Fachbeiträge & Kommentare zu BAföG

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Zeitler, Typisierung versus Einzelfallgerechtigkeit – in dubio pro fisco?, DStR 1998, 705; Drenseck, Studium und Berufsausbildung im ESt-Recht, StuW 1999, 3; Kanzler, Erste Überlegungen zur Einkommensbesteuerung der Lebenspartnerschaft nach dem Entwurf des LebenspartnerschaftsG, FR 2000, 859; Mattern, Die neuerdings erforderliche Abgrenzung zwischen allg und krankheitsbedingten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 6 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die WK-Pauschbeträge des § 9a EStG dürfen von steuerfreien Einnahmen (§§ 3–3c EStG) nicht abgesetzt werden (BFH BFH/NV 1988, 150). Erzielt der StPfl in Haupt- und Nebenberuf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, ist freilich bei den Einnahmen aus dem Hauptberuf der ArbN-Pauschbetrag auch dann ohne Kürzung in Ansatz zu bringen, wenn die N...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.3 Aufteilung von Unterkunftskosten

Rz. 34 Wie schon im Recht der Sozialhilfe nach dem BSHG (vgl. BVerwG, Urteil v. 21.1.1988, 5 C 68/85 Rz. 10) sind die Kosten der Unterkunft (und Heizung; dazu noch weiter unten) i. d. R. nach sog. Kopfteilen aufzuteilen, wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben (BSG, Urteil v. 31.10.2007, B 14/11b 7/07 R Rz. 19 m. w. N.; zur Kopfteilmethode im Allgemeinen: BSG, Urteil v....mehr

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ZErb 03/2024, Keine nach § ... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, und der Beteiligte zu 2.) sind die Kinder der am … 2021 verstorbenen Erblasserin, die kein Testament hinterließ. Zum Nachlass gehört ein Grundstück in G. B. in H. Die Erblasserin bezog bis zu ihrem Tode Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Hinblick auf die Pflegegradeinstufung lief ein...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis nach dem BAföG

Rz. 8 Der anspruchs- und leistungsberechtigte Personenkreis wird in § 2 BAföG nicht individuell und personenbezogen, sondern durch die Bezugnahme auf den Besuch einer bestimmten Bildungseinrichtung bestimmt. Dazu gehören einerseits weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 1...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.4 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 17 Nach dem Grundsatz des § 11 Abs. 1 BAföG, wird Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung geleistet, was den Bedarf darstellt. Dieser Ausbildungsbedarf wird jedoch nicht, was § 3 Abs. 1 an sich nahelegt, individuell ermittelt, sondern in den §§ 12, 13 BAföG durch bestimmte Bedarfssätze gesetzlich festgelegt. Dieser Bedarf wird einerseits nach ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Bohnert, BAföG und Betrug – Zur Ahndung von Falschangaben in Anträgen zur Ausbildungsförderung, NJW 2003, 3611. Finger, Ausbildungsförderung für Über-30-Jährige: Eine im Wesentlichen lückenlose Kette von Hinderungsgründen, FamRZ 2006, 1427. Kasenbacher, Volljährigenunterhalt und die Verpflichtung, BAföG zu beantragen, NJW-Spezial 2009, 660. Krapp, BAföG – Rasterfahndung,...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.5 Förderungsart

Rz. 25 Nach dem Grundsatz des § 17 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung als verlorener Zuschuss gezahlt, soweit nicht in § 17 Abs. 2 und 3 BAföG Abweichendes bestimmt ist. Im Ergebnis kommt eine Ausbildungsförderung als Zuschuss nur noch bei Schülern in Betracht. Nach § 17 Abs. 2 BAföG wird bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Tei...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen für Ausbildungsförderung

Rz. 13 Zu den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen gehört grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 BAföG). Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 BAföG können jedoch auch privilegierten Ausländern (insbesondere Unionsbürgern, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU besitzen) sowie anderen Ausländern, die eine Niederlassungserlau...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.6 Zuständige Träger (Abs. 2)

Rz. 28 Abs. 2 verweist auf die für die Leistungen der Ausbildungsförderung zuständigen Ämter und Landesämter für Ausbildungsförderung mit der Maßgabe der Voraussetzungen nach den §§ 39, 40, 40a und 45 des BAföG. Eine solche Verweisung unter Bezugnahme auf gesetzliche Regelungen stellt keine Erleichterung für den Bürger dar, der sich über mögliche Sozialleistungen informieren...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 18 ist eine Einweisungsvorschrift, aus der sich ergibt, dass es Leistungen der Ausbildungsförderung gibt und diese in Anspruch genommen werden können. Die in Abs. 1 genannten Ansprüche sind Sozialleistungen i. S. d. § 11. Als Einweisungsvorschrift sollte § 18, wie die §§ 18 bis 29 ("Einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger") insgesamt, den Bürgern ein...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.1 Überblick

