Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.2 Pauschalierung

Die Steuerbefreiung ist für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen verpflichtend vorrangig anzuwenden, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. Lediglich Beiträge, die das steuerfreie Volumen von 4.056 EUR übersteigen, können durch den Arbeitgeber bis zu 1.752 EUR nach § 40b EStG in der geltenden Fassung mit 20 % pauschal versteuert werden.[1] Anders als bei der Pau...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.1 Maßgebliche Beitragsgruppe

Bei dem Beitrag für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt handelt es sich grundsätzlich um einen Beitrag des Zuordnungsmonats. Die geschilderten Vergleichsberechnungen dienen lediglich "hilfsweise" der Ermittlung des beitragspflichtigen Anteils. Dementsprechend sind auch Beiträge aus der Einmalzahlung zu den Versicherungszweigen zu zahlen, zu denen im Zuordnungsmonat Versiche...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 1 Künstler/Publizisten

Mit dem Merkmal "selbstständiger" Künstler/Publizist sind nicht solche Künstler/Publizisten gemeint, die beim abgabepflichtigen/auftraggebenden Unternehmen abhängig beschäftigt sind.[1] Praxis-Beispiel Künstlersozialabgabe für publizistische Leistung Der fest angestellte Redakteur einer Tageszeitung schreibt gegen Honorar für ein Wirtschaftsunternehmen einen Beitrag für die Ju...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 15 Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung

Macht ein Arbeitnehmer (z. B. aufgrund eines entsprechenden Tarifvertrags) von der Möglichkeit Gebrauch, zusätzliche vermögenwirksame Leistungen des Arbeitgebers für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung über die Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung im Rahmen einer Entgeltumwandlung zu verwenden, sind diese Beiträge unter den sonst...mehr

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Krankenkassenwahl: Vor- und... / 2.1 Versicherungsprämie

Bei Verträgen, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden, ist die Risikodifferenzierung nach dem Geschlecht (Unisex-Tarife) entfallen. Bis 21.12.2012 wurde das Geschlecht bei der Höhe der festgelegten Prämie berücksichtigt. Die privaten Versicherer kalkulieren die Prämien grundsätzlich so, dass der monatliche Beitrag über die gesamte Versicherungsdauer in gleicher Höhe anf...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 2 Bremen

In Bremen[1] gilt Folgendes: Den beiden Kammern gehören kraft Gesetzes alle im Lande Bremen tätigen Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten an. Zur Deckung des Finanzbedarfs erheben die Arbeitnehmerkammern von allen Mitgliedern Beiträge, deren Höhe die Vollversammlung der Kammer festsetzt. Beitragspflicht besteht nicht bei weniger als 250 EUR monatlich....mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.4.1 Ermittlungsarten der Entgeltpunkte

Wie Entgeltpunkte für Beitragszeiten (West) zu ermitteln sind, ist je nach Beitragsart unterschiedlich geregelt. Für Pflicht- und freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Pflichtbeiträge für eine Berufsausbildung, vorausbescheinigtes Arbeitsentgelt bzw. beitragspflichtige Einnahme, nachgezahlte Beiträge für länger zurückliegende Zeiten vor Rentenbeginn gilt § 70 SGB VI wie fo...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 3 Zusammensetzung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Gesamtsozialversicherungsbeiträge) müssen bei jeder Entgeltzahlung ermittelt werden. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag zählen auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung sowie der Beitragszuschlag bei Kinderlosigkeit in der Pflegeversicherung. Die Gesamtsozialversicherungsbei...mehr

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Künstler / 3.2 Rentenversicherung

Zur Rentenversicherung haben die Versicherten ebenfalls grundsätzlich Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung zu entrichten (2026: 8.450 EUR mtl.; 2025: 8.050 EUR mtl.). Übersteigt das Arbeitseinkommen die BBG, so bemisst sich der Beitragsanteil auch nach dem höheren Einkommen, jedoch höchstens bis zum 2-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze. ...mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 2.1.2 Druckmittel bei nicht vorgelegten Nachweisen

