Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Unterhalt / 4.1.1 Kinder

Der angemessene Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf, einschließlich der Kosten einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf (s. o. Tz. 2.1.1.).[1] Angemessen ist eine Ausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kinds am besten entspricht und die sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkei... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.4 Entschädigungen i. S. v. § 24 Nr. 1 (§ 34 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 37 § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG verweist für die Bestimmung der dort angeführten außerordentlichen Einkünfte uneingeschränkt auf den Entschädigungen und Abfindungen als nachträgliche Einkünfte regelnden § 24 Nr. 1 EStG. Entschädigungen als Oberbegriff für § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG sind im Gesetz nicht geregelt. Entschädigungen können bei allen Einkunftsarten anfallen.[1]... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Musikschullehrer / 3.2.4 Sonstige Merkmale

Für die Beurteilung des Vertragsverhältnisses können noch weitere Merkmale ergänzend als Indizien herangezogen werden, ohne dass ihnen dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt. Betriebsmittel: Beim freien Mitarbeiterverhältnis gehören die Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig dem freien Mitarbeiter, beim Arbeitsverhältnis dagegen dem Arbeitgeber. Die den Musikschullehrern ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Unterhalt / 4.1.2 Ehepartner

Bei Unterhaltsansprüchen des einen Ehegatten gegen den getrennt lebenden oder geschiedenen anderen Ehegatten werden vom bereinigtem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten zunächst die Unterhaltsansprüche (ohne Kindergeld) der minderjährigen Kinder und ihnen gleichgestellter volljähriger Kinder i. S. d. § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB abgezogen. Von dem danach verbleibenden Eink... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Unterhalt / 9 Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2026

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Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.9.1 Begünstigung gemäß § 34 EStG nur bei Zusammenballung

Rz. 52 Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b HGB sind keine Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a) und b EStG. Sie gehören zum laufenden, der GewSt unterliegenden Gewinn, und zwar auch dann, wenn sie mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs zusammenfallen.[1] Die Begünstigung der Ausgleichszahlung erfolgt also auch bei Veräußerung oder Aufgabe des Betri... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.1 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse[1] sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die gesetzlichen Sozialversicherungen der Arbeiter und Angestellten, die ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Ermittlung der nicht abziehbaren Beiträge zur Krankenversicherung (§ 10 Abs. 5 EStG ab Vz 2010)

Rz. 278 Durch das BürgerentlG Krankenversicherung ist in § 10 Abs. 5 EStG eine Ermächtigung zum Erlass einer RechtsVO zur Ermittlung der nicht abziehbaren Beitragsanteile der Krankenversicherung eingefügt worden. Beiträge für Komfortleistungen (Chefarztbehandlung, Einbettzimmer) sind nicht abziehbar (Rz. 68f.). Die Krankenversicherungsbeitragsanteils-Ermittlungsverordnung[1]... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.3 Beiträge zur Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. b EStG)

Rz. 73 Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) können neben den Beiträgen zur Krankenversicherung nach Abzug des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses (§ 3 Nr. 62 EStG) bzw. des an Stelle des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses gezahlten Betrags, z. B. von der Künstlersozialkasse, in voller Höhe abgezogen w... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.2 Beiträge zu Krankenversicherungen und zur Pflegeversicherung

Rz. 80 Beiträge, die für Zusatzleistungen gezahlt werden und nicht unter Nr. 3 fallen (Rz. 69ff.), sind Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge, z. B. Beitragsanteile, die auf Wahlleistungen entfallen oder der Finanzierung des Krankengelds dienen, Beiträge zu einer Reisekrankenversicherung.[1] mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.5 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 83 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit sind solche an die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gem. §§ 327, 341ff. SGB III. Mit der Versicherung soll das Risiko der Arbeitslosigkeit abgedeckt werden. Der Abzug der Beiträge als Sonderausgaben ist im Rahmen der Höchstbeträge zulässig. mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7 Beiträge zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b EStG a. F.)

