Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 9.1.1.1 Überblick

Rz. 259 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem § 324 HGB hat der deutsche Gesetzgeber europarechtliche Vorgaben in nationales Recht umgesetzt, und er verlangt nunmehr für Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 316a Satz 2 HGB (vgl. Kapitel 3 Tz. 159 ff.) sind, die verpflichtende Einrichtung eines Prüfungsausschusses, sofern diese über kei...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.2.1 Mitgliedschaft und Mitgliederversammlung

Rz. 670 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mitglied des DRSC kann gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 DRSC-Satzung jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung B...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.4.2.5 Verhältnis der einzelnen Auslegungsgrundsätze zueinander

Rz. 184 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Auslegung besteht keine freie Wahl des Auslegungsgrundsatzes.[1] Vielmehr ist die Auslegung anhand der unterschiedlichen Grundsätze vorzunehmen. Dabei bildet der Wortlaut den Ausgangspunkt. Es schließen sich die systematisch-logische, soweit möglich (in Abhängigkeit ergiebiger Quellen) die historische und die teleologische Auslegung ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.1.1 Überblick

Rz. 201 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Bestätigungsvermerk enthält ein klar und schriftlich formuliertes Gesamturteil des Prüfers über das Ergebnis der nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführten Abschlussprüfung.[1] Es handelt sich um ein unternehmensexternes Informationsinstrument, das sich nicht nur an den Auftraggeber und dessen Organe, sondern insbesondere an aktue...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.4.1 Darstellung

Rz. 217 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses, d. h. das Urteil des Abschlussprüfers, ist in sachgerechter Weise unmittelbar im Rahmen der Ausführungen zum Prüfungsurteil darzustellen. Sie muss nach Abs. 2 Satz 1 zweifelsfrei ergeben, ob ein uneingeschränkter bzw. ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt oder ob der Bestätigungsvermerk aufg...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.3 Widerruf des Bestätigungsvermerks

Rz. 244 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Widerruf ist gesetzlich nicht geregelt und vollzieht sich daher nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen.[1] Erkennt der Abschlussprüfer nach Beendigung[2] der Prüfung, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Bestätigungsvermerks nicht vorgelegen haben, und ist das geprüfte Unternehmen nicht bereit, den geprüften Abschluss zu ändern u...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.2.4 Personenhandelsgesellschaften

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bis zum Inkraftreten des MoPeG am 01.01.2024 fanden sich für Personenhandelsgesellschaften keine Regelungen zum Umgang mit Fehlern in Bilanzen im HGB. Es gab daher auch kein dem § 256 AktG entsprechendes Regime mit einer Heilungsmöglichkeit gem. § 256 Abs. 6 AktG.[1] Gleichwohl sollte wie im Kapitalgesellschaftsrecht zwischen fehlerhaften Bil...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.1.2.2 Umfang und Form der Berichterstattung

Rz. 174 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus Gründen der Klarheit ist die Erfüllung der Redepflicht grundsätzlich in einem gesonderten Unterabschnitt mit entsprechender Überschrift wünschenswert. Es kann aber auch zweckmäßig sein, berichtspflichtige Tatsachen in die Stellungnahme zur Darstellung der Lage durch die gesetzlichen Vertreter mit ausdrücklichem Hinweis, dass es sich um b...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.3.1.3 Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)

Rz. 547 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 40 ist von allen nach IFRS bilanzierenden Unternehmen anzuwenden und regelt Ansatz und Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sowie die damit verbundenen Angabeerfordernisse im Anhang (IAS 40.2). Synonym für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden oft auch die Begriffe der Anlage- oder Renditeimmobilien verwe...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.2.1 Normenkonformität

Rz. 177 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 2 Satz 1 ist im Prüfungsbericht festzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entsprechen. Eine Berichterstattung ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.2.5 Aufgliederung und Erläuterung der Jahresabschlussposten

Rz. 187 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 2 Satz 5 sind die Posten des Jahres- und des Konzernabschlusses aufzugliedern und ausreichend zu erläutern, soweit diese Angaben nicht im Anhang enthalten sind. Diese Aufgliederungen und Erläuterungen sind jedoch nur geboten, sofern sie erforderlich sind, um auf die Bewertungsgrundlagen bzw. deren Änderungen und sachverhaltsgestalt...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.1.1 Überblick