Sofern und solange das freiwillige Mitglied die von seiner Krankenkasse geforderten Nachweise nicht vorlegt, ist als beitragspflichtige Einnahme ein Wert in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze anzusetzen. Dies gilt auch für die Fälle, in denen das Einkommen des nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehegatten erfragt wird, soweit es Grundlage für die Beitrag...mehr

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Altersteilzeit (Beiträge) / 3.1.2 Mehrarbeit

Wird während der Altersteilzeit vom Arbeitnehmer Mehrarbeit geleistet, sind vor Verbeitragung der hierfür zu beanspruchenden Vergütung vorrangig die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge zu ermitteln. Praxis-Beispiel Mehrarbeitsvergütungmehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 6.1 Ende einer Beschäftigung nach einer Unterbrechung von länger als einem Monat

Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.[1] Dies kann z. B. bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik oder Aussperrung[2] der Fall sein. Wird der Zeitraum von einem Monat überschritten, ist das Beschäftigungsverhältnis zur Sozial...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / 5 Anpassung der Bemessungsgrundlage

Eine Anpassung des Krankengeldes zieht eine Anpassung der Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung nach sich.[1] Dazu ist das Regelentgelt ohne Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze mit dem maßgebenden Anpassungsfaktor zu multiplizieren. Es ist ggf. anschließend auf die zum Anpassungszeitpunkt maßgebende Beitragsbemessungsgrenze zu begrenzen. Der Anpassungsfaktor...mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 3 Meldeverfahren

Aufgrund des Eintritts in die Mutterschutzfrist und der Zahlung von Mutterschaftsgeld ist eine Unterbrechungsmeldung zu erstatten. Diese fällt an, sobald für mindestens einen Kalendermonat kein laufendes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gezahlt wird. Die Meldung ist spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung an die Krankenkasse...mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 1.2 Kranken- und Pflegeversicherung

Bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen bleibt die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung während des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bestehen.[1] Bei den übrigen Arbeitnehmerinnen bleibt es ebenfalls bei dem bisherigen Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung.mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 3.1.2 Keine Bereitwilligkeit zur Arbeitsleistung

Die zuvor beschriebenen Regelungen[1] gelten allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer seine Bereitwilligkeit zur Arbeitsleistung zu erkennen gegeben hat. Praxis-Beispiel Beschäftigungsende nach gerichtlichem Vergleich und fehlender Arbeitsbereitschaft Sachverhalt und Meldung des Arbeitgebers zunächst wie im Beispiel[2] oben: Fristlose Kündigung und Abmeldung zum 31.1. Fortsetzung ...mehr

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Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.1 Aus den Diensten einer internationalen Organisation ausgeschiedene Deutsche

Nachzahlungsberechtigt sind Deutsche, die unversorgt aus den Diensten einer internationalen Organisation ausgeschieden sind und denen keine lebenslange Versorgung durch eine öffentlich-rechtliche juristische Person gewährleistet ist (z. B. als Beamter). Der Nachzahlungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Organisation oder, falls der Antrag wegen e...mehr

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Krankenversicherung der Ren... / Zusammenfassung

Begriff Bei den in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versicherungspflichtigen Rentnern werden für die Beitragsberechnung zur Kranken- und Pflegeversicherung folgende Einnahmen zugrunde gelegt: der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der ausländischen Rente, der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (= Versorgungsbezüge) ...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 2.1 Freistellung bis zu 10 Jahre

Eine versicherungspflichtige Beschäftigung liegt auch dann vor, wenn Arbeitnehmer auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Abreden (z. B. Tarifvertrag, Sozialplan) von der Arbeit nach Erreichen einer Altersgrenze oder eines anderen individuellen Ereignisses bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder vergleichbarer Bezüge freigestel...mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 2.1 Versicherungspflichtige sind beitragsfrei

Für die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld besteht Beitragsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich aber nur auf das Mutterschaftsgeld selbst.[1] Bei dem vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschuss zum Mutterschaftsgeld handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt.[2] Hinsichtlich der beitragsrechtlichen Behandlung von arbeitgeberseitige...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 5.1 Krankenversicherungspflichtige Rentner

Bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern werden für die Beitragsberechnung nacheinander zunächst der Zahlbetrag der Rente, dann der Zahlbetrag des Versorgungsbezugs und schließlich das Arbeitseinkommen angerechnet. Als Obergrenze der gesamten Einnahmen gilt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung ü...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 3.1 Nachträgliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

Wird durch Arbeitsgerichtsurteil oder arbeitsgerichtlichen Vergleich das Arbeitsverhältnis nachträglich "verlängert", so besteht das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis weiter. Es besteht jedoch nur fort, wenn bis zu dem festgesetzten Ende des Arbeitsverhältnisses die bisherige Vergütung weiterzuzahlen ist. Das Beschäftigungsverhältnis verlängert sich selbst dan...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 1.1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer aus einem dort bezeichneten Anlass das Arbeitsverhältnis kündigt.[1] In diesen Fällen ist trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen. Nach Sinn und Zweck des EFZG ist davon auszugehen, dass in solchen Fällen Versicherung...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / Sozialversicherung

1 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Erhält ein pflichtversichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung einen Versorgungsbezug, ist dieser Versorgungsbezug grundsätzlich beitragspflichtig. Dabei ist die Grundlage der Versicherungspflicht unerheblich. Gelten aufgrund der Versicherungspflicht fiktive Berechnungsgrundlagen (z. B. bei pflichtversicherten Studen...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 2.1 Zahlbetrag der Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge werden mit ihrem Zahlbetrag berücksichtigt, wenn die Beitragsbemessungsgrundlage ermittelt wird. Unter Zahlbetrag ist dabei der ausgezahlte Betrag zu verstehen. Allerdings unter Berücksichtigung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften. Die auf die Versorgungsbezüge entfallende Steuer darf nicht abgezogen werden. Mit dem Zahlbetrag ist zur Sozialve...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 9 Maschinelles Meldeverfahren

Die Meldungen der Zahlstellen von Versorgungsbezügen werden der zuständigen Krankenkasse durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemgeprüfter, maschineller Ausfüllhilfen erstattet.[1] Für die Datenübermittlung sind vom GKV-Spitzenverband Grundsätze für das Zahlstellenverfahren aufgestellt worden.[2] Darüber hinaus s...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3.5 Auswirkungen für freiwillig Krankenversicherte

Die Beitragsregelungen im Zusammenhang mit der Mindesteinnahmegrenze gelten nur für krankenversicherungspflichtige Mitglieder. Ist der Bezieher des Versorgungsbezugs freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, ist grundsätzlich immer der volle Betrag des Versorgungsbezugs beitragspflichtig. Dies gilt unabhängig von der Höhe und der Art des Versorgungsbezugs und gi...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 1 Beendigung der Beschäftigung

Das Beschäftigungsverhältnis endet mit dem Zeitpunkt, an dem die Beschäftigung tatsächlich aufgegeben wird und die gegenseitigen Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erlöschen. Maßgebend sind also der Wegfall der Arbeitsbereitschaft des Arbeitnehmers und das Erlöschen des Weisungsrechts des Arbeitgebers. Das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses im sozialver...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 7 Beitragsabführung

Für krankenversicherungspflichtige Rentner haben alle Zahlstellen von Versorgungsbezügen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu ermitteln, von den Versorgungsbezügen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse abzuführen.[1] Für freiwillig versicherte Rentner gilt die Verpflichtung der Zahlstelle zur Beitragsabführung nicht. In diesen Fällen werden die Krankenve...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 4.1 Provisionen nach Ende der Beschäftigung

Provisionen , die erst nach Beendigung der Beschäftigung ausgezahlt werden, können zeitlich so zugeordnet werden, wie die Zuordnung bei der zuvor bestehenden Beschäftigung gehandhabt wurde. Das bedeutet: Die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch anfallenden Provisionen können dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet werden, wenn die Provisionen während der be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1.1 Weitere Nachweise in Zweifelsfällen