2.1.4.7.1 Allgemeines Rz. 85 Nach bisheriger Rechtslage waren Beiträge zu Risiko- und Kapitallebensversicherungen nach Nr. 2 Buchst. b unter weiteren Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar, ab Vz 2004 nur noch i. H. v. 88 %.[1] Die Erträge aus den Lebensversicherungen waren unter denselben Voraussetzungen steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Diese Begünstigung für Kapit... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.2 Beiträge zu privaten kapitalgedeckten Lebensversicherungen, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG

Rz. 62 Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Nr. 2 Buchst. b EStG Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (sog. Basisrente-Alter), ggf. ergänzt um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen oder zur Absicherung gegen den Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.3 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 100 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherter Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber an die Rentenversicherungsträger abführt, sind Betriebsausgaben und Sonderausgaben. Es gilt das zu Rz. 99 Gesagte. Die Beiträge sind keine – vorab entstandenen – Werbungskosten zur Erlangung späterer, nach § 22 Nr. 1a EStG stpfl. Einkünfte. Das gilt ausdrücklich auch f... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.4 Beiträge zu Haftpflichtversicherungen

Rz. 101 Beiträge für Haftpflichtversicherungen, mit denen private Haftpflichtfälle abgedeckt werden (z. B. Familienhaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Jagdhaftpflicht u. Ä.), sind privat veranlasst und somit Sonderausgaben. Die Beiträge sind Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn mit ihnen betriebliche oder berufliche Risiken abgedeckt werden, z. B. Berufshaftpflichtversicherung be... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.3 Beiträge zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbstätigkeit, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb EStG

Rz. 66 Durch das AltvVerbG v. 24.6.2013[1] ist Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb eingefügt worden, wonach Beiträge zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit ab 1.1.2014 als Sonderausgaben abziehbar sind (Basisrente-Erwerbsminderung), wenn die Beiträge auf einen nach § 5a AltZertG zertifizierten Vertrag eingezahlt we... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3 Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen ab Vz 2010

2.1.3.1 Allgemeines Rz. 68 Durch das G. v. 16.7.2009[1] ist der Sonderausgabenabzug für Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie für sonstige Vorsorgeaufwendungen ab Vz 2010 neu geregelt worden. Die Neuregelung war erforderlich, nachdem das BVerfG den bisherigen eingeschränkten Abzug (Abs. 4) für verfassungswidrig erklärt hatte.[2] Die Regelung gilt ab Vz 2010. § 1... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und zu privaten Lebensversicherungen

2.1.2.1 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse[1] sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Zur gesetzlichen Rentenve... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4 Beiträge zu anderen Versicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a EStG)

Rz. 75 Andere Versicherungsbeiträge sind nach wie vor im Rahmen der Höchstbeträge (vgl. Abs. 4; Rz. 269a) abziehbar, allerdings nur, wenn die Krankenversicherungs- und/oder Pflegeversicherungsbeiträge diese Höchstbeträge nicht erreichen. Ist das der Fall, kommt ein weiterer Abzug der Beiträge nicht mehr in Betracht. Zu den anderen Versicherungen gehören Beiträge: zu Kranken- u... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.1 Beiträge zu Krankenversicherungen

Rz. 98 Aufwendungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sind i. d. R. durch die private Lebensführung veranlasst und somit nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar, sodass Beiträge zu Krankenversicherungen regelmäßig nur als Sonderausgaben abziehbar sind.[1] Etwas anderes gilt, wenn mit der Versicherung allein das Risiko einer typischen Berufskrankh... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.6 Beiträge zu Unfallversicherungen

