Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Begünstigtes Altersvorsorgevermögen zur Finanzierung einer ererbten Immobilie

Der Erbe einer mit einem Darlehen belasteten Immobilie kann die Auszahlung von begünstigtem Altersvorsorgevermögen zur Tilgung des Darlehens verlangen. Das FG vertritt die Auffassung, dass eine wohnungswirtschaftliche Verwendung zur Tilgung eines im Wege der Erbschaft erworbenen, ursprünglich zur Anschaffung oder Herstellung einer begünstigten Wohnung aufgenommenen Darlehens...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Keine Rückforderung von Altersvorsorgezulagen bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz

Das im Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits normierte Diskriminierungsverbot gebietet, Altersvorsorgezulagen bei einer Wohnsitzverlegung in die Schweiz einkommensteuerlich so zu behandeln wie einen Umzug in einen anderen EU- oder EWR-Staat. Das FG ist de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Notwendige Wohnungsgröße i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG bei im Ausland beschäftigten leitenden Botschaftsangehörigen

Bei im Ausland beschäftigten leitenden Botschaftsangehörigen, die auch sog. dienstliche Repräsentationsaufgaben und gesellschaftliche Kontaktpflege in ihren Privaträumen durchzuführen haben, bestimmt sich der zusätzliche Wohnbedarf am Beschäftigungsort im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nicht ausschließlich durch den für die Beherbergung erforderlichen Wohnungszuschn...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
DBA-Schweiz 1971/2010: Abkommensrechtliche Aufteilung der Einkünfte eines im internationalen Luftverkehr eingesetzten Piloten

Leitsatz Die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit eines im Inland ansässigen Piloten, der von einem in der schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) ansässigen Unternehmen im internationalen Luftverkehr eingesetzt wird, sind nur insoweit von der deutschen Einkommensteuer (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, als er seine Tätigkeit nach dem Territorialitätsprinzip au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Altlastensanierung / 2.3 Hinreichende Konkretisierung

Eine Verbindlichkeitsrückstellung für Umweltschutzmaßnahmen darf nur gewinnmindernd passiviert werden, wenn die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist[1], d. h., wenn sich ein inhaltlich bestimmtes Handeln innerhalb eines bestimmten Zeitraums unmittelbar durch Gesetz oder Verwaltungsakt ergibt und an die Verletzung der Verpflichtung Sanktionen gekn...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.5 Einkünfte aus ehemaligem Rechtsverhältnis

Rz. 89 Als Einkünfte aus einem ehemaligen Rechtsverhältnis kommen insb. solche aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung, aber auch sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 EStG in Betracht. Nachträgliche Einkünfte gem. § 20 EStG entstehen z. B., wenn dem Anteilseigner nach Veräußerung seiner Anteile von der Kapitalgesellschaft noch Ausschüttungen zufließen, oder durch ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Anwendung der Fünftel-Regelung auf nach § 34 Abs. 1 begünstigte außerordentliche Einkünfte

Rz. 56 Die Tarifermäßigung in Gestalt der Fünftel-Regelung ist auf alle in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Nutzungsvergütungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und Einkünfte aus außerordentlicher Holznutzung anwendbar. Die Fünftel-Regelung kann in jedem Vz aufs Neue in Anspruch genommen werden. Sie ist nicht personen- oder betriebs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.1 Abgrenzung zum Gründungsstadium

Im Gründungsstadium der GmbH sind gesellschafts- und steuerrechtlich 3 Phasen zu unterscheiden: Ab dem Zeitpunkt der Entscheidung der Gesellschafter, eine GmbH zu gründen, bis zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung der Satzung (auch Gesellschaftsvertrag genannt) existiert eine sog. Vorgründungsgesellschaft. Diese ist steuerlich von der GmbH zu unterscheiden, sie ist zivilr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 6 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Absenkungsbeschluss (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG) Beschlüsse, die nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände das Umlaufverfahren mit Mehrheit vorsehen (sog. Absenkungsbeschlüsse), sind nicht isoliert anfechtbar.[1] Ein "Absenkungsbeschluss" ist – wegen seiner Wesensähnlichkeit zu einem Beschluss zur Geschäftsordnung – nicht isoliert anfechtbar; dessen Ordnungsmäßigkeit so...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 5.3.3 Problem: Majorisierung