Rz. 653 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der durch Art. 2 des KonTraG vom 27.04.1998[1] neu in das HGB eingefügte und zuletzt durch das EStOffRLUG[2] geänderte fünfte Abschnitt des Dritten Buchs des HGB mit den Bestimmungen der §§ 342q, 342r HGB regelt nach internationalem Vorbild ein privates Rechnungslegungsgremium und hilfsweise einen Rechnungslegungsbeirat beim BMJ als Standard...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.2.3 Beachtung der Generalnorm

Rz. 182 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Abschlussprüfer muss nach Abs. 2 Satz 3 auch darauf eingehen, ob der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der GoB oder sonstiger maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft oder des Konzerns vermittelt. Dabei ist auf d...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.1.2 Prüfungsumfang und -durchführung

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Ziel der Abschlussprüfung besteht darin, Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung, die sich wesentlich auf das Bild des Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung zu erkennen. Um dieses Zi...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.4.2.1 Meinungsstand

Rz. 24 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Lange war umstritten, ob der subjektive Fehlerbegriff auch für Rechtsfragen gilt. In den jeweiligen Konstellationen ging es darum, ob sich im Falle unklarer Rechtslage der Bilanzierende darauf berufen kann, für ihn sei die richtige – später vom Gericht erkannte – Rechtslage nicht erkennbar gewesen. In zahlreichen Judikaten ist der BFH diesen ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 9.1.1.4.2 Europäische Rechtsentwicklung

Rz. 267 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den wenigen Fällen, in denen der deutsche Gesetzgeber die Regelungen der 8. EU-Richtlinie nicht in nationales Recht übernommen hat, gehört Art. 41 Abs. 6, welcher vorsieht, dass neben den zuvor erläuterten, in nationales Recht gem. § 324 Abs. 1 Satz 2 HGB umgesetzten Ausnahmen, auch Tochterunternehmen in einem Konzern, welcher auf der Ebe...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.2.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsgeschichte

Rz. 27 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gliederungsschemata für die Bilanz und die GuV fanden sich vor dem BiRiLiG nur im Aktienrecht, wenig später auch im Genossenschaftsrecht, erstmals in den §§ 261a–261c AktG 1931[1] und der Verordnung über die Bilanzierung von Genossenschaften v. 30.05.1933.[2] Dabei sahen die Schemata für die GuV vorwiegend den weniger aussagekräftigen saldier...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.1.1.4 Bezugnahme auf außerstrafrechtliche Vorschriften/Blankettcharakter

Rz. 17 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auf das außerstrafrechtliche Bilanzrecht wird weitestgehend durch rechtsnormative Tatbestandsmerkmale Bezug genommen,[1] was beim Bestimmtheits- und Analogiegebot gem. Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. Tz. 18 f.), dem intertemporalen Strafanwendungsrecht (vgl. Tz. 20), bei der Zulässigkeit der Fremdrechtsanwendung (vgl. Tz. 25) und vor allem im Rahmen...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.6.2 Einzelfälle

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verkaufsgeschäfte Im Falle von Verkaufsgeschäften besteht die Problematik, dass unterschiedliche Zeitpunkte existieren, die für eine Ertragsrealisation in Betracht kommen. Denn es bestehen Gefahrtragungsregeln, Widerrufsrechte und Gewährleistungsrechte, die dafür sorgen, dass ein Ertrag nicht bereits dann als sicher verdient gelten kann, wenn...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.4 Wahl des Bewertungsobjekts (Einzelbewertungsprinzip)

Rz. 193 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sachverhalte, die die Definition eines Abschlusspostens erfüllen, sind grundsätzlich einzeln zu bewerten.[1] Dieser Grundsatz der Einzelbewertung ist in CF.4.48–.49 und in IAS 1.32 angelegt.[2] In einzelnen Standards wird er klarstellend dargestellt und konkretisiert (Einzel-Kostenzuordnung und Einzelwertberichtigung im Vorratsvermögen, vgl....mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5.2 Maßstab

Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erforderlich ist, dass ein ordentlicher Kaufmann im maßgeblichen Zeitpunkt (Bilanzaufstellung oder Bilanzfeststellung, strittig, siehe zuvor) bei pflichtgemäßer und sorgfältiger Prüfung aller damals verfügbaren Informationen und bei Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten den Fehler hätte erkennen können.[1] Sinngem...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 4.2 Zutreffende Einordnung des Bilanzrechts als zwingendes Privatrecht