Rz. 6 Entsprechend dem Einweisungscharakter der Regelung wird nur allgemein darauf verwiesen, dass es Leistungen der Ausbildungsförderung gibt und diese in Anspruch genommen werden können. Ob und wer letztlich materiell-rechtlich einen Anspruch auf eine solche Leistung hat, wird aber erst durch die Vorschriften des BAföG konkretisiert. Die Vorschrift beinhaltet damit keine m...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 15 Nr. 1 Buchst. c, § 25 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten – v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurden mit Wirkung zum 1.7.1983 der Klammerhinweis auf die maßgebenden Rechtsvorschriften ...mehr

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Sauer, SGB III § 48a Berufs... / 2.3 Förderumfang (Abs. 3)

Rz. 15 Abs. 3 regelt, welche Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Nach Abs. 3 Satz 1 umfasst die Förderung im Regelfall die Übernahme der Kosten für die Fahrten zwischen Unterkunft und Praktikumsbetrieb (Nr. 1) sowie für Unterkunft, sofern der Praktikumsbetrieb vom Wohnort des jungen Menschen nicht in absehbarer Zeit erreicht werden kann (Nr. 2). Rz. 16 Für di...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I Einführung

Einführung zum Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) – Allgemeiner Teil – Das deutsche Sozial- und Sozialversicherungsrecht entwickelte sich in den letzten beiden Jahrhunderten aus den verschiedensten rechts- und sozialpolitischen Grundlagen heraus. Dementsprechend gab es eine Vielzahl von Gesetzen, die teilweise auf dem Versicherungsprinzip (Sozialversicherung, Arbeitsförderun...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.5 Leistungsverbot an erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. SGB II

Rz. 22 Abs. 4 enthält eine spiegelbildliche Regelung zu § 16 Abs. 1 SGB II. Damit soll sichergestellt werden, dass im SGB II vorgesehene Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II nicht nach dem SGB III gewährt werden. Bei der Änderung des Abs. 4 Satz 1 mit Wirkung zum 1.8.2019 handelte es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung als Folge der Anpa...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.5 Kostenübernahme nach dem SchKG

Rz. 21 Ist einer Frau die Aufbringung der Mittel für die von ihr selbst zu tragenden Leistungen nicht zumutbar, hat sie Anspruch auf Kostenübernahme zulasten des Bundeslandes ihres Aufenthaltsortes bzw. Wohnsitzes. Auftragsweise übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Grundlage hierfür war das durch Art. 5 SFH-ÄndG v. 21.8.1995 eingeführte Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schw...mehr

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Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist als § 235b a. F. durch das 4. SGB III-Änderungsgesetz v. 10.10.2007 (BGBl. I S. 2329) in das SGB III eingefügt worden. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung wird als Arbeitgeberleistung in das Arbeitsförderungsrecht aufgenommen. Sie ist als Leistung im Vorfeld der Aufnahme einer Berufsausbildung dem Bereich Berufsvorbereitung zuzuordnen...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Fort- und Weiterbildung: Fi... / 2 Der Verein als Arbeitgeber

Mangelnde Weiterbildung ist ein häufiger Grund dafür, dass Mitarbeitende unzufrieden sind. Das ist in Vereinen nicht anders als in Unternehmen. Festzuhalten ist, dass der Verein als Arbeitgeber am Arbeitsmarkt mit Unternehmen um gute Mitarbeitende konkurrieren muss. Zudem gilt, dass er in einigen Situationen nicht um eine Schulung herumkommt. Wird zum Beispiel im Verein eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abzugsfähigkeit von Aufwend... / III. AgB nach § 33a EStG

Den Schwerpunkt der aktuellen Rechtsprechung zu § 33a EStG stellen die nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbaren Unterhaltszahlungen dar. Unterhaltsleistungen an Lebensgefährtin: So können Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin (als sog. gleichgestellte Person) nicht nach § 33a Abs. 1 EStG steuermindernd abgezogen werden, wenn diese nicht wegen der Unterhaltsleistungen, sondern...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 1.4 Verfolgte Schüler