Die Stimmabgabe des Mehrheitseigentümers ist noch nicht rechtsmissbräuchlich, sondern erst dann, wenn er sein Stimmenübergewicht missbräuchlich zu eigenen oder gemeinschaftsfremden Zwecken nutzt. Auch noch nicht rechtsmissbräuchlich ist es, wenn der Mehrheitseigentümer als einziger für oder gegen einen Beschlussgegenstand stimmt.[1] Dies gilt selbst dann, wenn er sich selbst...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 2.2.7 Zwangsverwalter

Etwas anderes gilt bei der Zwangsverwaltung. Hier übt der Zwangsverwalter das Stimmrecht des Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung aus.[1] Daneben ist auch der Wohnungseigentümer, über dessen Sondereigentum die Zwangsverwaltung angeordnet wurde, zur Versammlung zu laden. Es besteht nämlich lediglich eine widerlegbare Vermutung dafür, dass die Beschlussgegenstände ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 5.3.4.1 Grundsätze

Gemäß § 25 Abs. 4 WEG ist ein Wohnungseigentümer vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezogenen Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits der anderen Wohnungseigentümer gegen ihn betrifft oder wenn er nach § 17 WEG rechtskräftig zur Veräußerung sei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 5.3.8 Berater

Was das Teilnahmerecht von Beratern angeht, sind zunächst die Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung maßgeblich. Soweit hier ein ausdrückliches Teilnahmeverbot vereinbart ist, gilt dies und ist einzuhalten.[1] Aber auch dann, wenn kein ausdrückliches Teilnahmeverbot vereinbart ist, ist der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit zu beachten, wonach ein grundsätzliches Teilnahmeverb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 5.4.1 Änderung, Vertagung und Absetzen von Tagesordnungspunkten

Die Wohnungseigentümerversammlung kann ohne vorherige Ankündigung über die Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung mehrheitlich beschließen. Musterbeschluss: Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte TOP XX Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte Der Tagesordnungspunkt ____ wird vorgezogen und als erster Tagesordnungspunkt zur Erörterung und Beschlussfassung ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbarkeit des geldwerten Vorteils aus einer Nutzungsentgeltminderung nach Zeichnung weiterer Genossenschaftsanteile einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft

Leitsatz 1. Ist die Minderung des Nutzungsentgelts für eine Genossenschaftswohnung durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile veranlasst, führt der geldwerte Vorteil aufgrund der Nutzungsentgeltminderung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes. 2. Eine verbindliche Auskunft gilt in persönlicher Hinsic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 5.4.2 Exkurs: Geschäftsordnungsbeschlüsse

Die Wohnungseigentümer können sich für die Eigentümerversammlung eine Geschäftsordnung geben.[1] Mit Geschäftsordnungsbeschlüssen werden die Modalitäten des Versammlungsablaufs geregelt. Entsprechende Anträge zur Geschäftsordnung seitens der Versammlungsteilnehmer sind jederzeit – also insbesondere zu Beginn und im Laufe der jeweiligen Versammlung – zulässig. Geschäftsordnung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 2.4.1 Ort der Versammlung

Ort Grundsätzlich ist die Wohnungseigentümerversammlung am Ort der Wohnanlage durchzuführen.[1] Dies gilt auch für den Fall, dass die Mehrheit außerhalb des Ortes der Wohnanlage wohnhaft ist.[2] Bei der Wahl des Ortes der Wohnungseigentümerversammlung ist jedenfalls grundsätzlich zu berücksichtigen, dass nicht jeder Wohnungseigentümer so mobil ist, auch einen von der Wohnanla...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 5.1 Versammlungsleitung