Rz. 202 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Allerdings ist mit der Frage nach dem maßgeblichen Kollisionsrecht noch nicht beantwortet, welche Kollisionsregeln der lex fori anwendbar sind. Im deutschen Recht unterscheidet man nach der Rechtsnatur der fraglichen Normen: Für Normen des Privatrechts gelten andere Kollisionsnormen als für Normen des öffentlichen Rechts. Rz. 203 Stand: 2. A....mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundnorm für den handelsrechtlichen Jahresabschluss aller Kaufleute und Handelsgesellschaften einschließlich der Kapitalgesellschaften ist § 242 HGB. Die Vorschrift regelt in den Abs. 1 und 2 getrennt die Verpflichtungen des Kaufmanns, zu Beginn seines Handelsgewerbes einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abs...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.7 Sonderrücklagen, insbesondere Nachschüsse

Rz. 238 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gesonderte Kapitalrücklagen sind auf jeden Fall die aus § 218 AktG.[1] Ebenfalls ist eine Sonderrücklage für Beträge gem. §§ 231, 232 AktG, §§ 58b Abs. 3, 58c GmbHG zu bilden.[2] Auch für Nachschüsse ist durch die Vorgabe in § 42 Abs. 2 Satz 3 GmbHG der Ausweis einer Sonderrücklage anerkannt. Rz. 239 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nachschüsse sind...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.1.4.1 Unrichtige Wiedergabe (Var. 1)

Rz. 34 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verhältnisse einer KapGes sind unrichtig wiedergegeben (Verletzung des Grundsatzes der Bilanzwahrheit), wenn die Darstellung den objektiven Gegebenheiten nicht entspricht[1], wobei sowohl die Angabe unrichtiger Umstände als auch das Verschweigen von Tatsachen tatbestandsmäßig sein kann. Maßstab sind konkrete Rechnungslegungsnormen und son...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.4.2.2.1 Geheimnis der Kapitalgesellschaft

Rz. 130 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Gesellschaftsgeheimnis geschützt sind Informationen über äußere und innere Tatsachen, die einen wirtschaftlichen Bezug zur Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen haben. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind die praktisch wichtigsten Anwendungsfälle, wobei Betriebsgeheimnisse (Herstellungs- und Fertigungsverfahren, Erfindungen...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.1 Erstbewertung

Rz. 498 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen sind beim erstmaligen Ansatz mit dem bestmöglichen Schätzwert (best estimate) der Ausgaben anzusetzen, die zum Abschlussstichtag zur Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtung notwendig sind (IAS 37.36). Der Erfüllungsbetrag (expenditure required to settle) entspricht dabei dem geschätzten Betrag, den das Unternehmen bei v...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 8.2.7.1 Nationale Ebene: Deutsche Prüfstelle

Rz. 307 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auf nationaler Ebene sind drei Arten der Durchsetzung des Bilanzrechts (Enforcement) zu unterscheiden. Erstens gibt es die Prüfpflicht durch den Abschlussprüfer (primäres Enforcement). Zweitens prüft der Betreiber des Unternehmensregisters, ob die übermittelten Unterlagen vollständig sind (§ 329 Abs. 1 Satz 1 HGB). Daneben wurde 2004 für die...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.1.2.1 Gegenstände der Redepflicht

Rz. 170 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 Satz 3 enthält zudem eine Berichtspflicht über Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Tatsachen, die den Bestand der geprüften Kapitalgesellschaft oder des Konzerns gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, und Tatsachen, die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbe...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.3 Bußgeldtatbestände in Abs. 2a

Rz. 194 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die am 10.05.2016 eingefügten Bußgeldtatbestände in § 334 Abs. 2a HGB dienen der Umsetzung von Art. 30, 30a der Abschlussprüfungs-RL 2006/43/EG, zuletzt geändert durch RL 2014/56/EU. Die prüfungsbezogenen Pflichten der Mitglieder eines Prüfungsausschusses nach der Abschlussprüfungs-VO 537/2014/EU, die seit dem 17.06.2016 in allen EU-Mitglied...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.1.4.5 Innere Tatseite/Irrtümer