Rz. 104 Beiträge für Unfallversicherungen, mit denen alle Unfallrisiken, also betriebliche, berufliche und private Unfälle abgedeckt werden, sind auch durch die private Lebensführung veranlasst, sodass eine Aufteilung in Sonderausgaben und Betriebsausgaben – ggf. im Wege der Schätzung nach § 162 AO – möglich ist; d. h., die Aufwendungen sind anteilig Betriebsausgaben und Son... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Beiträge zu Versicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 3, 3a EStG)

2.1.1 Allgemeines Rz. 53 Bis Vz 2004 sind als Sonderausgaben abziehbar Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesagentur für Arbeit sowie zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (sog. Vorsorgeaufwendungen, Abs. 2 S. 3, Abs. 3). Diese Regelungen sind durch das Alterseinkü... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.3 Beiträge zu Unfallversicherungen

Rz. 81 Zu den Unfallversicherungen gehören die gesetzliche und private freiwillige Unfallversicherung. Zur Abgrenzung zu den Werbungskosten und Betriebsausgaben vgl. Rz. 100ff. Die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) deckt das Risiko abhängig Beschäftigter von den Folgen von Arbeitsunfällen (Verletzungen, Tod) und von Berufskrankheiten ab. Private Unfallversicherungen dec... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.4 Beiträge zu Haftpflichtversicherungen

Rz. 82 Eine Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, mit der sich der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die Leistung zu ersetzen, die dieser aufgrund seiner Verantwortlichkeit für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache an einen Dritten zu bewirken hat (§ 100 VVG). Begünstigt sind freiwillige und gesetzliche Pflichtversicherungen, z. B. ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.2 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 99 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer einbehält und abführt, sind für den Anteil des Arbeitgebers Betriebsausgaben, für den Anteil des Arbeitnehmers Sonderausgaben, da sie der Vorsorge für die Arbeitslosigkeit dienen und somit privat veranlasst sind. Sie können keine Werbungskosten sein, da sie nicht durch das Arbeitsver... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.5 Beiträge zu Lebensversicherungen

Rz. 102 Beiträge für Lebensversicherungen dienen der Abdeckung eines Risikos, das in der Person des Stpfl. begründet ist. Die Aufwendungen sind daher privat veranlasst und keine Betriebsausgaben/Werbungskosten. Die Deckung dieser Risiken führt nur dann zum Abzug der Prämien als Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn durch die Ausübung des Betriebs/Berufs ein erhöhtes Risiko ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5 Zeitpunkt des Abzugs

Rz. 10 Die Aufwendungen sind in dem Vz als Sonderausgaben abzuziehen, in dem sie geleistet worden sind. Das gilt auch, wenn sie der Stpfl. mit Darlehensmitteln bestritten hat. Dies richtet sich nach § 11 Abs. 2 EStG. Ohne Bedeutung ist der Vz, für den sie geleistet werden.[1] Das gilt auch für Voraus- und Nachzahlungen, sofern sie überhaupt als Sonderausgaben abziehbar sind.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.2 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG (§ 10 Abs. 4 EStG)

Rz. 268 Für sonstige Versicherungen i. S. d. Abs. 1 Nr. 3 und 3a wird gem. § 10 Abs. 4 EStG ein zusätzlicher Höchstbetrag von 2.800 EUR jährlich gewährt. Der Betrag ist ab Vz 2005 in voller Höhe abziehbar, anders als nach § 10 Abs. 3 EStG erfolgt also kein Anwachsen von 60 % auf 100 %. Der Höchstbetrag ermäßigt sich auf 1.900 EUR, wenn der Stpfl. ganz oder teilweise ohne eig... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6 Höchstbeträge ab Vz 2010 (§ 10 Abs. 4 EStG)

