Fachbeiträge & Kommentare zu BAföG

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Einkünfte des minderjährigen Kindes

Rz. 215 Die sämtlichen erzielten Einkünfte des minderjährigen Kindes sind bei der Ermittlung seiner Bedürftigkeit zu berücksichtigen und führen in der Regel konsequenterweise zur Minderung seiner Bedürftigkeit.[281] Subsidiäre Sozialleistungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers hingegen nicht auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden. Nach § 1602 Abs. 2 muss das min...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / dd) BAFöG-Leistungen

Rz. 181 Erhält der Unterhaltsberechtigte BAföG-Leistungen, kann ebenfalls eine Überschneidung mit Unterhaltsansprüchen auftreten. § 37 Abs. 1 S. 1 BAföG ordnet in Übereinstimmung mit den o.g. Vorschriften erneut eine cessio legis an: Hat der Auszubildende für die Zeit, für die ihm Ausbildungsförderung gezahlt wird, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch gegen seine ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Sozialleistungen (subsidiäre und nicht subsidiäre)

Rz. 265 Grundsätzlich stellt der Bezug Sozialleistungen den Lebensunterhalt bzw. -bedarf des Empfängers sicher.[337] Daher sind Sozialleistungen im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs als Einkommen bewerten und konsequenterweise als solches zu behandeln. Die Bezüge aus Sozialleistungen müssen vorrangig für den Lebensbedarf eingesetzt werden und sind als Einkommen des Unterhalts...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II (ALG II))

Rz. 683 Mit Wirkung vom 1.1.2005 waren die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst worden, dem Bürgergeld [721] (bis 1.1.2023: Arbeitslosengeld II (ALG II)). Bürgergeld im Überblick:[722]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Der Forderungsübergang

Rz. 175 Staatliche Hilfen, die dem Unterhaltsberechtigten im Einzelfall gewährt werden, sind insbesondere Sozialhilfe bzw. Bürgergeld (hat am 1.1.2023 das Arbeitslosengeld II ersetzt), Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sowie Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsgesetz (BAföG). Werden derartige Leistungen vom Staat entrichtet, so hat dies ein...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / gg) Bearbeitungshinweis

Rz. 521 Bearbeitungshinweise für den anwaltlichen Vertreter für die Bearbeitung eines Mandats im Rahmen der Haftung der Großeltern nach § 1607:[693]mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Künftiger Unterhalt

Rz. 183 Zukünftiger Unterhalt ab dem auf die letzte mündliche Verhandlung folgenden Monatsersten steht dem Hilfeempfänger als (zukünftiges) eigenes Recht zu, zu dessen Geltendmachung mittels gerichtlichen Unterhaltsantrags er mangels Forderungsübergangs auch berechtigt ist (eigene Verfahrensführungsbefugnis). Jedoch kann der Sozialleistungsträger – falls er für die Vergangen...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / e) Darlegungs- und Beweislast für die Haftungsquote

Rz. 918 Das volljährige Kind muss den Haftungsanteil des Elternteils, den es auf Barunterhalt in Anspruch nimmt, darlegen und beweisen.[1274] Etwas anderes gilt nur, wenn der Anspruch auf den Träger der Ausbildungsförderung (§ 37 BAföG) oder den Sozialleistungsträger (§§ 33 SGB II, 94 SGB XII) übergeht, dann trifft die Darlegungs- und Beweislast den Zessionar als Anspruchsin...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Nicht subsidiäre Sozialleistungen

Rz. 867 Nicht subsidiäre Sozialleistungen mindern die Bedürftigkeit oder schließen sie aus. Subsidiäre Sozialleistungen (siehe etwa § 2 SGB XII: Nachrang der Sozialhilfe) decken zwar den Unterhaltsbedarf, berühren aber den bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruch nicht. Dieser geht vielmehr (in der Regel) auf den Leistungsträger über (siehe § 94 SGB XII, § 7 UVG, § 37 BAföG...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Anwendungsbereich

Rz. 103 Von der verfahrensrechtlichen Auskunftspflicht und Pflicht zur Belegvorlage werden die Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG umfasst, also Verfahren, welche die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht und die Ansprüche nach § 1615l oder § 1615m des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffen. Das bedeute...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / j) Ausbildungsbedarf/Ausbildungsunterhalt

Rz. 736 Der Unterhaltsanspruch eines Kindes umfasst auch die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf (§ 1610 Abs. 2). Rz. 737 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt besteht bereits seiner Natur nach nur im Verhältnis der Kinder zu ihren Eltern, nicht dagegen umgekehrt. Es kommt entscheidend auf die Anlagen und Fähigkeiten des Kindes und auf die wirtschaftliche Leis...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Anrechenbare Einkünfte und Abzugsposten