Rz. 41 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB setzt Vorsatz voraus (§ 15 StGB i. V. m. Art. 1 Abs. 1 EGStGB), bedingter (dolus eventualis) genügt. Dieser ist bereits dann zu bejahen, wenn der Täter die Unrichtigkeit der Darstellung für möglich hält und sich mit dem Risiko der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. Tz. 44).[1] Die fahrlässige Tatbestandsverwirklic...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.2.1.3.1 Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung

Rz. 149 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich der nichtfinanziellen Erklärung wird in Art. 1 der CSR-RL 2014/95/EU auf bestimmte große Unternehmen von öffentlichem Interesse beschränkt. Diese Beschränkung wird in § 289b Abs. 1 HGB dahingehend umgesetzt, dass KapGes, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften sowie eingetragene Genossenschaften ihren Lageberi...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.1.3.2 Organe, gesetzliche Vertreter, Amtspersonen

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Handelsgesellschaften und eingetragenen Genossenschaften sind die zuständigen Organmitglieder für die Erfüllung dieser Pflicht verantwortlich, namentlich der Gesamtvorstand (§ 91 AktG), nicht hingegen nur das für Rechnungslegung zuständige Vorstandsmitglied,[1] bei der GmbH ihr Geschäftsführer (§ 41 GmbHG),[2] bei eingetragenen Genossensch...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 145 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ihren Ursprung hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den 1990er Jahren. Bereits damals publizierten erste Unternehmen Umweltberichte, in denen sie der Öffentlichkeit Informationen zu ökologischen und/oder sozialen Aspekten des Unternehmens zur Verfügung stellten. In der EU wird u. a. die Mitteilung der Kommission zu Binnenmarktakten vo...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.2.5 Folgebewertung von Vorräten

Rz. 982 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. IAS 2.9 sind Vorräte mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert (net realisable value) zu bewerten. Nach der Definition des IAS 2.6 ist der Nettoveräußerungswert der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufspreis abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.1.5 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 180 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Wertkonzeption bildet im Schrifttum einen Schwerpunkt der rechtspolitischen Kritik an den IFRS. Diese Kritik bezieht sich zum einen auf die Regelungstechnik und zum anderen auf den Stellenwert des beizulegenden Zeitwerts für die Folgebewertung. In der Wertkonzeption zeigen sich die Nachteile der sachverhaltssegmentierten Regelungstechnik ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.2.1 Darstellungsentscheidung

Rz. 405 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.60 gewährt kein Darstellungswahlrecht,[1] sondern schreibt für die erste Gliederungsebene den Grundsatz der Gliederung nach Fristigkeit vor. Für kurz- und langfristig gebundene Vermögenswerte sowie kurz und langfristig fällig werdende Schulden sind grundsätzlich getrennte Gliederungsgruppen zu bilden. Davon regelt IAS 1.60 Satz 1, 1. H...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 9.1.1.4.1 Rechtsvergleichendes

Rz. 265 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vorbild für den Prüfungssauschuss in Deutschland[1] ist das US-amerikanische audit committee . Aufgrund der Herkunft kann der Begriff auch synonym zum deutschen Prüfungsausschuss verwendet werden. Im US-amerikanischen Kapitalmarktrecht stellt das audit committee ein Ausschuss des board of directors dar.[2] Dieser nimmt grundsätzlich Geschäfts...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.4.2.2 Stellungnahme

Rz. 26 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Während der ersten Ansicht, der BFH habe nur über steuerrechtliche Besonderheiten entschieden, zugestimmt werden kann, ist die zweite Ansicht in ihrer Schlussfolgerung rechtlich nicht überzeugend. Rechtsprechung hat generell – nicht nur im Instanzenzug des jeweiligen Rechtsweges – eine normbildende Funktion.[1] Wenden Gerichte verschiedener R...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.1.1 Überblick

Rz. 176 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift ist eine Gliederungsvorschrift, die einzelne Posten der Passivgruppe des § 266 Abs. 3A HGB definiert.[1] Nicht alle Posten werden definiert, so fehlen der Gewinn- und Verlustvortrag.[2] Auch Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag sind nicht definiert; deren Definition ergibt sich aus den in § 275 HGB genannten Rechenoperationen...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.4 Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS)