Rz. 269a Durch das BürgerentlG Krankenversicherung sind die Höchstbeträge für Beiträge i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Kranken- und Pflegeversicherung) und § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG (sonstige Versicherungen) auf 2.800 EUR bzw. 1.900 EUR angehoben worden. Übersteigen die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung diese Beträge, sind sie in vollem Umfang abzuziehen, ein Abzug... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 68 Durch das G. v. 16.7.2009[1] ist der Sonderausgabenabzug für Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie für sonstige Vorsorgeaufwendungen ab Vz 2010 neu geregelt worden. Die Neuregelung war erforderlich, nachdem das BVerfG den bisherigen eingeschränkten Abzug (Abs. 4) für verfassungswidrig erklärt hatte.[2] Die Regelung gilt ab Vz 2010. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.2 Überblick über die Änderungen des § 10 EStG durch das Alterseinkünftegesetz

Rz. 55 Das Alterseinkünftegesetz v. 5.7.2004[1] und Folgeänderungen haben im Bereich des § 10 EStG zu folgenden – z. T. bereits wieder überholten – Änderungen geführt: § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG verweist auf die Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG für Leibrenten, die nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftliche... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Leistung der Vorsorgeaufwendungen an bestimmte Empfänger (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a bis d EStG)

Rz. 176 Die Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen setzt weiter voraus, dass sie an bestimmte Empfänger geleistet werden. Das sind Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben und das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben dürfen, oder denen... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7.1 Allgemeines

Rz. 85 Nach bisheriger Rechtslage waren Beiträge zu Risiko- und Kapitallebensversicherungen nach Nr. 2 Buchst. b unter weiteren Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar, ab Vz 2004 nur noch i. H. v. 88 %.[1] Die Erträge aus den Lebensversicherungen waren unter denselben Voraussetzungen steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Diese Begünstigung für Kapitallebensversicherunge... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.4 Sonderregelung zum Abflussprinzip

Rz. 74 Durch das JStG 2010[1] ist in § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG ein S. 4 eingefügt worden, um missbräuchliche Gestaltungen zu vermeiden.[2] Grundsätzlich sind die Aufwendungen in dem Vz als Sonderausgaben abziehbar, in dem sie geleistet worden sind (§ 11 Abs. 2 EStG – sog. Abflussprinzip, Rz. 10). Hiervon trifft S. 4 eine Ausnahme. Beiträge zu Krankenversicherungen und der geset... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.2 Einwilligung

Rz. 214 Die schriftliche Einwilligung zur Datenübermittlung ist bis Vz 2018 in § 10 Abs. 2a EStG geregelt. Die folgenden Ausführungen gelten daher nur noch bis zum Vz 2018. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist § 10 Abs. 2a S. 4 bis 13 mit Wirkung ab 1.1.2017 neu gefasst und an den neuen § 93c Abs. 1 AO angeglichen worden (zur Anwe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.1 Allgemeines

Rz. 76 Der Abzug von Beiträgen zu Versicherungen als Sonderausgaben setzt ein bestehendes Versicherungsverhältnis voraus, das gesetzlicher (z. B. Krankenversicherungen) oder vertraglicher (z. B. Haftpflichtversicherung) Natur sein kann. Ein gesetzliches Versicherungsverhältnis besteht auch dann, wenn jemand der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beigetreten ist (z. ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 10 EStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben (§ 2 Abs. 4 EStG). Daneben sind als Sonderausgaben abziehbar Altersvorsorgebeiträge gem. § 10a EStG und Zuwendungen gem. § 10b EStG wie Sonderausgaben die Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Baudenkmale u. a. gem. § 10f EStG schutzwürdigen Kulturgüter g... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (§ 10 Abs. 3 EStG)

Rz. 262 Nach § 10 Abs. 3 EStG beträgt der Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 20.000 EUR, im Fall zusammen veranlagter Ehegatten[1] 40.000 EUR. Siehe auch Rz. 261. Der Höchstbetrag gilt für Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rz. 56ff.), zur landwirtschaftlichen Alterskasse (Rz. 59), berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Rz. 60... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3 Günstigerprüfung (§ 10 Abs. 4a EStG)