Verfolgte Schüler sind Personen, die in der Zeit vom 8.5.1945 bis 2.10.1990 infolge einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung, eines Gewahrsams oder aufgrund einer rechtsstaatswidrigen Verwaltungsentscheidung nicht zu einer zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtung zugelassen wurden, die Ausbildung an einer zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtung nicht fo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 2.1 Bindungswirkung

Die zuständigen Behörden, die Leistungen nach dem BerRehaG oder nach § 60 BAföG erbringen, sind an die Feststellungen in der Rehabilitierungsbescheinigung gebunden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 2.2 Vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung

Erfordert die Erteilung einer Rehabilitierungsbescheinigung voraussichtlich längere Zeit, kann die Rehabilitierungsbehörde eine vorläufige Bescheinigung erteilen. Diese vorläufige Bescheinigung kann Grundlage für Leistungen nach dem 2./3. Abschnitt des BerRehaG sein, d. h. für die bevorzugte berufliche Fortbildung/Umschulung, einschließlich der Förderung nach § 60 BAföG sowi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Unterhalt 2023 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 606 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 607 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Lei... / 3 Angaben zur ersten unterstützten Person (Seite 2)

Rz. 127 [Angaben zur (ersten) unterstützten Person → Zeilen 21–32] Anhand der Angaben wird geprüft, ob ein Abzug von Unterhaltszahlungen an die unterstützte Person möglich ist. Falls die Bedingungen nicht das ganze Jahr über vorlagen, müssen Sie den Zeitraum genau angeben. Der für das Jahr abzugsfähige Höchstbetrag wird dann nur zeitanteilig berücksichtigt. Lebt die unterstüt...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 426 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.9 Steuerberatungskosten

Rz. 453 Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Rz. 454 Betriebsausgaben und Werbungskoste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mantelbogen/Hauptvordruck 2... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 378 [Familienstand → Zeile 18] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 379 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt is...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Berechtigte mit qualifiziertem Aufenthaltstitel

Rz. 13 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein unbeschränkt steuerpflichtiger Ausländer (> Rz 12), für den nicht bereits eine der in > Rz 11/3 – 12/4 genannten Besonderheiten gilt, erhält KiG nur, wenn er einen qualifizierten Aufenthaltstitel besitzt (> Rz 13/1), der zur Erwerbstätigkeit im Inland berechtigt (vgl § 62 Abs 2 EStG). Ein Visum oder eine Fortgeltungsbescheinigung nach § 8...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Wegfall der Begünstigung bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Rz. 116 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums (> Rz 87 ff) wird für den Regelfall gesetzlich vermutet, dass ein volljähriges Kind in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Deshalb wird ein Kind zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr nur berücksichtigt, wenn es einen der Grundtatbestände des § 32 Abs 4 Satz 1 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII Einführung

Einführung zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – Am 27.12.2003 ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (BGBl. I S. 3022) das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – beschlossen worden. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat am 19.12.2003 auf den Vorschlag des Vermittlungsausschusses hin der Reform des ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII Einführung

Einführung zum Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung – Rz. 1 Die Gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken- und Rentenversicherung ein Zweig der Sozialversicherung. Im Rahmen der Bismarckschen Sozialversicherungsgesetze und aufgrund der kaiserlichen Botschaft v. 17.11.1881 sind mit dem Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 (RGBl. S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII Einführung

Einführung zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Bis zum Inkrafttreten des SGB VIII hatten die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) v. 14.6.1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) v. 11.8.1961 normierten Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kern ordnungspolitische und eingriffsrechtliche Zielsetzungen. Wie die Bezeichnung "Jugendwohlfa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur En... / 8. Erhalten Studierende mit Bezug von BAföG die EPP?

Nein. Der Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fällt nicht unter eine der anspruchsberechtigenden Einkunftsarten und ist auch keine Lohnersatzleistung.mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (a) BAföG-Leistungen

Rz. 868 BAföG-Leistungen mindern die Bedürftigkeit eines volljährigen Studenten auch insoweit, als sie darlehensweise gewährt werden, wenn dem Studenten die Aufnahme eines solchen Kredits bei angemessener Berücksichtigung der Interessen des Studenten und seiner Eltern im Hinblick auf die außerordentlich günstigen Darlehensbedingungen zumutbar ist,[1213] nicht aber, wenn sie ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Minderung des Unterhaltsbedarfs des Kindes

Rz. 682 Von dem nach den jeweiligen Tabellen/Leitlinien tatrichterlich festzusetzenden Unterhaltsbedarf des Kindes werden zunächst bedürftigkeitsmindernd das staatliche Kindergeld (§§ 62 ff., 32 EStG, § 1612b) abgesetzt, sodann alle zumutbar erzielten eigenen Einkünfte des Kindes (auch BAföG-Darlehen, Ausbildungsbeihilfen, Waisenrente u.a.), gekürzt um ausbildungsbedingte Au...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Anspruch auf Ausbildungsförderung