Soweit das WEG für den Regelfall davon ausgeht, dass die Einberufung der Eigentümerversammlung durch den Verwalter erfolgt, heißt dies noch lange nicht, dass damit der Verwalter auch automatisch die Wohnungseigentümerversammlung leiten muss. Zwar führt gemäß § 24 Abs. 5 WEG der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung, gleichwohl wird der Eigentümerversammlung aber...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 2.4.4 Dauer der Versammlung

Wohnungseigentümerversammlungen sollten spätestens um 23 Uhr beendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn der nächste Tag ein Werktag ist. Bei umfangreicher Tagesordnung mit besonders diskussionsträchtigen Beschlussthemen sollte dies der Verwalter bei der Festlegung des Beginns der Versammlung berücksichtigen. Überlange Versammlungsdauer vermeiden Es ist durchaus denkbar, das...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 9.5.2 Versorgungssperre

In der Rechtsprechung und herrschenden Meinung ist anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer dann von der Versorgung mit (Warm-)Wasser und Heizenergie ausgeschlossen werden kann, wenn er mit den fälligen Hausgeldzahlungen erheblich in Rückstand ist.[1] Die Eigentümergemeinschaft soll sogar berechtigt sein, die Versorgungsleitungen zu kappen, wenn der säumige Eigentümer direkter...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke (Wohnungse... / 5 Förderung

Die Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen bezuschussen die Anschaffung von Balkonkraftwerken. Anträge können zeitweise online gestellt werden. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gibt es für die Geräte einen Zuschuss bis zu 500 EUR, in Sachsen in Höhe von 300 EUR. In den übrigen Bundesländern werden Zuschüsse regional in unterschiedlicher Höhe und nicht übe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rutschiges Herbstlaub: Eigentümer in der Pflicht

Herbstlaub kann im Regen rutschig werden – Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass Wege auf ihrem Grundstück gefahrlos genutzt werden können, sonst haften sie unter Umständen bei Unfällen. So haben die Gerichte entschieden. Nasses oder feuchtes Laub kann für Passanten schnell zur Gefahr werden. Mieter und Eigentümer sind grundsätzlich verp...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke (Miete) / 2.1 Bauliche Veränderung

Grundsätzlich gilt, dass bauliche Änderungen bzw. Veränderungen durch den Mieter nur bei entsprechender Einwilligung des Vermieters zulässig sind. Zu Eingriffen in die Bausubstanz ist der Mieter ohne Genehmigung des Vermieters nur befugt, wenn es sich um geringfügige Einwirkungen handelt, die nach Beendigung des Mietverhältnisses ohne Weiteres wieder rückgängig gemacht werde...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 10.1.1 Weiter Gestaltungsspielraum der Wohnungseigentümer

Bei der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.[1] Ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht ein Kostenverteilungsänderungsbeschluss auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG dann, wenn sich nicht lediglich die Mehrheit auf Kosten einer Minderheit finanziell entlasten möchte (Willkürverb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 2.2 Kostenregress beim Verwalter

Nach der nicht mehr geltenden Bestimmung des § 49 Abs. 2 WEG a. F. konnten dem Verwalter die Kosten insbesondere eines Anfechtungsverfahrens auferlegt werden, wenn er dieses aufgrund groben Verschuldens zu verantworten hatte. § 49 Abs. 2 WEG a. F. ist mit Inkrafttreten des WEMoG deshalb entfallen, weil seit jeher ein materiell-rechtlicher Schadensersatzanspruch gegen den Verw...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 13.5 Sonderumlage

Für den Fall, dass bereits im Zeitpunkt der Wohnungseigentümerversammlung Liquiditätsengpässe – etwa und insbesondere durch Hausgeldausfälle einzelner Miteigentümer – bestehen, sollte eine entsprechende Sonderumlage zur Beschlussfassung gestellt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass neben dem Betrag der Sonderumlage auch der Verteilungsschlüssel und der Fälligkeit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 5.1 Bezeichnung des Beschlussgegenstands