In Zweifelsfällen oder in Fällen, in denen das freiwillige Mitglied mit seiner Beitragsbemessung nicht einverstanden ist, sollen weitere Nachweise über seine Einkünfte gefordert werden. In Betracht kommen hierfür u. a. eine vom Finanzamt bestätigte Erklärung, eine Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerbescheid. Werden vom freiwillig Versicherten entsprechende Unter...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 6 Abmeldung

Der Arbeitgeber hat bei Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung den Arbeitnehmer mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach ihrem Ende, mit dem Grund "30" bei der zuständigen Krankenkasse abzumelden.[1] Praxis-Beispiel Meldedaten bei Beschäftigungsende Ein Arbeitnehmer beendet zum 31.1. seine Beschäftigung. Der Arbeitgeber ha...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1 Nachweis der Einkünfte

Die beitragspflichtigen Einnahmen sind i. d. R. aufgrund einer persönlichen Erklärung des freiwillig Versicherten festzusetzen. Darüber hinaus sehen die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler vor, dass die Krankenkasse zur Feststellung der Beitragspflicht einen aktuellen Nachweis über die beitragspflichtigen Einnahmen verlangt. Die Krankenkasse entscheidet dabei nach pfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit (Beiträge) / 6 Beitragsberechnung bei Arbeitsunfähigkeit während der Altersteilzeit

Tritt in der Arbeitsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell Arbeitsunfähigkeit ein, besteht für diese Zeit nach der Entgeltfortzahlung Altersteilzeit im Sinne des Sozialversicherungsrechts. Dies gilt nur, wenn hierfür – neben der sog. Basispflichtversicherung – Aufstockungsbeträge und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Zahlt ein Arbeitgeber für nicht fö...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Die Beitragsberechnung für freiwillig Krankenversicherte erfolgt nach den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes. Ausgangswert für die Berechnung sind die beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. Berücksichtigt wird dessen "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit". Verschiedene Einkunftsarten dürfen dabei grundsätzlich nicht saldiert werden. Die Versicherten unt...mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 1.1 Auswirkungen auf die versicherungspflichtige Beschäftigung

Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden.[1] Mit Beginn dieser Schutzfrist endet grundsätzlich die Zahlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Damit entfällt eine Voraussetzung für die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Daher endet die Versicherungspflicht aufgrund der Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 6 Keine Saldierung verschiedener Einkunftsarten

Ein negatives Einkommen einer Einkunftsart (z. B. Verlust aus Vermietung und Verpachtung) darf nicht mit positiven Einnahmen aus einer anderen Einkunftsart saldiert werden. Achtung Negativer Verlustausgleich nicht zulässig Ein negativer Verlustausgleich, der steuerrechtlich durchaus zulässig ist, ist im Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich.[1] Diese...mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 1.3 Rentenversicherung

Frauen, die wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt haben, werden Anrechnungszeiten gutgeschrieben.[1] Weiterhin werden bis zu 3 Jahre als Kindererziehungszeit anerkannt.[2]mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 3.1.3 Ende des Arbeitsverhältnisses wird nicht festgelegt

Wird der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dagegen nicht festgelegt, so endet die Versicherungspflicht mit dem letzten Arbeitstag. Dies gilt auch, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses zwar nachträglich auf einen Zeitpunkt nach dem letzten Arbeitstag festgelegt wird, der Arbeitgeber aber nicht verpflichtet ist, Arbeitsentgelt zu zahlen. In diesem Fall bleibt...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 1.2 Vertragsverlängerungen

Die Beschäftigung endet auch dann mit dem letzten Tag, für den Arbeitsentgelt gezahlt wird, wenn der Arbeitgeber ein von ihm gekündigtes Arbeitsverhältnis, nachträglich um die dem Arbeitnehmer noch zustehenden Urlaubstage verlängert und der Arbeitnehmer diese Vertragsverlängerung stillschweigend annimmt. Dabei soll nicht unterschieden werden, ob der Arbeitnehmer den Erholungsurl...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / Zusammenfassung