Rz. 1339 Neben dem Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann für den Berechtigten ein Anspruch auf öffentlich-rechtliche Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder dem SGB II (AFG) bestehen. Die Anspruchsvoraussetzungen differieren zu den Ansprüchen nach § 1575 BGB. BAföG-Leistungen werden z.B. nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres gewährt, Leistungen nach dem SGB III nur un...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Umfang des Unterhalts

Rz. 1370 Der Ausbildungsunterhalt bemisst sich nach § 1578 BGB und geht daher auf den vollen Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen im Sinne des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB. Er umfasst auch den Mehrbedarf hinsichtlich der Ausbildungs-, Umschulungs- bzw. Weiterbildungskosten, § 1578 Abs. 2 BGB. Rz. 1371 Der Anspruch umfasst gem. § 1578 Abs. 2 BGB auch Krankheitsvorsorge...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Regelabschluss und Regelstudienzeit

Rz. 784 Die Regelstudienzeit mit der Förderungshöchstdauer nach dem BAföG ist nur ein Anhaltspunkt für die übliche Studiendauer, die mit dem Regelabschluss endet. Sie begrenzt den Unterhaltsanspruch nicht ohne weiteres. Gleiches gilt für im Hochschulrahmengesetz für den jeweiligen Studiengang angegebene Studienhöchstdauer.[1053] Maßgebend sind die wirtschaftlichen Verhältnis...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Sozialleistungen (subsidiäre und nicht subsidiäre)

Rz. 265 Grundsätzlich stellt der Bezug Sozialleistungen den Lebensunterhalt bzw. -bedarf des Empfängers sicher.[337] Daher sind Sozialleistungen im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs als Einkommen bewerten und konsequenterweise als solches zu behandeln. Die Bezüge aus Sozialleistungen müssen vorrangig für den Lebensbedarf eingesetzt werden und sind als Einkommen des Unterhalts...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Einkünfte des minderjährigen Kindes

Rz. 215 Die sämtlichen erzielten Einkünfte des minderjährigen Kindes sind bei der Ermittlung seiner Bedürftigkeit zu berücksichtigen und führen in der Regel konsequenterweise zur Minderung seiner Bedürftigkeit.[281] Subsidiäre Sozialleistungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers hingegen nicht auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden. Nach § 1602 Abs. 2 muss das min...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / dd) BAFöG-Leistungen

Rz. 181 Erhält der Unterhaltsberechtigte BAföG-Leistungen, kann ebenfalls eine Überschneidung mit Unterhaltsansprüchen auftreten. § 37 Abs. 1 S. 1 BAföG ordnet in Übereinstimmung mit den o.g. Vorschriften erneut eine cessio legis an: Hat der Auszubildende für die Zeit, für die ihm Ausbildungsförderung gezahlt wird, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch gegen seine ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II (ALG II))

Rz. 683 Mit Wirkung vom 1.1.2005 waren die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst worden, dem Bürgergeld [721] (bis 1.1.2023: Arbeitslosengeld II (ALG II)). Bürgergeld im Überblick:[722]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Nicht subsidiäre Sozialleistungen

Rz. 867 Nicht subsidiäre Sozialleistungen mindern die Bedürftigkeit oder schließen sie aus. Subsidiäre Sozialleistungen (siehe etwa § 2 SGB XII: Nachrang der Sozialhilfe) decken zwar den Unterhaltsbedarf, berühren aber den bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruch nicht. Dieser geht vielmehr (in der Regel) auf den Leistungsträger über (siehe § 94 SGB XII, § 7 UVG, § 37 BAföG...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Anwendungsbereich

Rz. 103 Von der verfahrensrechtlichen Auskunftspflicht und Pflicht zur Belegvorlage werden die Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG umfasst, also Verfahren, welche die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht und die Ansprüche nach § 1615l oder § 1615m des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffen. Das bedeute...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Der Forderungsübergang

Rz. 175 Staatliche Hilfen, die dem Unterhaltsberechtigten im Einzelfall gewährt werden, sind insbesondere Sozialhilfe bzw. Bürgergeld (hat am 1.1.2023 das Arbeitslosengeld II ersetzt), Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sowie Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsgesetz (BAföG). Werden derartige Leistungen vom Staat entrichtet, so hat dies ein...mehr