Rz. 1752 Grundsätzlich gilt, dass der Unterhaltsgläubiger nur dann bedürftig ist, wenn er mit seinen prägenden und nichtprägenden Einkünften[1891] und durch Verwertung seines Vermögens den ihm zustehenden vollen Unterhalt nicht erreicht.[1892] Rz. 1753 Während im Rahmen des Bedarfs und beim Pflichtigen im Rahmen der Feststellung der Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers zwis...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 293 Als Änderung der tatsächlichen Verhältnisse werden z.B. angesehenmehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Unterhaltsansprüche vor Rechtshängigkeit

Rz. 188 Für diese Ansprüche fehlt dem Leistungsempfänger sowohl die materielle Sachbefugnis als auch die Verfahrensführungsbefugnis. Allerdings ist die Rückabtretung an den Hilfeempfänger ausdrücklich gestattet. Nach § 94 Abs. 5 S. 1 SGB XII kann nämlich der Träger der Sozialhilfe den auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch im Einvernehmen mit der leistungsberechtigten Pers...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Der Haben-Bereich

Rz. 1889 Der Haben-Bereich beschreibt die Deckungsmasse, die im Rahmen der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist. Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich alle Einkünfte, gleich, ob sie auf den Bedarf Einfluss haben oder nicht. Dies sind alle Einkünfte, die erzielt werden oder in zumutbarer Weise erzielbar sind, ohne Rücksicht auf Herkunft und Eheprägung. Maßgeblich sind...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG

Rz. 891 ▪ Allgemeines Die Freistellung des Existenzminimums und des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs eines Kindes werden alternativ entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch das Kindergeld (§ 31 S. 1 EStG) bewirkt (vgl. Rdn 901). Rz. 892 ▪ Sonderbedarf i.S.d. § 33a Abs. 2 S. 1 EStG Zur Abgeltung des darüberhinausgehenden Sonderbedarfs eines ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit

Rz. 849 Einkünfte aus unzumutbarer (überobligatorischer) Erwerbstätigkeit bleiben nicht anrechnungsfrei, sondern sind nach Billigkeitsgesichtspunkten, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 1577 Abs. 2 entweder voll oder nur teilweise anzurechnen.[1186] Es ist zunächst nach allgemeinen Grundsätzen in einen unterhaltsrelevanten (anrechnungspflichtigen) und in einen nicht unter...mehr

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Ausbildungsbeihilfen / 1.7 Einkommensanrechnung

Bei Auszubildenden in einer Berufsausbildung werden die Ausbildungsvergütung, das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners und das Einkommen der Eltern unter Berücksichtigung gesetzlich bestimmter Freibeträge auf den Gesamtbedarf angerechnet. Hinweis Gesetzliche Mindestvergütung Seit 1.1.2020 ist im Berufsbildungsgesetz eine monatliche Mindestvergütung für Auszubildende fes...mehr

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Ausbildungsbeihilfen / Zusammenfassung

Begriff Ausbildungsbeihilfen sind Zuschüsse, die nach dem Recht der Arbeitsförderung zur Unterstützung der beruflichen Ausbildung an Auszubildende, aber auch an ausbildende Arbeitgeber gezahlt werden. Neben dem bekannteren BAföG als Unterstützung bei Schulausbildung oder Studium, kann bei Aufnahme einer beruflichen Ausbildung ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteh...mehr

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Ausbildungsbeihilfen / 1.6 Höhe der Leistung

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird als Zuschuss gezahlt und nach dem Bedarfsprinzip berechnet. Zur Festsetzung der Leistungshöhe wird zunächst ein Gesamtbedarf für den Lebensunterhalt, für Fahrtkosten und für sonstige Aufwendungen ermittelt. Auf diesen Gesamtbedarf ist – unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge – das Einkommen des Auszubildenden, seines Ehegatten oder Le...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.7.3 Kontenabruf für außersteuerliche Zwecke

Ein außersteuerlicher Kontenabruf [1] ist nur noch durch die für die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II [2], der Sozialhilfe nach dem SGB XII, der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), der Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und des Wohngelds nach dem Wohngeldgesetz zuständigen Beh...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.6 Außergewöhnliche Belastungen, Spendenabzug, Kinder, Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen

Soweit Rechtsnormen des EStG an die Begriffe Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen bzw. zu versteuerndes Einkommen anknüpfen, sind Kapitalerträge i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG grundsätzlich nicht einzubeziehen.[1] Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden auch nicht als Einkünfte bei der Berechnung des Spendenhöchstbetrags[2] ode...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG)