Rz. 269 § 10 Abs. 4a EStG sah für die Kalenderjahre 2013 bis 2019 eine Günstigerprüfung zwischen altem und neuem Recht vor. Ist der Sonderausgabenabzug nach altem Recht günstiger als nach neuem Recht, wird der Sonderausgabenabzug im Rahmen der Höchstbeträge nach § 10 Abs. 3 EStG a. F. gewährt. Betroffen sind hier überwiegend Stpfl. mit geringen Einkünften, z. B. ledige Arbei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7.2 Begünstigte Versicherungen

Rz. 86 Begünstigte Versicherungen sind Lebensversicherungen. Dies ist der Oberbegriff für alle Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall. Es wird unterschieden nach dem versicherten Risiko in reine Risikoversicherungen (Leistung nur im Todesfall), reine Erlebensversicherungen (keine Leistung im Todesfall) und als wichtigste gemischte Versicherungen (Leistung im Erleben... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.1 Persönliche Abzugsberechtigung

Rz. 93 Allein unbeschränkt Stpfl. können Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG; vgl. Rz. 16). Berechtigt zum Abzug ist grundsätzlich nur der Stpfl., der die Versicherungsbeiträge als Versicherungsnehmer leistet und der selbst durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (zu Ehegatten/Lebenspartner Rz. 12). Zahlt daher eine Mutter Beit... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.6 Risikoversicherungen

Rz. 84 Beiträge zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen (Todesfallrisikoversicherung), sind als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Die Versicherungssumme wird nur bei dem Tod des Versicherungsnehmers innerhalb eines bestimmten Zeitraums fällig, ansonsten erfolgt keine Versicherungsleistung, auch keine Rückgewähr der Prämien.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.6 Abfluss

Rz. 106 Beiträge für Versicherungen sind als Sonderausgaben in dem Vz im Rahmen der Höchstbeträge, ab Vz 2005 im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrags des Abs. 3 und 4, ab Vz 2010 im Rahmen der Höchstbeträge des Abs. 4 abziehbar, in dem sie geleistet worden sind. Es gilt das Abflussprinzip des § 11 EStG (§ 11 EStG Rz. 26ff. und Rz. 70). Laufende Beiträge für Versicherungen sin... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 175 Vorsorgeaufwendungen sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Die Vorschrift ist beschränkt auf Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 3a EStG. Sinn der Vorschrift ist es, eine doppelte steuerliche Berücksichtigung auszuschließen, d. h. keine Versteuerung der E... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Urlaub: Erteilung / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. In diesem Beitrag sind die Regelungen zur Erteilung des gesetzlichen Urlaubs erläutert. Das Bundesurlaubsgesetz räumt dem Arbeitnehmer zwar gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht ein. Es enthält aber keine näheren Regelungen darüber, auf welche Weise der Arbeit... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Urlaubsgeld / 1.2 Orientierung am Urlaubsentgelt

Urlaubsgeld wird i.d.R. gewährt, um zu den anlässlich des Urlaubs entstehenden Mehraufwendungen des Arbeitnehmers einen Beitrag zu leisten. Ist zwischen den Vertragsparteien keine anderweitige Regelung getroffen, teilt das Urlaubsgeld grundsätzlich das rechtliche Schicksal des Urlaubsentgelts . Da die Vereinbarung eines zusätzlichen Urlaubsgelds der Dispositionsfreiheit der V... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WasserstoffBG)

Hier gelangen Sie zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WasserstoffBG). mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.7 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 16 Sonderausgaben sind grundsätzlich nur von unbeschränkt Stpfl. abzuziehen. Für beschr. stpfl. Personen gilt § 10 EStG bis Vz 2016 vollen Umfangs nicht (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG a. F.). Nach bisheriger Auffassung verstieß diese Regelung grundsätzlich nicht gegen Gemeinschaftsrecht, weil personen- und familienbezogene Abzugsbeträge bei beschr. Stpfl. in vollem Umfang im Ans... mehr