie weder Trennungsprozesse noch eine Trennungskultur verankert bzw. verinnerlicht haben. Dabei gibt gerade eine wertschätzende Trennungskultur allen Beteiligten Orientierung, da sie die gelebten Werte, Normen und ethischen Standards im Hinblick auf den Umgang mit Trennungen widerspiegeln. Eine wertschätzende Trennungskultur wird...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2 Streik

Der Streik wird in der Rechtsprechung als vorübergehende planmäßige Arbeitsniederlegung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Ziels definiert.[1] Es ist die planmäßige und gemeinschaftliche ("kollektive") Verweigerung der einzelvertraglich geschuldeten Arbeit durch eine Gruppe von Arbeitnehmern oder ganzer Belegschaften mit dem Zweck...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.1.3 Friedenspflicht

Ein Tarifvertrag hat zum einen die Aufgabe, die Arbeitsbedingungen kollektivrechtlich zu ordnen (Ordnungsfunktion), und zum anderen, zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern Frieden zu schaffen (Friedensfunktion). Die Friedensfunktion hat zur Rechtsfolge, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags Arbeitskämpfe mit dem Ziel, in diesem Tarifvertrag enthaltene Regelungsb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.3.2 Lossagung vom Wettbewerbsverbot

Neben dem Verzicht auf das Wettbewerbsverbot bestehen in bestimmten Fällen für Angestellte und Arbeitgeber die Möglichkeit, sich vom Wettbewerbsverbot loszusagen.[1] Wichtig: die Regelung des § 75 Abs. 3 HGB hat das BAG für verfassungswidrig eingestuft. Lossagung durch Mitarbeitenden Hat der Arbeitnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung, kann er sich auch vom Wettbewe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / 2.2 Die ordentliche Kündigung

Die ordentliche oder auch fristgemäße Kündigung beendet ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis und ist an die Einhaltung der gesetzlichen[1] bzw. vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen gebunden. Achtung Befristetes Arbeitsverhältnis Handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, so ist eine ordentliche Kündigung i. d. R. ausgeschlossen, es sei denn...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Energiekrise: Arbeitsplatze... / 3.1 Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung (Alternative 1)

Das Gesetz sieht als erste Alternative den Abschluss eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung vor, in dem/der die Parteien eine Regelung zur Beschäftigungssicherung für die Dauer bis mindestens zum 30.4.2025 "getroffen haben". Wie die inhaltliche Ausgestaltung solcher Vereinbarungen zur Arbeitsplatzsicherung konkret aussehen muss, sagt das Gesetz nicht. Sie ist den...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sprache im Arbeitsverhältnis / 4.1 Mangelnde Sprachkenntnisse als Kündigungsgrund

Erfüllen Mitarbeiter die arbeitgeberseitig aufgestellten Anforderungen an Sprachvoraussetzungen nicht, kann dies grundsätzlich einen Kündigungsgrund darstellen. Hierbei muss jedoch unterschieden werden, ob die Mitarbeiter vorhandene Sprachkenntnisse nicht anwenden wollen oder sie mangels Sprachfähigkeiten diese nicht anwenden können. Im erstgenannten Fall würde es sich um eine ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 3.1 Dringende betriebliche Gründe

Rz. 34 Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, der eine Verlängerung der Arbeitszeit begehrt, ist nur dann bevorzugt zu berücksichtigen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dem Wunsch entgegenstehen (seit 1.1.2019: § 9 Satz 1 Nr. 4 i. d. F. von Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 11.12.2018[1]). Im Gegensatz zu § 8 Abs. 4 TzBfG genügt nicht das Vorliegen allein betrieblich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 5.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 51 Für die Darlegungs- und Beweislast bestanden bis zum 31.12.2018 keine Besonderheiten zu den im allgemeinen Arbeitsrecht geltenden Grundsätzen. Danach hatte der Arbeitnehmer als Gläubiger des Verlängerungsanspruchs die anspruchsbegründenden Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen [1], d. h. die Anzeige des Verlängerungswunschs, das Vorliegen eines entsprechend freien...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 25 Neben den in § 75 BetrVG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverboten, die auch nach der seit 2006 geltenden Fassung der Regelung nicht abschließend sind, ist auch der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.[1] Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 2.2 Bemessung des Alg (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 ergänzt vorübergehend § 151 Abs. 3. Dort sind Sachverhalte geregelt, bei deren Vorliegen ein anderes als das an sich im Regelfall festzustellende Arbeitsentgelt der Bemessung des Alg zugrunde zu legen ist (bei Kug u.ä. zur Vermeidung von Saison-Kug, bei Wertguthabenvereinbarung, bei außerbetrieblicher Berufsausbildung). So soll es sich auch für Zeiten verhalten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 4 Die Hartz-Gesetze

Rz. 10 Bis Ende 2007 dominierten die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt das SGB III. Mit dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1.1.2003) sollten insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Vermittlung in Arbeit und die Möglichkeiten zur Erschließung neuer Beschäftigungsfelder verbessert werden...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6 Kündigungsschutz/Benachteiligungsverbot

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis eines freiwilligen Wehrdienstleistenden nicht durch ordentliche Kündigung beenden. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Tag der Zustellung der Aufforderung zum Antritt des freiwilligen Wehrdienstes durch das Karrierecenter der Bundeswehr bis zur Beendigung des Wehrdienstes.[1] Er umfasst alle Arten der Kündigung und alle möglichen Kündi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 2 Fürsorge – Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung neu positioniert

Der Fürsorgepflicht wird nach der Vergangenheit der Coronapandemie mehr Beachtung geschenkt. Die Pandemie hat gezeigt, dass eine Gefährdungssituation die betriebliche Tätigkeit massiv beeinträchtigen kann. Über das Notfallangebot von Desinfektion, Masken und Corona-Test hinaus hat die Gefährdungsbeurteilung – die präventive Betrachtung der Arbeitsumgebung – an Stellenwert ge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beschäftigungszeit / 7.2.1.1 Nach § 19 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres (der Altersgrenze kommt wegen unzulässiger Altersdiskriminierung keine Bedeutung mehr zu) in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Beamtenverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist, § 19 Abs. 1 und 3 BAT. "Andere Zeiten" können nach § 19 Abs. 4 BAT als Beschäftigungszeit a...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beschäftigungszeit / 7.2.2.1 Nach § 20 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Neben den kraft Gesetzes anzurechnenden Zeiten umfasst die Dienstzeit nach § 20 BAT die Beschäftigungszeit (Zeiten bei demselben Arbeitgeber) Zeiten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres (die Altersgrenze ist wegen unzulässiger Altersdiskriminierung nicht mehr maßgeblich) beruflich im Beamten- oder Arbeitsverhältnis bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes verbra...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Sonstige Fälle

Rz. 15 Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil dafür keine Gründe mitgeteilt werden.[1] Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG herleiten. Denn nur in diesen gesetzlich normierten Fällen besteht eine Pflicht, mit der Kündigung auch die Gründe mitzuteilen (im Fall des § 626 Abs....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Verbot des widersprüchlichen Verhaltens, Verzicht, Rechtsmissbrauch

Rz. 12 Eine Kündigung ist wegen Verstoßes gegen das aus § 242 BGB folgende Verbot des widersprüchlichen Verhaltens unwirksam, wenn sich der Arbeitgeber zur Begründung der Kündigung auf einen Umstand – im entschiedenen Fall ein fehlender Sicherheitsbescheid eines Sprachenüberprüfers und Dolmetschers bei der Bundeswehr – beruft, den er selbst erklärtermaßen bei Einstellung als...mehr