Zusammenfassung Begriff Die Ausbildungsförderung ist eine staatliche Unterstützung. Sie kommt für Schüler, Studenten und Auszubildende in Betracht, wenn ihnen die notwendigen Mittel nicht von anderer Seite zur Verfügung stehen, um den Lebensunterhalt und die Ausbildung zu bestreiten. Mit der Ausbildungsförderung wird sichergestellt, dass auch junge Menschen aus sozial schwach...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 4.2 Einkommen nach dem BAföG

Der Einkommensbegriff des BAföG lehnt sich sehr eng an den steuerrechtlichen Einkommensbegriff an. Bis auf 8 relativ seltene Einkommensarten ist er mit der "Summe der positiven Einkünfte" i. S. v. § 2 Abs. 1 und 2 EStG gleichzusetzen. Bei Arbeitnehmern ist dies das Bruttoeinkommen nach Abzug der Werbungskosten sowie bei Selbstständigen und Freiberuflern der Gewinn. Als Einkün...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 1 Förderungsfähige Ausbildung

BAföG wird grundsätzlich nur für den Besuch einer weiterführenden Bildungsstätte gewährt. Betriebliche und überbetriebliche Ausbildungen (Ausbildungen im dualen System) werden nicht gefördert. Auch bei dem Besuch von Berufsschulen werden keine Leistungen gezahlt. Im Einzelnen wird die Ausbildungsförderung für den Besuch von weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen ab Klasse...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 4 Bedarfssätze nach dem BAföG

Die Bedarfssätze gelten nur für neue Bewilligungszeiträume ab August oder September 2020, ansonsten erst ab Oktober 2020. Die höheren Sätze gelten nur für neue Bewilligungszeiträume ab August oder September 2022, ansonsten erst ab Oktober 2022.mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 7 Antrag auf Ausbildungsförderung

Der BAföG-Antrag muss beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. An allen Hochschulen gibt es diese BAföG-Ämter, zumeist als Abteilung des Studentenwerks. Sie geben vor Studienbeginn auch Auskunft darüber, ob ein Antrag auf BAföG-Förderung Aussicht auf Erfolg hat. Für Schüler ist das Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort de...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 4.4 Elternunabhängige Förderung

Geregelt ist die elternunabhängige Förderung in § 11 Abs. 2a und 3 BAföG. Es gibt hier keine Sonder-, Härtefall- oder Ermessensvorschriften, sondern nur streng begrenzte Fälle. Das Elterneinkommen wird nicht angerechnet bei Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs; bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 30. Lebensjahres (Voraussetzung dafür ist aber, dass das...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / Zusammenfassung

Begriff Die Ausbildungsförderung ist eine staatliche Unterstützung. Sie kommt für Schüler, Studenten und Auszubildende in Betracht, wenn ihnen die notwendigen Mittel nicht von anderer Seite zur Verfügung stehen, um den Lebensunterhalt und die Ausbildung zu bestreiten. Mit der Ausbildungsförderung wird sichergestellt, dass auch junge Menschen aus sozial schwachen Familien ein...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 2.3 Alter

Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung nur dann geleistet, wenn der Auszubildende das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.[1] Ausnahmen von diesem Höchstalter sind nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BAföG nur für den Fall vorgesehen, dass der Auszubildende einen der dort genannten Ausnahmetatbestände erfüllt, wenn er nach der Erstausbildung eine weitere Ausbildung beginnen möchte, a...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.1 Grundbedarf

Der Grundbedarf soll die Lebenshaltungskosten decken. Im Grundbedarf sind alle Kosten der Lebensführung außer Wohnungskosten berücksichtigt. Die aus der Tabelle ersichtlichen Bedarfssätze sind seit 1.8.2022 zu berücksichtigen. Mit dem 27. BAföG-ÄndG steigen die Bedarfssätze um insgesamt 5 %. Die höheren Beträge gelten nur für neue Bewilligungszeiträume ab August oder Septemb...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 6.4 Zuschläge zum Bedarf

Bei einem Ausbildungsaufenthalt im Ausland werden zusätzlich zu den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende folgende Zuschläge zum Bedarf geleistet: für nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 4.600 EUR für max. 1 Jahr, für Reisekosten: bei Studierenden innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt je Fahrt 250 EUR, bei Studierenden außerhalb Eu...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 10 Sonderregelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Um BAföG-Empfängern schnell und unbürokratisch zu helfen, sind (teilweise rückwirkend) ab 1.3.2020 zahlreiche Sonderregelungen geschaffen worden, die alle Einzelbereiche der Ausbildungsförderung bis hin zur Phase der Darlehensrückzahlung betreffen. Insbesondere sollen Studierende, Schülerinnen und Schüler, die auf BAföG-Leistungen angewiesen sind, keine finanziellen Nachteil...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 6.3 Auslandspraktikum