Nach § 23 Abs. 2 WEG ist es zur Gültigkeit eines Beschlusses erforderlich, dass der Gegenstand bei der Einberufung bezeichnet ist. Der Inhalt der Bezeichnung ist von der Bedeutung des Beschlussgegenstands abhängig und richtet sich nach dem Informationsbedürfnis der Wohnungseigentümer. Die Tagesordnungspunkte müssen so genau bezeichnet werden, dass die Wohnungseigentümer vers...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 6.2.3 Absetzung eines Tagesordnungspunkts

Auch die Absetzung eines Tagesordnungspunkts kann mehrheitlich beschlossen werden. Allerdings kann dies ausnahmsweise dann ein Anfechtungsrisiko bergen, wenn der Geschäftsordnungsbeschluss erkennbar zur Behinderung der Rechte desjenigen erfolgt, der die Abstimmung wünscht.[1] Geschäftsordnungsbeschluss: Absetzung des Tagesordnungspunkts TOP XX Absetzung des Tagesordnungspunkt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 16.3 Beschlüsse aufgrund vereinbarter Öffnungsklausel

Öffnungsklauseln selbst können wirksam nur vereinbart werden. Ihre materielle Regelungsreichweite ist abhängig vom Wesen der Öffnungsklausel. Verbreitet und zulässig[1] sind einerseits allgemeine Öffnungsklauseln, die eine unbeschränkte Beschlusskompetenz verleihen. Musterklausel: Allgemeine Öffnungsklausel "Die Bestimmungen dieser Gemeinschaftsordnung können mit einer Mehrhe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 12.3.1 Kostenbelastung durch Vereinbarung

Häufig sind zwar zugunsten einzelner Wohnungseigentümer Sondernutzungsrechte an Bereichen des Gemeinschaftseigentums eingeräumt, entsprechende Kostentragungsregelungen aber nicht vereinbart. Soweit dem Sondernutzungsberechtigten bereits durch Vereinbarung Kostentragungspflichten auferlegt worden sind, muss stets geprüft werden, welche Kosten hiervon tatsächlich umfasst sind....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 6.1.2 Anfechtbarkeit

Geschäftsordnungsbeschlüsse, die sich auf die Organisation einer konkreten Eigentümerversammlung beziehen, sind isoliert nicht anfechtbar, da sich ihre Wirkung in dem Versammlungsverlauf erschöpft und keine Wirkung für die Zukunft entfalten.[1] Zu beachten ist freilich, dass ein WEG-Beschluss wegen eines unzulässigen Geschäftsordnungsbeschlusses erfolgreich angefochten werde...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 10.2.2.3 Heizkosten/Warmwasserkosten

Von den Kosten des Betriebs der Zentralheizungsanlage sind gemäß § 7 Abs. 1 der HeizkostenV mindestens 50 %, höchstens 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen. Stets ist hinsichtlich des Grundkostenanteils auf die beheizte Wohn- oder Nutzfläche (bzw. den um...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 11.2 Beschlussfassung

Abhängig vom Umfang der Erhaltungsmaßnahme, sind im Vorfeld der Beschlussfassung Vergleichsangebote einzuholen.[1] Die Grenzen, ab welcher Höhe Vergleichsangebote eingeholt werden müssen, sind in der Rechtsprechung nicht einheitlich gesteckt. Nach Auffassung des LG Karlsruhe[2] ist sie bei einer Summe von 3.000 EUR überschritten, nach Auffassung des LG Dortmund[3] erst bei 5...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 15.3.1 Grundsätze

Das Wohnungseigentumsgesetz bestimmt in § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG, dass die Aufstellung einer Hausordnung zu den Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung gehört. Es handelt sich dabei um eine Nutzungs- bzw. Gebrauchsregelung, deren Ziel ein geordnetes und friedliches Miteinander in der Eigentümergemeinschaft ist. Für das Zustandekommen einer Hausordnung stehen grundsätzlich 3 Möglic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 13.2.1 Kurzfristige Überbrückung eines Liquiditätsengpasses