Rz. 101 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit den Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) hat der Gesetzgeber im Jahre 1998 im Zuge der Einführung des KonTraG Neuland betreten.[1] Nach internationalem Vorbild wurde die Möglichkeit eröffnet, dass ein privates Rechnungslegungsgremium als Standard Setter eingerichtet wird (Fünfter Abschnitt des Dritten Buchs des HGB, vgl. § 342g HGB)...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.3.1.1 Gründe für die Schaffung sowie Pro und Contra internationaler Standards

Rz. 112 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit der Globalisierung und dem Zusammenwachsen der Kapitalmärkte ergibt sich das Bedürfnis nach international standardisierten und vereinheitlichten Rechnungslegungsgrundsätzen. Denn die bislang bestehenden nationalen Unterschiede in Grundverständnis, Funktion und Methode der Rechnungslegung führen zu teilweise erheblichen qualitativen und q...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.3.2 Anwendung der Kriterien

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie im Handelsbilanzrecht ist die Zuordnung der Vermögenswerte von der beabsichtigten Verwendung der Vermögenswerte und damit von einem subjektiven Element abhängig. Maßgeblich ist die erwartete Verwendungsdauer im Unternehmen im Verhältnis zum Geschäftszyklus.[1] Gemischt kurz- und langfristige finanzielle Vermögenswerte sind aufzuteilen (vgl...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.3.1.3 Verlautbarungen des IASB

Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das IASB veröffentlicht unterschiedliche Verlautbarungen[1], nämlich das Preface, das Framework, die eigentlichen Standards, also die IFRS, ferner die SIC-/IFRIC Interpretationen sowie die Leitlinien zur Anwendung (implementation guidance), Practice Statements, Educational Guidance etc. Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich ihres Verpflichtu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.4.2.1 Grammatische Auslegung

Rz. 168 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Den Ausgangspunkt der Auslegung bildet grundsätzlich die grammatische Auslegung, die vom Wortlaut bzw. Wortsinn der auszulegenden Vorschrift ausgeht. Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere für bilanzrechtliche Regelungen europäischen Ursprungs. Allerdings ist hier zu beachten, dass Amts- und Arbeitssprachen der EU alle Sprach...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Fast immer unumgänglich: Di... / 3.2 Die GEMA-Standorte

Neben den Generaldirektionen der GEMA in München und Berlin betreibt die Verwertungsgesellschaft noch weitere Geschäftsstellen:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
E-Rechnung: Ein Überblick u... / 2.4 Wann besteht keine Pflicht zur Erteilung einer E-Rechnung ?

Im Umkehrschluss der im Kapitel 2.3 dargestellten Kriterien bedeutet dies, dass eine E-Rechnung in folgenden Fällen nicht verpflichtend ist: Rechnungen über sonstige Leistungen und Lieferungen an Nichtunternehmer (B2C). Rechnungen über sonstige Leistungen und Lieferungen, die im Ausland steuerbar sind (z. B. durch die Verlagerung des Ortes an den Sitz des Leistungsempfängers n...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandwände / Zusammenfassung

Begriff Nach DIN 4102 werden Wände zur Trennung oder Abgrenzung von Brandabschnitten als Brandwände definiert, wenn sie dazu bestimmt sind, die Ausbreitung von Feuer auf andere Gebäude oder Gebäudeabschnitte zu verhindern. In den behördlichen Verordnungen sind Brandwände zudem raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden oder Unterteilung von Gebäuden (Gebäude-/Bran...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Förderunschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags bei Darlehenstilgung?

Eine förderunschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung i.S.d. § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 2 EStG liegt nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg nicht vor, wenn mit dem abzulösenden Darlehen Anschaffungs-/Herstellungskosten einer (inzwischen) nicht mehr selbst genutzten Wohnung finanziert worden sind, der Erlös aus dem Verkauf dieser Wohnung nicht zur Ablösung dieses Fina...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Rechtsvergleichende Einordnung einer französischen Pension

Eine Pension nach dem französischen Pensionssystem für Beamte entspricht in ihrem Kerngehalt den in § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG genannten Ruhegeldern, deren Zahlung durch ein früheres Dienstverhältnis veranlasst wurde. FG Berlin-Bdb. v. 21.3.2024 – 12 K 12067/21, EFG 2024, 1474, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 10/24mehr