1 Abmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern
Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis aus, muss der sog. ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bereitstellt, der Tag der Beendigung des Dienstverhältnisses unverzüglich und auf elektronischem Wege mitgeteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Finanzamt den Arbeitgeberabruf vorübergehend gesperrt hat. Die Abmeldung kann frühestens am Tag der Beendigung der Beschäftigung erfolgen.
Bei Abmeldung sind folgende Daten elektronisch zu übermitteln:
- Identifikationsnummer (IdNr) des Arbeitnehmers,
- Geburtsdatum des Arbeitnehmers,
- Datum der Beendigung des Dienstverhältnisses sowie
- das sog. "Referenzdatum Arbeitgeber".
Als "Referenzdatum Arbeitgeber" ist das Referenzdatum der ursprünglichen Anmeldung bzw. das bei einem Wechsel des Datenübermittlers angegebene Referenzdatum einzutragen. Der Arbeitgeber erhält über seine abgemeldeten Arbeitnehmer eine Abmeldebestätigungsliste.
Überschneidungen bei Arbeitgeberwechsel
Erfolgt bei einem Wechsel des Arbeitgebers die Anmeldung durch den neuen Arbeitgeber bevor der bisherige Arbeitgeber die Abmeldung vorgenommen hat, erhält der neue Arbeitgeber die für das erste Dienstverhältnis gültigen ELStAM (Steuerklasse I bis V) rückwirkend ab Beginn des Dienstverhältnisses. Der bisherige Arbeitgeber erhält mit Gültigkeit ab dem Tag der Anmeldung durch den neuen Arbeitgeber (Tag des neuen Beschäftigungsbeginns) die ELStAM für die Steuerklasse VI, wenn er den Arbeitnehmer noch nicht abgemeldet hat. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Anmeldung durch den neuen Arbeitgeber innerhalb von 6 Wochen nach Aufnahme der Beschäftigung erfolgt. Dagegen werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale für das erste Dienstverhältnis dem neuen Arbeitgeber erst mit dem Tag der Anmeldung zu...