Bereits die Aufnahme langfristiger Darlehen verstößt nicht per se gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, sondern kann durchaus unter bestimmten Voraussetzungen mehrheitlich beschlossen werden.[1] Ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht regelmäßig auch ein Mehrheitsbeschluss, der kurzfristige Liquiditätsengpässe vermeiden soll.[2] Dabei soll der Kreditbetrag nicht ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 8.4 Frist zur Mitteilung erwünschter Beschlussgegenstände

Die Verwalterpraxis zeigt, dass die Wohnungseigentümer oftmals erst mit Zustellung der Einladung zur Eigentümerversammlung aktiv und zu einer Antragstellung motiviert werden. Grundsätzlich kann jedenfalls jeder Wohnungseigentümer gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG – unabhängig vom Quorum des § 24 Abs. 2 WEG – vom Verwalter die Aufnahme bestimmter Punkte auf die Tagesordnung einer o...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 6.2.5 Teilnahme gemeinschaftsfremder Dritter

Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich. Beschlüsse, die gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit verstoßen, sind nach entsprechender Anfechtung für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt. Die Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung hat den Zweck, diese von sachfremden Einwirkungen freizuhalten. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 1.2.2 Unabdingbare gesetzliche Bestimmungen

Keine Beschlusskompetenz besteht selbstverständlich in den Bereichen, in denen selbst durch Vereinbarung nicht von den Bestimmungen des WEG abgewichen werden kann. Als zwingende gesetzliche Verbote i. S. v. § 134 BGB gelten nämlich insbesondere die unabdingbaren Vorschriften des WEG selbst: § 5 Abs. 2 WEG (zwingende Bestandteile des Gemeinschaftseigentums können nicht zu Sond...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Mitarbeiter:innenbetreuung ... / 3 Anreize für die Tätigkeit ermöglichen

Eine wichtige Rolle für die Bereitschaft zur Mitarbeit spielen Anreize. Diese reichen von materiellen "Belohnungen" (z. B. Eintrittskarten für eine Vereinsveranstaltung) über die sozialen Anreize aus der Tätigkeit (Arbeit im Team, Anerkennung von den Mitgliedern usw.) bis zur Identifikation u. a. mit dem Vereinsziel. Dabei ist die Gewichtung solcher Anreize bei jedem Mensche...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Mitarbeiter:innenbetreuung ... / 4 Hindernisse abbauen

Als herausragender Punkt für die Verhinderung oder gar Beendigung von freiwilligem Engagement steht die "zeitliche Belastung" ganz vorne. Darauf sollte auch im Hinblick auf die Mitarbeiter:innenbetreuung ein Hauptaugenmerk gelegt werden. Werden die Engagierten nicht überlastet? Kommen sie mit anderen Lebensbereichen wie Familie und Beruf durch die Vereinsarbeit in Konflikt? ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Duales Studium / 7.3.5 Berufsakademien in Berlin, Sachsen und Thüringen

Nach der deutschen Einheit adaptierten Berlin, Thüringen und Sachsen das Modell der Berufsakademie. Die Berufsakademie Berlin (1993 als Studieneinrichtung des Landes Berlin gegründet) wurde 2003 als Fachbereich in die Fachhochschule für Wirtschaft Berlin integriert. Die Berufsakademien in Thüringen mit den Standorten in Gera und Eisenach wurden im Jahr 2016 ebenfalls zu eine...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Duales Studium / 7.3.6 Berufsakademien vs. Duale Hochschule

In den 4 genannten Bundesländern wird das Modell der Berufsakademien als staatliche Institution betrieben. Die offizielle Bezeichnung lautet entweder Staatliche Studienakademie, oder Berufsakademie. Die Berufsakademien in diesen Bundesländern unterstehen direkt dem jeweiligen Wissenschaftsministerium und sind neben den Universitäten und Fachhochschulen als dritter Hochschulty...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Duales Studium / 8.1 Nachfrage durch Bewerber