Auslandspraktika können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule durchgeführt werden und die besonderen Förderungsvoraussetzungen für Auslandspraktika erfüllt sind. Dazu gehört, dass das Praktikum für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in den Ausbildungsbestimmungen geregelt ...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 4.1 Anrechnung des Eltern- bzw. Ehegatten-/Lebenspartnereinkommens

Die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Leistungen ist in den meisten Fällen das Einkommen der Eltern des Antragstellers. Nach dem Gesetz ist das Einkommen des Auszubildenden, seines Ehegatten bzw. Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen. Wenn also das Einkommen eines verheirateten Auszubildenden und das seines Ehegatten bzw. Lebenspartners zur De...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 4.3 Anrechnung des Vermögens

Bei der Berechnung der Ausbildungsförderung ist das Vermögen des Auszubildenden im Zeitpunkt der Antragstellung anzurechnen. Dabei gelten folgende Freigrenzen fürmehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 5 Dauer der Ausbildungsförderung

5.1 Schüler Im Regelfall werden Schüler gefördert, solange sie die Ausbildungsstätte besuchen. Dies gilt auch, wenn eine Klasse wiederholt werden muss. Eine zweite Wiederholung wird nur bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe gefördert. Förderung wird auch in der unterrichtsfreien Zeit geleistet. 5.2 Schüler an Abendgymnasien Der Besuch eines Abendgymnasiums wird geförde...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 6.2 Mindestdauer der Auslandsausbildungsaufenthalte

Auslandsausbildungsaufenthalte müssen eine Mindestdauer von 6 Monaten oder einem Semester bzw. 12 Wochen (Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation) aufweisen. Stets erforderlich sind ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache.mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 9 Schuldenerlass

Ein Teil der Schulden wird erlassen bei herausragenden Studienleistungen, für Schnellstudierende, bei vorzeitiger Tilgung des Darlehens, Opfern politischer Verfolgung in der DDR.mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 2.1 Staatsangehörigkeit

Neben deutschen Staatsbürgern sind vom Grundsatz auch Ausländer förderungsfähig, die ein Bleiberecht in Deutschland haben und gesellschaftlich integriert sind. Dies sind z. B. Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis.mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 5.4 Übergang vom Bachelor- zum Masterstudiengang

Auszubildende, die von der Ausbildungsstätte aufgrund vorläufiger Zulassung für einen förderungsfähigen Studiengang eingeschrieben worden sind, erhalten Ausbildungsförderung. Diese wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Zulassung, längstens jedoch für 12 Monate geleistet. Betroffen sind Studenten, die sich unmittelbar nach d...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.4 Pflegeversicherungszuschlag

Darüber hinaus wird an Studenten noch ein Zuschlag für die Pflegeversicherung gezahlt, der derzeit monatlich 28 EUR beträgt, für über 30-jährige Studenten 38 EUR (nachweisabhängig). Ab 2019 können auch privatversicherte über 30-jährige Studierende den höheren nachweisabhängigen Zuschlag erhalten.mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 5.2 Schüler an Abendgymnasien

Der Besuch eines Abendgymnasiums wird gefördert, sobald die Verpflichtung zur Ausbildung der Berufstätigkeit nicht mehr besteht, regelmäßig während der letzten 3 Schulhalbjahre.mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.5 Kinderbetreuungszuschlag

Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um monatlich 160 EUR für jedes Kind. Der Zuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. Sind beide Elternteile nach diesem Gesetz dem Grunde nach förderungsfähig und leben in einem gemeinsamen Haushalt,...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 5.5 Fachrichtungswechsel

Bei einem Fachrichtungswechsel wird nur gefördert, wenn dafür ein wichtiger Grund besteht. Darunter fallen z. B. mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung oder ein schwerwiegender und grundsätzlicher Neigungswandel. Die Ausbildung muss unverzüglich gewechselt oder abgebrochen werden.mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 2.2 Eignung

Der Leistungsbezieher ist dann geeignet, wenn Leistungen erbracht werden, die erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel auch tatsächlich erreicht wird. Dieses ist anzunehmen, solange die Ausbildungsstätte besucht wird und Praktika absolviert werden. Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen müssen bis zum 5. Fachsemester Leistungsnachweise v...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 2 Persönliche Voraussetzungen

2.1 Staatsangehörigkeit Neben deutschen Staatsbürgern sind vom Grundsatz auch Ausländer förderungsfähig, die ein Bleiberecht in Deutschland haben und gesellschaftlich integriert sind. Dies sind z. B. Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. 2.2 Eignung Der Leistungsbezieher...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 6 Ausbildungsförderung im Ausland

6.1 Voraussetzungen Für eine Ausbildung im Ausland wird die Förderung beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen gewährt: Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden. Auslandsausbildungsaufenthalt...mehr