Überblick Bei Beendigung einer Beschäftigung hat der Arbeitgeber seinen bisherigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse abzumelden. Aber nicht immer ist klar, zu welchem Zeitpunkt das versicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis tatsächlich endet. Beispielsweise deshalb, weil der Arbeitnehmer bis zum Ende der Beschäftigung von der Arbeitsleistung freigestellt wird. Aus lohns...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 2.2 Abweichung in der Unfallversicherung

In den Fällen, in denen ein Arbeitgeber endgültig und unwiderruflich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses auf die geschuldete Arbeitsleistung verzichtet, liegt kein beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Unfallversicherung mehr vor. Die Voraussetzungen hierfür sind vom Unternehmer nachzuweisen. Hiervon unberührt bleiben die Fälle, in denen der Arbeitnehme...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 3.2 Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wird das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet und für die Zeit bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist als Abgeltung für entgangene Verdienstmöglichkeiten eine Abfindung gezahlt, gehört sie nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Somit endet auch hier die Versicherungspflicht mit dem letzten Arbeitstag.mehr

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Altersteilzeit (Beiträge) / 3.1 Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in der Rentenversicherung

Bei Arbeitnehmern, die nach dem Altersteilzeitgesetz Aufstockungsbeträge erhalten, gilt mindestens ein Betrag i. H. v. 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit als beitragspflichtige Einnahme. Allerdings dürfen 80 % des Regelentgelts den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt nicht überschreiten. Das Reg...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 2.3 Beitragsrechtliche Auswirkung von Versorgungsausgleichen

Der beitragspflichtige Zahlbetrag des Versorgungsbezugs mindert sich nicht bei Abtretungen i. R. d. schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs.[1] Wegen des im Beitragsrecht herrschenden Bruttoprinzips wirken sich solche Minderungen nicht auf die Beitragsbemessungsgrundlage aus. Die Unterhaltsleistung stellt eine echte wirtschaftliche Verwendung der Einnahme dar. Sie ist der Pr...mehr

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Altersteilzeit (Beiträge) / 2.3 Aufstockungsbetrag

Der Aufstockungsbetrag[1] ist unbeschadet seiner Berücksichtigung im Rahmen des Progressionsvorbehalts[2] gemäß § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei und gehört damit nicht zum Arbeitsentgelt. Dies gilt auch, soweit der Arbeitgeber z. B. aufgrund tarifvertraglicher Regelungen einen höheren als den im AltersTZG als Mindestbetrag vorgesehenen Aufstockungsbetrag zahlt.mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 3 Arbeitsgerichtlicher Vergleich oder Urteil

Arbeitsverhältnisse enden in den meisten Fällen durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Mit dem so vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses sind zeitgleich das Ende des Beschäftigungsverhältnisses und damit die Beendigung der Versicherungspflicht und der Mitgliedschaft verbunden. Es gibt allerdings Sachverhalte, in denen ein Arbeitsverhältnis durch de...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 3 Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung

Nach Beendigung des Dienstverhältnisses ist im Übrigen das Lohnkonto abzuschließen und die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.[1] Ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist dem Arbeitnehmer auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.2.2 Höchstbeitrag

Bei der Berechnung der Höchstbeiträge für das Jahr 2025 gilt unabhängig vom Zahlungszeitpunkt – also auch bei nachträglicher Zahlung bis 31.3.2026 die Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2025 i. H. v. 8.050 EUR monatlich. Da sich der Beitragssatz gegenüber dem Vorjahr nicht vermindert hat, ist der (unveränderte) Beitragssatz des Jahres 2026 von 18,6 % maßgebend. Es ergibt si...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ende der Beschäftigung: Loh... / 2 Verzicht des Arbeitgebers auf die Arbeitsleistung

Das Bundessozialgericht[1] kommt zu dem Ergebnis, dass eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht zwingend eine tatsächliche Arbeitsleistung voraussetzt. Für die weiterbestehende Versicherungspflicht genügt es, wenn ein nicht beendetes Rechtsverhältnis (z. B. Arbeitsverhältnis) mit einem Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht. Nach der Rechtsprechung ist es für die Begrün...mehr