Viele Unternehmen entscheiden sich für das Angebot eines dualen Studiums, um Fach- und Führungskräfte selbst ausbilden zu können. Die Studienplätze sind aber auch bei Schulabsolventen sehr begehrt. So ergab eine Studie des CHE, dass im Median auf einen Studienplatz im Schnitt 10 Bewerbungen eingehen. Dieser Wert variiert nicht nur je nach Bundesland – in Hamburg, Berlin, Hes...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Obhutspflicht des Mieters / 1.5 Blumenkästen

Blumenkästen auf dem Balkon oder der Terrasse muss der Mieter so anbringen, dass die Abflüsse nicht durch herabfallende Blätter verstopft[1] und dass Passanten und Mitbewohner nicht gefährdet werden[2]; ansonsten steht es dem Mieter frei, wie er seinen Balkon gestaltet. Praxis-Beispiel Blumentöpfe auf Fensterbrett Nach Ansicht des OLG Köln[3] darf der Mieter auf einem Fensterb...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Obhutspflicht des Mieters / 1.9 Spül- und Waschmaschine

Aus der Obhutspflicht folgt ferner, dass der Mieter den Betrieb von Spül- oder Waschmaschinen sorgfältig überwachen muss. Achtung Überwachungspflicht An die Sorgfalts- und Überwachungspflicht sind hohe Anforderungen zu stellen, um der auch bei nur geringem Aufsichtsverschulden drohenden Gefahr erheblicher Schäden zu begegnen. Der Mieter muss eine in Betrieb befindliche Waschma...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Obhutspflicht des Mieters / 1.7 Heizpflicht

Bei beheizbaren Räumen muss der Mieter die Wohnung ausreichend erwärmen, sodass keine Frostschäden auftreten können.[1] Bei einer vorübergehenden Abwesenheit im Winter muss der Mieter dafür sorgen, dass ein Dritter die Wohnung im Fall eines Kälteeinbruchs entsprechend temperiert.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Obhutspflicht des Mieters / 1.6 Sorgfaltspflichten

Der Mieter hat die Fenster und Türen bei Unwetter und Frost zu schließen, mit Elektrizität und Gas sorgfältig umzugehen, die sanitären Anlagen schonend zu benutzen und bei längerer Abwesenheit für die Betreuung der Wohnung zu sorgen. Hinweis Vorkehrungen gegen Frostschaden Zwar ist es in erster Linie Sache des Vermieters, die technischen Vorkehrungen gegen das Einfrieren von W...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Obhutspflicht des Mieters / 1.3 Hauseingangstür

Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Belange des Vermieters und der übrigen Mitbewohner des Hauses im Hinblick auf die Sicherheit des Hauses gewahrt werden; deshalb ist er beispielsweise verpflichtet, die Hauseingangstür abzuschließen, wenn dies zum Schutz vor Diebstahl und/oder Gewalt erforderlich ist. Hinweis Schlüsselbesitz von Freunden/Bekannten erlaubt Dies schließt nic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.3.1 Kriterium des Erwerbs

Rz. 37 Die für einen Erwerb maßgebenden Voraussetzungen sind: (1) Erwerb von Dritten: Neben Kaufvorgängen kommen dafür vor allem Tauschvorgänge und gesellschaftsrechtliche Sachverhalte in Betracht.[2] Bei Anerkennung dessen, dass sich der Erwerb am Markt konkretisieren muss,[3] ist vor allem fraglich, ob bei einem Kauf von einem Konzernunternehmen oder von einem Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2.2 Regelmäßige und zusätzliche Betriebsversammlungen

Rz. 13 Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG finden die regelmäßigen, zusätzlichen und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Betriebsversammlungen sowie Wahlversammlungen nur dann nicht während der Arbeitszeit statt, wenn die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. Da § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG eine Schutzbestimmung zugunsten der Arbeitnehmer ist, ist ...mehr